EM-Rente im Ausland beziehen - ist das möglich?
Aktuelles Rente Behinderung Armut
Wenn Sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten sind, bekommen Sie die Erwerbsminderungsrente. Zumindest dann, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aber bekommt man das Geld auch ins Ausland überwiesen?
Die Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Egal, in welchem Beruf. Wenn Sie gelernter Ingenieur sind, aber noch als Bürohilfe arbeiten können, gibt es keine EM-Rente.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Erwerbsminderung mindestens sechs Monate anhalten muss. Kurzfristige Erkrankungen führen also nicht zu einer EM-Rente.
Wenn Sie darüber hinaus auch noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Bevor Sie diese ohne fremde Hilfe beantragen, sollten Sie jedoch unbedingt dieses Video anschauen.
Erwerbsminderungsrente im Ausland beantragen
Sie leben in einem anderen Land oder spielen mit dem Gedanken auszuwandern? Wenn Ihr Rentenkonto die richtigen Kriterien erfüllt - siehe oben - und es Arztberichte gibt, die eine dauerhafte Erwerbsminderung diagnostizieren, können Sie den Antrag zur EM-Rente auch im Ausland stellen. Am einfachsten geht das online.
Und auch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist im Ausland kein Problem. Wenn Sie mit Ihrer EM-Rente im Ausland leben, bekommen Sie das Geld auch dorthin überwiesen. Überhaupt kein Problem.
Es sei denn ...
Ja, es sei denn, Sie erhalten eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Das bedeutet: Sie beziehen zwar eine EM-Rente in voller Höhe - allerdings nicht, weil Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Nein, bei der Arbeitsmarktrente schaffen Sie noch drei bis sechs tägliche Arbeitsstunden. Eigentlich ein Fall für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Also die volle EM-Rente halbiert.
Da es aber keine Teilzeitstellen gibt, auf die Sie sich mit Ihrem "Restleistungsvermögen" - ja, so nennt man das im Sozialrecht wirklich - bewerben können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung die volle Rente aus.
"Ihre EM-Rente erhalten Sie auch im Ausland. Nur bei einer Arbeitsmarktrente kann es Probleme geben."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Und in diesem Fall werden Sie in Polen, der Türkei oder auch in jedem anderen Land nicht weiterhin die volle Erwerbsminderungsrente überwiesen bekommen. Denn diese erhalten Sie bisher ja nur, weil es in Deutschland keine passende Teilzeitstelle für Sie gab.
Gibt es bei den jeweiligen Ländern Unterschiede?
Ja, die gibt es. Wenn Sie dauerhaft innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente ohne Einschränkung. In der gleichen Höhe wie zuvor in Deutschland.
Anders kann es aussehen, wenn Sie außerhalb Europas leben. Insbesondere dann, wenn "Ihr" Land kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Bitte informieren Sie sich zu dieser Frage direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Auch zum Thema Krankenversicherungsschutz sollten Sie sich vorab bei der DRV beraten lassen.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (16)
Rainer Kock
am 18.11.2024Hallo ich beziehe schon seit dem 1.1.2020 eine EM Rente. Wo ich aus gesundheitlichen Gründen 5 Stunden in der Woche arbeite ehrlich gesagt spiele ich seit Jahren mit dem Gedanken auszuwandern erst wars es früher Österreich und seit letzten Jahr lässt mich der Gedanke nicht mehr los nach Griechenland zu auszuwandern. Wie ist es werde ich trotzdem meine volle EM Rente ohne Kürzungen geben weil Griechenland ein EU Land wie ist dort krankensystem???
Mit besten Dank im voraus
R. Kock
Christian Schultz
am 19.11.2024Ja, Sie bekommen die volle EM-Rente auch in Griechenland. Wahrscheinlich sind Sie dann sogar weiter in Ihrer deutschen Krankenversicherung. Aber da kommt es auf die Details an: https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/ausland/wohnen-im-ausland/europaeisches-ausland-krankenversicherung-rentner-2009820
Bolk
am 21.09.2024Ich binn 1961 Geboren und gehabt September in Rente und Erwerbsminderungsrente kann ich da nach Frankreich ziehen
Christian Schultz
am 23.09.2024Ja, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie auch in Frankreich beziehen.
Ömer
am 30.06.2024Hallo, ich beziehe die volle Erwerbsunfähigkeits Rente. Ich bin deutscher Staatsbürger. Mein erst Wohnsitz ist in Deutschland. Möchte meinen Lebensrest in der Türkei verbringen. Da meine medizinische Beobachtung in Deutschland fortgeführt wird, reise ich hin und her. Ich würde gerne meine Rente ins Ausland überwiesen bekommen. Denn, wenn ich vom EC-Automaten in der Türkei mein Geld abhebe, kostet mich das jedesmal unmengen an Gebühren. (ca. 80 € wenn ich das gesamte Geld abheben möchte) Für einen Rentner ist das nicht wenig Geld. Mir wurde von Dritten mal gesagt, dass dies nur bei einer Altersrente gemacht werden kann. Die EU-Rente bzw. die EM Rente könne nicht ins Ausland überwiesen werden. Bitte um Antwort, ob es geht oder nicht. Und wo ich das veranlassen kann, falls es geht.
Vielen Dank im Voraus. Ömer
Christian Schultz
am 01.07.2024Hallo Ömer, wenn es sich um eine "normale" EM-Rente handelt - also nicht um eine Arbeitsmarktrente - können Sie diese auch in der Türkei beziehen. Lassen Sie sich dazu gern noch einmal direkt bei der DRV beraten.
Mathias
am 21.04.2024Hallo,
Ich beziehe seit 10/22 rückwirkend EM-Rente, mein GdB wurde von 50 auf 70 mit dem Merkmal G erhöht, seit 09.02.2024 bin ich auf Pflegestufe 1
Bis 31.03.2025 steht die nächste Verlängerung an.
Sobald die Verlängerung durch ist, möchte ich aus finanziellen Gründen nach Bulgarien gehen.
Von 25.12.2023 war ich schon für 2 Wochen dort.
Da ist auch eine Pflegeeinrichtung dabei.
Nun würde es mich interessieren, ob es da Probleme geben könnte.
Gruß, Mathias
Christian Schultz
am 22.04.2024Hallo Mathias, mit der Rente gibt es keine Probleme - Bulgarien ist ja in der EU. Sie sollten sich aber vorher unbedingt wegen der Kranken- und Pflegeversicherung persönlich beraten lassen. Das können wir hier im Forum nicht klären.
Sevil yılmaz
am 19.04.2024Ich bin Jahrgang 64 und bekomme seit 6 Jahren EMR .jetzt lebe ich in der Türkei habe aber einen Wohnsitz in D. Ist es möglich meine Rente ohne Probleme ohne Abzüge in die Türkei überweisen zu lassen
Christian Schultz
am 19.04.2024Ich weiß nicht auswendig, ob es mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Fragen Sie am besten direkt bei der DRV nach.
Eduardo
am 06.03.2024Hallo,
Ich bekomme seit 08/2020 eine Teilerwerbsminderungsrente, ich kämpfe aber schon seit 2017 um eine Vollerwerbsminderungsrente.
Ich habe immer Widerspruch gelegt.
Zur zeit läuft übers Sozialgericht Karlsruhe eine Klage gegen die Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung ist der Meinung, das die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente weiterhin erfüllt sind, aber da meine gewöhnliche Aufenthalt sich in Kuba befindet(Meinung der Rentenversicherung), auch wenn ich immer wieder für bestimmte Zeiträume mich in Deutschland aufhalte, kein Recht hätte für eine Vollerwerbsminderungsrente. Das wurde schriftlich von der Rentenversicherung an Sozialgericht mittgeteilt am 18.01.2024.
Ich Pendel zwischen Deutschland und Kuba.
Mein Teilerwerbsminderungsrente wird auf ein Deutsches Konto überwiesen.
DRV sagt mir, wenn ich länger im Ausland bin muss ich mich hier in Deutschland Abmelden????
Ich bin nicht mehr in der Lage zu Arbeiten. Ich leide an HWS-Syndrom, LWS-Syndrom und an Rheumatoide Arthritis, dazu kommen 2 Herzinfarkten mit 11 Stents. Außerdem mein Linkes Ohr ist fast Taub.
Also ich schaffe nicht mal eine Stunde, egal welschen Beruf, weil ich Täglich mit den Schmerzen zu kämpfen habe.
Ich hoffe Sie können mir eine Antwort geben.
Besten Dank
mit Freundlichen Grüßen
Eduardo
Christian Schultz
am 06.03.2024Hallo Eduardo, das muss man sich genau anhand Ihrer Unterlagen anschauen, hier im Forum können wir das nicht klären. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Holger
am 25.02.2024Ich (57J.) beziehe Erwerbsminderungsrente und überlege nach Thailand auszuwandern.
Wäre der Bezug der EM-Rente weiterhin möglich, oder müsste ich in Deutschland gemeldet bleiben,
um weiterhin Ansprüche darauf zu haben?
Christian Schultz
am 26.02.2024Sie können Ihre EM-Rente auch in Thailand beziehen. Aber - wie wir schon oben im Beitrag beschreiben - Sie müssen bei der DRV nachfragen, ob es ein besonderes Sozialversicherungsabkommen mit Thailand gibt. Falls nicht, kann es sein, dass die Rente nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Auch die Frage der Krankenversicherung muss geklärt werden.
Di carlo
am 05.01.2024Hallo .ich bekomme volle EM rente seit 01.2024
Befristet auf drei jahre.
Würde ich bei einem wegzug nach italien trotzdem weiterhin rente bekommen? Und wie sieht es aus wenn die drei jahre vorbei sind kann man verlängern und wie läuft es ab? Ich leide an tourette syndrom was bis zum heutigen tage nicht heilbar ist...
Christian Schultz
am 08.01.2024Hallo, Italien gehört ja zur EU. Dort können Sie also Ihre EM-Rente ohne Probleme beziehen. Lassen Sie sich aber am besten einmal persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Auch zum Thema Krankenversicherung.
Neuen Kommentar schreiben