Ist es für mich sinnvoll, Mitglied im Sozialverband zu werden?
Die Mitgliedschaft im SoVD ist zwar günstig, aber nicht umsonst. Die Frage, ob es sich lohnt, Mitglied zu werden, ist daher absolut berechtigt. Aus der langjährigen Erfahrung unserer Sozialberatung heraus können wir aber fünf Anzeichen nennen, die sehr stark für einen persönlichen Termin beim Sozialverband sprechen. Wenn Sie sich in einer dieser fünf Situationen wiederfinden, sollten Sie Freunde oder Bekannte ansprechen, die Erfahrungen mit dem SoVD Schleswig-Holstein gemacht haben:
1. „Mein Arzt hat mir geraten, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Aber dabei brauche ich Hilfe.“
Viele Menschen entwickeln ab dem 50. Lebensjahr chronische Erkrankungen, die sich im Laufe der Jahre verschlimmern. In vielen Fällen wird man über mehrere Jahre von ein und demselben Facharzt begleitet. Oft spricht der Arzt die Empfehlung aus, einen Behindertenausweis beim Landesamt für soziale Dienste zu beantragen.
Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt der Antragsteller als schwerbehindert. Damit verbunden sind gewisse Nachteilsausgleiche, etwa im Arbeitsleben oder im Steuerrecht.
Wichtig beim Antrag: Es müssen aktuelle Befundberichte Ihrer Ärzte vorliegen, damit das Landesamt Ihre tatsächliche gesundheitliche Situation richtig einstufen kann. Denn nur in den wenigsten Fällen werden Sie einen persönlichen Termin beim Amtsarzt wahrnehmen. Über diese und weitere Punkte, auf die geachtet werden sollte, können Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialverbands Schleswig-Holstein Auskunft erteilen.
Kommentare (8)
Enibas
am 04.11.2024Hallo,
Ich bat heute telefonisch bei der Arbeitsargentur darum, mir das ärztliche Gutachten für die Nahtlosigkeit zuzusenden.
Da wurde mir gesagt, dass es geblockt wurde und dass ein neues Gutachten in Auftrag gestellt wurde.
Warum ein neues Gutachten? Gibt es da Erfahrungen?
Freue mich über eine Rückmeldung.
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 05.11.2024Hallo, das kann unterschiedliche Gründe haben. Leider ist es unmöglich, dass ohne nähere Infos zu beantworten. Sollte es Probleme geben, lassen Sie sich am besten persönlich beraten.
Becky
am 24.07.2021Liebes SoVd Team,
Ich weiß nicht, an wem ich mich wenden soll.
Ich bekomme seit 11 Jahren Rente bei voller Erwerbsminderung. Da die leider nicht ausreicht, bekomme ich aufstocken Grundsicherung vom Sozialamt.
11 Jahre Hunger alles wunderbar und ohne Probleme. Jetzt ist eine Sachbearbeiterin nicht mit der Nebenkosten Abrechnung zufrieden. Wir sind ein Haus mit 3 Parteien. Die NK werden seit dem ich hier wohne ( 11 Jahre) geteilt.
Wir verfügen leider weder über Wasseruhren noch Heizungszähler. Bisher nie ein Problem, da wir das immer untereinander geregelt haben.
Jetzt will der neue Sachbearbeiter eine professionelle formelle Abrechnung haben. Die haben wir zusammen errechnet und erstellt. Reicht nicht aus. Selbst eine genauerer aufgelistete Abrechnung, wer was zahlt , reichte nicht aus. Da ich Angst habe , das mir fehlende Mitwirkungspflicht vorgeworfen wird und das Geld eingestellt wird weiß ich nicht mehr weiter. Ich kann keine professionelle NK Abrechnung vorlegen, wenn wir keine haben. Ich bin am Ende. Das ist reine Schikane. Jahre lang hat eine Auflistung , Kopien und Quittungen ausgereicht.
Können Sie da weiter helfen ?
Einen Anwalt kann ich leider nicht bezahlen und das würde sich sicher auch Wochen lang hinziehen. Bis dahin haben die meine Leistungen schon eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Becky, grundsätzlich können meine Kollegen beim SoVD bei solchen Fragen helfen. Eine Garantie kann ich nicht geben, dass Ihr Problem gelöst wird - aber wenden Sie sich gern an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Joachim
am 06.07.2021Hallo Herr Schultz,
Ist es möglich gleichzeitig Rente Erwerbsminderung und Rente für Schwerbehinderte zu beantragen?
Meine Situation:
KrGeld bis September 21 möglich, SchwerBR ab August 21 möglich. ambul. Reha beantragt stationäre beschieden. Ist mir aus mehreren Gründen nicht möglich 6 Wochen anzutreten. 2 Jahre ArbeitslosGeld möchte ich nicht beantragen.
Aus : www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/rentenversicherung/themen/beitrag/ansicht/rentenversicherung/was-ist-besser-altersrente-fuer-schwerbehinderte-oder-erwerbsminderungsrente/details/anzeige/
Artikel von 2019 Auszug
Darin der Absatz: Durch Zweigleisigkeit Unsicherheit vermeiden
Neumann erfährt in der Beratung bei uns, dass er beide Rennen beantragen kann. Er wird einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und falls diese abgelehnt wird, möchte er Altersrentner für Schwerbehinderte werden. Dies stellt er beim Antrag klar und auch das Renteneintrittsdatum 1. April 2019.
Damit kann er sicherstellen, dass er wie geplant Rente erhält. Selbst, wenn über den Rentenantrag wegen Erwerbsminderungsrente erst viel später entschieden wird, weil die gesundheitliche Prüfung durch Gutachten und/oder Widerspruchs- und Klageverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen. ...................................
Leider ist mein Kreisverband sehr mit Arbeit überlastet und kann erst in 4 Wochen tel. die Frage aufnehmen. Warte schon einige Wochen.
EMR beantragt im Dez. SBR soll demnächst beantragt werden.
Meine grundsätzliche Frage: Ist das möglich? oder ist das eine falsche Information.
Vielen Dank für eine Antwort
Joachim
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Joachim, ich habe schon häufiger mitbekommen, dass Leute gleichzeitig Anträge zur EM-Rente und zur Altersrente laufen haben. Ob das sinnvoll ist, hängt wohl vom Einzelfall ab.
Christian Schultz
am 11.09.2018Hallo Marc, mit Schwerbehinderung ohne Abschläge in Rente geht es frühestens zwei Jahre vor Ende der Regelaltersgrenze. Um Ihre Situation im Detail zu prüfen, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/
Marc
am 10.09.2018Hallo,
Ich bin Jahrgang 1968-habe 80%GdB seit 2012-war schon seit 4 .Lebensjahr schwerbehindert mit über 50%GdB--hab handwerkslehre abgeschlossen -dann bis heute nahezu vollzeitbeschäftigung.
Da ich Schwindelmigräne habe seit 2011(eigentlich schon seit 1995)--merke ich im Alltag-wie krank ich wirklich bin bedingt durch den Job, obwohl die Ursache eher meiner Schilddrüse zu zuordnen ist.
Da ich momentan noch gesundheitlich relativ stabil bin,gerade wegen vermehrter Tabletteneinnahme--möchte ich noch einige "gute" Jahre verbringen ohne Arbeit bevor es schlimmer wird
. Fakt ist: ich habe von 420 Monaten (35 Jahre Rentenbeitrag) noch 22 Monate nach. Ab Sommer 2020 könnte ich Schwerbehinderte-Rente beantragen .
Nun sagt aber die Rentenversicherung, die Rentenzahlung kann erst 2033 beginnen ohne Abschläge.
Wie also die 14 jahre überbrücken bis zur Rentenzahlung ab beendigung der Vollzeitarbeit
2020 ?
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