Die Stiftung Anerkennung und Hilfe berät Sie auch in Schleswig-Holstein
Jedes Bundesland hat sich verpflichtet, mindestens eine Anlauf- und Beratungsstelle für die Betroffenen zu gründen. In Schleswig-Holstein befindet sich diese beispielsweise im Landesamt für soziale Dienste in der Steinmetzstr. 1-11, 24534 Neumünster.
Kommentare (2)
Christine Wierich
am 25.06.2024Sehr geehrte Damen und Herren,
vertritt Euer Verein § 10 IV HHG Leute in NRW?
Mit freundlichen Grüßen
Christine Wierich
Christian Schultz
am 26.06.2024Hallo Christine, den SoVD gibt es auch in NRW. Wir beraten allerdings nur im Sozialrecht und im OEG.
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