Beitrag zur Pflegeversicherung: Eltern mit mehr als einem Kind zahlen ab Juli 2023 weniger
Aktuelles Pflege
Zum 01.07.2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur Pflegekasse steigt an.
Um künftige Leistungen bezahlen zu können, wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Juli angehoben - um 0,35 Prozentpunkte. Die Bundesregierung verspricht sich davon Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro.
Davon soll unter anderem mehr Personal bezahlt werden. Aber es treten auch weitere Änderungen in Kraft - mehr dazu auf der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Bessere Pflege - höherer Beitrag
Doch der Beitrag steigt nicht für alle Beschäftigten gleich. Zum Juli werden Eltern mehrerer Kinder deutlich entlastet.
Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Wichtig: Die deutlich niedrigeren Beiträge für Eltern von mehreren Kindern gelten nur bis zum Ende der "Erziehungsphase". Sobald die Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben, greift wieder der "normale" Beitragssatz von 3,4 Prozent. Also der Satz, den aktuell Kinder mit einem Kind zahlen müssen. Zumindest anteilig, denn die Hälfte übernimmt nach wie vor der Arbeitgeber.
Es ist gut möglich, dass Ihr Arbeitgeber nun erneut eine Bestätigung über Vater- bzw. Mutterschaft von Ihnen benötigt. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit Ihrer Personalabteilung.
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