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Benachteiligung von Rentnern bei der Grundsicherung

Bürgergeld: SoVD fordert gleiches Schonvermögen bei Grundsicherung im Alter.

Rentnerpaar sitzt im Auto.
PKW werden bei Grundsicherung im Alter künftig nicht mehr als Vermögen gezählt. Es gibt jedoch eine Angemessenheitsprüfung. Foto: auremar / Adobe Stock

Aus der Grundsicherung „Hartz IV“ wird ab Januar das Bürgergeld. Der entsprechende Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen. Der SoVD kritisiert, dass die neuen Regelsätze weiterhin zu niedrig ausfallen und dass für Rentner*innen ein niedrigeres Schonvermögen vorgesehen ist.

Mitte September hat das Kabinett die Einführung des Bürgergeldes als neue Form der Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit beschlossen. Die Reform soll ab 1. Januar 2023 in Kraft. treten. Mittlerweile steht fest, dass die neue Höhe der Grundsicherung bei monatlich 502 Euro liegen soll. Das sind etwa 50 Euro mehr als der aktuelle Satz beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im SGB XII) behält weiter ihren Namen.

Weniger Schonvermögen bei Grundsicherung im Alter

Beim Bürgergeld wird die Schonvermögensgrenze auf 15.000 Euro angehoben, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hingegen nur auf 10.000 Euro. Der SoVD setzt sich dafür ein, dass für alle die gleichen Regeln gelten.

Unterschiedliche Regeln zwischen Erwerbslosen und Rentner*innen gibt es im Gesetzentwurf auch bei der Haltung eines privaten Fahrzeuges. Leistungsbeziehende im SGB II sollen einen PKW ohne Angemessenheitsprüfung behalten dürfen. Bei Grundsicherung im Alter wird diese Prüfung hingegen vorgenommen.

Höhere Grundsicherung muss von höheren Löhnen begleitet werden

Für den SoVD ist die Anpassung der Regelsätze nicht ausreichend. Er fordert deutlich höhere Regelsätze. Aber selbstverständlich müssen auch Löhne und Renten steigen, damit sie zum Leben reichen. Von höheren Regelsätzen profitieren nicht nur Arbeitslose, sondern auch mehr als eine Million Rentner*innen, die Grundsicherung beziehen. Das Gleiche gilt für die 860.000 sogenannten Aufstocker*innen, also Erwerbstätige, die zusätzliche Leistungen beziehen. Damit hilft die Forderung auch vielen Alleinerziehenden. Immerhin ist geplant, zur Bestimmung der Höhe der Regelsätze ab dem nächsten Jahr aktuellere Zahlen zu nutzen.

Der Verband hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Bürgergeld-Plänen positioniert. Darin begrüßt er die Stärkung von Aus- und Weitebildungsmöglichkeiten sowie das Aufweichen des Vermittlungsvorranges.

Auch die geplante Karenzzeit, das höhere Schonvermögen und erleichterte Regelungen zur Angemessenheit der Wohnung entsprechen SoVD-Forderungen.

100 Euro Inflationsgeld pro Monat würden allen helfen

In der Krise dringt der SoVD darauf, Betroffenen schnell zu helfen; nicht nur denen im Grundsicherungsbezug, sondern allen mit wenig Einkommen. Die Einmalzahlungen im Entlastungspaket sind nicht ausreichend. Akut notwendig ist aus Verbandssicht die schnelle Einführung eines Inflationsgeldes als Direktzahlung.

Dies würde ihnen unmittelbar zugute kommen und müsste für diejenigen mit dem geringsten Einkommen mindestens monatlich 100 Euro pro Kopf betragen. 


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