Diese 3 Dinge sollten Sie über Ihren Minijob wissen
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Ein Minijob ist praktisch - sowohl für Arbeitgeber als auch für Sie als Arbeitnehmer. Je nachdem, wie der Job angemeldet ist, kann er jedoch gravierende Folgen haben. Deshalb sollten Sie sich schon jetzt darüber Gedanken machen, was in Zukunft auf Sie warten kann.
Im Rahmen eines Minijobs können Sie bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch eine andere Arbeit in Voll- oder Teilzeit leisten. Das macht den Minijob so praktisch. Dieser Beitrag sind jedoch vor allem dann für Sie relevant, wenn der 450-Euro-Job Ihr einziger Job ist.
Diese 3 Dinge sollten Sie auf jeden Fall auf dem Zeiger haben, wenn es um die möglichen Auswirkungen Ihres Minijobs geht.
Kurzarbeit
Vor "Corona" haben sich wohl die wenigsten Menschen mit diesem Thema beschäftigt. Aber plötzlich verloren im Frühjahr 2020 zahllose Beschäftigte ihren Job. Wer Glück hatte, fiel nur ins Kurzarbeitergeld.
Natürlich bedeutet auch das erst einmal finanzielle Einbußen. Lediglich 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens übernimmt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld. Wer Kinder hat, bekommt etwas mehr. Und falls das Kurzarbeitergeld länger fließen muss, erhöhen sich die Auszahlungsbeträge über die Monate.
So weit, so gut. Doch wenn Sie nur einen Minijob ausüben, steht Ihnen kein Kurzarbeitergeld zu. Denn das ist an die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gekoppelt. Da es die beim Minijob nicht gibt, gehen Sie beim Kurzarbeitergeld leer aus.
Erwerbsminderungsrente
Wir alle hoffen, niemals schwer zu erkranken. Leider kommt das aber gar nicht so selten vor. Jedes Jahr werden in Deutschland Hunderttausende Anträge zur Erwerbsminderungsrente gestellt. Rund die Hälfte davon wird tatsächlich angenommen - anschließend überweist die Rentenversicherung eine monatliche Rente wegen Erwerbsminderung.
Das Tückische bei der Erwerbsminderungsrente ist: Es reicht nicht aus, weniger als drei Stunden am Tag arbeiten zu können. Denn neben den gesundheitlichen Aspekten müssen Sie auch sogenannte "versicherungsrechtliche" Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Unter anderem benötigen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung.
Wenn Sie in den letzten Jahren "nur" einen Minijob ausgeübt haben, wird es heikel. Wir müssen uns die Bedingungen für diesen 450-Euro-Job näher anschauen. Haben Sie auf Ihr Einkommen eigene Rentenbeiträge abgeführt und dadurch ein paar Euro netto weniger erhalten? Dann ist alles gut, denn in diesem Fall zählt der Minijob als Pflichtbeitragszeit. Wenn allerdings nur Ihr Chef Rentenbeiträge abgeführt hat, haben Sie möglicherweise ein Problem. Es handelt sich dann nicht mehr um eine Pflichtbeitragszeit.
Die neue Grundrente
Lange hat es gedauert, aber seit diesem Jahr gibt es tatsächlich die Grundrente. Die ersten Zuschüsse sollen ab Mitte des Jahres überwiesen werden. Zunächst an Neurentner, der sogenannte "Rentenbestand" wird dann nach und nach abgearbeitet. Übrigens, einen Antrag zur Grundrente müssen Sie nicht stellen. Falls Sie Anspruch auf den Zuschuss haben, werden Sie automatisch benachrichtigt.
Doch wie so oft im Sozialrecht ist es im echten Leben doch wieder kompliziert. Denn nicht jeder Mensch mit kleiner Rente hat am Ende auch Anspruch auf die Grundrente. Nein, auch jetzt müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen - und die haben es in sich.
33 Jahre Grundrentenzeit, die müssen Sie auf dem Rentenkonto haben. Falls es bei Ihnen anders aussieht, gibt es auch keine Grundrente.
Und jetzt raten Sie mal, welche Rolle Ihr Minijob in diesen 33 Jahren spielt ...
Nun, es kommt wieder darauf an: Wurden eigene Rentenbeiträge abgeführt, zählt die Zeit mit. Andernfalls handelt es sich nicht um eine Pflichtbeitragszeit - und Ihr 450-Euro-Job wird nicht auf die Grundrentenzeit angerechnet.
Fazit
Sozialrechtlich kann der Minijob zum Problem werden. Zumindest wenn er Ihre alleinige Einkommensquelle ist und Sie darüber hinaus keiner versicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, sollten Sie zumindest IMMER eigene Rentenbeiträge abführen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Zeit in der Rentenversicherung mitgerechnet wird. Für EM-Rente, Grundrente und auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Kurzarbeitergeld gibt es für Minijobber nicht, auf diese Regelung haben Sie keinen Einfluss.
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Kommentare (4)
Klaus Gatsche
am 27.04.2022Ich habe grundsicherung (geb.am
19.10.1943).Ich habe nur 31 rentenjahre ,da für das Studium von 5 Jahren,nur 1 Jahr als rentenzeit anerkannt worden ist. Ich habe vom 21.01.13 bis 30.06.2020 einen minijob mit monatlich 200,-€
Hinzuverdienst zur altersrente gehabt.Seit 2015 Grundsicherung
Kann ich jetzt eigene rentenbei-
träge für den minijob noch nachzahlen,um die 33 rentenjah-
re zu erfüllen für den grundren-
tenerhöhungszuschlag.danke
Ihnen für Ihre Antwort.klaus gatsche
Christian Schultz
am 27.04.2022Hallo Klaus, das geht leider nicht. Die Rentenbeiträge beim Minijob können nicht nachträglich entrichtet werden.
Folko Stank
am 27.05.2021Moin!
Meiner Kenntnis nach bekommen Minijober und Rentner kein Kurzarbeiter ausgezahlt - oder?
Viele Grüße
FST
Christian Schultz
am 27.05.2021Hallo Herr Stank, das ist richtig. Denn in beiden Fällen werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.
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