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Eigenheim bei Bürgergeld oder Grundsicherung: Es kommt auf die Details an

Aktuelles Rente Armut

Renate Schlüter lebt seit 66 Jahren in ihrem Haus in Ammersbek im Kreis Stormarn. Mit ihrer kleinen Rente kommt sie nicht wirklich über die Runden. Aber Grundsicherung im Alter bekommt sie nicht. Die Gemeinde will, dass sie untervermietet.

Renate Schlüter aus Ammersbek kämpft um ihr Eigenheim

Die 83-Jährige versteht die Welt nicht mehr: „Ich bin einfach sprachlos. Wir haben hier 1957 auf der grünen Wiese angefangen, das ganze Haus habe ich selbst erbaut. Soll ich deshalb keine Grundsicherung bekommen?“

Zu den Fakten: Da Renate Schlüter in früheren Jahren gemeinsam mit ihren Kindern in dem Haus gewohnt hat, verfügt sie heute über viel Platz. „Wir haben immer wieder angebaut. Zuerst hatten wir wirklich nur einen Raum“, erinnert sich die Rentnerin. Heute ist das Haus deutlich größer. Zu viel für das Sozialamt der Gemeinde Ammersbek. „Man will jetzt, dass ich untervermiete. Aber dafür sind die Räume gar nicht hergerichtet.“

Und wirklich: Der letzte Mieter ist vor zwei Jahren ausgezogen. Vorher hat er Renate Schlüter jedoch eine völlig heruntergekommene Wohnung hinterlassen. Einiges hat sie bereits selbstständig erneuert, sogar die Küche musste rausgerissen werden. Aber eine erneute Vermietung ist in diesem Zustand nicht möglich. Denn mit knapp 1000 Euro Rente kann sich die 83-Jährige keine Renovierung leisten.

Der SoVD in Bad Oldesloe ist deshalb gegen die Entscheidung des Sozialamtes in den Widerspruch gegangen. Konstanze Bliß, Leiterin im Sozialberatungszentrum, weiß: „Allein von der Rentenhöhe hätte Frau Schlüter Anspruch auf Grundsicherung. Nur die Größe des Hauses ist der Knackpunkt. Würde unser Mitglied Bürgergeld beantragen, wäre das einfacher.“

Genau hier sieht der SoVD Schleswig-Holstein nun einen wichtigen Punkt zum Ansetzen. Zur Erklärung: Bürgergeld hat Anfang des Jahres „Hartz IV“ abgelöst. Wer bedürftig, aber noch kein Rentner ist, kann Anspruch auf Bürgergeld haben. Neu ist hier zum Beispiel, dass selbstgenutzte Eigenheime bis zu 130 Quadratmeter groß sein dürfen – unabhängig vom Wert des Hauses. In der Grundsicherung – und um diese kämpft Renate Schlüter als Rentnerin – gilt diese Regelung jedoch noch nicht.

Das muss sich ändern, fordert Alfred Bornhalm, der Landesvorsitzende im SoVD Schleswig-Holstein: „Warum schaut man bei Rentnerinnen und Rentnern strenger auf die Wohnkosten als bei jüngeren Menschen? Das ist nicht fair, offensichtlich hat der Gesetzgeber hier nicht weit genug gedacht. Die Politik muss die vereinfachten Regeln für die Kosten der Unterkunft schnell auf die Grundsicherung ausweiten!“

Der Fall von Renate Schlüter befindet sich bis auf Weiteres im Widerspruch. Sie möchte auf jeden Fall weiterkämpfen. „Ich habe hier jede Bodenplatte selbst verlegt. Mich bekommt man nicht aus meinem Haus.“


Kommentare (2)

  • user
    Werner Preisler
    am 29.06.2023

    Die Gesetzgeber sollten sich zuerst mal fragen, wieso die Dame ein so großes Haus besitzt, doch einfach nur weil sie auch einige Kinder zur Welt gebracht hat, und denen eine schöne Kindheit im eigenen Haus ermöglichen wollte.

    Dann wurden die Kinder größer sind ausgezogen, fingen an zu arbeiten, und zahlen nun brav ihre Steuern und Abgaben.

    Wenn sie früher nicht dafür gesorgt hätte das genug neue Steuerzahler, die Rente sichern, hätte ein kleines Haus genügt, und sie hätte heute keine Probleme an Sozialleistungen zu kommen.

    Also lieber Gesetzgeber bitte die ganze Lebenslinie der Menschen betrachten, und den Wert Ihrer Lebensarbeit für die Gesellschaft dementsprechend würdigen, und nicht einfach nur eine Quadratmeterzahl festlegen und vergessen was diese Menschen geleistet haben.

  • user
    Manfred Trost
    am 27.06.2023

    Was sagt die Sozialministerin Touré dazu? Würde mich sehr interessieren.

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