Berlin. Da dieses Thema dem SoVD besonders am Herzen liegt, hat sich der Verband im Vorfeld dafür stark gemacht. Die Vorstandsvorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier, freut sich über das jetzt erzielte Ergebnis: „Ich begrüße die Verabschiedung des Gesetzes, auch wenn es nur ein kleiner weiterer Schritt auf dem weiten Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist. Durch die neuen Regelungen werden für die Arbeitgeber*innen neue Anreize geschaffen, Menschen mit Behinderungen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft werden dadurch ein Stück inklusiver."
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende sieht auch Chancen für die Unternehmen: „Aktuell stehen ca. 170.000 qualifizierte Menschen mit Behinderungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, jedoch wird deren Potential noch nicht ausgeschöpft. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass Arbeitgeber*innen dieses Potential verstärkt für sich erkennen und nutzen.“
Kritisch sieht Michaela Engelmeier jedoch die gestrichenen Bußgeldmöglichkeiten. „Die von uns als wichtig bewerteten Bußgelder sind nicht mehr im Gesetz enthalten. Das ist kontraproduktiv und schwächt seine Wirkung ab. Denn gerade die Unternehmen, die bislang keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, würden durch drohende Bußgelder deutlich stärker motiviert werden, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern. Ich bin erleichtert, dass auch jene Länder am Ende im Bundesrat zugestimmt haben, die vorher eine ablehnende Haltung signalisiert hatten. Damit wurde ein wichtiges Zeichen für Inklusion gesetzt.“
V.i.S.d.P.: Constantin Schwarzer
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