Menschen mit Behinderungen haben es auf dem Arbeitsmarkt schwer. Trotz hoher Motivation und guter Qualifikationen sind sie häufiger arbeitslos als der Durchschnitt der Bevölkerung. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag ein wichtiges Gesetz verabschiedet, das ihre Teilhabe am Arbeitsleben verbessern soll.
Mit dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ erhöht sich unter anderem die Ausgleichsabgabe für Firmen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Generell sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen.
Die Gelder, die über diese Strafzahlung eingenommen werden, sollen zur Förderung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden.
Michaela Engelmeier: Mehr Anreize für Arbeitgeber
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sagt dazu: „Durch die neuen Regelungen werden für die Arbeitgeber*innen neue Anreize geschaffen, Menschen mit Behinderungen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft werden dadurch ein Stück inklusiver."
Das Gesetz beschleunigt zudem die Bewilligung von Anspruchsleistungen des Integrationsamtes indem eine Genehmigungsfiktion eingeführt wird. Das bedeutet, Anträge gelten als genehmigt, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen über sie entscheidet.
SoVD kritisiert Verzicht auf Bußgelder
Als weiteren Punkt hebt das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit auf.
Der SoVD begrüßt, dass das Gesetz verabschiedet wurde, hält es aber für nicht weitgehend genug. SoVD-Präsident Alfred Bornhalm kritisierte im Vorfeld der Verabschiedung, dass keine Bußgelder mehr vorgesehen sind, wenn Unternehmen die Ausgleichsabgabe nicht zahlen. „Das mögliche Bußgeld zu streichen, wenn Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen, ist das völlig falsche Signal“, so Bornhalm.
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