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Aufforderung zur Reha - obwohl das Krankengeld bald ausläuft

Aktuelles Rente Gesundheit

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt im Anschluss kein Gehalt mehr. Stattdessen zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Immer wieder hören wir von unseren Mitgliedern, dass sie von der Kasse zu einer Reha aufgefordert werden. Teilweise sogar erst ganz am Ende des Krankengeldes.

Aufforderung zur Reha - obwohl das Krankengeld bald ausläuft

Wer langfristig krank ist, bekommt in Deutschland schnell Probleme. Da ist zum einen die Gesundheit selbst: Den passenden Arzt oder Therapeuten zu finden, dauert vielerorts mehrere Monate. Und selbst das ist keine Garantie dafür, dass Sie wieder vollständig genesen. Neben Ihrem körperlichen Wohlbefinden lauern jedoch noch weitere Schwierigkeiten, an die man in der Regel vorher gar nicht denkt.

Und die haben mit dem leidigen Thema Geld zu tun.

Das fängt bereits bei der Höhe des Krankengeldes an. Als Faustformel können Sie sich merken, dass Sie in etwa 20 Prozent weniger in der Tasche haben als beim üblichen Gehaltsscheck. Falls Sie tatsächlich dauerhaft erkranken, reden wir hier über eine ernst zu nehmende finanzielle Belastung.

Noch komplexer wird es, wenn wir über die langfristige Perspektive nachdenken. Denn nach spätestens 78 Wochen endet Ihr Krankengeld. Dann heißt es entweder zurück an die Arbeit, Erwerbsminderungsrente oder die vielleicht merkwürdigste Etappe an dieser Stelle - zum Arbeitsamt. Wenn Sie nicht gerade das Glück haben, zurück in die Firma gehen zu können, sind alle weiteren Optionen mit zusätzlichen finanziellen Einbußen verbunden.

Krankenversicherung will mich in die Reha schicken - und jetzt?

Doch oftmals sind es deutlich weniger als 78 Wochen, bevor Sie sich um die Zeit nach dem Krankengeld Gedanken machen müssen. Denn keine Krankenversicherung freut sich darüber, über mehrere Monate eine teure Lohnersatzleistung zu finanzieren. Insgesamt zahlten im Jahr 2019 alle gesetzlichen Kassen zusammen rund 14,4 Milliarden Euro - nur für das Krankengeld.

Und so ist es nur wenig verwunderlich, wenn die bestehenden Mittel häufig dazu genutzt werden, die betroffenen Versicherten vorzeitig loszuwerden. Besonders beliebt ist dabei das Instrument der Reha.

Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen sagt, dass Sie eine Reha machen sollen, dann müssen Sie das auch tun. Basta. Wer Krankengeld bezieht, muss gewisse Mitwirkungspflichten erfüllen. Und im Rahmen der Reha soll unter anderem herausgefunden werden, ob und unter welchen Umständen Sie vielleicht doch noch einmal arbeiten können.

Vielleicht steht im Entlassungsbericht aber auch, dass Sie so kaputt sind, dass an Arbeit auf absehbare Zeit überhaupt nicht mehr zu denken ist. Das ist für die Krankenkasse so eine Art Jackpot. Denn nun sind Sie dazu verpflichtet, einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente zu stellen - zumindest, wenn das sogenannte Dispositionsrecht eingeschränkt wurde. Geht dieser Antrag durch, ist die Kasse aus dem Schneider und muss nicht mehr zahlen.

10 Wochen Zeit

Wenn Ihnen eine solche Aufforderung ins Haus flattert, müssen Sie innerhalb von zehn Wochen eine Reha beantragen - und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung. Bis diese Maßnahme, die in der Regel drei Wochen dauert, losgeht, können aber gut und gern noch viele weitere Wochen ins Land gehen. Jetzt, während der Corona-Pandemie, dauert sowie alles etwas länger.

Bleiben Sie also erstmal ruhig, wenn Sie zur Reha gedrängt werden. Die Mühlen mahlen langsam, für den Moment ändert sich für Sie nichts.

Schön und gut. Aber warum drängt die Krankenkasse auf eine Reha, wenn ich bald ausgesteuert werde?

Eine gute Frage. Wie wir gerade gelernt haben, dauert es nach der Aufforderung im Normalfall ziemlich lange, bis die eigentliche Reha beginnt. Kommt der Brief der Krankenversicherung also kurz vor dem Ende des Krankengeldes, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie als Betroffener ohnehin bald kein Geld mehr von der Kasse erhalten.

Warum ist die Kasse also so heiß darauf, dass Sie solch einen Antrag stellen?

Natürlich geht es wieder einmal um das liebe Geld. Denn falls wirklich Erwerbsminderung festgestellt wird - dann gilt dieser Tatbestand sehr häüfig rückwirkend. Der Leistungsfall kann also für einen Zeitpunkt bestimmt werden, an dem das Krankengeld noch gar nicht so lange gezahlt wurde. Wird die bewilligte EM-Rente nun rückwirkend gezahlt, erhält die Krankenkasse einen großen Teil ihrer Auslagen zurück. Ihr einziger Trost als Betroffener: Von dem Geschachere um die Knete bekommen Sie in der Regel nichts mehr mit, das machen die Sozialleistungsträger unter sich aus.

Fazit

Wenn die Kasse auf eine Reha besteht, müssen Sie sich dem fügen. Das kann auch eine Chance sein, und in jedem Fall bedeutet die Reha nicht, dass Sie sofort auf Ihr Krankengeld verzichten müssen. Falls Sie den Antrag innerhalb von zehn Wochen stellen, sind Sie auf der sicheren Seite. Und dann dauert es noch einmal eine Weile, bis man Ihnen eine Einrichtung zuteilt, wo Sie diese Maßnahme in Anspruch nehmen können.

Aus finanziellen Gründen kommt es vor, dass Sie erst kurz vor der Aussteuerung zu einer Reha aufgefordert werden. Wundern Sie sich nicht, nehmen Sie es nicht persönlich. Es geht einzig und allein ums Geld.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (44)

  • user
    Melanie
    am 29.08.2024

    Hallo,

    bin seit Juli 2023 krankgeschrieben, Altersrente nach 45 Jahren ist zum 01.01.25 beantragt. KK verlangt Reha Antrag, Frist ist nach 10 Wochen dann Mitte September rum. Den Antrag muss ich ja stellen, kann auf das Krankengeld nicht verzichten. Wird die DRV die Reha trotz Rentenantrag noch genehmigen?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2024

      Hallo Melanie, diese Frage kann Ihnen vorab leider niemand beantworten. Da müssen Sie einfach abwarten.

  • user
    Heinz
    am 28.08.2024

    Hallo, ich habe da eine Fragen zu dieser 10 Wochen Frist der KK.

    Wie verhält es sich wenn ich vor Ablauf dieser Frist wieder arbeitsfähig werde und somit wieder mein Entgelt erhalte und kein Krankengeld ?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2024

      Hallo Heinz, das kommt auf den Einzelfall an. Normalerweise reicht der Kasse das, und Sie müssen keinen Antrag stellen. Aber nicht immer, weil es der Krankenkasse manchmal auch darum geht, das bereits gezahlte Krankengeld zurück zu bekommen. Etwa dann, wenn rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird. Lassen Sie sich also am besten persönlich beraten.

  • user
    Stefanie
    am 24.05.2024

    Hallo Herr Schulz,

    ich würde aufgefordert binnen 10 Wochen einen Reha Antrag zu stellen. Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch erhoben, da kein Gutachten vorliegt. Den Reha Antrag habe ich trotzdem innerhalb der gesetzten Frist direkt bei der DRV gestellt. Soll ich das der Krankenkasse mitteilen?

    Zweite Frage: Die Krankenkasse droht in ihrer Aufforderung damit, dass Krankengeld bei Nichtstellung des Reha-Antrages auch rückwirkend zurückgefordert wird. Darf sie das?

    Dritte Frage: bis 20.04. sollte ich den Reha Antrag direkt an die Krankenkasse senden. Ich habe Widerspruch erhoben. Seitdem zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Ist das so richtig?

    Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Rückantwort.

    Stefanie

    • user
      Christian Schultz
      am 28.05.2024

      Hallo Stefanie, die Krankenkasse darf Sie zum Reha-Antrag auffordern. Der Widerspruch ist zwecklos, daher ist es rechtens, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung - und geben Sie der Kasse schnellstmöglich Bescheid, dass die Reha beantragt wurde.

  • user
    Dagmar
    am 01.05.2024

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin seit 8 Monaten krankgeschrieben, bekomme Krankengeld und habe heute (30.04.2024) von meiner Krankenkasse eine Aufforderung zu einer medizinischen Reha erhalten. Es wurde mir eine Frist bis zum 14.05.2024 gesetzt, gerade mal

    14 Tage, um den Antrag zu stellen.

    Ist das rechtens? Wenn nicht, was kann ich dagegen tun?

    Ich fühle mich völlig unter Druck gesetzt :( es ist eine sehr große Belastung für mich.

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2024

      Hallo Dagmar, normalerweise beträgt die Frist in dieser Situation zehn Wochen. Warum das bei Ihnen nun anders ist - und ob die Krankenkasse das so darf - müsste man sich genauer anschauen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Pe
    am 20.04.2024

    Hallo,

    ich werde in 2 Wochen von meiner KK ausgesteuert.

    Heute bekam ich ein Schreiben, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist- nach Prüfung des MD.

    Nun werde ich innerhalb von 10 Wochen zu einem Reha- Antrag aufgefordert.

    Mir ist von keiner Prüfung bekannt und eine nähere Erklärung war auch nicht dabei.

    Desweiteren verstehe ich nicht, warum ich nun von der KK noch zu einer Reha aufgefordert werde, zumal sie ja eh in 2 Wochen nicht mehr für mich zahlen werden und dann die Arbeitsagentur für mich zuständig ist.

    Muß ich nun wirklich den Antrag stellen?

    Laut Arbeitsagentur sollte jetzt erstmal bei denen geprüft werden, inwieweit ich noch arbeitsfähig bin.

    Und je nachdem müßte ich dann über diese einen Reha- Antrag stellen.

    Danke für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2024

      Hallo Pe, den Antrag müssen Sie innerhalb von zehn Wochen stellen. Da das Krankengeld aber schon vorher ausläuft, hat die Krankenkasse im Prinzip kein Druckmittel gegen Sie. Es ist aber davon auszugehen, dass die Arbeitsagentur von Ihren ebenfalls einen Reha-Antrag einfordern wird. Insofern kommt es auf dasselbe heraus.

      Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung, denn die Details sind in dieser Situation immer sehr wichtig.

  • user
    Maria Schulze
    am 02.04.2024

    Guten Tag,

    Ich habe im Februar 23 bereits eine Reha gemacht, dort wurde festgestellt, dass ich deutlich belasteter bin als erwartet und bin seitdem krankgeschrieben. Nun habe ich eine Aufforderung der TK erhalten binnen 10 Wochen eine Reha zu beantragen.

    Ich bin jetzt sehr überrascht, dachte dass eine Reha nur alle 4 Jahre genehmigt wird? Hat der Antrag überhaupt eine Chance auf Erfolg?

    Viele Grüße

    M. Schulze

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2024

      Hallo Maria, vermutlich lehnt die Rentenversicherung den Antrag ab. Aber wenn die Krankenkasse Sie dazu auffordert, müssen Sie den Antrag stellen.

  • user
    Ewald
    am 09.03.2024

    Hallo Herr Schulz,

    die Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag auf und bittet, dass ich den Antrag direkt an sie (Krankenkasse) schicke.

    Kann ich den Antrag auch direkt an die Rentenversicherung schicken?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2024

      Hallo Ewald, Sie können den Antrag natürlich auch direkt an die Rentenversicherung senden. Aber wenn die Krankenkasse das so verlangt, sollten Sie den Antrag auch dort einreichen.

  • user
    Ewald
    am 21.02.2024

    Hallo Herr Schulz,

    ich bin seit 14 Monaten im Krankengeldbezug. Die Krankenkasse fordert mich nun gemäß Paragraph 63 SGB 1 zur Reha-Antragstellung und zwar mit einer Frist von nur 2 Wochen auf.

    Ist das rechtens?

    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

    Ewald

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2024

      Hallo Ewald, das kann ich Ihnen ohne Einsicht in die Unterlagen nicht sagen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Monika-Sabine
    am 16.02.2024

    Guten Tag,

    folgende Frage. Reha eigenständig gestellt. REHA storniert den Termin, da KK Druck macht und ich vorgezogen werden soll. Der Termin wäre jetzt bald gewesen, wäre er nicht storniert worden. Soll jetzt angeben, ab wann (Datum xy) und ab da dann innerhalb von 1-2 bzw. 3-4 Tagen. Mir ist ehrlich gesagt die REHA in dieser Klinik vergangen, zudem hat sie schlechte Bewertungen (ich weiß, dass ist für die KK kein Grund). Kann ich die REHA absagen bzw. eine neue Klinik suchen, was aber alles ja ewig dauert. Zudem wurde die REHA Ende August 2023 genehmigt und Ende September die Wunschklinik genehmigt. Welches Datum gilt denn jetzt für das halbe Jahr Zeit bis zum Antritt?

    Das Gestaltungsrecht liegt bei mir. Folgen durch die KK wenn ich die REHA ganz ablase! Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2024

      Hallo Monika, solche Anfragen können wir hier nicht im Forum klären. Dazu muss man sich Ihre Unterlagen anschauen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung.

  • user
    Christiane Stiller
    am 02.01.2024

    Hallo,

    Ich bin noch bis Juli 2024 krank. Von der Krankenkasse wurde ich zur Reha aufgefordert. Heute habe ich erfahren, dass für diese derzeit 9 Monaten Wartezeit besteht. ( September 2024)

    Ich bin dann 63 jahre alt(06/1961geb.), habe einen GDB 60 und habe eine Kündigung wegen Insolvenz des AG zum 31.3.2024 erhalten. Ich habe mich bei der RV beraten lassen und ich würde mit einer EMR am besten versorgt sein.

    Ich habe mich bereits bei der Agentur f.Arbeit gemeldet. Ich soll mich am letzten Tag meiner Krankheit wieder melden. (ALG1 Anspruch 2 Jahre).

    Wie verhalte ich mich bei der Agentur? Die Reha fängt ja erst im September statt.

    Ich war in Teilzeit tätig, sage ich dann auch, dass ich mit meinem restlichen gesundheitlichem Leistungsvermögen VZ zur Verfügung stehe

    oder Teilzeit oder bekomme ich auf grund der "Nahtlosigkeit" erstmal ALG1 bis zur Reha? Kann ich gezwungen werden Rente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen zu nehmen? Ich freue mich auf eine Antwort.LG Christiane

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2024

      Hallo Christiane, die Arbeitsagentur wird darauf bestehen, dass Sie die Reha antreten. Dann bekommen Sie ziemlich sicher bis zum Start ALG I. Und im Rahmen der Reha entscheidet sich dann auch, ob Sie Anspruch auf eine EM-Rente haben. Über alles andere müssen Sie sich aktuell keine Gedanken machen.

  • user
    Volker
    am 18.12.2023

    Hallo,

    ich war insgesamt 17 Monate krankgeschrieben und erhielt von der Krankenkasse Krankengeld. Während dieser Zeit musste ich nach Aufforderung durch die Krankenkasse einen Antrag auf medizinische Reha stellen. Dieser Antrag wurde auch bewilligt. Die Dt. Rentenversicherung hat die Bewilligung dreimal geändert, weil die ausgewählten Kliniken keinen Reha-Platz während des Bewilligungszeitraums anbieten konnten. Nun arbeite ich seit 3 Monaten wieder auf meinem bisherigen Arbeitsplatz. Beginn der Reha soll im Feb 2024 sein. Von der Klinik habe ich bereits einen fixen Termin genannt bekommen. Meine Frage: Laut Auskunft der Krankenkasse habe ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld (Rest 2 Wochen). Das war mir bewusst. Laut Auskunft der Dt. Rentenversicherung habe ich während der geplanten Reha jedoch auch keinen Anspruch auf Übergangsgeld, da ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Anspruch auf Lohnfortzahlung habe ich ebenfalls nicht, da ich mit Beginn der Reha noch keine sechs Monate wieder arbeite. Die geplante Reha über mind. 5 Wochen kann ich jedoch finanziell aus Ersparnissen alleine nicht realisieren, da Verpflichtungen wie Miete, Raten, Versicherungen usw. weiterlaufen. Mein Arbeitgeber hat mir geraten, den Resturlaub aus dem vergangenen ("kranken") Jahr zu nehmen und während diesem Urlaub die Reha zu absolvieren. Somit würde Gehalt weiter bezahlt werden. Die Dt. Rentenversicherung lehnt dies auf Nachfrage jedoch ab, mit der Begründung, dass ich während der Reha als nicht arbeitsfähig gelten würde und nach gesetzlicher Regelung dann auch kein Urlaub während dieser Zeit genommen werden kann. Ich verzweifle an diesem gesetzlichen Dickicht und weiß nicht was tun.

  • user
    Christian
    am 16.09.2023

    Hallo!

    Ich bin seit 5.9. in Reha. Die KK hat mich zum 18.9. ausgesteuert. Kriege ich dann auch kein Übergangsgeld mehr für den rest der Reha?

  • user
    Daniela
    am 06.07.2023

    Hallo,

    mir geht es wie vielen, nach ein paar

    Wochen krank. Ich wurde natürlich von der Krankenkasse genötigt einen Antrag auf "Reha" zu stellen. Ich bin Behandlung die auch Erfolge aufweist. Angeblich hat mein Arzt auf Anfrage der KK eine Reha für angebracht gesehen. Die dürfen ohne Erlaubnis nicht mit meinem Arzt sprechen und sie haben auch nicht mit ihn gesprochen. Das ist schon mal eine Dreiste Lüge. Ich wurde auch vorher nicht vom MDK befragt oder irgendwas. Ich soll den Antrag in zwei Wochen abgeben haben. Entweder Krankenkasse oder Rentenkasse. Dabei habe ich 10 Wochen. Keine Aufklärung was die Folgen der Reha und für was diese eigentlich ist.

    Kann ich in Wiederspruch gehen?

    Macht das Sinn? Und wenn ich den Antrag stelle aber in ein paar Wochen wieder soweit genesen bin dass ich kein Krankengeld mehr brauche, darf ich dann die Reha absagen da ich ja dann wieder arbeiten würde.

    Danke für die Antwort

  • user
    Serkan
    am 22.04.2023

    Welches Geld bekommt man von der Krankenkasse nach der 10 Wochenfrist wenn man Reha Antrag kurz vor der 10 Wochen Frist stellt. Man fängt ja nicht direkt im Anschluss der 10 Wochen Frist mit der Reha an. Bekommt man nach der 10 Wochen Frist bis zum Reha Beginn weiterhin Krankengeld oder direkt das Übergangsgeld auch wenn man auf den Rehaplatz wartet?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Das Übergangsgeld gibt es erst, wenn die Reha beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt beziehen Sie weiter Krankengeld.

      • user
        Heinrich
        am 18.09.2023

        Hallo Herr Schultz,

        muss in dieser Zeit (10 Wochen Frist bis zum Beginn der Reha) der behandelnde Arzt weiter krankschreiben oder zahlt die Krankenkasse aufgrund der Beurteilung des Medizinischen Dienstes?

        Was ist wenn der Arzt zwischenzeitlich der Meinung ist, dass der Patient wieder arbeitsfähig ist? Ist der Rehaantrag damiz hinfällig?

        • user
          Christian Schultz
          am 19.09.2023

          Hallo Heinrich, Krankengeld gibt es nur, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Auch wenn demnächst eine Reha ansteht. Was dann mit der Reha passiert, kommt auf den Einzelfall an.

  • user
    Peter
    am 27.02.2023

    Hallo,

    meine Aussteuerung von Krankengeld endet am 09.04.2023.

    Habe heute 27.02.2023 eine lta berufliche Reha bekommen mit einer Frist von 10 Wochen. MD meinte das ich meinen alten Arbeitsplatz nicht mehr ausüben könnte wegen meinem 2 fachen Daumen op. Es sind nur noch 6-7 Wochen bis ich ausgesteuert werde. Krankenkasse meinte auch wenn ich ausgesteuert werden sollte, würde diese 10 Wochen Frist noch gelten. Stimmt das ? Und hätte ich irgendwelche Nachteile davon wenn ich den Antrag nicht wegschicken würde? Ich würde ja keinen Krankengeld mehr beziehen und müsste sowieso zum Arbeitsamt. Ich habe auch noch einen laufenden Arbeitsvertrag.

    Das ganze macht mich schon fertig.

    Kann nichts mehr essen seid Monaten und Schlafstörungen habe ich auch.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2023

      Hallo Peter, holen Sie sich unbedingt Unterstützung. Das ist ganz wichtig in dieser Situation. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Wenn Sie vom Kranken- ins Arbeitslosengeld wechseln, müssen Sie ziemlich sicher ohnehin eine Reha beantragen. Aber wie gesagt, holen Sie sich bitte individuelle Unterstützung.

  • user
    Waltraud Zieglmeier
    am 08.02.2023

    Hallo, ich habe heute 8.2.23 von der Kasse die Aufforderung zur Beantragung einer Reha bekommen. Vom MD wurde beschrieben, dass eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, wegen primär ossär metastasierenden Mammakarzinom. Ich psychisch und körperlich wegen meiner Diagnose und Therapie nicht mehr in der Lage zurück in meinen Beruf zu gehen. Könnte es sein, dass es in der Reha zu einer übergangslosen Rentenbeantragung kommt.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2023

      Hallo Waltraud, genau darum geht es in der Reha. Die Krankenkasse möchte dort überprüfen lassen, ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen können.

  • user
    Ivan
    am 16.12.2022

    Hallo.

    Die Kasse hat mich aufgefordert einen Berufliche Reha Antrag zu stellen. Grund laut MD Gutachter , dass mein Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ich möchte aber mich zu ende Rehabilitieren und wieder mein Job aufzunehmen. Ist das möglich oder bin ich nicht mehr für mein beruf versichert bin? Kann KK durch diesen Gutachten mir verbieten mein bisheriger Beruf auszuüben ?

    Danke für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Ivan, wenn Sie im Bezug von Krankengeld sind, kann die Krankenversicherung Sie regelrecht zwingen, eine Reha zu absolvieren. Das steht auch so in dem Brief von der Kasse, Sie müssen dann innerhalb von 10 Wochen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

  • user
    Kiki
    am 01.06.2022

    Hallo,

    bei mir macht keine Kasse Druck, sondern der Arzt. Er meint, dass die KK der Klinik auf die Füße tritt. Mein KG läufz Anfang Oktober aus und der Doc meint, ich müsse bis zum nächsten

    Termin den EM-Rentenantrag gestellt haben.

    Oder mich bei ihm nicht mehr krankschreiben lassen (Depression und PTBS) sondern vom anderen Arzt auf meine KHK.

    Was mache ich denn jetzt?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.06.2022

      Für das Krankengeld spielt es technisch keine Rolle, bei welchem Arzt Sie krankgeschrieben werden. Aber was jetzt in Ihrer Situation tatsächlich am besten für Sie wäre, kann man nur in einem persönlichen Gespräch klären. Lassen Sie sich dazu gern bei meinen Kollegen beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kornelia
    am 03.01.2022

    Auch ich habe eine Aufforderung von der KK erhalten, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf REHA zu stellen. Das war am 02.12.2021. Am 24.12.2021 erhielt ich ein Schreiben der Rentenversicherung, ebenfalls mit der Aufforderung, den beigefügten Reha-Antrag ausgefüllt an die Rentenversicherung zurückzusenden. Allerdings mit einer Frist von 2 Wochen. An welche Frist muss ich mich denn nun halten??

  • user
    Lena
    am 08.04.2021

    Hallo,

    danke für Ihre vielen Artikel hier!

    Ich bekomme seit 6 Monaten Krankengeld und meine KK hat mich nun zum Reha-Antrag aufgefordert. Dem werde ich zum Ende der Frist auch nachkommen (muss ich ja). Nun ist es so, dass ich mich derzeit auch bewerbe (davon weiß die KK natürlich nichts), denn in meinen alten Betrieb möchte ich auf keinen Fall zurück; generell wäre ich aber wohl für eine Wiedereingliederung bereit. Meine Therapeutin und Ärztin unterstützen dies auch und raten mir sogar von einer Wiedereingliederung in meinem alten Betrieb ab.

    Nun meine Frage: Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit ein Arbeitsangebot bekomme. Kann ich dieses dann annehmen? Oder muss ich dann ggf das Krankengeld wieder zurückzahlen? "Muss" ich dann mit dem Arbeitsantritt warten, bis die Reha vorbei ist?

    Mich stresst das ganz schön!

    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.04.2021

      Hallo Lena, normalerweise ist es kein Problem, wenn Sie wieder arbeiten können - die Kasse freut sich ja, weil sie nicht mehr zahlen muss. Sollten doch Schwierigkeiten aufkommen, lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

  • user
    Viona
    am 07.01.2021

    Hallo,

    Ich stecke gerade in dieser Situation. Die Kasse hat mich aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Ich kann aber in etwa einem Jahr eine Schwerbehindertenrente ohne Abzüge beantragen, möchte daher jetzt keinen Antrag auf EM Rente. Aber wie komme ich aus dieser Situation raus?

    Danke für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2021

      Hallo Viona, wenn die Krankenkasse auf der Reha besteht, müssen Sie den Antrag innerhalb von 10 Wochen stellen. Da geht es natürlich vor allem um Geld.

      Ob sich in Ihrem Fall noch etwas machen lässt, kann ich von hier aus nicht sagen. Lassen Sie sich am besten individuell beraten. Und zwar anhand Ihrer Unterlagen.

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