Der teure Tod
Aktuelles Armut
Es gibt zwei Dinge, auf die wir Menschen keinen Einfluss haben: Die Geburt und den Tod. Letzterer wird gerne verdrängt, denn kaum einer von uns setzt sich gerne freiwillig mit seinem Lebensende auseinander. Vielleicht gedenkt man an bestimmten Tagen kurz der verstorbenen Freunde und Angehörigen, danach verschwindet das Thema aber gerne in der geistigen Versenkung. Doch dann wird jeder von uns „plötzlich und unerwartet“ mit dem Tod konfrontiert. Verbunden damit sind neben der Trauer unzählige rechtliche Aspekte und organisatorische Aufgaben. Und die kosten Geld, manchmal sehr viel Geld, was Angehörige und Hinterbliebene finanziell oftmals überfordert.
Jeder Todesfall hat seinen Preis
von Michael Frömter* (Gastbeitrag)
In Deutschland sterben jährlich etwa 860.000 Menschen, rund 15.000 allein in Schleswig-Holstein. Wie mit einem Toten umgegangen werden muss, auch das ist hierzulande gesetzlich geregelt. Das „Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesen des Landes Schleswig-Holstein“ schreibt bereits unzählige Formalitäten vor, darunter auch die ‚Bestattungspflicht’. Hilfe dabei bieten mehr als 200 Bestattungsunternehmen im Land an. Doch die Dienstleistung vom Totenschein bis zur Beisetzung hat ihren Preis. Mehr als 5000 Euro sind für eine Standard-Beerdigung schnell mal fällig, egal, ob Feuer- oder Erdbestattung. Ursprünglich geht das Bestattungsrecht auf den Seuchenschutz zurück. Schließlich sollten gerade in Pandemien wie Pest und Cholera keine Krankheitserreger auf die Lebenden übertragen werden. Angesichts von Corona ist der Seuchenschutz leider erneut aktuell.
Bestattungen sind ein Geschäft
Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist das Bestattungswesen ein regelrechter Markt geworden, an dem alle Beteiligten viel Geld verdienen - Bestatter genauso wie Kirchen, Gemeinden oder Behörden. Ob Standesamt, Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Bescheinigungen von Behörden: Jeder Handschlag muss bezahlt werden. Neben den Bestattern lassen sich besonders die Friedhofsbetreiber – also Kommunen oder Kirchen – den Tod eines Menschen „fürstlich“ bezahlen.
Selbst ein Urnenreihengrab kostet – ohne Beerdigungsgebühren – für etwa 20 Jahre zwischen 800 und 1800 Euro. Hinzu kommt meist noch eine Bestattungsgebühr. Im Vergleich zu einem Erbpachtgrundstück auf 99 Jahre entspricht das in etwa einem Preis von 36.000 Euro pro Quadratmeter. Eine lukrative Einnahmequelle. Dem Bestattungsrecht sei Dank. Es schreibt nämlich vor, dass Tote grundsätzlich nur auf zugelassenen Flächen beigesetzt werden dürfen. Das gilt auch für Friedwälder oder Seebestattungen. Lediglich im Bundesland Bremen darf Asche der Verstorbenen unter strengen Auflagen auch auf Privatgrundstücken verstreut werden. Warum diese Regelung nicht bundesweit gilt, ist nicht nachvollziehbar, denn insbesondere von der Asche eines Toten geht keine Seuchengefahr mehr aus. Das haben die Verantwortlichen in Österreich, Holland oder der Schweiz längst erkannt und deshalb ihre Bestimmungen gelockert. So dürfen dort u.a. Urnen auch privat transportiert und zuhause aufbewahrt werden. Damit sinken die Bestattungskosten für die Angehörigen erheblich. Doch hierzulande will davon offenbar bislang niemand etwas wissen.
Frühzeitige Vorbereitung verhindert böse Überraschungen
Wer sich rechtzeitig zu Lebzeiten mit dem Tod von Angehörigen auseinandersetzt, für den gibt es später keine böse Überraschung. Wer es gewohnt ist, Kostenvoranschläge für Handwerker und Dienstleister einzuholen, sollte dies auch bei Bestattungsunternehmen tun und das möglichst noch zu Lebzeiten. Denn In einer emotional schwierigen Situation ist kaum einer von uns in der Lage, sich darum zu kümmern. Und genau das kann zu Missverständnissen führen oder wird von dem einen oder anderen Bestatter auch gerne einmal ausgenutzt. Wichtig ist vor allem daran zu denken, was bei einem Todesfall beachtet werden muss. „Wie finde ich das richtige Beerdigungs-Institut? Gibt es sinnvolle Vorsorge-Möglichkeiten?“ - auch das sind Fragen, die bedacht werden sollten.
Auch für Bestattungen gibt es Hilfen
Nach deutschem Recht sind in der Regel die direkten Angehörigen zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet. Können sie sich das jedoch nicht leisten, kann eine Bestattungsbeihilfe beantragt werden. Zuständig nach § 74 SGB XII ist in der Regel der am Sterbeort zuständige Sozialhilfeträger. Menschen mit niedriger Rente können generell diesen Antrag stellen.
Gegebenenfalls kann auch ein Antrag gestellt werden, wenn man keine Sozialhilfe oder kein Arbeitslosengeld II bezieht. Die Höhe der Kosten, die übernommen werden, hängt von den ortsüblichen Bestattungskosten ab. Somit können die Leistungen von Kommune zu Kommune recht unterschiedlich ausfallen. Fest steht aber, dass eine „Sozialbestattung“ immer auf das Nötigste reduziert wird. Auch deshalb macht es Sinn, sich im Vorfeld zu informieren.
Michael Frömter ist Mitglied im SoVD Schleswig-Holstein und schreibt in unregelmäßigen Abständen Beiträge für diesen Blog.
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