Erwerbsminderungsrente: Welche Krankheit bringt am meisten Geld?
Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit
Mehr als 160.000 Menschen haben 2019 zum ersten Mal eine Erwerbsminderungsrente erhalten - mit sehr unterschiedlichen Erkrankungen. Im Durchschnitt überweist die Deutsche Rentenversicherung pro Fall 805,63 Euro. Monat für Monat. Doch je nach Krankheitsbild können diese Zahlbeträge sehr unterschiedlich ausfallen.
Eine EM-Rente beantragt man nicht aus Jux und Dollerei. Nur wenn nichts mehr geht, bleibt die im Volksmund auch als "Erwerbsunfähigkeitsrente" bezeichnete Zahlung oft der letzte Ausweg. Und selbst dann klappt es noch lange nicht mit jedem Antrag: Nur rund jeder zweite Versucht mündet am Ende auch in einer Auszahlung.
Wie ermittelt sich die Höhe Ihrer EM-Rente?
Ganz einfach gesprochen: Wie viel Sie an Erwerbsminderungsrente zu erwarten haben, richtet sich vor allem nach Ihrem bisherigen Verdienst. Darüber hinaus ist auch wichig, wie alt Sie sind. Und seit wann Sie die Rente bereits erhalten.
Je mehr Gehalt Sie vor dem Eintritt der Erwerbsminderung nach Hause gebracht haben, desto besser. Denn die schon jetzt erreichten Entgeltpunkte bilden den Grundstock für Ihre spätere Rente. Die Entgeltpunkte werden bis zu einem bestimmten Alter hochgerechnet. Und hier kommt es auf das Startdatum Ihrer Rente an.
Jedes Jahr, das Sie später in die EM-Rente gehen, führt also zu einer höheren Rente. Weil die Zurechnungszeit länger anhält. Schluss ist jedoch immer bei der Regelaltersgrenze - daher spielt Ihr Geburtsdatum auch eine Rolle.
Andere Krankheit, höhere Rente?
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente richtet sich also nach Ihren bisherigen Entgeltpunkten und nach der Zurechnungszeit. Aber wie kommen nun die unterschiedlichen Krankheiten oder Behinderungen ins Spiel. Die durchschnittlichen Zahlbeträge bei der EM-Rente sind bei einigen Erkrankungen höher als bei anderen.
Wie Sie in der Grafik sehen können, klaffen hier selbst in den Durchschnittswerten gewaltige Unterschiede. Wie kommen diese zustande? Gibt es in der Rentenformel einen Faktor, der die Art der Behinderung auswertet? Haben die psychischen Auswirkungen von Drogen oder Medikamenten sozusagen absichtlich einen geringeren Wert für die Deutsche Rentenversicherung?
Übrigens, alle Daten und Hintergründe können Sie auf dem offiziellen Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.
Natürlich nicht. Die Krankheit selbst hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Rententräger keinerlei Auswirkungen auf die Berechnung der Rente. Für die Höhe derselben sind einzig und allein Ihre Entgeltpunkte und die Zurechnungszeiten interessant.
Aber wie kommt es dann, dass sich in der Statistik solche großen Unterschiede zeigen?
Nun, zunächst einmal müssen wir festhalten, dass es sich hier um Durchschnittswerte handelt. Natürlich gibt es auch Erwerbsminderungsrenten aufgrund von Verhaltensstörungen nach dem Missbrauch von Drogen oder Medikamenten, die jenseits der 800 Euro liegen. Gleichzeitig muss es jedoch auch eine erhebliche Zahl an Renten deutlich unter 400 Euro geben.
Wenn Sie ein wenig Gesprür für Mathematik - und besonders für die Statistik - haben, werden Sie jetzt einwenden: Das gilt aber auch für die anderen Krankheitsbilder. Und trotzdem ist hier der Durchschnittswert deutlich höher.
Das stimmt. Und so können wir nur mutmaßen. Die höchsten EM-Renten gehen im Schnitt an Menschen mit Krebserkrankungen. Diese sind häufig schon etwas älter und werden durch die Erkrankung mitten aus dem Leben gerissen. Oftmals aus guten Jobs mit relativ hohem Einkommen. Auf dieser Basis entstehen verhältnismäßig starke Erwerbsminderungsrenten. Auf der anderen Seite kann man vermuten: Wer eine Rente nach dem schweren Missbrauch von Rauschmitteln erhält, hat vielleicht auch in den Jahren davor ein unstetes Leben geführt. Mit wenig Einzahlungen in die gesetzliche Rente. Daraus folgt in der Tendenz eine niedrigere Erwerbsminderungsrente.
Fazit
Fakt ist - es gibt erhebliche Unterschiede bei den Zahlungen der EM-Rente. Auch im Durchschnitt betrachtet, anhand der verschiedenen Krankheitsbilder. Dafür gibt es jedoch keine Gründe, die wir im Rentenrecht finden. Vielmehr liegt die Basis für diese Differenzen in den jeweiligen "Erwerbsbiographien".
Wer gut verdient hat, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine höhere Erwerbsminderungsrente als ein Gelegenheitsarbeiter. Wer regelmäßig eingezahlt hat, kann mit einer höheren Zahlung rechnen als ein Mensch, bei dem das nicht der Fall war.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (13)
Manal Schulz
am 31.07.2023Hallo , bei mir wurde im Oktober 22 chronisches Muskel schmerzsyndrom , cood ,
Atonischer Hautausschlag diagnostiziert und psychische Störung , ich war bis Ende Dezember 22 arbeitsunfähig, dann ging ich im Januar wieder arbeiten, das ging dann bis März gut. Seit März bin ich in der Au , zwischenzeitlich hat sich noch im Lendenwirbelsäule, Arthrose , Bandscheibe , Spondylose , spindyarthrose und osteospondylose, hyperurikämie (Gicht) ,
Ich habe eine psychosomatische Reha beantragt mit wuschklinik , die wurde bewilligt aber die wischklinik nicht ich habe Widerspruch eingelegt,vor ca 2 Monaten aber noch kein Bescheid Ich habe auch Anerkennung auf Schwerbehinderten beantragt auch da noch kein Bescheid, nun habe ich auch EM Rente beantragt wie stehen meine Chancen? Die Rente zu erhalten ?
Vielen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Manal, das kann man ohne Einsicht in Ihre Arztberichte leider nicht prognostizieren. Lassen Sie sich gern persönlich von meinen Kollegen beraten.
schmidt
am 16.06.2023Hallo ich habe seit über 1 jahr eine Herzschwäche von 25-30 Prozent ind dazu einen Defi implaniert bekommen,eine Anschliessende Reha hat auch keine Besserung gebracht.Würden sie sagen das ich ein Fall für die volle Erwerbsminderungsrente bin?
Christian Schultz
am 16.06.2023Das kann man unmöglich ohne Einsicht in die Arztberichte beantworten. Wichtig wäre etwa, was im Entlassungsbericht der Reha steht.
Marian
am 12.09.2022Moin,
mir wurde eine REHA (Sommer 2021) von der RV genehmigt, aber zwei Reha-Kliniken meldeten der RV zurück ich sein "nicht Rehafähig", daraufhin zog die RV den Reha-Bescheid zurück.
Jetzt (Frühjahr 2022) habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Welche Auswirkungen hat die nicht Reha-Fähigkeit auf dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 12.09.2022Hallo Marian, das kann man nicht allgemein beantworten. Ihr Rentenantrag wird auf Basis einer Untersuchung beim Gutachter sowie der Berichte Ihrer eigenen Ärzte getroffen.
Evelin Lippke
am 16.03.2022Ich hatte 2018 akutes Nieren versagen, als Folge von Kontrastmittel Untersuchung, nach Vorhofflimmern. Meinen Nieren arbeiten zwischen 36% oder 56%. Seit dem 09.03.22-14.03.22 war ich im Krankenhaus, dort wurde eine Herzschwäche festgestellt. Diabetes 2 habe ich auch. Mein Arzt meinte, ich soll einen Rentenantrag stellen. Meine Frage, habe ich Aussicht auf Genehmigung? Danke für Ihre Mühe.
Christian Schultz
am 16.03.2022Hallo Evelin, leider kann man solche Fragen niemals allgemein beantworten. Denn es kommt auf die Berichte Ihrer Ärzte an. Bedenken Sie, dass Sie für eine volle EM-Rente weniger als drei Stunden täglich arbeiten können müssen. Egal, in welchem Job. Mehr Infos dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
Petra Schwierz
am 24.09.2021Nach 11 ,Jahren EU-Rente aufgrund psych. Probleme nun Reha angesagt lt. SMD.. im letzten GA noch erloschenes Leistungsbild. Die Knaposchaft selbst hat mich dauerberentet, der SMD wollte mich aber jetzt nach 3 J. wieder sehen und mich mit fast 54 rehabilitieren für den Arbeitsmarkt....
Pawelzik
am 03.09.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 57 Jahre alt und hatte vor drei Jahren in einem Auge einen größeren Aderhautmelanom. Durch eine äußere Bestrahlung, war es möglich das Auge zu erhalten und der Tumor wurde nach vielen Behandlungen bis jetzt, ausser Kraft gesetzt. Regelmäßige Nachuntersuchungen sind notwendig, um eine evtl. Metestasierung schnell zu erkennen und wenn möglich zu behandeln.
Was ich in der letzten Zeit festgestellt habe, ist dass meine Konzentration sehr stark nachgelassen hat und ich nur kurzzeitig am Bildschirm ohne Pause arbeiten kann.
Als Systemingenieur, arbeite ich ausschließlich am Computer und bin zu 100% auf meine Konzentration und Sehfähigkeit angewiesen.
Da mein krankes Auge unter 10% Sehfähigkeit besitzt, wollte ich mal wegen einer möglichen Erwerbsminderungsrente erkunden. Bin ich bei Ihnen richtig oder an wenn kann ich mich richten ? Mein Wohnsitz ist in Baden-Württemberg.
Über Anregungen und Informationen wie ich hier vorzugehen habe, wäre ich Ihnen dankbar.
Mit besten Grüßen,
Christian Schultz
am 06.09.2021Hallo, der SoVD ist bei Fragen rund um die EM-Rente eine gute Adresse. Da meine Kollegen allerdings nur in Schleswig-Holstein beraten, sollten Sie den SoVD Baden-Württemberg kontaktieren: www.sovd-bawue.de/mitmachen/der-sovd-vor-ort
Martina Klotz
am 30.05.2021Hallo,
Bei den Zurechnungszeiten kommt es ja auf den Rentenbeginn an. Angenommen, die EM Rente wird in 2021 beantragt und auch in 2021 bewilligt, aber rückwirkend bis 2018. Wann ist dann der Rentenbeginn und welche Zurechnungszeiten werden zugrundegelegt?
Danke für Ihre Antwort!
Christian Schultz
am 31.05.2021Hallo Martina, normalerweise bestimmt der Rentenbeginn auch die Zurechnungszeit. Wird die Rente 2021 gewährt, wird also bis 65 und zehn Monate hochgerechnet. Anders kann es sein, wenn einige Jahre zuvor eine Rente gemacht wurde, aufgrund derer nun die EM-Rente bestimmt wird. Dann kann die Zurechnungszeit auch daran bemessen werden - aber das sollte man sich dann im Detail anschauen.
Neuen Kommentar schreiben