GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES VDK UND DES SOVD
- Bundessozialgericht lässt Revision zu
- VdK und SoVD hoffen auf gleiches Recht für alle
Unerwarteter Erfolg in Kassel: Das Bundessozialgericht (BSG) lässt eine Revision in einem Musterstreitverfahren zu. Dabei geht es um die Erwerbsminderungsrente von rund 1,8 Millionen Menschen im Land. Das BSG nahm eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung an, die der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam eingelegt hatten. (BSG Az.: B 13 R 100/20 B). Der VdK zeigt sich erfreut über die Entscheidung der Kasseler Richter. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte dazu:
„Ich bin sehr froh, dass wir das enge Nadelöhr für unseren Kläger beim Bundessozialgericht durchschritten haben. Das Bundessozialgericht misst dem Fall grundsätzliche Bedeutung zu. Nun wird entschieden, ob den Erwerbsminderungsrentnern Gerechtigkeit widerfährt. 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte. Für uns ist klar: Es muss gleiches Recht für alle her.“
Das BSG lehnt die meisten Nichtzulassungsbeschwerden ab. Im Jahr 2019 waren laut BSG nur rund acht Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die Entscheidung des 13. Senats in Kassel, die Revision zuzulassen. Der SoVD-Vorsitzende Adolf Bauer sagte dazu:
„Die Erwerbsminderungsrentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen deshalb auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers. Das Bundessozialgericht kann nun einen Fehler der Bundesregierung korrigieren. Der Staat benachteiligt erwerbsgeminderte Bestandsrentner und bevorzugt Neurentner. Gerecht ist aber nur eine Gleichbehandlung. Sollte das Bundessozialgericht anderer Meinung sein, legen wir den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.“
Der Kläger des Musterverfahrens wohnt in Mülheim an der Ruhr in NRW. Er bezieht seit 16 Jahren Erwerbsminderungsrente. Er wehrt sich gegen eine Stichtagsregelung, die Neurentner seit Januar 2019 besser stellt. Die neue Regel besagt: Wer nach dem Stichtag Erwerbsminderungsrente beantragt hat, der profitiert von höheren Zurechnungszeiten und kassiert somit mehr Rente pro Monat. Wer vor dem Stichtag EM-Rente beantragte, bekommt keine höhere Rente. Würde der Kläger von der neuen Regel profitieren, bekäme er etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat. Mit dem VdK und dem SoVD an seiner Seite klagt er deshalb nun auf Gleichbehandlung. Mit der Entscheidung über die Revision durch das Bundessozialgericht rechnen die Verbände im kommenden Jahr.
Veronica Sina (V. i. S. d. P.)
Leiterin Redaktion und Digitale Medien SoVD
Ino Kohlmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit VdK
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