Der dem SoVD vorliegende Gesetzentwurf regelt verschiedene Bereiche. Einer der zentralen Punkte ist dabei die Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege. Unabhängig von weiteren Kosten fallen allein für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil derzeit bundesweit im Durchschnitt 831 Euro im Monat an.
Statt Deckelung soll nun prozentual reduziert werden
Ende letzten Jahres kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, diesen Eigenanteil auf 700 Euro im Monat begrenzen zu wollen (siehe SoVD-Zeitung 11 / 2020, Seite 3). Nach drei Jahren dann würden die Pflegekassen die Kosten vollständig übernehmen. So war der ursprüngliche Plan.
Nach dem neuen Entwurf nun soll der Eigenanteil erst nach einem Jahr reduziert werden, und zwar um 25 Prozent. Im dritten Jahr wäre dieser dann nur zur Hälfte zu bezahlen und ab dem vierten Jahr dauerhaft nur noch zu einem Viertel.
Entlastung für alle erst ab dem zweiten Jahr
Bei den Eigenanteilen gibt es regional deutliche Unterschiede. In sieben Bundesländern liegt er beispielsweise durchschnittlich unter 700 Euro. Dort hätte also die ursprünglich in dieser Höhe geplante Deckelung zu keiner Ersparnis geführt. Dagegen entlastet eine prozentuale Reduzierung alle Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen.
Nach Ansicht des SoVD käme die Entlastung ab dem zweiten Jahr jedoch zu spät. Denn für das komplette erste Jahr bliebe der Eigenanteil unverändert. SoVD-Präsident Adolf Bauer bringt es auf den Punkt: „Angesichts weiter steigender Eigenanteile durch notwendige Mehrausgaben – etwa zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe – verbleibt ein pflegebedingtes Armutsrisiko.“
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