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Corona und Patientenverfügung: Muss ich meine Dokumente jetzt ändern?

Pflege Gesundheit Selbstbestimmung

Wer bereits vor Jahren seine Patientenverfügung verfasst hat, konnte dabei die aktuelle Lage um Corona nicht berücksichtigen. Doch inzwischen beherrscht kein anderes Thema unseren Alltag so sehr wie das neuartige Virus. Die meisten Menschen wussten schon vorher: Eine Patientenverfügung ist sinnvoll – und zwar in jedem Alter. Doch was bedeutet das Corona-Virus für meine Vorsorge-Dokumente?

Kann man die Patientenverfügung überhaupt aktualisieren?

Ja, und das ist sogar sehr zu empfehlen. Zwar gibt es keinen Zwang, dieses wichtige Dokument in einem bestimmten Zeitrahmen auf Herz und Nieren zu prüfen. Doch sämtliche Ratgeber und alle relevanten Institutionen empfehlen, dass die Patientenverfügung alle zwei, drei Jahre überprüft werden sollte.

Warum? Zum einen, weil sich medizinische Behandlungsprozesse im Laufe der Zeit verändern. Eine Erkrankung, die noch vor Jahren einem sicheren Todesurteil gleichkam, kann heute gut therapiert werden. Der zweite Grund ist vielleicht noch wichtiger. Wir Menschen neigen dazu, unsere Einstellung gegenüber bestimmten Fragen des Lebens zu ändern. Nicht alle und auch nicht in gleichem Maße. Aber im Kern ist zu beobachten, dass sich ein 18-Jähriger gegenüber dem Thema Tod und Krankheit anders äußern wird als seine 91-jährige Großmutter. Diesem Prozess sollten wir auf jeden Fall begegnen. Indem wir die Patientenverfügung an die neuen Umstände anpassen.

Wie wirkt sich Corona auf meine Patientenverfügung aus?

Zunächst einmal das Wichtigste: Eine Patientenverfügung ist immer zu empfehlen, auch ohne den Blick auf die aktuelle Diskussion rund um das Corona-Virus. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass die Selbstbestimmung zurzeit ein größeres Interesse erfährt. Insbesondere bei Menschen, die jünger als 60 Jahre sind. Das hängt mit Sicherheit mit der Berichterstattung über die Krise zusammen. Auch junge Menschen können bei einer Corona-Infektion von schweren Krankheitsverläufen betroffen sein. Das macht Angst – und führt dazu, dass wir uns für alle Eventualitäten rüsten möchten.

Ein grundlegender Aspekt in jeder Patientenverfügung betrifft das Thema künstliche Beatmung. Bevor Sie mit dem Verfassen Ihrer Verfügung beginnen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, in welchen Situationen dieses medizinische Instrument bei Ihnen Anwendung finden soll. Dies galt auch schon vor Corona, schließlich gibt es eine ganze Menge von Ereignissen, die eine künstliche Beatmung erfordern können. Angefangen bei chronischen Lungenerkrankungen wie COPD, über Krebs bis hin zu durch Unfällen ausgelösten Verletzungen.

Die TV-Bilder von Corona-Patienten, die bäuchlings an Beatmungsmaschinen angeschlossen sind, führen uns nun vor Augen, wie verletzlich jeder einzelne von uns sein kann. Die zuvor eher theoretischen Bedrohungen wie Unfälle oder eine langsam schlimmer werdende Erkrankung hatten kaum dazu geführt, dass sich junge Menschen freiwillig den Fragen einer Patientenverfügung aussetzen. So habe ich es zumindest bisher im Rahmen meiner zahlreichen Vorträge zum Thema Selbstbestimmung erlebt. Durch Corona beschäftigen sich nun nicht mehr nur „die älteren“ Menschen mit der Patientenverfügung.

Künstliche Beatmung bei Corona: Ein Thema für die Patientenverfügung

Wie wir mittlerweile wissen, ist das Corona-Virus bei schweren Verläufen nicht nur für die Lungen gefährlich. Die Krankheit kann unter anderem auch das Herz angreifen. In vielen Fällen entwickeln die Patienten über mehrere Tage ein hohes Fieber, das für das Herz-Kreislauf-System eine große Belastung darstellt. Insofern sehen sich auch Herzpatienten einem größeren Risiko ausgesetzt als Menschen mit einer robusten Konstitution.

„Wenn Ihre Patientenverfügung schon vor Corona konkret formuliert war, müssen Sie das Dokument in der Regel nicht ändern. Selbst wenn Sie die künstliche Beatmung in Ihrer Verfügung kategorisch ausschließen, können Sie diese Aussage im Krankenhaus jederzeit widerrufen. Auch bei Corona.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Die relevanten Fragen bleiben bei der Patientenverfügung auch in der aktuellen Situation dieselben:

  • In welchen Situationen möchte ich noch künstlich ernährt werden?
  • Wie soll ein Szenario aussehen, in dem die Ärzte nicht mehr alles medizinisch Mögliche machen sollen, um mein Leben zu erhalten?
  • Wann soll es Versuche zur Wiederbelebung geben? Und wann nicht?
  • Soll bei künstlicher Beatmung auch invasiv verfahren werden? Und wann ja, in welchen Situationen?

Dies ist eine nicht vollständige Reihe von Fragen, die mit jeder Patientenverfügung geklärt werden sollten. Unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Aber natürlich sind viele Menschen nun offener, sich diesen Themen zu stellen.

5 gute Formulare zur Patientenverfügung im Jahr 2020

Hat Corona auch Auswirkungen auf meine Vorsorgevollmacht?

Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht das zweite enorm hilfreiche Schriftstück, mit dem Menschen in Deutschland ihre Selbstbestimmung regeln können. Hierin bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen – vor allem medizinische Aspekte.

Bei der Vollmacht geht es neben Ihren Wünschen vor allem um Vertrauen. Vertrauen demjenigen gegenüber, der Sie im Krankheitsfall möglicherweise bis zum Tod vertreten soll. Insofern hat die aktuelle Krise keine direkten Auswirkungen auf die Gestaltung Ihrer Betreuungsfragen. Nach wie vor kommt es darauf an, wen Sie für geeignet halten, im Extremfall über Ihr Leben zu befinden. Das galt bereits vor Corona – und ist nun immer noch der Kernpunkt dieses Dokuments.

Fazit: Muss ich meine Patientenverfügung für Corona ändern?

Die aktuelle Corona-Pandemie sorgt dafür, dass sich mehr Menschen ernsthafte Gedanken um das Thema Krankheit und Sterben machen. Gibt es neue Fragen, die aufgrund von Corona neu in der Patientenverfügung beantwortet werden müssen? Nein, eigentlich nicht. Die Krise führt uns nur unmittelbar vor Augen, wie wichtig das Thema Selbstbestimmung ist. Nicht nur für Rentnerinnen und Rentner oder jüngere Menschen mit Vorerkrankungen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (2)

  • user
    Prof. Dr. Ingo Heberlein
    am 01.05.2020

    Beatmung ist Hochleistungsmedizin und viele wollen das ab einem bestimmten Lebensalter und Zustand nicht mehr. Ich bezweifle, ob darauf in der gegenwärtigen Situation Rücksicht genommen wird, dass diese Maßnahmen ohne Einwilligung des Patienten nicht durchgeführt werden dürfen. Sie bringen nämlich gutes Geld.

  • user
    Karin Lüllwitz-Säglitz
    am 20.04.2020

    Wichtig

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