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GdB unbefristet: Kann mir der Verschlimmerungsantrag gefährlich werden?

Aktuelles Rente Behinderung

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Schwerbehinderung - und damit auch den dazugehörigen Ausweis. Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation mit der Zeit verschlechtert, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Status überprüfen zu lassen. Die Hoffnung ist dann groß, dass ein "Verschlimmerungsantrag" zu einem höheren GdB (Grad der Behinderung) führt.

GdB unbefristet: Kann ein Verschlimmerungsantrag gefährlich sein?

Oder sogar zu einem weiteren Merkzeichen. Denn insbesondere über die Buchstabenkombinationen im Schwerbehindertenausweis können neue Nachteilsausgleiche für Sie entstehen.

Aber - ist es immer sinnvoll, mit unbefristetem SB-Ausweis einen Antrag auf Neufeststellung einzureichen?

Neufeststellungsantrag mit SB-Ausweis

Grundsätzlich haben Sie immer das Recht, einen solchen "Verschlimmerungsantrag" zu stellen. Es sollten jedoch mindestens sechs Monate seit dem letzten Antrag ins Land gegangen sein.

Dazu müssen Sie jedoch wissen: Mit diesem Antrag sorgen Sie dafür, dass die Behörde - in diesem Fall also das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) - Ihren aktuellen Gesundheitszustand ermitteln muss. Mit allen Konsequenzen.

Ihr Ziel mit dem "Verschlimmerungsantrag" ist ja immer, dass der neue Grad der Behinderung (GdB) höher ausfällt als der vorherige. Und vielleicht sogar ein neues Merkzeichen.

Das kann auch genau so kommen. Aber ein solcher Antrag birgt auch immer die Gefahr, dass Ihr Schwerbehindertenstatus am Ende für Sie schlechter ausfällt. Wenn es ganz doof läuft, verlieren Sie den SB-Ausweis sogar. Im schlimmsten Fall unmittelbar vor der Rente.

Vorsicht beim Verschlechterungsantrag

Warum das so ist? Weil das Landesamt für soziale Dienste Ihre komplette gesundheitliche Situation auf Basis der aktuellen Versorgungsmedizin-Verordnung beurteilen muss. Das ist eine kostenlose Broschüre, die sehr detailliert aufklärt, welchen Einzel-GdB die jeweilige Behinderung nach sich zieht. Wichtig: Es kommt nicht allein auf die Diagnose an, sondern vor allem auf die Auswirkungen der Erkrankung für Ihr Leben. Wir sprechen in diesem Fall von "Funktionseinschränkungen".

Das Fiese an der Versorgungsmedizin-Verordnung ist, dass sie immer mal wieder aktualisiert wird. Und in der Regel fallen diese Änderungen nicht im Sinne der Menschen mit Behinderung aus. Hintergrund ist, dass es für viele Erkrankungen mit der Zeit einfach bessere Hilfsmittel und andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Daher fällt der GdB für Diabetes heute deutlich niedriger aus als noch vor 20 Jahren.

Eigentlich ist das kein Problem. Wenn Sie aber über einen älteren SB-Ausweis verfügen, werden nun auch Ihre älteren Erkrankungen nach neuem Recht unter die Lupe genommen. Nicht, um Sie zu ärgern. Nein, der Mitarbeiter im LAsD hat gar keine andere Wahl. Er muss im Zweifelsfall den GdB absenken, wenn die Versorgungsmedizin-Verordnung bei den entsprechenden Krankheiten überarbeitet wurde.

Keine unüberlegten Verschlimmerungsanträge mit unbefristetem GdB

Das gilt zum einen, wenn Ihr Ausweis ausläuft und Sie eine Weiterbewilligung wünschen. Aber das gleiche Prozedere erfolgt, wenn Ihr Behinderten-Status eigentlich unbefristet gültig ist. Wenn Sie selbst den Antrag auf Neufeststellung einreichen, wird die Maschinerie in Gang gesetzt. Mit allen Konsequenzen.

Vor einem "Verschlimmerungsantrag" sollten Sie sich also immer folgende Fragen stellen:

  • Kann mir der Antrag wirklich einen wesentlichen Nachteilsausgleich verschaffen?
  • Droht möglicherweise eine Herabstufung des GdB?

Wenn Sie kein Experte sind, können Sie keine dieser Fragen mit Sicherheit beantworten. Daher die klare Empfehlung: Lassen Sie sich bitte vor dem Antrag persönlich beraten. Zum Beispiel in der Sozialrechtsberatung des SoVD.


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