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Eckpunkte der Pflegereform stehen

Aktuelles Pflege

Im Sommer steigen die Beiträge der Pflegeversicherung, zugleich werden manche Leistungen ausgeweitet. Teurer wird es für Kinderlose.

Pflegerin legt Arm und ältere Frau. Bei sitzen nebeneinander auf dem Bett.
Pflege, ob im Heim oder zu Hause, kostet. Mit der geplanten Reform werden einige Leistungen ausgeweitet. Strukturelle Veränderungen gibt es aber nicht. Foto: Newman Studio / Adobe Stock

In einer alternden Gesellschaft muss die Pflege einen großen Stellenwert haben. Schon jetzt fällt es schwer, die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen und zu finanzieren.

Dafür hat das Bundeskabinett diese Woche erste Änderungen bei der Pflegeversicherung beschlossen. Bereits ab Juli gelten neue Beitragssätze, gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Für Kinderlose steigt der Beitrag von 3,4 auf vier Prozent, Eltern mit einem Kind zahlen den normalen Beitrag, vom zweiten Kind an wird er um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Er beträgt also mit zwei Kindern 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,90 Prozent, mit vier Kindern 2,65 Prozent und mit fünf Kindern 2,4 Prozent. Weitere Kinder verringern den Beitrag nicht.

Entlastung für Familien mit mehreren Kindern

Kinder zählen nur bis zum 25. Lebensjahr, sind sie älter, steigt der Beitrag wieder. Menschen mit fünf oder mehr Kindern zahlen dann 1,6 Prozent weniger als Kinderlose. Damit setzt die Politik auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um.

Der Arbeitgeberanteil steigt von derzeit 1,525 auf 1,7 Prozent.

Mehr Pflegegeld bei häuslicher Pflege und höherer Zuschuss für Heimbewohner*innen

Ab 2024 werden die Leistungen für Angehörige, die alleine oder mit Hilfe eines Pflegedienstes die Pflege zu Hause übernehmen, etwas ausgeweitet. Das Pflegegeld steigt um fünf Prozent. Je nach Pflegegrad der betreuten Person liegen die Sätze dann zwischen 316 und 901 Euro.

Für Heimbewohner*innen sind die zu leistenden Eigenanteile für Verpflegung und Unterkunft oft kaum zu stemmen. Anfang 2024 soll dieser Zuschuss erhöht werden, für das erste Jahr des Heimaufenthalts um zehn Prozent auf 15 Prozent, für die folgenden beiden Jahre jeweils um fünf Prozent auf 30 bzw. 50 Prozent - und für das vierte und alle weiteren Jahre auf 75 Prozent. Der SoVD kritisiert, dass nach wie vor keine Deckelung der Eigenanteile vorgesehen ist. 

SoVD: Reform bringt keine dauerhaften Lösungen

Als weitere Neuerung ist geplant, bezahlte Pflegetage auszuweiten. Bisher können Berufstätige einmalig bis zu zehn Tage bezahlt frei nehmen, um in einer akuten Pflegesituation eine Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Ab 2024 soll es dafür jährlich zehn Tage geben. 

Der SoVD sieht große Leerstellen bei den Plänen. Vor allem kritisiert der Verband, dass keine Weichenstellungen für eine dauerhafte Finanzierung der Pflegeleistungen auf den Weg gebracht wurden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier hält fest: "Das Gesetz bringt vor allem eine saftige Beitragssatzanhebung und vermeidet die nötigen, kostenentlastenden Maßnahmen aus Steuermitteln, wie sie auch längst von der Ampel vereinbart waren.“ Der SoVD fordert eine Pflegevollversicherung, mittelfristig alle pflegebedingten Kosten übernimmt.

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