„Wie bitte? Arbeitsagentur? Ich habe doch noch einen Job, bin seit über einem Jahr krankgeschrieben!“ Wenn Sie einen ähnlichen Gedankengang haben, sind Sie nicht allein. Es klingt ja auch nicht ganz einleuchtend. Der Arbeitsvertrag besteht nach wie vor, Sie sind dauerhaft krank – warum ausgerechnet zum Arbeitsamt? Die Antwort ist ziemlich simpel: Weil die BA jetzt Ihre beste Chance ist, an Geld zu kommen.
Arbeitsamt bietet mir einen Job an – aber ich bin noch krank
Denn bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie nun Arbeitslosengeld beantragen. Natürlich nur, wenn es einen Anspruch gibt. Wenn Ihr Job versicherungspflichtig ist, sollte Ihnen dieser Punkt nicht im Weg stehen. Da der Weg vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld in der Praxis nicht immer ganz einfach ist, empfehlen wir Ihnen zunächst diesen Beitrag:
Krankengeld läuft aus: Wie verhalte ich mich richtig?
Normalerweise besteht die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darin, arbeitsfähigen Menschen einen neuen Job zu vermitteln. Deshalb stellen die Mitglieder des Sozialverbands sehr häufig folgende Frage, wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist: Wie gehe ich mit Stellenangeboten um?
Arbeitslosengeld gibt es nach der Aussteuerung für zwei unterschiedliche Situationen. In Szenario A beziehen Sie Arbeitslosengeld, weil sie auf das Ergebnis Ihres Rentenantrags warten. Wer noch aus dem Krankengeld heraus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, muss in der Regel längere Zeit warten. Läuft das Krankengeld jetzt aus, kann die Arbeitsagentur für die Zwischenzeit einspringen. Man spricht auch von der „Nahtlosigkeitsregelung„.
In Szenario B haben Sie noch keinen Antrag gestellt. Vielleicht hoffen Sie, bald wieder in ihren Job zurückzukehren. Oder Sie können bald eine Altersrente beziehen und möchten die Abschläge einer Erwerbsminderungsrente umgehen.
In diesem Beitrag geht es nur um das zweite Szenario. Falls bereits ein EM-Antrag gestellt wurde, werden Sie keinerlei Stellenangebote von Ihrem Arbeitsvermittler erhalten. Bis zum Bescheid des Rententrägers müssen Sie lediglich weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgeben. Wenn Sie aber nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beziehen, ohne einen Rentenantrag gestellt zu haben, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Arbeitsvertrag.
Andernfalls würden Sie gar kein Geld bekommen. Dieser Gedankengang ist schwer nachzuvollziehen und führt im Alltag bei vielen Menschen zu großen Schwierigkeiten. Deshalb noch einmal ganz konkret: Ohne Antrag zur Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nur dann Geld vom Arbeitsamt, wenn
- ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
- und Sie offen für einen neuen Job sind.
Ein Paradox: Arbeitslosengeld trotz Arbeit und Krankheit
In diesem vermeintlichen Widerspruch müssen Sie sich so lange zurechtfinden, wie Sie Arbeitslosengeld erhalten. Dazu gehört auch: Wenn Sie vom Amt einen Vermittlungsvorschlag erhalten, zeigen Sie sich kooperativ. Lehnen Sie Stellenangebote nicht kategorisch ab. Prüfen Sie, ob Sie diesen Job im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten ausüben könnten. Falls ja – bewerben Sie sich. Die Chance, dass es zu einer Einstellung kommt, geht ohnehin gegen 0. Aber auf diese Weise gefährden Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kehren wir zu unserer Ausgangsfrage zurück: Wer nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bezieht und noch keine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, muss sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch und im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Wenn also ein passendes Jobangebot eintrudelt, müssen Sie sich bewerben.
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Kommentare (15)
Mario Hirschfeld
am 25.11.2024Guten Tag!
Ich werde zum 19.12.24 ausgesteuert. Die Meldungen bei der Agentur für Arbeit sind fristgerecht erfolgt. Aktuell wird die Nahtlosigkeit geprüft. Med. Reha hatte ich bereits, EM Rentenantrag wurde abgelehnt.
Wenn der MD die Nahtlosigkeit ablehnt, ich mich also entsprechend meiner gesundheitlichen Situation dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss, darf ich im Lebenslauf und in Bewerbungen deutlich auf meine gesundheitlichen Probleme aufmerksam machen? Das wäre ja sinnvoll, damit ich nur entsprechend meiner gesundheitlichen Verhältnisse / Möglichkeiten im zukünftigen Anstellungsverhältnis eingesetzt werde, was wiederum aber die Vermittlung sehr schwer machen wird. Könnte die Agentur mir die gesundheitlichen Angaben in den Bewerbungsunterlagen untersagen, um die Chancen der schnellen Vermittlung zu verbessern?
Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
M.H.
Christian Schultz
am 26.11.2024Hallo Mario, natürlich können Sie im Bewerbungsprozess darauf hinweisen, dass es gesundheitliche Probleme gibt. Das ist schließlich die Wahrheit und wäre sonst den Arbeitgebern gegenüber nicht fair.
Madeleine Güttler
am 28.06.2024Hallo,
ich bin auch ausgesteuert und erhalte derzeit noch ALG1. Ich bin weiterhin krank und habe 2 Jobangebote erhalten, auf die ich mich bewerben soll.
Soll/darf , und wenn ja wie, ich meine weiterhin bestehende Krankheit mit angeben?
Vielen Dank im voraus
Christian Schultz
am 28.06.2024Hallo Madeleine, das kommt ja darauf an, wie krank Sie sind. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sind, wird es mit dem Job ohnehin nicht funktionieren. Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Madeleine Güttler
am 29.06.2024Danke für die schnelle Rückmeldung. Ja, tatsächlich noch so krank, dass ich momentan maximal mit 1,2 Stunden starten könnte und will. Die Krankheit soll/darf man aber in der Bewerbung wohl eh nicht angeben.
Ich werde nun gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, um ausreichend Zeit zu haben, vollständig zu genesen und dies auch dem Arbeitsamt mitteilen.
Bianca Mol
am 22.05.2024Hallo ,ich bin ausgesteuert und bekomme arbeitslosen Geld, würde aber gerne aus gesundheitlichen Gründen einen jobwechsel vornehmen was mir auch dringend aus ärztlicher Sicht empfohlen, für die Rente bin ich noch zujung ,darf ich meinen jetzigen Job kündigen um was neues anzufangen ohne Ärger mit dem Arbeitsamt zubekommen ??? Lg
Christian Schultz
am 22.05.2024Hallo Bianca, wie immer kommt es hier auf die Details an. Wenn Sie bereits einen neuen Job haben, ist die Kündigung natürlich harmlos. Auch wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme kündigen, droht keine Sperre bei der Arbeitsagentur. Da brauchen Sie dann aber eine schriftliche Bestätigung vom Arzt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hierzu individuell beraten lassen.
Michael Möser
am 05.08.2023Guten Tag,
ich bin seit Januar 2023 ausgesteuert ( ungekündigtes Arbeitsverhältnis ) und erhalte ALG 1 bis Januar 2025. Ich bin 62 Jahre alt und beabsichtige in 2024 in Rente zu gehen. Über die Agentur für Arbeit habe ich jetzt 2 Arbeitsangebote bekommen, wenn ich jetzt mit den Firmen in Kontakt trete soll ich darauf hinweisen das ich noch auf dem Papier einen Arbeitgeber habe ?
Mit freundlichen Grüßen
M.Möser
Christian Schultz
am 08.08.2023Hallo Michael, das können Sie tun - entspricht ja der Wahrheit. Und Sie sind ja vermutlich immer noch krank.
Christine Schmalz
am 07.06.2022Hallo
Bin zum 3. Mai ausgesteuert worden. Habe mich vor Aussteuerung rechtzeitig 3 Monate vorher telefonisch beim Arbeitsamt gemeldet und um Zusendung des Antrags auf Nahtlosigkeit. Antrag auf Nahtlosigkeit habe ich 3 Wochen vor Aussteuerung rechtzeitig mit allen Unterlagen mit verschlossenen Umschlag für den Ärztlichen Dienst Arbeitsamt abgegeben. Ende Mai war immer noch kein Bescheid über das Arbeitslosengeld oder Nahtlosigkeit da.
Also rief ich beim Arbeitsamt an und fragte nach. Die Dame am Telefon sagte oh je in der Tat dauert die Bearbeitung sehr lange und ist eigentlich schon überschritten. Ich sagte ihr die Zeit drängt da ich ab dem 4.6.2022 nicht mehr Versichert bin.
Sie wollte eine Dringlichkeit an die entsprechende Fachabteilungen machen. Es geschah nichts. Also rief ich am 3. Juni wieder an und fragte nach. Jetzt antwortete man mir die Nahtlosigkeit ist doch längst abgelehnt worden und ich hätte am 16. Juni ein Gespräch beim Arbeitsvermittler zwecks Wiedereingliederungsvereinbarung und Besprechung ALG 1. Bin in ungekündigter Stellung. Mein Arbeitsverhältnis ruht im Moment. EM Rente habe ich im Januar beantragt. In der Medezinischen Reha war ich im Oktober 2021. Warum muss ich jetzt schon solch eine Vereinbarung unterschreiben auch wenn ich noch einen Job habe. Bin weiterhin krank geschrieben. Bin ich jetzt gezwungen mich auf Stellen sofort zu bewerben obwohl der Antrag auf EM RENTE noch läuft und weiterhin AU? Ich sollte mich doch privat so lange versichern sagte man mir am Telefon und bis zu meinem Gespräch soll ich eben Ärztliche Behandlung aus eigener Tasche bezahlen.
Steht mir nicht trotzdem für ein paar Monate die Nahtlosigkeit zu ? Denn dann muss ich mich ja nicht in dieser Zeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Christian Schultz
am 09.06.2022Hallo Christine, warum die Nahtlosigkeitsregelung bei Ihnen abgelehnt wurde, können wir ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beantworten. In der Tag hat diese Entscheidung der Arbeitsagentur aber weitreichende Folgen.
Wenn Sie aktuell ALG I erhalten möchten, müssen Sie zuerst einmal den Termin wahrnehmen und auch grundsätzlich offen für neue Jobs sein. Obwohl Sie noch einen Arbeitsvertrag haben. Schauen Sie am besten mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Natascha Thaler
am 30.05.2022Hallo, mir wurde gekündigt und ich erhalte bis zum 03.06.2022 (seit 09.03.2021) noch Krankengeld. Antrag auf EMR wurde vor knapp 1 Jahr gestellt. Antrag auf ALG 1 wurde ebenfalls gestellt. Da meine Erkrankung betreffen in erster Linie meine Augen und meine schwindende Sehkraft. Soll ich mich nun weiterhin arbeitsunfähig schreiben lassen und muss ich diese dann an das Arbeitsamt weiterleiten oder soll ich mich nicht mehr AU schreiben lassen? Stecke gerade in einer extremen Krise und weiß nicht mehr was ich machen soll. Können sie mir weiter helfen?
Ganz herzlichen Dank im voraus, Natascha Thaler
Christian Schultz
am 31.05.2022Hallo Natascha, das mit der Krankmeldung hängt von einem anderen Punkt ab. Dazu haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Margit Weich
am 26.02.2021Wir sind Mitglied im VDK und haben Interesse an Ihrem Newsletter.
Machen Sie auch telefonische Beratung für Mitglieder aus Baden-Württemberg?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
MfG
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Margit, für den Newsletter können Sie sich natürlich auch als VdK-Mitglied kostenlos anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
Telefonisch beraten können wir Sie aus Schleswig-Holstein normalerweise nicht. Dafür wären dann die Kollegen aus Baden-Württemberg zuständig: www.sovd-bawue.de
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