Schon im nächsten Jahr könnte der EU-Behindertenausweis eingeführt werden. Dieser soll nationale Dokumente ergänzen und den Zugang zu Vergünstigungen im Ausland möglich machen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat dazu ein Positionspapier vorgelegt.
Reisen ist für Menschen mit Behinderungen oft beschwerlich. Das liegt nicht nur an Barrieren im Nah- und Fernverkehr. Gerade bei grenzüberschreitenden Reisen kommen auch noch andere Unwägbarkeiten hinzu.
Betroffene können sich nicht sicher sein, dass ihr Nachweis der Behinderung auch in einem anderen Land anerkannt wird und sie damit beispielsweise bei Veranstaltungen vergünstigten Eintritt erhalten oder eine Begleitperson mitnehmen können.
Ausweis könnte schon 2024 eingeführt werden
In der Europäischen Union läuft derzeit ein Projekt, das eine Vereinheitlichung bewirken soll. In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die EU-Kommission angekündigt, bis Ende dieses Jahres die Einführung eines EU-weit gültigen Behindertenausweises vorzuschlagen, den alle Mitgliedstaaten anerkennen.
Von 2016 bis 2018 lief dazu ein Pilotprojekt in acht Mitgliedsstaaten, darunter Italien, Belgien und Finnland. Basierend auf den dort gewonnenen Erfahrungen soll im November ein Gesetzesentwurf vorliegen, der noch vor den Europawahlen im nächsten Frühjahr beschlossen werden kann.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR), in dessen Sprecherrat der SoVD einen Sitz hat, positionierte sich Anfang des Jahres zu den EU-Plänen. Er begrüßt, dass Rabatte und Ermäßigungen für Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland für Menschen mit Behinderungen und / oder ihre Begleitpersonen gelten, auch allen anderen EU-Bürger*innen mit einem EU-Behindertenausweis zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
Neuer Ausweis soll nationale Nachweise nicht ersetzen
Nach Ansicht des DBR kann der EU-Behindertenausweis nationale Dokumente aber nicht ersetzen. Zudem solle sich der neue Ausweis nicht auf Leistungen der sozialen Absicherung beziehen, sondern ist für kürzere Aufenthalte gedacht. Bei einem dauerhaften Umzug in ein anderes Land sollen weiterhin die Vorschriften des neuen Wohnsitzes gelten.
Auch die national festgelegten Mechanismen zur Feststellung und Anerkennung einer Behinderung sollten bestehen bleiben. Den deutschen Schwerbehindertenausweis gibt es erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. In anderen EU-Ländern gelten unterschiedliche Regeln. Der DBR fordert, dass für die Beantragung eines europäischen Behindertenausweises in Deutschland die Vorlage des Feststellungsbescheides, unabhängig vom GdB, ausreicht.
Außerdem plädiert der DBR in seinem Positionspapier dafür, beim geplanten EU-Ausweis Merkzeichen zu integrieren, die auf Assistenz oder Begleitpersonen hinweisen.
Weiterhin müsse der EU-Behindertenausweises mit einem verbindlichen Rechtsakt und nicht bloß als Empfehlung eingeführt werden. Der EU-Behindertenausweis sei dann verpflichtend in jedem Mitgliedsland anzuerkennen.
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