Arbeitsmarktrente – was genau ist das?
Im Rentenbescheid selbst ist keine Rede von einer Arbeitsmarktrente. Selbst auf der ersten Seite heißt es lediglich, dass eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ gewährt wurde.
Behinderung Armut Gesundheit
Sie müssen schon seit langer Zeit mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen zurechtkommen? Aus diesem Grund haben Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt, die in der Zwischenzeit bewilligt wurde. Doch im Beratungsgespräch beim Sozialverband sagt man Ihnen, dass es sich nicht um eine gewöhnliche volle Erwerbsminderungsrente handelt. Sie beziehen eine Arbeitsmarktrente.
Im Rentenbescheid selbst ist keine Rede von einer Arbeitsmarktrente. Selbst auf der ersten Seite heißt es lediglich, dass eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ gewährt wurde.
Wir sprechen von einer Arbeitsmarktrente, wenn die betroffene Person zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann und dennoch eine volle Erwerbsminderungsrente erhält. Die medizinischen Voraussetzungen würden normalerweise dazu führen, dass in diesem Fall eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt würde. Dass dem nicht so ist, hängt mit der Situation am Arbeitsmarkt zusammen. Daher die griffige Bezeichnung „Arbeitsmarkt-Rente“.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten kann (zwischen drei und sechs Stunden), dem können von der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder dem Jobcenter nur Tätigkeiten in Teilzeit angeboten werden. Der Betroffene muss einen solchen Job täglich von seiner Wohnung aus erreichen können. Ist es im Rahmen von zwölf Monaten nicht möglich, einen adäquaten Job anzubieten, gilt der Arbeitsmarkt in diesem speziellen Fall als verschlossen. Die Rentenversicherung soll nun eine volle Erwerbsminderungsrente gewähren.
Der Arbeitsmarkt ist verschlossen, wenn keine passende Stelle gefunden werden kann. Wer als teilweise erwerbsgemindert gilt, weist in der Regel zahlreiche Einschränkungen auf, die nicht mehr ausgeübt werden können. Zum Beispiel Schichtarbeit, häufiger Stress oder Aktivitäten, bei denen man sich viel bewegen muss.
Nein, das ist nie der Fall. Eine Arbeitsmarktrente wird immer befristet ausgestellt, maximal für drei Jahre. Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor dem Ablauf Ihrer Rente einen neuen Antrag zu stellen.
Das Wort „Arbeitsmarktrente“ taucht im Bescheid gar nicht auf. In der Regel finden Sie die gesuchte Passage auf der zweiten Seite des Dokuments. Hier heißt es dann: „Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.“
Viele Menschen denken hier vermutlich sofort an das Sozialamt, wo Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente die Grundsicherung in Anspruch nehmen können. Doch eine nicht verrückbare Voraussetzung für die Grundsicherung sieht vor, dass die Rentenversicherung eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit von maximal drei Stunden am Tag festgestellt hat. Wer eine Arbeitsmarktrente bezieht, kann laut Gutachten des Rententrägers aber immer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten. Zumindest theoretisch.
Wenn Sie eine Arbeitsmarktrente erhalten und diese nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, müssen Sie für die Aufstockung zum Jobcenter gehen. Falls Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, beziehen Sie in der Folge aufstockend „Hartz IV“.
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Kommentare (56)
Leo
am 30.08.2024Hallo, mein Rehaantrag aus dem Jahr 2023 wurde abgelehnt und in Rentenantrag (Teil-EM Rente) umgewandelt zum vorhergehenden Rehaantrag aus 2021, heist ich habe 2 Jahre Teil-EM Rente bezogen ohne es zu wissen. 1 Monat nach bezug der Teil-EM Rente wurde aus dieser eine Volle EM Rente in Form einer Arbeitsmarktrente , diese wurde in 2024 erstmals um 3 Jahre verlängert, ohne eigenen Antrag. In 2024 wurde auch ein GdB von 50 % bis 2029 gewährt. Die zweite Verlängerung der Arbeitsmarktrente läuft in 2030, nach 9 Jahren, bei meinem Alter von 60 Jahren aus.
Was ist dann ,bei nicht in Arbeit, für mich zu erwarten? Welche Möglichkeiten sind nach derzeitigem Stand der Gesetze darstellbar ?
Danke für die Beantwortung.
LG Uwe
Christian Schultz
am 02.09.2024Hallo Uwe, die Arbeitsmarktrente wird immer nur befristet ausgestellt. Es kann also gut sein, dass Sie dann noch einmal weiter bewilligt wird. Dann muss man schauen, wie die Situation ist. Lassen Sie sich ein Jahr vorher am besten persönlich beraten.
Kiefert
am 10.11.2023Darf ich bei Bezug einer Arbeitsmarktrente 2,5 Std täglich mit Midijob arbeiten gehen, ohne die volle Rente zu verlieren?
Christian Schultz
am 13.11.2023Das ist kein Problem, solange Sie unter drei Stunden am Tag arbeiten.
Sanni
am 12.08.2023Ich hätte eine Frage zur Erwerbsminderungsrente/Arbeitsmarkt Rente und parallel dazu teilweise Erwerbsminderungsrente bis zum Regel Alters habe ich erhalten das läuft doch einige Jahre schon so die wollen immer von mir vom Job Center eine auhc dass ich krankgeschrieben bin weil sie sagen ich hab ihr eine Arbeitsmarktrente ich könnte rein theoretisch 4-6 Stunden arbeiten aber was ist wenn sie mich zum Beispiel zwingen eine Arbeit anzunehmen diesen Stunden Basis und ich selber weiß jetzt schon dass ich das nicht schaffe, der Rentenversicherungsträger würde mir dann die volle Erwerbsminderungsrente wegnehmen und ich dann wieder krank werde beziehungsweise die Arbeit nicht fortsetzen kann gesundheitlich, dann musst du ja das Job Center mehr Geld bezahlen weil die Rente halbiert wurde. Es genau kann das Job Center mich zwingen eine Arbeit anzunehmen wo ich mir das selber nicht körperlich zutraue beziehungsweise psychisch. Oder kann ich mir vom Jobcenter unterschreiben lassen dass sie mich aufgefordert haben diese Tätigkeit zu machen obwohl ich anderer Meinung bin. Dass ich eben nicht selber der Meinung bin 4-6 Stunden zu arbeiten. Und was kann man vielleicht tun die volle Erwerbsminderungsrente sie läuft seit neun Jahren in eine richtige gesundheitliche Erwerbsminderungsrente umzuwandeln. Weil die Jahre sind vergangen und es ist mir gesundheitlich nicht besser beziehungsweise schlechter geworden.
Christian Schultz
am 14.08.2023Ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage nicht richtig verstanden. Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten und dem Arbeitsmarkt - wenn auch nur in Teilzeit - zur Verfügung stehen, dann kann man von Ihnen auch verlangen, dass Sie sich um Arbeit bemühen.
Adri
am 12.08.2023Ich hab eine Erwerbsminderungsrente/Arbeitsmarkt Rente schon seit neun Jahren und gleichzeitig eine teilweise Erwerbsminderungsrente bis zum Regel Altersgrenze das Problem ist das Job Center würde mich gerne weil ich ja noch angeblich 4-6 Stunden arbeiten kann vermitteln dazu sehe ich mich aber nicht in der Lage beziehungsweise wurde dann wohl die volle Erwerbsminderungsrente verlieren wenn ich mehr Stunden arbeite. Kann die Arbeitsmarktrente auch in eine volle aus gesundheitlichen Gründen Erwerbsminderungsrente umgewandelt Werden beziehungsweise was ist wenn das Job Center von mir verlangt 4-6 Stunden zu arbeiten ich es aber nicht kann Da ich ja nur eine Arbeitsmarktrente habe offiziell angeblich 4-6 Stunden arbeiten könnte. Weil es ist für mich belastend immer von Jobcenter diesbezüglich gegängelt zu werden weil die ja eben sagen das ist ja nicht nur aus gesundheitlichen Gründen
Christian Schultz
am 14.08.2023Die Arbeitsmarktrente kann nur in eine "echte" volle EM-Rente umgewandelt werden, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Das muss dann vom Amtsarzt der DRV so bestätigt werden.
Werner
am 28.07.2023Hallo
ich bin seit dem 06.07.2023 voll Erwerbsgemindert auf Zeit wegen spychischer Problemen ( Depression,Ängste,Rückzug u.s.w).
Wenn ich den Antrag auf Verlängerung stelle was passiert dann? Muß ich nomal zur Reha oder zu einem Gutachter?
Gruß
Werner
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Werner, in der Regel werden Sie bei der Weiterbewilligung nicht noch einmal persönlich begutachtet. Das läuft dann nach Aktenlage. Aber natürlich gibt es Ausnahmen.
Tanja
am 17.11.2022Guten Tag,
ich bin 49 Jahre und bekomme seit fast 6 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wegen mehreren psychischen Erkrankungen. Nach meinem letzten Teilzeitjob habe ich 6 Wochen AlG1 bezogen, danach Krankengeld und danach habe ich eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Mein Erstantrag, sowie der Verlängerungsantrag wurde jeweils für 3 Jahre bewilligt. Vor der Bewilligung meiner Rente, wurde bisher nur ein Gutachten durch die DRV durchgeführt - der Folgeantrag wurde ohne Gutachten bewilligt. Jetzt muss ich einen neuen Verlängerungsantrag stellen.
Meine psychischen Krankheiten bestehen zum Teil schon seit meiner Jugend und haben sich in den letzten Jahren eher verschlimmert. Jeder Neuantrag ist für mich eine psychische Belastung!
Besteht die Möglichkeit nach 9 Jahren eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
Falls nein, wie sollte ich mich Verhalten, wenn mein Verlängerungsantrag sich nicht ausschließlich auf meinen gesundheitlichen Zustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes bezieht? Wäre es sinnvoll Widerspruch dagegen einzulegen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Tanja
Christian Schultz
am 17.11.2022Hallo Tanja, eine Arbeitsmarktrente ist immer befristet, auch wenn diese schon mehr als neun Jahre läuft. Das mit dem Arbeitsmarkt können Sie selbst beim Antrag nicht beeinflussen. Bei Ihnen persönlich geht es um die gesundheitlichen Einschränkungen.
Tanja
am 17.11.2022Hallo Christian,
würde es denn Sinn machen einen Widerspruch einzulegen und darauf pochen, dass ich eine volle Erwerbsminderung auf meinen gesundheitlichen Zustand bekomme? Ich bin nämlich schon seit Jahren nicht in der Lage min. 3 Stunden arbeiten zu gehen.
Christian Schultz
am 17.11.2022Wenn Ihre Ärzte das in den Befundberichten schriftlich festhalten, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Ansonsten nicht. Aber dazu sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Sandra Paul
am 22.05.2022Ich habe von 2012-2021 die volle Erwerbsminderungsrente (keine Arbeitsmarktrente) bezogen und die 4. Verlängerung auch fristgerecht im Februar 2021 beantragt. Die Bearbeitung hat sich über die Befristung hinaus verzögert. Ich beziehe nun Grundsicherung, aber wurde dann endlich im Februar diesen Jahres von einer Gutachterin der RV begutachtet. Das Ganze nahm 3,5 Stunden in Anspruch und sie versicherte mir danach, dass sie sich für die (ihrer Meinung nach längst überfälligen) Entfristung aus. Den Bescheid erhielt ich dann Anfang Mai - die EM ist wieder befristet, wird aber nun plötzlich als Arbeitsmarktrente gewährt. Wie kann das sein?
Ich war zuletzt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Teilzeit beschäftigt (also auf dem sog. 2. Arbeitsmarkt) und musste dort aufhören, weil ich dem Pensum selbst dort nicht gewachsen war. Da es sich aber diesmal um eine Arbeitsmarktrente handelt (was nur versteckt ersichtlich wird), muss meine Belastbarkeit nach dem Gutachten wohl auf mehr als 3 Std/täglich angestiegen sein. Wie passt das zu der Aussage der Gutachterin? Und was bedeutet das für die Zukunft? Muss ich mich darauf gefasst machen, dem 1. Arbeitsmarkt demnächst wieder zur Verfügung zu stehen? Ich befinde mich nach wie vor in ärztlicher und therapeutischer Behandlung und meine Verfassung hat sich keineswegs verbessert. Ich kann diese Entscheidung der RV nicht nachvollziehen ...
Christian Schultz
am 23.05.2022Hallo Sandra, das können wir ohne Einblick in Ihre Unterlagen nicht beurteilen. Bitte lassen Sie sich zu Ihrer Frage individuell beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
S.P.
am 11.05.2022Das Arbeitsverhältnis unseres Sohnes wurde wegen schwerer psychischer Erkrankung aufgelöst. Im Dez. 19 trat er eine Reha in einer Klinik an.Diese endete nach einer dreimonatigen Pause wegen Corona im Oktober 20 wo er durch ein Praktikum in Arbeit kam.(Während Dieser Zeit Aussteuerung und ALG 1).Dort wurde er wegen Nichterfüllung der Anforderungen nach 6 Monaten entlassen.Bekam dann nach 1 Woche wieder eine Stelle wo er in der Probezeit schon freigestellt wurde weil er das Soll nicht brachte.Wieder ALG 1. Vom Integrationsamt wurde weitere Reha beantragt, erst abgelehnt,nach Einspruch genehmigt.Antritt Feb.22.Entlassungsbericht beurteilt dass er alten Beruf nicht mehr ausüben kann,mittelschwere Arbeiten aber über 6 Stunden wenn kein Druck und keine Verantwortung und keine Schicht.Aussedem wird LTA empfohlen und auch genehmigt.Termin beim Rentenberater war enttäuschend.Die hätten ihn am liebsten in einer Einrichtung,dafür ist er aber wiederum überqualifiziert.
Er hat ausser der schweren psychischen Krankheit (Psychose)starke Orientierungsschwierigkeiten,Thrombose nach Booster Impfung,kein Bauchnetz wegen dreier schwerer Darm OPS im Kinderalter,Hirnblutung bei Geburt(Frühgeburt),Akne inversa.Ruhepuls über 100.Angstzustände,Restless legs durch die Medikamente.
Trotz seiner vielen Hürden hat er viel geschafft,hat Berufsfachschule2, Berufsausbildung als Zerspanungsmechaniker,Führerschein und eigene Wohnung.Zwar Alles mit Schwierigkeiten und Unterstützung,aber mit Stolz.Diese ständigen Hürden sind seiner Krankheit ja auch nicht dienlich.
Was könnten wir noch unternehmen.
Christian Schultz
am 11.05.2022Danke, dass Sie die Geschichte Ihres Sohnes hier teilen. Hier im Forum können wir jedoch keine weitere Perspektive für ihn erarbeiten. Dafür müsste man sich Zeit nehmen und die komplette Situation durchsprechen. Das ist hier, an dieser Stelle, nicht möglich.
Thomas
am 10.05.2022Hallo Herr Schultz,
ich habe nach Aussteuerung, med. Reha und anschl. negativem berufl. Reha-Assessment direkt eine Arbeitsmarkrente bewilligt bekommen. Diese wurde rückwirkend auf den Zeitpunkt Arbeitslosmeldung bewilligt (dadurch ist dann der Zeitraum von einem Jahr erfüllt, in dem mir keine Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden konnte).
Meine Frage bezieht sich auf die Befristung: Es heißt ja immer: Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Heißt das im Gegenzug, dass bei ausschließlich auf dem Gesundheistzustand beruhender Erwerbsminderung, diese nicht zeitlich befristet wäre, also die zugehörige Teil-Erwerbsminderung somit unbefristet ist oder bedarf es dafür immer eines separaten Rentenbescheids, in dem die Teil-Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Christian Schultz
am 10.05.2022Hallo Thomas, nur die "Arbeitsmarktrente" ist IMMER befristet. Bei der "normalen" Erwerbsminderungsrente hängt es von der gesundheitlichen Prognose ab. Es gibt sowohl unbefristete als auch befristete EM-Renten. Wie das bei Ihnen ist, können wir daher nicht beantworten.
Angela Lorenz
am 01.04.2022Guten Tag,
ich bin total verwirrt. Ich erhalte eine halbe EMR, bin 1965 geboren.
Mein Restleistungsvermögen hat sich verschlechtert. Mein bisheriger Arbeitgeber kann mir keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten. In den Unterlagen der DRV steht, dass der Arbeitsmarkt verschlossen sei. Mein Krankengeld läuft im Juni aus. Ich bin davon ausgegangen, dass ich in diesem Fall evtl eine Arbeitsmarktrente erhalten kann. In mehreren Telefonaten mit der DRV erhielt ich allerdings die Info, dass diese nur für vor 1962 Geborene gelte, was ich allerdings nirgends nachlesen kann. Habe den Eindruck, dass ich mit der DRV aneinander vorbei rede (Arbeitsmarktrente / BU).
Meine Frage: Ist die Arbeitsmarktrente vom Geburtsjahr abhängig?
Viele Grüße
Angela Lorenz
Christian Schultz
am 01.04.2022Hallo Angela, da muss ein Missverständnis vorliegen. Solch eine Altersgrenze bei 1961 gibt es bei der alten Berufsunfähigkeitsversicherung der DRV, nicht jedoch bei der Arbeitsmarktrente. Falls es hier Schwierigkeiten gibt, am besten individuell (anhand Ihrer Unterlagen) beraten lassen.
Manuela
am 31.03.2022Guten Tag Herr Schultz,
ich habe gleich drei Fragen:
1) Ist es möglich, dass nach Ablaufzeit der Arbeitsmarktrente, diese nicht weiterbewilligt wird, weil der Arbeitsmarkt "jetzt" besser aussieht ? Also nur die Teilerwerbsminderung weiterbewilligt wird ?
2) Ich habe einen Widerspruch zur "Teilerwerbsminderung mit Arbeitsmarktrente" eingereicht, um eine volle medizinische Erwerbsminderung zu erreichen. Sollte dieser Widerspruch abgelehnt werden, ist es dann möglich, dass durch den von mir eingelegten Widerspruch, bei der nächsten Weiterbewilligung die Arbeitsmarktrente verweigert wird und mir damit nur noch die Teilerwerbsminderung bleibt ?
3) Was geschieht nach Ablauf der dritten Weiterbewilligung der Teilerwerbsminderung mit Arbeitsmarktrente ?
Ich habe mal gelesen, dass die dritte Weiterbewilligung (9 Jahre) entweder -unbefristet- erfolgen muss, oder nach drittem Fristablauf erlischt und mit denselben Erkrankungen auch KEIN neuer Erwerbsminderungsantrag gestellen werden kann.
Oder anders gefragt, wie lange kann die Erwerbsminderungsrente mit Arbeitsmarktrente überhaupt gewährt werden.
Mit bestem Dank
Manuela
Christian Schultz
am 31.03.2022Hallo Manuela, die Arbeitsmarktrente wird immer befristet bewilligt. Auch nach neun Jahren, das kann theoretisch bis zur Altersrente so weitergehen.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Arbeitsmarktrente wegen positiver Aussichten auf einen neuen Job ausgelaufen ist. Wenn - dann hat das immer mit besseren Gesundheitsbedingungen zu tun. Ob das theoretisch möglich ist, kann ich aber nicht beantworten.
Zur Frage nach dem Widerspruch sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Das muss man sich immer für den Einzelfall anschauen.
Susanne Beutler
am 26.03.2022Hallo,
meine kleine Schwester wäre lt der Sozialmedizinischen Stellungnahme Arbeitsamt vollschichtig Arbeitsfähig, allerdings nur im Rahmen z.b. einer Pförtnerin, nur leichte Tätigkeiten, kein Heben, kein Tragen, keine zwangshaltung, keine Schicht, keine Akkordarbeit oder vergleichbar psychische belastende Tätigkeit. Gesundheitlich geht es Ihr sehr schlecht, Sie hatte einen Arbeitsunfall/Verkehrsunfall. Habituelle Subluxation Dens mit Myelopathie - bei Bewegung Rückenmarkskontakt mit Ausfallerscheinung der Beine. Nach 78 Wochen ausgesteuert, Arbeitslos und nicht vermittelbar. Erwerbsminderungsrente wurde vor einem Jahr abgelehnt. § 44 SGB X wurde vor einem halben Jahr aufgegriffen, da nicht alle Befunde berücksichtigt wurden.
Würde hier evtl. die Arbeitsmarktrente greifen? Wenn Ja, muss Sie das beantragen? bei der DRV?
über eine kurze Info wäre ich Dankbar
vg
Christian Schultz
am 28.03.2022Hallo Susanne, die Arbeitsmarktrente kann es nur geben, wenn ein sogenanntes "Restleistungsvermögen" zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag festgestellt wird. Solange bei Ihrer Schwester von mehr als 6 die Rede ist, kommt also auch nicht die Arbeitsmarktrente in Betracht.
Claus Müller
am 07.01.2022Hallo, ist es eigentlich zutreffend, dass im Falle einer Arbeitsmarktrente die Rentenversicherung und die Arbeitsagentur die Kosten hälftig teilen?
Und hat der EU-Rentnerin dann sozusagen "zwei Herren", denen zu dienen ist?
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Claus, das höre ich jetzt zum ersten Mal. Meines Wissens nach wird auch die Arbeitsmarktrente komplett von der DRV gezahlt.
Nur
am 25.10.2021Hallo lieber sovd,
Ich bekomme seit 2009 EM-Rente wegen der Arbeitsmarktlage. Bisher 3x verlängert. Im september diesen Jahres ist er abgelaufen. Hatte schon im Mai den neuen Antrag gestellt. Bisher kein Bescheid. Wie gehts jetzt weiter? Habe kein Einkommen. Und Krankenkasse hat mich auch schon angeschrieben ob ich weiterverdichert werden möchtr. Habe ich ein Techt auf Arbeitslodengeld? Zuletz gearbeiteit Zeilzeit 2008 vor meiner Erkrankung und Rente.Zum Jobcenter kann ich auch nicht. Habe eine Wohnung die über einen Kredit läuft und etwas Erspartes.Kann es sein dass Sie es nicht verlängern( da 3xverlängert).
Sitze auf heissen Kohlen und habe Zukunftsängste.
L.G
Christian Schultz
am 26.10.2021Hallo, leider können wir das aus der Ferne nicht beurteilen. Sie sollten sich so schnell wie möglich bei der Rentenversicherung melden und fragen, was die Verzögerung ausgelöst hat.
Anspruch auf ALG I besteht wahrscheinlich nicht mehr, weil dieser normalerweise nach vier Jahren verjährt. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/verrechnung-von-em-rente-und-alg-was-wird-aus-meinem-anspruch-auf-arbeitslosengeld
Ich empfehle Ihnen aber in jedem Fall eine persönliche Beratung.
Sandra Santos
am 08.10.2021Guten Abend. Ich beziehe seit 2015 eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Bin ich verpflichtet beim jobcenter zu bleiben? Oder kann ich solange mir das geld reicht vom Jobcenter abmelden.? Habe ms , hashimoto. Cfs . Copd. Und etliches mehr. Bekomme ständig Anrufe vom Jobcenter.. mit sehr persönlichen fragen und ständig soll ich mich bewerben obwohl mehrfache Atteste vorliegen das ich nicht mehr arbeitsfähig bin.habe nun wieder Bewilligung bis 2023. Dann sind es 9 jahre.. wäre für tipps dankbar
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Sandra, niemand ist verpflichtet beim Jobcenter zu bleiben. Das ALG II gibt es ja auch nur auf Antrag. Ob es allerdings aus sozialrechtlicher Sicht sinnvoll wäre, darauf zu verzichten, müsste man sich genau anschauen. Ohne eine persönliche Beratung sollten Sie das also nicht machen.
Lydia Schwert
am 24.09.2021Hallo.Ich bin seit 27.05.20 krankgeschrieben,krankengeld bis 23.11.21. Bin zu Zeit bei der REHA heute Abschluss Gespräch gehabt , bin arbeitsunfähig entlassen. Im letzten bescheftigung bis 3 Stunden und im gesamten Arbeitsmarkt 3bis 6 Stunden Arbeit. Was heißt das für mich .Wenn ich nur die halbe erwerbsminderungsrente bekomme und keine geeignete Arbeitsstelle finde wer zahlt die Differenz? .Bin jetzt total verunsichert. Bin nicht gekündig. Vielen Dank im voraus.
Lydia
Christian Schultz
am 27.09.2021Hallo Lydia, sollten Sie wirklich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen, können Sie "nebenbei" ein halbes Arbeitslosengeld beziehen.
Lydia Schwert
am 11.10.2021Danke sehr hoffe ich das alles klappt,und wenn die für mich keine Arbeitsstelle finden wegen diversen Gesundheitlichen Einschränkungen?
Grüße Lydia
Christian Schultz
am 12.10.2021Dann bekommen Sie das halbe ALG I und die teilweise EM-Rente. Bis das ALG ausläuft, danach muss man sehen.
Petra
am 10.07.2021Hallo, seit dem 01.02.2020 bekomme ich eine volle Erwerbsminderungsrente (durch Vergleich vor dem Sozialgericht erhalten), befristet bis zum 31.01.2022. Ich bin zu 100% Schwerbehindert, habe eine Nierentransplantation gehabt. Habe seit langem das Restless Legs Syndrom unter anderem. In dem Bescheid steht, dass diese EU-Rente nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes. Meine Frage: bekomme ich auch automatisch eine Benachrichtigung der Rentenversicherung bzgl. der Beantragung der Verlängerung? Oder lohnt es sich diese jetzt schon bzw. überhaupt zu beantragen? Ich bin im Mai d.J. 59 Jahre alt geworden. Kann die Rentenversicherung auch an der Schwerbehinderung Änderungen vornehmen? Der Schwerbehindertenausweis ist im Juni 2013 (zu der Zeit Dialyse) "unbefristet" ausgestellt worden. Vielen Dank im voraus.
MfG Petra
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Petra, normalerweise werden Sie von der DRV einige Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente angeschrieben. Geschieht das nicht, sollten Sie sich rund vier Monate vorher um die Verlängerung kümmern: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/befristete-em-rente-verlaengern-wann-ist-der-beste-zeitpunkt
Und keine Sorge: Die Rentenversicherung kann den GdB nicht ändern. Solange Sie selbst keinen Neufeststellungsantrag stellen, kann Ihnen den GdB von 100 niemand nehmen.
Petra Seidel
am 17.06.2021Guten Tag,
wir haben des Öfteren Patienten, die noch einen Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit haben. Gibt es für diese auch eine Arbeitsmarktrente? Ich finde leider nirgendwo Informationen.
Vielen Dank
Petra Seidel
Sozialberatung Kliniken Dr. Vötisch
Christian Schultz
am 17.06.2021Hallo Petra, ich glaube, da gibt es eine besondere Regelung. Ein gutes Thema für einen neuen Beitrag, dazu werde ich nochmal recherchieren.
Evelim
am 17.05.2021Guten Tag, nach Ablehnung meiner EU Rente hat meine Fachärztin mir heute eine Stellungnahme für den Widerspruch ausgehändigt. Der Widerspruch ist von mir bereits geschrieben. Soll ich bereits jetzt schon in den VDK eintreten oder erst abwarten, was mein Widerspruch bringt . Vielen Dank
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Evelim, erst einmal ist gut, dass Sie sich Hilfe holen. Wie der VdK das genau handhabt, weiß ich aber nicht, wir sind ja der "andere Sozialverband". Fragen Sie am besten direkt bei den Kollegen des VdK nach.
Evelin Hirschel
am 14.05.2021Guten Tag, ich arbeitete bisher in Festanstellung und Vollzeit. Aufgrund meiner Einschränkungen habe ich einen Antrag auf EU-rente gestellt. Ich habe nach einem halben Jahr eine Ablehnung ohne Gutachter erhalten mit der Erklärung, das in dem Unternehmen Teilzeit möglich ist. Aufgrund dessen führt meine schwere Einschränkung zu keiner Berücksichtigung in der EU-Rente
Was sagen Sie dazu. Vielen Dank.
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Evelin, um eine Einschätzung abgeben zu können, müsste man sich die medizinischen Befundberichte Ihrer Ärzte anschauen. Und natürlich den Bescheid der Rentenversicherung. Wenden Sie sich gern dafür an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sabine
am 05.05.2021Guten Tag Herr Schultz,
ich (Jahrgang 1967) beziehe seit 01.05.2016 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Ich bin schwerbehindert 60 Merkzeichen G.
Nach einer zuletzt 21-monatigen, befristeten Teilzeitbeschäftigung beziehe ich seit 01.08.2020 ALG 1. In der Zeit meiner Arbeitslosigkeit konnte mir die Arbeitsagentur keine passende Teilzeitstelle vermitteln. Ebenso blieben meine eigenen Bemühungen ergebnislos.
Die Arbeitsagentur teilte mir mit, dass mein ALG 1 am 08.06.2021 endet und ich einen Antrag auf ALG 2 stellen kann. Meine Fragen:
1. Kann ich eine "Arbeitsmarktrente" erhalten, da der Teilzeitmarkt verschlossen ist?
2. WER beantragt diese Rente bei WEM und WIE (Arbeitsagentur, RV, ich)?
3. Wenn sich "die Agentur für Arbeit im Innenverhältnis mit der Rentenversicherung austauscht", weshalb erhalte ich nicht automatisch einen Bescheid über eine "Arbeitsmarktrente", sondern werde auf ALG 2 verwiesen?
Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Sabine
Christian Schultz
am 05.05.2021Hallo Sabine, die "Arbeitsmarktrente" muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Wenn Sie das machen, prüft die DRV Ihren Anspruch. Ob Sie tatsächlich Anspruch haben, vermag ich nicht zu sagen, das müsste man sich schon genau ansehen.
Frank
am 28.03.2021Wenn mir eine (volle) Arbeitsmarktrente, die ja auf einer teilweisen Rente aufbaut, befristet bewilligt wird, da die RV von der Arbeitsmarktlage ausgeht, ich aber nach der Bewilligung einen Teilzeitarbeit nachweisen kann (die mir vermutlich als Hinzuverdienst auch ein höheres Einkommen beschert), kann dann ohne weiteres die Arbeitsmarktrente, problemlos in eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewandelt werden? Oder beginnt das Abtragsprozedere von vorn und ich verliere dadurch vielleicht die Möglichkeit auf eine 4-Stunden-Teilzeitarbeit?
Christian Schultz
am 29.03.2021Hallo Frank, das weiß ich gerade nicht. Bitte direkt in unserer Sozialberatung nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Theo
am 17.11.2020Ich wollte ein Beruf lernen als KFZ Mechaniker in leoberg,hat mier in 2 Halbzeit ein Auto überfahren und komnte den Beruf nicht lernen,der Unfallarzt sagte es kommen später die Folgen,ich war 19 etwa,dann war für 1 jahr in Griechenland,beruf gemacht als Kellner und Militär,für 1 jahr,dann zurûck nach Deutschland,habe über ein Leihfirma gearbeitet,weil ich gut war hat,der Arbeitgeber mier als Maschinenführer genommen 1986,nach 4 Jahren hat mier der Arbeitskolege mir einen 2 Unfall verursacht in die Arbeit,linke Hand verlust durch Quetzung,nach 1 jahr zahlte die BG Mier die Verlezten rente weil der Schaden bleibend war mit 60%,der Arbeitgeber gab mier weiter ein Leichte Arbeit mit ein Hand,des konnte ich bis 2009 machen,dann konnte ich es nicht mehr,weil der stress und die belastung,in mein Körper nicht eträglich war,wurde krank und Ewerbsunfähig,nach 3 bis 4 jahren hat mier der Arbeitgeber ein Letzte change gegeben,da passierte ein 3 unfall werent der Eingliederung,kopfschlag Rippenbrellung,mein Herz wollte mein Körper und Psyche versagte,ich habe eingazahlt so viele jahre mit meine Gesundheit,in die Deutsche rentenkasse,ich habe mich kaputtgearbeitet,die verdammten Unfälle von andren haben mich voll ewerbsgemindert gemacht,ich habe chroniche Krankheiten knie kopf mit gleichgewichtsstörungen,rechte Hand der hat überlastungsschaden,die linke hand umbrauchbar,verschobene Bahnscheibe,alles habe mit 50 jahren bekommen,ich kann nicht von den Schmerzen nachts zu ruche kommen,bin Pflegefall geworden,die Scheidung hat mier auch in die jungen jahren mit 2 Kinder auch fertig gemacht,mein exfrau hat mir voll ausgenutz mit meinen damaligen freund,heute macht mier die Deutsche Rentenversicherung auch das Leben schwer,ihre Arzte meinen ich kann 6 und mehr arbeiten,des war frûher bevor diese Chronische krankheiten zudammen waren,ich bin nur auf die unfallrente,die für eine Ebtschädigung bezahlt wird,als Harz 4 voll angerechnet wird,dekratiert,hätte ich des gewusst wurde ich nach den 2 unfall nicht mehr gearbeitet und mir kaputt gemacht,weil die Ewerbsminderund ist von Unfällen verursacht worden,mit den jetzigen chronischen krankheiten die keiner sehen will von Amtsärzten,der LVH oder auch außenÄrzte der LVH die für denen arbeiten,meine behandelten Ärzten wissen alles weil in mein Ewerbsbiografie alles mit erlebt haben,und dukumentierten in die Rente,des was die rentenversicherung macht ist ungerecht und unmenschlich,mit.ablehnungen und ihre versicherte die sich kaputt gemacht haben so weg kicken,ist auch ein zusätzliche belastung,dann braucht auch keiner weiter arbeiten und einzahlen für was?damit er dann dekratiert wird,als VDK miedglied kann ich ein Lied davon singen,weil alle auf meine einzige entschädigung angreiffen,AOK versicherungen mieten strom und so weiter und sofort,das ist für Deutschland ein schlechte Ruf
Christian Schultz
am 03.09.2020Hallo Aliza, die Entscheidung, ob der sogenannte "Teilzeitarbeitsmarkt" für eine Person verschlossen ist, trifft die Bundesagentur für Arbeit. Sie greift auf ihre umfangreichen Datensätze zurück und tauscht sich hier im Innenverhältnis mit der Rentenversicherung aus. Die Arbeitsmarktrente kann in solch einem Fall auch direkt nach dem Antrag bewilligt werden.
Aliza
am 02.09.2020Hallo und guten Tag,
was ich noch nicht ganz verstehe ist das Folgende:
In dem genannten Beispiel hat wohl der Versicherungsträger sofort und von sich aus auf eine "Arbeitsmarktrente" erkannt, obwohl nur teilweise Erwerbsminderungsrente vorlag. Aber unter welchen Umständen ist das so? Ich kann mir ja kaum vorstellen, dass jede teilweise EM-Rente, selbst wenn vorher Alg 1 bezogen wurde, sofort in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt wird. Von welchen Gegebenheiten hängt demnach die Entscheidung der Rentenversicherung ab? Oder bezieht sich das Beispiel auf eine nach einem Zeitablauf x umgewandelte teilweise EM-Rente in eine volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente), nachdem keine passende Teilzeitstelle gefunden bzw. von der Arbeitsagentur vermittelt werden konnte und somit der Arbeitsmarkt als verschlossen nachgewiesen wurde?
Besten Dank und liebe Grüße
Aliza
Christian Schultz
am 13.08.2020Hallo Carina, das wäre möglich. Ihre Nebeneinkünfte müssen Sie der Rentenversicherung natürlich mitteilen. Dann kann man Ihnen auch genau sagen, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen.
Carina
am 12.08.2020Und gehst du ein paar Stunden arbeiten? Bzw dürfte ich 3 Tage à 5 Std arbeiten?
Lg und danke
Christian Schultz
am 17.02.2020Hallo Torsten, theoretisch ist das Jobcenter im Recht - die "Hilfebedürftigkeit" soll so weit wie möglich verringert werden. Mit gesundem Menschenverstand ist die Aufforderung des Mitarbeiters jedoch nur schwer nachzuvollziehen. Natürlich haben Sie Recht, dass eine unbefristete Stelle erst einmal gehalten werden sollte. Handelt es sich denn um einen Minijob? Vielleicht könnte man ja versuchen, den aktuellen Job mit mehr Stunden aufzustocken. Dann wäre das Jobcenter sicherlich zufrieden.
Mann, Torsten
am 14.02.2020Guten Tag,
von dem sozialmedizinischen Dienst wurde mir bescheinigt, dass ich von 3 - unter 6 Stunden arbeitsfähig bin. Ich habe eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden an 5 Tagen in der Woche. Das Jobcenter hat mich aufgefordert mir eine Arbeit mit 29 Wochenstunden zu suchen und meine jetzige Arbeit aufzugeben. Wenn ich bei einer neuen Stelle die Probezeit nicht überstehe, habe ich keine Arbeit mehr. Kann das Jobcenter mich Zwingen mehr Stunden arbeiten zu gehen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Mann
Lutz Schernikau
am 12.11.2019Ich beziehe seit 22 Jahren eine solche Arbeitsmarktrente.
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