EM-Rente: Kommt jetzt auch endlich mehr Geld für den Bestand?
Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit
Es ist vielleicht einer der wichtigsten Sätze im Koalitionsvertrag: "Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen" heißt es da auf Seite 73. Ist das endlich die Ankündigung, auf die wir alle gewartet haben?
Seit vielen Jahren melden sich immer wieder Mitglieder aus ganz Schleswig-Holstein bei uns in Kiel. Hier hat der Landesverband des SoVD seine Geschäftsstelle. Wer sich an uns wendet, hat in der Regel bereits vorher mit den Kolleginnen und Kollegen in einem unserer Beratungszentren gesprochen.
So zum Beispiel auch Peter Tiedemann, Petra Kottwitz oder Greta Jürgensen. Diese drei stehen für Hunderttausende in ganz Deutschland. Hunderttausende, die bereits seit vielen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Niemand sucht sich dieses Schicksal aus, die Hürden sind darüber hinaus sehr hoch.
Doch dieses Thema haben die sogenannten "Bestandsrentnerinnen und -rentner" bereits hinter sich. Ihnen geht es um etwas anderes. Bei der Berechnung Ihrer Rente wird nämlich mit zweierlei Maß gemessen.
Erwerbsminderungsrente: Gibt es jetzt endlich mehr Geld für den Bestand?
Verantwortlich dafür ist die Politik. Denn in den letzten Jahren wurde die Zurechnungszeit für die EM-Rente in mehreren Schritten angehoben. Das ist erst einmal eine gute Sache. Das Problem ist nur: Diese Verbesserungen gelten nicht für diejenigen, die schon länger erwerbsgemindert sind.
Nur wenn Ihre EM-Rente seit 2019 ausgezahlt wird, bekommen Sie eine "faire" Berechnung. Je weiter in der Vergangenheit Ihr Rentenbeginn liegt, desto mehr müssen Sie auf Geld verzichten. Ganz arg gebeutelt sind all diejenigen, die bereits vor Juli 2014 erwerbsgemindert sind.
Das ist ungerecht. Schon seit Jahren weist der SoVD darauf hin. Immer wieder in Gesprächen mit der Politik. Bisher hieß es jedoch immer: "Zu teuer".
Umso erfreulicher ist das, was auf Seite 73 im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition steht: "Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen."
Doch was genau können wir von dieser Ankündigung erwarten? Noch ist nichts Genaueres bekannt. Ob SPD, FDP und Grüne eine völlige Gleichstellung aller EM-Rentnerinnen und -Rentner auf den Weg bringen werden oder eine Kompromisslösung auf den Tisch kommt? Alles noch unklar.
Alfred Bornhalm vom SoVD Schleswig-Holstein macht auf jeden Fall deutlich: "Die Besserstellung der Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente ist schon lange überfällig. Es ist wichtig, dass die Ampel-Koalition das erkannt hat. Wir erwarten jetzt eine möglichst schnelle und vor allem gerechte Umsetzung."
Wie es mit diesem wichtigen Thema weitergeht, werden wir für Sie weiter verfolgen. Abonnieren Sie am besten jetzt gleich unseren kostenlosen Newsletter. Damit werden Sie automatisch einmal im Monat per Mail informiert und erfahren wichtige Tipps und aktuelle Infos zur Rente und anderen sozialrechtlichen Bereichen.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (27)
Britta.f
am 07.01.2023Hallo,
Ich bin 1959 geb. seid 2004 in Erwerbsminderungsrente Schwerbehindert und beziehe zusätzlich eine gesetzliche Unfallrente 80 MdE . Durch das zusammenrechnen und Grenzwerte kürzen Sie mir meine Erwerbsminderungsrente umklappen 600€ . Nun hab ich vor in die Schwerbehinderten Rente sprich vorzeitige Altersrente zu beantragen . Entstehen mir Nachteile dadurch?
Mit freundlichen Grüßen
Britta.f
.
Christian Schultz
am 09.01.2023Hallo Britta, das müssen wir uns im Detail anschauen. Lassen Sie sich entweder kostenlos bei der DRV beraten oder wenden Sie sich gern an die Sozialberatung des SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Ingnes Biesterfeldt
am 07.11.2022Beziehe seit September 1993 Erwerbsminderungsrente bin im November !958 geboren, habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 70%, AG+B. Muss ich etwas ändern wegen der Altersrente und wann?
Christian Schultz
am 07.11.2022Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet die EM-Rente. Sie sollten vorher einen Antrag auf Altersrente stellen - Ihre Bezüge werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern, da es einen Bestandsschutz gibt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente
Heidrun
am 27.06.2022Ich bekam 2001 Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2017 ist sie in Altersrente umgewandelt worden da ich als schwerbeschädigt mit 63 Jahren in Altersrente gehen konnte. Die Altersrente war in gleicher Höhe weitergezahlt. Würde ich da auch eine Nachzahlung bekommen ?
Christian Schultz
am 28.06.2022Ja, auch in diesem Fall wird es eine Rentenerhöhung geben. Aber keine Nachzahlung.
Heidrun
am 28.06.2022vielen Dank für die Antwort
klaus müller
am 04.06.2022habe seit 2004 eine halbe eu bekommen bis zum jahre 2015 dann altersrente bin ich auch davon betroffen und bekomme eine erhöhung.
danke für die antwort
Christian Schultz
am 07.06.2022Hallo Klaus, ja - die Nachzahlungen sollen auch für diejenigen gelten, die mittlerweile eine Altersrente erhalten.
Robert
am 05.05.2022Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich das zu sehen habe.
Ich wurde 2010 von der Arbeitsagentur in die Erwerbsminderungs-Rente geschickt. Mit jährlicher Überprüfung, ob ich wieder arbeitsfähig bin. Nach drei Jahren hat man mich dann unbegrenzt (also ohne weitere Überprüfung) in die EU-Rente geschickt, bis ich die Vollrente bekomme, was bei mir noch min. 15 Jahre dauert.
EM-Rente, EU-Rente... ist doch im Prinzip das gleich und wird gleich behandelt, oder sehe ich das falsch? Das heißt, ich darf evtl. auch auf einer Erhöhung hoffen, da meine Rente nicht sehr hoch ist und ich Grundsicherung bekomme, aus der ich froh wäre raus zu kommen, da diese doch sehr einschränkend ist.
Ist schon klar, ab wann das Ganze laufen soll, oder steht das auch noch in den Sternen?
Christian Schultz
am 06.05.2022Hallo Robert, der offizielle Titel ist Erwerbsminderungsrente, als EM-Rente. Eine "EU-Rente" gibt es gar nicht, das hat sich nur umgangssprachlich so eingebürgert. Also sieht es so aus, als ob auch Sie 2024 eine Erhöhung erhalten.
Friedhelm Ludmann
am 13.07.2022Hallo Es hieß vor der EM Rente - EU = Erwerbsunfähigkeitsrente, EU Rente wurde um 2011 in EM Rente umgewandelt. FL
Jutta
am 10.04.2022Ich bin seit etwa 35 Jahren EU-Rentnerin.
Darf ich bei diesem Thema auf eine weitere Rentenerhöhung hoffen? Oder gäbe es die dann erst in sechseinhalb Jahren, wenn ich in Altersrente käme?
LG
Christian Schultz
am 11.04.2022Hallo Jutta, nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll es nur für diejenigen EM-Rentner eine "Sondererhöhung" geben, die seit 2001 eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie würden hier tatsächlich leer ausgehen - was völlig unverständlich ist. Davon ausgenommen sind natürlich die "normalen" jährlichen Rentenanpassungen, die für jeden Menschen mit gesetzlicher Rente gelten.
Hier finden Sie mehr Infos zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung: https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen/meldungen/rentenanpassungs-und-erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz
Arjen
am 29.03.2022Hallo zusammen,
ich bekomme seit ca. 11 Jahre eine EMR (20 %). Das ist fantastatisch !
Freunde aus NL sagten mir, dass es dort so etwas in dieser Form nicht gäbe.
Ich arbeite wie früher, hatte einen arbeitsunfall, und bekomme mehr.
Da fühlt man sich fast schon beschwert. So viel Glück.
Alles Gute für alle anderen !
Danke ... Arjen
Wolfgang
am 11.01.2022Ich habe von 2010 bis 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen. Danach eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bin ich von der Koalitionsaussage auch betroffen? D.h. erhalte ich rückwirkend eine Angleichung meiner EU Rente?
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Wolfgang, das wissen wir noch nicht. Im Koalitionsvertrag steht nur eine Ankündigung, dass sich die Regierungsparteien mit dem Thema beschäftigen wollen.
Bettina
am 09.01.2022In diesem Land profitieren auch weiter hin reiche Menschen. Genommen wird immer nur von der Masse. Die Masse bringt es rein. Egal wer regiert, egal um was es geht. Der reiche schafft Arbeitsplätze und somit Beitragszahlung. Und da gehen sie nicht dran. Punkt.
Gerda Lemm
am 29.12.2021Ich stimme dem Klaus zu und denke ebenso. Man kann das alles nicht nachvollziehen und nur auf die Ampelk. hoffen mit gutem Erfolg. Freundl. Grüße G.L.
Petra Kottwitz
am 23.12.2021Wird es bei einer Gleichstellung mit den neuen Erwerbsminderungsrentern auch Rückwirkend eine nachträgliche Zahlung geben oder gilt es erst ab dem Moment wenn die Regierung auch tatsächlich eine Gleichbehandlung bestätigt ?
Wenn nicht wäre es ja wieder keine wirkliche Gleichbehandlung !
Wird der SoVD sich dann mit einbringen ?
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Frau Kottwitz, wie im Beitrag geschrieben: Über die Details wissen wir noch nichts. Daher kann ich Ihnen auch noch nichts über mögliche Maßnahmen des SoVD verraten. Frohes neues Jahr!
Dahmen
am 11.12.2021Gilt das auch für die Renter die von der Erwerbsminderrungs Rente in die Alters Rente gewechselt haben.?
Christian Schultz
am 13.12.2021Wie genau die Regelung aussehen wird, wissen wir noch nicht. Aber ich gehe nicht davon aus, dass es rückwirkende Zahlungen geben wird.
Horst M.
am 28.12.2021Natürlich, sonst wäre ja schon wieder eine Schweinerei im Gange!
Klaus
am 10.12.2021Hallo,
wie oft wurden schon "Versprechungen" der Politik nicht eingehalten!
Machen wir uns doch nichts vor.
Die Wahlen sind gelaufen und das Wort "Wollen" kann man definieren.
Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen.
Wir wollen, aber ...................
Das alles ist doch gar nicht zu finanzieren.
Bin selbst seit 2013 betroffen und bei nur 5 Jahren a 1,2 EP = ca. 6 EP sind das pro Monat
6x34 Euro= ca. 210 Euro.
Gruß Klaus
Christian Schultz
am 10.12.2021Hallo Klaus, die Aussage im Koalitionsvertrag ist mit Vorsicht zu genießen, da haben Sie recht. Dennoch ist es eine Aussage, auf die man die Politik festnageln sollte. Das werden wir beim SoVD auch tun.
Werner Günther
am 16.12.2021Sie werden pro Jahr ein Rentenpunkt minus Abzug von 10,8Prozrnt bekommen.der Zugangsfaktor in der Erwerbsminderungsrente beträgt höchstens 1Punkt pro Jahr.
Oder Irre ich mich da?
Neuen Kommentar schreiben