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Darum brauchen wir eine Rentenversicherung für alle

Armut

Die Frage, warum Beamte, Selbstständige oder Freiberufler nicht in die Rentenversicherung einzahlen müssen, ist so alt wie die Bundesrepublik selbst. In den letzten Jahren hat die Diskussion darüber jedoch an Härte zugenommen. Denn die durchschnittlichen Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen (im Vergleich zu früheren Jahrgängen) immer weiter nach unten. Für die nächsten Jahre wird mit einer deutlich wachsenden Altersarmut gerechnet. Für zukünftige Pensionäre oder Ärzte in Versorgungswerken sind die Aussichten dagegen gut.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein vertritt die Interessen von mehr als 140.000 Menschen. Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, für die wir uns jeden Tag in der Sozialberatungeinsetzen, sind (zukünftige) Rentnerinnen und Rentner. Diese Menschen müssen aufgrund von Krankheiten im Beruf häufig kürzer treten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Rente später zum Leben nicht ausreicht, nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Deshalb sollten zukünftig alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Das Ziel muss eine Erwerbstätigenversicherung sein. Die Idee dahinter ist ein Rentensystem, in das alle einzahlen. Nicht nur Arbeiter und Angestellte, sondern auch Selbstständige, Angehörige von freien Berufen (zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte) und auch die Beamten.

Für diesen längst überfälligen Systemwechsel gibt es zwei Gründe: Erstens würde die gesetzliche Rentenversicherung eine Stärkung erfahren. Aber vor allem geht es um eine gerechtere Form der Altersvorsorge.

Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung

Durch die Bildung einer Erwerbstätigenversicherung würde die gesetzliche Rentenversicherung kurz- und mittelfristig eine große Zahl neuer Beitragszahler gewinnen. Die Herausforderungen des demographischen Wandels für die Rentenversicherung erhielten dadurch eine Verschnaufpause. Mehr aber auch nicht.

Deshalb ist es zwingend erforderlich, zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben. Im Jahr 2017 sorgt dieser Wert dafür, dass Angestellte für maximal 6350 Euro im Monat Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Alles, was darüber liegt, wird nicht zur Beitragszahlung herangezogen. Besonders hohe Einkommen finden sich somit nur teilweise in der Rentenversicherung wieder.

Die später ausgezahlte Rente müsste gleichzeitig nach oben gedeckelt werden – nach dem Schweizer Vorbild, wo alle Einwohner auf ihre kompletten Einkünfte Beiträge zahlen müssen. Auf diese Weise wird verhindert, dass sehr hohe Renten die Finanzkraft der gesetzlichen Rentenversicherung sprengen.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Für Deutschland als Ganzes ist dieser Systemwechsel jedoch aus einem anderen Grund zu vollziehen: Es ist schlicht nicht zu rechtfertigen, warum sich bestimmte Berufsgruppen durch eigene Versorgungssysteme einen „goldenen Ruhestand“ verschaffen, während ein wachsender Teil der Bevölkerung auf immer kleinere Renten angewiesen ist. Die Frage von Gerechtigkeit beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ein Wechsel bei den Ruhestands-Geldern ist deshalb überfällig.

Selbstverständlich ist ein solcher Paradigmenwechsel nur über einen längeren Zeitraum möglich. Jetzigen Beamten, Pensionären und Freiberuflern muss ein Bestandsschutz eingeräumt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen können nur für zukünftige Vertreter der angesprochenen Berufsgruppen greifen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, etwa bei Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente.

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Kommentare (5)

  • user
    Sam Li
    am 16.01.2020

    Danke für den Beitrag zu Rentenversicherung. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich meine Schwester dafür sehr interessiert. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben.

  • user
    Juergen Vanselow
    am 12.09.2018

    Die Finanzierung von Beamten-Pensionen werden über Steuermittel auch von künftigen Rentnern finanziert. Ein Rentner muss sein ganzes Berufsleben Rentenbeiträge entrichten.

    Ein Rentner soll in Zukunft 43 Prozent Rentenniveau bekommen. Ein Beamter über 70 Prozent vom letzten Gehalt. Hinzu kommt eine großzügige Absicherung von 1600 Euro Mindestpension nach fünf Dienstjahren.

    Schon alleine aus Gerechtigkeit zu Menschen in Berufen mit körperlichem Verschleiß muss hier Verbesserung der Renten gesorgt werden.

    In Österreich wurde deswegen ein Schwerarbeitergesetz geschaffen. In Deutschland wird nur diskutiert...

  • user
    Joachim Hachmeister
    am 15.12.2017

    Danke Herr Schultz,

    es geht mir nicht um die Veröffentlichung meines Kommentars - sondern darum Schaden vom SoVd, dessen Mitglied ich bin, abzuwenden. Deshalb bitte ich Sie Ihren Bericht zu korrigieren.

    Im Übrigen habe ich Sie und auch den SoVd, auf die Datenquelle Destatis "Statistisches Jahrbuch" aufmerksam gemacht. in den von mir benannten Jahrbüchern finden Sie korrektere Daten als z. B. in der Regenbogenpresse.

    Mit freundlichen Grüßen und

    den besten Wünschen für die Feiertage und das neue Jahr

    J. Hachmeister

  • user
    Christian Schultz
    am 15.12.2017

    Danke, Herr Hachmeister, für die Richtigstellung. An der Tendenz - also der deutlich schwächeren Steigung der Renten gegenüber Pensionen - ändert dieser Fehler ja nichts.

  • user
    Joachim Hachmeister
    am 14.12.2017

    Sorry, Herr Schultz,

    Nur ungern kritisiere ich Ihren Bericht, aber dass die Standardrente um 9,5 Prozent, wie in der Grafik ausgewiesen, angestiegen sein soll, ist falsch. Die Standardrente ist tatsächlich nur um 8,5 Prozent angestiegen, wenn die Zahlen 1164 und 1263 Euro zugrunde legt....

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Hachmeister

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