Besuch beim Facharzt Pflicht - sonst kein Krankengeld?
Aktuelles Gesundheit
Es ist eine Vorstellung zum Fürchten: Sie erhalten Krankengeld. Doch dann verlangt Ihre Krankenkasse, dass Sie einen anderen Arzt aufsuchen. Andernfalls droht der Verlust des Krankengeldes. Geht das?
Ausgangspunkt dieser Geschichte ist ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Die Dame leidet an einer psychischen Belastung und bezieht seit einigen Wochen Krankengeld. Der Arbeitsvertrag ruht, es liegt keine Kündigung vor.
Dann der Anruf der Krankenkasse: Wenn die Frau nicht innerhalb von zwei Wochen einen Termin beim Psychologen mache, würde die Krankenkasse das Krankengeld einstellen.
Völlig geschockt wendet sich die Patientin an den SoVD. Und wir wollen die Frage beantworten: Darf die Krankenversicherung eine Frist für den Facharzt-Termin setzen? Und gleichzeitig mit dem Ende der Zahlung drohen? Wir haben in unserer Sozialrechtsberatung nachgefragt.
Im Krankengeld: Facharzt ist Trumpf
Richtig ist: Wer Krankengeld erhält, sollte sich von einem Facharzt behandeln lassen. Bei Rückenschmerzen also bitte zum Orthopäden. Herzinsuffizienz sollte bei einem Kardiologen behandelt werden. Und psychische Erkrankungen bei einem Psychiater oder Psychologen.
Der Hausarzt bleibt natürlich im Spiel. Aber wenn Sie Krankengeld beziehen, ist dieses an fortlaufende Krankmeldungen gebunden. Es ist legitim, wenn die Krankenkasse sehen möchte, dass Sie bei einem Spezialisten in Behandlung sind.
In der Praxis läuft das allerdings normalerweise anders als von der Dame aus Nordrhein-Westfalen geschildert. Die Kasse setzt dem Patienten kein Ultimatum zum Facharzt-Besuch. Nein, der Hausarzt wird angeschrieben - entweder direkt von der Krankenversicherung oder über den Medizinischen Dienst (MD).
Sollte es bei Ihnen bereits soweit sein, bedeutet das allerhöchste Alarmstufe. Sobald die Kasse oder der MD vom Hausarzt wissen will, welche Therapie bereits probiert wurde und wann mit einer Genesung des Patienten zu rechnen ist, ist Wachsamkeit geboten. Häufig passiert das rund drei bis sechs Monate nach dem Beginn des Krankengeldes.
Denn einige Hausärzte fühlen sich nun unter Druck gesetzt und tun sich schwer damit, Sie weiter arbeitsunfähig zu schreiben. Oder Sie erhalten selbst Post von der Krankenkasse. Darin enthalten: die Ankündigung, das Krankengeld demnächst zu beenden, weil Sie nach so langer Zeit immer noch nicht wieder gesund sind. Falls Sie jetzt noch keinen Facharzt aufgesucht haben, wird es nun schwierig.
“Bei längerem Bezug von Krankengeld sollte unbedingt ein Facharzt aufgesucht werden. Nicht nur, damit Sie bald wieder gesund werden. Es könnte sonst Probleme mit der weiteren Zahlung geben.”
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Die Lösung: Ausführlicher Befundbericht und Meldung bei der Arbeitsagentur
Sollte solch ein Brief bereits bei Ihnen eingegangen sein, hilft nur eines: Melden Sie sich vorsorglich bei der Arbeitsagentur - damit Sie nicht wirklich ohne Geld dastehen. Und wenden Sie sich an Ihren Arzt und fragen Sie nach einem ausführlichen medizinischen Bericht. Darin muss unter anderem stehen, welche Therapien bereits angewandt wurden. Und natürlich ist elementar wichtig, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.
Doch am besten ist es, wenn diese Situation gar nicht erst eintritt. Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass Ihr Hausarzt Sie bei einer ernsten Erkrankung zeitnah zu einem Spezialisten schickt. In erster Linie, damit Sie möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Aber auch der Fortbestand des Krankengeldes steht eng mit der ärztlichen Behandlung in Verbindung.
Fazit
Kann die Krankenkasse also wirklich eine Deadline setzen und Sie zum Facharzt schicken? Wird andernfalls das Krankengeld gestrichen?
Wie wir in diesem Beitrag gesehen haben, läuft es in der Realität eher umgekehrt: Die Kasse oder der Medizinische Dienst fragen gezielt bei Ihrem Hausarzt nach. Wer auch nach längerer Krankheit nicht bei einem Spezialisten in Behandlung ist, muss damit rechnen, den oben beschriebenen Brief zu bekommen. Dann wird es wirklich stressig.
Daher ist es wichtig, dass Ihr Hausarzt Sie bei einer längeren Erkrankung möglichst schnell zu einem Spezialisten überweist.
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Kommentare (3)
Manuela
am 15.01.2025Hallo,
Ich bin seit Jan 2024 krank geschrieben. Nun will meine KK das ich eine Reha beantrage, was ich Nacht 7 Wochen auch gemacht habe. In diesen 7 Woche wurde mir jetzt einen Pflegegrad 3 zu erkannt. Was bedeutet das jetzt für mich in Bezug auf die Reha und einen Antrag( noch nicht gestellt) wegen Erwerbsminderung?
Danke für eine Info
Christian Schultz
am 15.01.2025Hallo Manuela, die Reha müssen Sie trotzdem antreten, der Pflegegrad hat damit erst einmal nichts zu tun. Aber natürlich ist es möglich, dass im Rahmen der Reha festgestellt wird, dass Sie so krank sind, dass es für eine EM-Rente reicht.
Claus Müller
am 14.01.2025Die Dame behauptet:
Dann der Anruf der Krankenkasse: Wenn die Frau nicht innerhalb von zwei Wochen einen Termin beim Psychologen mache, würde die Krankenkasse das Krankengeld einstellen.
Das ist natürlich Quatsch, da rechtswidrig und unwirksam.
Sehr wahrscheinlich hat die Dame bereits eine schriftliche Aufforderung erhalten und die Krankenkasse hat bereits weitere Schritte rechtmäßig eingeleitet.
Der beklagte Anruf kann allenfalls eine Erinnerung sein, für die die Dame dankbar sein sollte!
Ein bisschen Mitwirkung wie das öffnen und erinnern an die Briefpost, muss auch psychisch erkrankten Personen zugemutet werden. Oder die Dame beantragt eine rechtliche Betreuung/Vertretung, was sie aber wieder als Zumutung empfinden dürfte. Dann eben kein Krankengeld. Gesetzliche Sozialversicherungen sind nicht ohne Grund solidarisch! Sie sind keine Einbahnstraßen mit unbeschränkter Vorfahrt für Anspruchsvolle.
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