Der Freibetrag ist eine Frage der Gerechtigkeit
Es muss unterschieden werden zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, umgangssprachlich auch „Hartz IV“) und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII). Es bestimmen also zwei unterschiedliche Sozialgesetzbücher über die Einzelheiten für die Betroffenen. Viele Details gelten sowohl für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch für Menschen, die Grundsicherung aufgrund von Alter oder Krankheit beziehen. So sind die Regelsätze, also der Betrag der monatlich für Nahrungsmittel, Kleidung, Freizeit oder Strom ausgegeben werden soll, grundsätzlich identisch. Im Jahr 2017 beträgt dieser für eine Einzelperson 409 Euro. Obendrauf gibt es noch Geld für die Begleichung der angemessenen Kosten für eine kleine Wohnung.
Es gibt aber auch Unterschiede. Eine wesentliche Unterscheidung machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bei der Anrechnung von Einkommen. Für Empfänger von Hartz IV gilt ein Freibetrag, der zum Beispiel bei der Anrechnung von Einkommen aus Minijobs angewendet wird. Die ersten 100 Euro werden überhaupt nicht angerechnet, anschließend kommt eine Staffelung zum Einsatz. Die Folge ist, dass Hartz-IV-Empfänger einen guten Teil ihres Hinzuverdienstes behalten dürfen. On top auf die Stütze. Diese Regelung ist sinnvoll, fördert sie doch die Bereitschaft, auch kleinere Jobs anzunehmen.
Um die Lebensleistung betrogen
Im SGB XII, also bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter, gibt es diese Regelung allerdings nicht. Insbesondere für Rentnerinnen und Rentner ist das ärgerlich. Denn es ist egal, ob sie in ihrem Leben einen Rentenanspruch von 180 oder 650 Euro erarbeitet haben – wenn sie in die Grundsicherung fallen, wird alles angerechnet. Jeder Cent. Sie bekommen vom Sozialamt so viel Geld überwiesen, so dass sie damit auf dem Niveau des Regelsatzes plus angemessene Miete ankommen. Die eigentliche Ungerechtigkeit daran ist: Hätten sie nie gearbeitet und überhaupt keinen Rentenanspruch erworben, würden sie dennoch den gleichen Betrag im Portmonee vorfinden.
Das ist ungerecht. Wenn sich Lebensleistung nicht bemerkbar macht, verlieren die Menschen in Deutschland den Glauben an den Sozialstaat. Deshalb brauchen wir für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Freibetrag!
Der Sozialverband Schleswig-Holstein schlägt vor, einen generellen Freibetrag von 25 Prozent auf den eigenen Rentenanspruch anzuwenden.
Ein Beispiel: Harro Mustersen aus Musterrönfeld geht mit 65 in den Ruhestand. Weil er in den letzten Jahren lange arbeitslos war, hat er einen Anspruch auf 640 Euro gesetzliche Rente. Nach aktueller Gesetzeslage würde dieses Geld komplett auf die Grundsicherung angerechnet werden – von der eigenen Lebensleistung würde Herr Mustersen nichts merken. Mit einem Freibetrag in Höhe von 25 Prozent auf die gesetzliche Rente, hätte Herr Mustersen 160 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Dieses Geld könnte er zusätzlich zur Grundsicherung behalten. Auf diese Weise würde die Lebensleistung von Harro Mustersen zumindest anteilig anerkannt und gewürdigt.
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Kommentare (5)
Jacobi
am 01.08.2022Ich bekomme 596€ Rente und 187€ Grundsicherung. Davon hält der Sozialarbeiter 80€ Schulden rate ab, ist das gesetzlich in Ordnung?
Christian Schultz
am 06.08.2022Das müsste man sich einmal genauer anschauen.
Christian Schultz
am 23.10.2019Hallo Johanna, das stimmt - seit Anfang 2018 existiert ein Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Problem ist nur, dass dieser nur für die betriebliche Altersvorsorge oder andere private Absicherungen (Riesterrente) gilt. Die gesetzliche Rente geht nach wie vor komplett in der Grundsicherung auf. Das muss geändert werden.
Johanna
am 22.10.2019Hallo ich habe leider nicht alles gelesen...aber es freut mich dir sagen zu können..das es seit dem 1janauar 2018eiben grundsicherung Freibetrag gibt ..zuzüglich zu miete.krankenkasse plus 424 Euro.grundsicherung ..gibt es jetzt einen Freibetrag von aktuell 212euron
..pro Monat ist anrechnungs frei..ich habe hier auch achwierigkeitsn mit dem Sozialamt...aber das ist gesetz und da müssen sie sich beugen ...alles gute und Glück für dich.?LG johanna
Ruf Laura
am 25.11.2017Es gibt keine Gerechtigkeit und Bürgergesetze.
Im April 2011 bekam meine jüngste Tochter epileptische Anfälle. Es war für mich ein Weltuntergang. Sie bekam mehrere Anfälle, überwiegend in der Nacht. Ich musste deshalb über Nacht mehrmals aufstehen. Durch diese Situation wurde ich überfordert und bekam psychische Probleme. Ich wusste nicht mehr, wie ich das alles schaffen sollte, Arbeit, Schulden, Alleinerziehend ohne Unterhalt und Vater.
Ich ging zu meiner Krankenkasse mit der Bitte, uns 2 Mutter und Kind eine Erholungsmaßnahme zu genehmigen. Die Antwort war " was denken Sie liebe Frau, wie viel die Medikamente für ihre Tochter kosten?" Nach wenigen Wochen war ich im Krankenhaus und anschließend war ich noch acht Monate krankgemeldet, Meine Tochter war in hierdurch in einer Pflegefamilie genommen worden.
Ich bemerkte, dass meine Krankengeldzahlungen, die ich im Jahr 2012 bekommen habe, insgesamt 1.500€ zu wenig bezahlt wurden. Es ist mir inzwischen auch klar, dass ich das heute nicht mehr geltend machen kann. Ich bin einfach nur noch traurig und enttäuscht darüber, da ich mir mit diesem Geld einen schönen Erholungsurlaub mit meiner Tochter hätte leisten können, was mir nie möglich sein wird. Im Januar 2013 war ich wieder stabil und ging wieder auf die Arbeit und einen Monat später holte ich meine Tochter aus der Pflegefamilie.
Am Anfang des Jahres 2014 kehrte meine mittlere Tochter aus USA zurück, wo sie gelebt, gelernt und in der Armee beschäftigt war. Nach einem Eierstocktumor und einer Pipolarstörung war sie sehr abgemagert. Mit großen Schwierigkeiten ist es uns gelungen dass sie Geld von Hartz IV bekommen hat. Aber ihre Freude zu Hause bei ihrer Familie zu sein war schnell vorbei. An einem Tag erhält sie eine Rechnung von unserer geliebten Krankenkasse über 33.313 €. Wir waren überzeugt, dass konnte nur ein Fehler sein. Wie es sich später herausstellte, waren das die Beiträge zur Krankenversicherung für die letzen 4 Jahre. Alle unsere Bemühungen diese Sachen zu erledigen haben nichts gebracht, da ihre Nachweise über Krankenversicherungen in der USA waren, wo sie in der Armee angestellt war. Sie war zu diesem Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen (körperlich psychisch krank) nicht in der Lage zu fliegen, um die Sache vor Ort zu klären. Einen Rechtsanwalt haben wir dann auch noch dazu geschaltet. Tochter war aber mit der Sache überfordert und panisch , verbrachte 4 Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach ihrer Entlassung bekam sie ein Haftbefehl wegen großer Verschuldung bei der Krankenkasse. Es blieb Ihr nicht weiter übrig, als aus Deutschland zu fliehen. das war von der Krankenkasse gut geplant!
Ich war danach sehr verzweifelt Gesundheit machte mir große Sorgen um ihre Gesundheit und Zukunft. Um meine Zukunft habe ich auch Sorgen gemacht, da ich mein Arbeitsplatz bei USA zum 30.09.14 verloren hatte. Ein paar Tage später war ich Lebensmüde und nahm mehrere Tabletten Psychopharmaka. Von 5. Oktober 2014 bis Februar 2015 verbrachte ich in einem Krankenhaus, im März war ich in einer Tagesklinik für Psychiatrie. Da ich sehr depressiv war, hatte ich überhaupt keinen Durchblick über meine finanzielle Lage gehabt. Im April 2015 merkte ich, dass etwas nicht stimmte, mein Kontostand war bei minus 2000€. Also habe ich persönlich mit meiner Leiterin meiner Krankenkasse gesprochen. Ich sagte ihr, dass ich der Meinung bin, dass ich monatlich Krankengeldleistung in Höhe von 540€ zu wenig sein müssten. Sie hatte mir gesagt, dass alles richtig sei berechnet worden ist und es müsse an meiner Krankheit liegen, dass ich bei einem einkommen über 1.300€ nur 540€ Krankengeld bekomme. Dann verlangten sie mien Entlassungsbericht von meinen Krankenhausaufenthalt vom 05.10.14 - 03.2015 waren sie von einem längeren Krankheitsdauer ausgegangen. Wenige Tage später bekam ich die Aufforderung zur Antragsstellung auf med. Reha oder einen Rentenantrag.
Sie informierten mich, dass die Höchstbezugsdauer von Krankenhaustagegeld (78 Wochen) am 30.07.15 erreicht sein wird. Ich war nicht der gleichen Meinung und habe einen Wiederspruch eingelegt.
Am gleichen Tag habe ich noch einmal mit der Leiterin der Krankenkasse gesprochen. Ich habe sie angebettelt, dass sie die Höhe des Krankengeldes überprüfen möchte. Ich war dabei aufgeregt und zitterte am ganzen Körper. Sie hatte mir geantwortet, " es sei nicht richtig und sowieso schon zu spät". Mit allen Mitteln versuch ich ihr zu erklären wie schlecht es mir von Oktober 2014 bis März 2015 ging , sodass ich noch einen eigenen Betreuer bekam. Nun draußen, habe ich noch lange überlegt, wie kam es dazu, dass ich so unmenschlich und verletzend behandelt wurde?
Am gleichen tag habe ich Termin beim Rechtsanwalt gemacht. Sie hatte Mitte Juli 2015 einen Widerspruch eingelegt. Am 31 Juli ich trotz, das ich noch 9 Monate Anspruch auf Krankengeld hatte, wurde ich gezwungen einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Und die Krankenkasse haben mir geraten, " bitte nehmen sie keinen Krankenschein mehr da sie sonst keine Leistungen mehr bekommen." Das es eine Falle war habe ich erst später verstanden . Nachdem ich meine Rechtsanwältin gefragt habe ob das Rache von der AOK war ( wegen 33.313€ schulden) von meiner mittleren Tochter Elena Stolbov, ob ich die AOK anzeigen könne. Sie teilt mir plötzlich das die sogenannte Summe die mir gezahlt worden ist stimme. Da ich eine andere Meinung hatte, suchte ich Unterstützung bei mehreren Behörden, aber es brachte nichts. In November 2015 ging ich dann zu VdK Schweinfurt, wo ich dann zum vereinbartem Termin kam 2 Dez. 2015. Ich wollte eine Antwort auf die zustehende Krankengeld haben. Zuerst erhielt ich keine Antwort , sie meinen das ich schnell ein Antrag auf Rente machen soll (laut Aufforderung AOK) ich habe gesagt " ich werde Antrag stellen sobald mein zustehendes Geld gezahlt wird." Dann erhielt ich eine plötzliche Antwort das alles korrekt ablief.Wegen nicht korrekte Arbeit von Sozialverband habe ich mich beschwert leider nichts erreicht.Sozialverband Betrug an Spätaussiedler erlaubt. Ich konnte es psychisch nichts mehr ertragen und am 4.10.15 bekam Psychose. Ich hatte fast 6 Monate Zeit gebraucht um wieder bei Sinnen zu sein. Als ich rauskam hatte ich mir einen anderen Anwalt gesucht, aber es kam wieder nur das gleiche raus das alles richtig sei. Nach dem ich weiter selber vorgegangen, habe ich kleine Nachzahlung von Krankengeld bekommen,da es ist noch immer nicht richtig wird es mit Hilfe Sozialgericht erklärt.Da es ein Geldforderung von AOK gibt Daraufhin bekam ich einen Brief Zwangsversteigerung meiner Eigentumswohnung, ich zeigte daraufhin die AOK und Verbraucherzentrale Schweinfurt , bei GKV-Fehlverhalten in Gesundheitswesen an. Aber es ist auch nichts gebracht.Gesundheitsministerium hat mir auch nicht geholfen,Betrug an nicht aus Deutschland stammende Bürgen erlaubt.Wegen Betrug von meine Rechtsanwältin bei Rechtsanwaltskammer beschwert:Ergebnis Betrug erlaubt. Wo mit habe ich das alles verdient ? Ich habe ja satt von jeder wer mich kennt betrogen zu werden,dass wegen nach fast 4J."Kalte Krieg" wegen zuwenig bezahlter Krankengeld von AOK. Habe ich AOK,VdK Schweinfurt und meine erste Rechtsanwältin bei Staatsanwaltschaft angezeigt,aber ich erwarte auch nicht viel.Wo haben sie ja einen Aussiedler in Deutschland gesehen,welche hat Recht bekommen.Es ist nur sehr traurig wir sind Menschen ohne Bürger Rechte.Nach dem die AOK mich Jahren lang betrogen und belogen,will mich noch auf die Strasse schmeissen.So geht mal nicht mit Hunde um. In Deutschland als kranke Aussiedler und noch Frührentner ,gar nichts mehr erwünscht. Meine Rente 458 Eu +155 Eu Grundsicherung ,davon zahle ich 259 Eu Nebenkosten,Strom und Telefon Rest bleibt nichts viel übrig,aber für Wasser und Brot reicht. Mit freundlichen Grüßen Tatjana Ruf Behringstr 12 97464 Niederwerrn
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