Aufgrund der großen Resonanz drehen wir die Sache einfach ein Stück weiter: Wenn es unter bestimmten Umständen möglich ist, bereits mit 62 aus dem Berufsleben abzutreten – wie sieht es dann mit 61 aus? Macht das eine Jahr einen großen Unterschied? Gibt es Möglichkeiten? Oder ist die Lage aussichtslos?
Mit 61 aufhören zu arbeiten
Eines vorweg: Das deutsche Sozialrecht ist in vielen Bereichen gut nachzuvollziehen. Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen schon kleine Fehler oder Unachtsamkeiten dazu führen können, dass Sie eine ganze Menge Geld liegen lassen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen immer, dass Sie sich sozialrechtlich beraten lassen, bevor Sie eine schwerwiegende Entscheidung treffen. Der Antrag zur Rente gehört sicherlich dazu – zumindest wenn es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt.
Von daher gilt: Lesen Sie unseren Beitrag. Schätzen Sie Ihre Lage ein. Aber bevor Sie einen Antrag stellen beziehungsweise in der Firma kündigen, sollten Sie unbedingt noch einmal mit einem Experten sprechen. Das muss nicht der SoVD sein – wenn Sie in Schleswig-Holstein leben, freuen wir uns aber über Ihre Kontaktaufnahme.
Jetzt aber zurück zur Ausgangsfrage: Ist der Ruhestand mit 61 möglich? Ja, aber nicht für jeden. Es gibt zwei Wege, wie Sie sich bereits mit 61 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschieden können. Beide Varianten kosten Geld, weil sie mit Abschlägen auf die Rente verbunden sind. Für die erste Option ist darüber hinaus die Anerkennung einer Schwerbehinderung notwendig.
Mit Schwerbehinderung schon mit 61 in Rente gehen
Fast jeder zehnte Einwohner in Deutschland hat einen Schwerbehindertenausweis. Falls Sie auch dazu gehören und auf die 60 zugehen, können Sie sich schon einmal Gedanken machen, wann Sie in die Altersrente einsteigen möchten. Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich. Jeder Monat kostet Sie dann allerdings 0,3 Prozent Ihrer Rente. Und zwar dauerhaft.
Wann genau Sie nun in die Rente wechseln können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Da sich die sogenannte Regelaltersgrenze Richtung 67 bewegt, ändern sich auch die Einstiegsmöglichkeiten bei anderen Rentenformen.
Kommentare (113)
Kathrin Stahnke
am 15.03.2024Hallo, bin im Oktober 1964 geboren. Bin seit 28.10.2022 Krankgeschrieben, war vom 8,6-6,7,2023 in Reha bin von dort als Arbeitsunfähig entlassen worden. Habe im August 2023 einen EM Rentenantrag gestellt der abgelehnt wurde. Jetzt läuft der Wiederspruch. Bin am 8.3.2024 Ausgesteuert worden, somit habe ich einen Antrag auf AlG 1gestellt.Habe Antrag wegen Erhöhung meines Behinderungsgrad gestellt .Antrag auf Pflegegrad habe ich auch gestellt. Habe mehr als 35 Arbeitsjahre.Ab wann kann ich in Rente gehen mit oder ohne Abzüge. Mfg
Christian Schultz
am 18.03.2024Hallo Kathrin, schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1964-wann-kann-ich-in-rente
Christoph Welke
am 18.04.2024Meine Frau Evelin Welke hat 45jahre Rente eingezahlt 30.01.1963geboren 50%Behinderung sie muss 10%Abschlag nehmen Deutschland ist ein Dreckstaat vür Beamten Ausländer u Politiker Rente bekommen Politiker kannst in tonne glopfen
Ines
am 09.01.2024Hallo,
ich habe aufmerksam die Themen, Fragen und Kommentare gelesen und benötige dennoch eine differenzierte Antwort für meine persönliche Situation
Ich bin Jahrgang 1970 und seit 1990 berufstätig. Auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen bin ich zu 50% unbefristet schwerbehindert - vermutlich bis zu meinem Renteneintritt.
Nun pflege ich nebenbei noch meine schwerstbehinderte Mutter (100% unbefristet) und las in einem Beitrag, den ich leider nicht mehr wiederfinde, dass ich unter den Voraussetzungen der Pflege eher in Rente gehen kann, bzw. bei der Beantragung diesen Punkt nicht unberücksichtigt lassen soll, um möglicherweise eher berentet werden zu können.
Leider werden mir auch bei der Rente meine 3 Jahre Fachschulstudienzeiten, in denen ich sozialversichungspflichtig war, nicht anerkannt. Oder gibt es neue Regelungen dazu, dass diese doch wieder anerkannt werden?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 09.01.2024Hallo Ines, bei der 35-jährigen Wartezeit zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird sowohl die Pflege von Angehörigen als auch Schulzeiten anerkannt. Das zählt alles mit.
Bei der Rentenversicherung können Sie sich Ihr aktuelles Rentenkonto anzeigen lassen. Dann wissen Sie, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllt haben.
Ines
am 10.01.2024Herzlichen Dank für die schnelle Antwort und dem Hinweis auf das Rentenkonto. Da werde ich mich um Auskunft bemühen. Ich vermute die Altersrente für Schwerbehinderte wird trotz der 35 Jahre Wartezeit vermutlich auch nicht ohne Abschläge einhergehen, oder?
Christian Schultz
am 11.01.2024Kommt auf den Beginn der Rente an. Mehr Infos zu dieser Rentenart finden Sie: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Anja
am 25.11.2023Guten Tag, ich bin Jahrgang 1964 und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %. Der läuft jedoch im Juli 26 aus und ich werde erst im September 62.
Falls dieser Ausweis nicht verlängert wird, habe ich dann auch die Möglichkeit schon im Juli 26 mit 61 in Rente zu gehen? Wenn ich für die drei Monate Abschläge zahle? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 27.11.2023Hallo Anja, mit Jahrgang 1964 kommen Sie auch mit Schwerbehinderung frühestens mit 62 in Rente. Wenn der SB-Status vorher ausläuft, können Sie jedoch erstmal in Widerspruch gehen. Mit diesem Trick kommen Sie normalerweise noch in die Rente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/heilungsbewaehrung-kurz-vor-der-rente-was-ist-zu-zu-tun
Guido
am 07.11.2023Guten Morgen an alle,
Ich hatte vor 4 Jahren Prostata Krebs und mir wurde die darauf die Prostata komplett entfernt. Der Krebs ist bis heute weg, ich leite aber seither unter leichte Inkontinenz und vollständiger Impotenz.
Außerdem habe ich seither immer wieder Depressionen und Angstattacken, nehme seit 3 Jahren auch entsprechende Medikamente und bin regelmäßig in ärztlicher Behandlung.
Meine private BU Versicherung hat meinen BU Antrag ohne Einschränkungen genehmigt und ich bin von der Seite berufsunfähig. Deshalb arbeite ich auch nur noch 500 Stunden im Jahr, was ca. 10 Stunden in der Woche sind.
Ich bin zu 50% schwerbehindert und der Ausweis läuft am März 2025 ab. Ich bin am 3. Januar 1964 geboren, werde im Januar 2026 dann 62 Jahre alt und könnte dann mit 10,4% Abschlag in Rente gehen. Mir fehlen daher also 9 Monate der Schwerbehindertenstatus.
Gibt es mit meinem aktuellen Krankenstand eine Möglichkeit den Schwerbehindertenausweis zu verlängern? Oder gibt es hier Kulanzzeiten oder sonstige Möglichkeiten, um den Renteneintritt mit 62 Jahren zu vollziehen?
Christian Schultz
am 07.11.2023Hallo Guido, das muss man sich immer anhand Ihrer Arztberichte anschauen. Aber wenn Ihre gesundheitlichen Beschwerden nicht weniger geworden sind, können Sie davon ausgehen, dass die Schwerbehinderung verlängert wird. Alles andere würde mich sehr wundern.
Lucia weishaupt
am 13.09.2023Ich bin jahrgang 63 und habe 45 Jahre gearbeitet und möchte schnellstmöglich in Rente weil bei unserer Firma ein totales Mobbing herrscht und bevor man krank wird sollte man lieber gehen
Michel
am 07.06.2023Hallo
Ich bin 60 und acht Monate. Habe nun 40 Erwerbsjahre hinter mir. Seit acht Monaten bin ich nun wieder krank wegen chronischer Depressionen die früher auch schon des öfteren zu längeren Auszeiten führten.
Nun ist es so dass die Arbeit einfach sehr viel Kraft kostet und die ist einfach nicht mehr da. Behinderungsgrad wurde jedoch bisher nur zu 30% anerkannt. Ich suche nun nach einer Möglichkeit frühest möglich auszusteigen wobei ich auch bei einem Eintritt mit 63 die Abschläge akzeptieren kann. Es geht um die über Überbrückung der Zeit bis dahin.
Wäre sehr dankbar für Tipps
Christian Schultz
am 08.06.2023Hallo Michel, bis zu eineinhalb Jahre können Sie Krankengeld beziehen - wenn Sie lückenlos arbeitsunfähig geschrieben werden. Im Anschluss ist es möglich, ALG I zu erhalten. Dann wären Sie 63.
Ich empfehle Ihnen aber dringend, dass Sie sich hierzu individuell beraten lassen. Denn auf dem Weg dahin kann einiges passieren. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Michele
am 01.05.2023Ich binn jahrgang 1962 ohne abschläge 2027 März in rente ,frage wenn ich jetzt 24 Monate arbeitslos binn zählen sie zur pflichtjahre ohne abschläge und nach dem 24 monaten die restlichen 18 monaten wieder arbeite
Christian Schultz
am 02.05.2023Ich habe Ihre Frage leider nicht verstanden.
Marina
am 11.04.2023Hallo, ich bin 61 Jahre und 4 Monate alt, habe einen Schwerbehindertengrad von 80 Prozent.
Ich habe meine Lehrstelle am 01.09.1978 angetreten.
am 02.04.1984 habe ich im Öffentlichen Dienst (BVG) angefangen.
Zwischendurch als Kassiererin bei Reichelt gearbeitet.
Vielleicht 3 oder 4 Wochen Arbeitslos im Jahre März 1984.
Wann kann ich schnellstmöglich in Rente gehen?
Vielen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Marina, schauen Sie mal in diesen Beitrag. Da finden Sie auch für Ihren Jahrgang die verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Katzenfreundin
am 03.02.2023Ich bin am 01. 06.1962 geboren und habe einen GdB, von 50 und über 35 Jahre Rentenbeitragszeit hinter mir! Möchte die Rente wegen Krankheit in Anspruch nehmen Wäre der 1. Rentenmonat dann, März24!?
Christian Schultz
am 03.02.2023Mit Ihrem Jahrgang können Sie frühestens mit 61 und acht Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dann aber mit 10,8 Prozent Abzug. Abschlagsfrei geht es erst mit 64 und acht Monaten.
Bernd Wozniak
am 19.12.2022Hallo
Bin 61 geb. seit 2006 Schmerzpatient.70% mit g.
35 jahre voll.seit April Pflegegrad 2.Warum wird meine Rente nicht genehmigt?
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Bernd, welche Rente meinen Sie denn? Erwerbsminderungs- oder Altersrente?
Simon. Karl-Heinz
am 08.02.2023Hallo habe 2 künstliche Gelenke (Knie +Sprunggelenk) mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde schon 4 mal abgelehnt. Be
i einem Grad von 50 und Buchstabe G.
Michael
am 25.10.2022Bei mir liegt eine Sehschwäche aufgrund meiner 43 jährigen Diabetes vor. Auf der Arbeit ist mein Sehvermögen so beeinträchtigt, dass ich
meine Arbeit nur zu 50 % verrichten kann.
Gibt es nach dem Schwerbehindertenrecht eine Möglichkeit, eine Teilzeitrente zu erhalten. 50 % Schwerbehinderung liegt vor.
Also 50 % Arbeiten gehen und 50 % Rentenausgleich. Mein Jahrgang ist 1964. Arbeiten seit 1979.
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Michael, es gibt über die Flexirente die Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen. Aber auch erst ab bestimmten Zeiten. Für Ihren Jahrgang also frühestens mit 62. Lassen Sie sich am besten bei der DRV kostenlos beraten.
KATHRIN HOFMANN
am 25.09.2022Bin 60 Jahre alt, Schwerbehinderung 50% und 5 Kinder, habe 35 Jahre erfüllt. Wann kann ich in Rente gehen.
Christian Schultz
am 26.09.2022Kommt auf den Jahrgang an. Bei Baujahr 1962 frühestens mit 61 und 8 Monaten - dann aber bei 10.8 Prozent Abzug. Ohne Abschlag drei Jahre später.
Silvia
am 20.07.2022Ich bin 1959 geboren und habe von 1977 bis 2006 gearbeitet. Habe 3 Kinder. Alle wurden bei der Rente berücksichtigt.
Jetzt habe ich 50% Schwerbehinderung, aber die 35 Jahre nicht voll.
Besteht eine Möglichkeit Beiträge nachzuzahlen?
Kann ich nicht vor Eintritt der Regelaltersrente in die Rente gehen?
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Silvia, haben Sie die Wartezeiten in Ihrer Rentenauskunft gecheckt? Die 35 Jahre bekommen eigentlich jeder voll, der in Deutschland gemeldet war. Oder Sie machen eine kostenlose Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Silvia
am 09.08.2022Nein, leider habe ich die 35 Jahre nicht voll. Und daran hängt es wohl.
Tina
am 15.07.2022Hallo in die Runde,
Ich, Bj. 62, habe 41 Beitragsjahre voll. Mein Problem: Ich bin seit Januar 2022 unverschuldet arbeitslos. Bis Ende 2023 ALG I, habe aber danach keinen Anspruch auf Hartz IV. Was, wenn ich keinen neuen Job bekomme? Kann oder Muss ich dann die Rente beantragen? Wie hoch (%) ist dann der Abschlag?
Danke schon mal!
MfG
Christian Schultz
am 18.07.2022Hallo Tina, wenn Sie kein ALG II beziehen, kann niemand Sie zu einem Rentenantrag zwingen. Aber natürlich können Sie trotzdem in die Situation kommen, in der Sie die Rente brauchen.
Ihre 35 Versicherungsjahre haben Sie ja bereits erfüllt. Wie hoch der Abschlag nun wäre, hängt nun davon ab, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis haben. Dann können Sie anhand der hier verlinkten Tabellen ausrechnen, wie hoch der Abzug wäre: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Martina
am 22.06.2022Folgender Sachverhalt:
Geburtstag: 31.12.1964
Erwerbstätig inkl. Ausbildung und Erziehung ( Mutterschutz, Erziehungsurlaub für 2 Kinder Anfang der 1990er ) seit 1984
Schwerbehinderten: 50%
Beruf: ex. Krankenschwester
Wann kann ich frühestens mit Abzügen in Rente gehen.
Danke für die Auskunft.
Liebe Grüße
Martina
Christian Schultz
am 22.06.2022Hallo Martina, wenn Ihre Schwerbehinderung dann noch gültig ist, können Sie zum 62. Geburtstag in die Rente. Der Abschlag würde 10,8 Prozent betragen. Allerdings sollten Sie vorher noch einmal einen kostenlosen Termin bei der DRV machen. Dort erfahren Sie dann auch, ob alle Zeiten auf Ihrem Rentenkonto erfasst sind.
Steffifee
am 09.06.2022Ich habe mal ausnahmsweise keine Frage, sondern zwei Hinweise, welche für Betroffene doch recht Interessant sein können.
Der erste Hinweis betrifft die Möglichkeit eines Abzuges von der Regelaltersrente teilweise oder sogar gänzlich durch Ausgleichszahlungen welche vor (!) Rentenbeginn beantragt und gezahlt werden muss, teilweise oder gänzlich zu reduzieren. Dieser Betrag lässt sich auch vorab bei den Rentenversicherungen per Antrag verbindlich erfragen.
Der zweite Hinweis die Angabe der Abzüge in Prozentpunkten. Diese sind für viele recht Abstrakt und nicht (oder nur schwer) in vollen Euro und Cent zu erkennen. So wäre es z. B. gut, Angaben wie "...Abzüge in Höhe von 10%" Auch mal in Euro dar zu stellen. Also z. B. " bei einer Beispielhaften Regelaltersrent von 800,00 Euro kämen Abzüge in Höhe von 80,00 Euro zum tragen!".
Jedoch sollte man bei Hinweis 2 (und auch in den Ratschlägen) darauf verweisen, dass der tatsächliche "Verlust" am Ende je nach Anzahl der verkürzten Jahren immer noch ein paar Prozente (ein paar Euros) niedriger sein wird.
Anna.
am 03.06.2022Hallo,
Ich bin 1961 geboren und arbeite ununterbrochen seit 1977 .
Möchte diesen jahr noch arbeiten dann erreiche ich 45/1/2 jahren.
Mir fehlen nur 2 monaten.
Kann ich arbeitslos machen bis 63?
Werde ich dann weiter vermittelt?
Christian Schultz
am 07.06.2022Hallo Anna, solange Sie ALG I beziehen, müssen Sie sich auch um Arbeit bemühen. Auch kurz vor der Rente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Hinsichtlich der Rente sollten Sie noch einmal in diesen Beitrag hier schauen. Denn auch mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie heute nicht mehr in die abschlagsfreie Altersrente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Hannelore Peschen
am 02.05.2022Guten Tag,
meine Frage, ich bin Jahrgang 61 und habe 14 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ansonsten Minijobs. Ich habe eine Tochter.
Nun werde ich aufgrund meiner Erkrankungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen und auch sicher 50 Prozent bekommen.
Kann ich in diesem Fall die Rente beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Peschen
Christian Schultz
am 03.05.2022Hallo Hannelore, als erstes sollten Sie eine aktuelle Rentenauskunft beantragen. Darin steht unter anderem, welche Wartezeiten Sie in der Rente bisher erfüllen. Nur wenn Sie auf 35 Jahre kommen, ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Mit Ihrem Jahrgang dann frühestens mit 61 und 6 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Lupco
am 01.05.2022Hallo!
Bin 1963 geboren.
Ich werde 01.12.2024 mit oder ohne Abzüge in Rente gehen,weil ich habe 50% Behinderung und 35 Jahre erfühlt.
Kann ich Aufhebung Vertrag unterschreiben und 2 Jahre überbrücken mit Arbeitslosengeld??
Auch 2 Jahre bei Rente Versicherung werde angerechnet die arbeitlosichkeit ??
Mit freundliche Grüße Ludwig
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt das ALG vor der Rente als Wartezeit. Rentenbeiträge werden ebenfalls überwiesen. Allerdings kann es passieren, dass Sie eine Sperre beim Arbeitsamt erhalten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Daher sollten Sie sich VORHER arbeitsrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Elfi
am 26.03.2022Hallo,
Ich bin 12/1960 geboren und beziehe seit 12/2019 befristet bis 30.04.2022 eine EM-Rente. Ich habe die Verlängerung dieser Rente beantragt. Mein Arbeitsverhältnis ruht. Ab 01.05.2022 müsste ich also wieder arbeiten. Die Entscheidung der Rentenstelle steht noch aus und mir läuft die Zeit davon. Eine Wiederaufnahme der Arbeit wäre für mich eine psychische und physische Belastung. Ich bin Krebspatient und mein GdB ist 70%. Mein Hausarzt wird mich ab 01.05.2022 krankschreiben. Ist es ratsam und möglich die vorgezogene Altersrente zu beantragen und was wären die Abschläge? Wer bezahlt ab 01.05.2022 meine Krankenkassenbeiträge?
Christian Schultz
am 28.03.2022Hallo Elfi, in der Regel wird die EM-Rente in solch einer Situation noch rechtzeitig weiterbewilligt.
Zu den anderen Fragen kann ich Ihnen keine allgemeine Antwort geben, weil man sich immer die Gesamtlage anschauen muss. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre EM-Rente bereits mit Abschlägen beziehen. Wenn diese nahtlos in die Altersrente übergehen, werden die Abschläge übernommen. Das muss man sich also genau anschauen.
Meine Empfehlung: Warten Sie noch bis Mitte April ab, bis sich die Rentenversicherung meldet. Ist das nicht der Fall, holen Sie sich Unterstützung. Entweder einen guten Anwalt oder beim SoVD.
Aljizani
am 24.03.2022Hallo ich bin 1964 jetzt bin 57j darf ich die Arbeit aufhören um in die vorzeitige Rente gehen ,obwohl ich keine 45 jahre eingezählt ?Danke
Christian Schultz
am 24.03.2022Mit SB-Ausweis erst mit 62. Sonst mit 62, jeweils mit 10,8 Prozent Abschlag.
Marion
am 13.12.2022Hallo Herr Schulz,
wie ist das möglich bei Baujahr 1964 (Rente mit 62 Jahren und 10,8 % Abschlag), wenn ich - BJ 1962 (kein SB-Ausweis) und 45 Jahre erfüllt - frühestens mit 63 und 13,2 % Abzügen in Rente gehen darf? Wohnhaft NRW
Christian Schultz
am 13.12.2022Diese Frage habe ich nicht verstanden.
Renate
am 23.02.2022bin 1963 geboren und arbeite seit August 1979 ununterbrochen, habe einen Schwerbehinderten Ausweis von 60%, mit 61 Jahren hab ich 45 Jahre gearbeitet.
Heike pernwerth
am 17.05.2022Hallo ich bin 52 Jahre und und möchte noch bis 60 Jahre arbeiten dann aufhören denn ich müsste bis 67 Jahre arbeiten und denke das will ich nicht ich möchte mein leben genießen und man kann das Geld sowieso nicht mitnehmen ich bräuchte mal eine Beratung mfg
Christian Schultz
am 17.05.2022Dann empfehle ich Ihnen die kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Inga
am 17.06.2023Hallo , ich werde im Dezember 60 bin Jahrgang 63 und 50 Prozent schwerbehindert, bin zur Zeit mit verschiedenen Krankheiten krankgeschrieben, ab Mai ausgesteuert , habe mich bei der AA gemeldet , Antrag auf Ewerbsminderungsrente gestellt .
Kann ich jetzt arbeitslos sein bis zu meiner Altersrente , falls ich die EMR nicht bekomme sollte
Christian Schultz
am 19.06.2023Hallo Inga, ALG I können Sie in Ihrem Alter maximal 24 Monate lang beziehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Schmidt
am 22.02.2022Hallo,
ich war 8 Jahre in der Landwirtschaftlichen Alterkasse versichert und danach 32 Jahre in der DRV, werten beide Zeiten wegen der Berechnung der langjährigen Versicherten zusammen gerechnet?
Christian Schultz
am 22.02.2022Hallo, nach meinem Informationsstand werden die Wartezeiten nicht miteinander kombiniert. Diesen Punkt haben wir vor einiger Zeit bei der Grundrente vorgestellt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/keine-grundrente-bei-alterssicherung-der-landwirte
Aber fragen Sie gern noch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
Jochen
am 02.01.2022Hallo, ich bin 61 und 6 Monate jung und habe bereits 45 Jahre und 6 Monate durchgehend gearbeitet. Ich habe nun vor zum 31. Dezember 2022 zu kündigen und mich dann ab 1.Januar 2023 arbeitslos zu melden.
Meine Frage: ist es richtig, dass ich dann 3 Monate Sperrzeit und 21 Monate Arbeitslosengeld rechnen kann und ich so mit 64 und 6 Monate abschlagsfrei in Rente gehen kann? Muß ich bei meinen Vorhaben etwas beachten?
Ich freue mich auf ein Antwort!
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Jochen, wenn Sie selbst kündigen, bedeutet das in der Tat eine 12-wöchige Sperre. vermutlich bleiben Ihnen dann noch rund 21 Monate ALG I. Ich empfehle Ihnen, dass Sie vor der Kündigung noch einmal zur Deutschen Rentenversicherung gehen und sich dort kostenlos beraten lassen.
Klaus
am 22.06.2022Man kann auch ein Dispositionsjahr bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Man bekommt dann in den ersten 12 Monaten nach Anfang der Erwerbslosigkeit kein Arbeitslosengeld. Dafür hat man auch keine Sperrfrist ( von 12 Wochen ) und bekommt ab dem 13.Mionat für 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich würde eine Beratung diesbezüglich bei der Agentur für Arbeit unbedingt empfehlen.
Dirk
am 19.11.2021Hallo, ich bin 1965 geboren und seit Mitte 16 durchgehend beschäftigt. Ich ziehe derzeit in Betracht ein Altersteilzeitmodel mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln (Blockmodel 6 Jahre - 3 Jahre voll - 3 Jahre ruhend). Nach Ablauf des Altersteilzeitmodels mit 62 hätte ich meine 45 Beitragsjahre als besonders langjähriger Beschäftigter erreicht. Kann ich dann mit Erreichen des 65 Lebensjahres ohne Abschläge Rente beziehen? Die Zeitraum zwischen 62 und 65 würde ich durch geringfügige Beschäftigung, bzw. durch meine Ersparnisse decken (Privatier). Mit dem obigen Model würde ich dann bereits mit 59 Jahren aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden. Zu schön um wahr zu sein - wo ist der Pferdefuss?
Christian Schultz
am 22.11.2021Hallo Dirk, Sie könnten dann zum 65. Geburtstag Ihre abschlagsfreie Rente beziehen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nach Ausscheiden aus der Altersteilzeit ausreichend krankenversichert sind. Zum Beispiel durch den Bezug von ALG I. Am besten lassen Sie sich jedoch noch einmal persönlich beraten.
Gisela
am 09.11.2021Hallo ich bin 1963 geboren und seit 1994 arbeite ich und habe zwei kinder die 1989 und 1990 geboren sind. Zurzeit pflege ich meinen Mann er hat Pflegestufe 2. Wann ist es möglich in frührente zu gehen? Zurzeit wird mein Antrag für einen Schwerbehindertenausweis geprüft, da ich gesundheitlich und psychisch angeschlagen bin.
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Gisela, mit Abzügen können Sie frühestens mit 63 in Rente - die 35 Jahre Wartezeit haben Sie locker voll. Wenn Sie den SB-Ausweis bekommen, könnten Sie schon mit 61 und 10 Monaten in Rente - allerdings dann bei 10,8 Prozent Abzug. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Eva Fischer
am 23.09.2021Wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beantrage und arbeitslos werde, was passiert dann?
Und für die Rente für langjährige Versicherte mit 45 Arbeitsjahren und man wird 2 Jahre vorher Arbeitslos zählen die Jahre mit bin Jahrgang 61?
Christian Schultz
am 24.09.2021Hallo Eva, solange Sie keine volle EM-Rente beziehen, können Sie theoretisch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Und zu Ihrer anderen Frage: Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt Arbeitslosengeld I NICHT bei der Wartezeit mit, wenn es sich um die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn handelt. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Rainer
am 22.09.2021Moin,
ich geb. 1965 kann regulär als besonders langjährig Versicherter mit 65 Jahren in Rente gehen! Da ich aber vor habe, mit 63 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden, stellt sich die Frage, ob bzw. wie ich 2 Jahre ohne Abschlag (14,4) ggf. durch Eigenleistung überbrücken kann?
Was wäre, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos und nicht vermittelbar bin? Bin ich dann verpflichtet, vorzeitig mit Abschlag von 14,4 Prozent in Rente zu gehen?
Christian Schultz
am 22.09.2021Hallo Rainer, im Bezug von Arbeitslosengeld können Sie nicht zur Rente verpflichtet werden. Das ist allenfalls bei "Hartz IV" möglich. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das
Birgit Uti
am 16.08.2021Einen wunderschönen guten Tag,
Bin Jahrgang 1961, habe GDB 50 und Pflegestufe 3, bin seit fast 3 Jahren krank zu Hause und beziehe ALG II. Habe vorher gearbeitet mit aufstockendem ALG II bzw. War auch nochmals von 2015 bis 2017 krank. Davor habe ich immer gearbeitet mit arbeitlosen Zeiten zwischendurch. Da ich weder körperlich noch Pass ich in der Lage sein werde jemals wieder zu arbeiten, möchte ich gerne Rente einreichen. Ist es möglich für mich?
Christian Schultz
am 17.08.2021Hallo Birgit, mit Jahrgang 1961 sind Sie ja maximal 60 Jahre alt. Das können Sie frühestens mit 61 und 6 Monaten - und dann auch nur mit einem Abzug von 10,8 Prozent. Vorher kommt nur eine Erwerbsminderungsrente in Betracht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
Oliver
am 13.08.2021Guten Abend,
Ich habe einen besonderen Fall im Freundeskreis.
100% Schwerbehinderung
Pflegeklasse 3
61 Alter
Seit 1990 Hausfrau
Keine 35 Arbeitsjahre
Ist unter den Voraussetzungen ein Anspruch auf Altersrente möglich?
Danke und viele Grüße
Oliver
Christian Schultz
am 13.08.2021Hallo Oliver, nein - eine vorgezogene Altersrente ist nur mit mindestens 35 Versicherungsjahren drin. Beachten Sie, dass diese 35 Jahre nicht allein mit Arbeit auszufüllen sind. Kindererziehung zählt zum Beispiel auch mit. Am besten lässt sich Ihre Bekannte eine aktuelle Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken.
Honke
am 03.08.2021Hallo, ich bin Gebutsjahr 1960, habe seit 1977 durchgehend gearbeitet und 2 Kinder bekommen. Kann ich mit 61Jahren in Rente gehen? Habe keine Schwerbehinderung, allerdings ist mein Mann pflegebedürftig. Danke
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Honke, mit 61 können Sie ohne Schwerbehinderung nicht in Rente. Ihr frühester Eintrittstermin wäre der 63. Geburtstag - dann mit 12 Prozent Abschlag.
Sabine Rüger
am 03.08.2021Hallo, bin 60 Jahre und seit 30.4.2020 krank geschrieben, ab 27.10.2021 bin ich aus der Krankengeld zahlung raus, muss dann Arbeitslosengeld beantragen. Habe 50 grad Behinderung, wann kann ich in Rente gehen,,? habe 43 arbeitsjahre hintermir. Vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben. Dankeschön
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Sabine, auf 45 Versicherungsjahre kommen Sie vermutlich nur noch mit einem Trick, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Ihren frühestmöglichen Rentenstart in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit 10,8 Prozent Abzug) finden Sie ohne in der Tabelle in diesem Beitrag.
Martina Rauh
am 28.07.2021Hallo und einen Wunderschönen guten Abend,
ich habe eine Frage:
kann ich mit 61 Jahren in Rente gehen.
Danke im Voraus.
Martina
Christian Schultz
am 29.07.2021Hallo Martina, genau das wird ja im Artikel oben erklärt. Es kommt auf Ihr Geburtsjahr an. Mit 61 ginge es aber nur, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und bereit sind, Abschläge auf die Rente hinzunehmen.
Andreas
am 10.06.2021Hallo,
Ich geb. 1963 habe mit 63 meine 45 Beitragsjahre erfüllt. Ohne Abschläge könnte ich mit 64 und 10 Monaten in Rente gehen.
Welche Abschläge müsste ich in Kauf nehmen , die Zeit bis 64 Jahre 10 Monate oder die Zeit bis 66 Jahre und 10 Monaten? Meine Beitragsjahre sind erfüllt.
Danke
Christian Schultz
am 10.06.2021Hallo Andreas, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden. Nach 45 Versicherungsjahren können Sie mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei eine Rente beziehen. Falls Sie früher in Rente wollen, müssten Sie die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren wählen. Da entsteht dann ein 0,3-Prozent-Abzug für jeden Monat ab Ihrer Regelaltersgrenze (66 Jahre, 10 Monate).
Michael Wenig
am 09.06.2021Hallo, ich bin 1968 geboren, habe 1983 meine Ausbildung begonnen und somit derzeit 38 Jahre auf der Uhr. Wenn ich nun irgendwann aufhören würde zu arbeiten, ohne vorzeitige Leistungen zu beantragen, bekäme ich dann mit dem Erreichen des 65. Lebensjahr, die bis zum Tag X berechnete Rente, ohne Abzüge, oder würde sich unser lieber Staat, auch dann in Form von Abzügen bereichern ?
Herzlichen Dank schon mal im Vorfeld
Christian Schultz
am 10.06.2021Hallo Michael, nach dem heutigen Stand könnten Sie dann mit 45 Jahren Wartezeit ab 65 eine abschlagsfreie Rente beziehen. Aber wir wissen nicht, ob die Gesetze dann noch so gelten.
Klaus
am 06.05.2021Guten Tag, bin 1976 geboren und habe meine Lehre 1992 September begonnen, bis jetzt in der gleichen Firma tätig,wenn ich 35 Jahre voll habe und aus dem Berufsleben ausscheiden würde.Ohne Bezüge vom Amt,würde mich mit miteinahmen und Auslandsaufenthalt finanzieren,bekomme mit 63 Jahren dann auch eine Betriebsrente mit Abschläge,meine Frau würde mit 63 Jahren mit Abzügen ihre Rente bekommen und wäre krankenversichert .
1)Wäre ich bei meiner Frau mitkrankenversichert?
2)Mit wieviel Abschläge müsste ich rechnen?17 Jahre mal 3.6% jährlich und die Entgeltpunkte 17 Jahre 34.29€ mal 17 Jahre.Ist das korrekt?
Vielen Dank im vorraus und liebe Grüße Klaus
Christian Schultz
am 06.05.2021Hallo Klaus, eines vorweg: Wir können hier keine individuelle Beratung im Forum leisten.
Aber wenn Sie keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nachgehen und Ihre Frau Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, dann können Sie über die Familienversicherung mit versichert sein.
Die Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte berechnen sich nach Ihrem Geburtsjahr. Zurzeit wären das für Sie 14,4 Prozent, die man von Ihrer Brutto-Rente abziehen würde, wenn Sie zum 63. Geburtstag Ihre Rente beziehen.
Reiner Hartmann
am 10.04.2021Guten Tag , kann ich Früher in Rente gehen ohne Abschläge wenn ich die fehlenden Tage aus meiner eigen Tasche vorweg bezahle !!! Bin jetzt 60 und werde im Okt.21 61 . Zur zeit bin ich seit dem 1.4. Arbeistlos gemeldet .
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Reiner, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sogenannte Ausgleichszahlungen zu leisten. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
R.Eichhorn
am 07.04.2021Habe im November 2020 einen Schlaganfall gehabt, werde im September 60.Jahre,kann ich schon einen Rentenantrag stellen?Habe 43.Jahre gearbeitet.Vielen Dank
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo, in die Altersrente könne Sie frühestens mit 63. Mit SB-Ausweis auch schon etwas früher -mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/wann-kann-ich-fruehestens-in-rente-gehen
Dina
am 07.04.2021Hallo, ich wollte mich erst einmal fuer die ausfuehrlichen Erklaerungen bedanken. Es gibt aber eine Frage, die ich online nicht finden konnte. Ich gehoere zur Fraktion, die erst mit 67 Jahren in Rente gehen "darf", wenn ueberhaupt. Sofern es bei den 4 Jahren bleibt, evtl. mit 63, was man ja ebenfalls von staatlicher Seite verhindern moechte. Meine Frage ist auf die Arbeitsjahre gerichtet. Ich lebe seit ca. 6 Jahren in Canada und werde es mit ziemlicher Sicherheit bleiben. In Deutschland komme ich zwar auf eine Menge Jahre, aber durch Ausbildung und Universitaet auf ueber 30 Jahre aber keine 35 Jahre. Dazwischen waren noch ein anderes Arbeitsjahr in Uebersee und ein halbes Jahr in London. Ich weiss, dass ich in Canada ebenso Rentenansprueche erworben habe und noch erhoehen werde. Aber um vorzeitig in Rente in Deutschland gehen zu duerfen, heisst es ja mind. 35 Arbeitsjahre. Ich komme in jeden Fall auf mehr zusammen gezaehlt, oder werde ich abgestraft, weil ich die 35 Jahre nicht allein in Dt. abgegolten habe? Wenn ich koennte, wuerde ich mir die Rente auszahlen lassen, auch wenn ich die Arbeiberanteile verlieren wuerde. Da ich aber ueber 5 Jahre eingezahlt habe, ist das nicht mehr moeglich. laut meiner Recherche. Koennen Sie mir das beantworten, bitte?
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo Dina, es geht nicht um 35 Arbeits, sondern um Versicherungsjahre. Dazu gehören ziemlich viele Zeiten, zum Beispiel auch Kindererziehung. Melden Sie sich am besten einmal direkt bei der Rentenversicherung und lassen Sie sich den aktuellen Stand Ihres Rentenkontos erläutern. Möglicherweise reicht es für die Rente mit 63 (mit Abschlägen).
Das mit dem Auszahlen weiß ich nicht, das müssten Sie auch bei der Rentenversicherung erfragen.
Erika Funk-Völker
am 02.04.2021Guten Morgen, bin Feb. 1960 geboren und habe 1975 mit der Ausbildung begonnen. Seit dieser Zeit arbeite ich in Voll- oder Teilzeit.. Ausfallzeiten wurden vom Arbeitsamt gezahlt ( keine Kinder). .. habe also 45 Beitragsjahre. Ich würde gerne mit 63 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen, da ich gesundheitlich nicht mehr ganz fit bin - habe aber keinen SB-Ausweis! Ist dies möglich und wie viel Abschlag kostet mich das? Vielen Dank
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Erika, ohne Abzug kommen Sie nicht mit 63 in Rente. Da Sie keinen SB-Ausweis haben, bleiben Ihnen nur zwei Möglichkeiten:
Entweder Sie arbeiten bis 64 und vier Monate und gehen dann ohne Abzug in Rente. Oder Sie gehen mit 63 und vier Monaten, dann wird Ihre Rente aber um 10,8 Prozent gekürzt (wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe). Sie können das selbst noch einmal anhand der Tabelle hier ausrechen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Alternative: Vor der Rente in die Arbeitslosigkeit. Aber da sollten Sie sich vorher unbedingt individuell beraten lassen.
Heiko Selzer
am 18.03.2021Guten Tag,
ich bin 1967 geboren und habe mit 16 Jahren eine Ausbildung gemacht und gehe seitdem ununterbrochen arbeiten.
Als besonders langjährig Versicherter könnte ich mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Seit kurzem habe ich aber eine Schwerbehinderung von 50%.
Daher meine Frage ab wann ich mit welchen Abschlägen in den Ruhestand gehen könnte.
Vielen Dank vorab.
Christian Schultz
am 19.03.2021Hallo Heiko, leider bringt der SB-Ausweis Sie in Verbindung mit der 45-jährigen Wartezeit nicht früher in die Rente. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren-und-schwerbehindert-bringt-das-was
Josef Sebastian
am 12.03.2021Ich bin 1960 geboren und bin seit 2009 selbständiger Unternehmer in der Baubranche.
Da ich im Knie (links u. rechts) starke Arthrose habe und auch mit der Hüfte und Schultern Probleme habe, würde ich gerne Ende des Jahres, eben mit 61 in Rente gehen.
Ist das möglich? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Muss ich zuerst zum Arzt oder erst Rentenantrag stellen?
Christian Schultz
am 12.03.2021Hallo Josef, wie Sie im Beitrag oben sehen, könnten Sie mit Ihrem Jahrgang frühestens mit 61 und vier Monaten eine Altersrente beziehen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ihre Rente wäre in diesem Fall um 10,8 Prozent gekürzt.
Gabriele Müller
am 28.02.2021Kann ich ich schon mit 62 Jahren in Rente gehen ich habe 45 Jahre voll?
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Gabriele, die Rente nach 45 Jahren können Sie frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Eric
am 04.02.2021Hallo
Bin Jahrgang 1968 und habe wenn ich 60 bin 45 Jahre gearbeitet. Wann kann ich dann in Rente auch mit Abschlägen?
Christian Schultz
am 04.02.2021Hi Eric, nach aktueller Rechtslage kommen Sie ohne Schwerbehinderung frühestens mit 63 in Rente. Dann mit dem höchsten Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Anja
am 12.05.2022Wie sieht es mit einer Altersteilzeitregelung aus? Könnte man da mit 61 aus dem Berufsleben ausscheiden?
Christian Schultz
am 12.05.2022Ja, das kann funktionieren. Aber hier kommt es auf die Angebote Ihres Arbeitgebers. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Und schon gar nicht auf da Blockmodell: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ueber-das-blockmodell-der-altersteilzeit-bis-zu-7-jahre-frueher-in-rente
monaucu
am 01.12.2020Was soll ich machen? Bin nur ab 01.01.2021 Arbeitslos gemeldet. Soll ich erstmal abwarten auf etwas von Arbeitsamt, mal schauen was die wollen, oder soll ich schon ab 01.01.2021 Bewerbungen schicken?
Christian Schultz
am 01.12.2020Das ist immer unterschiedlich. Es kann auch sein, dass Ihr Arbeitsvermittler Sie zwei Jahre in Ruhe lässt. Aber grundsätzlich sind Sie eben verpflichtet, sich um einen neuen Job zu bemühen.
monaucu
am 30.11.2020Während ein Bewerbungstraining wird weiter ALG 1 bezahlt? Dann mache ich gerne so ein Training. Wie lange dauert so eine Massnahme?
monaucu
am 30.11.2020Ich habe kein Problem um Bewerbungen zu schreiben, wird genau geprüft was ich in der Bewerbung schreibe? Ich bin SPS Programmierer für CNC Werkzeugmaschinen (auch mein letzten Arbeitsplatz). Darf ich mich als CNC Maschinenbediener bewerben? (Unterqualifizierte Tätigkeit aber in Bereich von CNC Werkzeugmaschinen) Darf ich in den Bewerbung schreiben das ich noch 2 Jahre bis Rente mit 63 arbeiten möchte?
Christian Schultz
am 30.11.2020Das kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt viele Menschen, die einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vor der Rente mit Arbeitslosengeld überbrücken. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in dieser Zeit weiterhin offen für neue Jobangebote oder Maßnahmen wie Bewerbungstrainings sein müssen: www.sovd-sh.de/2020/04/02/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben/
monaucu
am 29.11.2020Hallo, ab 01.01.2021 bin ich Arbeitslos, habe die Kündigung von meiner Firma erhalten. Habe die Möglichkeit mit 63 in Rente mit Abzüge zu gehen
und die 2 Jahre bis dahin möchte ich so gut wie möglich nicht mehr arbeiten. Habt ihr solche Erfahrungen?
Janik
am 20.09.2023Bin Jahrgang 63 Schwerbehindert , wann kann ich in Rente gehen mit Abzügen
Christian Schultz
am 22.09.2023Frühestens mit 61 und 10 Monaten, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Christian Schultz
am 16.11.2020Gern, bitte hier anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
Christian Schultz
am 16.11.2020Hallo, wenn die 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung komplett sind, ist eine abschlagsfreie Rente möglich. Aber erst beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze - mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Rosemarie lavoie
am 14.11.2020Newsletter
Kapahnke
am 14.11.2020War sehr informativ
stahn
am 14.11.2020Moin moin,bin seit 1980 im Berufsleben,1 Jahr Baby Pause u ein halbes Jahr arbeitslos. Ansonsten hab ich immer gearbeitet. Kann ich beitragsfrei in Rente gehen, wenn ich 45 berufsjahre voll habe?mfg S.Stahn
Frank
am 21.10.2021Pauschal Wer 45 Jahre gearbeitet hat und minimum 63 ist kann abzugsfrei in Rente gehen? VORSICHT es muss vieles Passen sonst geht der Bumerang nach hinten los.
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