Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit anerkannter Gleichstellung eine Reihe von Vorteilen erwirken. In diesem Beitrag wollen wir auf die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Gleichstellung eingehen. Außerdem beantworten wir, in welchen Situationen eine Gleichstellung auch für Beamte in Frage kommt.
Was bringt mir die Gleichstellung?
Sie erhalten keinen zusätzlichen Urlaub. Früher in die Rente ohne Abschläge kommen Sie mit der Gleichstellung auch nicht. Der Hauptgrund, warum so viele Menschen mit Behinderung an einer Gleichstellung interessiert sind, ist der besondere Kündigungsschutz. Ist die Gleichstellung erfolgt, benötigt Ihr Chef für eine Kündigung das Okay von Integrationsamt und Schwerbehindertenvertretung.
In der Probezeit gilt das übrigens nicht. Innerhalb der ersten sechs Monate kann man Sie ohne die Nennung eines Grundes kündigen. Genauso wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Und auch wenn die Kündigung erfolgen muss, da Ihre Firma finanzielle Schwierigkeiten hat und deshalb viele Mitarbeiter entlassen muss, kann das Integrationsamt Sie nicht retten. Wertvoll kann die Gleichstellung jedoch sein, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Probleme am Arbeitsplatz haben. Ist dann von Kündigung die Rede, werden sich Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt darum bemühen, die Kündigung abzuwenden. Zum Beispiel durch Umgestaltungen am Arbeitsplatz.
Kommentare (5)
Kiefhaber caroline
am 25.04.2023Meine Frage …. Meine Tochter möchte gerne ein Duales Studium in einer JVA antreten! Alles lief gut , könnte im sept diesen Jahres anfangen! Nun das Problem, sie hat Diabetes Typ 1, ist gut eingestellt, so das ihr nicht mal 50% gbd genehmigt wurde, sondern nur 40% aber die Ärztin vom Gesundheitsamt sieht da ein Problem mit den Spätfolgen also sie ist quasi gegen eine Verbeamtung ????… wir haben jetzt einen Gleichstellungsantrag gestellt! Ich finde es eine Diskriminierung !
Peter
am 05.03.2022Bei Beamten müssen ja besondere Umstände in der Begründung für den Gleichstellungsantrag angegeben werden (Sie schreiben oben z.B. "wenn die Behinderung solch massive Auswirkungen hat, dass dem Betroffenen ein frühzeitige Pension aufgedrängt werden soll.")
Der Arbeitgeber (AG) wird ja von der Arbeitsagentur befragt. Meine Frage ist nun: Wie genau sieht diese Befragung aus?
- Ist das ausschließlich der Standard-AG-Fragebogen oder werden Fragen gestellt, die explizit auf die Begründung des Gleichstellungsantrags eingehen (sodass der AG rückschließen kann, welche Begründung der Antragsteller angegeben hat)?
- Wird dem AG gar die Begründung des Gleichstellungsantrags mitgeteilt, oder kann man sich darauf verlassen, dass die im Antrag gemachten Angaben dem AG nicht mitgeteilt werden?
2. Frage: Kann ein Gleichstellungsantrag ein alleiniger Grund für den AG sein, eine Amtsärztliche Untersuchung des Antragsstellers anzuordnen? [Denn immerhin muss bei Beamten z.B. eine Zurruhesetzung drohen, und da hat der AG natürlich Interesse, das festzustellen]
Danke für eine Antwort auf die 2 Fragen.
Christian Schultz
am 07.03.2022Hallo Peter, die Regel ist der Standard-Fragebogen. In manchen Fällen hakt die Arbeitsagentur aber auch genauer nach. Nicht in jedem Fall wird der Arbeitgeber überhaupt bei der Gleichstellung angehört. Es ist auch möglich, den Antrag ohne Beteiligung der Behörde zu stellen. Das kann allerdings Vor- und Nachteile haben. Sprechen Sie dazu am besten mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb.
Frage 2 kann ich nicht beantworten. Offiziell glaube ich nicht, dass der Antrag zur Gleichstellung diese Folgen hat. Aber im echten Leben kann der Dienstherr auch einen anderen offiziellen Grund anführen, obwohl er durch die Gleichstellung aufgeschreckt wurde. Auch hier empfehle ich das Gespräch mit der SB-Vertretung.
Jacqueline
am 21.11.2021Hallo, ich habe 30 Prozent Schwerbehinderung aufgrund psychischer Erkrankung, soll jetzt
vorzeitig in den Ruhestand gehen, nützt mir hier ein Gleichstellungsantrag was
Danke
Christian Schultz
am 22.11.2021Sind Sie verbeamtet oder angestellt? Für die gesetzliche Rentenversicherung bringt Ihnen der GdB von 30 nichts, da brauchen Sie 50. Wie es mit Beamten und der Pension ausschaut, können wir beim SoVD leider nicht beantworten.
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