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Geht Reha auch ambulant?

Aktuelles Behinderung Armut Gesundheit

Sie sind viele Monate krank, jetzt hat die Krankenkasse Sie zu einer Reha aufgefordert. Drei Wochen soll das Ganze dauern - aber wie soll das gehen, wenn zu Hause kleine Kinder herumtoben oder die Schwiegermutter gepflegt werden will?

Kann ich die Reha auch ambulant machen?

In unserer Sozialberatung ist dieses Thema allgegenwärtig: Ein Mensch erkrankt langfristig und bezieht nach der Lohnfortzahlung zunächst Krankengeld. Das kann bis zu 72 Wochen so weitergehen - doch relativ häufig passiert vorher etwas anderes. Sie bekommen ein Schreiben von der Krankenversicherung, in dem Sie zu einer Reha aufgefordert werden.

Krankenkasse fordert zur Reha auf

Wenn Ihnen genau das widerfährt, haben Sie maximal zehn Wochen Zeit, den entsprechenden Antrag zu stellen. Und zwar normalerweise bei der Deutschen Rentenversicherung.

So weit, so gut. Doch wenn diese Reha-Maßnahme erst einmal bewilligt wurde, geht es in aller Regel um einen dreiwöchigen stationären Aufenthalt. Sie packen also Ihre Sachen und fahren nach Bad Salzuflen - oder in eine andere Gemeinde - und verbringen dort die nächsten drei Wochen. Im Rahmen eines solchen stationären "Settings" soll nun Ihr gesundheitliches Leistungsvermögen herausgearbeitet werden. Wenn dort festgestellt wird, dass Sie nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten können - egal, in welchem Beruf - dann läuft es auf die Erwerbsminderungsrente hinaus.

Stationär oder zu Hause?

Doch das kann zu ganz praktischen Problemen führen. Denn nicht jeder lebt zu Hause allein. Wenn noch Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im selben Haushalt wohnen, stellt sich schnell die Frage der Betreuung. Und auch die Krankheit selbst kann für die stationäre Reha ein Hindernis darstellen. Nicht jeder fühlt sich mit seinem Krankheitsbild in der Lage, das häusliche Umfeld für mehrere Wochen hinter sich zu lassen.

Wie sollte man jetzt vorgehen? Grundsätzlich ist die Rentenversicherung nur ungern bereit, die stationäre in eine ambulante Reha umzuwandeln. Und zwar aus folgendem Grund: Normalerweise wird die stationäre Maßnahme erst dann in Erwägung gezogen, wenn die ambulante Variante wenig erfolgversprechend ist. Vielleicht gab es bereits einen Aufenthalt in der Tagesklinik - und gerade deswegen soll nun noch einmal in neuer Umgebung angesetzt werden.

Doch das heißt nicht, dass dieser Weg in Stein gemeißelt ist. Natürlich ist es möglich, Ihre konkrete Lebenssituation einfließen zu lassen. Nur dazu müssen Sie mit den zuständigen Sozialbehörden reden. Zuallererst mit der Deutschen Rentenversicherung, über deren Klinik Sie die Maßnahme absolvieren sollen. Es kann jedoch auch sein, dass ein weiterer Träger mit ins Boot geholt werden muss - beim Bezug von Krankengeld die Krankenkasse, nach der sogenannten "Aussteuerung" die Arbeitsagentur.

Falls Sie also gar keine Chance sehen, die Reha stationär zu durchlaufen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Rentenversicherung auf. Auf diese Weise haben Sie noch die Chance, einen für Sie gangbaren Weg zu finden.

Fazit

Also - normalerweise erfolgt die Reha zur Feststellung Ihres "Restleistungsvermögens" an einem anderen Ort. Das soll Ihrer Gesundheit dienen - aber auch dazu da sein, ein realitätsgetreues Bild Ihrer Arbeitsfähigkeit zu ermitteln. Sollte dieses Prozedere jedoch so gar nicht zu Ihren Lebensumständen passen, versuchen Sie bitte, eine Lösung mit der Deutschen Rentenversicherung herbeizuführen. Je schneller Sie hier aktiv werden, desto besser.


Kommentare (2)

  • user
    Kirsten Seiffert
    am 01.10.2021

    Ich möchte mich informieren, weil ich dauerkrank bin und nicht weiss, was finanziell auf mich zukommt. L.G.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.10.2021

      Hallo Kirsten, hier im Blog finden Sie bereits sehr viele Informationen rund um dieses große Thema. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich gern direkt an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

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