Direkt zu den Inhalten springen

Das Wichtigste zur Patientenverfügung für 2019

Pflege Gesundheit

Eben noch war Horst R. aus Husum Herr über sein Leben. Der selbstständige Versicherungskaufmann hatte erst wenige Tage zuvor mit seiner Frau zusammengesessen und über den Urlaub im kommenden Jahr gesprochen – wie so oft sollte es in die Toskana gehen. Durch den Schlaganfall ist nun alles anders. Der 63-Jährige ist ein Pflegefall, kann nicht mehr sprechen und sich auch sonst nicht mitteilen.

Meine Patientenverfügung – mit oder ohne Vorlage?

Horst R. und seine Frau hatten Glück im Unglück. Wenn man in dieser Situation überhaupt von Glück sprechen kann. Ein halbes Jahr vor dem Schlaganfall hatten die beiden ihre Dokumente zur Selbstbestimmung geregelt, eine Patientenverfügung und auch die Vorsorgevollmacht aufgesetzt.

Auf diese Weise war es dem Husumer möglich, selbst zu bestimmen, welche Behandlung von Ärzten und Pflegern an ihm vorgenommen werden soll. In seiner Patientenverfügung hat er zum Beispiel erklärt, wie er über den Einsatz künstlicher Ernährung denkt. Grundsätzlich muss diesen Wünschen nun Folge geleistet werden.

— Nutzen Sie unsere kostenlose Broschüre über die Patientenverfügung —

Seit mehr als sieben Jahren halte ich für den Sozialverband in Schleswig-Holstein Vorträge zum Thema Selbstbestimmung. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden häufig die gleichen Fragen gestellt. Aus diesem Grund finden Sie in diesem Beitrag eine kleine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Patientenverfügung. Aktuell für das kommende Jahr 2019.

Soll ich bei der Patientenverfügung eine Vorlage zum Ausdrucken verwenden?

Grundsätzlich wird empfohlen, die Patientenverfügung selbst zu formulieren. Dafür stehen Textbausteine und weitere Hilfen zur Verfügung, unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Doch die meisten Menschen, die zum ersten Mal eine Verbindung zum Thema suchen, tun sich damit schwer. Aus diesem Grund haben wir eine kurze Liste zusammengestellt – hier finden Sie gute Vorlagen zum Verfassen Ihrer Patientenverfügung. Einfach runterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Nochmal: Der Königsweg ist, wenn Sie das Dokument selbst formulieren. Aber es ist auch absolut in Ordnung, wenn Sie einen Vordruck für die Patientenverfügung verwenden. Eine ausführliche Übersicht zur Frage, ob eine Vorlage für die Patientenverfügung in Ordnung ist, finden Sie in diesem Beitrag.

Müssen die Ärzte machen, was in meiner Patientenverfügung steht?

Grundsätzlich ja. Solange Sie nicht zu aktiver Sterbehilfe aufrufen, sind Ihre in der Patientenverfügung angegebenen Wünsche verbindlich. Natürlich kommen auch uns immer wieder Geschichten zu Ohren, in denen der Wille des Patienten ignoriert wird. Und selbstverständlich können dort, wo Menschen arbeiten, Fehler passieren – auch im Bereich der Selbstbestimmung. Im Regelfall wird aber tatsächlich das umgesetzt, was Betroffene zuvor schriftlich verfügt haben – und zwar bundesweit.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass sich im Falle des Einsatzes Ihrer Patientenverfügung, eine Vertrauensperson für Sie stark machen kann, setzen Sie am besten eine Vorsorgevollmacht auf. Wir empfehlen ohnehin, beide Dokumente zu nutzen.

Muss ich meine Patientenverfügung irgendwann aktualisieren?

Nein, müssen Sie nicht. Aber natürlich ist es sinnvoll: Viele Menschen ändern Ihre Einstellung gegenüber Fragen, die Krankheit und Tod berühren. Aus diesem Grund wird in allen Ratgebern empfohlen, dass die Patientenverfügung alle zwei oder drei Jahre gesichtet werden sollte. Möchten Sie nichts ändern, brauchen Sie nichts veranlassen. Falls Sie aber etwas anders formulieren möchten, sorgen Sie bitte dafür, dass das alte Dokument bzw. die alten Dokumente vernichtet werden und nur die neue Version im Umlauf ist.

Muss die Patientenverfügung handschriftlich verfasst werden?

Nein, wir raten sogar davon ab! Bei der Patientenverfügung ist wichtig, dass sie übersichtlich und knapp das erzählt, was Sie sich wünschen. Geschieht dies handschriftlich, wird das Dokument möglicherweise unübersichtlich. Vielleicht sogar unleserlich. Deswegen empfiehlt sich eine tabellarische Herangehensweise, die kurz und knapp über die wichtigsten Fragen Auskunft gibt. Vergessen Sie aber nicht, die Patientenverfügung handschriftlich zu unterschreiben!

Muss ich mit meiner Patientenverfügung zum Notar?

Auch hier ein klares Nein. Anders ist es bei der Vorsorgevollmacht: Hierin können Punkte geregelt sein, bei denen Sie um einen Notar nicht herum kommen. Etwa wenn Ihre Vertrauensperson in die Lage versetzt werden soll, im Notfall eine Immobilie zu veräußern. Für die Patientenverfügung benötigen Sie hingegen keinen Notar.

Kann ich mich beim Sozialverband beraten lassen, wenn ich Fragen zur Patientenverfügung habe?

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir in Schleswig-Holstein keine Rechtsberatung zu Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht anbieten. Hintergrund ist, dass Streitfälle in diesem Bereich nicht am Sozialgericht ausgetragen werden.

Wir empfehlen Ihnen unsere kostenlosen Broschüren zum Thema. Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, haben Sie in Schleswig-Holstein verschiedene Optionen. Natürlich können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls eine erstklassige Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Ihre erste Adresse bei persönlichen Fragen sollte allerdings Ihr Hausarzt sein. Dieser muss Ihrer Anfrage zwar nicht nachkommen, in vielen Fällen bieten Hausärzte jedoch eine günstige Beratung zum Thema Selbstbestimmung an.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Vortrag

Wenn Sie Vertreter eines Vereins, einer Firma oder einer anderen Organisation aus Schleswig-Holstein sind, können Sie einen Mitarbeiter des Sozialverbands zu einem Vortrag über das Thema Selbstbestimmung (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) einladen – und zwar kostenlos. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an:

Christian Schultz
Referent für Sozialpolitik
Telefon: 0431 / 98 388 – 70
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de

  • Was bringt die Patientenverfügung im Ausland?
  • Wo sollte ich meine Patientenverfügung am besten aufbewahren?
  • Sollte ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung abschließen?

Der kompakte Ratgeber rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Mit Fragen und Antworten aus der Praxis.


Kommentare (2)

  • user
    alex
    am 19.11.2019

    Das mit Trump verstehe ich auch nicht und finde es fehl am Platz.

  • user
    bing
    am 25.09.2019

    ein trump gif? wirklich? hat euch wer gehackt?

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.