Darf ich mit dem E-Scooter wieder Bus und Bahn fahren?
Behinderung
Mal schnell mit dem Bus in die Stadt fahren, um Einkäufe zu erledigen: Nutzer von E-Scootern hatten in den vergangenen Monaten nicht überall in Deutschland diese Möglichkeit. Hintergrund war eine Empfehlung des Dachverbands deutscher Verkehrsunternehmen, welche die Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen als bedenklich einstufte. Es wurde erklärt, dass diese Geräte während der Fahrt umkippen könnten und so eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen würden.
In der Praxis bedeutete dies in vielen deutschen Städten einen Mitnahme-Stopp für Nutzer von E-Scootern in Bus und Bahn. Plötzlich durften sie nicht mehr mitfahren. Dabei sind die meisten von ihnen aus gesundheitlichen Gründen auf dieses Hilfsmittel angewiesen, zum Beispiel aufgrund von Multiple Sklerose.
Ein Weg aus der Unsicherheit
Nach langen Monaten des Wartens ist die Politik nun tätig geworden. Seit dem Frühjahr 2017 gilt ein Erlass zur einheitlichen Beförderung von E-Scootern in Bussen des ÖPNV. An den Inhalten haben Verkehrsunternehmen, Politik und Behindertenverbände mitgewirkt. Es handelt sich also um einen Kompromiss, der vor Ort bestmöglich umgesetzt werden soll.
Im Wesentlichen sollen E-Scooter nun mitgenommen werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Teufel steckt im Detail
Aber woher wissen Busfahrer und Fahrgäste, ob der jeweilige E-Scooter alle Voraussetzungen erfüllt? Im ÖPNV gibt es für Menschen mit Behinderung schon genug Probleme. Ein wichtiger Baustein der beschlossenen Regelung ist daher eine Plakette. Diese Plakette soll von den Herstellern der E-Scooter ausgegeben werden, so dass für alle Beteiligten auf einen Blick klar ist, dass es sich um ein Gerät handelt, welches im Bus mitgenommen werden kann.
Nur: In den ersten Monaten passierte an dieser Stelle nicht viel. Patienten, die ihren E-Scooter im Alltag dringend benötigen, warten seit Monaten auf eine Meldung der Hersteller. Auch bei der Frage, ob ein neues Gerät angeschafft werden muss, herrscht für viele Menschen weiterhin Unklarheit. Die Umsetzung der bundeseinheitlichen Regelung hängt momentan vor allem an den fehlenden Plaketten.
Nach Informationen des Sozialverbands arbeiten die Hersteller daran, die ersten Plaketten noch in diesem Jahr auszugeben. Wir bleiben dran.
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Kommentare (12)
Christian Schultz
am 15.01.2020Hallo Hans-Jörg, zumindest bei uns in Schleswig-Holstein sieht die Praxis der Bus-Unternehmen zurzeit so aus: Im Zweifelsfall werden nur E-Scooter mitgenommen, die eine entsprechende Plakette haben.
Auch unser Verband ist mit dieser Lösung nicht zufrieden. Das war vor ein paar Jahren aber der sprichwörtliche kleinste gemeinsame Nenner, um überhaupt einen Kompromiss zustande zu bekommen. Damals wurden in vielen Städten Deutschlands plötzlich überhaupt keine E-Scooter mehr befördert. Auch E-Rollstühle waren betroffen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen den BSK. Der Verband hat auch die Hauptlast im juristischen Verfahren getragen und kennt sich gut in diesem Bereich aus: www.bsk-ev.org
Hans-Jörg Voit
am 15.01.2020Hallo, Diese Frage könnte von mir sein. Mein Gefährt hat noch nicht mal die angegebenen Maße.
Wurde schon stehen gelassen, weil der Aufkleber nicht vorhanden war. Muss ich mir für viel Geld ein neues kaufen?
Die Krankenkasse hat eine Beteiligung abgelehnt, weil ich einen Scooter gekauft habe, der sich
zusammenklappen zum Transport lässt.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Die Krankheit ist vorhanden-man muss damit leben und dann kommen noch überflüssige Regeln dazu.
Wie fahren doch mit dem Scooter nicht aus Tollerei!
Wer versteht mich und kann evtl. helfen?
Thomas Teichert
am 12.10.2019Ich empfinde es als Diskriminierung es sollte erlaubtsein
Günter Kerssebaum
am 04.02.20193-Wheel-Scooter nein, nur 4-Wheel-Scooter unter 120 cm Länge.
Peter Reichert
am 18.09.2018Zwischenzeitlich werden die blauen Plaketten vom Sanitätshaus oder dem Hersteller entsprechender E--Scooter verteilt. Hier finden Sie eine aktuelle Liste, welche E-Scooter derzeit zugelassen sind: www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/liste-oepnv-geeigneter-elektromobilee-scooter/
Peter Reichert
am 18.09.2018Hallo, der Erlass von 2017 bezieht sich ausschliesslich auf die Beförderung in Bussen des ÖPNV. Straßenbahnen sind davon ausgenommen, da keine "Gefährdung" (Vollbremsung, Kurvenfahrt) wie in Bussen entstehen kann. P.Reichert
Christian Schultz
am 20.08.2018Hallo Heike,
im Zugverkehr gelten teilweise ähnliche Bestimmungen wie in Bussen. Bitte direkt beim jeweiligen Verkehrsverbund nachfragen.
Heike Weber
am 15.08.2018Wie sieht das mit den Zügen aus im Land Bremen, in Bremerhaven ist es verboten im Bus mit fen E-Scooter zu fahren ,bieten aber einen Fahrdienst an ,wie die Buslinie fährt ,nur weiß ich nicht wie das mit dem Zug ist .
Christian Schultz
am 07.05.2018Hallo Jacki, den gibt es beim BSK: www.barrierefreifueralle.de/barrierefreie-mobilitaet/unsere-themen/oepnv-nahverkehr/e-scooter/
Jacki
am 06.05.2018Hallo wo bekomme ich den blauen Aufkleber??!
Christian Schultz
am 03.04.2018Hallo! Es gibt zwar einen Erlass, der bundesweit regeln soll, welche E-Scooter in Bussen befördert werden sollen. Demnach sind Scooter mit drei Rädern vom Transport ausgeschlossen.
In der Praxis läuft es allerdings immer noch unterschiedlich. Wir empfehlen, bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben anzurufen.
W.Schwerdtfeger
am 01.04.2018Kann ich meinen 3 Wheel Scooter in die Strassnbahn minehmen?
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