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Freibetrag Grundsicherung: Was kommt mit der Grundrente?

Armut

Ein Mann sitzt auf einer Bank

Das Wichtigste vorab:

  • Im Moment gibt es in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nur einen Freibeitrag für private Rentenversicherungen – zum Beispiel für Riesterverträge.
  • Mit der Einführung der Grundrente soll ab 2021 auch ein Freibetrag für die gesetzliche Rente gelten.
  • Leider werden viele Menschen davon ausgeschlossen. Voraussetzung sind 33 Jahre, die als Grundrentenzeit anerkannt werden.

Die Grundrente bringt den lange erwarteten Freibetrag in der Grundsicherung

  1. Wer bekommt Grundsicherung?
  2. Welchen Freibetrag gibt es schon jetzt in der Grundsicherung?
  3. Warum gilt dieser Freibetrag nicht für die gesetzliche Rente?
  4. Was ändert sich beim Freibetrag durch die Grundrente?
  5. Wer profitiert von dem erweiterten Freibetrag? Und wer nicht?

Wer bekommt Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ist ein soziales Auffangnetz. Wer ein bestimmtes Alter erreicht hat oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten kann, kann Anspruch auf die Grundsicherung haben. Natürlich nur, wenn er oder sie tatsächlich bedürftig ist. Menschen mit hohen Ersparnissen oder anderen Einkommensarten bekommen keine Grundsicherung. Umgangssprachlich hört man bei der Grundsicherung im Alter häufig den Begriff „Hartz IV für Rentner“.

In dieser Bezeichnung steckt ein Kern Wahrheit. Denn offiziell nennt sich „Hartz IV“ auch Grundsicherung für Arbeitsuchende. Geldleistungen und Voraussetzungen sind zwar nicht identisch, in vielen Details sind sich die beiden Sozialleistungen jedoch sehr ähnlich.

Einen weiteren Zusammenhang zwischen Arbeitslosengeld II und Grundsicherung veranschaulicht die Grafik oben. Im Jahr 2018 bezogen 28 Prozent aller Neuzugänge in der Grundsicherung unmittelbar zuvor „Hartz IV“. Fast ein Drittel aller Betroffenen wechselt also aus dem Jobcenter direkt zum Sozialamt.

Weitere Infos über die Grundsicherung im Alter lesen Sie in diesem Beitrag.

Welchen Freibetrag gibt es schon jetzt in der Grundsicherung?

Bis Ende 2017 war es in der Grundsicherung so: Egal wie viel Sie angespart haben – wenn Ihre monatlichen Einkünfte beim Eintritt ins Rentenalter nicht reichten, um sich über Wasser zu halten, sprang die Grundsicherung ein. Und zwar mit der Differenz zwischen Ihrer kleinen Rente und dem sogenannten Bedarf. Im Jahr 2020 beträgt dieser Bedarf für Alleinstehende zum Beispiel 432 Euro plus die Kosten für eine angemessene Unterkunft.

Schauen wir uns das anhand eines Beispiels an:

Carmen aus Tornesch bezieht eine Rente in Höhe von 300 Euro. Dazu kommen monatliche Zahlungen aus einem Riestervertrag von 50 Euro. Insgesamt stehen ihr also 350 Euro im Monat zur Verfügung. Das reicht natürlich nicht, um in Tornesch leben zu können. Allein ihre kleine Wohnung kostet sie 450 Euro im Monat.

Carmens gesetzlicher Bedarf beträgt nun 882 Euro (432 Euro Regelbedarf + 450 Euro Miete). Sie selbst bringt 350 Euro mit ein. Es bleiben also 532 Euro, die das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung überweist.

So war es bis Anfang 2018. Seitdem gibt es einen Freibetrag für die Grundsicherung. Dieser soll dafür sorgen, dass die eigene Lebensleistung – zumindest teilweise – anerkannt wird. Mit anderen Worten: Nicht die komplette eigene Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet, sondern nur ein Teil davon. Leider gilt diese Regelung nur für private Formen der Altersvorsorge. Nicht für die gesetzliche Rente.

Ganz konkret bedeutet das in Carmens Fall:

Sie erhält 300 Euro gesetzliche Rente sowie 50 Euro aus ihrem Riester. Die 300 Euro werden weiterhin komplett angerechnet. Anders beim Riestervertrag. Bis zu 100 Euro im Monat sind komplett anrechnungsfrei. Das heißt für Carmen, dass Sie jeden Monat 50 Euro mehr im Portmonee hat. Auch im Rahmen der Grundsicherung.

Die aktuelle Regelung des Freibetrags in der Grundsicherung gilt:

  • nur für private Formen der Altersvorsorge (zum Beispiel Riester- und Rürupverträge)
  • die ersten 100 Euro aus diesen Einkünften bleiben unangetastet
  • sind die privaten Renten insgesamt höher, werden nur 70 Prozent davon mit der Grundsicherung verrechnet. 30 Prozent bleiben frei
  • dieser Freibetrag ist gedeckelt und darf maximal 50 Prozent des Eckregelsatzes betragen. Dieser liegt 2020 bei 432 Euro. Der maximale Freibetrag steht zurzeit also bei 216 Euro.

Warum gilt dieser Freibetrag nicht für die gesetzliche Rente?

Das wüssten wir auch gern. Der SoVD setzt sich seit vielen Jahren für einen Freibetrag in der Grundsicherung ein, der insbesondere die gesetzliche Rente beinhaltet. Leider hat sich bisher keine Bundesregierung dieser Thematik angenommen. Mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz wurden nur private Sparer in der Grundsicherung besser gestellt.

Doch das soll sich nun endlich ändern.

Was ändert sich beim Freibetrag durch die Grundrente?

2021 sollen nun auch endlich die Menschen in der Grundsicherung an ihrer Lebensleistung beteiligt werden, die es sich nicht leisten konnten privat vorzusorgen. Durch die Einführung der Grundrente wird in der Grundsicherung ab 2021 ein Freibetrag an den Start gehen, der auch für die gesetzliche Rente gilt.

Die Regularien entsprechen den Richtlinien für die private Rente: Bis zu 100 Euro Ihrer Rente gibt es dann in der Grundsicherung oben drauf. Wenn Ihr Einkommen höher ist, bleiben nur 30 Prozent davon unberührt, maximal winkt ein Freibetrag von 216 Euro (Stand 2020).

Wer profitiert von dem erweiterten Freibetrag? Und wer nicht?

Ist der Sozialverband mit dieser Lösung zufrieden? Mitnichten. Denn die Sache hat einen ganz entscheidenden Haken: Von dem erweiterten Freibetrag in der Grundsicherung werden nur diejenigen profitieren, die mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeit“ vorweisen können. Das sind Phasen aus Ihrem Lebenslauf, die von der gesetzlichen Rentenversicherung als Wartezeit für die Grundrente anerkannt werden.

Welche Zeiten dazugehören und welche nicht, lesen Sie in diesem Beitrag. Doch man kann bereits jetzt feststellen, dass diese Regelung viele Menschen von dem lange geforderten Freibetrag ausschließen wird. Dazu gehören zum Beispiel all diejenigen, die viele Jahre Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“ erhalten haben. Auch Erwerbsminderungsrentner mit längeren Zurechnungszeiten haben eher schlechter Karten.

„Der erweiterte Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss für alle gelten! Er darf nicht davon abhängen, ob ein Mensch in seinem Leben 33 Grundrentenjahre erreicht hat oder nicht. Jetzt kann die Bundesregierung aufzeigen, ob sie es mit der Bekämpfung von Altersarmut ernst meint.“

Jutta Kühl, Landesvorsitzende im SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Mit der Grundrente kommt ein besserer Freibetrag in der Grundsicherung. Dieser ist allerdings alles andere als perfekt und klammert einen großen Teil der Menschen aus, die am dringendsten darauf angewiesen sind.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.

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Kommentare (13)

  • user
    Zimmer
    am 18.10.2021

    Hallo Zusammen,

    die Mitteilung für das Vorliegen der Grundrentenzeiten und Bewilligung des Zuschlages werden wohl zeitlich auseinander liegen. Nun meine Frage: Die Mitteilung für das Vorliegen der 33 Jahre liegt vor. Das Sozialamt berechnet nunmehr den Freibetrag von der bisherigen Rente, rückwirkend ab 01.01.21. Der Bescheid über die Rentenerhöhung (Zuschlages) kommt im November. Wird der Freibetrag der von Januar bis Oktober vom alten Rentenbetrag berechnet und ausgezahlt wurde, nunmehr neu für die zurück liegenden Monate berehnet?? Lt. Sozialamt soll die Nachzahlung des RV-Trägers im Zuflussmonat als Einkommen und danach als Vermögen berücksichtigt werden.

    Im Falle, dass bei der Rückrechnung der Zuschlag von der alten Rente berechnet würde, würde diese Personen benachteiligt werden, von den Personen, bei denen die beiden Mitteilung gleichzeitig eingehen??

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Das weiß ich leider nicht, dazu ist das Thema noch "zu neu". Sobald wir zu dieser Frage Erfahrung aus unseren Sozialberatungen erhalten, werden wir dazu etwas schreiben.

  • user
    Eavy
    am 09.08.2021

    Hallo,

    bekommt man den Freibetrag auch bei Bezug von Unfallrente (MdE 20%) aus der gesetzlichen Unfallversicherung?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Das weiß ich nicht aus dem Stehgreif.

  • user
    Angie
    am 26.03.2021

    Rentenjahre bei Grundsicherung. Man bekommt doch 10 Jahre bei den Berücksichtigungszeiten für ein Kind oder?? Und Minijobs zählen auch oder? Wie zählen denn die Punkte die man bei einer Scheidung bekommt? Wo sehe ich das denn im Rentenbescheid?

  • user
    Herr Meier
    am 01.03.2021

    Freibetrag ist ungerecht. Wieso???

    Jemand, der nicht die 33 Jahre vollbekommen hat und dennoch eine gesetzliche Rente von 550,00 Euro erhält muss zusätzlich Grundsicherung aufstocken. Er kommt somit nur auf den sog. Hartz IV Satz. (Regelsatz plus Miete)

    Jemand, der auch nur eine gesetzliche Rente von 550,00 euro erhält, dies aber durch 33 Jahre erhält einen Freibetrag von ca. 213 Euro.

    Wo bleibt da die Logik???

    Mein Vorschlag:

    Wer nie gearbeitet hat, also auch keine gesetzl. Rentenanwartschaft erworben hat, soll die Grundsicherung bekommen, bzw. erhält diese ja dann auch.

    Jeder andere, der eine gesetzliche Rente erhält, die unter der Grundsicherung fallen würde, sollte mindestens 20 Prozent als Freibetrag erhalten.

    Beispiele:

    Jemand erhält 100 Euro Rente, somit 20 Euro (sind 20 Prozent), die nicht angerechnet werden soll bei der Grundsicherung.

    Bei 500 Euro Rente, somit 100 Euro anrechnungsfrei.

    Das wäre sozial und gerecht.

    Nicht die Jahre (wie 33 Jahre) sollen als Grundlage genommen werden, sondern die Rentenanwartschaftshöhe.

    Man kann in 17 Jahre bei Vollbeschäftigung und Beruf genauso 500,00 Euro gesetzl Rente erhalten, wie jemand der 33 Jahre halbtags gearbeitet hat.

    Oder ging es bei der Regierung bei der jetzigen Regelung darum, wenn jemand 33 Jahre lang jeden Tag früh aufstehen musste besser gestellt werden soll, als jemand der nur 17 Jahre lang jeden Tag früh aufstehen musste??? Obgleich jeder bei diesem Beispiel 500, 00 Euro gesetzl. Rente erarbeit hat.

    Da muss auf Regierungsebene unbedingt nachgebessert werden.

    Soweit meine Ausführung.

    Alles Gute zusammen

  • user
    Oli Schindt
    am 11.01.2021

    wieviel darf man bei Bezug von GruSi in bar erben ?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Oli, das "Schonvermögen" bei der Grundsicherung im SGB XII liegt zurzeit bei 5000 Euro pro Person.

  • user
    Theodoridis
    am 12.12.2020

    Es ist unverständlich,ich habe viele unfälle von andren Menschen bekommen,mit bleibenden Schäden,ich habe trotz diese Schäden,mich kaputt gemacht,mit 54 konnte,kein Arbeit mehr nachgehen,mein Gesundheit lässt mier nicht,ich habe bis Februar 2021,33,540 endegeldpunkten von krankzeiten ohne Leistung,weder von Krankenkasse noch von Agentur wegen den Harz 4,weil mein unfallrente die ich seit 1991 habe,voll auf den Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird,also ich habe mich um sonst kaputtgeschaft,um auf mein unfallrente zu bleiben,die weder zum sterben noch zu leben reicht,wie andre die auch des bekommen ohne unfälle und ohne sich jahrzenhte in die rente gezahlt zu haben,des ist doch nicht gerechtigkeit oder,teilen mein unfall mit den stadt,dann bleibt meine schädigung

  • user
    Christian Schultz
    am 03.08.2020

    Hallo Winfried, ich gehe davon aus, dass Ihre Beiträge auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit für die Grundrente mitzählen. Siehe hier: www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/Fragen-und-Antworten-Rente-ab-63/welche-zeiten-zaehlen-zu-45-beitragsjahren.html

  • user
    Winfried Pauls
    am 31.07.2020

    mein Problem ist: habe nur 17 Jahre Pflichtbeiträge und 30 Jahre freiwillige Beiträge(selbstständig) insgesamt also 47 Beitragjahre, damit bekomme ich

    keine Freibeträge zur Anrechnung in der Grundsicherung (???)!!!

  • user
    Ellen Fürstenberg
    am 11.07.2020

    Interesse an Grundsicherung/-rente/-freibeträge

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