Zuvor müssen wir eines klarstellen: „Die“ eine Rente mit 63 gibt es nicht. Vielmehr existieren drei unterschiedliche Arten der Altersrente, die einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte – und um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen der drei Varianten lesen Sie am besten im Beitrag „Wann kann ich frühestens in Rente gehen?“.
Welchen Abschlag muss ich bei der Rente in Kauf nehmen?
Bevor wir uns anschauen, mit welchen Abzügen Sie zu rechnen haben, ist noch eines zu erledigen: Beantworten Sie die Frage, ob Sie für die gewünschte Form der Altersrente sämtliche Wartezeiten erfüllen. Eine gute Übersicht, wie das bei den verschiedenen Rentenformen aussieht, bietet die Deutsche Rentenversicherung auf Ihrer Website. Klar ist, dass Sie für einen vorzeitigen Abschied aus dem Berufsleben mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen müssen.
Rente mit 63 – ohne Abschlag
Wer vor 1953 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre voll hatte, konnte mit 63 noch komplett ohne Abzug in die Rente starten. Aufgrund der steigenden Regelaltersgrenze ist das heute nicht mehr möglich – siehe Grafik.
Kommentare (181)
Uwe Sölken
am 26.09.2024Guten Tag, ich brauchte mal ein paar Infos. Bin 5/ 1963 geb und seid 8/1978 am Arbeiten, als besonders langjährig versichert. Zusätzlich habe ich noch einen GDB von 50. Nach einer schweren OP such ich ZDF wann ich in Rente gehen kann. Also den frühesten Termin mit oder ohne Abschlag. Mit freundlichem Gruß
Christian Schultz
am 27.09.2024Hallo Uwe, in diesem Artikel finden Sie alle Antworten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1963-das-sind-ihre-moeglichkeiten-zum-einstieg
FJ
am 04.06.2024Hallo,
wie ich (Jahrgang 1961) jetzt leider selbst feststellen musste, wird man bei vorgezogener Altersrente mit 63 noch stärker zur Kasse gebeten als gedacht. Auf 0,3% Abzug pro Monat früher hatte ich mich eingestellt. Was aber fast nirgendwo erwähnt wird, ist die Verringerung des Zugangsfaktors (1) um 0,003 pro Monat. Das hört sich nach wenig an, macht aber bei 40 Monaten bei mir ca. 5 Rentenpunkte aus, weil der Zugangsfaktor auf 0,88 sinkt. Das sind bei mir zusätzlich zu den 12% noch mal ca. 180 Euro, die von der Rente abgezogen werden.
Kann das richtig sein?
Freundliche Grüße FJ
Christian Schultz
am 06.06.2024Das ist ein Missverständnis: Der Abschlag auf die vorgezogene Rente setzt nicht an Ihrer Brutto-Auszahlung an, sondern direkt in der Rentenformel. Und zwar über den Zugangsfaktor. Die Verringerung des Zugangsfaktors um 0,003 IST der Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat.
Jill
am 11.04.2024Guten Tag,
auf der verlinkten Seite https://www.sovd-stormarn.de/rente-mit-63-ohne-abschlag/
ist meines Erachtens ein Fehler im letzten Satz des folgenden Absatzes:
"Bestandsschutz auf dem Weg in die Altersrente
Und jetzt kommen wir zum Kern dieses Artikels: Wer innerhalb von 24 Monaten von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechselt, profitiert von einem Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Altersrente."
Der letzte Satz muss meines Erachtens nach lauten: "Ihre Altersrente kann nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Erwebsminderungsrente."
Oder irre ich?
Gilt diese Rente mit 63 Jahre ohne weitere Abschläge (außer den schon im Erwerbsminderungsrentenbetrag implizierten) für Erwerbsminderungsrenter aller Jahrgänge? Das ist mir aus Ihrem sonst so hervorragendem Artikel leider nicht klargeworden.
Ich hätte vermutet, dass z.B. ein Erwerbsminderungsrenter Jahrgang 1974 mit Schwerbehindertenausweis, seit 2000 erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert berentet, diese Erwerbsminderungsrente frühestens zwei Jahre vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze (für Jahrgang 1974: 67 Jahren) in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt könnte. Also mit 65 Jahren.
Gilt in diesem fiktiven Fall auch schon, dass er ohne weitere Abschläge mit 63 in die übliche, nicht auf Schwerbehinderte begrenzte Altersrente wechseln kann?
Da es auch viele, bei Bewilligung noch jung gewesene Erwerbsminderungsrenter gibt, wäre es sehr hilfreich, es zu wissen.
Vielen Dank im Voraus für die Klarstellung!!! Und für die super Beiträge auf Ihrer Seite!
Viele Grüße und gerne "Weiter so!"
Jill
Christian Schultz
am 12.04.2024Hallo Jill, danke für den Hinweis auf den Fehler. Die SoVD-Seite im Kreis Stormarn betreiben wir nicht direkt - den gleichen Artikel haben wir auf unserer Domain bereits korrigiert. Ich leite das noch einmal an die Kollegen weiter.
Zu Ihrer anderen Frage: Aktuell ist die Rechtslage, dass dieser Bestandsschutz für alle Jahrgänge gilt.
Roth
am 19.01.2024hallo zusammen. In einer Aussage widersprecht ihr euch selber:
Altersrente ab 63 Jahren möglich oder nicht?
https://www.sovd-stormarn.de/rente-mit-63-ohne-abschlag/
"Das wäre also geklärt. Aber … eine Ausnahme ebnet tatsächlich noch den Weg in eine Altersrente mit 63. Allerdings steht diese „Option“ nur einem ganz bestimmten Personenkreis offen. Und zwar nur Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente.
Sie haben richtig gelesen. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, können Sie mit 63 abschlagsfrei in die Altersrente wechseln. Oder besser gesagt – ohne weitere Abschläge"
https://www.sovd-stormarn.de/rente-mit-63-ohne-abschlag/#:~:text=Das%20w%C3%A4re%20also,ohne%20weitere%20Abschl%C3%A4ge
Christian Schultz
am 19.01.2024Danke für den Hinweis. In dem verlinkten Beitrag führen wir aber weiter aus, dass beim Wechsel von der EM- in die Altersrente die alten Abschläge mitgenommen werden.
Rainer P.
am 19.09.2023Guten Tag ! Ich bin 64 Jahre alt und könnte in den Vorruhestand gehen.
Da ich noch sehr viel Schulden habe, möchte ich Weiter arbeiten und Rente beziehen.
Im Haustarifvertrag steht aber, wenn ich eine Rente bekomme, werde ich sofort gekündigt. 39 Jahre habe ich in dem Unternehmen gearbeitet.
Jetzt meine Frage : Gibt es ein Gesetz, das der Arbeitgeber das nicht so einfach kann ?
Christian Schultz
am 19.09.2023Hallo Rainer, da sind wir im Arbeitsrecht - leider kann Ihnen der SoVD da nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich am besten an eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hans-J.
am 17.09.2023Hans-J, männlich 1960 geb.,
Teil EM anerkannt mit Bescheid vom 15.9.23 rückwirkend zum Dez.2020! Seit dem Krank gewesen und ausgesteuert worden, jetzt noch verbleibende 6 Monate in ALG 1.
Durch diese Rückwirkende Rente komme ich auch nicht mehr auf 45 Jahre als besonders langjähriger Versicherter! Habe einen GDB von 50 und könnte in die Schwerbehindertenrente gehen.
Ich bin in meinem zuletzt ausgeübten Berufen und meinem erlernten Beruf als nicht erwerbsfähig eingestuft, aber auf dem allg. Arbeitsmarkt bis 6 Std. Bei der Agentur für Arbeit werde ich als Pförtner vermittelt, habe aber keine Stellen seit 18 Monaten angeboten bekommen.
Fragen
1. Wird es eine Rückrechnung geben auf mein ALG 1 auf 6 Std./tgl., bisher 8 Std.?
2. Falls ich keine Arbeit mehr bekomme könnte ich von der Teilrente nicht Leben, ein Bürgergeld würde ich nicht bekommen, geschweige überhaupt zu beantragen.
3. In der DRV Broschüre steht ,wenn man nicht vermittelbar ist bekommt man die volle EM Rente.
4. Die neuen Rentenberechnungsunterlagen werden mir ja bestimmt erst nach der Widerrufsfrist zugesandt, sollte ich jetzt schon Einspruch erheben oder alles so laufen lassen?
5. Ich könnte ja in eine Altersrente im Dez. 24 ohne Abschläge bekommen. Aber durch die Rückrechnung fehlt mir jetzt ein Jahr.
Christian Schultz
am 18.09.2023Wir haben hier im Forum nicht die Möglichkeit, auf solch individuelle Sachlagen einzugehen. Ich empfehle Ihnen die kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ können Sie sich auch als Mitglied an meine Kollegen vom SoVD in der Sozialrechtsberatung wenden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
R. Loehn
am 14.09.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 62 Jahre alt und zahle seit 47 Jahren ohne Unterbrechung in die gesetzl. Rentenversicherung ein.
Mein AG will nun das Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag beenden.
Er würde mich sofort freistellen bis zu meinem 63 Geburtstag.
Ich könnte dann in die vorgezogene Rente mit 63 gehen, mit Renten-Abschlag 12,6 %,
Kann ich mich auch arbeitssuchend/arbeitslos melden, um die Zeit 1,5 Jahre bis ich 64,5 Jahre alt bin zu überbrücken ?
Dann würde die Rente nicht um diese 12,6 % gekürzt.
Was passiert dann mit ALG 1 ? Sperre ja oder Nein ?
Christian Schultz
am 14.09.2023Hallo, natürlich können Sie auch in diesem Alter Arbeitslosengeld beziehen - Sie müssten ja 24 Monate Anspruch haben. Ihre Rentenkürzung fällt dann dementsprechend geringer aus. Ob Sie bei der Arbeitsagentur eine Sperre erhalten, kommt auf den Vertrag an. Da empfehle ich Ihnen eine arbeits- und sozialrechtliche Beratung.
Franz Krautwurst
am 01.09.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin jetzt 62 Jahre alt ! und ab ende Oktober 2023 Arbeitslos weil meine Firma zugemacht hat ,
habe im August meine 45 Jahre Wartezeit voll wann kann ich frühestens in Rente und muss ich mit Abschlägen rechnen ?
Mit freundlichen Grüßen
Franz Krautwurst
Christian Schultz
am 01.09.2023Hallo Franz, schauen Sie oben in die Tabelle für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte - und dann finden Sie dort Ihren Jahrgang. Mit Abschlägen können Sie frühestens zum 63. Geburtstag in die Rente - auch dazu finden Sie oben eine Tabelle.
Joana
am 19.07.2023Hallo!
Ich bin Jahrgang 1964 und werde zum Ende des Jahres arbeitslos, da das Unternehmen unter anderem meine Filiale schließen wird. Bis zu meinen 45 Berufsjahren fehlen mir noch 3 Jahre und 1 Monat. Wenn ich jetzt noch 4 Jahre arbeiten würde, wäre ich 63 Jahre alt und könnte somit mit Abschlägen mit 63 Jahren in Rente gehen. Gibt es beim Bezug vom ALG1 rententechnisch etwas zu beachten? Einen neuen Job habe ich bisher nicht in Aussicht, bin aber auf der Suche.
Außerdem: Bestünde in meinem Fall die Möglichkeit, dass ich (sobald die 45 Jahre voll sind) nicht mehr arbeite und nur "abwarte" bis ich 65 Jahre alt bin, um abschlagsfrei in Rente zu gehen? Falls nötig würde ich in dem Fall von meinem Ersparten leben, es sei denn ein Bezug von AlG o. Ä. hätte keinen negativen Einfluss auf die Rente?
Viele Grüße,
Joana
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Joana, wer ALG I bezieht, steht grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Es kann als sein, dass Sie regelmäßig über Ihre Bewerbungsbemühungen Auskunft geben müssen. Oder zum Bewerbungstraining eingeladen werden.
Natürlich können Sie "auf die Rente warten". Achten Sie aber auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Notfalls über eine freiwillige Versicherung.
Andreas Mohr
am 13.06.2023Hallo zusammen
Ich werde im September 60jahre alt beziehe seit 2019 ein zeitlich befristete volle Erwerbsminderung Rente und 70% Schwerbehinderung zeitlich begrenzt. Kann ich auch schon jetzt in die Rente wechseln und muss ich mit mehr Abzügen rechnen
Christian Schultz
am 14.06.2023Hallo Andreas, selbst mit Schwerbehinderung kommen Sie mit Ihrem Jahrgang nicht mehr mit 60 in die Rente - das sehen Sie oben in der Tabelle. Es ist auch fraglich, ob das sinnvoll wäre. Denn es ist nicht gesagt, dass die Altersrente dann höher als die EM-Rente ausfallen würde. Eher nicht.
Lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Bei der DRV ist das sogar kostenlos.
Roy Roßborsky
am 11.06.2023Hallo
Ich wurde im September 67 geboren und bin seit September 82 in ständiger Arbeit abgesehen von 7 Monaten mit Alg1. Da ich mittlerweile schon 70% schwerbehindert bin und trotzdem noch die 45 Jahre in Vollbeschäftigung locker erreichen werde könnte ich ab 1.10.32 in der Regelaltersrente gehen. welche Abzüge erwarten mich wenn ich trotzdem noch früher in Rente gehen will.Bleibt es bei den 0,3% pro Monat den ich vor dem 1.10.32 gehe oder zählt es dann schon für jeden Monat vor den 1.10.34(67)
Danke für etwaige Antworten.
Christian Schultz
am 12.06.2023Hallo Roy, mit Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahren können Sie bis zu zwei Jahre vor Ihrer Altersrente - OHNE ABSCHLÄGE - in die Altersrente.
Heidi
am 31.05.2023Ich werde im November 63 Jahre. Habe 41 Jahre gearbeitet. Kann ich jetzt mit 63 in Rente gehen? Ich weiß das Abzüge von 0,3 Prozent pro Jahr angerechnet werden.
Christian Schultz
am 31.05.2023Genauso ist es. Die Höhe der Abzüge richtet sich dann nach Ihrem Jahrgang, das finden Sie oben in der Tabelle.
Heidi
am 31.05.2023Ich habe noch eine Frage. Welche wird berechnet z.b. 1400,00 was ich bis jetzt erreicht habe oder wenn ich 67 Jahre bin würde ich 1600,00 bekommen.
Christian Schultz
am 31.05.2023Natürlich setzt der Abzug am aktuellen Rentenstand an. Mehr haben Sie ja noch nicht erreicht.
Silvia Lindner
am 16.04.2023Hallo,
wir wollen auf Reisen gehen .Bin 61 Jahre seit 1978 in Arbeit .Würde mich in 5 Monaten verabschieden
Wir sind der Meinung jetzt oder nie mein Mann ist älter als ich. Kann ich jetzt schon Rente beantragen oder muss ich bis 63 warten.
Christian Schultz
am 17.04.2023Hallo Silvia, ohne Schwerbehinderung können Sie mit Ihrem Jahrgang frühestens mit 63 eine Altersrente beziehen. Und das auch nur mit Abschlägen, mehr dazu oben im Beitrag.
Hans-Joachim Schärer
am 22.03.2023Hallo,
meine Frage:
muß ich dem Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen das ich in der vorgezogenen Rente bin oder kann ich einfach weiter arbeiten ohne ihm das mitzuteilen?
Christian Schultz
am 22.03.2023Hallo Hans-Joachim, Sie müssen den Arbeitgeber informieren. Denn Ihr Rentenbezug hat Einfluss auf die Höhe der Sozialabgaben.
Hans-Joachim Schärer
am 22.03.2023Bis zur Regelaltersgrenze muss ich weiter volle Sozialabgaben leisten, auch Rentenbeiträge. Die fallen erst bei Regelaltersrente weg.
Frank
am 20.10.2022Hallo, ich bin 61 Jahre alt und habe die 45 Jahre voll. Ich würde die Rente mit 63 gerne auch mit 12,6 % Abschlag am 1.2.24 nehmen. Und weiter Vollzeit arbeiten.
Nun meine Frage: Ich verzichte auf 1% meiner Rente und bin dadurch kein Voll Rentner und ich zahle weiterhin in die Rente ein bis ich am 1.08 2025 ohne Abschlag in Vollrente bin. geht das?
Mfg Frank
Christian Schultz
am 20.10.2022Hallo Frank, da bin ich mir nicht sicher. Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht möglich, die Form der Altersrente im Nachhinein zu ändern. Auch nicht über das Instrument der Flexirente. Am besten machen Sie einen kostenlosen Termin bei der DRV, da erhalten Sie die wichtigsten Informationen.
Michael
am 08.02.2023Ich bin Jahrgang 01/1964. Seit 09/1980 bis heute ununterbrochen beschäftigt. In 09/25 habe ich die 45 Jahre voll. Da bin ich dann 61 + 9 Monate alt. Normalerweise kann ich mit 65 dann Abschlagsfrei in Rente. Das wäre in 01/29. Ich möchte aber mit 63 in Rente mit Abschlägen von 14,4% und davor noch 2 Jahre Arbeitslos sein mit 500,- Euro Job mit Rentenversicherung. Also im Grunde mit 61 aus dem Berufsleben ausscheiden.
Also mit 61 bis 63 Arbeitslos, dann von 63 mit Abschlägen von 14,4% in Rente.
Würde das so funktionieren?
Wieso der Unterschied zwischen langjährig Versicherte und besonders langjährige Versicherte in den Abschlägen? Hat das einen Einfluss?
Christian Schultz
am 08.02.2023Wenn Sie sich das finanziell leisten können und möchten, würde das gehen. Beachten Sie, dass Sie auch ab 60 beim Bezug von ALG I dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Die von Ihnen angesprochenen Rentenarten sind grundverschieden und können nicht miteinander kombiniert werden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Gabi
am 09.10.2022Ich bin 59 Jahre alt und zu 90% schwerbehindert mit Merkzeichen G. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme ich seit meinem 27 Lebensjahr.
Wann kann ich meine Altersrente beantragen ohne Abzüge zu erhalten?
Christian Schultz
am 17.10.2022In Ihrem Fall läuft wohl alles darauf hinaus, dass Sie von der Erwerbsminderungs- nahtlos in die Altersrente wechseln. Da gilt ein Bestandsschutz, so dass Sie dann nicht weniger bekommen also vorher. Zeitlich ist das zur Regelaltersgrenze möglich.
Harald
am 05.10.2022Guten Tag,
da ja die zusätzlichen Monate auf das Alter angerechnet werden, bin ich ja bei einem Geb am Ende des Jahres benahcteiligt...
"bei gleichen erreichten Ziel der 45 Vers. Jahren am z B. 07/2022"!
Geb 01/60 geht 06/24 abschlagsfrei
Geb 11/60 geht 04/25 abschlagsfrei
ist das sozial? und gerecht?
Helge Zimmermann
am 05.09.2022Ich beziehe ein volle Erwerbsminderungsrente bin 59 jahre alt und 100% Schwerbehindert mit Merkzeichen G.
Man hat mir bei der Rentenbewilligung bereits aus gründen des Alters 10,8% meiner Rente abgezogen.
Wenn ich demnächst eine vorgezogener Altersrente beantrage möchte muss ich dann mit weiteren 10,8% Abzügen rechnen??
Mit freundlichen Grüßen
Helge Zimmermann
Christian Schultz
am 06.09.2022Hallo Helge, das müssten wir uns genauer anschauen. Außerdem planen wir zu dem Thema einen eigenen Beitrag.
Alini
am 05.09.2022Guten Tag,
ich bin 56 Jahre alt, habe einen anerkannten GdB von 50. Wann kann ich frühestmöglich mit Abschlägen in Rente gehen ?
Vielen Dank im Voraus
Alini
Christian Schultz
am 05.09.2022Frühestens mit 62, dann aber mit 10,8 Prozent Abschlag auf die Rente. Das können Sie oben in der Tabelle im Beitrag sehen.
Heiko jäschke
am 01.09.2022Guten morgen
Ich bin jahrgang 11.1965 habe einen gdb von 50.
Ab wann kann ich in rente habe mit 63..... 45 versicherungsjshre voll.
Oder ab wann kann. Ich mit Abzüge vorzeitig in Rente gehen mit 63 und wie hoch wären die Abzüge
Besten Dank
Mfg
Christian Schultz
am 01.09.2022Hallo Heiko, ohne Abschläge erst mit 65. Die frühestmögliche Altersrente wäre am 63. Geburtstag, dann allerdings mit 14,4 Prozent Abzug.
Tina Eberhardt
am 29.08.2022Hallo,
Ich bin Jahrgang Mai 1962 und habe 45 Versicherungsjahre.
Könnte ich mit 62 Jahren in Rente gehen ( sicher mit Abschlägen) oder muss ich bis 63 arbeiten.
Ich habe noch einen Minijob, in dem würde ich ab 62 bis 63 weiterarbeiten?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 30.08.2022Hallo Tina, die Tabellen dazu finden Sie oben im Beitrag. Zum 63. Geburtstag geht es nur mit Abzügen. Wenn Sie ohne Abschlag in Rente möchten, geht das nur mit Ihren 45 Versicherungsjahren - dann aber erst mit 64 und 8 Monaten. Anders ist es noch mit Schwerbehinderung.
Tina
am 31.08.2022Vielen Dank!
Eine weitere Frage ist, ob ich mit 62 aufhören kann zu arbeiten und die Rente erst mit 63 beantragen kann.
45 Versicherungsjahre habe.
Beste Grüße
Tina
Christian Schultz
am 01.09.2022Viele Menschen beziehen noch kurz vor der Rente Arbeitslosengeld. Das hat aber auch Nachteile, schauen Sie vielleicht erst einmal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jetzt-arbeitslos-welche-folgen-hat-das-fuer-meine-spaetere-rente
Steffen P.
am 13.06.2022Hallo,
ich möchte vorzeitig in Ruhestand gehen. In unserer Dienstvertragsordnung steht eine 18-monatige Kündigungsfrist. Wenn ich 3 Monate vor dem gewünschten Renteneintritt den Antrag stelle, kann ich gar nicht mehr rechtzeitig kündigen. Daher habe ich einen Aufhebungsvertrag beantragt. Kann der Arbeitgeber mir diesen verweigern?
Christian Schultz
am 14.06.2022Hallo Steffen, da sind wir im Arbeitsrecht, das können wir beim SoVD leider nicht beantworten. Aber aus der Praxis hören wir in dieser Sache so gut wie keine Schwierigkeiten.
Rolf Zarbock
am 24.05.2022Guten Tag .
Ich arbeite seit August 1975 ohne Unterbrechung . Bin Jahrgang 11/1960 . Ich möchte mit 63 und 6 Monaten in Rente gehen .
Wie hoch ist dann der Abschlag ? Meine 45 Jahre habe ich dann Voll .
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Zarbock
Christian Schultz
am 25.05.2022Hallo Rolf, auch nach 45 Versicherungsjahren können Sie mit Jahrgang 1960 erst mit 64 und vier Monaten abschlagsfrei in Rente. Mit 63,5 müssten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen - zumindest, wenn Sie keine Schwerbehinderung haben. Das käme dann auf einen Abzug von 10,2 Prozent: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Margit Bortscheller
am 14.05.2022Hallo,
ich bin Jahrgang 1959 und kann laut Rentenamt am 01.10.2023 ohne Abzüge in Rente gehen.
Ich würde aber gerne bis zum 31.12.2023 arbeiten.
Meine Frage: Der Freibetrag von 6300 Euro im Jahr für den Hinzuverdienst, gilt der monatlich mit 525 Euro d.h. ich habe dann im Jahr 2023
nur 1575 Euro als Freibetrag oder gilt der für die 3 Monate mit dem kompletten Freibetrag von 6300 Euro??
Danke für die Antwort.
Liebe Grüße
Margit
Christian Schultz
am 16.05.2022Hallo Margit, es handelt sich um einen jährlichen Freibetrag.
Andreas Schuker
am 30.04.2022Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Jahrgang 1961 und Schwerbehindert ( 60 %:) des Weiteren habe ich die 45 Jahre voll, ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schuker
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo Andreas, in Ihrem Fall mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen - ohne Abschläge mit 64 und 10 Monaten. Es ist nicht möglich, die Rente mit SB-Ausweis mit der nach 45 Jahren zu kombinieren: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Roland Halbrichter
am 01.03.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Regelaltersrente habe ich mit 67 Jahren erreicht. Mit 60 Jahren bin ich jedoch schon "besonders langjährig versichert (45 Jahre)". Dies bedeutet, dass ich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Habe ich zu 100% verstanden.
Die Frage die ich habe ist: Wenn ich jetzt mit 63 Jahre vorzeitig in Rente gehen möchte (da habe ich meine 45 Jahre schon erreicht), wird bei den Abzügen von 65 Jahren ausgegangen - also 24x0,3=7,2% - was mathematisch richtig wäre?
Vielen DANK im Voraus.
MFG
Roland Halbrichter
Christian Schultz
am 01.03.2022Hallo Roland, leider nein. Ihr Abschlag würde sich von der Regelaltersgrenze an berechnen - also von 67. Damit kommen Sie auf einen Abschlag in Höhe von 14,4 Prozent. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Heike Schmäring
am 24.01.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin 19 07 1965 gebohren und seit 08/1984 durchgängig vollzeit berufstätig bis 10/2018 (34) Jahre. Seid 11/2018 bin ich nun durchgängig arbeitsunfähig und habe 60% Schwerbehinderung unbefristet. In 01/2019 habe ich EU-Rente beantragt. Diese wurde inzwischen abgelehnt abgelehnt, und derzeit befinde ich mich im Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Inzwischen hatte ich Krankengeld, würde ausgesteuert (2020), habe 450 Tage ALG II gemäß des Nachhaltigkeitsprinzips erhalten. Kommt für mich, und ggfls wann die Regelung für langjährige/besonders langjährige oder Schwerbehinderte Arbeitnehmer zum Tragen? Welche Möglichkeiten bleiben mir im Falle der Klageabweisung noch. Da ich tatsächlich aufgrund von langjährige chronischen Schmerzen (46 Jahre) nicht mehr arbeitsfähig bin, bin ich völlig verzweifelt.
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und hoffe auf wohlwollende Antwort.
MfG
Heike Schmäring
Christian Schultz
am 24.01.2022Hallo Heike, schauen Sie bitte zunächst in Ihre letzte Rentenauskunft. Darin sehen Sie, wie Sie zurzeit bei den Wartezeiten aufgestellt sind. Ich vermute, dass es in Ihrem Fall auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hinauslaufen wird - hier benötigen Sie nur 35 Versicherungsjahre. Dann können Sie ohne Abzüge mit 65 in Rente. Oder schon mit 62, dann allerdings mit einem Minus von 10,8 Prozent.
Für die Lage bis zum Rentenbeginn lassen Sie sich am besten von meinen Kollegen in der Sozialrechtsberatung helfen. Das müsste man sich genau anschauen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Birgit Pitka
am 13.01.2022ich kann ab 01.09.2022 in Regelalterssrente gehen (Geb. 10/1956) möchte das Jahr aber noch beenden und erst ab 01.01.2023 in Rente gehen, entstehen mir hier irgendwelche Nachteile?
Übrigens sind Ihre Beiträge und Kommentare sehr hilfreich und interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Pitka
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Birgit, Nachteile bei der Rente haben Sie dadurch nicht, im Gegenteil. Sie zahlen ja noch weitere Monate ein, so dass sich Ihre Rente weiter erhöht.
Bärbel
am 13.01.2022Hallo alle Zusammen.
Ich kann mit 61,6 Jahren mit Anzügen und 50 gr. Der Behinderung in Rente gehen. Ich bin ungekündigt und beziehe Arbeitslosengeld, bin Ausgesteuert.
Ich bekomme bis Ende 2022 Arbeitslosengeld, wenn das endet möchte ich dan im Januar 2023 in Rente gehen. Ich bin am 7.1.61 geboren.
Es wehre schön, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich vor Ablauf des Arbeitslosengeldes bei meiner Firma kündigen muss oder wie das sonst so läuft.
Und wenn ja wie lange vorher.
Dankeschön im voraus.
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Bärbel, wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ist normalerweise eine Kündigung erforderlich. Das ist allerdings in der Regel reine Formsache: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-muss-ich-kuendigen-wenn-ich-in-rente-gehe
Birgit Jansen
am 10.01.2022Hallo,
bin 1959 geboren, habe 47 Jahre voll, wann kann ich mit wieviel % in Rente gehen?
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Birgit, mit Jahrgang 1959 können Sie nach 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente. Allerdings erst mit 64 und zwei Monaten.
Harald
am 20.12.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 7/62 und habe am 1.8.22 meine 45 Jahre Beitragsjahre voll . ich möchte gerne am 31.7.24 nach 47 vollen Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Zeit vom 1.8.24 bis zum 1.4.27 ( frühstmöglicher Zeitpunkt für Abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte ) möchte ich dann mit Arbeitslosenzeit und dann den Rest durch Selbstfinanzierung überbrücken . Würde das Arbeitsamt mich dann mit 62. noch versuchen zu vermitteln ?? Was für Möglichkeiten hab ich dann eventuell ?
Christian Schultz
am 20.12.2021Hallo Harald, solange Sie ALG I beziehen, stehen Sie dem Arbeitsamt zur Verfügung. Demzufolge müssten Sie sich auf passende Stellen bewerben und auch damit rechnen, zu Maßnahmen (z.B. Bewerbungstraining) eingeladen zu werden: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Marc Stendera
am 25.11.2021Hallo, ich bin im Januar 1966 geboren und seit August 1982 ununterbrochen berufstätig und Rentenversicherungspflichtig. Da ich mein Wohngebäude abgezahlt habe und somit meine Kosten deutlich reduziert habe, würde ich gerne ab dem 01.08.2027 (Arbeitgeber ist einverstanden) durch Kündigung für zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit. Zu diesem Zeitpunkt habe ich die 45 Jahre voll. Am 01.08.2029 würde ich dann gerne mit 63 Jahre und 7 Monaten in Rente gehen. Mit welchen Abzügen müsste ich dort rechnen? Gruß Marc
Christian Schultz
am 26.11.2021Hallo Marc, mit Ihrem Jahrgang können Sie nur über die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 und sieben Monaten in Rente - hierfür sind 35 Versicherungsjahre ausreichend. Die Abschläge können Sie der Tabelle oben entnehmen: Zum 63. Geburtstag wären es 14,4 Prozent. Da Sie sieben Monate später gehen fallen 2,1 Prozent weg (7 x 0,3 Prozent). Es blieben also 12,3 Prozent Abzug.
Hess Hubert
am 15.11.2021Hallo, ich bin Febr. 1960 geboren, habe mit 15 Jahren eine Lehre gemacht und bin seit dieser Zeit voll beruftstätig gewesen ohne Ausfallzeiten. Ich wurde letztes Jahr neu eingestuft GdB 60% unbefristet. Ich bin sozusagen langjährig Versicherter und möchte nun von Ihnen wissen, ab wann ich ohne Abzug frühestens in Rente gehen kann. Ich habe auch schon darüber nachgedacht, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Was würden Sie mir raten? Soll ich diesen Antrag auf EmR stellen, oder die Zeit bis zum frühest möglichen Zeitpunkt der Altersrente mit dem Bezug von Krankengeld und dann Arbeitslosengeld überbrücken? Mir wurde im November 2019 die Wirbelsäule operiert, dann im Februar 2021 ein künstliches Knie eingesetzt und jetzt soll ich wieder an der Wirbelsäule operiert werden. Auserdem werde ich auch in der Firma von meinem Chef gemobt . Stimmt es, dass wenn ich nur eine Teilerwerbsminderungsrente zugestanden bekomme, ich diese dann in eine volle Erwerbsminderungsrente oder in eine Altersrente auf Antrag umwandeln kann? Wo würde ich besser fahren? Vielen Dank für ihre Mühen
Christian Schultz
am 16.11.2021Hallo Hubert wir können Ihre vielen Fragen nicht hier im Forum beantworten. Das geht zum Beispiel in Ruhe und anhand Ihrer Unterlagen bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Die Tabelle zum frühestmöglichen Renteneintritt finden Sie oben im Beitrag. Das ist mit Ihrem Jahrgang mit 64 und vier Monaten möglich, dann mit Schwerbehindertenausweis oder eben 45 Versicherungsjahren.
Wenn Sie bereit sind Abzüge in Kauf zu nehmen, können Sie auch schon jetzt in die Rente mit Behinderung. Dann aber mit rund zehn Prozent Abschlag.
Knauf
am 14.11.2021Hallo ich kann mit Jahrgang 1958 am 1.November2022für besonders langjährige Versicherte in Rente gehen,sollte ich bis 1.Dezember 2022 arbeiten um 13.Monatsgehalt und Weihnachtsgeld zu erhalten oder würde das mir auch zu stehen,wenn ich am1.Novemer aufhöre.Mit freundl Gruß Knauf
Christian Schultz
am 15.11.2021Hallo, das müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Im Arbeitsrecht dürfen wir beim SoVD leider nicht beraten.
Jörg Vatteroth
am 09.11.2021Hallo liebes SOVD-SH Team,
Ich bin Bj. 08/1965 und habe 1981 mit der Ausbildung begonnen, den 15-monatigen Pflichtwehrdienst und von 1992-1994 die Technikerschule in Tagesform absolviert. Nach der Technikerschule habe ich insgesamt neun Monate arbeitslos, ansonsten habe ich bis zum heutigen Tage durchgängig in die Rentenkasse gezahlt. Leider ist die Lage bei meinem aktuellen Arbeitgeber aufgrund der momentanen Situation sehr kritisch (es wurden schon einige Angestellte abgefunden, einen Altersteilzeitplan wird aufgrund der finanziellen Lage nicht mehr angeboten). Nun zu meinen Fragen: mit welchem Alter könnte ich abschlagsfrei in Rente gehen und welche Möglichkeiten hätte ich ( ggf. mit Unterstützung des AG), früher aus dem Arbeitsleben zu treten……
Vielen lieben Dank und beste Grüße
Jörg
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Jörg, abschlagsfrei ginge es für Sie erst mit 65. Entweder mit SB-Ausweis oder nach 45 Versicherungsjahren. Über die Möglichkeiten mit Abzügen können Sie hier mehr erfahren: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-63-wie-viel-abschlag-habe-ich
Über die Optionen beim Arbeitgeber (Altersteilzeit, kündigen lassen etc.) müsste man sich persönlich unterhalten. Das würde hier den Rahmen sprengen.
Beck
am 29.10.2021Hallo
Ich beziehen seit 2005 eine befristete Erwerbsminderungsrente bin 1959 geb. Und habe 50 Behinderung. Wann kann ich in altes Rente?
Christian Schultz
am 01.11.2021Mit Ihrem Jahrgang können Sie frühestens mit 61 und zwei Monaten in Altersrente - dann aber mit hohem Abschlag. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Lupco
am 13.10.2021Wie viel sind pro Jahr die Abzüge wenn ich selber zahlen will?ich habe 1 Punkt in Rente V.
33000 brutto im Jahr.
Wie rechnet die wenn ich die Abzüge selber zahlen will?
Pro Jahr 28 Euro bekomme ich geschrieben auf rente Konto .
Grüsse Lupco
Christian Schultz
am 14.10.2021Hallo Lupco, schauen Sie mal in diesen Beitrag. Da müsste auch ein Link zu einer Seite sein, auf der man das in etwa ausrechnen kann: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Florian
am 09.10.2021Hallo und erst Mal vielen Dank für den super Artikel und den tollen Service bzgl. des Beantwortens der Fragen, das ist nicht selbstverständlich!
In meinem Fall habe ich mit 15 bereits eine betriebliche Ausbildung im Jahr 2003 begonnen und diese mit 18 (also 2006) abgeschlossen und arbeite seither ohne jegliche Pausen in dem gleichen Betrieb weiter. Kann ich in diesem Fall mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen?
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Florian
Christian Schultz
am 12.10.2021Hi Florian, anhand Ihres Vornamens schätze ich, dass Sie noch ein paar Jahre bis zur 63 vor sich haben. In diesem Fall ist eine Rente mit 63 nur noch mit Abzügen möglich. Ohne Abschlag geht es für die meisten von uns nur noch mit 64 oder 65 - auch nach 45 Jahren Wartezeit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Andreas Schymik
am 28.09.2021Hallo ich bin 1959 Jahr geboren im März und 47 Jahre gearbeitet.
Ich möchte am 1Juli 2022 die Rente beantragen.
Ist das korrekt das ich mit Rentenminderung von 10,5 im Kauft nehmen Mus ?
Grüß Andreas
Christian Schultz
am 29.09.2021Hallo Andreas, mit Ihrem Jahrgang können Sie ohne Abzug mit 64 und 2 Monaten in Rente. Die 45-jährige Wartezeit erfüllen Sie ja bereits.
Wenn Sie vorher in Rente möchten, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Und da müssen Sie dann Abzüge zahlen, das ist korrekt.
Fischer Gabi
am 12.09.2021Hallo,
bin 7/60 geboren, seit Nov. 77 arbeite ich immer. Mein Arbeitgeber löst seine Praxis (er ist 78 J.) zum 31.3.22 auf. Darf 8/23 mit 12 % Abzügen in Rente. Kann ich erst mal 24 Monate arbeitslos sein, um dann in Rente zu gehen. Wie viele Abzüge hätte ich dann? Oder kann ich bei der Rentenversicherung für diese 8? Monate (bis zur Rente ohne Abzüge) eine "Aufstockung" vorher bezahlen?
Danke für die Antwort
Christian Schultz
am 13.09.2021Hallo Gabi, bitte besorgen Sie sich bei der DRV eine aktuelle Rentenauskunft. Darin steht, wie viele Jahre an Wartezeit Sie bereits erfüllen.
Grundsätzlich gilt: Je später Sie in Rente gehen, desto niedriger ist der Abzug. Am besten lassen Sie sich dazu auch noch einmal direkt bei der Rentenversicherung beraten.
APOSTOLOS PAPAZIOGAS
am 07.09.2021Hallo
bin 22.10.1962 geboren,
am 01.11. 2025 werde ich 35 beitragsjahre ereichen,und gleichzeitig 63 jahre alt.
wenn ich 2 jahre früher (01.11.2023) von meiner Arbeit kündige und Arbeitslosengelt erhalte.kann ich meine rente mit abschlägen beantragen?
Danke!
Christian Schultz
am 08.09.2021Hallo, Sie brauchen zum 63. Geburtstag Ihre 35 Versicherungsjahre. Sonst können Sie (mit Abzügen) erst später in Rente. Bei dieser Rentenform zählt die Phase, in der Sie Arbeitslosengeld beziehen, bei der Wartezeit mit. Theoretisch würde Ihr Plan also aufgehen. Trotzdem empfehle ich Ihnen, vorher nochmal einen Termin bei der Rentenversicherung zu machen, damit Sie letzte Details besprechen können.
Susann
am 28.07.2021Verstehe ich es richtig, dass Arbeitnehmer mit 45 oder mehr Arbeitsjahren heutzutage (Eltern noch mit 60!! abschlagsfrei und ohne Doppelbesteuerung!! in Rente) doppelt benachteiligt sind? Ich habe mit 16 Jahren angefangen zu arbeiten und soll bis 67!! (1964) arbeiten, womit ich a) 51!! Jahre voll hätte (= besonders langjährig Versicherter nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65 J. = 49 J.!!), b) trotzdem nicht, nur für zwei Jahre, sondern wie ein "lediglich" langjährig Versicherter (35 J.) für vier Jahre Abschläge in Kauf nehmen soll, wenn ich mit 63 = 47 J.!! in den wohlverdienten Ruhestand gehen möchte?!
Christian Schultz
am 28.07.2021Hallo Susann, wer 45 Versicherungsjahre voll hat, kann genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Früher geht's nur noch mit Abzügen.
Mazur M.
am 10.07.2021Hallo, wie soll ich das verstehen, oder besser gesagt wie soll ich das alles zusammen Rechnen damit ich mindestens 35 Arbeitsjahren voll habe.
Also, ich bin Jahrgang 60, habe meine Beitragspflichtige 28 Arbeitsjahren + 1 Jahr Arbeitslosigkeit von 1982 bis 1983 und + 1 Jahr Arbeitslosigkeit von 09.2007 bis 09.2008.
Danach Hartz IV von 09.2008 bis 08.2014. Ab 09.2014 Erwerbsminderungsrente bis 08.2017, da mein Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wurde Seitdem beziehe ich wieder Hartz IV.
Was ich wissen will was ist eigentlich Zurechnungszeiten und Anrechnungszeiten ob ich überhaupt zusammen 35 Wartezeiten erfüllen?
Die 3 befristete Erwerbsminderungsrente Jahren auch Zurechnungszeiten gelten damit ich mit 63 Rente gehen kann?
Da ich auch ohne bedenken sogar mit Abschläge Rente gehen will.
Falls es doch nicht ausreicht, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt des nachzahlen.
Wann kann ich dann frühestens in die Altersrente gehen und mit welchen Abschlägen?
Danke
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Mazur, mit Jahrgang 1960 können Sie können Sie zum 63. Geburtstag in die Rente. Der Abschlag würde dann 12 Prozent betragen. Ob Sie die Wartezeit erfüllen, steht in Ihrer Rentenauskunft, die automatisch von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird.
Eduard Hohner
am 30.06.2021Hallo Herr Schulz, ich hätte eine Frage wenn ich die 45 Jahre für besonders langjährige Versicherte voll hätte und noch 2 Jahre zu meiner regulären Rente hätte, jetzt aber 2 Jahre arbeitslos würde. Bekäme ich dann für die 2 Arbeitslosen Jahre die Rentenpunkte?
Christian Schultz
am 30.06.2021Hallo Eduard, die Arbeitsagentur zahlt auch dann Beiträge an die Rentenversicherung. Nur als Wartezeit würde diese Zeit eben nicht für die Rente nach 45 Jahren mitzählen. Wenn Sie die schon vor der Arbeitslosigkeit erfüllt haben, haben Sie also kein Problem.
Ahmet D.
am 26.06.2021HALLO
Erstmals Schöne Grüsse ..
Ich bin Feb 1962 Geb. mit Unbefristeter Schwerbehinderung GdB von 50 % und beziehe seit 11.2012 Volle Dauer EM Rente und habe
35 Versichjahre Voll
Versicherungsverlauf. 02.1979 - 06.1980 Schulausbildung
Ab 01.10.1980 bis 01.2012
Pflichtbeitragzeiten
Schluss 4.mont Freiwilligebeitragszeiten bis schluss 31.05.2012 dannach Krankgeld bis EM Rentebeginn 11.2012
Meine Frage.
Ab wann und wie soll ich ein Antrag stellen damit ich 5 Jahre füher in Altersrente für Schwerbehinderte gehe die mind. 50 % GdB haben. Was muss ich dabei beachten und gibt es bei mir wieder mit kürzung zu rechen?
Was ich nicht glaube ...weil 10,8 % mir von anfang an der Erwerbsminderung dauerhaft abgezogen wurde.
WAS RATEN SIE MIR?
DANKE für ihr Antwort in voraus.
Mfg
Christian Schultz
am 28.06.2021Hallo Ahmet, wenn Sie fünf Jahre früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, beträgt Ihr Abschlag ohnehin 10,8 Prozent. Das können Sie oben in der Tabelle sehen.
Ihre Altersrente sollten Sie ungefähr drei, vier Monate vor dem geplanten Start beantragen.
Christian Schultz
am 25.05.2021Hallo Martin, das freut mich. Wenn Sie selbst kündigen, führt das zu einer zwölfwöchigen Sperre. In dieser Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld, es werden auch keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/sperrzeit-beim-arbeitsamt-zaehlt-diese-zeit-fuer-die-rente
Martin Leinfelder
am 21.05.2021Hallo Christian, ich lese deine Beiträge und bin für die Infos sehr dankbar.
Ich bin Jahrgang 59, habe meine 45 Jahre zusammen.
Könnte also bis zu meiner Rente für besonders langjährige Versicherte mit Areitslosigkeit überbrücken.
Kann ich das auch wenn ich selber kündige?
Wie lange werde ich gesperrt?
Wie wirkt sich das auf die Rente aus?
Vielen Dank im voraus
Josef
am 20.05.2021Hallo,
bin 1960 geboren, zu Zeit beziehe ich teilweise Erwerbsminderungsrente und bin krankgeschrieben, die volle EM wurde abgelehnt. Ich könnte ab 09.21 mit 61 und 4 Monate eine Umwandlung der teilweisen EM in die Altersrente für Schwerbehinderte vornehmen, hab 50 % schwerbehinderung. Meine Frage, würde sich die Rente erhöhen wenn ich Umwandlung erst am 09.22 vornehmen würde?
Christian Schultz
am 20.05.2021Hallo Josef, das muss man sich im Detail anschauen. Bedenken Sie, dass die Abzüge bei Ihrer EM-Rente voraussichtlich auf die Altersrente übertragen werden. Hier sollten Sie einmal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Steffen Kuss
am 19.05.2021Hallo und guten Tag,
Geburtstag 30.03. 1960 seit 1976 in Arbeit (keine Abzüge da immer gearbeitet), zum
Zeitpunkt 01.04. 2023 habe ich 47 Jahre gearbeitet, ich möchte also mit 63 Jahren in Rente
gehen. Wie ist der Abzug ( 0,3% pro Monat das habe ich schon soweit gelesen ) also wenn
ich RICHTIG liege sind das 12% von der Renten Info RICHTIG ?
was für Abzüge kommen noch hinzu wie Pflege-und Kranken-Versicherung ca. 10,2 % ?
Könnten sie mir das bitte etwas detaillierter erklären an einem Beispiel: Rente wenn ich
die 64,4 Jahre gehen würde / davon ausgehend VON Euro 1670 was bleibt dann noch ?
VIELEN Dank im voraus,
gruß Steffen
Christian Schultz
am 20.05.2021Hallo Steffen, es gibt zwei unterschiedliche vorgezogene Altersrenten. Nach 35 und nach 45 Jahren.
Mit 45 Versicherungsjahren können Sie mit Ihrem Jahrgang erst mit 64 und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente. Bei der Rente nach 35 Jahren Wartezeit geht's zum 63. Geburtstag. Bei Ihnen wäre der Abschlag dann 12 Prozent.
Auf Ihre Rente müssen Sie dann noch Ihren Krankenkassenbeitrag zur Hälfte zahlen, zur Zeit sind das für Sie 7,3 Prozent. Plus Pflegeversicherung, das wären noch einmal 3,05 Prozent. Wenn Sie keine Kinder haben, sogar 3,3 Prozent. Alles in allem gehen also rund 10 Prozent Ihrer Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung drauf.
Gabriele Müller
am 07.05.2021Ich bin 62 und habe 45 Jahre gearbeitet kann ich ich mit 63 in Rente gehen habe 528 Monate voll es fehlen noch 12 Monate
Christian Schultz
am 07.05.2021Hallo Gabriele, das sehen Sie oben im Beitrag anhand der Tabellen. Da können Sie sich Ihren Jahrgang raussuchen. Mit der Altersrente nach 45 Jahren kommen Sie aber nicht mehr zum 63. Geburtstag in Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Heike
am 03.05.2021Ich könnte am 01.11.2021 mit 63 Jahren in Rente für langjährige Versicherte mit 10,8% Abschlag gehen. Bin ich fest an diesen Zeitpunkt gebunden oder kann ich den Abschlag auch verringern indem ich einen anderen Zeitpunkt für den Renteneinstieg auswähle z. B. Renteneintrittsalters mit 64 Jahre ?
Dann würde ich bei 0,3 % Abzug pro Monat mit 7,2 % Abschlag in den vorzeitigen Ruhestand gehen?
Christian Schultz
am 04.05.2021Hallo Heike, natürlich, das ist auch möglich. Der 63. Geburtstag ist der früheste Zeitpunkt, an dem Sie mit Abzügen in Rente gehen können. Aber sie könnten zum Beispiel auch nur einen Monat vor der Regelaltersgrenze Ihre Rente starten - dann würde der Abzug auch "nur" 0,3 Prozent betragen.
Eugen Friedrich
am 30.04.2021Ich bin im Januar 1959 geboren, mein Altersteilzeitvertrag endet am 31.01.2022. Ich möchte jedoch erst am 01.04.2023 abschlagsfrei in Rente gehen. Meine 45 Beitragsjahre habe ich bereits seit 2020 erfüllt. Kann ich die Zeit durch Arbeitslosengeld überbrücken und dann ohne Abschlag in Rente gehen?
Christian Schultz
am 03.05.2021Hallo Eugen, das ist grundsätzlich möglich. Anspruch auf ALG I müsste ja noch vorhanden sein.
Peter Dieckmann
am 22.04.2021Moin,
Ich habe im November 2024 meine 45 Jahre voll. Bin da aber "erst" 62 Jahre alt. Kann also noch nicht in Rente. Abschlagsfrei leider erst im November 2026. Mit dem Erreichen "meiner 45 Jahre", also im November 26 möchte in aber kündigen und mich arbeitslos melden. Außer einer Sperrfrist von 3 Monaten und keiner Einzahlung aktiver Rentenbeiträge durch das Jobcenter, habe ich doch keine weiteren Nachteile, oder? Das ALG I steht mir dann doch zu.
Christian Schultz
am 23.04.2021Hallo Peter, das ist richtig. Sobald die 45 Jahre erreicht sind, haben Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "im Sack". Arbeitslosengeld bekommen Sie natürlich, allerdings werden hier geringere Beiträge gezahlt, als wenn Sie arbeiten würden.
Gerd Kessler
am 13.04.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 1961 und habe in 2024 die 45 Jahre voll. Kann ich mich mit 63 Jahren Arbeitslos melden und mit einem versicherungspflichtigem Minijob mit 64,5 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
LG
Gerd
Christian Schultz
am 14.04.2021Hallo Gerd. theoretisch ist das möglich, ja.
Herbert
am 09.04.2021Hallo werde im Oktober 62 und möchte nach nun 47 jahre in Rente gehen wieviel Abschläge müßte ich in Kauf nehmen. Wäre der abschlag monatlich oder 1 mal im jahr
Christian Schultz
am 09.04.2021Hallo Herbert, der Abschlag wird dauerhaft auf Ihre Rente angewandt. Beispiel: Bei einer Rente von 1000 Euro würde ein Abschlag in Höhe von 10 Prozent dazu führen, dass Sie nur 900 Euro bekommen würden.
Sie können frühestens mit 63 in die Rente. Wie hoch Ihr Abschlag dann ausfällt, können Sie der Tabelle oben im Beitrag entnehmen.
Frank
am 01.04.2021Hallo Herr Schultz,
Frage bin Baujahr 8/59 und habe meine 45 Jahre am 1.11.2020 erfüllt, könnte also die besonders langjährige Rente zum 1.11.23 antreten laut Rentenauskunft. Was ist wenn ich 2021 arbeitslos würde?? Würde das Datum 11/23 bestehen bleiben ohne Abzug.?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG Frank
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Frank, Sie könnten dann trotzdem ohne Abzug in die Rente, weil die 45 Jahre Wartezeit schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt wäre.
Gabi
am 15.03.2021als ALG2 Empfängerin kann ich mit Abzügen (pro Monat 0,3%) frühzeitig in Rente gehen. Meine Rente ab 10/22 würde ca. 640,- Euro Brutto betragen, bei Rentenbeginn 10/21 ca.610,- Eruo Brutto.
Wird in diesem Fall das Sozialamt die Differenz (ca. 30,- Euro pro Monat) zahlen?
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Gabi, das muss man sich immer im Einzelfall anschauen. Wenn Sie aber keine weiteren Einkünfte haben und allein leben, bin ich mir fast sicher, dass Sie mit Grundsicherung aufstocken können.
Caro
am 10.03.2021Vielen Dank für die schnelle Antwort. :-)
Caro
am 10.03.2021Guten Tag,
meine Frage wäre: Wenn man mit 61 Jahren die 45 jahre Arbeitszeit erreicht hat, kann aber erst mit 67 Jahren Abschlagsfrei in Rente. Zählen die 6 weiteren Arbeitjahre irgendwie? Kann man nicht sagen, ich habe 50 Jahre gearbeitet/ eingezahlt und möchte mit 66 Abschlagsfrei in Rente? Mit besten Grüßen Caro
Christian Schultz
am 10.03.2021Hi Caro, das ist so nicht richtig. Wenn die 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sind, können Sie zwei Jahre VOR der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen. Ohne Abschlag. Ist die Regelaltersgrenze 67, könnten Sie also mit 65 ohne Abzug in die Rente.
Karin
am 03.03.2021Hallo,
ich bin im Oktober 60 geboren und werde demnächst arbeitelos.
Ich erhalte dann zwei Jahre ALG1.Muss ich dann einen Minijob annehmen damit die Rentenpunkte gezahlt werden?
Wie geht es dann weiter???? Rente mit oder ohne Abzüge und ab wann???
Zwangsverrentung?
Ich bedanke mich im Vorraus.
Christian Schultz
am 03.03.2021Hallo Karin, die Sache mit dem Minijob ist nur bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren wichtig: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Birgit
am 26.02.2021Hallo Herr Schulz,
erst einmal, super Seite, gerade endeckt.
Meine Frage:
Ich bin Jahrgang 1958 und habe zum 01.09.2021 meine 45 Jahre voll. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 63 Jahre. Um in den Genuß der Rente für besonders langjährig Versicherte zu kommen, müsste ich aber noch die 12 Monate dranhängen, was ich nicht möchte. Also müsste ich die Rente für langjährig Versicherte beantragen und mit 10,8 % Abschlag gehen.
Wenn ich mich aber zum 31.08.21 kündigen ließe, könnte ich dann 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen und dann zum 01.09.2022 die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag beantragen ?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Birgit
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Birgit, sobald Sie die 45-jährige Wartezeit erreicht haben, ist Arbeitslosigkeit unschädlich. Die Rente fällt natürlich ein wenig kleiner aus, weil Sie in den letzten Monaten weniger einzahlen. Aber Sie können dann ohne Abschlag mit 64 in Rente gehen.
Karin Schmidt
am 17.02.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Jahrgang 1958, schwerbehindert, beziehe seit 2007 eine Erwerbunfähigkeitsrente, die letztmals bis zum 31.10.2023 befristet wurde. Meine Regelaltersrente würde am 01.08.24 beginnen. Auf Grund meiner SB könnte ich am 01.08.22 in Rente gehen. Meine Frage ist, was wäre für mich günstiger, eine nochmalige Verlängerung (1Jahr) meiner EU Rente beantragen, oder 2022 auf Grund der Schwerbehinderung Rente beantragen?
Außerdem habe ich gelesen, dass bei der EU Rentenberechnung ein Abschlag von 10,8 berechnet wird, hat das auch Auswirkungen auf meine Altersrente?
Mit freundlichem Gruß
K. Schmidt
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Karin, diese Fragen können wir nicht alle hier im Forum beantworten. Was für Sie persönlich günstiger ist, hängt immer von Details ab. Lassen Sie sich in einem ersten Schritt bei der Rentenversicherung selbst beraten. Das ist kostenlos und wird Ihre dringlichsten Fragen klären.
Marina Kreier
am 12.02.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am 29.03.1959 geboren, beziehe seit Feb.2013 eine volle EM Rente (Abzug 10,8%), hatte bereits vor Bezug der EMRente die 35 Jahre erfüllt. - Wollte am 01.04.2022 in die vorgezogene Altersrente mit Abzug 11,4 % gehen. - Wurde mir von abgeraten, da ich dann weniger Altersrente bekommen würde, wegen Abzuege nochmals von der Zurechnungszeit. Heisst das, das ich dann 22,2 % Abzug von der Zurechnungszeit bekäme? Da mir ja schon seit Feb. 2013 10,8 % davon abgezogen wurde. - Es heisst doch immer, die Altersrente darf nicht niedriger sein, als die vorher bezogene EM Rente? Und warum soll ich mich besser stehen, wenn diese Rente erst so spät wie möglich beantrage. Das verstehe ich nicht! Erbitte Erklärung.
Christian Schultz
am 12.02.2021Hallo Marina, es bleibt dabei: Die Altersrente kann nicht niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente. Wie es sich in Ihrem Fall konkret verhält, sollten Sie jedoch persönlich - anhand Ihrer Unterlagen - klären. Am besten direkt und kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung.
Peter Müller
am 04.02.2021Noch eine Frage. Habe gerade bei Ihnen gelesen, dass es eine Rente für besonders langjährige Versicherte mit einem Abschlag nicht gibt. Bin im Januar 1959 geboren und wurde zum 31.12.2021 gekündigt. Nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit bin ich dann 64, es fehlen praktisch noch der Januar bis März bis zum Erreichen der Voraussetzungen für "abschlagsfreie Rente mit 63", die bei mir bei 64 Jahre und 2 Monate liegt. Kann man die 3 Monate aussitzen, sprich von seinem eigenen Geld leben und die abschlagsfreie Rente erst zum 1.4. beantragen. Man wartet also ganz einfach bis zu diesem Zeitpunkt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Versichern kann man sich ja über die Ehefrau, man ist faktisch 3 Monate Hausmann.
Christian Schultz
am 04.02.2021Es gibt die Möglichkeit, Abschläge auszugleichen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Peter Müller
am 04.02.2021Die Frage war, ob ich die 3 Monate, die mir bis zum Anspruch der vollen Rente mit 63 fehlen, einfach aussitzen kann, sprich von meinem Ersparnissen leben kann?
Wie gesagt, mein Arbeitslosengeld läuft im Dezember aus , im Januar werde ich 64, und habe erst ab April vollen Anspruch auf die „Rente mit 63“, da ich 1959 geboren bin. Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 05.02.2021Die Rente nach 45 Versicherungsjahren können Sie nicht mehr zum 63. Geburtstag in Anspruch nehmen. Das geht nur bei der Altersrente für langjährig Versicherte - und hier immer mit Abschlägen. Wenn Sie zu Ihrer persönlichen Altersgrenze nach 45 Jahren Wartezeit in die Rente wollen und diese 45 Jahre bereits erfüllt sind, bevor Sie mit dem "Aussitzen" beginnen, ist das wohl möglich. Freilich müssen Sie sich dann um die Krankenversicherung kümmern, wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen.
Bei weiteren individuellen Fragen bitte an unsere Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Peter Müller
am 04.02.2021Das ist ja mal eine ganze tolle Seite, Kompliment. Und vor allem vielen Dank dafür, dass diese auch gepflegt wird, sprich Sie, sehr geehrter Herr Schultz auch antworten.
Ich habe auch zwei Fragen:
1. Stimmt noch die Regel, dass man mit 45 Arbeitsjahren mit 65 IMMER in Rente gehen kann?
2. Ich bin Baujahr 1959, habe die 45 Arbeitsjahre bereits voll. Wenn ich mit 63 in die Arbeitslosigkeit gehe, zahlt doch das Arbeitsamt bis zum 65 Lebensjahr noch in meine Rentenkasse ein, oder? Ist das besser als wenn ich mit 63 und 2 Monaten in die "Rente mit 63" gehe?
Christian Schultz
am 04.02.2021Hallo Peter, nach 45 Versicherungsjahren können Sie zurzeit spätestens mit 65 abschlagsfrei in die Rente. Mit Ihrem Jahrgang wäre es sogar noch früher möglich, siehe die Tabelle im Beitrag.
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, zahlt das Amt etwa 80 Prozent Ihrer vorherigen Beiträge an die Rentenkasse. Ob es dann günstiger ist zu warten, hängt immer vom Einzelfall ab. Da müssten Sie sich individuell beraten lassen.
Peter Müller
am 04.02.2021Frage allgemeiner Art: kann auch ein Versicherter, Jahrgang 1972, nach 45 Arbeitsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Sprich gilt diese Regel generell noch?
Christian Schultz
am 04.02.2021Aktuell gilt diese Regelung noch. Die Frage ist, ob die Regelaltersgrenze bis zum Zeitpunkt des Rentenstarts noch bei 67 liegt.
Inge
am 30.01.2021Hallo liebe Damen und Herren
Ich würde am 17.081961geboren.
Seid dem 01.08 1977 bin ich am arbeiten. Habe im nächten Jahr meine 45 Jahre voll. Laut Rentenbescheit kann ich am 28.02 2026 in Rente gehen. Ich möchte aber gerne am 31. 12 2025 in Rente gehen. Habe ich dann nur für die zwei Monate je 0.3% also 0.6% Abzüge?
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Inge, mit Ihrem Plan müssten Sie über die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Da reichen schon 35 Versicherungsjahre. Und jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet Sie 0,3 Prozent Abschlag. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren können Sie nicht mit Abschlag in Anspruch nehmen.
Gerhard Schmid
am 27.01.2021Sehr geehrte Damen und Herren des Sozialverbandes,
ich bin im September 1960 geboren und hatte bereits im September 2020 45 Beschäftigungsjahre erreicht und möchte so bald es geht in Rente gehen aber ohne Abschläge hinzunehmen da meine Rente nicht sehr hoch ist.
Mein Arbeitgeber eine Porzelanfabrik zahlt seit 1993 kein Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und außerdem wurden noch 150 Arbeitsstunden einbehalten sonst würde laut des Unternehmers die Firma pleite gehen in die er seit dieser Zeit immer Geld aus seiner privaten Tasche in die Firma stecken muß weil angeblich kein Gewinn erzielt wird.
Mit zunehmenden Alter wird das Arbeiten immer schwerer da gesundheitliche Probleme immer mehr auftreten.
Mein Gedanke hinsichtlich der Rente wäre folgender:
Laut der Rentenauskunft könnte ich am 01.02.2025 ohne Abzüge in Rente gehen was ich auch vor habe zu tun.
Meine Frage ist nun: Könnte ich zwei Jahre zuvor mich von meinem Arbeitgeber Kündigen lassen und mich ab den 01.02.23 Arbeitslos melden damit ich noch zwei Jahre 60% Arbeitslosengeld bekäme oder kann mich das Arbeitsamt vorzeitig mit 63 und 12% Abzügen in Rente schicken? Würde ich dann nach zwei Jahren meine Rente ohne Abschlag erhalten und was kann das Arbeitsamt von mir verlangen in der Arbeislosenzeit (Bewerbungen, schulische Fortbildung, ect.) .
Für eine Information von Ihnen wäre ich sehr Dankbar.
Mit freundlichen Gruß
Gerhard Schmid
Christian Schultz
am 27.01.2021Hallo Gerhard, sobald Sie Ihre 45 Versicherungsjahre zusammen haben, kann man Ihnen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr nehmen. In den Ruhestand ohne Abschlag kommen Sie mit Jahrgang 1960 allerdings erst mit 64 Jahren und vier Monaten.
Natürlich haben Sie in der Zwischenzeit die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen. In die Rente zwingen kann man Sie nicht, das geht nur beim Bezug von "Hartz IV": www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das
Reinhard
am 21.01.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 1957 und kann dieses Jahr ab Juli ,mit 63/10, in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen. Alle Parameter sind erfüllt, ausser der noch fehlenden 6 Monate. Einen Arbeitgeber habe ich nicht mehr.
Beziehe seit Juni vorigen Jahres Krankengeld und bis zur Aussteuerung ist auch noch mehr Zeit als ich brauche. Habe jetzt zwischendurch eine dreimonatige Reha hinter mir und die Krankenkasse erwägt jetzt eine Erwerbsunfähigkeitsrente, da ich auch nicht als komplett arbeitsfähig entlassen wurde. Welche Nachteile könnten mir enstehen, da die 63/10 noch nicht erfüllt sind. Ich will jetzt keinen Fehler machen. Eher gehe ich noch für die letzten Monate in ALG 1. Nicht das jetzt die Erwerbsunfähigkeitsrente mit Abzügen (0,3% pro Monat)
bis zu Beginn der Regelleistungsrente (65/11) berechnet wird, und dann ja später die Abzüge bis zum Lebensende übernommen werden. Laufe ich jetzt in eine Falle und bin ich besser beraten damit, wenn ich statt Erwerbsunfähigkeitsrente lieber ALG1 für die letzte Zeit in Betracht ziehe. Eigentlich geht es nur um die verbliebenen 5 Monate.
Vielen Dank schon im Voraus, für eine kurze Antwort.
Christian Schultz
am 21.01.2021Hallo Reinhard, Ihre Frage ist berechtigt, und es ist sinnvoll, sich die Ausgangslage genau anzuschauen. Allerdings kann man eine verbindliche Auskunft nur treffen, wenn man mehr über Ihre bisherigen Ansprüche in der Rentenversicherung weiß (z.B. zu erwartende Zahlungen aus der Rentenauskunft bzw. -information).
Durch die Verbesserung der Zurechnungszeiten für neue EM-Renten muss es nicht unbedingt ein Nachteil sein, wenn Sie diesen Weg gehen. Aber wie gesagt - das muss man sich im Einzelfall anschauen. Kontaktieren Sie gern unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Uwe
am 18.01.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 1963 und beziehe seit 2016 eine unbefristete, volle EMR bei einer ebenfalls unbefristeten Schwerbehinderung von 80%.
Ist es im Hinblick auf den Übergang in die Altersrente sinnvoll, bis zur Regelaltersrente zu warten, oder kann ich trotz EMR auch abschlagsfrei wg. Schwerbehinderung die Altersrente beziehen?
Vielen Dank für eine kurze Info.
Christian Schultz
am 18.01.2021Hallo Uwe, das kommt auf den Einzelfall an. Es gibt Situationen, in denen der Abschlag aus der EM-Rente auf die Altersrente übertragen wird. Lassen Sie sich am besten individuell beraten.
Thea
am 10.01.2021Hallo zusammen, ich bin 2/1967 geboren und habe meine Ausbildung in 8/1986 begonnen. Davor habe ich ein 3 monatiges Praktikum gemacht, für das ich eine geringe Entlohnung bekommen habe. Zählt diese Zeit (Praktikum und Ausbildung) mit? Ich war immer beschäftigt bis heute!
Herzlichen Dank für die Antwort!
MfG Thea
Christian Schultz
am 11.01.2021Hi Thea, das können wir leider nicht beantworten. Ich empfehle eine kostenlose Kontenklärung bei der Rentenversicherung: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern
Fred
am 06.01.2021Ich werde am 26.05.2021 63 Jahre alt, habe die 45 Jahre voll und habe einen Arbeitsvertrag (5 Jahre alt), der mit Vollendung meines 63. Lebensjahres endet. Ich würde gerne abschlagsfrei in Rente gehen und bin dafür auch bereit, erst einmal ALG I zu beziehen. Ist das möglich ?
Und übrigens.....ihr macht einen Superjob und ich bin für euren Rat sehr dankbar.
Christian Schultz
am 07.01.2021Hallo Fred, danke für das Lob.
Mittlerweile können Sie nur noch zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in eine vorgezogene Altersrente starten - siehe unsere Tabellen oben.
Bei Arbeitslosigkeit unmittelbar vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es ein Problem, das sich mithilfe eines Minijobs lösen lässt. Mehr dazu in diesem Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Jörn
am 18.12.2020Moin Herr Schultz,
es ist zwar nicht wirklich aktuell aber es beschäftigt mich schon länger:
Bin Bj. 07/67, komme auf 45 Jahre wenn ich 62,x Jahre alt bin.
Wenn ich, wie Sie sagen, keine Möglichkeit habe, mit 63 in Rente zu gehen als besonders langjährig Versicherter, dann als langjährig Versicherter, oder?
Also mit 14,4 % Abschlag.
Was ich nicht verstehe ist, wo ist der (finanzielle) Unterschied ob ich als besonders langjährig Versicherter mit 65 abschlagsfrei in Rente gehe, diesen Zeitpunkt aber um 2 Jahre vorziehen möchte, dann also mit 63 als langjährig Versicherter mit 14,4 % Abschlag in Rente gehe.
Habe ich einen Denkfehler?
Christian Schultz
am 18.12.2020Hallo Jörn, Ihre Frage verstehe ich nicht so ganz. Der Abschlag von 14,4 Prozent bei der Rente nach 35 Versicherungsjahren ist ja nicht temporär, er läuft bis zum Lebensende. Daher macht es einen großen Unterschied, ob Sie mit 63 (bei Abzügen) oder mit 65 in Rente gehen.
Jörn
am 18.12.2020Hallo Christian,
erst einmal vielen Dank für Euren Job und dass Ihr Euch so einsetzt (wir sind natürlich Mitglied im SOVD).
Möglicherweise liegt es an den Begrifflichkeiten, dass es bei mir ein wenig hakt:
Also: nehmen wir an, ich möchte mit 63 in Rente gehen. Die 45 Jahre habe ich dann kurz vorher voll bekommen. Abschlagsfrei könnte ich ja mit 65 statt 67 in Rente gehen. Nun kann ich, wenn ich es richtig verstehe, NICHT als BESONDERS langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente gehen sondern „nur“ als langjährig Versicherter (natürlich mit 14,4% Abschlag). Aber wo ist da der Unterschied? Die erreichten Rentenpunkte (bis zum 63. Lebensjahr) bleiben mir doch, oder? Anders gefragt: gibt es einen finanziellen Unterschied bei der Rentenhöhe, ob ich die IDENTISCHEN Rentenpunkte in 35 oder in 45 Jahren erreicht habe? Wie gesagt, dass ich bei einem Renteneintritt mit 63 Abschläge hin nehmen müsste, ist mir klar.
Beispiel: Mein Kollege, ein Studierter, auch Bj '67, kommt auf 38 Versicherungs-Jahre und erarbeitete in der Zeit 80 Rentenpunkte (nur als Bsp.) Ich dagegen habe die gleichen Rentenpunkte in etwas über 47 Versicherungs-Jahren auch erreicht.
Jetzt wollen wir beide mit 63 Jahren in Rente gehen. Bekommt mein Kollege eine andere Rentenhöhe als ich?
Ich hoffe, ich konnte Verwirrung stiften:-).
Christian Schultz
am 18.12.2020Hallo Jörn, bei gleicher Anzahl an Rentenpunkten macht es tatsächlich keinen Unterschied. Der entscheidende Aspekt ist eben der hohe Abschlag bei einer Rente mit 63. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich das anhand Ihrer letzten Rentenauskunft bzw. Renteninformation einmal von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos vorrechnen lassen. Wenn Sie einen guten Berater erwischen, haben Sie eine optimale Entscheidungsgrundlage.
Kara karadagh
am 18.12.2020Hallo,
ist es besser für mich, Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente mit Abzügen zu beantragen (drei Jahre vor der Rente für Menschen mit Schwerbehinderung)?
Die Erwerbsminderungsrente wird später durch die Altersrente abgelöst. Was ändert sich dann in der Höhe?
Vielen Dank
K. K.
Christian Schultz
am 18.12.2020Hi Kara, das kann man nicht allgemein beantworten. Rentenhöhe und Voraussetzungen sind bei jedem anders. Am besten bei der Rentenversicherung anrufen und die voraussichtlichen Rentenhöhen erfragen. Dann kann man eine fundierte Entscheidung treffen.
Christian Schultz
am 24.11.2020Hallo Peter, mit Ihrem Jahrgang könnten Sie mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente - wenn die 45 Versicherungsjahre zu diesem Zeitpunkt komplett sind. Ob das bei Ihnen der Fall ist, würde ich bei der Rentenversicherung erfragen. Sie müssten bereits eine sogenannte "Rentenauskunft" erhalten haben, darin finden Sie auch Infos zu den Wartezeiten.
Wenn Sie vor dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit diese Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, haben Sie kein Problem und können zum Stichtag abschlagsfrei in Rente.
Peter Kaumanns
am 23.11.2020Hallo Herr Schultz,
ich bin am 30.03.1960 geboren und habe meine Berufstätigkeit am 01.09.1976 begonnen. Ich habe also 2021 45 Berufsjahre.
Meine Frage hierzu ist, kann ich zwei Jahre mit Arbeitslosigkeit leben und dann 2023 in Rente gehen.
Danke für die Antwort
Christian Schultz
am 23.11.2020Hallo Susanne, diese Frage kann ich ohne Einblick in Ihr Rentenkonto nicht genau beantworten. Wichtig zu wissen: Ihre Altersrente kann nicht niedriger sein als die EM-Rente. Alles andere müsste man sich anhand Ihrer individuellen Daten anschauen: www.sovd-sh.de/2019/02/05/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente/
Susanne Orlowski
am 20.11.2020Hallo. Ich bin JG 62, habe leider nur wenige Jahre gearbeitet, bekomme seid fast 16 Jahren erst EM Rente, nun volle EU Rente.
Schwerbehinderung liegt vor. In wie weit habe ich evtl. Verlust, unabhängig der 10,8%, bei vorzeitigem Renteneintrittsalter?
Christian Schultz
am 26.10.2020Hallo Pia, zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Wenn das der Fall wäre, stünde einer abzugsfreien Rente mit 63 Jahren und 10 Monaten nichts im Weg.
Während Sie arbeitslos sind, werden allerdings geringere Rentenbeiträge abgeführt. Bei einigen Monaten Arbeitslosigkeit würden Sie das aber sicherlich gut verkraften können.
Pia Wagner
am 24.10.2020Guten Tag
Ich bin Jahrgang 1957 und kann nächstes Jahr ab 01. Juni nach 45 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen!
Welche Folgen hätte es für mich wenn mein Arbeitgeber mir vorher kündigen würde?
Christian Schultz
am 20.10.2020Wer vor dem 63. Lebensjahr eine EM-Rente bezieht, muss leider Abschläge hinnehmen - pro Monat 0,3 Prozent, maximal 10,8 Prozent. Diese bleiben bestehen, wenn Sie übergangslos von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln.
Gleichzeitig kann dann die Altersrente aber nicht niedriger ausfallen als Ihre bis dahin bezogene EM-Rente.
O. Waldt
am 20.10.2020Zusatzfrage: Was meinen Sie mit "etwaige Abschläge der EM-Rente"? Ich beziehe eine verminderte EM-Rente (also 50%). Warum sollte die Altersrente daher auch vermindert sein (außer um den Abzug für die vorzeitige Zahlung von 0,3%/Monat)?
Oder noch anders gefragt: Ist der Betrag einer EM-Rente von der Höhe identisch mit dem einer Altersrente?
Christian Schultz
am 19.10.2020Hallo, wenn Sie nahtlos (also ohne Lücke) von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, kann es sein, dass etwaige Abschläge der EM-Rente auf die Altersrente übertragen werden. Daher sollten Sie in Ihrem Fall tatsächlich auf die detaillierte Berechnung der DRV warten.
Schwalbe Ramona geb.18.08.1959
am 25.03.2021Bin seid dem 01.02.2006 teilweise Rente wg Erwerbsminderung
möchte mit 63abzügen in Rente gehen. Habe aber nur 40%Behinderung
Christian Schultz
am 26.03.2021Hallo Ramona, um mit 63 in Rente zu gehen, benötigen Sie keinen Schwerbehindertenstatus. Falls Sie Jahrgang 1959 sind, können Sie zum 63. Geburtstag in Rente. Dann aber mit 11,4 Prozent Abzug.
O. Waldt
am 17.10.2020Guten Tag liebe Damen und Herren,
ich bin im Mai 1959 geboren, beziehe seit 3/2015 eine verminderte Erwerbsminderungsrente und habe einen unbefristeten GdB von 70%. Wenn ich nun am 1.1.2021 in vorgezogene Altersrente ginge, wären die Abschläge 9% (=10,8% - 6*0,3% ?) und die Brutto Rente in etwa doppelt so hoch wie die verminderte EM Rente? Die BFA braucht leider zu lange für die Berechnung, dieser Anhaltswert würde mir zunächst völlig reichen.
Christian Schultz
am 02.09.2020Hallo, mit Ihrem Jahrgang können Sie frühestens mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in die Rente nach 45 Versicherungsjahren. Wenn Sie bereits mit 63 aufhören wollen, kommt nur die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht. Da würden sich Ihre Abzüge jedoch auf 13,2 Prozent belaufen.
Christian Schultz
am 02.09.2020Hallo Doris, geht es um die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge? Dann ist die Arbeitslosigkeit nur ein Problem, wenn sie unmittelbar in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenstart eintritt. Mit einem Minijob würden Sie sich in dieser Zeit dennoch die wichtigen Beitragszeiten sichern.
Wenn Sie aber schon jetzt die 45 Jahre voll haben, müssten Sie noch nicht einmal einen Minijob ausüben. Schauen Sie am besten einmal in Ihre letzte Rentenauskunft.
Doris Geffarth
am 01.09.2020Hallo und guten Tag,
ich bin Jahrgang 02/1961 und möchte gerne mit 64 1/2 in Rente gehen. Da habe ich meine Regelaltersgrenze für langjährige Versicherte erreicht. Wenn ich mit 62 1/2 in die Arbeitslosigkeit gehe und noch einen Minijob ausführe mit Rentenzahlung, muss ich dann auch Abschläge in Kauf nehmen?
Vielen Dank.
Müller
am 01.09.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 58 Jahre alt (Geburtsjahr 1962) und möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Dann hätte ich bereits 48 Versicherungsjahre voll. Bekomme ich trotzdem noch Abschläge und wenn ja wieviel?
Christian Schultz
am 24.08.2020Hallo Kerstin, Ihre individuelle Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren richtet sich nach Ihrem Jahrgang. Oben in diesem Beitrag finden Sie dazu eine Tabelle.
Necker, Kerstin
am 21.08.2020Mit 60. 1/2 werde ich arbeitslos evtl. fur 2 Jahre. Meine 45 Jahre sind dann auch voll. Ich übe in der Arbeitslsigkeit noch einen Minijob aus und würde auch Rentenbeiträge zahlen. Ab wann könnte ich ohne Abschläge in Rente gehen. Kann ich evtl falls noch ein Jahr fehlt, selbst zahlen. M f G
Christian Schultz
am 28.07.2020Hallo Sibylle, das ergibt sich aus den Tabellen oben im Beitrag. Mit Jahrgang 1961 könnten Sie mit 63 in Rente - dann allerdings mit einem Abschlag in Höhe von 12,6 Prozent. Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, wäre bereits eine Rente mit 61 Jahren und sechs Monaten drin. Dann mit 10,8 Prozent Abschlag.
Sibylle Fuhrmann
am 24.07.2020Hallo, ich beziehe seit 01.11.2019 eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit 10,8 % Abschlägen. Geboren bin ich am 17.04.1961 und habe die 35 Jahre voll. Wann kann ich dann frühestens in die Altersrente gehen und mit welchen Abschlägen? Danke.
Christian Schultz
am 10.06.2020Hallo Carina, wenn Sie die 35 Versicherungsjahre voll haben, können Sie mit 63 in Rente gehen. Mit 11,4 Prozent Abzug.
Carina Reuter
am 09.06.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 1959 geb., nun arbeitslos mit 60 1/2 Jahren ,d.h. 24 Monate ALG 1 .
Ist es richtig, dass ich mit wenigstens Minijob 450,--€ und Mindestrentenbeitragszahlung mtl. durch mich selbst, dann mit 63 und 11,4 % in Rente gehen kann ?
Christian Schultz
am 25.05.2020Hallo Jürgen, wenn Sie vorher lange genug versicherungspflichtig gearbeitet haben, könnte ein Anspruch von zwei Jahren Arbeitslosengeld bestehen. In die Altersrente können Sie (ohne Schwerbehinderung) ohnehin frühestens ab 63. Und dann auch nur mit Abzügen.
Jürgen Widmann
am 22.05.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin am 2.9.1960 geboren. Ich möchte mit 61 Jahren in Rente gehen. Würde ich dann noch Arbeitslosengeld bekommen ?
Christian Schultz
am 08.05.2020Hallo Heinrich, mit Jahrgang 1958 können Sie nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 64 in Rente gehen.
Heinrich Schwarz
am 07.05.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde am 28.08.2020 62 Jahre alt. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich bei Arbeitslosigkeit ab 1.09.2020 bis zum Renteneintritt am 1.09.2022 mit Abschlägen zu rechnen habe.
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Schwarz
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