Direkt zu den Inhalten springen

Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 verlängert

Aktuelles

Im Kabinett wurde beschlossen, die Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme beizubehalten. Das soll Verbraucher vor möglichen Preissprüngen im Winter schützen.

Frau mit Papier in der Hand dreht eine Heizung auf
Eine warme Wohnung ist auch eine Kostenfrage. Durch die verlängerten Preisbremsen soll zumindest ein Basisverbrauch halbwegs günstig bleiben. Foto: absolutimages / Adobe Stock

Die Heizperiode hat gerade begonnen. Noch ist es recht warm und wie sich die Temperaturen im Winter entwickeln, ist noch nicht abzusehen. Aktuell scheint die Situation entspannter als 2022, denn die Gasspeicher sind voll und die Preise für Energie seit ihren Rekordhochs im vergangenen Jahr gesunken.

Dennoch hat das Bundeskabinett beschlossen, die Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas zu verlängern. Für einen Grundverbrauch von 80 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2022 zahlen Privathaushalte für Gas maximal zwölf Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent. Aktuell liegen die Preise für Energieträger bei neuen Verträgen in der Regel unterhalb dieser Werte, lediglich in der Grundversorgung sind sie höher.

Schutz vor Preissprüngen in unsicherer Lage

Aufgrund der unsicheren weltpolitischen Lage kann sich dies aber schnell ändern. Aktuell steigen Öl- und Gaspreise durch den Angriff auf Israel und falls der Winter außerordentlich kalt wird und viel Energie benötigt wird, ist mit einem erhöhten Preisniveau zu rechnen.

Insofern sind Verbraucher bis zum Ende des Winters vor extremen Preissteigerungen geschützt. Für viele Menschen mit Einkommen – darunter viele Rentner*innen – sind diese auch jetzt schon kaum zu stemmen.

Früheres Ende für reduzierten Mehrwertsteuersatz

Ab Januar 2024 wird es für Verbraucher voraussichtlich dennoch teurer. Denn zugleich haben die Ampelfraktionen beschlossen, für Gas und Fernwärme wieder den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu erheben.

Seit Oktober 2022 lag dieser bei sieben Prozent, ursprünglich war vorgesehen, dies bis Ende März 2024 beizubehalten. Nun läuft diese Regelung schon früher aus und die Rechnungen für die Verbraucher dürften entsprechend steigen.


Kommentare (0)

Sei der Erste, der kommentiert

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.