Berlin. Schon fast zehn Jahre ist es her, dass in Deutschland erstmals ein Patientenrechtegesetz eingeführt worden ist – damals ein Meilenstein. Leider zeigt sich aber, dass nach wie vor Probleme bei der Durchsetzung der Patientenrechte bestehen. Die tatsächliche Anzahl an Behandlungsfehlern ist nach wie vor unbekannt. In rund jedem vierten gemeldeten Fall haben die Gutachter*innen der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste im Jahr 2020 einen vermuteten Behandlungsfehler bestätigt. SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Dabei liegt die Dunkelziffer in Deutschland wahrscheinlich um ein Vielfaches höher. Viele wissen nicht, dass sie Opfer eines Behandlungsfehlers sind. Das ist nicht nur auf das erhebliche Wissensgefälle um das Behandlungsgeschehen zurückzuführen, sondern auch auf die Aufklärungsschwierigkeiten und damit die Patientensicherheit insgesamt.“
Der SoVD hat daher ein rechtswissenschaftlichen Gutachten in Auftrag gegeben und heute die Ergebnisse des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster vorgestellt. Daraus wurden Handlungsbedarfe und konkrete Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Patientenrechte in Deutschland abgeleitet. Adolf Bauer: „Gestärkt werden muss die Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen der Patientinnen und Patienten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens. Letztlich muss die Patientensicherheit insgesamt verbessert werden, um einen wirklich wirksamen Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen.“
Das SoVD-Forderungspapier umfasst dabei vier wesentliche Punkte wie z.B. die Stärkung der individuellen Patientenrechte, etwa durch eine Pflicht zur Information über Behandlungsfehler ohne Nachfrage. Adolf Bauer ergänzt: „Wir brauchen auch eine stärkere Unterstützung der Versicherten durch ihre Kassen, beispielsweise durch die Pflicht, bei offensichtlichen Anhaltspunkten für Behandlungsfehler die Betroffenen zu informieren. Darüber hinaus fordern wir eine Stärkung der kollektiven Betroffenenrechte und eine Verbesserung der Patientensicherheit, etwa durch ein zentrales Meldesystem für Behandlungsfehler.“
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der digitalen Pressemappe: das Gutachten, das Forderungspapier, die Statements und das Factsheet finden Sie HIER.
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel
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