In der Praxis wird dieser Punkt allerdings sehr unterschiedlich behandelt. Die meisten Firmen verlieren im Laufe einer langen Erkrankung das Interesse. In der Folge ist es oftmals nicht nötig, die AUB beim Chef abzugeben. Das sollten Sie aber unbedingt in Erfahrung bringen. Heißt: Um die Frage zu beantworten, ob Sie Ihre Krankmeldung nach der Aussteuerung auch dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen müssen, hilft ein kurzer Anruf in der Personalabteilung.
2. Die Krankenkasse
Sobald die Kasse kein Krankengeld mehr überweist, ist es nicht mehr notwendig, dort weitere Krankmeldungen abzugeben. Es schadet aber auch nichts. Wie Sie den weiteren Kontakt mit der Krankenversicherung in dieser Frage gestalten möchten, entscheiden Sie also tatsächlich selbst.
— Wer selbst einen Blick in die recht komplexen Regularien riskieren möchte, sollte sich die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien anschauen —
3. Bundesagentur für Arbeit
Die spannende und höchst brisante Frage lautet tatsächlich: Bekommt das Arbeitsamt meinen gelben Schein, wenn ich nach der Aussteuerung krankgeschrieben werde? An dieser Stelle empfehlen wir ganz klar: Lassen Sie die Arbeitsagentur bitte nicht wissen, dass Sie krankgeschrieben sind.
Warum? Im bereits oben verlinkten Artikel über die Aussteuerung wird deutlich, dass es beim Bezug von Arbeitslosengeld enorm wichtig ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Falls Sie nach dem Krankengeld beim Arbeitsamt auftauchen und sagen, dass Sie krank sind, gibt es in der Regel kein Geld. Dieses Szenario müssen Sie unbedingt verhindern. Die magische Formel lautet, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen“. Nur dann bewilligt das Amt Ihr Arbeitslosengeld.
Wenn Sie nun erfolgreich Arbeitslosengeld beantragt haben und dem Amt eine Krankmeldung nach der anderen ins Haus flattert, bringen Sie sich finanziell in Gefahr. Dann droht das vorzeitige Ende Ihres Arbeitslosengeldes. Vor diesem Hintergrund sollten Sie über neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Stillschweigen bewahren – zumindest gegenüber dem Arbeitsamt.
Fazit
Wer nach 78 Wochen Krankengeld zum Arbeitsamt geht, um dort Leistungen zu beziehen, muss auf der Hut sein. Natürlich können Sie weiterhin zum Arzt gehen. Es ist auch nicht schlimm, wenn Sie krankgeschrieben werden. Legen Sie die gelben Scheine allerdings nicht der Arbeitsbehörde vor. Offiziell gelten Sie schließlich als vermittelbar. Und das ist die Voraussetzung für den weiteren Bezug von Arbeitslosengeld.
Anders verhält es sich, wenn Sie nach dem Ende des Krankengeldes im Rahmen der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung“ Arbeitslosengeld beziehen.
Kommentare (174)
Peter D
am 16.09.2024Guten Abend Herr Schulz
nun hab ich ein Dilemma:
Meine LTA endet vrstl. Ende November, "vermittelbar" bin ich da eher nicht-bin fast 63.
Ausgesteuert wurde ich Oktober letzten Jahres, war dann für ca 7 Monate in Nahtlosigkeit im ALG1, da der LTA Antrag schon gestellt war-die Nahtlosigkeit fällt wohl mit Beendigung der LTA weg, da ich "durchaus arbeitsfähig für über 15 Std auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bin"
Mein Arbeitsverhältnis ruht und ich kann in meinem Beruf lt. Reha-Bericht nicht mehr arbeiten, muss mich ergo für meinen Arbeitsvertrag krank schreiben lassen (AG besteht auf Au-Meldung!)
Und wenn ich das tue, bekomme ich kein ALG1 mehr??
Was kann ich machen??
Eigenkündigung??
Christian Schultz
am 17.09.2024Hallo Peter, schauen Sie am besten mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-aussteuerung-beantragt-die-arbeitsagentur-eine-reha-in-ihrem-namen
Bei weiteren Fragen bitte persönlich beraten lassen. Hier im Forum können wir das leider nicht auflösen.
Kerstin
am 15.04.2024Hallo
Meine Frage lautet
brauche ich überhaupt noch eine Krankenmeldung, wenn ich weder Kranken noch Arbeitslosengeld bekomme?
Alles schon ausgelaufen und immernoch krank. Erwerbsminderungsrente natürlich abgelehnt, da Schmerzen nicht sichtbar sind.
Vielen Dank schon mal
Christian Schultz
am 15.04.2024Hallo Kerstin, wenn Sie von keiner Stelle mehr Geld erhalten und es auch keinen Arbeitgeber mehr gibt, ist die Krankmeldung nicht notwendig. Wichtig kann aber sein, dass Sie irgendwann noch einmal nachweisen müssen, dass Sie in ärztlicher Behandlung waren. Aber das geht auch ohne Krankmeldung.
Karin
am 14.02.2024Guten Abend,
Seit 1.1.24 schickt die Krankenkasse automatisch die AU Bescheinigungen an das Arbeitsamt.
Was ist jetzt mit den ALG1 Beziehern im Rahmen der Nahtlosigkeit die sich mit der Aussteuerungserkrankung weiter AU schreiben lassen? Mir wurde auf Grund eines laufenden Verfahren mit der BG dazu geraten und es war ja jetzt unschädlich. Mich informierte die Krankenkasse gestern das sie damit rechnen das jetzt das ALG 1 eingestellt wird, ich solle den Aufhebungsbescheid schicken. Ich habe aber nichts von Arbeitsamt vorliegen - aber die 6 ersten 6 Wochen in 2024 sind ja jetzt erst rum.????
Christian Schultz
am 15.02.2024Hallo Karin, wenn man jetzt nicht mehr will, dass die Arbeitsagentur Krankmeldungen erhält, darf man sich nicht mehr krankschreiben lassen. Man kann sich weiter beim Arzt behandeln lassen - aber die Krankmeldung kann in dieser Phase von Nachteil sein. Wie immer gilt: Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.
Richard
am 20.02.2024Guten Abend,
ich versuche verzweifelt zu ergründen ob die Bewilligung des Arbeitslosengeldes gemäß § 145 SGB III, Nahtlosigkeitregelung, auch durch entfallen der Arbeitsunfähigkeit, also Gesundschreibung, entfallen kann? Kann die Fiktion der "Nichtverfügbarkeit" durch " Gesundschreibung" beseitigt werden? Was Grundlage ist, um irgend wann einen neuen Krankengeldanspruch durch Erfüllung der Bedingungen des § 48 SGB V Abs. 2 zu haben.
Meine Überlegung,
eigentlich haben sich nach Gesundschreibung und Mitteilung an die Arbeitsagentur die Verhältnisse dermaßen grundlegend geändert, das gemäß § 48 SGB X dieser Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zu § 145 SGB III aufgehoben werden müßte.
Offensichtlich gibt es hier aber eine Sperrwirkung!" Die Fiktion objektiver Verfügbarkeit und damit auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung dauert bis zur Feststellung, dass verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt" Wie wenn nur die Rentenversicherung darüber entscheiden könnte wer gesund und wer krank ist!
Der Hintergrund der Frage ist eigentlich nur einer, solange die Nahtlosigkeitregelung nicht entfällt, kann aufgrund der massgeblichen Erkrankung(en) niemals ein neuer Krankengeldanspruch entstehen. Auch wenn der Leistungsbezug ALG I wegen Erschöpung des Arbeitslosengeldes im Nahtlosigkeitsanspruch endet, so ist die befreiende Entscheidung zur EM Rente nach wie vor offen.
Zb, wenn aufgrund längerer Zeitspanne und pandemiebedingter abgebrochener Reha soviel Zeit vergangen ist, das die Rentenversicherung überhaupt keine Grundlage zur Bescheidung eine EM Rente hatte und dieser EM Antrag auch nie gestellt wurde. Scheinbar ist der Fall für die Rentenversicherung erledigt.
Es ist eine recht schwierige Frage, aber vielleicht kann mir jemand einen Hinweis geben ob es eine Notausgang gibt.
Gruß, Richard
Christian Schultz
am 20.02.2024Hallo Richard, so einen Fall hatte ich in der Praxis noch nie. Daher kann ich das leider nicht beantworten.
Karl
am 07.12.2023Ich bekomme nun Nahtlosarbeitslosengeld nach §145. Laut Arbeitsagentur u. medizinischem Gutachten kann ich nicht mehr als 15 St. arbeiten. Bin weiterhin krank geschrieben. Bekommt die Arbeitsagentur dann eine Krankmeldung oder nicht?
Christian Schultz
am 08.12.2023Ja, in diesem Fall können Sie die Krankmeldungen weiter zur Arbeitsagentur schicken: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Peter
am 11.07.2023Hallo,
ich bin seit dem 12.04.2023 ausgesteuert und bekomme Arbeitslosengeld. Ich bin weiterhin Krank geschrieben.
Erwerbsmäßig darf ich nur noch leichte Tätigkeiten bis zu 6 Stunden und mehr ausüben , was das genau betrifft wurde nicht deffiniert.
Für meinen Beruf bin ich erwerbsunfähig, so der Befund der REHA (Rentenversicherung)
Meine Fragen : 1 . würde mir eine Erwerbsminderungsrente zustehen, bin Baujahr 1959,
2. ich mus anscheinend wieder zu einer OP, das Arbeitsamt teilte mir mit ,ich solle vorab klären wer die Kosten dafür trägt,
nach deren Aussage steht mit für die Zeit der OP und der nachbehandlung kein Arbeitslosengeld mehr zu, die Krankenkasse
hat mich ausgesteuert , an wen muß ich mich melden , welcher Träger ist für mich zuständig
Christian Schultz
am 11.07.2023Hallo Peter, nach dem, was Sie schreiben, haben Sie keinen Anspruch auf eine EM-Rente. Sie können ja noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Das mit der OP ist etwas komplizierter. Wenn diese nicht mit der früheren Erkrankung (für das Krankengeld) zusammenhängt, könnte hier ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Aber nur, wenn Sie einige Zeit nicht krankgeschrieben sind. Recht kompliziert, bitte lassen Sie sich hierzu persönlich beraten.
Enya09
am 05.06.2023Hallo,
erst einmal Dankeschön für Ihre Mühe.
Heute bekam ich von der Krankenkasse die Mitteilung das mein KG am 29.07.2023 endet und ich bei der AFA vorstellig werden soll.
Reha wurde nach Radiochemo vor 8 ! Wochen beantragt, noch kein Bescheid erhalten.
Ich ging davon aus dass ich in der Reha über deren Sozialdienst die EM Rente beantrage.
Ich bin weiterhin AU geschrieben und werde das leider auch bleiben(2 x Krebs, COPD 3) .
Wie sehen die nächsten Schritte aus, bekomme ich überhaut ALG, wenn ich dauerhaft krank bin?
Wie verhalte ich mich dem Sachbearbeiter gegenüber?
Christian Schultz
am 05.06.2023Keine Panik, Sie beantragen jetzt erst einmal umgehend ALG I. Dann bekommen Sie dort so lange Geld, bis die Reha beginnt. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Lukas
am 07.01.2023Hallo Herr Schultz mir geht es auch so und ich bräuchte eine Rückmeldung da die Zeit drängt ich wäre Ihnen unendlich dankbar falls Sie Zeit haben. Meine Krankenkasse hat mich via Aktenlage als wudergeheilt bezeichnet ich habe nun das Arbeitslosengeld beantragt und angegeben das ich schon seit 9 Monaten krank und weiterhin krank geschrieben bin. Den Gesundheitsfragebogen habe ich ehrlich und gewissenhaft ausgefüllt.
Jetzt wird warscheinlich geprüft ob ich Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung habe.
Eine Woche zuvor habe ich mich dort schon persönlich Arbeitslos gemeldet. Trotzdem habe ich jetzt von dort einen Brief zu einem Vorstellungstermin bekommen wegen Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. In dem Schreiben habe ich die Möglichkeit anzugeben das ich nicht erscheinen kann weil ich krank bin dann soll ich auch die AU beifügen. Wenn ich das jetzt mache streichen die mir das AlG1 oder? Ich muss hin gehen und mich trotz meiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und abwarten ob die mir dann das AlG1 nach der Nahtlosigkeitsregelung bewilligen richtig? Vielen Dank!
Gruß Lukas
Christian Schultz
am 09.01.2023Hallo Lukas, wenn der Monat noch nicht rum ist, sollten Sie zunächst einmal gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen und sich bei Ihrem Arzt einen aktuellen Befundbericht besorgen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht
Die Nahtlosigkeitsregelung wird bei Ihnen ja noch geprüft. Zumindest klingt das so. Aber wenn diese nicht greift, zahlt die Arbeitsagentur kein ALG. Es sei denn, Sie stellen sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Im Zweifel also erst einmal zum Termin gehen. Ich empfehle Ihnen aber dringend, dass Sie sich hierzu persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Maria
am 21.12.2022Hallo,
Ich hoffe hier auf dieser Seite nützliche Informationen zu bekommen.
Ich hatte, seit ich 16 bin ,immer gearbeitet, einige Jahre geringfügig wegen der Kinder.
War so gut wie nie krank.
Leider bin ich seit 4/21 durchgehend krank geschrieben wegen einer rheumatischen Erkrankung.
Bin noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis/ Teilzeit 20 St. Woche.
War im Mai 22 zur Reha ! Im Entlassbericht : Ich könnte auf der aktuellen Stelle mit integrationshilfe , mit Einschränkungen arbeiten!
Hört sich in der Theorie gut an, ist aber in der Praxis nicht anwendbar. Ansonsten wäre ich noch in der Lage irgendeine leichte Tätigkeit über 6 Stunden auszuüben. ( Wie es einem wirklich geht, steht eh in keinem Bericht)
Habe Rente beantragt, abgelehnt, Widerspruch vor kurzem abgelehnt.
Schwerbehindertenausweis wurde von 50 auf 30 zurückgestuft, weil sich nach ärztlichem Bericht die Krankheit ja etwas gebessert habe!
Ich überlege Widerspruch einzulegen, da ich wirklich nicht belastbar bin.
Seit 10/22 ALG 1 / arbeitssuchend gemeldet, bin aber weiterhin krank!
Sachbearbeiter schlug mir vor, einen Kurs in der Erwachsenenbildung zu machen.
Würde ca 6 Monate dauern. Hab mir die Infoveranstaltung angesehen.
Was ist, wenn ich mit der Begründung ablehne, dass ich gesundheitlich nicht dazu in der Lage bin.
Wenn ich gesund wäre, würde ich das als Chance sehen, aber ich weiß, dass ich es gesundheitlich nicht schaffe. Ich müsste auch ca. 40 km hinfahren.
Ich kann ja auch keine Krankmeldung an die AA schicken, weil ich sonst nur noch 6 Wochen Geld bekomme. Ist das richtig so?
Was kommt danach, ( bin 52, verheiratet, mein Mann ist der Hauptverdiener) .
Es ist ja dann so, dass ich ohne eigenes Einkommen dastehe!
Und bis zur regulären Rente sind es ja noch einige Jahre.
Für einen guten Rat bin ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Maria, ich kann Ihnen hier nur die allgemeinen Infos zum Sozialrecht mitteilen. Fragen, was in Ihrer Situation am sinnvollsten wäre, können wir an dieser Stelle leider nicht klären. Da bedarf es einer individuellen Beratung.
Wenn Sie nach der Aussteuerung ALG I beziehen, kommt es darauf an, ob Sie das Geld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Falls das nicht der Fall ist, bekommen Sie bei längerer Erkrankung tatsächlich kein Geld vom Arbeitsamt. Dann müssten Sie sich beim Jobcenter melden. Aber wie gesagt - ich empfehle Ihnen dringend eine persönliche Beratung.
Michael 01
am 10.08.2022Hallo,komme aus NRW. Ich möchte hier auch mein Fall schildern. Am 15 Februar 2021( Schneechaos ) erlitt ich nach dem wir die festgeahrenen Autos aus einer Schneewehe befreit hatten, eine Art Stromschlag im linken Bein und nix ging mehr. Beim Arztbesuch ging der von einem eingeklemmten Nerv aus und gab mir 2x eine Spritze. Nach 2 Wochen AU ging ich wieder Arbeiten. Die Schmerzen wurden wieder Schlimmer. Also ging ich am 08,03.21 zu einem Orthopäde, der eine Röntgenaufnahme machte und stellte fest das es sich um einen Bandscheibenvorfall handelte. Nach einem MRT wurden noch andere Schäden festgestellt. In Folge bekam ich 3 mal 2 CT gesteuere Facettenblockaden, die linderung hielt aber immer nur ca 10-12 Wochen. Nach der 6ten Spritze fuh ich am 21,07,2021 in die Reha. wurde am 18.08. krank entlassen. Mitte Oktober wieder 2 CT gesteuerte Facettenblockaden.Es zog sich Coronabedingt alles in die länge. Im Nov.21 wurde ich zum Arbeitsmed. Dienst der Krankenkasse eingeladen, der bei mir erhebliche Einschränkungen feststellte und mich fragte ob ich schon mal was von einer Umwandlung Reha Antrag auf Rentenantrag gehört hätte. Nein. Er erklärte mir das. Ich stellte am 25,11,21 mit Hilfe des VDK einen Erwerbsminderungsrentenantrag. Am 02.12.21 bekam ich weitere CT Facettenblockaden. Am 09.12.21 erhielt ich eine Einladung vom Arbeitsmed. Dienst der Rentenkasse. Diese Ärztin kam zu dem Ergebnis, das ich meinen Beruf als Bergmann nicht mehr Ausüben könnte. Ende Januar bekam ich Bescheid von der Rentenversicherung, man gewährte mir Rückwirkend eine Bergmannsrente und ich könnte noch 6 Std leichte Tätigkeiten ausüben. Der VDK riet mir Widerspruch einzulegen. Wurde gemacht. Widerspruch wurde Abgelehnt. Der VDK riet mir zur Klage. Das Klageverfahren läuft noch. Nach dem ich am 10.01.22 die 9. und 10 CT gesteuerte Facettenblockade bekam und die Schmerzen April wieder Stärker wurden kam ich mitlerweile bei Opiaten an. Mein Aussteuerungstermin ist der 10.08.22 also ging ich im Mai zum Arbeitsamt und bekam ein paar Tage später einen mehrseitigen Fragebogen mit der Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. Die Neurochirurgie riet mir ende Juni 22 zu einer OP. Die auch am 04.08.22 durchgeführt wurde. Im Juli dann ein Brief von der Rentenvers., dass meine Rentennachzahlung von 5xxx€ bis auf 9xx€ an die krankenkasse geht. Ist das i.O .so. Das Arbeitsamt schickte mir einen Brief, mit der bekanntgabe eines Telefonischen Beratungsgespräch am 10.08.22 (Aussteuerungstermin). Er fragte mich ob die OP durchgeführt wurde und ob ich schon Bescheid von der Rentenkasse habe. Ich sagte OP war letzte Woche, von der Rentenvers. noch nix gehört. Ich sollte mich jetzt 3-4 Wochen Schonen und das ich noch 4W krank geschrieben bin. dann mit Krankengymnastik anfangen. Dann informierte er mich über das Ergebnis nach Aktenlage des Arbeitsmed. Dienstes von der Arbeitsargentur. Ich dürfte vollschichtig überwiegend Sitzende Tätigkeiten ausüben. Nicht schwer heben ,nicht bücken bla ,flö ,zick und zack. Ich fragte ob nicht die Nahtlosregelung für mich in frage kommt. Er verneinte das. Ist das richtig so? Ich dürfte auch keine AU bei der Arbeitsargentur einreichen. Ok Bekomme ich nun kein ALG1 weil ich ihm am Telefon gesagt habe, dass ich noch 4 Wochen Au bin? Danke für die Antwort. PS der VDK lässt Corona bedingt keine Besuche zu.
Christian Schultz
am 10.08.2022Hallo Michael, wir schaffen es aus zeitlichen Gründen hier im Forum nicht, auf solch individuelle Anfragen einzugehen. Tut mir leid. Fassen Sie sich gern etwas kürzer, vielleicht können wir dann etwas dazu schreiben.
Oliver Güse
am 08.08.2022Hallo, ich wurde letztes Jahr wegen Geschäftsaufgabe zum 31.12.2021gekündigt.
Am 23.12.21 würde ich krank geschrieben.Bis zum 31.12.übernahm mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung,ab dem 01.01.22 die Krankenkasse.Ausgesteuert würde ich dann am 02.08.2022 weil ich diese Krankheit innerhalb von 3 Jahren schon Mal hatte.
Direkt einen Tag später also am 03.08.22 würde bei mir eine andere Krankheit festgestellt mit der ich krank geschrieben wurde.
Frage: Ist jetzt die Krankenkasse zuständig für die Zahlung von Krankengeld oder muss ich zum Arbeitsamt mich arbeitslos melden?
Christian Schultz
am 08.08.2022Hallo Oliver, das ist ein bisschen "tricky": Wenn die neue Erkrankung während der bestehenden Krankmeldung zu Krankheit A festgestellt wurde, entsteht kein neuer Anspruch auf Krankengeld. Andernfalls möglicherweise schon. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Felix
am 18.07.2022Hallo,
mir steht gerade die Aussteuerung aus dem Krankengeld bevor. Ich habe noch einen laufenden, gültigen Arbeitsvertrag und habe ALG1 beantragt. Eine Reha von der Rentenkasse habe ich bereits hinter mir. Ergebnis: Arbeitsfähig über 6 Stunden am Tag. Aufgrund einer Depression im Zusammenhang mit meiner alten Tätigkeit als Lehrer an einer Schule für Menschen mit geistiger Behinderung kann ich nicht mehr ausführen. Dies bescheinigt mir auch mein Arzt.
Verstehe ich das richtig, dass ich mich bei der ArGe im Rahmen meiner Möglichkeiten Vollzeit zur Verfügung stelle und dann ALG1 bekomme? Oder dürfte ich aufgrund meiner Krankschreibung gar nicht in den Bezug?
Ich hatte irgendwo auch gelesen, dass es nicht zumutbar wäre (Geburtsjahr 1959) einen anderen Job auszuüben, als meinen studierten. Ist das korrekt?
Viele Grüße und vorab vielen Dank!
Christian Schultz
am 19.07.2022Hallo Felix, ALG I erhalten Sie nun in jedem Fall. Ob Sie sich aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, hängt davon ab, ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Das mit der Unzumutbarkeit mit Bezug zu Ihrem Jahrgang betrifft die alten Regelung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Punkt spielt bei der Aussteuerung erst einmal keine Rolle.
Felix
am 19.07.2022Hallo Christian,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Nahtlosigkeit kommt leider nicht zur Anwendung, da die Entlassungspapiere der Reha aussagen, dass ich arbeitsfähig bin und ich mir daher keinerlei Chancen auf eine Erwerbsminderung ausrechne und sie auch nicht vom medizinischen Dienst angenommen worden ist (Aktenlage, obwohl Hausarzt netterweise schriftlich bescheinigt hatte, dass ich innerhalb der nächsten 6 Monate voraussichtlich nicht arbeitsfähig sein werde).
Ich werde nun ab August ALG1 beziehen. Meine Vermittlerin scheint aber sehr eifrig zu sein und möchte direkt ein Vermittlungsgespräch führen. Daher meine Frage bezüglich der Unzumutbarkeit.
Viele Grüße und vielen Dank für Ihren Einsatz hier!
Benzinger
am 27.06.2022Guten Tag,
ich beziehe ALG1 wegen Nahtlosigkeit, der ärztliche Dienst kam zum Ergebnis unter 3 Std und das länger als 6 Monate.
Ein Antrag auf Reha wurde gestellt.
Muss ich mich weiter Krankschreiben lassen, oder ist dies nun nicht mehr notwendig?
Christian Schultz
am 27.06.2022Hallo, in den meisten Fällen lässt man sich in diesem Fall weiter krankschreiben. Bei Ihnen greift ja die Nahtlosigkeitsregelung. Um ganz sicherzugehen, ist es aber natürlich am besten, wenn Sie sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen.
Ralf
am 14.06.2022Hallo,
die Rentenkasse hat meine EU-Rente abgelehnt und mich mit div. Einschränkungen für mehr als 6 Stunden arbeitsfähig erklärt. Klage dagegen ist erhoben.
Mein ALG1 ist seit Monaten ausgelaufen und voll ausgeschöpft, jetzt schreibt mich die ARGE wegen einem persönlichen Termin vor Ort an das sie mit mir über meine Rentenbescheid sprechen müssen.
Muss ich zu diesem Termin?
Ich bekomme ja gar kein ALG1 mehr und ALG2 erhalte ich erstmal nicht.
Was bringt es dann dort hin zu gehen? Bin immer boch Krank mit starken Schmerzen und durchgehend seit Jahren krank geschrieben.
Welche Nachteile entstehen wenn ich nicht hin gehe?
Ich würde dies gerne per Telefon machen, kann man darauf bestehen?
Sind nur unnötige Kosten, wenn ich da jetzt 80 Kilometer fahren muss und keine Leistung erhalte.
Vielen Dank für eine Antwort.
Ralf
Christian Schultz
am 16.06.2022Hallo Ralf, ohne weitere Informationen kann man Ihre Frage leider nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, einmal beim Jobcenter anzurufen und die Hintergründe des Terminwunsches zu erfragen.
Ralf
am 17.06.2022Hallo,
Rückmeldung vom Arbeitsamt ist: Meine Erwerbsunfähigkeitsrente wurde abgelehnt. ALG1 ist vollständig ausgeschöpft. Daher ist jetzt das Arbeitsamt wieder zuständig. Ich habe bei den Termin zu erscheinen alles weitere beim Termin.
Frag mich halt was das bedeutet. ALG1 bekomme ich nicht mehr und ALG2 aufgrund des Vermögens auch nicht. Was gibt's da zu verlieren wenn ich nicht hin gehe?
Was passiert wenn ich eine AU einreiche? Bin ja weiter krank wegen meiner Schmerzen.
Muss ich dann nicht hin? Kann ich dann auch für irgendwas eine Sperre erhalten oder aus dem System fallen?
Würde die Zeit für Rentenanwaltschaft vom Arbeitsamt dann gestoppt?
Welche Nachteile entstehen bei einer Sperre durch das Arbeitsamt?
Vielen Dank für eine Antwort.
Am Montag wäre der Termin beim Arbeitsamt und ich möchte nicht nochmal was falsch machen.
Beim letzen Termin hatte ich gesagt das ich mir nur noch halbtags vorstellen könnte, wegen der schmerzen und gleich wurde die ALG1 Zahlung halbiert
Christian Schultz
am 17.06.2022Diese Fragen können wir leider nicht hier im Forum klären, da der Fall sehr individuell ist. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung.
Harald
am 09.06.2022Guten Tag Herr Schultz,
ich bitte Sie zu den nachfolgenden Fragen des u.a Sachverhaltes um Ihre sehr geschätze Antwort:
>Ich werde Mitte des Monats ausgesteuert.
>bin im ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis.
>Bin laut Reha-Bericht für den bisherigen Arbeitgeber arbeitsunfähig, für den allgemeinen Arbeitsmarkt stehe ich aber zur Verfügung.
>Bearbeitung des Arbeitslosenantrages läuft.
>vor zwei Wochen Bescheid erhalten., dass ich einen GdB von 50 habe.
1) wird das Beschäftigungsverhältis nicht durch den Arbeitgeber gekündigt und ich das auch nicht tun soll, um meine Zahlungen der Agentur nicht zu gefährden...das Beschäftigungsverhältnis kann ja nicht bis in die Ewigkeit andauern ..
Was wäre hier Ihr Rat?
2) Sollte der Arzt nach der Aussteurung nicht mehr krankschreiben, wie verhalte ich mich dann in Richtung Arbeitgeber und Agentur?
3) da mir nach der Aussteuerung noch 2 Monate bis zur Ereichung der 540 Monate fehlen, möchte ich natürlich nicht auf die Rente für besonders langjährig versicherte verzichten (Renteneintritt 1.9.2024)
Kann ich diese 2 Monate durch einen versicherungspflichtigen Minijob "erwerben" ?
Kann ich den Besuch einer 1-jährigen Berufsfachschule (war Bedingung seinerzeit vor dem Start der regulären 3-jährigen Ausbildung) Während dieser Zeit wurden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt (war zu der Zeit 17 Jahre alt und mitversichert in der Familienversicherung)?
4) muss ich meinen GdB irgnedjemanden melden (Bescheid oder Ausweiskopie schicken)?
Vielen lieben Dank
Christian Schultz
am 09.06.2022Hallo Harald, wir können hier im Forum keine weitergehende Beratung machen. Zu Ihrer ersten Frage haben wir einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/langzeitkrank-was-ist-jetzt-mit-dem-arbeitsverhaeltnis
Auch das Thema Krankschreibung nach der Aussteuerung ist sehr komplex. Da kann Ihnen dieser Artikel helfen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Die 45-jährige Wartezeit bei der Rente ist gefährlich, wenn Sie vorher arbeitslos werden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Elli Be
am 17.05.2022Hallo,
Bei mir ist nach der Aussteuerung (oder schon während des KG Bezuges) leider einiges schief gelaufen, bzw. ich würde anscheinend falsch beraten.
Seit Januar 2020 bin ich nun durchgehend krankgeschrieben. Bereits aus dem KG heraus habe ich die EMR (bisher noch keine Entscheidung) beantragt und einen Antrag auf ALG gestellt.
Nahtlosigkeit wurde abgelehnt aufgrund des Gutachtens auf Aktenlage.
Das ALG1 läuft nun Ende Juli aus und die AfA hat mich aufgefordert, ALG2 zu beantragen.
Die AU ging bisher zum Arbeitgeber (der sie verlangt) und zur Krankenkasse.
Wie verhält es sich mit der AU, wenn ich ALG 2 erhalte? Muss ich diese dann im Jobcenter abgeben?
Für den Bezug ist es doch auch erforderlich, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, oder?
Oder Teile ich gar nicht mit, dass ich krank bin?
Falls mir kein ALG2 wegen Krankheit zusteht, woher bekomme ich damn Geld?
Bin momentan sehr verunsichert und sorge mich, aus dem sozialen Netz zu fallen...
Viele Grüße,
Elli
Christian Schultz
am 18.05.2022Hallo Elli, wenn Sie tatsächlich ALG II vom Jobcenter erhalten, müssen Sie auch dorthin die Krankmeldung schicken. Das ist kein "No-Go" wie bei der Arbeitsagentur - Sie werden dort Ihr Geld bekommen.
Alternativ kommt erst die Grundsicherung in Frage, wenn Sie als voll erwerbsgemindert eingestuft werden. Finanziell wäre das fast das gleiche.
R.E.
am 06.05.2022Guten Tag Herr Schulz,
ich wurde von Krankenkasse zur Reha aufgefordert. Diese Reha habe ich am 02.05.2022 beendet. Ab 03.05.2022 habe ich nun beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragt da ich inzwischen ausgesteuert bin. Das Gutachten der Arbeitsagentur (wurde schon vor der Reha erstellt) hat ergeben, dass ich länger als 6 Monate unter 3 Std. nur arbeiten kann. Auch die Ärzte der Reha haben mir mündlich zugesagt, dass sie im entgültigen Entlassungsbericht eine Empfehlung für eine Zeitrente für 2 Jahre aussprechen ( also berufsunfähig und erwerbsunfähig unter 3 Std. die Woche länger als 6 Monate). Im Kurzbrief den ich bei Entlassung bekommen habe , steht diesbezüglich allerdings nichts drin.
Meine Ärztin hat mich nun weiterhin krank geschrieben. Allerdings hat sie die Diagnosen auf der Krankmeldung erstmals geändert - anscheinend wegen Entlassungsbericht aus der Reha: Das verunsichert mich!
Die Krankenkasse hätte gerne weitere Krankmeldungen trotz Aussteuerung.
Meine Fragen :
1. Bin ich verpflichtet der Krankenkasse weiterhin Krankmeldungen nach Aussteuerung zuzusenden? Nein oder? Bisher hatte ich nur Diagnose F 32.1 in der Krankmeldung, nun F 33.1 G, F 45.0G und F 45.41 G. Haben diese anderen Diagnosen nach der Aussteuerung evtl. Auswirkungen auf die Blockfrist bzw. spätere Krankschreibungen ... falls die Erwerbsminderungsrente von der DRV abgelehnt wird. Man weiß ja nicht ob die DRV der Empfehlung der Reha nachkommt und der Rehaantrag in Erwerbsminderungsantrag umgedeutet wird.
2. Soll ich der Arbeitsagentur meine Krankmeldung zusenden? Ich werde wahrscheinlich das endgültige Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung bekommen. Zunächst bekomme ich laut Sachbearbeiterin aber nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, da noch die Bescheinigung § 312 Abs. 3 SGB III (Bezug von Übergangsgeld) von der Deutschen Rentenversicherung fehlt). Laut Sachbearbeiterin benötigt die Arbeitsagentur keine AU-Bescheinigung. Sie schrieben in ihrem Beitrag dass es möglicherweitse im Verfahren zur EM Rente aber wichtig sein könnte. Daher bin mir unsicher was ich machen soll ( auch wegen der veränderten Diagnosen).
Meinem Arbeitgeber ( habe noch einen gültigen Arbeitsvertrag) habe ich trotz Aussteuerung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen( dies hatten sie ja im Video gut erklärt).
Wie bereits erwähnt bin ich mir unsicher wie ich mich gegenüber der Krankenkasse und der Argentur für Arbeit verhalten soll daher
würde ich mich über eine baldige Antwort von Ihnen sehr freuen.
Vielen herzlichen Dank!
Christian Schultz
am 06.05.2022Hallo, grundsätzlich sollten Sie bei Nahtlosigkeit Ihre Krankmeldung weiter an die Arbeitsagentur schicken. In der Regel hören wir von unseren Mitgliedern, dass die Krankenkasse nach der Aussteuerung keine Krankmeldung mehr benötigt. Aber wenn das bei Ihnen anders ist, sehe ich da kein Problem.
Im Detail können wir das hier im Forum aber nicht klären. Wie immer in dieser Situation sage ich: Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie sich bitte individuell anhand Ihrer Unterlagen beraten.
Helmut
am 23.02.2023Hallo,
welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schicke ich den zum Arbeitsamt. Die mit oder Verschlüsserung.
Grüße Helmut
Christian Schultz
am 23.02.2023Die ohne. Was genau Sie haben, muss der Arbeitsvermittler erst einmal nicht wissen.
Sascha D.
am 03.05.2022Hallo,
ich werde Juni 2022 ausgesteuert. Nach einem Klinikaufenthalt Anfang des Jahre wurde ich weiterhin arbeitsunfähig entlassen mit Empfehlung einer Reha-Maßnahme und Beantragung von GdB. Reha-Antrag ist bereits gestellt und über die Krankenkasse als Eilantrag eingereicht.
Meine Beschäftigung wurde während des Krankengeldbezuges innerhalb der Probezeit gekündigt, ich habe also aktuell keinen Arbeitgeber.
Krankenkasse hat sich bereits gemeldet mit Aufforderung zur Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit. Gesundheitsfragebogen + Entbindung der Schweigepflicht bereits an den Ärztlichen Dienst der Agentur geschickt. Arbeitsbescheinigung ist bei dem alten Arbeitgeber beantragt, ebenso wie die „Bescheinigung gem. §312 Abs. 3“ bei der Krankenkasse.
Aktuell bin ich dabei meinen Antrag für ALG1 auszufüllen. Laut Merkblatt muss ja "Ja" angeben, dass ich „alle zumutbaren Möglichkeiten nutze, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden", richtig? Ebenso wie 2d "arbeitsunfähig krank" mit "Ja" und 2e „Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken" Stand jetzt eigentlich "Ja". Aber nach Beratung mit der Hotline des Arbeitsamtes beträfe diese Frage ja die Zeit nach meiner hoffentlichen Gesundschreibung, also habe ich sie mit "Nein" beantwort.
Was mir Bauchschmerzen macht ist die letzte Frage: „Haben Sie bereits eine neue Beschäftigung gefunden oder wird Ihre Arbeitslosigkeit aus einem anderen Grund beendet?
Nein
Ja, durch eine neue Beschäftigung
Ja, aufgrund von Krankheit / Arbeitsunfähigkeit
Ja, sonstiger Grund"
Kreuze ich da „Nein“ oder „ Ja, aufgrund von Krankheit / Arbeitsunfähigkeit“ an? Stand jetzt wäre „Nein“ richtig, oder?
Vielen Dank und Grüße
Sascha
Christian Schultz
am 03.05.2022Hallo Sascha, wir können hier im Forum leider keine Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen leisten. Ich empfehle Ihnen, dass Sie meine Kollegen in einem unserer Sozialberatungszentren dazu ansprechen. Dort kann man Ihnen konkret mit dem Antrag helfen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
EllaMohl
am 29.03.2022bin plötzlich schwer erkrankt: Hallo, ich habe 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, dann 72 Wochen Krankengeld, während der 72 Wochen an Reha
3 Wochen teilgenommen, für diesen Zeitraum gab es Überbrückungsgeld; hatte Chemotherapie, OP, Bestrahlung, Nachbehandlungen bis heute,
nach Ablauf der 78 Wochen erfolgte Aussteuerung, bin immer noch krank, voraussichtlich bis ca. 08/2022, ALG 1 ist bewilligt, allerdings 60 % vom Krankengeld, Nahtlosigkeit liegt nicht vor, soll nach arbeitsamtsärztlichen Dienst wieder voll arbeiten, habe aber vor meiner Erkrankung schon nicht mehr voll gearbetet, (noch 30 h/Woche aufgrund anderer gesundheitlicher Probleme), mein Plan für die Zukunft: ich will aufgrund meines jetzigen
Gesundheitszustandes nur noch unter 15 h die Woche arbeiten auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz bei meinem jetzigen AG + das bereits bewilligte ALG 1 weiter beziehen (natürlich unter Meldung an das AA, wenn Gehalt über 165 € liegt, habe auch noch 52 Tage Resturlaub, dies veruche ich bis 2023 durchzuhalten, ab Nov. 2023 könnte ich in Rente für Schwerb. (GdB 80) gehen, bin 1962 geboren, meine Fa. hat Bedenken, ob das rechtens ist, ???
Christian Schultz
am 29.03.2022Hallo Ella, Sie sollten sich da noch einmal sozialrechtlich beraten lassen. Auch mit Blick auf mögliche Alternativen - also ob zum Beispiel ein zweites Mal Krankengeld gezahlt werden kann, ob es sich noch lohnt, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen etc. Aber das muss man sich für den konkreten Fall anschauen.
Sperac Janja
am 29.03.2022Ich bekomme alg 1 nach Nahtlosigkeitsregelung, mein Arbeitgeber will kein Krankschreibung, Arbeitsamt auch nicht.Em rente Antrag gestellt, warum soll man sich krankschreiben lassen? Vielen Dank
Christian Schultz
am 29.03.2022Wenn Sie von der Arbeitsagentur die klare Ansage haben, dass dort keine Krankmeldung benötigt wird, müssen Sie sich auch nicht krankschreiben lassen. Möglicherweise kann das im Verfahren zur EM-Rente aber noch einmal wichtig werden, deswegen kann es sinnvoll sein, dauerhaft in ärztlicher Behandlung zu sein.
Suzann
am 30.03.2022Hallo ...dieses Theama interessiert mich auch sehr. Warum kann es sinnvoll sein, sich weiterhin krankschreiben zu lassen? Ich bin in der gleichen Situation wie meine Vorrednerin, ausgesteuert, beziehe ALG 1 Nahtlosigkeit , Antrag auf Reha/EU Rente gestellt und warte auf Antwort. Agentur will explizit keine Krankmeldung wegen dieser Krankheit! Ich bin natürlich noch in ärztlicher Behandlung, denn ich bin ja nicht plötzlich gesund geworden seit ich ausgesteuert bin, hab mich aber seit Aussteuerung weiter krankschreiben lassen und die Krankmeldung weiter an Krankenkasse gesendet-quasi als "Beweis". Ich frage mich jetzt aber nur warum kann es sinnvoll sein. Denn wenn die Rentenversicherung etwas wissen will, kann sie das doch beim Arzt nachfragen. Meine Frage ist also warum kann eine Krankmeldung weiter sinnvoll sein. Denn wenn ich mich weiter krankschreiben lasse über meine Blockfrist, bekomme ich später eventuell kein Krankengeld mehr.
Christian Schultz
am 31.03.2022Für den Weg in die EM-Rente ist nicht die Krankmeldung selbst, sondern die ärztliche Behandlung entscheidend. Denn hier werden von der DRV die ärztlichen Befundberichte abgefragt. Wenn weder die Firma, noch die Arbeitsagentur eine Krankmeldung benötigen, muss das auch nicht sein.
Mehr zu den Befundberichten hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Suzann
am 01.04.2022Und wie ist es, wenn man Alg 1 bekommt nach nahtlosigkeit und dann EM Antrag abgelehnt wird... Was soll man dann machen bzw muss man dann alg Geld zurückzahlen? Wer zahlt dann weiter?
Christian Schultz
am 01.04.2022Dann müssen Sie sich für das ALG I dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig
Suzann
am 01.04.2022Ok, aber ich verstehe diesen Satz von Ihnen immer noch nicht ganz:*Möglicherweise kann das im Verfahren zur EM-Rente aber noch einmal wichtig werden, deswegen kann es sinnvoll sein, dauerhaft in ärztlicher Behandlung zu sein.*
Wie meinen Sie das? AU Bescheinigung weiter oder generell arzt besuche?
Mila
am 22.03.2022Hallo ich bin seid letztes Jahr ausgesteuert und habe Arbeitslosengeld 1 bekommen weil ich aus krnakheitsgrunden nicht arbeiten konnte mein arbeitslosen Geld geht bis Mai haben die mir gesagt. habe im März wieder angefangen mit einer Wiedereingliederung weil ich mich gut gefühlt habe bin jetzt seid letzte Woche zwar wieder Vollzeit bei mein Betrieb arbeiten aber leider mit einer kurzfristigen Entscheidung schließt unsere Betrieb ich habe einen Kündigung erhalten für den juli meine Frage ist jetzt. Kriege ich weiterhin Arbeitslosengeld 1 weil dies Mal ist das ja aus kündigungsgrund davor war das wegen Krankheit das ich arbeitslosen Geld bekommen habe und wenn nicht was bekomme ich dann.. oder gibt es die moglichkwit das die mir sagen das die mich garnicht zahlen ich bin seid 10jahren in dem Beruf tätig gewesen.. mir wurde von einer Kollegin gesagt das ich vielleicht hätte 4 bekommen würde könnte das denn stimmen ? Ich bitte um eine hilfe ich weiß wirklich nicht mehr weiter
Christian Schultz
am 23.03.2022Hallo Mila, sollten Sie noch Anspruch auf ALG I haben, können Sie das jetzt auch noch bekommen. Was danach folgt, muss man sehen. "Hartz IV" wäre eine Möglichkeit, aber das müsste man anhand aller Details klären. Hier im Forum können wir das nicht.
Spectrum
am 05.02.2022Hallo Herr Schultz,
ich werde demnächst ausgesteuert und habe einen Antrag auf EMR gestellt. Aufgrund des Entlassberichts der Rehe bin ich weiterhin in der Lage mehr als 6h/Tag am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen. Deshalb gehe ich davon aus, dass der EMR-Antrag demnächst abgelehnt wird.
Für meinen aktuellen Job bin ich AU-krankgeschrieben. Im Antrag auf ALG-I der BA werde ich gefragt, ob ich AU-krankgeschrieben bin.
Was sollte ich hier angeben, nachdem ich vermutlich bald durch den abgelehnten EMR-Antrag keine Nahtlosigkeitsleistungen sondern das „normale“ ALG I erhalten kann?
Sollte ich mich folglich vor der Antragstellung bei der BA nicht mehr krankschreiben lassen?
Vielen Dank!
Renate
am 04.02.2022Hallo, meine Krankengeld Zahlung endet am 12.03.2022, bin weiterhin krankgeschrieben,
REHA ist beantragt, Formulare beim Arbeitsamt angefordert, Erhöhung des Behindertengrades läuft bereits nach Widerspruch. Ich habe einen Arbeitsvertrag seit 2000, ungekündigt. Der Arbeitgeber wünscht weitere Krankmeldungen, kann man mich nach langer Krankheit kündigen bzw. Arbeitsvertrag beenden. Gibt es noch mehr zu beachten ? Im April 2023 kann ich in Rente gehen, ohne Abschläge.
Für Info wäre ich dankbar, habe Bedenken etwas falsch zu machen.
Irmi
am 01.02.2022Also ... dem Arbeitsamt verschweigen, dass ich krankgeschrieben bin, geht gar nicht. Mein konkreter Fall: Aussteuerung vergangene Woche. Ende letzten Jahres arbeitssuchend gemeldet, obwohl ich noch in meinem Arbeitsverhältnis stehe. Ohne sich arbeitssuchend zu melden, kann man kein Arbeitslosengeld beantragen. Eine Frage im Formular lautet jedoch: Sind Sie zurzeit krankgeschrieben? Ich muss so eine Frage doch ehrlich beantworten. Heute habe ich die Bewilligung des Arbeitslosengeldes bekommen. Mit ehrlichen Angaben.
Anneke Tack
am 30.01.2022Wurde am 21.7.21 nach einem Wegeunfall aus dem Verletztengeldbezug ausgesteuert. ALG2 beantragt (da noch AU), bis 30.8.21 erhalten wegen neuer Arbeitsaufnahme. Zusätzlich aber ALG 2 aufgestockt bekommen bis 10.21.
Durch Haushaltsunfall wieder rausgerissen aus der Arbeit, wieder Krankengeld. Gekündigt in der Probezeit zum 15.12.21.
Kein ALG 1 oder 2 wegen des Krankengeldbezugs. Ende Dezember nun Zusage einer befristeten Erwerbsminderungsrente durch die BG.
Nun hab ich die Möglichkeit ab 01.02.22 eine Qualifizierung für einen neuen Job zu beginnen. Meine Frage: muss ich die Erwerbsminderungsrente der BG (20%) zwingend angeben oder gilt das nur für die Gesetzliche Rente (nicht beantragt)? Ich hätte dadurch ggf Nachteile, da es eine Gesundheitsprüfung gibt (wobei diese Verletzung meines Erachtens im neuen Job nicht zum Tragen kommt).
Bin verunsichert, ob ich bei der BG diese Frage stellen sollte, da ich um meinen neuen Job bange. Ohne den winkt nur ALG1/später ALG2, und das möchte ich auf keinen Fall. Freue mich auf Rückmeldung
Christian Schultz
am 31.01.2022Hallo Anneke, das kann ich allgemein leider nicht beantworten. Da empfehle ich eine persönliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Bernd
am 26.01.2022Hallo , werde am 12.4 ausgesteuert …bin bis Ende Februar in Reha ,wann soll ich mich beim Arbeitsamt melden ,habe Angst wenn zwei Wochen vor Aussteuerung das Arbeitsamt mich fragt ob ich krankgeschrieben bin …und somit kein ALG bekomme ..also wann ist der beste Zeitpunkt mich arbeitslos zu melden…vielen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 27.01.2022Hallo Bernd, ungefähr zwei Monate vor der Aussteuerung: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Gerrit
am 26.01.2022Hallo Herr Schultz ,ich komme demnächst in die Reha, bin 64 jahre alt 100 GDB ,kann ich vor der Reha schon einen Antrag auf Schwerbehinderten Rente stellen oder sollte ich warten bis die Reha vorbei ist ,werde Anfang April zudem ausgesteuert ,da dann meine 78 wochen Krankengeld vorbei sind ,und kann ich schon vor dem Ende des Krankengeldes zum Arbeitsamt .Vielen Dank für ihre Antwort.
Christian Schultz
am 26.01.2022Hallo Gerrit, zur Arbeitsagentur sollten Sie rund 2 Monate vor der Aussteuerung: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie natürlich auch vor der Reha stellen, wenn die Zeiten passen. Aber was in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, müsste man sich natürlich genauer anschauen.
Mine
am 25.01.2022Hallo Herr Schultz, ich bin seit 2/21 krankgeschrieben. Habe noch paar Monate zur Aussteuerung. Habe noch Urlaubsanspruch und bin noch dort angestellt. Wie muss ich vorgehen, da ich nicht Ausgesteuert werden möchte, bin alleinerziehend. Kann die vollen Stunden auch nicht mehr leisten. Kann ich meinen Urlaub nehmen und anschließend mit Wiedereingliederung beginnen damit ich meinen Job nicht verliere? Weiß leider überhaupt nicht wie es weitergehen soll.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Lg Mine
Christian Schultz
am 26.01.2022Hallo Mine, wenn Ihre Gesundheit mitspielt, ist das ein möglicher Weg. Allerdings muss diese Vorgehensweise unbedingt VORHER mit Krankenkasse und Arbeitgeber abgesprochen werden. Denn wenn die Krankschreibung unterbrochen wird, kann es Probleme mit der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) geben.
Christina Wallner
am 25.01.2022Hallo Herr Schultz,
ich bin sehr froh, dass ich diese Seite hier gefunden habe, denn ich habe eine wichtige Frage:
Ich werde zum 10.02.2022 ausgesteuert. Die Reha ist bewilligt, aber ich habe noch keinen Termin. Ich habe mich zum 11.02.2022 arbeitslos gemeldet und Unterlagen für den medizinischen Dienst eingereicht.
Mein Arzt hat mich jetzt weiter krank geschrieben. Es heißt ja oben, dass man die AU nicht ans Arbeitsamt schicken soll.
Wenn ich jetzt einen Termin bei der Sachbearbeiterin bekomme, und diese mich fragt, ob ich
weiter krank geschrieben bin, was soll ich dann sagen, und wie soll ich mich weiter verhalten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Christina
Christian Schultz
am 25.01.2022Hallo Christina, bei der Krankmeldung in der Arbeitsagentur müssen wir differenzieren: Nur wenn Sie NICHT im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Ihr ALG erhalten, sollten Sie die Krankmeldung nicht bei der Agentur abgeben. Ansonsten gibt es keine Schwierigkeiten.
Warten Sie also erst einmal ab, was bei Ihrem Antrag rauskommt. Mehr zur Nahtlosigkeit hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Christina Wallner
am 25.01.2022Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
Liebe Grüße
Christina
Christina
am 09.06.2022Hallo Herr Schultz,
Ich muss hier leider nochmal etwas fragen. Ich werde am 21.06.2022 als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Ich werde für vergangene Tätigkeit mit 1-3 bewertet werden, und für andere Tätigkeiten mit einigen Einschränkungen mit bis zu 6 Stunden. Ich bin seit 10.02.2022 ausgesteuert. Nahtlosigkeit habe ich nicht bekommen. Aber das Arbeitsamt hat mir ALG I bewilligt bis Februar 2024. Ich werde dann ja wieder eine neue AU von meinem Hausarzt bekommen.
Das Arbeitsamt möchte dann natürlich auch den Abschlussbericht von der Reha haben.
Hat dies irgend einen Einfluss auf mein Arbeitslosengeld?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Christina
Christian Schultz
am 10.06.2022Hallo Christina, der Abschlussbericht wird Ihren Weg nicht wirklich verändern. Denn wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde, müssen Sie sich ohnehin (theoretisch) offen für neue Jobangebote zeigen. Lesen Sie dazu am besten noch einmal diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Christina
am 10.06.2022Vielen Dank, Herr Schultz,
eine letzte Frage habe ich noch. Im Gespräch mit der Sozialberaterin hier in der Reha wurde mir unter anderem auch die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente nahe gelegt. Und zwar in sofern, dass man sich zusätzlich noch für einige Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, und dadurch zur Teilerwerbsminderungsrente noch etwas Arbeitslosengeld erhält.
Halten Sie diese Möglichkeit für sinnvoll?
Und hätte diese Regelung Einfluss auf die spätere Regelrente?
Vielen Dank nochmal.
Liebe Grüße
Christina
Christian Schultz
am 10.06.2022Das kann man nicht allgemein beantworten, ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung - anhand Ihrer Unterlagen.
Christina
am 16.06.2022Lieber Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich hoffe, ich nerve Sie nicht zu sehr, wenn ich mir doch noch in einem Punkt unsicher bin.
Als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen bedeutet ja nur eine kurze Arbeitsunfähigkeit in meinem Fall. 2-4 Wochen wurden mir gesagt. Für diese Zeit wird mich dann mein Hausarzt noch krank schreiben. Macht es dann überhaupt Sinn, noch weitere AU*s vom Hausarzt zu bekommen?
Die sind ja dann eigentlich nicht hilfreich, wenn ich der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen muss.
Oder würde mir dadurch in irgend einer Hinsicht ein Vorteil entstehen?
Vielen Dank nochmal.
Jetzt geb ich dann aber Ruh. Ich hoffe, Sie haben einen schönen Feiertag.
Liebe Grüße
Christina
Christian Schultz
am 17.06.2022Die Frage erübrigt sich. Denn Sie können keine teilweise EM-Rente gesondert beantragen. Über Ihr "Restleistungsvermögen" entscheidet der Arzt der DRV. Und auf dieser Basis kann dann auch eine teilweise EM-Rente bewilligt werden.
Rainer
am 22.01.2022Hallo, wenn ich mich wieder fit fühle und bin in Nahtlosigkeit. Reha ist vorbei, keine EMR gestellt. Kann ich einfach wieder arbeiten gehen nach der AU? Muss ich mich beim Amt melden, würde das reichen?
Christian Schultz
am 23.01.2022Hallo Rainer, die Arbeitsagentur muss natürlich benachrichtigt werden, sobald Sie weiter arbeiten und Gehalt bekommen.
Frank Winner
am 14.01.2022Hallo Herr Schulz.
Ich habe eine kurze Frage und würde mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen,
Ich werde zum 21.01.2022 ausgesteuert
es besteht noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
beim Arbeitsamt bin ich schon vorstellig geworden und habe alle Anträge ausgefüllt und fristgerecht abgegeben
Heute habe ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von Arbeitslosengeld gem. 136 SGB III erhalten...als Grund wurde angegeben: "Das Ergebis der amtsärztlichen Untersuchung steht noch aus"
Ein Antrag auf Reha oder EM Rente wurde nicht gestellt...
Nun zu meiner Frage...
Wohin mit den weiteren Krankmeldungen? ...bekommt das Arbeitsamt auch eine Mitteilung? ..wenn Ja welche? ..die für den Arbeitgeber? ..oder die für die KK ??... ich möchte nichts falsch machen und bin sehr unsicher....in Erwartung ihrer Antwort Gruß Frank Winner
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Frank, ob Sie die Krankmeldungen weiterhin einreichen müssen, hängt nun davon ab, ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung greift. Diese Entscheidung wird demnächst folgen. Fragen Sie am besten direkt bei der Arbeitsagentur nach, ob Sie aktuell Krankmeldungen einreichen müssen. Das hängt oftmals vom Sachbearbeitet ab.
Martina
am 20.12.2021Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bin bereits ausgesteuert und im Nahtlosigkeitsverfahren über die Agentur für Arbeit. Mein Arzt hat nun darauf bestanden die eAU (elektonische Arbeitsunfähigkeitsmeldung) an meine Kasse zu übermitteln, da dies verpflichtend sei. Nun hat die Kasse geschrieben, das sie eine Folgebescheinigung erhalten haben und vorher eine Lücke besteht. Ich weiß, dass nach dem Leistungsablauf keine AU mehr benötigt wird, wie Sie oben schreiben und so habe ich auch gehandelt. Auch finde ich es ungerecht gegenüber anderen Patienten, deren Arbeitgeber keine AU fordert, infolgedessen der Arzt auch keine an die Kasse abgibt. Diese Patienten sind künftig besser gestellt sind, weil sie einen kürzeren Arbeitsunfähigkeitsverlauf gespeichert haben, z. B. bei Anfragen für den Abschluss einer privaten Versicherung mit Risikoprüfung. Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung bzw. können Sie mir einen Rat geben? Vorab vielen Dank! MfG
Christian Schultz
am 21.12.2021Hallo Martina, dazu kann ich leider nichts sagen, tut mir leid.
Martin
am 01.12.2021Hallo, bei mir ist folgendes Szenario: Ausgesteuert, in die Nahtlosigkeit, vom Arbeitsamt zur Reha aufgefprdert und dort arbeitsunfähig entlassen, aber erwerbsfähig . Kann ich dem Amt einfach mitteilen, dass ich eine EMR einreiche und sie zb noch 6-8 Wochen zahlen? So lange habe ich noch Anspruch bis ich kein ALG I mehr bekomme.
Danach würde ich den restlichen Urlaub in meinem alten Job nehmen und hoffe bis dahin einen neuen Job zu haben, den ich auch mit meinen Einschränkungen machen kann
Christian Schultz
am 02.12.2021Hallo Martin, ob Sie ALG nach der Nahtlosigkeit erhalten, entscheidet ja der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur. Falls die Regelung bei Ihnen ausläuft, können Sie sich für den Bezug von Arbeitslosengeld immer noch (theoretisch) offen für neue Jobs zeigen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Michael
am 22.10.2021Sehr geehrter Herr Schultz,
danke für die schnelle Antwort. Eine persönliche Beratung habe ich versucht, eine Mitgliedschaft abgeschlossen und trotzdem fühlt man sich nicht zuständig oder es gibt kein Berater für die Fachrichtung. Nun versuche ich es ohne Hilfe des SOVD.
Christian Schultz
am 22.10.2021Das ist ja ärgerlich. Bei uns in Schleswig-Holstein? Oder wer ist für Sie zuständig?
Michael
am 14.10.2021Hallo,
folgendes Problem beschäftigt mich. Nach 78 Wochen Krankengeld erfolgt die Aussteuerung der Krankenkasse, Nahtlosigkeitsregelung trifft aufgrund der Ablehnung der Rentenkasse nicht zu, Reha-Antrag wurde ebenfalls vom Rententräger abgelehnt und dies wird alles vor dem Sozialgericht mit Erhöhung des GdB verhandelt. Mitte Dezember erfolgt die Aussteuerung und der Gang zur ARGE, wie verhalte ich mich?
Nach Ihren Tipps gehe ich zum Arbeitsamt und beantrage ALG1 und stehe im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, um 100% zu erhalten, bin aber weiterhin Arbeitsunfähig und gebe aber die Bescheinigung nur meinem AG und nicht der Krankenkasse oder ARGE, weil ich noch einen bestehenden Arbeitsvertrag habe. Erfolgt aber nach der Aussteuerung keine AU, müsste ich dem AG nicht wieder zur Verfügung stehen oder weiterhin krankgeschrieben bleiben und der ARGE nichts erzählen?
Mein Ziel wäre ein anderer Tipp von Ihnen, nach 6 Monate ALG1 hätte ich wieder Anspruch auf Krankengeld infolge einer neuen verjährten Blockfrist. Ist dies rechtens und meine Anwältin empfahl mir dies auch. Sehr kompliziert und sozialrechtlich schwierig für Laien.
Danke
Christian Schultz
am 14.10.2021Hallo Michael, das mit dem erneuten Anspruch auf Krankengeld ist in der Praxis sehr selten und recht komplex. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Nicht jeder Arbeitsgeber will nach der Aussteuerung weiterhin die Krankmeldungen sehen, da müssten Sie bei der Personalabteilung nachfragen. Aber am Ende ist es bei diesem schwierigen Thema immer eine individuelle Geschichte. Jeder Fall ist anders, daher sollten Sie sich lieber persönlich beraten lassen.
Tine Hart
am 11.10.2021Hallo,
Ich hätte eine Frage zur Aussteuerung nach Ablauf des Krankengeldes. In der Zeit des Krankengeldbezuges ist mein Vertrag ausgelaufen, ich bin also arbeitslos und möchte auch keine Rente beantragen. Ich würde versuchen im Verlauf von 6-12Monaten eine neue Arbeitsstelle zu beginnen. Ich habe mich schon beim Arbeitsamt gemeldet und möchte mich dort wie hier empfohlen nach Ablauf des Krankengeldes Ende November dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen.
Meine Frage dreht sich um die Krankschreibung. Bisher erhielt ich eine Krankschreibung für 4 Wochen, wenn die Krankschreibung bei meinem nächsten Termin beim Arzt wieder zum 4 Wochen verlängert wird, geht sie in den Dezember rein, wo ich hoffentlich schon Arbeitslosengeld erhalte. Wäre dies ein Problem? Soll ich mich weiter Krankschreiben lassen oder meinen Arzt bitten dies nur noch bis Ende November zu tun? Darf ich die Krankmeldung dem Arbeitsamt verschweigen oder wäre dies nicht rechtens?
Danke für Ihre Mühe!
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Tine, das ist ein sehr komplexes Thema. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob Sie Ihr ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten oder nicht. Dazu mehr hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Alles Weitere hängt aber sehr von der individuellen Situation ab, manchmal sogar vom einzelnen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur. Daher empfehle ich Ihnen hier eine persönliche Beratung.
Tina Hart
am 11.10.2021Hallo,
Ich hätte eine Frage zur Aussteuerung. Meine Krankenversicherung hat mich darüber informiert, daß ich Ende November ausgesteuert werde, da ich die 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft habe. Ich melde mich nun wie empfohlen beim Arbeitsamt mit der Aussage, dass ich mich im Rahmen der Möglichkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Wie soll ich es mit der Krankschreibung am besten machen. Soll mich mein Arzt weiter Krankschreiben oder soll ich ihn bitten mir ab Dezember lieber keine Krankschreibung mehr auszustellen? Darf ich rechtlich dem Arbeitsamt eine Krankschreibung verschweigen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke für Ihre Mühe!
Christine
am 25.09.2021Hallo ich habe auch eine Frage. Ich war vom 17.11.2019 bis 30.06.2020 wegen Burnout krankgeschrieben. Danach habe ich wieder gearbeitet. Jetzt bin ich vom 28.03.21 erst wegen Nierenkoliken dann wurde meine Handgelenk operiert durch ein Unfall , anschließend wurde ich wegen meiner Rheuma Arthritis krankgeschrieben alles durchweg. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse Bescheid bekommen das ich am 20.12.21 ausgesteuert werde. Als ich nachgefragt habe warum, wurde mir gesagt das die erste Krankschreibung vom Jahr 2019 mitgerechnet wird. Es sind doch andere Krankheiten.
Christian Schultz
am 27.09.2021Hallo Christine, ich kann die Lage natürlich nicht fundiert beurteilen, ohne die Unterlagen zu sehen. Aber wenn Sie durchgehend krankgeschrieben waren, ist das vermutlich richtig. Dann läuft der 78-wöchige Anspruch auf Krankengeld runter.
Christina Dreher
am 23.09.2021Sorry durch meine wortfindungsstörung habe ich vergessen ich bin 57 jahre alt und arbeite an der kasse im Netto 20 std in der woche .
Christian Schultz
am 23.09.2021Hallo Christina, viele Menschen haben Schwierigkeiten zu verinnerlichen, dass nach der Aussteuerung die Arbeitsagentur zuständig ist. Trotz Krankheit, trotz Arbeitsvertrag. Dort bekommen Sie aber erst einmal Geld, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig
Es ist natürlich nicht von Vorteil, dass Sie keinen Anspruch auf EM-Rente haben. Möglicherweise läuft es in Ihrem Fall deshalb auch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung hinaus. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Den SoVD gibt es auch im schönen Saarland.
Christina Dreher
am 23.09.2021Hallo ich lebe im Saarland und hätte eine frage ich wurde im juni 2020 am kopf tumor gutartig operiert ging in reha wurde als krank entlassen und darf nur unter 3std.arbeiten,bekomme pflegegeld werde jezt im dez.ausgesteuert,dieEU rente wurde abgelehnt bin auch noch beim arbeitgeber nicht gekündigt ich kann mich doch nicht arbeitssuchend melden wenn mein Arbeitgeber mich nicht entlassen hat .Der vom rentenversicherrung sagte mir die reha hätte mich in rente geschickt aber dürfte das nicht beim Arbeitsamt erwähnen bekomme ja keine Eu rente da mir 3monate zur EU rente fehlen. Ich bin verzweifelt was soll ich nun tun ?für eine Antwort wäre ich sehr dankbar vielen dank.
Hassan Hacanaovic
am 14.09.2021Hallo,
kann man nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld 1 beantragen, auch wenn durch eine Reha festgestellt wurde, dass man eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente bekommt.
Beste Grüße
Christian Schultz
am 14.09.2021Hallo Hassan, Sie können die teilweise EM-Rente ja mit dem halben ALG I aufstocken. Also ja, Sie sollten zur Arbeitsagentur gehen.
Kurt Priebe
am 01.09.2021Ich vergass zu schreiben Ich bin 63 Jahre
Kurt Priebe
am 01.09.2021Hallo ,Ich werde am 26 Dezember 21 Ausgesteuert bei meiner Krankenkasse und habe noch einen gültigen Arbeitsvertrag bei einer großen Spedition. Ich bin dort ein langjähriger Mittarbeiter meine Krankmeldungen schicke ich regelmässig an meinen Arbeitgeber und an die Krankenkasse . Bekommen dann von meiner Krankenkasse ein Schreiben für,s Arbeitsamt .Habe Cronisches Schmerzsyndrom in der LWS und HWS,beginnende Osteochondrose , 3 Bandscheibenprolapse und einengung des Spinalkanals kann also meine Arbeit 40 Tonnen Gefahrgut Tranzport Europaweit nicht ausführen wenn ich zum Arbeitsamt gehe habe ich da den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 , 24 Monate lang. Krankmeldungen würden auch immer weiter laufen es heist doch Ich bekomme nur Arbeitslosengeld wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stelle in meinem Berufszweig und das ist bei mir nich möglich oder nur Bedingt möglich immer mit dem Angstgefühl einen Rückschlag zu erleiden in einem Europäischen land was mir mehrmals pssiert ist .Und muss ich die Krankmeldung dem Arbeitsamt immer vorlegen Arbeite seit 12 Jahren bei meiner Firma .Habe einen Beitrag gelesen das man es dem ARB. Amt nicht sagen soll das mann Krank ist oder noch einen Arbeitsvertrag hat und wird das Arbeitslosengeld nach den letzten Entgelten des Arbeitgebers gerechnet oder nach dem letzten Krankengeld Ich stehhe im Moment Psychich total unter Stress und weis nicht was auf mich und meine Familie zurollt .Vielen Dank für ihre Antwort, Meine Gesetzliche Rente biginnt im Mai 2024
Christian Schultz
am 01.09.2021Hallo Kurt, das mit der Krankmeldung bei der Arbeitsagentur hängt erst einmal davon ab, ob Sie Ihr ALG I gemäß der Nahtlosigkeitsregelung erhalten oder nicht. Falls ja, können und sollten Sie weiterhin Ihre Krankmeldungen dort abgeben. Nur wenn die Nahtlosigkeit abgelehnt wird, kommt das mit der Vermittlung für eine andere Tätigkeit ins Spiel. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Seibl Gaby
am 20.08.2021Ahja Rente beantragt, Widerspruch Sozialgericht...am laufen
Seibl Gaby
am 20.08.2021Hallo ,ich bin Ausgesteuert,beziehe Alg1,aber mein Arzt hat mich jetz trotzdem über die 6 Wochen krankgeschrieben,die ich auch beim Jobcrnter einreichte..obwohl ich kein Krankengeld mehr bekomme wegen der Blockfrist..Frage ,wird das Alg1 weiter gezahlt,wenn kein Krankengeldbezug besteht..für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar
Christian Schultz
am 20.08.2021Hallo Gaby, die Frage mit der Krankmeldung ist vor allem dann wichtig, wenn Sie Ihr Arbeitslosengeld NICHT nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten. Mehr dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Ingeborg Kerschgens
am 12.07.2021Hallo, ich habe eine generelle Frage zur Aussteuerung bei bestehendem Arbeitsverhältnis und Arbeitsfähigkeit.
Ein fast fiktiver Fall: eine Arbeitnehmerin ist wegen ein und der selben Krankheit immer wieder krank. Sie erfüllt werder die 6 Monate Frist noch die 12 Monate frist für neue Entgeltfortzahlungen, da sie immer wieder für einige Wochen arbeiten kann aber dann erneut arbeitsunfähig wird. Auf Grund ihrer Erkrankung steht eine Aussteuerung aus der Krankenkasse bevor, da ihre Erkrankung schon drei Jahre dauert . Wer zahlt im erneuten Krankenfall? Wäre hier eine Teilerwerbsminderungsrente anzusteuern? Was tun, wenn dies die finanzielle Situation nicht zulässt?
Ich freue mich über eine Rückmeldung und bedanke mich im Voraus.
mit freundlichen Grüßen
I.Kerschgens
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Ingeborg, das hängt immer vom Einzelfall ab. Bei solch schweren Krankheitsverläufen, stellt sich irgendwann immer die Frage nach einer EM-Rente. Die ist leider in den allermeisten Fällen mit satten finanziellen Einbußen verbunden. Eine echte und passende Lösung findet man dazu aber wohl nur im persönlichen Gespräch: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Konya
am 11.07.2021ich ahbe folgendes püroblem.
ich bin seit Mitte Mai krankgeschrieben und mein ALG 1 endete am 30.06. Nun bekomme ich Krankengeld.
Da ich aber kein hartz 4 beantragt habe habe ich quasi ja kein Arbeitgeber jetzt oder ist das immer noch die Agentur.
Mus sich mich jetzt selbst Renten udn Arbitslosenversicheren und wer bekommt die Bescheinigung der Krankmeldung die normalerweise für den Arebitgeber oder halt bei mir vorher die Agentur war.
Christian Schultz
am 17.07.2021Mit Krankengeld benötigen Sie keinen Arbeitgeber. Die Krankenkasse meldet diese Zeiten auch an die Rentenversicherung, Ihre Krankmeldung schicken Sie an die Krankenkasse.
Klaus Kennerer
am 24.06.2021Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert, habe mich beim AA arbeitslos gemeldet, AAgeld bekommen neuen Job angefangen und bin in der probezeit wegen Krankheit gekündigt worden, wer zahlt nun. Die Krankenkasse zahlt nicht und das ARBEITSAMT auch nicht
Christian Schultz
am 24.06.2021Hallo Klaus, bitte lassen Sie sich persönlich beraten. Es müsste hier einen Weg geben, dass die Bundesagentur für Arbeit zahlt.
Maria Polic
am 22.06.2021Hallo,ich habe einen Riesen Problem.
Bin arbeitslos geworden,habe den positiven Bescheid bekommen über Arbeitslosengeld bis 2022.
Da dachte ich mir jetzt hast du endlich Zeit um deine Gesundheit in Ordnung zu bringen...leider. Werdend ich noch gearbeitet habe bin ich an der re. Schulter operiert.. hab dann noch ein Jahr gearbeitet und mein Vertrag wurde nicht mehr verlängert. Arbeitslos. Danach ist meine Schulter zum zweiten mal gerissen. Also krank..die zweite OP. Die re. Seite war noch nicht verheilt ist auch die li gerissen. Die Schmerzen wurden immer größer und ich wusste nicht warum. Dann haben die Ärzte den Verdacht gehabt daß irgen was mit meine HWS nicht i.O ist..und leider haben die auch Recht gehabt. Ich hatte eine totale Spinalkanalstenoze ( 8,6mm). Bin darauf operiert und habe Implantate HWS bekommen. Dan haben die mir auch die Galle operiert weil ich immer wieder Anfälle und Schmerzen hatte. Danach ist meine re.Schulter ( immer die Sehnen komplett) auch wieder zum dritten Mal gerissen. Danach bin ich ausgesteuert und bin gleich zum Arbeitsamt. Nach kurze Zeit haben mich die Ärzte von Arbeitsamt auf unter 3Std für 6 Monate eingestuft und haben mich als solche auf Arbeitslosengeld ll abgeschoben..die mich dann auf Sozialamt abgeschoben haben weil ich als solche nicht vermittelbar bin. Ich müsste einen Rentenantrag stellen was ich auch gemacht habe. Jetzt bin ich in der REHA. Die Ärzte hier sagen das ich für die Arbeit die ich bis jetzt gemacht habe unter 3Std bin aber die dürfen das nicht für gesamten Arbeitsmarkt sagen. Ich werde hier entlassen als nicht geheilt und habe keine Ahnung wie es weiter gehen soll . Manchmal möchte ich am liebsten dem ganzen ein Ende setzen. Ich kann nicht mehr..und Sozialamt möchte ich auf gar keinen Fall werden. Hat jemand ein Rat für mich? Ich weiß nicht weiter. Danke. LG Maria
Christian Schultz
am 22.06.2021Hallo Maria, lassen Sie sich bitte in jedem Fall persönlich beraten. Am besten bei einem der Sozialverbände, es gibt hier mit Sicherheit eine gute Lösung.
Delacreme
am 11.05.2021Hallo,
bin seit Anfang Mai wegen Krankheit ausgesteuert und bekomme jetzt ALG1. Muß ich, solange ich ALG1 beziehe, ständig krankgeschrieben sein? Das Arbeitsamt will keine Krankmeldungen und mein (Noch)Arbeitgeber eigentlich auch nicht.
Vielen dank.
Christian Schultz
am 12.05.2021Hallo, das kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Sie ALG I ohne Nahtlosigkeit bekommen, ist eine Krankmeldung in der Regel sogar kontraproduktiv. Aber wie gesagt - das ist individuell unterschiedlich.
Frau R. Lozo
am 02.05.2021Ich wurde ab dem 10.April 2021 auch ausgesteuert, bin schon seit Januar 2020 krank geschrieben, mittlerweile hat mein Arbeitgeber mit meine Teilzeitstelle im Februar 2021 auch gekündigt! Letztes Jahr 10/11 2021 war ich auch in Reha und habe EW Rente beantragt.
Habe dann im März 2021 von der Krankenkasse eine Aufforderung zur Antragstellung einer nochmaligen Reha bekommen, die wissen aber das ich schon eine gemacht habe!
Muss ich wieder eine beantragen, trotz aussteuerung?
Vor 3 Tagen habe ich den Bescheid wegen EW Rente bekommen und diese ist jetzt genehmigt , Rückwirkend zum August 2020 weil ich da die Reha beantragt hatte.
Bis jetzt habe ich meine AU immer dem Jobcenter geschickt da ich Aufstockung bekomme. Meine AU geht aktuell bis zum 3.5.21.
Muss ich mir jetzt weiterhin eine AU ausstellen lassen? Ab 1.6.21 bekomme ich meine EW Rente und vorher Arbeitslosengeld und Aufstockung vom Jobcenter. Bedanke mich für Infos.
Ist es Rechtens das mein ausbezahlt Urlaubsentgeld vom Jobcenter angerechnet wird, ich konnte kein Urlaub nehmen aufgrund Krankheit, es gab ein Urteil in einem Fall wie meinen : Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012
- S 10 AS 87/09 -
Bin auch Mitglied bei Ihnen!
Vielen lieben Dank.
Christian Schultz
am 03.05.2021Hallo, wir können hier im Forum leider keine individuelle Beratung anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sandra Marek
am 15.04.2021Hallo Herr Schultz,
mein Mann bekommt aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ALG I bis Ende 2022.
Ein Antrag auf EU Rente liegt der RV vor.
Der Termin beim Gutachter ist erst Anfang August 2021.
Würden Sie mir bitte Ihre Meinung zu folgendem sagen?
1. Ist es zwingend notwendig, dass ein Arzt meinen Mann bis zum Gutachter-Termin krankschreibt? Oder ist das besser?
2. Wenn die RV aufgrund des Gutachtens über den Antrag zur EU Rente negativ entscheiden sollte, verliert mein Mann dann automatisch den Anspruch auf ALG I ?
Falls mein Mann einen Widerspruch zum Bescheid macht, wird dann weiterhin ALG I (aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung) gezahlt? Oder steht er dann ohne Geld da?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Christian Schultz
am 15.04.2021Hallo Sandra, während der Nahtlosigkeit sollte Ihr Mann sich weiterhin krankschreiben lassen. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber die Bescheinigungen sehen will, da müssen Sie mal nachfragen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung
Sobald die Rentenversicherung feststellt, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, endet die Nahtlosigkeitsregelung. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob der Widerspruch bewirken kann, dass das Geld weitergezahlt wird. Da sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal individuell helfen lassen - anhand Ihrer Unterlagen.
Sandra Marek
am 16.04.2021Hallo Herr Schultz,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Noch eine kurze Frage.
Mein Mann ist 63 Jahre alt.
Falls die RV den Antrag auf EU Rente ablehnt, kann er dann einen Antrag auf normale Altersrente (mit Abschlag) stellen?
Wird die Altersrente dann ab dem Datum der Antragstellung (rückwirkend) oder ab dem Datum des Bescheides der RV für die normale Rente gezahlt?
Nochmals herzlichen Dank für die Hilfe.
Christian Schultz
am 19.04.2021Hallo Sandra, wenn Ihr Mann 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann er mit Abzügen in Altersrente. Wann jetzt der frühestmögliche Rentenstart wäre, müssten Sie einmal direkt bei der Rentenversicherung erfragen.
Lydia Schwert
am 30.03.2021Hallo seit den 27.05.2020 bin ich krankgeschrieben 78 Wochen sind 23.11.2021 zu ende ,Arbeitsvertrag besteht noch .
Ich glaube nicht das ich danach arbeitsfeig bin .Wie verhallte ich mich danach, Krankenmeldung
ja oder nein ,bei wem abgeben ,wo Leistungen und wann anmelden.
LG: Lydia
Christian Schultz
am 30.03.2021Hallo Lydia, es ist zu früh, um jetzt über die Frage zu sprechen, wer nach der Aussteuerung die Krankmeldung bekommt oder ob Sie sich überhaupt krankschreiben lassen sollten. Zunächst einmal müssen Sie sich rund zwei Monate vor der Aussteuerung bei der Arbeitsagentur melden: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Wie es dann weitergeht, sollten Sie unbedingt individuell klären. Zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung.
Biene
am 21.03.2021Guten Tag,
Ich werde am 11. April 2021 von der Krankenkasse ausgesteuert. Dezember 2020 - Januar 2021 habe ich eine Reha gemacht. Ich bin arbeitsunfähig entlassen mit unter 3 Stunden Leistungsfähigkeit. Sowohl für meinen bisherigen Beruf als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ich habe bereits ohne Aufforderung durch die Rentenversicherung oder Krankenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun möchte ich Arbeitslosengeld auf Basis der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Mir ist bewusst dass ich mich im Rahmen meines Leistungsvermögens zur Vermittlung bereitstellen muss.
Frage: Soll ich mit dem Antrag auf ALG I dem ärztlichen Dienst der AfA den Entlassungsbericht der Reha mitschicken? Oder ist es sogar schädlich, weil hier dokumentiert wird, dass ich arbeitsunfähig bin?
Wenn ich den Bericht mitschicken kann, kann ich davon ausgehen dass sich der ärztliche Dienst der Prognose der Rehaklinik anschließt oder muss ich auf jeden Fall mit einer erneuten Untersuchung rechnen? Ich lese immer wieder, dass die Anträge auf Arbeitslosengeld bei Nahtlosigkeit erfolglos sind. Das verunsichert mich sehr!
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Christian Schultz
am 22.03.2021Hi Biene, wenn Sie ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten (Antrag zur EM-Rente läuft ja bereits), sollten Sie sich weiter krankschreiben lassen.
Und Sie müssen sich in diesem Fall auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das gilt nur, wenn die Nahtlosigkeit vom Arbeitsamt abgelehnt wird.
Eve
am 20.03.2021Hallo Herr Schultz,
seit dem 1.Februar 2020 beziehe ich ALG1 nach Ablauf von 78 Monaten Krankengeld.
Alter 59zig. Die Blockfrist für das Krankengeld endet im Juni 2021.
Nach Aussteuerung kann ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit nur dann bestehen, wenn der Versicherte nach Aussteuerung mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war, las ich im Internet.
Da ich ALG1 beziehe und mich immer noch im Beschäftigungsverhältnis bei meinem Arbeitgeber befinde, trotzdem für den Arbeitsmarkt verfügbar bin, heißt das, dass ich arbeitsfähig während des Bezuges von ALG1 gewesen bin und somit im Juni 2021 wieder Krankengeld beziehen kann?
Reha Antrag wurde zwei Mal gestellt und abgelehnt und nun nochmals eingereicht.
Vielen Dank im vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Eve
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Eve, theoretisch kann nach in dem von Ihnen geschilderten Szenario ein neuer Anspruch auf Krankengeld vorliegen. Aber ich empfehle Ihnen eindringlich, dass Sie das in einer persönlichen Beratung durchsprechen. Jede Situation ist anders, man kann an dieser Stelle viel falsch machen.
Line
am 19.03.2021Hallo Herr Schultz,
danke Ihnen für diesen Artikel - allerdings liest er sich auch für mich als "Profi mit Halbwissen" etwas missverständlich. Wenn ich dann Ihre Antworten auf die Fragen der anderen lese, wird es aber wieder klarer. Vielleicht kann man folgenden Absatz etwas umformulieren?
"Die spannende und höchst brisante Frage lautet tatsächlich: Bekommt das Arbeitsamt meinen gelben Schein, wenn ich nach der Aussteuerung krankgeschrieben werde? An dieser Stelle empfehlen wir ganz klar: Lassen Sie die Arbeitsagentur bitte nicht wissen, dass Sie krankgeschrieben sind.
Warum? Im bereits oben verlinkten Artikel über die Aussteuerung wird deutlich, dass es beim Bezug von Arbeitslosengeld enorm wichtig ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Falls Sie nach dem Krankengeld beim Arbeitsamt auftauchen und sagen, dass Sie krank sind, gibt es in der Regel kein Geld. Dieses Szenario müssen Sie unbedingt verhindern. Die magische Formel lautet, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen“. Nur dann bewilligt das Amt Ihr Arbeitslosengeld."
Bei der Nahtlosigkeit bin ich ja weiter AU und zwar schon so lange, dass das KG zuende gegangen ist. Dann muss ich mich ja auch weiter krankschreiben lassen und melde mich mit meinem Aussteuerungsbescheid im Sinne des §145 bei der Agentur "fiktiv arbeitssuchend" (- sage ich dazu immer, damit man es versteht). Innerhalb von 4 Wochen werde ich dann aufgefordert, einen Antrag auf Reha zu stellen. Wenn in der Reha herauskommt, dass ich über 6h leistungsfähig bin, wird die Nahtlosigkeitsleistung danach automatisch entfallen. Dann hätte ich aber noch die Möglichkeit, mich arbeitssuchend und arbeitsfähig bei der Agentur zu melden und mich trotz ruhendem Jobverhältnis um eine Stelle zu bemühen, um Anspruch auf das normale ALG zu haben. Richtig?
Viele Grüße aus H-BM!
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Line, danke für das Feedback. Im Prinzip ist es so, wie Sie es schreiben.
Es ist einfach eine extrem komplizierte Situation. Nicht jeder Sachbearbeiter handelt hier gleich, das macht es noch komplexer. Daher empfehlen wir auch immer eine persönliche Beratung.
Fritz
am 15.03.2021Hallo,
Die Arbeitsagentur hat mir mitgeteilt, dass ich gem. SGB III §311 verpflichtet wäre, ihnen meine Krankmeldungen zuzusenden ("Nahtlosigkeit" abgelehnt, ungekündigt). Können Sie mir sagen, ob das korrekt ist und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen?
Besten Dank
Fritz
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Fritz, das ist grundsätzlich richtig. Und wenn Sie akut krank werden, sollten Sie sich auch immer krankschreiben lassen - zum Beispiel wenn Sie ins Krankenhaus müssen. Das ist aber etwas anderes, als sich dauerhaft nach der Aussteuerung arbeitsunfähig zu melden.
Wie ich hier immer sage: Lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Die Phase um die Aussteuerung kann extrem kompliziert sein: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Jochen
am 14.03.2021Hallo :-)
Erst mal vielen Dank für die immer wieder sehr guten Informationen die man auf Ihren Seiten bekommt !
Nun zu meiner Frage: Ich werde in Kürze seitens der Krankenkasse ausgesteuert, habe aber danach noch Anspruch auf ALG1.
In diesem Beitrag habe ich gelernt, dass man besser seine AU, der Agentur Für Arbeit gegenüber, für sich behält.
Da aber bald ein Termin mit der Agentur Für Arbeit ansteht, frage ich mich, wie ich mich verhalten sollte wenn ich gefragt werde ob ich krank geschrieben bin?
Vielen Dank und viele Grüße
Jochen
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Jochen, das ist so nicht ganz richtig: Der Umgang mit der Krankmeldung gegenüber dem Arbeitsamt hängt davon ab, unter welcher Voraussetzungen Sie ALG I bekommen. Falls es unter der "Nahtlosigkeitsregelung" läuft, können und sollten Sie sich weiter krankschreiben lassen. Nur wenn Sie sich im Notfall der Vermittlung zur Verfügung stellen müssen - dann ist das mit der Krankmeldung gefährlich.
Georg Bauer
am 12.03.2021Es heißt die AUB nicht beim AA abgeben
Was ist wenn ich mich wo vorstellen oder zum Arbeiten anfangen soll bin aber krankgeschrieben?
Wie verhalte ich mich dann?
Christian Schultz
am 12.03.2021So ist das nicht ganz richtig. Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie sich nach der Aussteuerung in jedem Fall weiter krankschreiben lassen müssen. Bei der Nahtlosigkeitsregelung ist das wichtig.
Wenn Sie akut krank sind und sich bei einem neuen Arbeitgeber vorstellen sollen, geht das natürlich nicht. Aber das ist etwas anderes, als wenn Sie dauerhaft und lückenlos arbeitsunfähig sind.
Anita
am 24.02.2021Da ich nach meiner Aussteuerung nicht beim Arbeitsamt war, bekomme ich auch kein Geld.Das ist nun schon sechs Jahre her.(ohne Geld von niemanden)könnte ich erneut Krankengeld beantragen?würde gerne erwerbsminderungsrente beantragen.
Christian Schultz
am 25.02.2021Hallo Anita, wenn die Aussteuerung bei Ihnen bereits sechs Jahre her ist, sollten die Voraussetzungen auf ein neues Krankengeld erfüllt sein: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Alexa Brightman
am 21.01.2021Guten Morgen Herr Schultz,
mein Mann ist seit September 2018 krankgeschrieben im Mai 2020 wurde er von der Krankenkasse ausgesteuert, seitdem erhält er Arbeitslosengeld welches bis Anfang Juni 2021 genehmigt wurde. Er ist weiterhin Nahtlos krankgeschrieben und sendet die Krankmeldungen an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber, da der Arbeitsvertrag immer noch ungekündigt ist.
Er kann in seinem Beruf als Buchbinder aufgrund der Arthrose in seiner rechten Hand allerdings nicht mehr arbeiten, dies ist vom Arzt bescheinigt worden.
Das Arbeitsamt ist über diesen Sachverhalt informiert und schickte immer wieder Stellenangebote auf die sich mein Mann auch beworben hat. Nun hat er einen Arbeitsplatz als Telefonist bestätigt bekommen (Vermittlung durch das Arbeitsamt) und soll am Freitag den Vertrag unterschreiben...
Wie sollen wir jetzt mit dem alten Arbeitgeber verbleiben? Muss mein Mann kündigen? Was ist aber, wenn es mit dem neuen Arbeitsplatz doch nicht funktioniert und ihm in der Probezeit gekündigt würde?
Für Ihren Rat wären wir sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Alexa Brightman
Christian Schultz
am 21.01.2021Hallo Alexa, in der Beratung erleben wir es selten, dass nach der Aussteuerung - noch im Arbeitslosengeld - tatsächlich ein neuer Job beginnt. Ich rate Ihnen auf jeden Fall, dass sie dsa noch einmal persönlich mit einem Experten besprechen. Zum Beispiel beim SoVD. Wegen Corona läuft das im Moment ja ohnehin alles per Telefon.
Generell hätte Ihr Mann noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er im neuen Job wieder gekündigt wird. Wie das mit der Kündigung aussieht, würde ich in jedem Fall individuell klären lassen.
Felix 01
am 12.01.2021Sehr geehrter Herr Schulz,
ich bin seit Mai 2018 krankgeschrieben. Bin im Dezember 2018 mit dem Hamburger Modell eingestiegen, welches bis Anfang Februar 2019 ging. Danach wollte ich als volle Arbeitskraft wieder einsteigen, bin aber auf Arbeit und auch zu Hause zusammengebrochen und ins Krankenhaus gekommen, weil ich starkes
Herzklopfen, Angst- und Schweißausbrücke und heftige Zitterattacken bekam. Ich wurde entlassen. Das ganze Wochenende quälte ich mich mit diesen Symptomen, so dass ich am Montag meine Hausärztin aufsuchte, die mich sofort in eine psychatrische Einrichtung einwies. Dort befand ich mich 8 Wochen und im Januar 2020 bekam ich eine Reha.
Von meiner Krankenkasse wurde ich im November 2019 ausgesteuert. Ich bekomme nun bis Juni 2021 Arbeitslosengeld, habe ein ruhendes Arbeitsverhältnis und bin noch krank geschrieben. Es wurde ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt der abgelehnt wurde und mir eine tägliche 6-stündige Arbeitszeit bescheinigt wurde. Ist es richtig, dass ich mich bewerben muss, damit ich mein Arbeitslosengeld weiterhin bekomme? Ich habe einen Widerspruch eingelegt und warte auf den zweiten Bescheid.
Da das Arbeitslosengeld nur bis Juni diesen Jahres greift, frage ich an ob hier die Nahtlosigkeitszahlung greift oder ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss. Bekomme ich nach Juni 2021 dann Hartz IV? Was kann ich eventuell noch tun?
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo Felix, es ist tatsächlich so: Wenn Sie das Arbeitslosengeld nicht nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, stehen Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sonst gibt es kein Geld. So merkwürdig das ist, wenn man eigentlich noch krank ist: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wie-gehe-ich-mit-bewerbungen-um
Wie es bei Ihnen nach dem Arbeitslosengeld weitergeht, muss man sehen. Am besten lassen Sie sich individuell beraten.
Röhm Martina
am 12.01.2021Ich bin bei der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme nun meine Bezüge vom Arbeitsamt bis ich in Rente ab Oktober gehe. Rente wurde noch nicht beantragt. Nun will meine Firma weiterhin eine Krankmeldung, aber mein Arzt meint das wäre nicht mehr nötig und stellt mir keine aus. Was kann ich jetzt tun?
Christian Schultz
am 12.01.2021Wenn die Firma auf die Krankmeldung besteht, sollten Sie auch eine einreichen. Da würde ich an Ihrer Stelle noch einmal mit dem Arzt sprechen.
Elmasad
am 06.01.2021ich bin Arbeitsunfähig Zeit 1.9.19 nun bekomme ich schreiben von Krankenkasse das ab dem 25.2.21 kein Krankengeld bekommen darf, ich habe Erwerbsminderung durch Anwalt beantragt es dauert noch, steht in März Gutachten, meine frage wann darfe ich diese Antrag auf ALG1,abgeben und wie muss ich verhalten da als 20 Jahre Bus.Fahrer bin noch nicht gekündigt bin bzw. muss ich verbergen das Arbeitsunfähig bin,und mit Arbeitgeber was soll ich machen um vielleicht Abfindung für meine 20 Jahren bekommen kann, Danke
Christian Schultz
am 06.01.2021Hallo, wir empfehlen immer, das Arbeitslosengeld rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes zu beantragen. Aber Sie können das auch jetzt noch machen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Mustu taliha
am 20.12.2020Haloo ich bin zeit september 2018 krankgeschrieben meine krankengeld habe ich bekommen und jetz bekomme ich arbeitslosengel 1 und endet ende februar das ich ausgesteuert bin bekomme ich krankengeld nicht aber ich muz andere krankheit operiren.bekomme ich nach 6 wochen wieder keine krank geld? Und wie werd danach gerechnet die arbeitlosengeld ? Ich habe in erverbsminderunrente antrag gegeben und es ist nicht genemicht jetz bin ich gericht undin märz mus ich wieder in gutachten was kan ich mmach
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Mustu, normalerweise gibt es nach Aussteuerung und Arbeitslosengeld nicht wieder Krankengeld. Nur unter bestimmten Voraussetzungen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Christian Schultz
am 23.11.2020Hallo Marcus, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, gilt ein sogenannter "Nachversicherungsschutz" - allerdings nur einen Monat lang. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/09/10/bin-ich-nach-dem-krankengeld-noch-versichert/
Den braucht man aber nicht, wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld I oder II beziehen. Er ist vor allem als Notfallversicherung gedacht, falls sich das Antragsverfahren beim Arbeitsamt in die Länge zieht. In Ihrem konkreten Fall empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Marcus R
am 23.11.2020Hallo, ich bin seit 2017 durchgehend krank geschrieben. Nach der Aussteuerung folgte ALG 1 und ALG 2. Da ich noch Sonderzahlungen von meinem Arbeitgeber beziehe gibt es Monate in denen ich nichts vom Jobcenter bezogen habe. AM 28.08.20 habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Und das ALg 2 ist am 31.08.20 ausgelaufen. Leider habe ich ,aufgrund schlechter Kommunikation mit dem Jobcenter, verpasst einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen und bekomme jetzt erst ab November evtl. wieder ALG 2. Jetzt hat mir meine Krankenkasse die "obligatorische Anschlussversicherung" aufgedrückt und ich soll die Krankenkassenbeiträge allein bezahlen. Bei meiner Recherche im Netz bin ich aber auf folgende Sätze gest0ßen: "...Erst wenn es im schlimmsten Fall dazu kommt, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt, wird´s eng.
Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin, bleibt auch die Versicherung (beitragsfrei) bestehen. Das setzt voraus, dass sie rechtzeitig ärztlich festgestellt und der Krankenkasse fristgerecht gemeldet wird." Ich habe alle Krankschreibungen durchgehend eingereicht. Meiner Meinung nach muss ich doch jetzt Beitragsfrei weiterversichert sein. Die Krankenkasse meinte jedoch das die beitragsfreie Zeit mit Ende des Anspruchs auf Krankengeld endet. Ist das so richtig?
Christian Schultz
am 19.10.2020Hallo, leider kann ich Ihre Frage anhand dieser Informationen nicht beantworten. Die Gutachten müssten wir uns persönlich anschauen, um eine seriöse Einschätzung abgeben zu können.
Das Gleiche gilt für Ihre zweite Frage: Ob die Berechnung Ihres Regelsatzes bei "Hartz IV" korrekt war und welche Mittel zur Verfügung stehen, mit denen Sie Ihr Einkommen erhöhen könnten, ist in jedem Fall individuell.
Jansen
am 15.10.2020Ich bin seit 28.8.2020 ausgesteuert und bekam kein Arbeitslosengeld danach, sondern direkt Hartz IV weil ich laut Gutachten vom Amtsarztes des Gesundheitsamtes vom Arbeitsamt in Wuppertal als arbeitsunfähig gestuft bin. Habe Erwerbsminderungsrente beantragt. Bin aber nicht in ungekündigter Stellung und der Amtsarzt des Arbeitgebers also Gesundheitsamt Solingen hat mich nur für ein halbes Jahr arbeitsunfähig gestuft. Welcher Amtsarzt gilt jetzt? Und kann man Zuschuss zum Hartz IV beantragen, weil ich für mich und 25jährige Tochter nur 750 Euro bekomme? Also unter dem Sozialsatz?
Christian Schultz
am 08.10.2020Hallo Susanne, bitte haben Sie Verständnis, dass ich das ohne Einsicht in die Unterlagen nicht seriös beantworten kann.
Generell gilt für einen neuen Anspruch auf Krankengeld: Die Blockfrist von drei Jahren muss abgelaufen sein. Außerdem müssen in der Zwischenzeit sechs Monate Krankenkassenbeiträge gezahlt worden sein - entweder durch Arbeit oder zum Beispiel auch Arbeitslosengeld I. Dritte Voraussetzung, und die wird häufig übersehen: Mindestens sechs Monate lang dürfen Sie wegen der Krankheit, um die es geht, nicht krankgeschrieben gewesen sein.
marina kuchenbecker
am 21.03.2021Hallo, ich hänge mal meine Frage ran
Heißt das, wenn mein Ich ausgesteuert bin, noch im Arbeitsverhältniss, noch keine Rente, aber krank.
Momentan bin ich seid ca 1 jahr krankgeschrieben, 2 hüft -OPs.
Die Rücken-Op steht an.
ausgesteuert werde ich im august. dann bin ich ein halbes Jahr Arbeitslos gemeldet?, damit zahle ich krankenkassenbeiträge? und dann bin ich auf eine neue Krankheit zb. Schultergelenk krankgeschrieben, daß ich dann wieder normales Krankengeld bekomme oder das vom Arbeitsamt. vielen dank Marina
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Marina, wenn Sie für eine neue Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten - und an diesem Tag nicht wegen ihrer alten Krankheit krankgeschrieben sind - dann kann es einen neuen Anspruch auf Krankengeld gehen. Theoretisch. Im echten Leben ist das recht selten.
Susanne
am 07.10.2020Hallo Herr Schultz! Bin ausgesteuert und die nahtlosigkeit endet heute! Durch dass Arbeitsamt habe ich erfahren dass bei mir jetzt die Blockfrist für Krankengeld wieder greift! Heute hat mein Arbeitgeber bzw. Krankenkenkasse gesagt dass gilt nicht da ich seit 03.12.17 arbeitsunfähig bin! Aber die Krankmeldung hat das Arbeitsamt nie verlangt aber meine Krankenkasse = mein Arbeitgeber! Seit Mai 2919 bin ich mit der drv Berlin im Streit meiner Eu-rente und seit mei bin ich als Arbeitssuchend Alg 1 beim Arbeitsamt gemeldet obwohl ich vom Arbeitgeber nicht gekündigt bin. Nun hätt ich wieder Anspruch auf Krankengeld da mein Rentenantrag noch nicht entschieden ist! Was ist jetzt richtig??? DANKE
Christian Schultz
am 06.10.2020Hallo Susanne, wenn Sie keinen Anspruch mehr haben, sollte erst einmal die Krankenversicherung Priorität haben. Falls Sie verheiratet sind, könnte das über die Familienversicherung gehen. Alternativ müsste man über "Hartz IV" nachdenken oder eine freiwillige Versicherung in der Krankenkasse.
Susanne Dabisch-Braumandl
am 05.10.2020Hallo! Bin seit 3.12.17 durchgehend krankgeschrieben. Bekam dann Krankengeld bis zur Aussteuerung! Im Januar 2019 beantragte ich die Erwerbsminderungsrente und gleichzeitig die Nahtlosigkeitszahlung die bis heute 05.10.20 gezahlt wurde! Nun kämpfe ich immer noch mit derDRV! Woher bekomme ich jetzt meine Leistungen???? Lg
Christian Schultz
am 30.09.2020Hallo Klaus, wegen der Krankenversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Nach der Aussteuerung gilt einen ganzen Monat lang die sogenannte Nachversicherung. Sie sind also bis zum Start des Arbeitslosengeldes krankenversichert: www.sovd-sh.de/2020/09/10/bin-ich-nach-dem-krankengeld-noch-versichert/
Klaus-Bernd
am 30.09.2020Hallo !
Ich werde am 21.10.2020 ausgesteuert und erhalte normalerweise dann ALG 1 weil ich keinen AG habe. Jedoch bin ich bis zum 27.10.2020 in Kur die durch meine GKV bezahlt wird. Jetzt hat das Arbeitsamt erst zum 28.10.2020 das ALG 1 genehmigt weil dann meine Kur beendet ist und ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Nun fehlt mir vom 22.10.-27.10 natürlich Geld; und wo bin ich versichert? Hat einer eine Idee?? Vielen Dank.
Christian Schultz
am 18.09.2020Hallo Kai, beim erneuten Krankengeld für eine weitere Erkrankung kommt es auf kleinste Details an. Wichtig ist: Wenn Sie für die neue Erkrankung zum ersten Mal krankgeschrieben werden, darf keine andere aktive Krankmeldung bestehen. Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass die neue Krankheit aus der ersten hervorgegangen ist.
Sie sehen schon - das kann in der Praxis ziemlich kompliziert werden. Daher sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen - zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Kai Barthel
am 17.09.2020Hallo, habe da mal eine Frage! Ich bin nun seid dem 20.05.19 auf die selbe Krankheit krank geschrieben und möchte mich aus Angst vor der Erwerbsminderungsrente gesund schreiben lassen und mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen! Da ich mit den Nerven momentan am Ende bin und ich Existenzängste durchlebe wollte ich mir professionelle Hilfe suchen! Da ich dann wahrscheinlich wieder mit einer neuen Krankheit krank bin, stellt sich mir die Frage wie es dann weiter geht! Habe ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld? Vielleicht kann mir da jemand einen Rat geben, ich bin echt verzweifelt...
Christian Schultz
am 08.09.2020Hallo Stefanie, streng genommen ist das Arbeitsamt nur zuständig, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und nach der Aussteuerung besteht zurzeit kein Anspruch auf Krankengeld - zumindest nicht für dieselbe Erkrankung: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
Sie müssen sich beim Arbeitsamt trotz Krankheit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, zumindest theoretisch. Holen Sie sich am besten professionelle Hilfe, zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung.
Stefanie
am 05.09.2020Hallo in die Runde.
Ich habe mal eine Frage.
78 Wochen Krankengeld habe ich bekommen und wurde dann ausgesteuert. Danach ging es zur Agentur für Arbeit und bezog Alg.I. Jetzt genau nach 10 Monaten bin ich wieder krank geschrieben. Das Amt sagt ich muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, und die Krankenkasse sagt das Sie nicht zuständig wären. Rentenantrag wurde schon gestellt. Woher bekomme ich nun mein Geld?? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Beate, Ihre Frage habe ich nicht ganz verstanden. Arbeiten Sie in Ihrer Firma zurzeit noch? Dann dürften Sie doch gar kein Krankengeld bekommen? Oder meinen Sie die Nebentätigkeit bei Erwerbsminderungsrente? Da können Sie im Jahr bis zu 6300 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo, beim Bezug von Arbeitslosengeld müssen Sie sich bewerben. Die Wahrscheinlichkeit, dass man Ihnen nun einen Job anbietet geht allerdings gegen Null. Ihre Mitwirkung ist jedoch wichtig, um den Bezug des Arbeitslosengeldes nicht zu verlieren. Auch wenn noch ein Arbeitsvertrag besteht.
0815Nummer eisold
am 19.07.2020Ich bin jetzt seid dem 13.08.2018 Krankgeschrieben. Seid dem 9.2.20 bekomme ich ALG 1. Jetzt wurde ich aufgefordert mich zu bewerben, da der Amtsarzt nach Aktenlage entschieden hat, ich könnte als Pförtner 50 Stunden pro Woche arbeiten. Aber laut der ersten Untersuchung über den Rententräger ist ein Psychologisches Gutachten noch erforderlich und der Arzt hat die Fragen mit der Arbeitsfähigkeit gestrichen. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Ich bin auch noch ungekündigt.
Beate Becker
am 10.07.2020Hallo, ich bin ab dem 28.08.20 ausgestellt. Ich habe grosse Angst mich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden und damit auch noch meinen Arbeitsplatz zu verlieren. Nach der Reha habe ich Eu rente beantragt. Meine Frage wieviel Stunden darf ich arbeiten, damit die Rente trotzdem genehmigt wird.
Ramona
am 03.06.2020Hallo
Ich bin Momentan im krankengeld bis 30.06.2020. Dan sind die 78 Woche fertig!
Ich habe zum Arbeitsamt angerufen das ich mich arbeitlosmelden aber die haben mir gesagt das ich mich in dir leste Tag der Krankheit dort anmelden, Wan ist sicher das ich wider gesund bin.
Ohne spere sägt die Dame.
Stimmt das? Das keine sperenzeit kommen wenn ich mich in der leste Tag anmelden?
Danke
max mustermann
am 30.04.2020Dass Sie zur Nahtlosigkeitsregelung einen separaten Artikel veröffentlicht haben, macht den oben deshalb nicht weniger falsch. Das Fazit, zu dem Sie kommen, stimmt so einfach nicht. Der Artikel ist falsch bzw. irreführend und muß daher entweder geändert oder gelöscht werden.
Christian Schultz
am 12.03.2020Hallo Mona, die Beantwortung dieser Frage hängt immer von mehreren Faktoren ab. Wenn es zum Beispiel darum geht, irgendwann noch einmal für dieselbe Erkrankung Krankengeld zu erhalten, kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sogar negative Auswirkungen haben. Aus der Perspektive des Rentenantrags wiederum macht es intuitiv mehr Sinn, weiterhin im Kontakt zum behandelnden Arzt zu stehen. Daher kann ich Ihnen nicht den einen Königsweg nennen. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine individuelle Beratung.
Mona Selchow
am 11.03.2020Lieber Herr Schultz, vielen Dank für den Tipp zu diesem Artikel. Dennoch bleibt die Frage: bin ich nach der Aussteuerung und weiter andauerder Erkrankung (Nahtlosigkeits ALg wird gezahlt und Rentenantrag auf EU-Rente gestellt) verpflichtet mir von meiner Ärztin weiterhin regelmäßig eine AU ausstellen zu lassen oder kann ich auf das Ausstellen von AUs verzichten (ich war freiberuflich, es gibt keinen Arbeitgeber)? Vielen Dank und herzlichen Gruß!
Christian Schultz
am 03.03.2020Hallo Jenny, der Sozialverband darf seine Mitglieder leider nur in sozialrechtlichen Fragen unterstützen. Beim Thema Mobbing gibt es andere Anlaufstellen, im Notfall ein Anwalt für Arbeitsrecht. Doch auch viele Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder in dieser Frage.
Christian Schultz
am 03.03.2020Danke für den Kommentar. Zur sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" haben wir hier einen eigenen Artikel veröffentlicht: www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/
Angela Wesselak
am 02.03.2020Dem stimme ich nicht hundertprozentig zu. Es gibt nämlich im SGB III einen oft übersehenen Paragraphen, der für viele wichtig sein kann. Das ist der § 145.
In dessen Absatz 1 wird beschrieben, dass auch bei Krankheit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Die erkrankte Person wird dann von der Arbeitsagentur dazu aufgefordert, einen Reha-Antrag und/oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen (Absatz 2). Und in der Übergangszeit, bis die Rentenversicherung darüber entschieden hat, wird Arbeitslosengeld gezahlt.
Nur zur Info: falls der Reha-Antrag nicht genehmigt werden kann, wird er als EM-Rentenantrag umgewidmet. Das passiert auch nach erfolgter (oder abgebrochener Reha) wenn die Reha nicht zum gewünschten Erfolg führt, also die erkrankte Person nicht mehr arbeitsfähig ist,
Dies ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und daher häufig unbekannt.
C.H.
am 21.02.2021Hallo, dazu habe ich Fragen. Ich bin jetzt ausgesteuert und musste mich Arbeitssuchend melden. War in einer ungeeigneten Reha Klinik auf Druck von der KK. Diese Reha Klinik war ungeeignet für meine Krankheit. Es wurde kaum auf meine Krankheit eingegangen. Dementsprechend war die Reha Beurteilung.
Auf der einen Seite wurde ich Arbeitsunfähig benannt, auf der anderen Seite aber für alle Schichten außer Nachtschicht fähig. Mehr als 6 Std. am Tag.
Meine Krankheit hat sich nicht gebessert und es wurde eine LTA bewilligt. Diese ist nur Vollzeit. Ohne Einkommen geht nicht. Also musste ich mich dazu bereit erklären. Auch beim AA musste ich mich für 20 Std. in der Woche arbeitsfähig erklären.
Meine Frage ist, da ich nicht stabil bin und immer wieder Tiefschläge in der Psyche habe. Wenn ich es nicht schaffe teilzunehmen auf Dauer, was für Möglichkeiten habe ich dann noch?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo, wenn die Einschätzung der Reha-Ärzte nicht korrekt ist, würde vielleicht mittelfristig doch eine Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Das können wir aber von hier aus nicht beurteilen, ohne Ihre Lage individuell aufzubereiten.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ingridz.
am 30.06.2021Hallo, hört sich ganz nach meiner Klinik in Bad Gottleuba an.
i.z.
Ma
am 28.07.2021Da war ich auch ich könnte auch
Viel berichten zu Beispiel wenn man keine Krankheit beweisen kann ist man Kern-gesund und und
Egner
am 29.02.2020Gibt es die Möglichkeit bei Mobbing zu unterstützen? Krank durch Mobbing, Ausgrenzung und unsozialen Arbeitsbedingungen ist eine heftige Sache, insbesondere wenn man bis dahin gesund und leistungsfähig ist? Gilt da § 823 u.a.?
Danke Jenny
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