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Erwerbsminderungsrenten: SoVD und VdK erwarten Entscheidung des Bundessozialgerichts

Rente Pressemeldung

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Bei den gesetzlichen Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrentenberechnung 2019 wurden 1,8 Millionen Betroffene schlicht ausgeschlossen.“ VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.“

Berlin/Kassel. Ob durch Unfall, Behinderung oder Krankheit - Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Deutschland beziehen, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland führen dazu gemeinsam Musterverfahren, die am morgigen Donnerstag beim Bundessozialgericht in Kassel zur Entscheidung anstehen. Es geht dabei um Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der EM-Rente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die davor eine Rente bezogen, leer aus. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der SoVD und der VdK und reichten Klagen ein.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31.12.2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent. Nach Ansicht des SoVD und des VdK sind diese Zuschläge zu niedrig und sollten deutlich höher sein - nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit viel zu spät umgesetzt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht noch immer eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen denjenigen Personen, die seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen und denen, die schon länger auf diese Rente angewiesen sind. Rentnerinnen und Rentner, die vor 2019 bereits erwerbs-gemindert waren, sind noch immer schlechter gestellt, sie profitieren nicht ausreichend von den Nachbesserungen. Für viele dieser Personen ist die Rente die einzige Einnahmequelle, sie haben daher ständig existenzielle Sorgen. Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz des Grundgesetzes. Die bestehende Ungleichbehandlung wird von uns nicht einfach hingenommen.“

Bereits in den vergangenen Jahren waren Bestandsrentnerinnen und -rentner bei EM-Rentenerhöhungen mehrfach leer ausgegangen. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD dazu: „Mit der Klage erhoffen wir uns, dass auch diese zukünftig bei gesetzlichen Verbesserungen berücksichtigt werden und davon genauso profitieren, wie neu in die Erwerbsminderungsrente kommende Menschen. Wir hoffen daher, dass auch das Bundessozialgericht diese Einschätzung teilt und zu unseren Gunsten entscheidet. Sonst sind wir allerdings auch bereit, dies gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.“

V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel


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