In der Sozialberatung des SoVD in Schleswig-Holstein ist das eine Frage, die sehr viele Menschen umtreibt. Und das ist völlig verständlich. Wenn jemand seit vielen Monaten nicht mehr arbeiten kann, immer wieder zwischen Arzt und Arbeitgeber pendelt – und dazu noch Probleme mit der Krankenkasse aufkommen – dann ist das emotional nur schwer zu verkraften. Nach bald anderthalben Jahren Krankengeld winken dann schnell Existenzängste. Habe ich nach der Aussteuerung kein Geld mehr? Bin ich nach der Aussteuerung überhaupt noch krankenversichert?
In diesem Beitrag wollen wir mit einigen Mythen aufräumen. Wenn Sie sich an unsere Empfehlungen halten, können Sie dem Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld deutlich entspannter entgegen sehen.
Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nein, die gibt es nicht. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen Ihrer Beschäftigung beim Arbeitsamt melden – sonst droht eine Sperre. Wenn Sie wegen Krankheit ausgesteuert werden, besteht ein solches Risiko jedoch nicht.
Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie sich erst an dem Tag beim Arbeitsamt melden, an dem das Krankengeld ausläuft, geht Ihr Anspruch nicht verloren.
Kann ich mir mit der Meldung beim Arbeitsamt also ruhig Zeit lassen?
Theoretisch schon. Aber Sie sollten nicht bis auf den letzten Drücker warten. Warum? Da ist zum einen das nicht zu unterschätzende Gefühl von Sicherheit. Stellen Sie sich vor, Sie beziehen seit vielen Monaten Krankengeld. Das bedeutet nicht nur, dass Sie mit einem kleineren Einkommen als früher über die Runden kommen müssen. Sie sitzen außerdem zwischen mehreren Stühlen: Arbeitgeber, Hausarzt, Krankenkasse.
Dann ist da die alles entscheidende Frage, wie es mit Ihnen weitergeht. Zurück in den Job? Weiter abwarten? Erwerbsminderungsrente beantragen? Wäre es da nicht beruhigend, wenn Sie schon vor dem letzten Tag des Krankengeldes Ihre Bewilligung zum Arbeitslosengeld in der Tasche hätten?
Was ist das Schlimmste, das passieren kann, wenn ich erst später zur Arbeitsagentur gehe?
Sobald Sie dem Mitarbeiter im Amt gegenübersitzen, erfolgen zwei Prüfungen. Zum einen geht es um Ihren generellen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weil Sie aber unmittelbar aus dem Krankengeld kommen, müssen Sie auch noch die amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Keine Sorge – Sie müssen sich keinem Gutachter vorstellen. Aber das Arbeitsamt prüft nach Aktenlage, inwiefern Sie nun vor dem Hintergrund Ihrer Erkrankung anspruchsberechtigt sind. Läuft es über die Nahtlosigkeitsregelung oder nicht? Erst wenn auch diese Prüfung abgeschlossen ist, kann das Geld ausgezahlt werden.
Falls Sie also spät dran sind, kann es manchmal vorkommen, dass die Bundesagentur für Arbeit noch eine Weile für Ihren Antrag braucht. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Anspruch verlieren oder weniger Geld bekommen. Erstens wird das Arbeitslosengeld ohnehin erst am Ende des Monats überwiesen. Und zweitens bekommen Sie bei eventuellen Verzögerungen nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Nachzahlung.
Und noch eine wichtige Information: Zum Ende des Krankengelds wird Ihre Kasse Sie anschreiben. In dem Brief steht unter anderem, dass Ihr Krankenversicherungsschutz erlischt. Keine Panik. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Außerdem gilt nach der Aussteuerung der sogenannte „Nachversicherungsschutz“. Für einen Monat nach dem Krankengeld sind Sie auf jeden Fall weiter krankenversichert. Diese Angst sind Sie jetzt also auch los.
Kommentare (128)
Fam. Röhrig
am 31.01.2024Guten Tag ,
mein Mann ist privat krankenversichert und am 26.06.2023 mit 50 Jahren leider unheilbar an Krebs erkrankt. Da keine Aussicht mehr auf Heilung besteht, erzieht er seit dem 26.06.2023 auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Er dachte, er wäre gut abgesichert, aber dies änderte sich, als die private KV zum 30.09.2023 ihre Leistungen komplett einstellte und auf die Zahlung der privaten BU verwies. Mittlerweile wissen wir, dass dies absolut ärgerlich, aber leider rechtens ist. Am 02.10.2023 haben wir für ihn die gesetzliche EU-Rente beantragt, die nun auch zum 01.01.2024 befristet bewilligt wurde. Festgestellt hat die gesetzliche RV die Berufsunfähigkeit am 22.12.2023. Für die Zeit vom 01.10.-31.12.2023 besteht nun leider eine Versorgungslücke, da wir nicht wussten, dass er sich trotz bestehendem Arbeitsverhältnis arbeitslos hätte melden müssen. Eine nachträgliche Meldung (Nahtlosigkeitsregelung) weist das Arbeitsamt konsequent zurück. Die Sonderregelung in § 101 Abs. 1 a SGB VI, die ebenfalls eine Sicherungslücke sein soll, trifft ebenfalls nicht zu, da das Ende des Krankentagegeldbezugs vor dem Datum der Feststellung durch die RV liegt.
Können wir überhaupt noch etwas machen, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen und eine unbefristete EU Rente zu begehren?
Wir sind verzweifelt.
Christian Schultz
am 31.01.2024Hallo, solche Anfragen können wir nicht hier im Forum beantworten, dafür ist die Sachlage zu komplex. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Silvia
am 14.11.2023Hallo,
Bei mir ist es sehr Kompliziert, ich habe die Vollmacht für meine Mutter da sie einen Hirntumor hat. Meine Mom ist seit August 22 krank, damals noch wegen einer anderen Diagnose. Es kam ein Brief der Kasse das sie im Februar 24 ausgesteuert wird/ist. Seit März hat sie den Tumor, die Diagnose von August wurde fortgeführt. Sie ist natürlich nicht mehr Arbeitsfähig, daher muss ein Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt werden. Sie hat noch nie von ihrem Alg Anspruch Gebrauch gemacht. Ich möchte das alles nicht auf den letzten Drücker machen, da es wichtig ist in der Situation geklärte Verhältnisse zu haben. Meine Mutter ihr Arbeitsvertrag besteht noch !
Christian Schultz
am 15.11.2023Hallo Silvia, wie oben im Beitrag beschrieben. Sobald Sie das Schreiben der Krankenkasse über die Aussteuerung haben, können Sie sich damit bei der Arbeitsagentur melden.
Torsten
am 11.12.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
erst einmal danke für die vielen Antworten die Sie hier immer geben.
Ich habe eine Frage zur Meldung bei AfA . Ich wurde mit meinen jetzt 60 Jahren im März 2023 gekündigt und wurde auch zeitgleich krank. Ich befinde mich immer noch im Krankengeld. Gegen die Kündigung habe ich Kündigungsschutzklage erhoben und wir haben einen Vergleich. Im März hatte ich mich gleich telefonisch bei der AfA gemeldet und man sagte mir erst wenn ich gesundgeschrieben bin kann ich mich arbeitslos melden. Ich habe jetzt noch einmal telefonisch nachgefragt und habe die gleiche Antwort erhalten. Ich gehe nach den Gesprächen mit den Ärzten davon aus auch noch bis Mitte nächsten Jahres in Behandlung und AU zu sein. Nur ist die Aussage mit der Meldung wirklich richtig. Man hat ja auch keinen Nachweis über die Meldung am Telefon das man ja eigentlich arbeitslos ist. Könnte Sie dazu nur kurz eine Antwort geben Vielen Dank im Voraus.
Christian Schultz
am 11.12.2023Hallo Torsten, sobald ein Arbeitsverhältnis endet, muss man das schnellstmöglich der Arbeitsagentur mitteilen. Das haben Sie getan. Andernfalls droht eine Sperre.
Etwas anderes ist die Situation, wenn das Krankengeld ausläuft. Dann bekommen Sie zwei Monate vorher ein Schreiben von der Krankenkasse. Und mit dem müssen Sie sich dann auch bei der Arbeitsagentur melden. Das kennen die Mitarbeiter vom Arbeitsamt auch.
Torsten
am 11.12.2023Hallo Christian,
vielen Dank für deine Antwort. Das ist ein toller Service den ihr bietet. Ich bin auch Mitglied bei euch. Aber wie gesagt war und ist die Meldung nur telefonisch erfolgt und die Mitarbeiter sagten ich soll und brauche nicht vorbei kommen, sondern erst bei Genesung oder wenn ich diese Zeit kenne.
Auf die Frage zu einem einem Nachweis für diese Telefongespräche und Meldungen, wurde mir mitgeteilt das ich diese nicht bekommen kann, oder auch nicht benötige. Es reicht nach der Genesung. Das kann aber dann womöglich nach über einem Jahr sein. Ich hoffe man hat es notiert und ich bekomme nicht wegen nicht persönlicher und "Überhaupt" Meldung eine Sperre.
Beste Grüße Torsten
Ina
am 24.10.2023Hallo,
Wir haben am 22.09.2023 für meinen Papa rückwirkend Krankengeld bei der Agentur beantragt, da wir den Brief der Krankenkasse über die Aussteuerung nie bekommen haben. Im Nachgang habe ich von der Krankenkasse erfahren, dass es schon Mitte August zur Aussteuerung kam. Jetzt haben wir die Bewilligung für das Krankengeld erhalten, aber erst zum 22.09, man hat uns aber gesagt, dass sollte kein Problem sein, dies rückwirkend zu erhalten. Was ist den jetzt richtig?
Christian Schultz
am 25.10.2023Hallo Ina, solche Fragen können wir hier im Forum leider nicht klären, da man sich dafür Ihre Unterlagen anschauen muss. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Vanessa
am 26.09.2023Hallo, ich komme aus BW. Hier ist der Fall, dass das Krankengeld zum 09.10.23 endet. Das Arbeitsverhältnis wurde während des Krankendstandes gekündigt. Eine Reha wurde beantragt. Termin für die Reha ist allerdings erst im April 2024. Muss ich mich trotzdem an die Arbeitsagentur wenden oder zahlt hier die Rentenversicherung bis zum Antritt der Reha?
Danke vorab für die Info.
LG
Christian Schultz
am 26.09.2023Hallo Vanessa, melden Sie sich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur. Die Rentenversicherung zahlt erst ab Beginn der Reha.
K. Good
am 24.08.2023Mein Krankengeld lief vor ca. 1 Monat aus. Ich bin aber vorher schon ins Krankenhaus gekommen. Ich kann. Nicht persönlich mich beim Arbeitsamt melden. Wie kann ich den Antrag stellen?
Danke für die Rückmeldung,
K. Good
Christian Schultz
am 25.08.2023Das geht dann auch erstmal telefonisch.
Nadja
am 23.08.2023Hallo,
Ich bin bin seit 17.03..22 im Krankenstand und bekomme Krankengeld, ich habe mich beim Arbeitsamt nur telefonisch gemeldet, die haben gesagt wenn ich von der Krankenkasse die Aussteuerung habe soll ich mich telefonisch melden, …ich habe darauf gewartet das die Krankenkasse einen Brief schickt mit wann ich genau Ausgesteuert bin, nun habe ich heute bei der Krankenkasse angerufen, ich werde schon am 14.09.2023 ausgesteuert. Super jetzt bin ich viel zu spät mit der Anmeldung vom Arbeitsamt und den Schein habe ich auch nicht. Was kann ich tun?? Um eine Lücke zu vermeiden…
Christian Schultz
am 24.08.2023Hallo Nadja, Sie können die Zeit ja nicht zurückdrehen. Bitte alle erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich einreichen - dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch rechtzeitig klappen.
Sandra
am 14.08.2023Guten Tag,
ich habe ein Schreiben erhalten von der KK, dass ich am 02.10.23 nach 1 1/2 Jahren ausgesteuert werde.
Befinde mich noch in einem Arbeitsvertrag seit Januar 2018.
Im Juli 2023 musste ich zum MD der bescheinigte das eine Gefährdung/ Minderung der Erwerbstätigkeit vorliegt und ich eine Reha beantragen soll.
Die KK gibt mir 10 Wochen Zeit, sonst endet mein Anspruch auf Krankengeld. Diese endet aber ohnehin ja am 02.10.23.
Soll ich die Reha denn nun trotzdem noch beantragen? Ich stehe dem Arbeitsmarkt doch dann gar nicht zur Verfügung?
Und ist eine Reha gleichzeitig ein Rentenantrag?
In den alten Job kann ich wohl nicht mehr zurück da ich nicht mehr schwer heben darf.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß Sandra
Christian Schultz
am 14.08.2023Hallo Sandra, die Reha müssen Sie beantragen. Das müssen Sie sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin, wenn Sie ins Arbeitslosengeld kommen. Und falls im Rahmen der Reha festgestellt wird, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind. wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet.
Christoph Beuke
am 26.07.2023Hallo, mir wurde am 14.07.2023 (Datum vom Bescheid) von meiner Krankenkasse mitgeteilt das mein Krankengeld am 26.06.2023 !ausläuft und ich mich vor dem 26.06.2023 ! bei der Arbeitsagentur melden soll. Ich lasse mal weg das meine aktuelle Diagnose nichts mit der vorherigen Diagnose zu tun hat und daher die 78 Wochen neu beginnen.
Ist es möglich das eine Krankenkasse 3 Wochen rückwirkend aussteuert?
LG Christoph
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Christoph, so etwas sollte natürlich nicht passieren. Allerdings hören wir beim SoVD leider häufiger, dass die Krankenkassen die Bescheide zur Aussteuerung sogar ganz vergessen.
Dervis
am 08.07.2023Liebe Christian, Nach 78 Wochen Krankengeld meldete ich mich bei der Agentur für Arbeit. Sie zahlte nur noch zwei Monatsgehälter, jetzt zahlt das Arbeitsamt nicht mehr.Das Arbeitsamt sagt, wenn der Arbeitsplatz ausfällt, kann man Alg 1 bekommen, meine Geschäftsbeziehung geht weiter, ich kann nur wegen meiner Schmerzen nicht arbeiten, das Krankengeld ist abgelaufen, wer zahlt, wenn ich ein Hamburgermodell mache, was soll ich jetzt tun?
Christian Schultz
am 10.07.2023ALG I kann man auch beziehen, wenn der Arbeitsvertrag noch besteht. Bitte lassen Sie sich individuell beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Maria
am 08.06.2023Hallo Christian,
ich bin fast 61 Jahre alt und werde trotz bestehender Krankheit von meiner Krankenkasse am 10.09.2023 ausgesteuert.
Da mein ALG1 deutlich höher sein wird als eine mögliche Erwerbsminderungsrente, erhielt ich die Empfehlung mich erst kurz vor der Aussteuerung Ende August bei der Arbeitsagentur zu melden und erst nach Aufforderung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Mein maximaler ALG1-Anspruch beträgt 12 Monate.
Im obenstehenden Artikel wird empfohlen, sich mindestens 2 Monate vor der Aussteuerung arbeitslos zu melden. Nun bin ich unsicher, ob ich mich doch früher bei der Arbeitsagentur melden soll. Muss ich mit Nachteilen rechnen, wenn ich auf Zeit spiele?
Christian Schultz
am 08.06.2023Hallo Maria, unsere Empfehlung bezieht sich einfach auf die Bearbeitungszeit bei der Arbeitsagentur. Es wäre ja fatal, wenn Sie für einige Wochen kein Geld erhalten, weil Sie den Antrag zu knapp gestellt haben.
Maria
am 08.06.2023Hallo Christian, danke für die schnelle Antwort. Ich habe gehört, dass ich einen Vorschuss zum ALG erhalten kann, wenn die Bearbeitungszeit bei der Arbeitsagentur länger als 4 Wochen dauert. Trifft das zu?
Christian Schultz
am 08.06.2023Da bin ich mir gerade nicht sicher. Bitte direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen. Posten Sie das Ergebnis gern hier, damit wir alle etwas davon haben.
Oliver Simon
am 01.06.2023Hallo SoVD Team,
ich werde zum 05.07.2023 bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ausgesteuert. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist bereits vor zwei Monatten gestellt worden. Ich wollte mich nächste Woche arbeitslos melden gehen. Ist das richtig so, dass ich angeben muss dem Arbeitsmakt (im Rahmen meiner persönlichen Möglichketen) zur Verfügung zu stehen, weil ich sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
LG
Oliver
Christian Schultz
am 02.06.2023Hallo Oliver, Sie müssen erst einmal nur den Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dort bekommen Sie dann Formulare mit, die Sie und Ihr Arbeitgeber ausfüllen müssen. Zum Arbeitsmarkt müssen Sie erst einmal gar nichts sagen, das kann eventuell später noch einmal wichtig werden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Michael
am 03.05.2023Hallo,
ich komme aus NRW, ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht? Bin am 26.03.2023 ausgesteuert worden und habe leider verpennt, mich rechtzeitig arbeitslos zu melden. Die Aussteuerungsunterlagen der Krankenkasse habe ich erst am 12.04.2023 auf Anfrage erhalt, so habe ich mich am 13.04 Arbeitslos gemeldet. Würde auch ab dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld bekommen. Ist es aber wirklich rechtens das das Geld für die Zeit zwischen dem 26.03- 13.04 komplett verfallen ist und noch nicht einmal zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird? Also so wurde es mir mitgeteilt. Ich weiß, dass mir dort ein Fehler unterlaufen ist, aber ich bin seit über zwanzig Jahren an der Schippe und habe ja Gelder eingezahlt und dann wird mir einfach gesagt Pech gehabt?
Christian Schultz
am 03.05.2023Hallo Michael, leider ist das tatsächlich so. Die Krankenkasse hat hier einen Fehler gemacht. Es ist aber schwierig, diesen Fehler nachzuweisen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Patient nachträglich ALG I erhalten hat.
Michael
am 03.05.2023Hallo Christian,
danke für deine Antwort. Ich habe es befürchtet. Da kann man nichts machen. Wünsche noch einen schönen Tag.
Jennifer
am 08.05.2023Hallo ich bin ebenfalls aus NRW und habe am Wochenende den Brief meiner Krankenkasse erhalten das mein Krankengeld im August endet, ich wurde während meiner Krankenzeit vom Arbeitgeber gekündigt, und soll mich jetzt laut meiner Krankenkassen bei der Agentur für Arbeit melden, gesagt getan , die Agentur für Arbeit sagte mir aber es würde ausreichen wenn ich mich 4 Wochen vorher melden würde, ich lese aber überall man soll sich 3 Monate vorher melden? Werde voraussichtlich auch noch länger krank sein. Was soll ich nun tun jetzt schon hin gehen mit dem Bescheid der Krankenkasse oder wirklich erst 1 Monat vorher? Mfg
Christian Schultz
am 09.05.2023Hallo Jennifer, hier müssen wir differenzieren. Dass Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde, sollten Sie der Arbeitsagentur immer so schnell wie möglich mitteilen.
Zum Ende des Krankengeldes reicht es in Ihrer Region offenbar, wenn Sie vier Wochen vorher bei der Arbeitsagentur vorstellig werden. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Andreas
am 17.03.2023Hallo
Mein Krankengeldanspruch läuft am 03.05.23 aus
Ich hatte vor kurzen eine OP die jetzt noch mindestens 2 monate genesung braucht.
Ich bin noch in einem Arbeitsverhältnis
Das Problem ist das mir noch eine grosse OP bevorsteht die auch wieder zeit benötigt
Muss ich jetzt selber kündigen wegen den Anspruch auf Alg 1 ?
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Andreas, Sie müssen nicht kündigen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Sabine
am 15.02.2023Hallo bin kurz vor Aussteuerung im mai 2023 was soll ich jetzt tun Antrag auf erwerbsminderungsrente ist noch nicht abgeschickt da noch ärztliche Befunde fehlen.vielen Dank schon Mal
Christian Schultz
am 15.02.2023Hallo Sabine, wie im Beitrag beschrieben: Melden Sie sich in jedem Fall spätestens im März bei der Arbeitsagentur, damit Sie rechtzeitig Ihr Arbeitslosengeld erhalten. Wie es dann in Sachen EM-Rente weitergeht, muss man dann schauen.
Andreas
am 14.02.2023Guten Tag zusammen,
habe heute einen Bescheid erhalten das mein Krankengeld am 25.04.2023 ausläuft. Dem Bescheid lag eine vorausgefüllte Empfangsbestätigung mit Rückumschlag bei. Nun soll ich den Erhalt des Bescheides schriftlich per Unterschrift bestätigen und die Bestätigung dann an die Krankenkasse zurücksenden. Es erfolgt im Bescheid zudem die Belehrung, dass ein weiteres Krankengeld erst nach Erhalt dieser Bestätigung ausbezahlt wird.
Ist das zulässig, ich wohne u. a. auf dem Dorf (Post ca. 10 km entfernt) und zudem bin ich stark gehbehindert?
Mir wurde während meiner Krankheit (Probezeit) gekündigt, ALG1-Anspruch hätte ich 15 Monate. Muss ich mich gleich am 25.04.2023 beim Arbeitsamt melden oder genügt es theoretisch auch wenn ich wieder arbeitsfähig bin (ein paar Wochen später), oder verfällt dann mein ALG1-Anspruch?
Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Rückantwort.
Andreas
Christian Schultz
am 14.02.2023Hallo Andreas, das mit der Empfangsbestätigung kenne ich so nicht. Aber ich halte es auch nicht für überzogen - die Kasse will sich vermutlich nur absichern.
Bei der Arbeitsagentur melden Sie sich bitte schon in den nächsten Tagen. Das schreiben wir ja auch hier im Beitrag. Sonst sind Sie womöglich einige Zeit ohne Einkommen.
Biggi
am 24.01.2023Hallo
ich werde Ende Januar ausgesteuert und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Soll ich dies dem Arbeitgeber mitteilen und wie verhält es sich mit meinem Urlaub vom Jahr 21,22 und 23? Muss ich dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich diesen Antrag gestellt habe?
Mit freundlichen Grüßen
Biggi
Christian Schultz
am 24.01.2023Hallo Biggi, den Antrag zur EM-Rente sollten Sie der Arbeitsagentur auf jeden Fall mitteilen. Der Arbeitgeber muss das erst wissen, wenn es hier eine Entscheidung gibt. Es gibt die Möglichkeit, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Aber da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Inka
am 30.12.2022Guten Tag,
ich bin seit 15.12.2021 AU. Nach meiner Rückfrage bei meiner neuen KK (Wechsel im Februar), wann die 78 Wochen enden und was danach passiert, hat mir die hkk mit Schreiben vom 27.12.2022 mitgeteilt, dass mein Anspruch auf Krankengeldzahlung zum 21.11.2022, also vor über einem Monat, endete. Zudem soll ich eine Empfangsbestätigung unterzeichnen und mitteilen, wie ab sofort mein Status erfasst werden soll. Ich bin diesbezüglich Laie und wusste nicht, ob und welche Zeiten angerechnet werden.
Hierzu meine Fragen:
Hätte die KK mich nicht schon früher über die Beendigung der Krankengeldzahlung informieren müssen?
Muss ich das zu viel gezahlte Krankengeld nun zurück überweisen?
Bekomme ich denn nun überhaupt (da immer noch AU) und auch rückwirkend Geld von der Agentur für Arbeit (während der AU wurde mir während der Probezeit gekündigt)?
Ich freue mich über Ihre baldmögliche Rückmeldung.
Herzlichen Dank.
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Inka, normalerweise muss Ihnen die Krankenkasse rund zwei Monaten vor der "Aussteuerung" schriftlich mitteilen, dass das Krankengeld demnächst endet. Wenn Sie vor dem 15.12.2021 noch nicht arbeitsunfähig waren, sind die 78 Wochen jedoch noch lange nicht rum. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie Ihren Anspruch noch einmal prüfen lassen. Gern bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Ich
am 18.11.2022Das Überbrückungs-Übergangsgeld ist ja eine Leistung, die z.B. nach einer abgeschlossenen medizinischen Reha und nach dem Ende des Krankengeldbezuges (also für die Zeit ab der Aussteuerung) und dem Beginn einer beruflichen Reha gezahlt wird.
Nun stellt sich die Frage, wonach sich die Höhe des Ü-Übergangsgeldes im obigen Beispiel berechnet, wenn man sich nach der Aussteuerung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat und bis zum Beginn der beruflichen Reha Arbeitslosengeld bezieht. Gemäß §69 SGB IX Kontinuitätsregelung wird die Bemessungsgrundlage der letzten Lohnersatzleistung zugrundegelegt. Ist dies im genannten Beispiel nun das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld? Oder kommt die Kontinuitätsregelung in diesem Fall überhaupt nicht zur Anwendung, da zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Ü-Übergangsgeld keine versicherte Beschäftigung besteht?
Christian Schultz
am 18.11.2022Das kann ich Ihnen ohne weitere Recherche nicht aus dem Stehgreif beantworten.
Reina
am 07.11.2022Guten Tag,
bei mir endet demnächst der Bezug von Krankengeld aufgrund von Aussteuerung.
Nun steht für die Zukunft eine berufliche Reha (Umschulung) durch die Rentenversicherung an, für die ich Übergangsgeld erhalten werde. Da ich vor kurzem bereits eine medizinische Reha durch die Rentenversicherung durchgeführt und beendet habe und für die ich ebenfalls Übergangsgeld bezogen habe, wurde mir mitgeteilt, dass mir wohl für die Zeit zwischen der Aussteuerung und dem Beginn der Umschulung grundsätzlich ein Überbrückungs-Übergangsgeld von der Rentenversicherung zusteht.
Anspruchsvoraussetzung dafür ist allerdings anscheinend, dass ich bis zum Beginn der Umschulung entweder
a. weiterhin arbeitsunfähig bin - nachgewiesen durch das Zusenden von monatlichen AU Bescheinigungen an die RV) oder
b. bis dahin keinen leidensgerechten Arbeitsplatz vermittelt bekomme - für den Fall, dass ich bei der Agentur für Arbeit AfA arbeitslos gemeldet bin und die AfA monatlich bestätigt, dass sie keinen leidensgerechten Arbeitsplatz vermitteln konnte
Nun frage ich mich: Was würde passieren, wenn
c. ich mich bei der Agentur für Arbeit nicht arbeitslos melde und stattdessen versuchen würde, bis zum Beginn der Umschulung einen leidensgerechten Arbeitsplatz selbst zu finden und dies am Ende erfolglos bliebe.
- Wären damit die Anspruchsvoraussetzungen für das Überbrückungs-Übergangsgeld ebenso erfüllt? Und, falls ja
- Welche Form des Nachweises / Inhalt eines entsprechenden Bestätigungsschreibens für die Rentenversicherung wäre in diesem Fall notwendig?
Christian Schultz
am 08.11.2022Hallo Reina, das müsste man sich im Rahmen einer individuellen Beratung anschauen. Aber grundsätzlich ist es nicht zu empfehlen, auf die Meldung bei der Arbeitsagentur zu verzichten. Denn Sie wissen auch nicht, wie es nach der Reha weitergeht. Bedenken Sie, dass die Bearbeitung bei der Arbeitsagentur auch eine Weile in Anspruch nimmt - und Sie benötigen ja fortlaufend ein Einkommen.
Uwe
am 22.10.2022Hallo,
Was passiert nach der Aussteuerung, wenn ich vor der Krankheit selbständig war und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? (Oder hat den jeder?)
Muss ich sofort ins ALG2, oder vorher eine Ablehnung für ALG1 abholen, also den Antrag trotzdem stellen?
Recht schönen Dank!
Uwe
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Uwe, in dem Fall prüfen Sie bitte bei der Arbeitsagentur, ob ein Anspruch besteht. Wenn nicht, wenden Sie sich direkt an das Jobcenter.
A. Elisabeth Gilleßen P.
am 18.10.2022Seit einigen Monaten befinde ich mich im Krankengeldbezug. Aussteuerung wird im nächsten Jahr erfolgen. Frage: Ich bin seit mehr als 30 Jahren bei einem kirchlichen Träger beschäftigt. Mein AG hat einen Aufhebungsvertrag angeboten. Kann dieser während des Krankengeldbezuges vereinbart werden und welche Auswirkungen hat dies auf eine mögliche Nahtlos-Arbeitslosenregelung oder auf eine Familienversicherung, falls kein Arbeitslosengeld beantragt wird. (Als wenn die Summe in diesem Jahr ausgezahlt würde, aber im nächsten die Familienversicherung in Frage käme?).
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
Christian Schultz
am 19.10.2022Das kann man nicht allgemein beantworten. In den meisten Fällen ist ein Aufhebungsvertrag keine gute Idee - zumindest nicht mit Blick auf folgende Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld. Dazu sollten Sie sich in jedem Fall individuell beraten lassen.
Karl
am 10.10.2022Hallo, ich wurde nach 37 Jahren Schicht arbeitslos unter anderem wegen Krankheit, u. habe 17 Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen. Bin seit 3 Monaten psychisch krank geschrieben u. soll eine Reha machen. Wie lange läuft noch das Krankengeld, u. kann ich event. nach der Aussteuerung wieder Arbeitslosengeld beziehen oder bin ich dann gleich in Harz 4?
Mit freundlichen Grüßen
Karl
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo Karl, das Krankengeld läuft maximal 78 Wochen. Faktisch aber nur 72 Wochen, weil hier vielleicht noch sechs Wochen ALG mit reingerechnet werden. Ob bei Ihnen anschließend noch einmal Arbeitslosengeld I gezahlt wird, müsste man sich genauer anschauen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Eva
am 30.08.2022Hallo, mir wurde fristgerecht zum 31.8.22 gekündigt, bin bei der Arb.ag. seit Juni arbeitssuchend gemeldet u warte auf bewilligten Rehaplatz (was sich schon Monate hinzieht), da arbeitsunfähig, aber wg bezahlter Freistellung bis vorgestern nicht krankgeschrieben (alle genannten Unstände sind Arb.ag. bekannt). Nun habe ich mich auf Anraten der Arb.ag. schon gestern krankschreiben lassen, aber vorerst nur bis 2.9., da gripp. Infekt. hinzukam. Meine Frage: Muss ich, ehe ich mich wg chron. Krankheit langfristig krankschreiben lasse, eine Phase einfügen, in der ich mich arbeitslos melde u ALG 1 erhalte, damit ich nach Aussteuerung auch wieder ALG 1 erhalte? Falls ja, wie lang müsste diese Phase sein? Oder ist Arbeitslosmeldung vor Aussteuerung gar nicht zwingend nötig, um hinterher ALG 1 zu bekommen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Christian Schultz
am 30.08.2022Hallo Eva, leider ist Ihre Anfrage zu individuell, als dass wir Sie hier im Forum allgemein beantworten können. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ines
am 18.07.2022Hallo!
Ich werde Ende September ausgesteuert. Ich habe das Gefühl, dass ich nur noch einen oder zwei Monate länger für meine Genesung benötige, sprich Anfang oder Ende November wieder gut dastehe, um das Leben entsprechend anzupacken :) Ob ich allerdings in meinen alten Job zurückgehen möchte, weiß ich aktuell noch nicht so ganz.
Wie überbrücke ich nun am Besten und stressfreisten diesen kurzen Zeitraum?
Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen. Ich hatte schon gelesen, dass es zwar möglich, aber im Hinblick auf den Anspruch auf ALGI nicht unbedingt ratsam ist, den Urlaubsanspruch direkt nach der Aussteuerung abzugelten, da das Arbeitsamt dies als Hinweis nehmen würde, dass man ja "nicht krank" ist und dann evtl. keinen Anspruch auf ALGI bei Krankheit mehr hat - ist das grundsätzlich so oder entscheidet hier das Arbeitsamt im Einzelfall?
Nehme ich also keinen Urlaub und beantrage entsprechend ALGI bei Krankheit, gehe ich eigentlich davon aus, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei mir nicht greifen wird, da ich voraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate eingegliedert werden kann. Allerdings schätze ich mein aktuelles Restleistungsvermögen so auf 3h/Tag. Nun habe ich gelesen, dass das ALGI dann auf das Restleistungsvermögen reduziert wird, sprich bei 3h/Tag auf ca. 37Prozent.
Was passiert, wenn ich nach dieser Beantragung und der Feststellung des Restleistungsvermögens mich dann doch entscheiden sollte zu kündigen? Natürlich hätte ich dann ersteinmal eine Sperrzeit von 3 Monaten, aber habe ich im Anschluss dann wieder Anspruch auf die 100% meines ALGs oder bleibt es bei dem prozentualen Anteil aus dem Restleistungsvermögen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße, Ines
Christian Schultz
am 19.07.2022Hallo Ines, Sie sollten sich bei der Arbeitsagentur tunlichst nur in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sonst bekommen Sie nicht das volle ALG I - und das wollen wir doch um jeden Preis verhindern. Dass die Nahtlosigkeitsregelung bei Ihnen zur Anwendung kommt, ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Aber wie immer empfehle ich auch an dieser Stelle: Lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Jeder Fall ist etwas anders.
Ines
am 19.07.2022Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Eines verstehe ich jedoch noch nicht: Ich hatte das so verstanden, dass das Arbeitsamt selbst via Gesundheitsprüfung den aktuellen Gesundheitszustand einschätzt und kommt dann ggf. zu einem Ergebnis mit Restleistungsvermögen von 3-6h täglich. Wie kann ich in einem solchen Fall mich trotzdem in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Danke und viele Grüße,
Ines
Christian Schultz
am 20.07.2022Das ist auch so, dafür ist der amtsärztliche Dienst zuständig. Aber bei dieser Prüfung ist erst einmal nur wichtig, ob Sie länger als sechs Monate krank sein werden oder nicht. Als Basis für die Nahtlosigkeitsprüfung.
Sandra Grube
am 02.06.2022Guten Tag,
wenn man sich erst nach der Aussteuerung beim der ARGE melden würde, welches Datum gilt dann als "Startdatum" der Zahlung vom Arbeitslosengeld?
Der erste Anspruchstag, also der Tag direkt nach der Aussteuerung,
oder
der Tag der persönlichen Vorstellung,
oder
eventuell auch
(zu dem Datum 29.11.21, wegen Corona) der Tag der telefonischen Meldung?
Wozu dient eigentlich die persönliche Vorstellung. Es genügt denen ja, wenn man den Ausweis zur Identifizierung vorzeigt und den Antrag gemeinsam ausfüllt, der auch telefonisch ausgefüllt werden kann.
Ich habe nämlich eine Weile vorher schon Insolvenzgeld erhalten, bin also bei der ARGE "bekannt".
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sandra
Christian Schultz
am 03.06.2022Hallo Sandra, Sie müssen sich ganz konkret zur Aussteuerung bei der Arbeitsagentur - nicht der "ARGE" - melden. Das geht auch erst einmal telefonisch - aber Sie brauchen ohnehin ein Schreiben von der Krankenkasse, in dem es um das Ende des Krankengeldes geht. Wenn Sie sich später melden, verfallen die ersten Tage. Sie würden dann erst ALG I erhalten, nachdem Sie sich gemeldet haben.
Clara
am 31.05.2022Hallo, ich bin bereits seit 01/21 AU und wurde jetzt nach 6-wöchiger Reha arbeitsunfähig entlassen. Laut Ärzte in der Reha Reha und auch schriftlich im Reha Bericht bestätigt, bin ich sowohl in meinem Bezugsberuf als auch auf dem allg. Arbeitsmarkt nicht arbeitsfähig (da unter 3 Std.) und soll in ca. 1 Jahr noch einmal in Reha kommen zur erneuten Leistungsbeurteilung.
Da ich seitens der Krankenkasse Mitte Juli ausgesteuert werde, muss ich nun volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Desweiteren soll ich mich beim AA wegen der Nahtlosigkeitsregelung melden.
Was muss ich denn zuerst machen?
Antrag auf Erwerbsminderung oder zuerst das Arbeitsamt? Schon mal danke für eine Antwort
Christian Schultz
am 31.05.2022Hi Clara, bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich rund zwei Monate vor der "Aussteuerung" melden. Wenn die Kasse nun auf dem Rentenantrag besteht, sollten Sie das auch zeitnah angehen. Denn bis darüber entschieden ist, kann es einige Monate dauern.
Clara
am 31.05.2022Vielen Dank!
Britta
am 29.04.2022Hallo,
ich habe eine beidseitige Hüftgelenkdysplasie. Im Januar 2021 wurde die rechte Seite operiert. Nun läuft mein Krankengeld Ende Juli aus. Im November steht mir die Op für die linke Seite bevor. Wenn mein Arzt mir quasi ab August eine neue AU für die linke Seite schreibt würde ich dann wieder Krankengeld bekommen oder müsste ich mich in jeden Fall arbeitslos melden?
Vielen Dank schonmal!
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo Britta, in diesem Fall könnte die Kasse argumentieren, dass beide Erkrankungen zusammenhängen. Es ist daher fraglich, ob Sie demnächst direkt wieder Krankengeld erhalten würden. Grundsätzliche Infos dazu finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Aber ich empfehle Ihnen in dieser Frage eine individuelle Beratung.
Grammozis Spiros
am 08.04.2022Hallo,
ich bin jetzt ausgesteuert und weiterhin Arbeitsunfähig, ich habe mich bei der Bundesagentur gemeldet und bekomme Krankengeld von der Bundesagentur.
Meine Frage:
wird diese zeit ( Krank Bezahlung von der Bundesagentur) später falls ich arbeitslos werden angerechnet??
oder ist das zu trennen ?
vielen Dank
Christian Schultz
am 08.04.2022Hallo Spiros, wenn Sie ausgesteuert wurden, erhalten Sie kein Krankengeld. Ich gehe davon aus, dass Sie das ganz normale Arbeitslosengeld beziehen. Und das bekommen Sie nur so lange, bis Ihr Anspruch erschöpft ist.
Frank Fasar
am 06.04.2022Guten Morgen,
auf der Internetseite treffen Sie zu dem Thema Arbeitslosmelden nach Aussteuerung wärend eines noch bestehenden Arbeitsvertrages 2 unterschiedliche Aussagen. Einmal sagen Sie: Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nein, die gibt es nicht. An anderer Stelle Sprechen Sie davon, das wenn man sich nicht rechtzeitig meldet, das eine Sperre droht. ("Stellen Sie den Antrag nicht zu spät, sonst droht Ihnen beim Arbeitsamt eine Sperrzeit")Was ist nun richtig?
Christian Schultz
am 06.04.2022Hallo Frank, die Aussage zur Sperre bezieht sich auf den befristeten Arbeitsvertrag. Beim Auslaufen müssen Sie sicher hier immer spätestens drei Monate vorher bei der Arbeitsagentur melden. Unabhängig vom Thema Aussteuerung. Ansonsten gilt unsere Empfehlung mit den zwei Monaten vor der Aussteuerung.
Saskia
am 29.03.2022Hallo,
ich bin leider schon lange krank geschrieben und werde Mitte Juni 2022 ausgesteuert. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag im ÖD. Nun bin ich schwanger. Wie soll ich mich verhalten? Wenn ich kein Beschäftigungsverbot bekomme, soll ich mich dann bei der Agentur für Arbeit melden? Ich bin psychisch derzeit nicht in der Lage zu arbeiten. Ab September beginnt der Mutterschutz. Ich habe von den letzten 2 Jahren bestimmt noch 50 Urlaubstage. Es wäre fatal wenn ich keine Krankenversicherung mehr habe in der Schwangerschaft und mein Kind ist auch über mich versichert. Ich weiß nicht mehr weiter.
Christian Schultz
am 29.03.2022Hallo Saskia, grundsätzlich sind Sie auch über die Aussteuerung hinaus krankenversichert. In der Regel über die Arbeitsagentur. Ich empfehle Ihnen aber eine persönliche Beratung anhand Ihrer individuellen Situation. Danach werden Sie auch zur Ruhe kommen -das ist ein oft unterschätzter Punkt beim großen Thema Aussteuerung und Nahtlosigkeit. Möglich ist das bei einem guten Fachanwalt für Sozialrecht oder auch beim SoVD.
Reiner L.
am 11.03.2022Hallo,
ich habe folgendes vor: ich bin zu Beginn meines Krankengeldbezugs gekündigt worden und mein Krankengeld läuft in ca. 6 Wochen aus, danach habe ich die Möglichkeit Alg.1 erstmals zu beantragen. Ich habe gelesen, dass es bei der Berechnung des Alg.1 je nach Restleistungsfähigkeit, 0-3 Std., 3-6 Std. oder Vollzeit, festgestellt vom med. Dienst der Arge, zu Nachteilen bei der Berechnung des Alg.1 kommen kann.
Ich habe daher vor, nicht auf die Aussteuerung durch die Krankenkasse zu warten, sondern ca. 2 Wochen vor der Aussteuerung mir keine Krankmeldung mehr geben zu lassen und mich dann bei der Arge ganz normal Arbeitslos melde und mein Alg.1 ganz normal von meinem letzten versicherungspflichtigen Einkommen berechnet wird.
Ist das Vorgehen sinnvoll oder soll ich mich besser Aussteuern lassen.
Zur Info, kann nächstes Jahr 2023 ab 01.August abschlagsfrei mit 64 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen, bin 1959 gebohren.
Vielen Dank für die Antwort,
Gruß Reiner
Christian Schultz
am 12.03.2022Hallo Reiner, eine fundierte sozialrechtliche Beratung kann ich hier im Forum nicht anbieten, eine solche sollten Sie aber auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
Aber grundsätzlich wird Ihr ALG nach dem Krankengeld nach dem Verdienst in Ihrem alten Job berechnet. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld
Bedenken Sie, dass Sie dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung stehen müssen, wenn Sie sich nicht "aussteuern" lassen. Das heißt, Sie müssen Bewerbungen schreiben, an Trainings teilnehmen etc.
Karoline
am 28.02.2022Ich habe eine Frage ich habe einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. jetzt habe mitbekommen das die AOK mein Krankengeld nicht mehr weiterzählt. Daher muss ich mich jetzt bei der Arbeitsagentur melden. Wie sieht es mit den Zahlungen aus. Bekomme ich wie von der AOK pro Krankmeldung mein Geld oder wird es nur noch Ende des Monats ausgezahlt ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 28.02.2022Hallo Karoline, das Arbeitslosengeld I kommt immer am Monatsende.
Andrea
am 13.12.2021Hallo,
ich wurde im Dez. 2019 ausgesteuert und bekam dann ALG 1 bis zu dem Zeitpunkt, wo ich aufgrund einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Miutterschutzes erhielt. Aus dem Mutterschutz heraus erhielt ich dann Elterngeld.
Ich bin in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis und mache mehr als 1 Jahr Elternzrit. Das Elterngrld lief nach 1 Jahr aus. Ab dem Zeitpunkt an musste ich mich bei der Krankenkasse freiwillig versichern und Beiträge selbst zahlen. Außer Kindergeld habe ich keine Einkünfte, lebe mit dem Kindsvater in einem Haushalt.
Nach langem hin und her mit der Kk meinte diese, dass mein Arbeitgeber mich rückwirkend zum Zeitpunkt des Beschäftigungsverbotes wieder anmelden müsse, damit ich die Beiträge nicht weiter zahlen brauche und auch eine Erstattung erhalte.
Nach Rücksprache mit meinem Arbeirgeber gab die KK dort nun die Auskunft, dass das nicht ginge, weil ich in der Zeit schwanger wurde, während ich ALG 1 bezogen hatte und nun freiwillig versichert bin (was ich tun musste, da meine Tochter und ich sonst nicht mehr versichert gewesen wären und mir bereits die Vollstreckung angedroht wurde).
Was müssen mein Arbeitgeber und ich tun, damit ich die KK-Beiträge nicht mehr selbst zahlen muss und eine Rückerstattung erhalte?
ALG 1 für den restlichen zustehenden Zeitraum möchte ich nicht beantragen, da ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, ich aber 3 Jahre Elternzeit habe, um meine Tochter zu erziehen. Der Kindsvater arbeitet von morgens bis abends.
Freundliche Grüße, Andrea.
Christian Schultz
am 13.12.2021Hallo Andrea, so einen Fall hatte ich noch nicht, daher kann ich das leider nicht beantworten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ariane
am 07.10.2021Guten Abend,
voraussichtlich werde ich Ende Januar/Anfang Februar 2022 ausgesteuert, denn ich bin seit Anfang August 2020 krankgeschrieben.
Mir stehen von 2020 noch 23 Tage und von 2021 noch 31 Tage Urlaub zu, die mir ja ausgezahlt werden müssen, da ich sie wegen Krankheit nicht nehmen konnte.
Macht es Sinn, zum 31.12.2021 ordentlich und fristgemäß zu kündigen, mich dann aber darüber hinaus weiter krankschreiben zu lassen bis Ende des Krankengeldbezugs?
Von meinem Arzt bekomme ich das Attest, dass ich aus gesundheitlichen Gründen an den derzeitigen Arbeitsplatz nicht mehr zurückkehren kann.
Dass mir beim Arbeitsamt dieses Urlaubsentgelt vom Arbeitslosengeld abgezogen würde, ist mir klar.
Oder soll ich gar nicht kündigen, sondern so vorgehen, wie ganz oben von Ihnen beschrieben?
Erwerbsunfähigkeit liegt nicht vor und in der Reha hatte man auch nicht zur Wiedereingliederung geraten. Der Krankenkasse gegenüber habe ich diese mit meinem Arzt gemeinsam auch abgelehnt.
In Rente für besonders langjährig Versicherte kann ich erst am 01.08.2023 gehen, die 45 Jahre hatte bereits im Dezember 2020 erreicht.
Vielen Dank im Voraus
Ariane
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Ariane, leider haben wir hier im Forum nicht die Möglichkeit, individuelle Tipps zu geben. Dazu ist Ihre Situation auch zu sehr von individuellen Details abhängig, die Sie auf jeden Fall im Rahmen einer persönlichen Beratung klären sollten.
Thomas Lay
am 17.09.2021Servus,
ich bekomme von der Krankenkasse Krankengeld nachgezahlt ab Juni 2020. Jetzt wurde ich informiert, das ich nur bis Februar Krankengeld erhalte, da ich vorher bereits 2 Jahre zuvor mit einer anderen Erkrankung für 10 Monate Krankengeld erhalten hatte.
Ist das rechtens, das man rückwirkend ausgesteuert werden kann? Was kann ich jetzt tun?
Ich bin immer noch arbeitsunfähig und es steht eine LTA-Maßnahme an.
Herzlichen Dank. LG Thomas
Christian Schultz
am 17.09.2021Hallo Thomas, das kann schon passieren. Vielleicht ist der Krankenkasse erst bei einem späteren Abgleich aufgefallen, dass Ihr Anspruch bald erschöpft ist. Ob das aber in Ihrem Fall wirklich korrekt ist, kann man nur anhand Ihrer Unterlagen beurteilen.
Thomas ( Kazmierczak )
am 01.09.2021Hallo,
Ich habe mehrere Erkrankungen die Chronisch sind, u. a. auch Depressionen.
Ich werde demnächst 61 Jahre alt und bin dauerhaft mit 50 % schwerbehindert.
Vor kurzem war ich zur Reha wegen meiner Somatischen Erkrankung.
Mit meiner Medikation bin ich so eingestellt das Die Reha der Meinung ist das ich zwischen 3 und 6 Std arbeiten könnte, mit einigen Einschränkungen.
In meinem Beruf als Krankenpfleger kann ich auf keinen Fall mehr arbeiten. Mein Arbeitgeber wird mir auch die entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Ab dem 1.4. 22 könnte ich als Schwerbehinderter in Rente, allerdings mit 10,8 % Abzügen.
Das ist natürlich eine Menge den ich gehörte nicht gerade zu den Großverdienern. Und werde eh nur so um die 1100 € brutto haben. (Ich hatte Krankheitsbedingt schon vor Jahren reduziert, was sich jetzt natürlich bemerkbar macht.)
Ich habe nun von der Möglichkeit erfahren noch 24 Monate Geld von der Arbeitsagentur zu bekommen. dann würden sich meine Abschläge jeden Monat ja um 0,3 % Prozent verringern
also 0,3X24 = 7,2; 10,8 - 7,2 also auf "nur " noch 3,6% . Eh schon bitter wenn ich bedenk das ich seit 1980 für das Gesundheitswesen gearbeitet habe.
Meine Sorge betrifft aber meine Depressionen, im Mom. geht es mir relativ gut und ich bin auch in Behandlung. Nur großer Stress und Unsicherheit bedeuten natürlich wieder Gefahr einer neuen Episode.
Meine Frage ist nun wenn ich mich bei der Arge melde und mich "im rahmen meiner Möglichkeiten" Arbeitslos melde, was darf die Arge dann machen ?
Ständig zu irgendwelchen Bewerbungsgesprächen und oder Schulungen schicken ?
Das wäre eine Situation die ich nicht lange aushalten würde.
Ist meine Sorge berechtig ?
LG Thomas
Christian Schultz
am 01.09.2021Hallo Thomas, ist Ihr Anspruch auf Krankengeld denn schon ausgelaufen? Oder sind Sie aktuell gar nicht krankgeschrieben? Denn mit dieser Etappe könnten Sie auch noch viele Monate bis zum Rentenbeginn überbrücken.
Wenn Sie jetzt Arbeitslosengeld beantragen, kommt es darauf an: Erhalten Sie das Geld im Rahmen der Nahtlosigkeit, werden Sie überhaupt keine Stellenangebote bekommen. Dann erwartet auch niemand etwas von Ihnen in dieser Hinsicht. Falls Sie sich aber mit Ihrem restlichen Leistungsvermögen zur Vermittlung stellen müssen, heißt dies genau das: Es liegen zwar gesundheitliche Einschränkungen vor, in diesem Rahmen müssen Sie sich aber um Arbeit bemühen.
Ob es dann wirklich so kommt oder man Sie in Ruhe lässt, hängt viel vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Im Zweifel sollten Sie sich dann individuell beraten lassen, zum Beispiel beim SoVD.
Mehr zur Nahlosigkeit finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Carla
am 10.08.2021Hallo Christian,
wie läuft das denn im folgenden Fall: mein Krankengeld läuft noch bis 6. 12. 21 . Dann gehe ich zum Arbeitsamt. Anspruch habe ich. Aber die Agentur für Arbeit zahlt ja rückwirkend, also dann erst wieder am 31.12/01.01. ? Was mach ich dazwischen? In der Zeit vom 6.-31.? Ich habe ja quasi den ganzen Dezember kein Geld um Miete, etc zu bezahlen???? Oder sehe ich das falsch?
LG Carla
Christian Schultz
am 11.08.2021Hallo Carla, dieses Problem gibt es im Sozialrecht leider immer, wenn man von einer Leistung, die früh auszahlt, zu einer anderen wechselt, bei der das Geld erst am Monatsende kommt. Bis Dezember ist ja noch ein wenig Zeit - vielleicht bekommen Sie es hin, eine Art Mini-Reserve anzulegen, bis das ALG I kommt.
Hans
am 05.08.2021Vielen dank für die schnelle Antwort. Habe ich gemacht. Bekomme ich da jetzt eigentlich das gleiche Geld wieder wie vorher von 1350 oder wird das neu berechnet?
Christian Schultz
am 05.08.2021Die Bezugsgrüße ist das, was Sie vor der Erkrankung verdient haben. Zumindest im Grundsatz, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld
Hans
am 03.08.2021Hallo ich werde am 16.8 ausgesteuert von der Krankenkasse. Weil ich mich nicht beim Rententräger nur Reha gemeldet habe. Leider hat es die Krankenkasse nicht hinbekommen mir einen Psychologen zu besorgen wegen Corona alles voll sondern zum Ende der Austeuerung noch schnell eine Reha. Ich habe mich selbst therapiert und bin jetzt wieder auf dem richtigen weg.
Was heißt es jetzt für mich einfach zum Arbeitsamt wieder vorstellen und wieder arbeitslos melden. Ich war ende 2019 arbeitslos geworden 15 jahre in der selben firma. war dann beim Arbeitsamt gemeldet und bin nach 5 monaten dann krankgeschrieben worden. Jetzt hab ich doch noch Anspruch auf meine Rest Monate Alg1 oder
Vielen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 04.08.2021Hallo Hans, wenn Sie noch Anspruch auf ALG I haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur melden. Die Bearbeitung Ihres Anspruches dauert immer eine Weile.
Für die Beantwortung weiterer Fragen sollten Sie sich an meine Kollegen wenden. Dafür brauchen wir mehr Informationen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Anke L.
am 28.03.2023Moin! Ich möchte folgenden Sachverhalt schildern: mein Mitbewohner, der seit vielen Jahren psychisch erkrankt ist, hat bis Anfang März 2023 Krankengeld bezogen. Da er vorher nur einen Midi-Job ausgeübt hat, hat er kein volles Krankengeld bezogen und war daher Aufstocker über das Jobcenter. Als er 2021 gekündigt wurde, hat er einige Wochen lang Arbeitslosengeld I bezogen, wurde dann aber an die Krankenkasse verwiesen. Nun ist sein Krankengeld-Anspruch ausgelaufen. Das Jobcenter hat ihm im Februar einen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt, der natürlich dort erstmal verbummelt wurde, so dass sich die Antragsbesrbeitung schon 7 Wochen hinzieht. Nun hat er vom Jobcenter vor einigen Tagen einen Brief bekommen, in dem er aufgefordert wird, Arbeitslosengeld zu beantragen, damit dort geprüft werden kann, ob ein vorrangiger Anspruch besteht. Als er heute bei der arbeitsagentur angerufen hat, wurde ihm mitgeteilt, dass er sich schon direkt nach Ablauf des Krankengeldes beim Arbeitsamt hätte melden müssen und nun für die Zeit bis jetzt kein Anspruch mehr besteht! Warum hat ihm das Jobcenter im Februar nicht direkt gesagt, dass er sich beim Arbeitsamt melden muss? Warum sollte er einen WBA stellen? Der dann auch noch verbaselt wurde, sodass der Hinweis, sich bei der Arbeitsagentur zu melden erst Wochen später kam?! Kann er sich dagegen zur Wehr setzen, dass ihm für die letzten Wochen die Zahlung des Alg I verwehrt wird - sollte er von dort Leistungen erhalten? Er ist immer noch arbeitsunfähig und wird aufgrund seiner Erkrankung auch nicht mehr voll erwerbsfähig sein. Also ist er doch bei der Arbeitsagentur eh nicht richtig aufgehoben?! Wie kann er seine Ansprüche durchsetzen? Oder liegt die Schuld tatsächlich bei ihm? Danke für Antworten! LG
Christian Schultz
am 28.03.2023Hallo Anke, natürlich haben Sie recht: Die Behörden hätten Ihren Mitbewohner aufklären und beraten sollen. Leider bringt ihm diese Tatsache aber nichts bei seinen Ansprüchen - die sind verloren. Er müsste sonst nachweisen, dass er hier falsch beraten wurde. Das ist so gut wie unmöglich.
Bei der Arbeitsagentur ist er dennoch grundsätzlich richtig. Ich empfehle in diesem Fall aber in jedem Fall eine persönliche Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Markus
am 12.07.2021Guten Tag,
Bin seit 1998 in der Firma beschäftigt.
Nach 78 Wochen Krankheit wurde ich ausgesteuert.
Danach bezog ich 12 Monate Alg1.
Aktuell bekomme ich Alg2.
Antrag auf EM Rente läuft.
Im Juli war ich 3 Wochen auf Reha.
So weit so gut alles.
Laut Arbeitgeber besteht mein Arbeitsverhältnis noch aber kein Beschäftigungsverhältnis.
Meine Frage?
1. Wie lange kann ein Arbeitsvertrag ruhen?
2. Sollte die EM Rente abgelehnt werden. Wie wäre im Notfall der Weg zurück in die Firma?
Besten Dank für Antworten
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Markus, das mit dem Arbeitsverhältnis ist recht komplex und hängt von verschiedenen Punkten ab: siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/langzeitkrank-was-ist-jetzt-mit-dem-arbeitsverhaeltnis
Ich wüsste nicht, was gegen eine Wiederaufnahme des Jobs spricht, wenn es die Gesundheit wieder erlaubt. Aber das ist dann wohl eine arbeitsrechtliche Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Heike
am 08.07.2021Hallo,
weiter oben wurde die Frage beantwortet, wie es mit Urlaub nach der Aussteuerung aussieht.
Wie stellt sich denn die Situation dar, wenn nach der Aussteuerung noch eine bezahlte Freistellung angestrebt wird?
Kann das ebenfalls Probleme mit der Beantragung von ALG 1 geben und wann wäre der entsprechende Antrag dann zu stellen?
Herzlichen Dank
Gruß
Heike
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Heike, das weiß ich leider nicht. Bitte lassen Sie sich hierzu persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Heidi Lammers
am 27.06.2021Hallo
Ich bin jetzt auch in 3 monaten ausgesteuert allerdings würde mir in der probezeit von der Ausbildung gekündigt. Keine Jahre gearbeitet. Dann habe ich doch kein Anspruch auch Rente und arbeitslosengeld. Aber gesund bin ich auch noch nicht. Muss ich Harz 4 beantragen
LG Heidi
Christian Schultz
am 28.06.2021Hallo Heidi, ob Sie Anspruch auf ALG haben, müsste man sich genau anschauen. Aber Sie haben recht, wenn es kein ALG I gibt, sollten Sie sich an das Jobcenter wenden.
LYDIA Schwert
am 22.06.2021In 5 Monaten bin ich ausgesteuert .Habe Anfang Januar eine EWM. beantragt und die wurde im Mai abgelehnt. Wiederspruch bei anwald beantragt . Dabei Bewilligung REHA für 3 Wochen. Bin weiterhin im Arbeitgeber Vertrag.
Meine frage wage wann mus ich mich bei Arbeitsamt melden? .Steht mir trotzt EWM Ablehnung eie Nahtlosihgkeit bei Arbeitsamt?
Grüße Lydia
Christian Schultz
am 23.06.2021Hallo Lydia, wie im Beitrag beschrieben: Melden Sie sich bitte zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes bei der Bundesagentur für Arbeit. Ob Sie eine Chance auf die Nahtlosigkeit haben, kann ich ohne Einsicht in die Unterlagen nicht sagen. Die Chance ist durch die abgelehnte EM-Rente allerdings nicht größer geworden.
Volker
am 16.06.2021Krankengeld ausgesteuert BA gemeldet .
EM Antrag wurde vorher gestellt.
Was ist mit den Antrag, den der Arbeitgeber ausstellt.,, kein Leidensgerechter Arbeitsplatz ""
Verbaut mann sich nicht die möglichkeit
Eventuell unter anderen Tätigkeiten in der Firma ,mit Teil EM Rente unterzukommen.
Ich weiß ja nicht im Vorfeld ob ich volle EM Rente bekommen werde.sonst bin ich ja gezwungen zu klagen,ohne zu wissen wie lange es Dauert.
Gruß Volker
Christian Schultz
am 17.06.2021Hallo Volker, falls es einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt, müssten Sie nach dem Krankengeld kein Arbeitslosengeld beantragen.
Sollte sich Ihre gesundheitliche Situation bessern, kann man immer noch mit dem Arbeitgeber schauen, ob es eine betriebsinterne Lösung gibt.
Holger
am 30.05.2021Moin Moin,
mein Arbeitsverhältnis wurde während meiner Krankschreibung beendet. Ich habe jetzt das Schreiben von der Krankenkasse erhalten, wonach die Krankengeldzahlung in knapp 8 Wochen ausläuft (Aussteuerung). Ich möchte mich dann wieder dem Arbeitsprozess stellen und mich Arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melden. Muss ich das jetzt sofort tun oder reicht das kurz vor der Aussteuerung?
Christian Schultz
am 31.05.2021Hi Holger, wie oben im Text beschrieben: Theoretisch können Sie sich auch erst einen Tag vor der Aussteuerung bei der BA melden. Aber besser wäre es bereits jetzt, damit sie dem Wechsel relativ entspannt entgegenblicken können.
Anne
am 16.05.2021Hallo,ich 56Jahre werde in 2 Wochen ausgesteuert bin in einer Medizinischen Rehabilitation stationär im Oktober vergangenen Jahres gewesen für 5 Wochen . Dort hat man festgestellt das ich in meinen Beruf ( 40 Jahre Friseurin ) unter 3 Std arbeitsfähig bin. Diesbezüglich habe ich auf Anraten meiner Ärztin einen Antrag bezüglich Erwebsminderung gestellt da ich bis dato mich nicht mehr in der Lage fühle mehr als4 Std arbeiten zu können und leider in meinem Beruf gar nicht mehr. Habe mich beim Arbeitsamt gemeldet bezüglich Nahtlosigkeitsregelung. Dieses wird bearbeitet und letzte Woche Gutachter Termin gehabt von der Rentenversicherung ausgehend.Nun zu meiner Frage und zwar könnte ich einen Job 12 Std die Woche a 3 Std am Tag in einer Boutique zum 15.06.beginnen. Das wäre für mich machbar von der Art und schwere . Leider gibt es nur den Mindestlohn aber ich bekomme wenigstens das Gefühl gebraucht zu werden . Bin diesbezüglich mittlerweile ziemlich psychisch angeschlagen da ich rein körperlich meinen traumhaft nicht mehr ausüben kann.Bin noch auf dem Papier im Angestellten Verhältnis , Sollte ich die Gelegenheit nutzen ?? Wird mir diesbezùglich die evt Rente verweigert ?? Wer bezahlt bei 450 Euro Job die Sozialleistungen??? Ich weiß nicht was ich machen soll . Möchte auf jeden Fall ausprobieren ob ich den Job Körperlich schaffen kann .
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Anne, beim Minijob werden nur bestimmte Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Da es in Ihrem Fall auch um die Frage geht, wie das alles mit Ihrem Antrag zur EM-Rente zusammenhängt, sollten Sie sich aber persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Friederike
am 12.05.2021Hallo,
Ich bin seit ca. 9 Monaten im Krankengeldbezug. Es ist unwahrscheinlich, dass ich in meinen alten Job zurück kehren kann. Ich habe vom letzten Jahr noch viele Tage Urlaubsanspruch und auch jetzt kommen theoretisch monatlich Tage dazu. Ich hatte bislang im Hinterkopf, dass ich nach Krankengeldbezug erstmal den Urlaub nehme, um mir mehr Zeit für eine Verbesserung (medikamentöse Einstellung) zu verschaffen. Könnte ich mich dann danach arbeitslos melden, aussteuern lassen oder widerspricht sich das und ich lasse den Urlaubsanspruch (wegen Teilzeit wären das viele Wochen) verfallen? Herzlichen Dank,
Friederike
Christian Schultz
am 12.05.2021Hallo Friederike, dazu empfehle ich immer eine persönliche Beratung. Wenn zwischen Kranken- und Arbeitslosengeld Urlaub genommen wird, gibt es häufig Probleme. In Bezug auf die Nahtlosigkeitsregelung etc. Also bitte individuell beraten lassen.
Monika Hensel
am 26.04.2021Guten Tag
ich weiß jetzt nicht genau ob ich hier richtig bin mit meiner Frage.
Heute ist der letzte Tag meines KG undich bin dann ausgesteuert. AG besteht noch. EMR ist bereits beantragt(Dez20) Bei der AA habe ich Arbeitslosengeld auf Nahtlosigkeit beantragt. Nun wurde ich letzt Woche angerufen, dass der med. Dienst der AA meint ich könnte vollschichtig arbeiten. Das Arbeitslosengeld wurde vorläufig bewilligt.
Ich habe der Dame gesagt, dass ich das anders sehe .. Sie lässt mich jetzt erstmal in Ruhe, da ich ja EMR gestellt habe, sagte Sie...
Frage:
Muss ich das so hinnehmen, dass die Nahtlosigkeitsregelung nicht gegriffen hat?
Was für Nachteile habe ich jetzt dadurch, oder habe ich überhaupt welche...?
Kann man den Bericht, bzw. das Ergebnis des Med. Dienstes anfordern?
Was sollte ich beachten? Oder erstmal so laufen lassen, denn Geld fließt ja.
Bin 58 Jahre.
Danke für Ihre Antwort.
Lg.M.H.
Christian Schultz
am 26.04.2021Hallo Monika, das Wichtigste in dieser Situation ist tatsächlich erst einmal, dass Sie pünktlich Ihr Geld bekommen. Warum Die Nahtlosigkeit hier abgelehnt wurde, kann ich nicht beantworten. Komisch, weil ja bereits ein Rentenantrag läuft.
Theoretisch kann es nun passieren, dass Sie Stellenangebote bekommen. Aber wenn Sie die nicht grundsätzlich ablehnen, kann Ihnen hier auch nichts passieren. Trotzdem: Ich empfehle an dieser Stelle IMMER eine persönliche Beratung. Die Aussteuerung ist mit das Komplexeste, was es im Sozialrecht gibt.
Saskia
am 09.04.2021Danke für den tollen Artikel. Leider habe ich nicht ganz verstanden, WIE ich mich beim Arbeitsamt melden soll mit der Bescheinigung von der Krankenkasse. Melde ich mich arbeitssuchend? Arbeitslos? Reiche ich die Bescheinigung über die Aussteuerung formlos ein? Danke für eine Rückmeldung.
Christian Schultz
am 09.04.2021Hallo Saskia, Sie benötigen die Bescheinigung der Krankenkasse zur bevorstehenden Aussteuerung. Damit melden Sie sich beim Arbeitsamt, ungefähr zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes. Hier wird dann entschieden, ob es ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung gibt oder Sie auf andere Weise an Ihr Geld kommen müssen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Saskia
am 09.04.2021Vielen Dank für Ihre Antwort!
Martina
am 06.04.2021Hallo,
Ich werde in 2 Monaten ausgesteuert, bin aber noch weiterhin krank.Musste von den Krankenkasse vor 6 Wochen einen Rehaantrag stellen, der wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich die letzte die letzte Reha erst vor 3 Jahren beendet habe, ich könnte hier noch einen Widerspruch einlegen, aber ist das sinnvoll?
Ich weiß nun nicht was besser ist, beim Arbeitsamt einen normalen Antrag auf Alg 1 zustellen oder einen Nahtlosigkeitsantrag?
Ich weiß das ich es nicht schaffe in meinem alten Beruf 8 Std. zu arbeiten....unmöglich.
Alles sehr kompliziert, über eine Antwort würde ich mich freuen.
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo Martina, wenn das Krankengeld in zwei Monaten ausläuft, sollten Sie sich JETZT beim Arbeitsamt melden. Ob Nahtlosigkeit oder nicht, entscheidet sich dann beim Antrag. Die BA wird das selbst ermitteln, unter anderen mit den Berichten Ihrer Ärzte.
Aber wie ich in dieser Situation immer empfehle: Lassen Sie sich individuell beraten. Auf jeden Fall.
Heidi
am 30.03.2021Hallo,
seit ich ausgesteuert bin bezog ich erst ALG 1 und nun schon mehrere Jahre ALG2. Ich hab zweimal einen Antrag auf EM-Rente gestellt und beide wurden abgelehnt.
Was mach ich falsch?
Ich habe 60 GdB und soll laut ärztlichen Dienst von der Arbeitsagentur "nicht schwer heben, keinen Schichtdienst machen und keine Arbeit unter Stress ausüben."
Nach dem gestrigen Telefonat mit der Richterin vom Sozialgericht München bin ich frustriert und demotiviert.
Christian Schultz
am 30.03.2021Hallo Heidi, das kann man "aus der Ferne" leider nicht beurteilen. Um beurteilen zu können, ob Ihnen eine EM-Rente zusteht, müsste man sich die medizinischen Befundberichte anschauen.
Andrea
am 22.03.2021Hallo,
ich kann ob meiner Krankheit nicht persönlich beim Arbeitsamt vorstellig werden. Muss ich für die Vorlage des Aussteuerungsscheins bereits einen gesetzlichen Vertreter schicken oder geht auch per Email oder postalisch?
Besten Dank!
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Andrea, wegen der Corona-Bestimmungen läuft bei der Arbeitsagentur ohnehin fast alles telefonisch bzw. auf dem Postweg. Fragen Sie am besten einmal per Telefon an.
Karola
am 16.02.2021Hallo,
ich war zum ersten Mal 2018 krankgeschrieben, dann hat die Kasse gemeint, diese Krankheit war schon mal, und hat mir mit einer Frist von ca. 5 Arbeitstagen mitgeteilt, dass ich vor Ablauf der 78 Wochen ausgesteuert werden. Es hat gerade noch fürs Arbeitsamt gereicht, da ich zu der Zeit im Krankenhaus lag.
Es kam eine neue Krankheit, wegen der ich erneut langfristig krankgeschrieben bin. Am
Samstag kam ein Brief der Krankenkasse, dass sie wieder eine doppelte Krankheit entdeckt haben und ich eigentlich schon seit 22.01 keinen Anspruch mehr hätte. Aber die Kasse würde aufgrund ihres Versäumnissen noch zahlen und ab 19.02. wäre ich dann ausgesteuert und ohne Krankenversicherung.
Ist das in Ordnung, dass die Kasse das jetzt bereits zum zweiten Mal so kurzfristig macht?
Mir bleiben gerade mal 5 Arbeitstag, um alles zu klären und dann war wg. Fasching auch
fast niemand zu erreichen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Karola, solche kurzfristigen Bescheide kommen durchaus häufig vor. Generell können wir das aber schlecht bewerten, ohne Ihre Unterlagen zu sehen. Ich empfehle hier immer, solche Bescheide prüfen zu lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ramona Schulz
am 23.01.2021Guten Tag
Ich wurde während des Krankengeldbezuges gekündigt.
Bin aber noch in der Kündigungsfrist.
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Wie wird das Arbeitslosengeld bei langem vorherigen krankengeldbezug berechnet?
Danke vorab
Christian Schultz
am 25.01.2021Hallo Ramona, nach der Aussteuerung wird das Arbeitslosengeld normalerweise auf Basis der letzten zwei Jahre berechnet. Da spielt also auch Ihr Einkommen vor der Krankheit mit rein.
Beim Arbeitsamt müssen Sie sich spätestens melden, wenn Sie ein Schreiben der Krankenkasse über die baldige Beendigung erhalten.
Lina
am 11.01.2021Hallo,
mein Krankengeld läuft in ein paar Wochen aus, eine Benachrichtigung diesbezüglich habe ich von der KK allerdings noch nicht erhalten. Ich wurde im Krankengeldbezug gekündigt. Heißt das also, dass ich mich mit Ende des Krankengeldes ganz normal arbeitslos melde und dann weiterhin krank schreiben lasse, da ich weiterhin arbeitsunfähig bin, die AU dann aber bei der Agentur einreiche und nicht mehr, wie zuvor, bei der KK? Wenn ich dann nach dem Krankengeldbezug Zahlungen von der Agentur bekomme, wird das wie das Alg 1 berechnet?
Gruß Lina
Christian Schultz
am 11.01.2021Hall Lina, wenn Sie noch keine Benachrichtigung von der Krankenkasse haben, sollten Sie dort anrufen. Die brauchen Sie, um nach der Aussteuerung das Krankengeld zu beziehen.
Was mit den Krankmeldungen passiert, hängt davon ab, unter welcher Voraussetzung Sie dann bald Arbeitslosengeld bekommen. Lesen Sie dazu am besten diesen Artikel: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Enrico Galla
am 04.01.2021Hallo
Wie lange vor der Aussteuerung oder dem Arbeitslosenantrag sollte man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Mfg.enrico
Christian Schultz
am 05.01.2021Hallo Enrico, das kommt immer auf den Einzelfall an. Sie müssen aber im Hinterkopf haben, dass sich so ein Antrag gern einmal über sechs Monate hinziehen kann. Das kann besonders dann ein Problem werden, wenn das Arbeitslosengeld in der Zwischenzeit ausläuft.
Lara
am 27.12.2020Guten Tag!
Wie läuft denn die Überprüfung auf einen „leidensgerechten Arbeitsplatz“ ab, wenn man seine Diagnosen und Krankheitsgründe nicht dem Arbeitgeber gegenüber offenbaren möchte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Lara
Christian Schultz
am 04.01.2021Hi Lara, normalerweise füllt der Arbeitgeber dieses Formular aus, ohne überhaupt noch einmal mit dem Betroffenen zu sprechen. Zumindest ist das hier unsere Erfahrung aus der Praxis.
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