Erst Vollrente, dann Teilrente?
Aktuelles Rente
Vielleicht haben Sie schon einmal von der Teilrente gehört. Insbesondere beim Start einer vorgezogenen Altersrente nutzen immer mehr Deutsche diesen Weg, um neben der Teilrente weiter zu arbeiten. Irgendwann wird dann auf die volle Rente umgestellt. Aber geht es auch umgekehrt?
Um die sogenannte Teilrente ist in den letzten Monaten ein regelrechter Hype entstanden. In zahlreichen Beiträgen und Videos im Internet wird berichtet, wie man den Einstieg in den Ruhestand über die Teilrente finanziell besonders attraktiv gestalten kann.
Besonders häufig wird die Variante angeführt, bei der man ganz normal in Vollzeit weiterarbeitet und dabei lediglich 99,99 Prozent seiner Rente bezieht.
Aber hier noch einmal zur Auffrischung:
Was ist eine Teilrente?
Der Name sagt eigentlich schon alles: Sie beziehen Ihre Altersrente nicht in kompletter Höhe, sondern entscheiden sich für eine teilweise Auszahlung. Zumindest für diesen Zeitpunkt. Dabei ist alles möglich zwischen zehn Prozent und 99,99 Prozent. Bei der zweiten Variante bekommen Sie Ihre Altersrente praktisch in voller Höhe - abgesehen von ein paar Cent.
Warum sollte man überhaupt eine Teilrente beantragen?
Die Gründe sind sehr verschieden und hängen maßgeblich von Ihrer individuellen Situation ab.
Wie wir schon eingangs angerissen haben, ist die beliebteste Form der Teilrente die in Höhe von 99,99 Prozent - aber in Verbindung mit einem Job. Sie können also ganz normal weiterarbeiten, bekommen aber gleichzeitig fast Ihre komplette Rente ausgezahlt. Also zwei Einkommen parallel. Achtung: Natürlich müssen Sie beides versteuern.

“Besonders wenn Sie eine abschlagsfreie Rente beziehen können, kann es sinnvoll sein, diese zu 99,99 Prozent zu beantragen. Sie können trotzdem weiterarbeiten und haben nun zwei Einkommen.”
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Der Vorteil Ihrer Teilrente liegt nun in der Verbindung zwischen Ihrem Job und etwaigen Sozialleistungen.
Teilrente und Krankengeld
Stellen Sie sich vor, Sie erkranken schwer und sind länger als sechs Wochen krank geschrieben. Als “normaler" Rentner stünden Sie nun nicht ganz so gut da. Sie bekommen Ihre Altersrente, aber das Einkommen aus dem Job ist futsch. Denn nach sechs Wochen Krankschreibung muss Ihnen die Firma kein Gehalt mehr zahlen.
Anders mit der Teilrente, selbst bei 99,99 Prozent. In diesem Fall gäbe es für Sie auch nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld zur Rente. Also immerhin rund 80 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens.
Teilrente und Arbeitslosengeld
Normalerweise sind Sie als Rentner beim Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) raus. Wer eine Altersrente bezieht, kann kein ALG bekommen. Doch bei der Teilrente ist das etwas anders.
Denn falls Sie vor dem Jobverlust mindestens ein halbes Jahr lang neben Ihrer Teilrente gearbeitet haben, bekommen Sie Arbeitslosengeld. Maximal drei Monate, aber immerhin.
Sie sehen also: Wer trotz Rente weiterhin arbeiten möchte, ist mit der 99,99-Prozent-Option der Teilrente gut aufgestellt.
Und umgekehrt? Erst Vollrente, später Teilrente beantragen?
Doch es geht auch in umgedrehter Reihenfolge: Selbst wenn Sie bereits Vollrentner sind, vielleicht schon viele Jahre lang - Sie können jederzeit beantragen, Ihre Rente als Teilrente ausgezahlt zu bekommen.
Warum sollte man das machen? Wie immer kann es verschiedene Beweggründe geben.
Angehörigen-Pflege
Denkbar wäre zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen, der noch zu Hause lebt. Unzählige Rentner in Deutschland kümmern sich um den pflegebedürftigen Ehegatten, erhalten dafür aber keine Rentenpunkte mehr. Der Grund: Sie sind bereits in Vollrente.
Bei einer Teilrente zahlt die Pflegekasse Ihres Verwandten jeden Monat Beiträge auf Ihr Rentenkonto. Auch wenn sich Ihre Rentenansprüche dadurch nicht exorbitant erhöhen, ist es doch ein gutes Zubrot. Mit einer handelsüblichen Altersrente würden Sie nichts bekommen.
Unschlagbares Jobangebot
Nicht nur prominente Fußballtrainer-Koryphäen bekommen gut dotierte Angebote, noch einmal einen Job anzutreten. Wenn Sie Lust darauf haben und fit sind, können Sie das neben Ihrer Rente tun. Falls Sie zum Arbeitsbeginn auf Teilrente umstellen, sichern Sie sich darüber hinaus die oben thematisierten Sozialleistungen Kranken- und Arbeitslosengeld.
Fazit
Es ist jederzeit möglich, von der Voll- auf eine Teilrente in beliebiger Höhe umzustellen. Ob es sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Renteneinstieg individuell beraten lassen.
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Kommentare (15)
Ulrich Becker
am 31.03.2025Hallo Herr Schultz,
wissen sie ob ich auf die Teilrente, beziehe ich seit 15 Monaten, komplett verzichten kann damit ich länger als 3 Monate ALG 1 bekomme?
ALG 1 wäre rund € 700,- höher als die Teilrente
Christian Schultz
am 31.03.2025Hallo Ulrich, Sie wollen also von der Rente wieder zurücktreten und dann ALG beziehen? Keine Ahnung, so einen Fall hatte ich noch nie. Bitte bei der Arbeitsagentur nachfragen.
Ulrich Becker
am 31.03.2025Der Tip kam von der Agentur für Arbeit. Muss ich mal bei der DRV nachfragen ob ich auf die Teilrente verzichten kann
Christian Schultz
am 01.04.2025Die Antwort würde mich auch interessieren. Schreiben Sie die Auflösung gern hier ins Forum.
Ulrich Becker
am 31.03.2025lt. Auskunft der Agentur für Arbeit wird die Teilrente nicht angerechnet.
Franz Knill
am 29.03.2025Hallo Herr Schultz,
meine Frau geboren 07/1963 hat Beitragsjahre in Rumänien und Deutschland, bekommt dann auch 2 Renten.
In Rumänien währe die persönliche Altersgrenze (ohne Abschläge) bei ihr im Juli 2025 erreicht, in Deutschland im Juni 2030.
Wenn sie die Rumänische Rente zum Juli 2025 beantragt, ist diese rechtlich wie eine Teilrente zu betrachten?
Christian Schultz
am 31.03.2025Hallo Franz, damit kenne ich mich nicht aus. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die rumänische Rente in dieser Form mit der deutschen zusammenhängt. Bitte direkt bei der DRV nachfragen.
B Müller
am 28.03.2025welche Gesetzesgrundlage liegt Ihrer Aussage zugrunde, das man bei Teilrente einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?
Christian Schultz
am 28.03.2025§ 156 SGB III
Christina Kock
am 26.03.2025Ist es richtig, dass man bei Umwandlung der Voll- in die Teilrente weiter (freiwillig) in die Rentenversicherung einzahlen kann. Ich bin Selbstständig und es würde sich wegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit lohnen.
Christian Schultz
am 26.03.2025Nach meiner Kenntnis ist das nur möglich, solange Sie noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Unabhängig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt.
Ulrich Becker
am 15.03.2025mir fehlt hier eins: Es gibt 3 Monate Arbeitslosengeld bei den entsprechenden Vorraussetzungen bei Teilrente. Wird denn die Teilrente auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angerechnet? BZW. kürzt die Teilrente das Arbeitslosengeld?
Christian Schultz
am 17.03.2025Ich bin mir nicht ganz sicher. Aber nach meinen Recherchen erfolgt hier keine Anrechnung.
Norbert Kanz
am 14.03.2025ist es richtig, dass ich, wenn ich nur Teilrente beantrage, in die Familienversicherung komme?
Christian Schultz
am 17.03.2025Diese Regelung kenne ich nicht. Sie sind doch dann in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
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