Erwerbsminderungsrente: Wie ist das mit den Abschlägen?
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Ein weit verbreiterter Irrtum geistert durch das Internet: Nur wer vor seinem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss darauf Abschläge hinnehmen. Diese Aussage war einmal richtig - aber sie galt nur in bestimmten Fällen. Denn wie bei so vielen Regelungen im Rentenrecht, ändern sich die Voraussetzungen mit der Zeit.
Sozialpolitisch ist es nur schwer zu verstehen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, muss sehr häufig noch zusätzlich auf Geld verzichten. Für sich betrachtet ist die EM-Rente schon ein finanzieller Rückschritt. Gerade einmal 805,63 Euro bekamen Neufälle bei der Erwerbsminderungsrente 2019 im Durchschnitt.
Doch oftmals bleibt es nicht dabei. Denn wenn Sie Ihre EM-Rente schon vor einem bestimmten Alter beantragen müssen, werden Sie zusätzlich durch Abzüge bestraft. Diese können bis zu 10,8 Prozent Ihrer Bruttorente auffressen. Damit werden Sie als EM-Rentner bei den Abschlägen im Prinzip denjenigen gleichgestellt, die sich bewusst für eine vorgezogene Altersrente entscheiden.
10,8 Prozent der EM-Rente fallen weg
Besonders bitter: Unter bestimmten Umständen werden die Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente auf Ihre spätere Altersrente übertragen. Umso mehr sollte daher der Wunsch bestehen, diese Abschläge irgendmöglich zu vermeiden.
Doch ist das überhaupt möglich?
Es gibt keinen Geheimtipp oder magischen Widerspruch, mit dem Sie Ihre volle EM-Rente sicherstellen können. Die Frage, ob Sie die Abzüge hinnehmen müssen oder nicht, hängt erst einmal am Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns. Als Messlatte fungiert hier eine bestimmte Altersgrenze, die jedes Jahr angepasst wird. Etwas ähnliches kennen Sie sicherlich schon aus anderen Bereichen der Deutschen Rentenversicherung. Etwa bei der Regelaltersgrenze.
Diese liegt zum Beispiel für alle Jahrgänge, die 1964 oder später geboren wurden, bei 67. Sind Sie älter, befinden Sie sich irgendwo auf dem Weg dorthin - zwischen 65 und 67.
Altersgrenze im Fluss
Beginnt Ihre EM-Rente einen Monat vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, verringert das Ihre Rente um 0,3 Prozent. Dieser Abschlag kann sich über maximal drei Jahre auf höchstens 10,8 Prozent summieren. Das heißt: Auch wenn Sie 20 Jahre vor Ihrer Altersgrenze eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen, bleibt der Abschlag bei 10,8 Prozent.
Schauen Sie sich einmal diese Tabelle an.
Heute, im Jahr 2021, müssten Sie beim Start Ihrer Erwerbsminderungsrente auch Abzüge hinnehmen, wenn Sie bereits 63 sind. Erst ab einem Alter von 64 und sechs Monaten wird die EM-Rente nicht mehr gekürzt.
Innerhalb der nächsten Jahre ändern sich diese Regelungen weiter - bis dann 2024 das vorläufige Ende dieser Entwicklung erreicht ist. Dann ist eine abschlagsfrei EM-Rente erst ab 65 möglich.
Aber die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente würden sich nicht gut ins Sozialrecht einfügen, wenn es keine Ausnahmen bei dieser Regelung gäbe. Und diese können für viele Versicherte ein Rettungsanker sein.
"Falls Sie 35 Jahre Wartezeit für die EM-Rente erfüllen, können Sie zurzeit noch mit 63 Ihre Rente ohne Abschläge beziehen. Auch 2024 wird das noch möglich sein. Dann erhöht sich die zu erfüllende Wartezeit allerdings auf 40 Jahre."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Auch heute noch ist es gut möglich, dass Sie ab 63 die Erwerbsminderungsrente abschlagsfrei bekommen. Voraussetzung hierfür sind jedoch 35 Versicherunsjahre. Besonders für Menschen, die schon in jungen Jahren starke gesundheitliche Probleme haben, wird diese Hürde aber nur schwer zu erfüllen sein. In diesem Fall gelten die oben dargestellten Altersgrenzen.
Bevor Sie überhaupt einen Antrag zur EM-Rente in Erwägung ziehen, gilt es übrigens, diese 3 Punkte zu klären. Wir empfehlen darüber hinaus eine persönliche Beratung. Zum Beispiel beim Sozialverband.
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Kommentare (80)
Norbert Wiedemann
am 20.08.2024Hallo Herr Schultz,
ich habe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die bis 31.10.2027 verlängert wurde.
Desweitern habe ich 50% Schwerbehinderung ohne Befristung.
Geboren bin ich im März 1963.
Die Rentenversicherung hat mir mitgeteilt das ich ab 01.02.2028 die Altersrente für schwerbeschädigte Menschen bekomme.
Nun meine Frage: Kann ich auch schon früher in Rente gehen ohne Abschläge?
Freundliche Grüße Wiedemann
Christian Schultz
am 20.08.2024Hallo Norbert, ja, können Sie. Denn wegen des Bestandsschutzes kommen auch bei einer früheren Rente keine neuen Abschläge dazu.
Martin Kraus
am 03.07.2024hallo
ich bin jahrgang märz 1961 ,also 63 jahre und 3 monate alt.als besonders langjährig versicherter habe ich habe bisher rund 47,5 jahre gearbeitet und gehe nächstes jahr zum 1.10 mit 64 jahren und 6 monaten in die gesetzliche altersrente.ich beabsichtige diesen monat noch einen antrag auf eine em-rente zu stellen.soweit ich das hier jetzt gelesen habe muss ich falls diese rente genehmigt wird nicht mit abzügen rechnen.ist das korrekt?
Christian Schultz
am 04.07.2024Hallo Martin, ab 63 und mit 40 Versicherungsjahren kommen Sie abschlagsfrei in die EM-Rente. Sie sollten sich aber dennoch individuell beraten lassen, um zu schauen, welcher Weg in die Rente für Sie der günstigste ist.
Judith
am 24.06.2024Hallo Thorsten,
ich bin 62 Jahre alt, habe 41,3 Jahre Wartezeit und im Januar d. J. einen Antrag auf EMR gestellt. Regelaltersgrenze wäre der 01.12.2028.
Ich erfülle also in diesem Jahr, 2024, die 40 Jahre Wartezeit, aber ich müsste jetzt bereits 63 Jahre alt sein, um keine Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Habe ich das richtig verstanden?
Das würde bedeuten, dass mich der max. Abschlag von 10,8 % trifft. Dieser Abschlag gilt dann für die gesamte Zeit der Zahlung und fällt nicht mit Erreichen meines 63. Lebensjahr weg, richtig?
Und wie ist dann der Übergang in die Regelaltersrente? Kann die Regelaltersrente höher ausfallen als die EMR oder ist es so, dass der Betrag vor Erreichen der Regelaltersgrenze ja quasi hochgerechnet wird und sich eben genau darum bei Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr verändert? Oder fallen zumindest die Abschläge weg?
Vielen lieben Dank schon jetzt.
Nette Grüße Judith
Christian Schultz
am 25.06.2024Hallo Judith, leider bleibt der Abschlag zur EM-Rente bis zum Ende. Und wenn Sie dann in die Altersrente wechseln, geht dieser wegen des Bestandsschutzes auch auf die Altersrente über. Trotzdem wird die EM-Rente mit hoher Wahrscheinlichkeit höher als die Altersrente sein. Sie bekommen nach dem Wechsel also nicht weniger als vorher.
Jens Wollenberg
am 09.12.2023Guten Tag zusammen
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde monatlich......€betragen.
Sind die 10,8% abzüge da schon mit drin?
Oder muss ich das von dem Betrag noch abziehen?
Ich weiß, dass ich von dem Betrag noch 10,8% sozial Abgaben zahlen muss. Aber mit dem Abschlag weiß ich nicht.
Die Antworten auf diese Frage sind ein wenig schwammig.
Hoffe Sie können mir weiterhelfen.
LG
Christian Schultz
am 11.12.2023In der Renteninformation sind die Abschläge bereits eingerechnet.
Wilfried Schumacher
am 09.11.2023Moin, bin 1962 geb hab 45 jahre gearbeitet habe 60% Behinderung. Bei Erwerbsminderung Rente bekomme ich Abschläge und wie lange Abschläge? Bis lebensende oder bis zum erreichen der normalen Rente? Gruß
Christian Schultz
am 09.11.2023Hallo Wilfried, die Abschläge bleiben erst einmal bis zum Ende der EM-Rente bestehen. Wenn Sie dann innerhalb von 24 Monaten in die Altersrente gehen, greift ein Bestandsschutz: Ihre Altersrente kann nicht niedriger ein als die zuvor bezogene EM-Rente. Aber grundsätzlich bleiben die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente damit auch dann noch gültig.
Michael Riegsinger
am 14.10.2023Ich bin Jahrgang 1962 mit 45 Versicherungsjahren und 100% Schwerbehindert. Ab November 2023 werde ich ausgesteuert und bekomme ALG 1 bei Arbeitsunfähigkeit. Muss ich nun die EM Rente beantragen oder fahre ich besser mit 2 Jahren ALG ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 23.10.2023Das kann man nicht allgemein beantworten. Und aussuchen kann man sich das unter Umständen auch nicht, wenn die Voraussetzungen für eine EM-Rente vorliegen.
Michael Göttfert
am 12.08.2023Hallo,
ich habe eine frage bezüglich der Erwerbsminderungsrente.
Meine EM-Rente wurde auf zeit bewilligt. Was passiert wenn ich von der EM-Rente in die Vorgezogene Altersrente gehe.
Geb. 1961 Schwerbehindert Grad 90
normaler Rentenbeginn 01.06.2028 als Schwerbehinderter
EM-Rente befristet bis 07.2025
Wie ist die Berechnung wenn ich ab dem 01.08.2025 in vorgezogene Altersrente gehen würde
Mfg
Christian Schultz
am 14.08.2023Hallo Michael, dann würde der Bestandsschutz greifen - und die Altersrente wäre genauso hoch wie die zuvor bezogene EM-Rente.
Michael Göttfert
am 14.08.2023Hallo, danke für die schnelle Antwort. Aber ist das auch richtig "Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein." bei mir sind es aber über 24 Monate.
Mfg
Michael
Christian Schultz
am 14.08.2023Aber Sie schreiben doch, dass Sie zum August 2025 in die Altersrente gehen würden. Dann wäre der Bestandsschutz gegeben. Wenn Sie außerhalb der 24 Monate sind, natürlich nicht. Dann gelten die bis dahin erworbenen Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto. Bezüglich der genauen Berechnung wenden Sie sich dann bitte an die DRV.
Michael Göttfert
am 14.08.2023Danke
Michael
am 14.08.2023Hallo,
sorry ich verstehe die 24 Monate nicht wirklich. Wenn ich zum 01.08.2025 in die Vorgezogene Altersrente gehe sind es doch zur Altersrente für Behinderte in meinem Fall noch 3 Jahre bis zum 01.06.2028 oder verstehe ich da was falsch.
Mfg
Michael
Claus Müller
am 15.10.2023"..normaler Rentenbeginn 01.06.2028 als Schwerbehinderter.."
Hier liegt der Fehler.
Richtig ist:
1. normaler Alters-Rentenbeginn 01.06.2028 (66Jahre + 6Monate)
2. bei Schwerbehinderten minus zwei Jahre
3. Alters-Rentenbeginn 01.06.2026 als Schwerbehinderter
4. Damit ist die Karenzzeit (Besitzschutz) von unter/bis 24 Monaten gesichert.
Gabi B.
am 27.06.2023Ich habe eine Frage zu der Bestandsschutz-Regelung für eine abschlagsfreie EM-Rente ab 2024 mit 63 Jahren + 40 Versicherungsjahre.
Wird diese Regelung auch nach 2024 gelten? Also 2025 EU-Rente mit 63 Jahren + 40 Versicherungsjahre...?
Ich bin Jahrgang 1962 und habe eine Wartezeit (Mindestbeitragszeit) heute von 458 Monaten Beitragszeit + 69 Monate Anrechnungszeit erreicht.
Zählt die Anrechnungszeit mit?
Ich sollte bereits eine EU-Rente lt. Reha beantragen.
Da ich aber nur eine sehr kleine EU-Rente bekommen würde, möchte ich die Abschläge gern vermeiden.
Kann ich also 2025 auch noch mit dieser Regelung rechnen?
Vielen Dank.
Mfg Gabi B.
Christian Schultz
am 29.06.2023Wir haben dazu noch nichts Gegenteiliges gehört. Aber wenn Sie ganz sicher gehen möchten, fragen Sie am besten direkt bei der DRV nach.
Claus Müller
am 15.10.2023In der offiziellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
"Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle - 201, 18. Auflage (7/2023)"
finden Sie auf Seite 17:
"Bitte beachten Sie:
Sind Sie erwerbsgemindert und haben Sie 35 Jahre Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten sowie bestimmte Anrechnungszeiten oder auch Ersatzzeiten zurückgelegt, bleibt es bei einem Lebensalter von 63 Jahren für die abschlagfreie Rente.
Ab 2024 gilt das nur noch für erwerbsgeminderte
Versicherte, die 40 Jahre mit solchen Zeiten nachweisen können."
Die Qualität der erforderlichen Monate/Jahre (35 bzw. 40 Jahre) entspricht exakt der Qualität für die 45 Jahre für "Besonders Langjährig Versicherte".
Diese erreichten Monate/Jahre (habe diese unten mit XXXX angegeben) finden Sie in Ihrer Rentenauskunft für Alters-Renten im Absatz "I"
" I Altersrente für besonders langjährig Versicherte: "
" Es zählen nicht mit:
- Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt,
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt,
- Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II sowie Wartezeitmonate aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich und einem Rentensplitting.
Diese Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit mit XXXX Monaten am xxxx erfüllt, und kann nach den bislang gespeicherten Zeiten xxxx bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze am xxxx erfüllt (oder auch nicht) werden. "
Katy Prz
am 22.05.2023Guten Tag, ich würde gerne wissen, wie der Ablauf der Abschläge/ Abzüge bei der Renteninformation vor sich geht. Die Angabe bei der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente ist ja hier in brutto angegeben. Dann die Frage- werden hiervon die 10,8% abgezogen und von dieser Summe dann die Sozialbeiträge? Oder werden alle Beiträge sofort von der Bruttosumme abgezogen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 22.05.2023Hallo Katy, die Abschläge sind in Ihrer Renteninformation bereits abgezogen. Rund elf Prozent gehen dann aber trotzdem noch runter - für Kranken- und Pflegeversicherung.
Sabine
am 31.03.2023Hallo, ich bin 1961 geboren und beziehe seit 2016 volle EM-Rente mit 10,8% Abschlag. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich 37 Renten-Jahre. Wie lange muss der Abstand zwischen EM-Rente und Altersrente sein, um diese ohne Abschläge zu bekommen. Muss man in der Zwischenzeit arbeiten oder kann man auch erwerbslos sein?
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Sabine, damit der sogenannte "Bestandsschutz" greift, dürfen maximal 24 Monaten zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Start der Altersrente liegen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente
In aller Regel ist die Altersrente ohne diesen Bestandsschutz niedriger als die Altersrente. Daher sollten auch Sie diesen Weg anpeilen. Um sicherzugehen, können Sie sich aber kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Dirk
am 22.03.2023Hallo, behalte ich die Abschläge der Teilerwerbsminderungsrente, wenn ich nach dem 63sten Lebensjahr und über 40jähriger erfüllter Wartezeit die volle EM-Rente beantrage?
Christian Schultz
am 23.03.2023Hallo Dirk, grundsätzlich ja, weil Sie ja innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente gehen. Dafür greift dann ja auch ein Bestandsschutz. Aber wie das genau berechnet wird, erfragen Sie bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Höft
am 21.03.2023Hallo,
ich bekomme seit dem 1.9.2022 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon 45 Jahre und 1 Monat in die Rentenversicherung eingezahlt. Wenn ich mit 63 in Rente gehen würde, welche Abzüge hätte ich dann. Bin Jahr 1961.
Mit feundlichen Grüßen
Fred Höft
Christian Schultz
am 21.03.2023Hallo Fred, das können Sie in dieser Übersicht hier sehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Wenn Sie zum 63. Geburtstag in die vorgezogene Rente gehen, kostet das einen Abschlag in Höhe von 12,6 Prozent.
Harald
am 10.03.2023Basisfrage zur persönlichen jährlichen Renteninformation
Bei der Zeile „Rente wegen voller Erwerbsminderung: Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von x Euro“
Ist bei diesem Eurobetrag jetzt der Abschlag von z.B. 10.8% Prozent schon eingerechnet oder müsste der noch abgezogen werden? Ich bin Geburtsjahr 1962.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 10.03.2023Da ist der Abschlag schon mit drin. Sie müssen aber wissen, dass zusätzlich noch einmal rund 11 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung runtergehen.
Schrall Andrea
am 17.02.2023Hallo erst Mal!
Ich bin Jahrgang 1965, beziehe seit 2019 eine Teilerwerbsminderungsrente, die schon einmal verlängert wurde und habe einen GdB 90.
Wenn ich 61 Jahre alt bin habe ich 45 Versicherungsjahre.
Frage: Wenn ich unter o.g. Faktoren mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss ich dann Abschläge in Kauf nehmen?
Danke im Voraus für die Antwort!
Christian Schultz
am 20.02.2023Hallo Andrea, lassen Sie auf jeden Fall noch einmal prüfen, ob Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen. Denn allein die Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente zählt bei den 45 Jahren nicht mit: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit
Und auch darüber hinaus können Sie mit Ihrem Jahrgang nicht abschlagsfrei mit 63 in Rente. Frühestens mit 65. Daher empfehle ich Ihnen dringend eine persönliche (und kostenlose) Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Michael schmidt
am 14.02.2023Guten Tag ,ich bin 2018 in em Rente geschickt worden und bin jetzt 61 Jahre BJ.1962 23januar und habe 50 % Behinderung , ich habe jetzt wieder die EM weiter beantragt bekommen bis 2026 , und hatte 41 Jahre gearbeitet damals , und arbeite schon 4 Jahre angemeldet in einem Mini Job meine Chefin bezahlt minimal in die Rente Kasse ,das heißt ich arbeite mit meinen 41 Jahre und die 4 Jahre Mini Job schon 45 Jahre bis 2026 werde ich den Mini Job wenn es mir gesundheitlich so bleibt noch bis dahin noch gut 2 Jahre sind dann mit den Mini Job 47 Jahre muss ich 2026 ,da bin ich 64 Jahre nochmal ein Antrag stellen oder kann meine VdK die Altersrente beantragen dann
Christian Schultz
am 15.02.2023Hallo Michael, fordern Sie bei der DRV eine aktuelle Rentenauskunft an. Darin steht dann, wie viel Wartezeit Sie bereits erfüllen. Alles Weitere müsste man dann genau anschauen - machen Sie das gern mit dem VdK.
martina
am 02.02.2023Guten Tag,
ich habe in 2022/09 eine EMR beantragt. Habe 45 Arbeitsjahre erfüllt und bin Jahrgang 1960.
Wieviel Abschläge erhalte ich?
Danke für die Antwort.
Christian Schultz
am 02.02.2023Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die EM-Rente bewilligt wird. Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet dann 0,3 Prozent Abschlag - maximal 10,8 Prozent. Wenn die Rente erst nach Ihrem 63.Geburtstag beginnen würde, wäre sie zum heutigen Stand abschlagsfrei.
Gerd
am 19.03.2023Und wenn die Rente einen Monat vor dem 63.Geburtstag bewilligt wird, sind es dann 0,3% Abschlag oder 6,6% ( 64 Jahre 10 Monate)
Christian Schultz
am 20.03.2023Der Abschlag beginnt ab der Regelaltersgrenze. Wenn Sie eigentlich bis 67 arbeiten müssen, die EM-Rente aber bereits mit 63 beginnt, beträgt der Abschlag 10,8 Prozent. Das ist der maximale Abschlag - der schlägt immer zu Buche, wenn die EM-Rente mindestens drei Jahre vor der Regelaltersgrenze startet.
Ute P.
am 25.01.2023Ich beziehe seit dem 01.01.2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Bin 1965 geboren. Damals war ich 35 Jahre jung. Habe durch meine Erkrankung (MS) einen Schwerbehindertengrad von 60%. Wie ich aus anderen Videos von Ihnen gesehen habe, wird wohl meine EM-Rente nahtlos in eine Altersrente umgewandelt. Bestandsschutz von der Höhe der Bezüge ist ja auch sicher.
Wann wird meine EM-Rente auslaufen und in eine Altersrente umgewandelt? Mit Endalter 63 oder 65 oder....?
Muss ich mit Abschlägen rechnen?
Christian Schultz
am 25.01.2023Ihre EM-Rente endet zur Regelaltersgrenze. Bei Ihrem Jahrgang ist das der 67. Geburtstag. Durch den Bestandsschutz werden Sie im Anschluss genauso viel Geld erhalten wie vorher.
Kathrin
am 14.12.2022Ich möchte krankheitsbedingt, 50% SB, in 2024 eine EM- Rente beantragen. Habe mehr als 35 Jahre voll.
Wie wären meine Abzüge, bin Jahrgang 1964
Vielen Dank
Christian Schultz
am 15.12.202210,8 Prozent. Sie wären dann ja noch keine 63.
Frank Müller
am 07.11.2022Bin fast 59 Jahre, 90% SB, beziehe seit über 2 Jahren eine Teil-EM-Rente welche immer zeitlich verlängert wird. 35 Pflichtversicherungsjahre liegen vor. Ist eine volle EM-Rente über den Klageweg sinnvoll oder kann ich vorzeitig in Altersrente gehen? Meine psychischen Einschränkungen werden durch dieses Vorgehen der Rentenversicherung sich nicht zum positiven verbessern. Alleine die Durchsetzung der EM Rente hat über 2,5 Jahre auf dem Klageweg gedauert.
Christian Schultz
am 08.11.2022Hallo Frank, der Zeitpunkt für die frühestmögliche Altersrente - mit Abschlägen - hängt von Ihrem Geburtsjahr an. Schauen Sie mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Was in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, können wir hier im Forum nicht klären. Da empfehle ich Ihnen eine kostenlose Beratung bei der DRV. Oder Sie nutzen die Sozialberatung des SoVD, da müssen Sie allerdings Mitglied werden.
Helga Otto-Huter
am 30.08.2022Guten Tag,
wenn ich zwischen einer teilweisen EM Rente und Altersrente noch einige Jahre arbeite, bleiben dann die Abschläge von 10,8% bestehen?
Christian Schultz
am 30.08.2022Hallo Helga, die Abschläge auf die bisherigen Entgeltpunkte schon. Aber durch Ihre Arbeit im Anschluss kommen wieder neue Punkte dazu.
Tanja S.
am 13.07.2022Hallo, ich werde diesen Monat 50 Jahre und habe von Geburt an einen GDB von 100 (u.a. Behinderung an den Händen). Bisher war ich Vollzeit berufstätig. Seit Juli 2021 bin ich jedoch krankgeschrieben da ich mir infolge eines Sturzes eine schwere Verletzung der Hand zugezogen habe. Müsste ich im Falle einer EM Rente auch 10.8 % Abzüge in Kauf nehmen oder würde eine Ausnahmeregelung in Kraft treten. Berufstätige in Behindertenwerkstätten sollen ja keine Abzüge in Kauf nehmen müssen
Christian Schultz
am 13.07.2022Hallo Tanja, ohne Ihren Fall jetzt genauer zu kennen, gehe ich davon aus, dass bei Ihnen Abschläge anfallen würden. Aber lassen Sie sich dazu gern persönlich beraten.
R. Wegner
am 12.07.2022Im September werde ich 62 Jahre alt. Seit 04.21 erhalte ich volle Erwerbsminderungsrente mit 10,8 % Abzug. Die EM Rente läuft zum 08/23 aus und ich müsste erneut einen Antrag auf Weitergewährung stellen. Da ich zu 50% behindert bin, müsste ich zur Rente 14 Monate überbrücken um abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Wie kann ich vermeiden, dass die 10,8% Abschläge auf meine Rente übertragen werden? Ist es evtl sinnvoller mich für den Rest der Wartezeit krankschreiben zu lassen, da in diesem Fall die Rentenbeiträge von der Krankenkasse weiter übernommen werden und ich nicht nahtlos von der EM Rente in die Altersrente übergehe?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Christian Schultz
am 12.07.2022Das muss man sich unbedingt im Detail anschauen. Es kann sein, dass Ihre Altersrente am höchsten ausfällt, wenn Sie nahtlos aus der Erwerbsminderungsrente wechseln. Aber das muss nicht sein - und dann müsste man die Strategie wechseln. Also, in jedem Fall persönlich beraten lassen.
Petra
am 12.06.2022Guten Tag,
mein Geburtsjahrgang ist 8/1960 und ich habe bereits 45 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ich leide unter zahlreichen Erkrankungen und habe 2017 nach 32 Jahren Firmenzugehörigkeit meinen Job aufgegeben. Nach AlG 1 habe ich bis
heute keine Einkünfte und lebe vom Einkommen meines Ehemannes. Bis zum Erreichen der 45 Beitragsjahre habe ich freiwillige Mindestbeiträge geleistet. Woran ich bisher nie dachte: Könnte ich evtl. volle oder anteilige Erwerbsminderungsrente
bekommen ohne Abschläge, die ja auf die spätere vorgezogene Altersrente für bes. langjährig Versicherte übertragen würde?
Diese Rente würde für mich mit 64 Jahren und 4 Monaten beginnen.
Danke schon einmal für eine Antwort
Christian Schultz
am 13.06.2022Hallo Petra, ob Sie Anspruch auf eine EM-Rente haben, hängt vor allem an Ihren gesundheitlichen Einschränkungen. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
Bei Ihnen kommt nun aber noch erschwerend hinzu, dass man für eine EM-Rente gewisse rechtliche Voraussetzungen erfüllen muss, unter anderem 36 Monate Pflichtbeitrag in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn. Das könnte ein Problem sein.
Annette
am 17.05.2022Ich bin 57 Jahre und beziehe eine Teil-EM-Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8%. Ich beabsichtige mit 63 Jahren vorgezogen in Altersrente zu gehen. Die Abschläge dafür betragen 14,4%. Nun habe ich gelesen, dass die Abschläge der EM-Rente bei nahtlosem Übergang in die Altersrente mit auf die Altersrente angerechnet werden. Würden diese dann in meinem Falle noch zu den 14,4% dazukommen, so dass man mir 25,2% von meiner Altersrente abziehen könnte?
Vielen Dank vorab für die Antwort.
VG
Christian Schultz
am 17.05.2022Nein, so wird es nicht laufen. Über die Bewertung der Abschläge beim Wechsel von der EM- in die Altersrente machen wir demnächst einen eigenen Beitrag.
Katrin Kröger
am 13.05.2022Hallo, bin 67 Jahre alt und beziehe seit ich 60 Jahre alt bin eine Altersrente wegen 50% Schwerbehinderung mit Abschlägen von 10,8%.
Aufgrund eines neuen Gesetzesvorschlags sollen Rentner (EM) ab 2024 mehr Rente bekommen.
Warum ist dies bei mir nicht der Fall?
Christian Schultz
am 13.05.2022Hallo Katrin, weil es bei diesem neuen Gesetz nur um die Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrente geht. Mehr dazu hier: https://www.sovd.de/presse/pressemitteilungen/meldung/sovd-begruesst-verbesserungen-bei-erwerbsminderungsrenten-im-bestand
Olga Leichner
am 29.04.2022Bekomme eine befristete EMR, bin 51.Wird bei mir auch fast 11%Abschlag noch dazu berechnet?
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo Olga, davon gehe ich aus. Schauen Sie mal in Ihren Rentenbescheid.
Niko Orestis
am 15.03.2022Hallo Herr Schulz,
ich bin 62 Jahre und 5 Monate alt, meine Versicherungszeit beträgt 40 Jahre, werden mir in diesem Fall die fehlenden Monate bis zum 63. Geburtstag abgezogen,(0,3% x 7 Monate=2,1%)? .
Über diesen Sonderfall bei Erwerbsminderungsrente bei langjährig Versicherten mit einem Alter von 63 konnte mir die Ansprechpartnerin von der RV keine Antwort geben.
Vielen Dank im Voraus
MfG
N.O.
Christian Schultz
am 16.03.2022Hallo Niko, das weiß ich leider auch nicht aus dem Stehgreif. Vielleicht sehe ich in den nächsten Tagen einen Kollegen von der Rentenversicherung, den werde ich dann einmal fragen.
Julika
am 27.02.2022Kleiner Tippfehler bei "Nur weg vor seinem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss darauf Abschläge hinnehmen."
Christian Schultz
am 28.02.2022Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert!
Martin Burka
am 08.09.2021Anfang 2022, wenn ich 63 bin, möchte ich gerne den Antrag auf EM Rente stellen.
Dazu eine "taktische" Frage: Stehen die Chancen für einen positiven Bescheid höher, wenn ich diesen Antrag stelle, wenn ich bei Antragsstellung krankgeschrieben bin, oder ist das unerheblich?
Falls ich mit meinem Antrag nicht "durchkommen" sollte, würde ich versuchen, im Arbeitsleben, noch ein paar Monate "durchzuhalten".
Christian Schultz
am 08.09.2021Hallo Martin, in der Regel begleiten wir Menschen in die Erwerbsminderungsrente, die schon lange krankgeschrieben sind. Das heißt nicht, dass Sie aus dem aktiven Arbeitsleben heraus keine Chance haben - am Ende kommt es immer auf die Berichte Ihrer Ärzte an. Aber es wäre zumindest ungewöhnlich.
Manfred Ludwig
am 29.08.2021hallo bin am 14.01 1959 geboren bin 47 jahre versichert wie sieht das mit den abschlägen
bei voller emrente aus.
danke
m.ludwig
Christian Schultz
am 30.08.2021Hallo Manfred, mit mehr als 35 Jahren Wartezeit gibt es aktuell bei der Erwerbsminderungsrente nach dem 63. Geburtstag keine Abzüge. Falls Ihre Rente vorher startet, kann noch ein Abzug von 0,3 Prozent pro Monat entstehen. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich das genau ausrechnen lassen.
Marina Twele
am 31.07.2021Ich habe eine befristete teilweise erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und möchte gerne wissen , ob diese rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt werden muss)
Vielen Dank
Christian Schultz
am 02.08.2021Hallo Marina, das kommt auf verschiedene Punkte an, u.a. auf die zeitliche Festlegung der Erwerbsminderung. Ohne den Bescheid der Rentenkasse können wir das nicht beantworten.
Jutta Mommsen
am 30.06.2021Wenn ich zwischen EM Rente und Altersrente noch einige Monate arbeite, bleiben dann die Abschläge von 10,8% bestehen?
Danke für eine Information
JM
Christian Schultz
am 01.07.2021Hallo Jutta, in diesem Fall können keine Abschläge von der EM- auf die Altersrente übertragen werden.
Stephanie Schäfers
am 31.05.2021Bei der jährlichen Renteninformation, sind dort bei der EMR schon die Abschläge eingerechnet?
Christian Schultz
am 31.05.2021Nein, bei den Prognosen sind keine Abschläge beinhaltet.
Joachim Trautmann
am 04.04.2022Das ist falsch, die Abzüge, (max 10,8 Prozent) sind zum Termin der Zusendung des Rentenbescheides schon abgezogen.
Da steht, wenn Sie heute Erwerbsunfähig wären, bekämen Sie von uns ... €
Christian Schultz
am 05.04.2022Hallo Joachim, sind Sie sicher? Es geht nicht um den Bescheid, sondern um die Renteninformation.
Georgios
am 22.12.2022Ja die Abzüge sind bereits in der Renteninformation mit einberechnet.
Wollenberg jens
am 09.12.2023Hallo Frau Schultz
Weiter oben schreiben Sie selber das es in der Renten Information schon abgezogen ist.
Was ist den jetzt richtig?
Sind die 10,8 % schon abgezogen (Abschlag) oder nicht? Also wenn nicht muss ich von dem Betrag noch 10,8 Abschlag abziehen und dann nochmal 10,8% wegen sozial und Krankenversicherung? Da bleibt ja nix mehr übrig.
Sassenhagen thorsten
am 27.05.2021Bin 60jahre,bin nach 38jahren in einem Betrieb aus gesundheitlichen ausgeschieden, da ich sonst wäre gekündigt worden, habe eine Behinderung von 50%mit einem G,,, ja würde gern nach den 24mon.arbeitsmosigkeit die Rente einreichen,,, habe 43jahre ohne Arbeitslosigkeit gearbeitet u. Eingezahlt. Ist dies möglich??
Christian Schultz
am 27.05.2021Hallo Thorsten, besorgen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft. Darin steht, wie viele Jahre an Wartezeit Sie bereits erreichen. Nicht nur Arbeit zählt mit, auch andere Phasen aus Ihrem Leben.
Zu den verschiedenen Optionen des Renteneinstiegs allgemein kann Ihnen dann dieser Beitrag helfen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
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