1. Muss ich meine Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen lassen?
Das ist unterschiedlich. Solange Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht ausschließlich Dinge regeln möchten, die unmittelbar Ihre Gesundheit betreffen, ist dies nicht erforderlich. Wenn Ihre Vertrauensperson also darüber entscheiden soll, ob Sie in bestimmten Situationen operiert werden sollen oder nicht, würde die Vollmacht ohne notarielle Mitwirkung ausreichen. Wenn im Dokument aber auch geregelt ist, wer sich um Ihre Finanzen kümmern soll, empfehlen wir Ihnen, die Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen zu lassen. Falls Ihre Vertrauensperson gar darüber bestimmen soll, ob Ihre Immobilie verkauft wird – zum Beispiel um die Kosten für Ihre Pflege zu bezahlen – dann ist der Weg zum Notar sogar unumgänglich.
Ergo: Fragen Sie sich, welche Entscheidungen Sie auf Ihre Vertrauensperson übertragen möchten. Anschließend können Sie für sich selbst beantworten, ob Sie zum Notar müssen oder nicht.
2. Wen soll ich in meiner Vorsorgevollmacht benennen?
Die schwierigste aller Fragen rund um die Vorsorgevollmacht. Nicht weil die Thematik komplex ist, sondern weil es um Vertrauen geht. Vertrauen in eine Person, die über Ihr Leben entscheiden soll – für den Fall, dass Sie dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können.
Das Gute ist: Sie können frei bestimmen, wer dieses Vertrauen erhalten soll. Es muss nicht die Familie sein, wenngleich die meisten Menschen Ihre Ehepartner, Kinder oder Geschwister in ihrer Vorsorgevollmacht benennen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Bürde dieser Verantwortung auf mehreren Schultern zu verteilen. Ihr Bruder kümmert sich um gesundheitliche Aspekte, und Ihre Tochter soll die Finanzen betreuen? Kein Problem. Sie wollen Ihren drei Kindern jeweils eine Vollmacht ausstellen, mit denen diese alles für Sie regeln können? Auch das können Sie mit der sogenannten „Generalvollmacht“ handhaben.
Behalten Sie allerdings immer im Hinterkopf, dass all diese Überlegungen dazu dienen sollen, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Alles andere ist in dieser Diskussion zweitrangig. Sie haben Zweifel, dass sich Ihre Kinder einigen, wenn Sie sich nicht selbst äußern können? In diesem Fall gäbe es die Möglichkeit, dass die Vorsorgevollmacht nicht zu gleichen Teilen ausgestellt wird. Vielleicht sollte eines der Kinder die obere Hand behalten und das zweite Kind erst dann entscheiden können, wenn das erste Kind ausfällt? All das können Sie verfügen.
Viele Menschen tun sich sehr schwer damit, eine Vertrauensperson für die Vorsorgevollmacht zu bestimmen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: Keine lebenden Verwandten, kaum enge Bekannte, in manchen Fällen möchte man diese Verantwortung auch niemandem aufbürden. Sollte Ihnen irgendwann etwas zustoßen, und es müssen Entscheidungen getroffen werden, würde das Gericht einen Betreuer einsetzen. Das kann jemand aus Ihrer Familie sein, möglicherweise handelt es sich aber auch um eine fremde Person. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Betreuungsverfügung.
Kommentare (4)
Kiara Woodsland
am 03.09.2020Ich bin auch gerade dabei mein Testament zu verfassen und finde den Artikel daher sehr interessant und hilfreich.
Michaela Hemsley
am 14.08.2020Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Thema notariat einmal auseinander setzt. Jetzt wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.
Dietrich Bachmann
am 08.06.2020Gut zu wissen, dass man die Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen lassen soll, wenn es um Finanzen geht. Die Vorsorgevollmacht ist für mich etwas schwer zu verstehen. Aber eure Tipps und Infos haben viel geholfen. Ich glaube dann für unsere Situation, müssen wir einen Notar finden.
Joachim Hussing
am 07.05.2020Danke, dass Sie erklärt haben, dass es eine Vertrauenssache ist, wen Sie in einer Vorsorgevollmacht benennen. Mein Bruder muss sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um eine Vollmacht zu besprechen. Ich werde ihm diese Informationen mitteilen, damit er einen Anwalt seines Vertrauens finden kann.
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