Doppelter Freibetrag für die Grundsicherung im Alter
Aktuelles Rente Armut
Wer Grundsicherung im Alter erhält, ist auf eine kleine Rente angewiesen. Bis vor ein paar Jahren wurde diese komplett auf die Sozialleistung angerechnet. Doch mittlerweile können Sie einen wesentlichen Teil ihrer Rente behalten - zusätzlich zur Grundsicherung.
Rund 20.000 Menschen in Schleswig-Holstein beziehen Grundsicherung im Alter. Weil die Rente nicht zum leben reicht. Was viele jedoch nicht wissen: In den vergangenen Jahren hat es eine Reihe von Änderungen in der Grundsicherung gegeben. Wer eine kleine Rente hat und vielleicht sogar noch privat vorsorgen konnte, darf nun einen ordentlichen Teil dieser Einkünfte behalten. Das Geld wird nicht mit der Grundsicherung verrechnet.
Freibetrag 1: Riester, Rürup & Co.
Bereits seit 2018 gilt, dass private Vorsorge nicht bestraft werden soll. Gerade nicht in der Grundsicherung. Zuvor ging die Riester-Rente komplett in der Grundsicherung auf, Sie hätten von Ihren Ersparnissen nicht einen Cent übrig behalten.
Mittlerweile können Sie bis zu 223 Euro Ihrer privaten Rente behalten. Die Rechnung dahinter:
Die ersten 100 Euro Ihrer Rente sind frei. Alles, was darüber liegt, wird zu 70 Prozent angerechnet, Sie dürfen also 30 Prozent behalten. Allerdings gibt es einen maximalen Freibetrag, der sich am Regelsatz von Grundsicherung und "Hartz IV" orientiert. Im Jahr 2021 liegt dieser bei 223 Euro. So viel dürfen Sie höchstens von Ihrer privaten Rente behalten. Unter anderem bei einer Riester- oder Rürup-Rente. Aber auch, wenn Sie eine Betriebsrente oder sonstige private Rentenversicherung beziehen.
Von dieser Regelung profitierte man allerdings nur, wenn man sich zuvor die Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge vom Munde absparen konnte. Keine einfache Aufgabe, wenn man so wenig verdient, dass am Ende Grundsicherung herauskommt.
Freibeitrag 2: Gesetzliche Rente
Viel wichtiger ist daher diese Regelung. Seit 2021 greift ein zusätzlicher Freibetrag - und zwar für die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge bringt so gut wie jeder Bezieher von Grundsicherung zumindest eine kleine Rente mit.
Auch hier gilt, dass bis zu 223 Euro davon anrechnungsfrei bleiben - das Geld käme also oben auf die Grundsicherung drauf. Also alles wunderbar?
Leider nicht. Denn für den Freibetrag bei der gesetzlichen Rente muss eine schwierige Voraussetzung erfüllt werden. Sie brauchen mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeit. Das können Zeiten sein, in denen Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch die Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung zählen hier mit. Nicht aber Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderungsrente.
Das hat zur Folge, dass ein großer Teil aller Grundsicherungsempfänger keine Chance hat, auch nur einen Cent aus diesem Freibetrag zu sehen.
Der doppelte Freibetrag in der Grundsicherung
Das war die schlechte Nachricht. Zum Ende des Beitrags möchten wir Sie aber auch noch einmal positiv überraschen.
Denn beide Freibeträge - der für die private Vorsorge und derjenige, der für die gesetzliche Rente gilt - können miteinander kombiniert werden. Auf diese Weise lässt sich die Grundsicherung mit bis zu 446 Euro aufstocken. 223 Euro für die privaten Versicherungen, 223 Euro für die Einkünfte aus der Deutschen Rentenversicherung.
Wie häufig diese Konstellation im wirklichen Leben ist, lässt sich zurzeit nicht veranschaulichen. Vermutlich haben nicht viele Menschen die Möglichkeit, mit sehr geringem Einkommen privat vorzusorgen und gleichzeitig 33 Grundrentenjahre zu erwerben. Wer jetzt noch Anspruch auf Grundsicherung hätte, gehört mit Sicherheit zur absoluten Ausnahme. Aber: Es ist möglich. Und wenn Sie das schon heute wissen, treffen Sie vielleicht andere Entscheidungen, die Ihnen im Alter eine Menge Geld bescheren können.
Fazit
Mit Grundsicherung kann man seit diesem Jahr bis zu 446 Euro aus den privaten Einkünften behalten. Für einzelne Personen kann dies einen gewaltigen Unterschied machen.
Insbesondere die Riester-Rente hatte früher einen schlechten Ruf. Zu Recht, weil sie vollständig in der Grundsicherung aufging. Mittlerweile sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, maximal können sogar bis zu 223 Euro zusätzliches Einkommen im Monat daraus erwachsen.
Daher kann es sich auch für Geringverdiener lohnen, solch einen Vertrag mit geringen Beträgen weiter zu besparen. Oder zumindest nicht zu kündigen.
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Kommentare (1)
Cornelia Kayser
am 29.10.2022Ich bin Mitglied im SoVD weil mich die Themen und Die Berichte sehr interessieren.
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