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Wie Sie schon mit 61 in die Rente kommen

Rente Behinderung Armut Gesundheit

Vor allem Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden, fiebern auf die Rente hin. In unserer Sozialberatung treffen wir jedoch auch immer wieder Mitglieder des SoVD, die bereits sehr früh angefangen haben und arbeiten. Und die sich nun fragen, wann der Ruhestand frühestens möglich ist. Vor diesem Hintergrund haben wir vor kurzem einen Beitrag zur Rente mit 62 veröffentlicht.

Frau an einer Nähmaschine

Aufgrund der großen Resonanz drehen wir die Sache einfach ein Stück weiter: Wenn es unter bestimmten Umständen möglich ist, bereits mit 62 aus dem Berufsleben abzutreten – wie sieht es dann mit 61 aus? Macht das eine Jahr einen großen Unterschied? Gibt es Möglichkeiten? Oder ist die Lage aussichtslos?

Mit 61 aufhören zu arbeiten

Eines vorweg: Das deutsche Sozialrecht ist in vielen Bereichen gut nachzuvollziehen. Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen schon kleine Fehler oder Unachtsamkeiten dazu führen können, dass Sie eine ganze Menge Geld liegen lassen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen immer, dass Sie sich sozialrechtlich beraten lassen, bevor Sie eine schwerwiegende Entscheidung treffen. Der Antrag zur Rente gehört sicherlich dazu – zumindest wenn es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt.

Von daher gilt: Lesen Sie unseren Beitrag. Schätzen Sie Ihre Lage ein. Aber bevor Sie einen Antrag stellen beziehungsweise in der Firma kündigen, sollten Sie unbedingt noch einmal mit einem Experten sprechen. Das muss nicht der SoVD sein – wenn Sie in Schleswig-Holstein leben, freuen wir uns aber über Ihre Kontaktaufnahme.

Jetzt aber zurück zur Ausgangsfrage: Ist der Ruhestand mit 61 möglich? Ja, aber nicht für jeden. Es gibt zwei Wege, wie Sie sich bereits mit 61 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschieden können. Beide Varianten kosten Geld, weil sie mit Abschlägen auf die Rente verbunden sind. Für die erste Option ist darüber hinaus die Anerkennung einer Schwerbehinderung notwendig.

Mit Schwerbehinderung schon mit 61 in Rente gehen

Fast jeder zehnte Einwohner in Deutschland hat einen Schwerbehindertenausweis. Falls Sie auch dazu gehören und auf die 60 zugehen, können Sie sich schon einmal Gedanken machen, wann Sie in die Altersrente einsteigen möchten. Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich. Jeder Monat kostet Sie dann allerdings 0,3 Prozent Ihrer Rente. Und zwar dauerhaft.

Schwerbehindertenausweis

Wann genau Sie nun in die Rente wechseln können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Da sich die sogenannte Regelaltersgrenze Richtung 67 bewegt, ändern sich auch die Einstiegsmöglichkeiten bei anderen Rentenformen.

Kann ich also mit Schwerbehinderung bereits mit 61 Jahren in Rente gehen? Definitiv. Allerdings nur, wenn Sie vor dem 01.01.1958 geboren sind. Sind Sie jünger, verschiebt sich das frühestmögliche Rentenalter nach und nach in die Zukunft.

Beachten Sie auch den Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent. Außerdem ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur machbar, wenn Sie zum geplanten Start der Rente 35 Versicherungsjahre komplett haben. Mehr dazu finden Sie in dieser Übersicht.

Kann ich auch ohne Schwerbehindertenausweis mit 61 in Rente?

Hier müssen wir ganz genau sein. Unmittelbar in die Altersrente kommen Sie ohne SB-Ausweis mit 61 Jahren nicht. Die frühestmögliche Altersrente für Sie, wenn Sie keinen GdB von 50 oder mehr haben, liegt bei 63.

Doch das heißt nicht, dass Sie bis 63 warten müssen, wenn es in der Firma nicht mehr geht.

„Ab 58 Jahren kann ein Anspruch auf zwei Jahre Arbeitslosengeld bestehen. Wer also mit 61 den Job verliert, könnte nach 24 Monaten nahtlos in die vorgezogene Altersrente wechseln.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Schauen wir uns das am besten anhand eines Beispiels an:

Dorothea aus Norderstedt ist gerade 61 geworden. Jetzt verliert sie ihre Arbeit und meldet sich bei der Bundesagentur für Arbeit. Da sie in den letzten Jahren ohne Unterbrechung in Vollzeit gearbeitet hat, steht Ihr für maximal zwei Jahre Arbeitslosengeld zu.

Trotz ihrer Bemühungen findet Dorothea keine neue Anstellung. Zum 63. Geburtstag wechselt sie also in die Altersrente für langjährig Versicherte.

Handelt es sich hier um eine Option für die breite Masse? Sicherlich nicht. Erstens müssen Sie sich aktiv um Arbeit bemühen, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten. Natürlich ist es ab einem gewissen Alter alles andere als einfach, einen neuen Job zu finden – das weiß auch Ihr Vermittler im Arbeitsamt. Aber grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet. Und zweitens bedeutet die Altersrente für langjährig Versicherte, dass Ihre Rente gekürzt wird.

Erinnern Sie sich an die Abzüge bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen? 0,3 Prozent pro Monat. Hier ist es genauso. Nur dass Sie sich mit dieser Variante einen früheren Rentenstart noch teurer erkaufen können: Bis zu 14,4 Prozent kann Ihr Abschlag bei der Altersrente für langjährig Versicherte betragen.

Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, müssen Sie abermals 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können. Da auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten mitzählen – genauso wie Arbeitslosigkeit oder Krankengeld – schaffen die meisten Menschen in Deutschland diese Hürde. Aber eine wichtige Frage bleibt: Will ich dauerhaft solch hohe Abzüge auf meine Rente hinnehmen?

Ruhestand mit 61 ist durchaus möglich – aber nicht umsonst

Da mit dem Alter immer mehr Menschen einen Schwerbehindertenausweis haben bzw. zumindest auf 35 Versicherungsjahre für die Deutsche Rentenversicherung kommen, ist für einen großen Teil der Bevölkerung eine vorgezogene Rente möglich. Wer bereit ist, hohe Abschläge auf die Rente hinzunehmen, kann mit SB-Ausweis sogar schon mit 61 eine Altersrente beziehen.

Doch selbst ohne Schwerbehinderung winkt in vielen Fällen ein vorzeitiger Ruhestand – zumindest wenn der Bezug von Arbeitslosengeld zu dieser Phase mitgezählt wird. Doch aus finanziellen Gründen ist es immer ratsamer, bis zum unmittelbaren Rentenbeginn durchzuarbeiten. Schließlich werden nach dem Verlust des Arbeitsplatzes deutlich weniger Rentenbeiträge abgeführt als im Rahmen Ihrer alten Beschäftigung.

Mehr Infos und Tipps über den vorgezogenen Ruhestand erfahren Sie in diesem Ratgeber. Zum Beispiel:

Was es bedeutet, wenn Sie einige Monate oder Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn Ihren Job verlieren
Welche Phasen aus Ihrem Lebenslauf bei welcher Wartezeit angerechnet werden
Wie Sie möglichst reibungslos aus dem Krankengeld oder einer EM-Rente in die Altersrente wechseln

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (113)

  • user
    Kathrin Stahnke
    am 15.03.2024

    Hallo, bin im Oktober 1964 geboren. Bin seit 28.10.2022 Krankgeschrieben, war vom 8,6-6,7,2023 in Reha bin von dort als Arbeitsunfähig entlassen worden. Habe im August 2023 einen EM Rentenantrag gestellt der abgelehnt wurde. Jetzt läuft der Wiederspruch. Bin am 8.3.2024 Ausgesteuert worden, somit habe ich einen Antrag auf AlG 1gestellt.Habe Antrag wegen Erhöhung meines Behinderungsgrad gestellt .Antrag auf Pflegegrad habe ich auch gestellt. Habe mehr als 35 Arbeitsjahre.Ab wann kann ich in Rente gehen mit oder ohne Abzüge. Mfg

    • user
      Christoph Welke
      am 18.04.2024

      Meine Frau Evelin Welke hat 45jahre Rente eingezahlt 30.01.1963geboren 50%Behinderung sie muss 10%Abschlag nehmen Deutschland ist ein Dreckstaat vür Beamten Ausländer u Politiker Rente bekommen Politiker kannst in tonne glopfen

  • user
    Ines
    am 09.01.2024

    Hallo,

    ich habe aufmerksam die Themen, Fragen und Kommentare gelesen und benötige dennoch eine differenzierte Antwort für meine persönliche Situation

    Ich bin Jahrgang 1970 und seit 1990 berufstätig. Auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen bin ich zu 50% unbefristet schwerbehindert - vermutlich bis zu meinem Renteneintritt.

    Nun pflege ich nebenbei noch meine schwerstbehinderte Mutter (100% unbefristet) und las in einem Beitrag, den ich leider nicht mehr wiederfinde, dass ich unter den Voraussetzungen der Pflege eher in Rente gehen kann, bzw. bei der Beantragung diesen Punkt nicht unberücksichtigt lassen soll, um möglicherweise eher berentet werden zu können.

    Leider werden mir auch bei der Rente meine 3 Jahre Fachschulstudienzeiten, in denen ich sozialversichungspflichtig war, nicht anerkannt. Oder gibt es neue Regelungen dazu, dass diese doch wieder anerkannt werden?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2024

      Hallo Ines, bei der 35-jährigen Wartezeit zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird sowohl die Pflege von Angehörigen als auch Schulzeiten anerkannt. Das zählt alles mit.

      Bei der Rentenversicherung können Sie sich Ihr aktuelles Rentenkonto anzeigen lassen. Dann wissen Sie, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllt haben.

      • user
        Ines
        am 10.01.2024

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort und dem Hinweis auf das Rentenkonto. Da werde ich mich um Auskunft bemühen. Ich vermute die Altersrente für Schwerbehinderte wird trotz der 35 Jahre Wartezeit vermutlich auch nicht ohne Abschläge einhergehen, oder?

  • user
    Anja
    am 25.11.2023

    Guten Tag, ich bin Jahrgang 1964 und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %. Der läuft jedoch im Juli 26 aus und ich werde erst im September 62.

    Falls dieser Ausweis nicht verlängert wird, habe ich dann auch die Möglichkeit schon im Juli 26 mit 61 in Rente zu gehen? Wenn ich für die drei Monate Abschläge zahle? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    Vielen Dank

  • user
    Guido
    am 07.11.2023

    Guten Morgen an alle,

    Ich hatte vor 4 Jahren Prostata Krebs und mir wurde die darauf die Prostata komplett entfernt. Der Krebs ist bis heute weg, ich leite aber seither unter leichte Inkontinenz und vollständiger Impotenz.

    Außerdem habe ich seither immer wieder Depressionen und Angstattacken, nehme seit 3 Jahren auch entsprechende Medikamente und bin regelmäßig in ärztlicher Behandlung.

    Meine private BU Versicherung hat meinen BU Antrag ohne Einschränkungen genehmigt und ich bin von der Seite berufsunfähig. Deshalb arbeite ich auch nur noch 500 Stunden im Jahr, was ca. 10 Stunden in der Woche sind.

    Ich bin zu 50% schwerbehindert und der Ausweis läuft am März 2025 ab. Ich bin am 3. Januar 1964 geboren, werde im Januar 2026 dann 62 Jahre alt und könnte dann mit 10,4% Abschlag in Rente gehen. Mir fehlen daher also 9 Monate der Schwerbehindertenstatus.

    Gibt es mit meinem aktuellen Krankenstand eine Möglichkeit den Schwerbehindertenausweis zu verlängern? Oder gibt es hier Kulanzzeiten oder sonstige Möglichkeiten, um den Renteneintritt mit 62 Jahren zu vollziehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2023

      Hallo Guido, das muss man sich immer anhand Ihrer Arztberichte anschauen. Aber wenn Ihre gesundheitlichen Beschwerden nicht weniger geworden sind, können Sie davon ausgehen, dass die Schwerbehinderung verlängert wird. Alles andere würde mich sehr wundern.

  • user
    Lucia weishaupt
    am 13.09.2023

    Ich bin jahrgang 63 und habe 45 Jahre gearbeitet und möchte schnellstmöglich in Rente weil bei unserer Firma ein totales Mobbing herrscht und bevor man krank wird sollte man lieber gehen

  • user
    Michel
    am 07.06.2023

    Hallo

    Ich bin 60 und acht Monate. Habe nun 40 Erwerbsjahre hinter mir. Seit acht Monaten bin ich nun wieder krank wegen chronischer Depressionen die früher auch schon des öfteren zu längeren Auszeiten führten.

    Nun ist es so dass die Arbeit einfach sehr viel Kraft kostet und die ist einfach nicht mehr da. Behinderungsgrad wurde jedoch bisher nur zu 30% anerkannt. Ich suche nun nach einer Möglichkeit frühest möglich auszusteigen wobei ich auch bei einem Eintritt mit 63 die Abschläge akzeptieren kann. Es geht um die über Überbrückung der Zeit bis dahin.

    Wäre sehr dankbar für Tipps

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2023

      Hallo Michel, bis zu eineinhalb Jahre können Sie Krankengeld beziehen - wenn Sie lückenlos arbeitsunfähig geschrieben werden. Im Anschluss ist es möglich, ALG I zu erhalten. Dann wären Sie 63.

      Ich empfehle Ihnen aber dringend, dass Sie sich hierzu individuell beraten lassen. Denn auf dem Weg dahin kann einiges passieren. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Michele
    am 01.05.2023

    Ich binn jahrgang 1962 ohne abschläge 2027 März in rente ,frage wenn ich jetzt 24 Monate arbeitslos binn zählen sie zur pflichtjahre ohne abschläge und nach dem 24 monaten die restlichen 18 monaten wieder arbeite

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Ich habe Ihre Frage leider nicht verstanden.

  • user
    Marina
    am 11.04.2023

    Hallo, ich bin 61 Jahre und 4 Monate alt, habe einen Schwerbehindertengrad von 80 Prozent.

    Ich habe meine Lehrstelle am 01.09.1978 angetreten.

    am 02.04.1984 habe ich im Öffentlichen Dienst (BVG) angefangen.

    Zwischendurch als Kassiererin bei Reichelt gearbeitet.

    Vielleicht 3 oder 4 Wochen Arbeitslos im Jahre März 1984.

    Wann kann ich schnellstmöglich in Rente gehen?

    Vielen Dank für die Antwort

  • user
    Katzenfreundin
    am 03.02.2023

    Ich bin am 01. 06.1962 geboren und habe einen GdB, von 50 und über 35 Jahre Rentenbeitragszeit hinter mir! Möchte die Rente wegen Krankheit in Anspruch nehmen Wäre der 1. Rentenmonat dann, März24!?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.02.2023

      Mit Ihrem Jahrgang können Sie frühestens mit 61 und acht Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dann aber mit 10,8 Prozent Abzug. Abschlagsfrei geht es erst mit 64 und acht Monaten.

  • user
    Bernd Wozniak
    am 19.12.2022

    Hallo

    Bin 61 geb. seit 2006 Schmerzpatient.70% mit g.

    35 jahre voll.seit April Pflegegrad 2.Warum wird meine Rente nicht genehmigt?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Bernd, welche Rente meinen Sie denn? Erwerbsminderungs- oder Altersrente?

    • user
      Simon. Karl-Heinz
      am 08.02.2023

      Hallo habe 2 künstliche Gelenke (Knie +Sprunggelenk) mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde schon 4 mal abgelehnt. Be

      i einem Grad von 50 und Buchstabe G.

  • user
    Michael
    am 25.10.2022

    Bei mir liegt eine Sehschwäche aufgrund meiner 43 jährigen Diabetes vor. Auf der Arbeit ist mein Sehvermögen so beeinträchtigt, dass ich

    meine Arbeit nur zu 50 % verrichten kann.

    Gibt es nach dem Schwerbehindertenrecht eine Möglichkeit, eine Teilzeitrente zu erhalten. 50 % Schwerbehinderung liegt vor.

    Also 50 % Arbeiten gehen und 50 % Rentenausgleich. Mein Jahrgang ist 1964. Arbeiten seit 1979.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Michael, es gibt über die Flexirente die Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen. Aber auch erst ab bestimmten Zeiten. Für Ihren Jahrgang also frühestens mit 62. Lassen Sie sich am besten bei der DRV kostenlos beraten.

  • user
    KATHRIN HOFMANN
    am 25.09.2022

    Bin 60 Jahre alt, Schwerbehinderung 50% und 5 Kinder, habe 35 Jahre erfüllt. Wann kann ich in Rente gehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.09.2022

      Kommt auf den Jahrgang an. Bei Baujahr 1962 frühestens mit 61 und 8 Monaten - dann aber bei 10.8 Prozent Abzug. Ohne Abschlag drei Jahre später.

  • user
    Silvia
    am 20.07.2022

    Ich bin 1959 geboren und habe von 1977 bis 2006 gearbeitet. Habe 3 Kinder. Alle wurden bei der Rente berücksichtigt.

    Jetzt habe ich 50% Schwerbehinderung, aber die 35 Jahre nicht voll.

    Besteht eine Möglichkeit Beiträge nachzuzahlen?

    Kann ich nicht vor Eintritt der Regelaltersrente in die Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Silvia, haben Sie die Wartezeiten in Ihrer Rentenauskunft gecheckt? Die 35 Jahre bekommen eigentlich jeder voll, der in Deutschland gemeldet war. Oder Sie machen eine kostenlose Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.

      • user
        Silvia
        am 09.08.2022

        Nein, leider habe ich die 35 Jahre nicht voll. Und daran hängt es wohl.

  • user
    Tina
    am 15.07.2022

    Hallo in die Runde,

    Ich, Bj. 62, habe 41 Beitragsjahre voll. Mein Problem: Ich bin seit Januar 2022 unverschuldet arbeitslos. Bis Ende 2023 ALG I, habe aber danach keinen Anspruch auf Hartz IV. Was, wenn ich keinen neuen Job bekomme? Kann oder Muss ich dann die Rente beantragen? Wie hoch (%) ist dann der Abschlag?

    Danke schon mal!

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Tina, wenn Sie kein ALG II beziehen, kann niemand Sie zu einem Rentenantrag zwingen. Aber natürlich können Sie trotzdem in die Situation kommen, in der Sie die Rente brauchen.

      Ihre 35 Versicherungsjahre haben Sie ja bereits erfüllt. Wie hoch der Abschlag nun wäre, hängt nun davon ab, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis haben. Dann können Sie anhand der hier verlinkten Tabellen ausrechnen, wie hoch der Abzug wäre: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Martina
    am 22.06.2022

    Folgender Sachverhalt:

    Geburtstag: 31.12.1964

    Erwerbstätig inkl. Ausbildung und Erziehung ( Mutterschutz, Erziehungsurlaub für 2 Kinder Anfang der 1990er ) seit 1984

    Schwerbehinderten: 50%

    Beruf: ex. Krankenschwester

    Wann kann ich frühestens mit Abzügen in Rente gehen.

    Danke für die Auskunft.

    Liebe Grüße

    Martina

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2022

      Hallo Martina, wenn Ihre Schwerbehinderung dann noch gültig ist, können Sie zum 62. Geburtstag in die Rente. Der Abschlag würde 10,8 Prozent betragen. Allerdings sollten Sie vorher noch einmal einen kostenlosen Termin bei der DRV machen. Dort erfahren Sie dann auch, ob alle Zeiten auf Ihrem Rentenkonto erfasst sind.

  • user
    Steffifee
    am 09.06.2022

    Ich habe mal ausnahmsweise keine Frage, sondern zwei Hinweise, welche für Betroffene doch recht Interessant sein können.

    Der erste Hinweis betrifft die Möglichkeit eines Abzuges von der Regelaltersrente teilweise oder sogar gänzlich durch Ausgleichszahlungen welche vor (!) Rentenbeginn beantragt und gezahlt werden muss, teilweise oder gänzlich zu reduzieren. Dieser Betrag lässt sich auch vorab bei den Rentenversicherungen per Antrag verbindlich erfragen.

    Der zweite Hinweis die Angabe der Abzüge in Prozentpunkten. Diese sind für viele recht Abstrakt und nicht (oder nur schwer) in vollen Euro und Cent zu erkennen. So wäre es z. B. gut, Angaben wie "...Abzüge in Höhe von 10%" Auch mal in Euro dar zu stellen. Also z. B. " bei einer Beispielhaften Regelaltersrent von 800,00 Euro kämen Abzüge in Höhe von 80,00 Euro zum tragen!".

    Jedoch sollte man bei Hinweis 2 (und auch in den Ratschlägen) darauf verweisen, dass der tatsächliche "Verlust" am Ende je nach Anzahl der verkürzten Jahren immer noch ein paar Prozente (ein paar Euros) niedriger sein wird.

  • user
    Anna.
    am 03.06.2022

    Hallo,

    Ich bin 1961 geboren und arbeite ununterbrochen seit 1977 .

    Möchte diesen jahr noch arbeiten dann erreiche ich 45/1/2 jahren.

    Mir fehlen nur 2 monaten.

    Kann ich arbeitslos machen bis 63?

    Werde ich dann weiter vermittelt?

  • user
    Hannelore Peschen
    am 02.05.2022

    Guten Tag,

    meine Frage, ich bin Jahrgang 61 und habe 14 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ansonsten Minijobs. Ich habe eine Tochter.

    Nun werde ich aufgrund meiner Erkrankungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen und auch sicher 50 Prozent bekommen.

    Kann ich in diesem Fall die Rente beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hannelore Peschen

    • user
      Christian Schultz
      am 03.05.2022

      Hallo Hannelore, als erstes sollten Sie eine aktuelle Rentenauskunft beantragen. Darin steht unter anderem, welche Wartezeiten Sie in der Rente bisher erfüllen. Nur wenn Sie auf 35 Jahre kommen, ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Mit Ihrem Jahrgang dann frühestens mit 61 und 6 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Lupco
    am 01.05.2022

    Hallo!

    Bin 1963 geboren.

    Ich werde 01.12.2024 mit oder ohne Abzüge in Rente gehen,weil ich habe 50% Behinderung und 35 Jahre erfühlt.

    Kann ich Aufhebung Vertrag unterschreiben und 2 Jahre überbrücken mit Arbeitslosengeld??

    Auch 2 Jahre bei Rente Versicherung werde angerechnet die arbeitlosichkeit ??

    Mit freundliche Grüße Ludwig

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2022

      Hallo, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt das ALG vor der Rente als Wartezeit. Rentenbeiträge werden ebenfalls überwiesen. Allerdings kann es passieren, dass Sie eine Sperre beim Arbeitsamt erhalten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Daher sollten Sie sich VORHER arbeitsrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Elfi
    am 26.03.2022

    Hallo,

    Ich bin 12/1960 geboren und beziehe seit 12/2019 befristet bis 30.04.2022 eine EM-Rente. Ich habe die Verlängerung dieser Rente beantragt. Mein Arbeitsverhältnis ruht. Ab 01.05.2022 müsste ich also wieder arbeiten. Die Entscheidung der Rentenstelle steht noch aus und mir läuft die Zeit davon. Eine Wiederaufnahme der Arbeit wäre für mich eine psychische und physische Belastung. Ich bin Krebspatient und mein GdB ist 70%. Mein Hausarzt wird mich ab 01.05.2022 krankschreiben. Ist es ratsam und möglich die vorgezogene Altersrente zu beantragen und was wären die Abschläge? Wer bezahlt ab 01.05.2022 meine Krankenkassenbeiträge?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Elfi, in der Regel wird die EM-Rente in solch einer Situation noch rechtzeitig weiterbewilligt.

      Zu den anderen Fragen kann ich Ihnen keine allgemeine Antwort geben, weil man sich immer die Gesamtlage anschauen muss. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre EM-Rente bereits mit Abschlägen beziehen. Wenn diese nahtlos in die Altersrente übergehen, werden die Abschläge übernommen. Das muss man sich also genau anschauen.

      Meine Empfehlung: Warten Sie noch bis Mitte April ab, bis sich die Rentenversicherung meldet. Ist das nicht der Fall, holen Sie sich Unterstützung. Entweder einen guten Anwalt oder beim SoVD.

  • user
    Aljizani
    am 24.03.2022

    Hallo ich bin 1964 jetzt bin 57j darf ich die Arbeit aufhören um in die vorzeitige Rente gehen ,obwohl ich keine 45 jahre eingezählt ?Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2022

      Mit SB-Ausweis erst mit 62. Sonst mit 62, jeweils mit 10,8 Prozent Abschlag.

      • user
        Marion
        am 13.12.2022

        Hallo Herr Schulz,

        wie ist das möglich bei Baujahr 1964 (Rente mit 62 Jahren und 10,8 % Abschlag), wenn ich - BJ 1962 (kein SB-Ausweis) und 45 Jahre erfüllt - frühestens mit 63 und 13,2 % Abzügen in Rente gehen darf? Wohnhaft NRW

        • user
          Christian Schultz
          am 13.12.2022

          Diese Frage habe ich nicht verstanden.

  • user
    Renate
    am 23.02.2022

    bin 1963 geboren und arbeite seit August 1979 ununterbrochen, habe einen Schwerbehinderten Ausweis von 60%, mit 61 Jahren hab ich 45 Jahre gearbeitet.

    • user
      Heike pernwerth
      am 17.05.2022

      Hallo ich bin 52 Jahre und und möchte noch bis 60 Jahre arbeiten dann aufhören denn ich müsste bis 67 Jahre arbeiten und denke das will ich nicht ich möchte mein leben genießen und man kann das Geld sowieso nicht mitnehmen ich bräuchte mal eine Beratung mfg

      • user
        Christian Schultz
        am 17.05.2022

        Dann empfehle ich Ihnen die kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

    • user
      Inga
      am 17.06.2023

      Hallo , ich werde im Dezember 60 bin Jahrgang 63 und 50 Prozent schwerbehindert, bin zur Zeit mit verschiedenen Krankheiten krankgeschrieben, ab Mai ausgesteuert , habe mich bei der AA gemeldet , Antrag auf Ewerbsminderungsrente gestellt .

      Kann ich jetzt arbeitslos sein bis zu meiner Altersrente , falls ich die EMR nicht bekomme sollte

  • user
    Schmidt
    am 22.02.2022

    Hallo,

    ich war 8 Jahre in der Landwirtschaftlichen Alterkasse versichert und danach 32 Jahre in der DRV, werten beide Zeiten wegen der Berechnung der langjährigen Versicherten zusammen gerechnet?

  • user
    Jochen
    am 02.01.2022

    Hallo, ich bin 61 und 6 Monate jung und habe bereits 45 Jahre und 6 Monate durchgehend gearbeitet. Ich habe nun vor zum 31. Dezember 2022 zu kündigen und mich dann ab 1.Januar 2023 arbeitslos zu melden.

    Meine Frage: ist es richtig, dass ich dann 3 Monate Sperrzeit und 21 Monate Arbeitslosengeld rechnen kann und ich so mit 64 und 6 Monate abschlagsfrei in Rente gehen kann? Muß ich bei meinen Vorhaben etwas beachten?

    Ich freue mich auf ein Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Jochen, wenn Sie selbst kündigen, bedeutet das in der Tat eine 12-wöchige Sperre. vermutlich bleiben Ihnen dann noch rund 21 Monate ALG I. Ich empfehle Ihnen, dass Sie vor der Kündigung noch einmal zur Deutschen Rentenversicherung gehen und sich dort kostenlos beraten lassen.

      • user
        Klaus
        am 22.06.2022

        Man kann auch ein Dispositionsjahr bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Man bekommt dann in den ersten 12 Monaten nach Anfang der Erwerbslosigkeit kein Arbeitslosengeld. Dafür hat man auch keine Sperrfrist ( von 12 Wochen ) und bekommt ab dem 13.Mionat für 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich würde eine Beratung diesbezüglich bei der Agentur für Arbeit unbedingt empfehlen.

  • user
    Dirk
    am 19.11.2021

    Hallo, ich bin 1965 geboren und seit Mitte 16 durchgehend beschäftigt. Ich ziehe derzeit in Betracht ein Altersteilzeitmodel mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln (Blockmodel 6 Jahre - 3 Jahre voll - 3 Jahre ruhend). Nach Ablauf des Altersteilzeitmodels mit 62 hätte ich meine 45 Beitragsjahre als besonders langjähriger Beschäftigter erreicht. Kann ich dann mit Erreichen des 65 Lebensjahres ohne Abschläge Rente beziehen? Die Zeitraum zwischen 62 und 65 würde ich durch geringfügige Beschäftigung, bzw. durch meine Ersparnisse decken (Privatier). Mit dem obigen Model würde ich dann bereits mit 59 Jahren aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden. Zu schön um wahr zu sein - wo ist der Pferdefuss?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.11.2021

      Hallo Dirk, Sie könnten dann zum 65. Geburtstag Ihre abschlagsfreie Rente beziehen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nach Ausscheiden aus der Altersteilzeit ausreichend krankenversichert sind. Zum Beispiel durch den Bezug von ALG I. Am besten lassen Sie sich jedoch noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Gisela
    am 09.11.2021

    Hallo ich bin 1963 geboren und seit 1994 arbeite ich und habe zwei kinder die 1989 und 1990 geboren sind. Zurzeit pflege ich meinen Mann er hat Pflegestufe 2. Wann ist es möglich in frührente zu gehen? Zurzeit wird mein Antrag für einen Schwerbehindertenausweis geprüft, da ich gesundheitlich und psychisch angeschlagen bin.

  • user
    Eva Fischer
    am 23.09.2021

    Wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beantrage und arbeitslos werde, was passiert dann?

    Und für die Rente für langjährige Versicherte mit 45 Arbeitsjahren und man wird 2 Jahre vorher Arbeitslos zählen die Jahre mit bin Jahrgang 61?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.09.2021

      Hallo Eva, solange Sie keine volle EM-Rente beziehen, können Sie theoretisch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

      Und zu Ihrer anderen Frage: Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt Arbeitslosengeld I NICHT bei der Wartezeit mit, wenn es sich um die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn handelt. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Rainer
    am 22.09.2021

    Moin,

    ich geb. 1965 kann regulär als besonders langjährig Versicherter mit 65 Jahren in Rente gehen! Da ich aber vor habe, mit 63 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden, stellt sich die Frage, ob bzw. wie ich 2 Jahre ohne Abschlag (14,4) ggf. durch Eigenleistung überbrücken kann?

    Was wäre, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos und nicht vermittelbar bin? Bin ich dann verpflichtet, vorzeitig mit Abschlag von 14,4 Prozent in Rente zu gehen?

  • user
    Birgit Uti
    am 16.08.2021

    Einen wunderschönen guten Tag,

    Bin Jahrgang 1961, habe GDB 50 und Pflegestufe 3, bin seit fast 3 Jahren krank zu Hause und beziehe ALG II. Habe vorher gearbeitet mit aufstockendem ALG II bzw. War auch nochmals von 2015 bis 2017 krank. Davor habe ich immer gearbeitet mit arbeitlosen Zeiten zwischendurch. Da ich weder körperlich noch Pass ich in der Lage sein werde jemals wieder zu arbeiten, möchte ich gerne Rente einreichen. Ist es möglich für mich?

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    Oliver
    am 13.08.2021

    Guten Abend,

    Ich habe einen besonderen Fall im Freundeskreis.

    100% Schwerbehinderung

    Pflegeklasse 3

    61 Alter

    Seit 1990 Hausfrau

    Keine 35 Arbeitsjahre

    Ist unter den Voraussetzungen ein Anspruch auf Altersrente möglich?

    Danke und viele Grüße

    Oliver

    • user
      Christian Schultz
      am 13.08.2021

      Hallo Oliver, nein - eine vorgezogene Altersrente ist nur mit mindestens 35 Versicherungsjahren drin. Beachten Sie, dass diese 35 Jahre nicht allein mit Arbeit auszufüllen sind. Kindererziehung zählt zum Beispiel auch mit. Am besten lässt sich Ihre Bekannte eine aktuelle Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken.

  • user
    Honke
    am 03.08.2021

    Hallo, ich bin Gebutsjahr 1960, habe seit 1977 durchgehend gearbeitet und 2 Kinder bekommen. Kann ich mit 61Jahren in Rente gehen? Habe keine Schwerbehinderung, allerdings ist mein Mann pflegebedürftig. Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2021

      Hallo Honke, mit 61 können Sie ohne Schwerbehinderung nicht in Rente. Ihr frühester Eintrittstermin wäre der 63. Geburtstag - dann mit 12 Prozent Abschlag.

  • user
    Sabine Rüger
    am 03.08.2021

    Hallo, bin 60 Jahre und seit 30.4.2020 krank geschrieben, ab 27.10.2021 bin ich aus der Krankengeld zahlung raus, muss dann Arbeitslosengeld beantragen. Habe 50 grad Behinderung, wann kann ich in Rente gehen,,? habe 43 arbeitsjahre hintermir. Vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben. Dankeschön

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2021

      Hallo Sabine, auf 45 Versicherungsjahre kommen Sie vermutlich nur noch mit einem Trick, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

      Ihren frühestmöglichen Rentenstart in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit 10,8 Prozent Abzug) finden Sie ohne in der Tabelle in diesem Beitrag.

  • user
    Martina Rauh
    am 28.07.2021

    Hallo und einen Wunderschönen guten Abend,

    ich habe eine Frage:

    kann ich mit 61 Jahren in Rente gehen.

    Danke im Voraus.

    Martina

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Martina, genau das wird ja im Artikel oben erklärt. Es kommt auf Ihr Geburtsjahr an. Mit 61 ginge es aber nur, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und bereit sind, Abschläge auf die Rente hinzunehmen.

  • user
    Andreas
    am 10.06.2021

    Hallo,

    Ich geb. 1963 habe mit 63 meine 45 Beitragsjahre erfüllt. Ohne Abschläge könnte ich mit 64 und 10 Monaten in Rente gehen.

    Welche Abschläge müsste ich in Kauf nehmen , die Zeit bis 64 Jahre 10 Monate oder die Zeit bis 66 Jahre und 10 Monaten? Meine Beitragsjahre sind erfüllt.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2021

      Hallo Andreas, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden. Nach 45 Versicherungsjahren können Sie mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei eine Rente beziehen. Falls Sie früher in Rente wollen, müssten Sie die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren wählen. Da entsteht dann ein 0,3-Prozent-Abzug für jeden Monat ab Ihrer Regelaltersgrenze (66 Jahre, 10 Monate).

  • user
    Michael Wenig
    am 09.06.2021

    Hallo, ich bin 1968 geboren, habe 1983 meine Ausbildung begonnen und somit derzeit 38 Jahre auf der Uhr. Wenn ich nun irgendwann aufhören würde zu arbeiten, ohne vorzeitige Leistungen zu beantragen, bekäme ich dann mit dem Erreichen des 65. Lebensjahr, die bis zum Tag X berechnete Rente, ohne Abzüge, oder würde sich unser lieber Staat, auch dann in Form von Abzügen bereichern ?

    Herzlichen Dank schon mal im Vorfeld

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2021

      Hallo Michael, nach dem heutigen Stand könnten Sie dann mit 45 Jahren Wartezeit ab 65 eine abschlagsfreie Rente beziehen. Aber wir wissen nicht, ob die Gesetze dann noch so gelten.

  • user
    Klaus
    am 06.05.2021

    Guten Tag, bin 1976 geboren und habe meine Lehre 1992 September begonnen, bis jetzt in der gleichen Firma tätig,wenn ich 35 Jahre voll habe und aus dem Berufsleben ausscheiden würde.Ohne Bezüge vom Amt,würde mich mit miteinahmen und Auslandsaufenthalt finanzieren,bekomme mit 63 Jahren dann auch eine Betriebsrente mit Abschläge,meine Frau würde mit 63 Jahren mit Abzügen ihre Rente bekommen und wäre krankenversichert .

    1)Wäre ich bei meiner Frau mitkrankenversichert?

    2)Mit wieviel Abschläge müsste ich rechnen?17 Jahre mal 3.6% jährlich und die Entgeltpunkte 17 Jahre 34.29€ mal 17 Jahre.Ist das korrekt?

    Vielen Dank im vorraus und liebe Grüße Klaus

    • user
      Christian Schultz
      am 06.05.2021

      Hallo Klaus, eines vorweg: Wir können hier keine individuelle Beratung im Forum leisten.

      Aber wenn Sie keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nachgehen und Ihre Frau Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, dann können Sie über die Familienversicherung mit versichert sein.

      Die Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte berechnen sich nach Ihrem Geburtsjahr. Zurzeit wären das für Sie 14,4 Prozent, die man von Ihrer Brutto-Rente abziehen würde, wenn Sie zum 63. Geburtstag Ihre Rente beziehen.

  • user
    Reiner Hartmann
    am 10.04.2021

    Guten Tag , kann ich Früher in Rente gehen ohne Abschläge wenn ich die fehlenden Tage aus meiner eigen Tasche vorweg bezahle !!! Bin jetzt 60 und werde im Okt.21 61 . Zur zeit bin ich seit dem 1.4. Arbeistlos gemeldet .

  • user
    R.Eichhorn
    am 07.04.2021

    Habe im November 2020 einen Schlaganfall gehabt, werde im September 60.Jahre,kann ich schon einen Rentenantrag stellen?Habe 43.Jahre gearbeitet.Vielen Dank

  • user
    Dina
    am 07.04.2021

    Hallo, ich wollte mich erst einmal fuer die ausfuehrlichen Erklaerungen bedanken. Es gibt aber eine Frage, die ich online nicht finden konnte. Ich gehoere zur Fraktion, die erst mit 67 Jahren in Rente gehen "darf", wenn ueberhaupt. Sofern es bei den 4 Jahren bleibt, evtl. mit 63, was man ja ebenfalls von staatlicher Seite verhindern moechte. Meine Frage ist auf die Arbeitsjahre gerichtet. Ich lebe seit ca. 6 Jahren in Canada und werde es mit ziemlicher Sicherheit bleiben. In Deutschland komme ich zwar auf eine Menge Jahre, aber durch Ausbildung und Universitaet auf ueber 30 Jahre aber keine 35 Jahre. Dazwischen waren noch ein anderes Arbeitsjahr in Uebersee und ein halbes Jahr in London. Ich weiss, dass ich in Canada ebenso Rentenansprueche erworben habe und noch erhoehen werde. Aber um vorzeitig in Rente in Deutschland gehen zu duerfen, heisst es ja mind. 35 Arbeitsjahre. Ich komme in jeden Fall auf mehr zusammen gezaehlt, oder werde ich abgestraft, weil ich die 35 Jahre nicht allein in Dt. abgegolten habe? Wenn ich koennte, wuerde ich mir die Rente auszahlen lassen, auch wenn ich die Arbeiberanteile verlieren wuerde. Da ich aber ueber 5 Jahre eingezahlt habe, ist das nicht mehr moeglich. laut meiner Recherche. Koennen Sie mir das beantworten, bitte?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.04.2021

      Hallo Dina, es geht nicht um 35 Arbeits, sondern um Versicherungsjahre. Dazu gehören ziemlich viele Zeiten, zum Beispiel auch Kindererziehung. Melden Sie sich am besten einmal direkt bei der Rentenversicherung und lassen Sie sich den aktuellen Stand Ihres Rentenkontos erläutern. Möglicherweise reicht es für die Rente mit 63 (mit Abschlägen).

      Das mit dem Auszahlen weiß ich nicht, das müssten Sie auch bei der Rentenversicherung erfragen.

  • user
    Erika Funk-Völker
    am 02.04.2021

    Guten Morgen, bin Feb. 1960 geboren und habe 1975 mit der Ausbildung begonnen. Seit dieser Zeit arbeite ich in Voll- oder Teilzeit.. Ausfallzeiten wurden vom Arbeitsamt gezahlt ( keine Kinder). .. habe also 45 Beitragsjahre. Ich würde gerne mit 63 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen, da ich gesundheitlich nicht mehr ganz fit bin - habe aber keinen SB-Ausweis! Ist dies möglich und wie viel Abschlag kostet mich das? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Erika, ohne Abzug kommen Sie nicht mit 63 in Rente. Da Sie keinen SB-Ausweis haben, bleiben Ihnen nur zwei Möglichkeiten:

      Entweder Sie arbeiten bis 64 und vier Monate und gehen dann ohne Abzug in Rente. Oder Sie gehen mit 63 und vier Monaten, dann wird Ihre Rente aber um 10,8 Prozent gekürzt (wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe). Sie können das selbst noch einmal anhand der Tabelle hier ausrechen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

      Alternative: Vor der Rente in die Arbeitslosigkeit. Aber da sollten Sie sich vorher unbedingt individuell beraten lassen.

  • user
    Heiko Selzer
    am 18.03.2021

    Guten Tag,

    ich bin 1967 geboren und habe mit 16 Jahren eine Ausbildung gemacht und gehe seitdem ununterbrochen arbeiten.

    Als besonders langjährig Versicherter könnte ich mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

    Seit kurzem habe ich aber eine Schwerbehinderung von 50%.

    Daher meine Frage ab wann ich mit welchen Abschlägen in den Ruhestand gehen könnte.

    Vielen Dank vorab.

  • user
    Josef Sebastian
    am 12.03.2021

    Ich bin 1960 geboren und bin seit 2009 selbständiger Unternehmer in der Baubranche.

    Da ich im Knie (links u. rechts) starke Arthrose habe und auch mit der Hüfte und Schultern Probleme habe, würde ich gerne Ende des Jahres, eben mit 61 in Rente gehen.

    Ist das möglich? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Muss ich zuerst zum Arzt oder erst Rentenantrag stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2021

      Hallo Josef, wie Sie im Beitrag oben sehen, könnten Sie mit Ihrem Jahrgang frühestens mit 61 und vier Monaten eine Altersrente beziehen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ihre Rente wäre in diesem Fall um 10,8 Prozent gekürzt.

  • user
    Gabriele Müller
    am 28.02.2021

    Kann ich ich schon mit 62 Jahren in Rente gehen ich habe 45 Jahre voll?

  • user
    Eric
    am 04.02.2021

    Hallo

    Bin Jahrgang 1968 und habe wenn ich 60 bin 45 Jahre gearbeitet. Wann kann ich dann in Rente auch mit Abschlägen?

  • user
    monaucu
    am 01.12.2020

    Was soll ich machen? Bin nur ab 01.01.2021 Arbeitslos gemeldet. Soll ich erstmal abwarten auf etwas von Arbeitsamt, mal schauen was die wollen, oder soll ich schon ab 01.01.2021 Bewerbungen schicken?

  • user
    Christian Schultz
    am 01.12.2020

    Das ist immer unterschiedlich. Es kann auch sein, dass Ihr Arbeitsvermittler Sie zwei Jahre in Ruhe lässt. Aber grundsätzlich sind Sie eben verpflichtet, sich um einen neuen Job zu bemühen.

  • user
    monaucu
    am 30.11.2020

    Während ein Bewerbungstraining wird weiter ALG 1 bezahlt? Dann mache ich gerne so ein Training. Wie lange dauert so eine Massnahme?

  • user
    monaucu
    am 30.11.2020

    Ich habe kein Problem um Bewerbungen zu schreiben, wird genau geprüft was ich in der Bewerbung schreibe? Ich bin SPS Programmierer für CNC Werkzeugmaschinen (auch mein letzten Arbeitsplatz). Darf ich mich als CNC Maschinenbediener bewerben? (Unterqualifizierte Tätigkeit aber in Bereich von CNC Werkzeugmaschinen) Darf ich in den Bewerbung schreiben das ich noch 2 Jahre bis Rente mit 63 arbeiten möchte?

  • user
    Christian Schultz
    am 30.11.2020

    Das kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt viele Menschen, die einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vor der Rente mit Arbeitslosengeld überbrücken. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in dieser Zeit weiterhin offen für neue Jobangebote oder Maßnahmen wie Bewerbungstrainings sein müssen: www.sovd-sh.de/2020/04/02/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben/

  • user
    monaucu
    am 29.11.2020

    Hallo, ab 01.01.2021 bin ich Arbeitslos, habe die Kündigung von meiner Firma erhalten. Habe die Möglichkeit mit 63 in Rente mit Abzüge zu gehen

    und die 2 Jahre bis dahin möchte ich so gut wie möglich nicht mehr arbeiten. Habt ihr solche Erfahrungen?

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Gern, bitte hier anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo, wenn die 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung komplett sind, ist eine abschlagsfreie Rente möglich. Aber erst beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze - mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Rosemarie lavoie
    am 14.11.2020

    Newsletter

  • user
    Kapahnke
    am 14.11.2020

    War sehr informativ

  • user
    stahn
    am 14.11.2020

    Moin moin,bin seit 1980 im Berufsleben,1 Jahr Baby Pause u ein halbes Jahr arbeitslos. Ansonsten hab ich immer gearbeitet. Kann ich beitragsfrei in Rente gehen, wenn ich 45 berufsjahre voll habe?mfg S.Stahn

    • user
      Frank
      am 21.10.2021

      Pauschal Wer 45 Jahre gearbeitet hat und minimum 63 ist kann abzugsfrei in Rente gehen? VORSICHT es muss vieles Passen sonst geht der Bumerang nach hinten los.

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