Grundrente bei vorgezogener Altersrente
Aktuelles Rente Armut
Der Zuschlag zur neuen Grundrente soll Bürgerinnen und Bürgern mit kleiner Rente helfen. Da stellt sich die Frage: Kann ich mir die Aufstockung auch sichern, wenn ich eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehme?
Die ersten Bescheide zur Grundrente sollen im zweiten Halbjahr 2021 verschickt werden. Zunächst wird sich die Deutsche Rentenversicherung auf die Neuzugänge konzentrieren, anschließend kommen all diejenigen dran, die bereits eine Rente beziehen.
Um überhaupt eine Chance auf die Aufstockung der Grundrente zu haben, müssen im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
- Sie müssen wenigstens 33 sogenannte Grundrentenjahre vorweisen.
- In dieser Zeit müssen sich Ihre Verdienste in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens bewegt haben. Es ist also wichtig, dass Sie nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig verdient haben.
- Ihre aktuellen Einkünfte dürfen einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Wenn Sie allein leben, beträgt diese Grenze 1250 Euro im Monat. In Paarhaushalten orientieren wir uns an der Schwelle von 1950 Euro. Wenn Ihnen mehr zur Verfügung steht, wird nur ein Teil der Grundrente ausgezahlt.
Gibt es die Grundrente auch, wenn ich eine Rente mit 63 beziehe?
Viele Menschen nutzen die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Dabei sind einige bereit, dauerhaft auf einen Teil ihrer Rente zu verzichten - und zwar in Form von Abschlägen. Bei anderen wiederum handelt es sich um keine freie Entscheidung, weil das Jobcenter einen früheren Rentenbeginn angeordnet hat.
Wie auch immer die vorzeitige Rente zustande kommt - sie führt zwangsläufig zu einer geringeren Rentenhöhe. Und somit auch zur Frage, ob die Aufstockung zur Grundrente auch dann ausgezahlt wird, wenn man schon vor der Regelaltersrente im Ruhestand weilt.
Zuschlag auch bei Rente vor Regelaltersrente?
Ganz klares Ja. Solange die oben aufgeführten Bedingungen für die Grundrente erfüllt sind, spielt es keine Rolle, ob Sie eine "herkömmliche" oder eine vorgezogene Altersrente beziehen. Selbst bei Witwenrenten ist eine Aufstockung möglich.
Also - egal, ob Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte - die nach 45 Jahren - oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Solange Sie 33 Jahre Grundrentenzeit auf Ihrem Rentenkonto zusammen bekommen, in denen Sie nicht zu viel und nicht zu wenig verdient haben und auch Ihre heutigen Einkünfte nicht über einem bestimmten Betrag liegen - dann haben Sie gute Chancen auf den Grundrenten-Zuschlag.
Fazit
Der schwierige Punkt bei der Grundrente ist also nicht die Art Ihrer Rente. In der Praxis sorgen die Zugangsbedingungen dafür, dass ein großer Teil der ärmeren Senioren von der Grundrente ausgeschlossen ist. So gelten zum Beispiel weder Arbeitslosigkeit noch die Erwerbsminderungsrente als Grundrentenzeit. Erst wenn hier politisch nachgesteuert wird, können deutlich mehr Menschen auf eine höhere Rente hoffen.
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Kommentare (26)
Hans-Dieter
am 23.08.2023Sind es eigentlich die monatlichen eigenen Rentenversicherungsbeiträge die für die Grundrente angerechnet werden oder nur die tatsächlichen Arbeitsmonate? Auch während der Arbeitslosigkeit zählt man ja über die Arbeitslosenversicherung die man ja vorher erarbeitet hat, Beiträge an die Rentenversicherung.
Ich finde hierzu müßten die Sozialverbände aktiv werden. Ebenso zur Ungleichbehandlung von Rentnern in der Grundsicherung. Es ist in meinen Augen doch eindeutig verfassungswidrig wenn der Rentner mit z.B. 10 Euro Grundrente einen Freibetrag von bis zum halben Regelsatz erhält und zwar dann aus der Gesamtrente und alle anderen Altersrentner selbst bei gleich hohen Altersrenten k e i n e n Freibetrag erhalten. Selbst das Bundesverfassungsgericht war der Meinung dass das von der Politik überprüft werden muß. Meine Petition hierzu wurde seit 2 Jahren noch nicht entschieden. Leider liest man von den Sozialverbände zu diesen Mißständen gar nichts!
Freundliche Grüße!
Christian Schultz
am 24.08.2023Die Grundrentenmonate speisen sich aus allen Zeiten, die dafür angerechnet werden können. Also zum Beispiel auch beim Bezug von Krankengeld. Die Regelung mit dem Freibetrag haben wir als SoVD von Anfang an kritisiert. Und das tun wir auch weiterhin - in vielen Gesprächen gegenüber der Politik.
Marie Voigt
am 23.02.2023Ich bin 77 Jahre alt. Beim Rentenbescheid sind es 380 Monate plus 61 Monate in der Schweiz. Ich kann mir nicht vorstellen, so wenig verdient zu haben, dass ich keinen Grundrentenzuschlag erhalte. Mit denn2 Pflegekindern sind es 4 Kinder.Sie sind nicht so lange geblieben und dann habe ich wieder gearbeitet. Es sorgt für Verwirrung, dass ich las, dass man leer ausgeht, wenn man mit 63 in Rente geht. Der Arbeitgeber entliess mich mit 60 in die Arbeitslosigkeit. Es hiess, alle Bescheide kamen bis Ende 2022, andere Mitteilungen behaupten, dass es nicht so ist.Die E-Mail an die Rentenversicherung bleiben unbeantwortet trotz einer kurzen Mitteilung. Die Letzte war im Januar. Was mache ich nun? Lohnt sich ein Gang zur örtlichen Versicherung oder wie das Sozialgericht sagte, zum Anwalt?
Mit freundlichen Grüßen.
Marie Voigt
Christian Schultz
am 24.02.2023Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal einen kostenlosen Termin bei der örtlichen Beratungsstelle der DRV machen. Dort lassen Sie sich dann anhand Ihrer Dokumente beraten. Nur wenn es damit nicht klappt, können Sie immer noch einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.
Klemt, Ralf
am 18.10.2022Ich bekomme seit Mai 2022 vorgezogene Altersrente. Ich habe die Grundsätze zur Anspruchsermittlung auf Grundrentenzuschlag so verstanden, dass bei den Neurentnern, also damit auch bei mir, bereits der Anspruch auf Zuschlag aus der Grundrente mit dem Rentenbescheid geprüft wurde. Ausführungen dazu kann ich in meinem Rentenbescheid
nicht finden. Außer, dass man mir aufgeschrieben hat, wieviele Monate mit Grundrentenzeiten vorliegen. Heißt das nun jetzt, dass ich keinen Zuschlagsanspruch habe - denn die Rentenversicherung verliert ja darüber gar kein Wort?
Was kann ich nun tun, denn ich bin allerdings doch der Meinung, einen Anspruch zu haben?
Gern erwarte ich Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Klemt
Christian Schultz
am 19.10.2022Hallo Ralf, der Zuschlag zur Grundrente wurde und wird von der DRV bei Neuanträgen zur Altersrente automatisch geprüft. Ob das bei Ihnen im Mai 2022 auch passiert ist, weiß ich nicht. Es geht ja nicht nur um die Wartezeit, sondern es erfolgt über die Finanzämter auch eine Einkommensprüfung. Fragen Sie am besten einmal bei der DRV nach.
B B
am 05.08.2021Meine Mutter ist 63 und koennte in Fruehrente gehen, wenn sie 35 Jahre in der Rentenversicherung gewesen waere, hat aber nur 34 Beitragsjahre. Koennte sie statt dessen Grundrente beziehen; also ohne den Fruehrenten/Normalrentenstatus vorher angenommen zu haben?
Sie ist derzeit ohne Arbeit und hat psychische Probleme, so dass nicht absehbar ist, dass sie noch auf die 35 Jahre kommen wuerde. Wegen ihrer Probleme ist sie "aus dem Netz gefallen" und erhaelt momentan keine Gelder und ist in keinem Status eingestuft (sie lebt bei ihrem Partner, der in dieser schlechten Phase alle Zahlungen fuer sie uebernommen hat, aber dies kann kein langfristiger Zustand sein)
Christian Schultz
am 05.08.2021Hallo, bei den 35 Jahren zählt so ziemlich alles mit, was man sich vorstellen kann. Auch wenn Ihre Mutter nun ALG II beantragen würde, käme sie nach einem Jahr auf 35 Jahre. Fragen Sie am besten einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nach - vielleicht ist die Wartezeit bereits erfüllt.
Der Anspruch von Grundrente wird automatisch geprüft - aber nur, wenn Ihre Mutter bereits eine Rente bezieht.
B B
am 08.09.2021Hallo,
erstmal vielen Dank fuer die vorherige Antwort auf meine Frage bezüglich meiner Mutter. Sie hat inzwischen eine ALGII Antrag abgelehnt bekommen wegen der hohen Rente, die ihr Partner erhält.
Sie ist deswegen recht deprimiert (wie erwähnt geht es ihr psychisch nicht sehr gut), und ich versuche positiv zu bestärken, dass der Rentenantrag besser laufen könnte!
Wenn ich es richtig sehe, kann ich ihr dann mit:
33 Jahre angestellt als Krankenkasse
3 Jahre Ausbildung (abgeschlossen) als Krankenschwester
1 Jahr Ausbildung (abgeschlossen) als Krankenpflegehelferin
1 Jahr Ausbildung (abgebrochen wg Schwangerschaft) als Heilerziehungspflegerin
gute Hoffnungen machen, dass sie nicht doll befürchten muss unter die 35 Jahre fallen zu können, richtig? (Und sobald dies bestätigt wäre könnte sie ggf mit Grundrente aufstocken)
Vielen Dank nochmal im Vorraus
Christian Schultz
am 09.09.2021Hallo, zumindest wären dann die 33 Grundrentenjahre erfüllt. Ob Ihre Mutter wirklich Anspruch hat, müsste dann anhand der weiteren Kriterien überprüft werden. Wie gesagt - das geschieht automatisch. Und vorher würde ich auch keine Hoffnungen wecken, weil wir ohne weitere Infos keine Einschätzung abgeben können, wie gut die Chancen stehen.
B B
am 17.09.2021Vielen Dank nochmals für die Auskunft. Inzwischen ist der AGLII Antrag nochmal in Revision, aber ich würde trotzdem gerne vor Monatsende mit dem Rentenantrag für meine Mutter auch anfangen. Sie fragte noch einmal ob es Probleme geben könnte beide Anträge gleichzeitig zu stellen?
Lydia Welz
am 13.07.2021Ich habe die Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt. Davon 13Jahre ca. 31% vom Lohn Durchschnitt verdient zusätzlich noch Arbeitslosen Geld 2 erhalten. Bekomme ich zusätzlich Renten-Punkte für diese Zeit? Wie Viel wenn ich vorzeitig in Rente mit Abschlag gehen möchte?
Dankeschön
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Lydia, ob Sie Anspruch auf Grundrente haben, wird von der DRV automatisch geprüft. Wir können das ohne Einsicht in Ihr Rentenkonto nicht beantworten.
Hans-Dieter
am 08.07.2021Hallo,
während des Bezuges von ALG allein, werden ja hierfür keine Grundrentenzeiten angerechnet, was aber ist mit den Zeiten für die Nebenbeschäftigungen die man vor der Gründung der Minijobzentrale ausgeübt hat und hierzu nicht nach freiwilligen Rentenbeitragszahlungen gefragt wurde bzw. nicht danach ob man sich befreien lassen möchte?
Müssen diese Zeiten zu den Grundrentenzeiten mitzählen?
Freundliche Grüße
PS: Freue mich auf eine aufklärende Antwort!
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Hans-Dieter, auch diese Zeiten zählen nur, wenn Rentenbeiträge erbracht wurden.
Renate
am 22.06.2021Hallo!
Ich möchte ab 1/22 in Vorruhestand gehen und erfülle auch die Warte,- bzw. Pflichtzeiten. Um die Minderung zu vermeiden, kann ich eine Ausgleichszahlung leisten.
Aber, würde ich hier Geld verschenken, wenn ich doch Anspruch auf die Grundrente habe?
Christian Schultz
am 22.06.2021Hallo Renate, das müsste man genau ausrechnen. Machen Sie dafür am besten einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.
Denise
am 07.05.2021Ich bekomme ab 01.0.7 21 vorgezogene Rente
für langjährig versicherte habe 35 Arbeitsjahre
möchte mit Abzug in Rente, bekomme ich trotzdem den Zuschlag für die Grundrente auch wenn ich mit 63 Rente beantrage?Meine Bruttorente mit Abzug ist unter 700 €.
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo Denise, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, können Sie den Zuschlag auch bei einer vorgezogenen Altersrente erhalten. Die Rentenversicherung prüft das automatisch.
dennis
am 24.03.2021Hi Chris. Habe scheinbar etwas misverstanden.
Von ein Internet seite Biallo.
GRUNDRENTE UND VORGEZOGENER ALTERSRUHEGELDER.
"Die Grundrente kommt auch für Bezieher eines vorgezogenes Altersruhegeldes in Frage.
Soweit bei der Rente Rentenabschlaege ( 0,3 Prozent pro monat in dem die Altersrente vorzeitig bezogen wird) erhoben werden,fallen diese auch auf den Grundrenten-Teil der Rente an...
dennis
am 22.03.2021Hi Chris! ,,Bin mit 64 ins Rente gegangen mit Abschläge (Statt mit 65.5).
Werden die 1.5 Jahre als Grundrentenzeit zählen? Danke.
Christian Schultz
am 23.03.2021Hallo Dennis, die Zeit des Rentenbezugs zählt nicht als Wartezeit.
Kerstin
am 19.03.2021Bei der Altersrente mit 63 erreiche ich nicht die 35 Jahre. Bei der Grundrente mit zwei Kindern erreiche ich die 33 oder 35 Jahre. Frage BÜZ werden voll nebeneinander angerechnet also 15 Jahre ohne KEZ. Sind aber zwischendurch Pflichtbeiträge werden diese gegeneinander aufgerechnet ?
Bekomme ich eine Grundrente ohne Anspruch auf eine Rente LEAT 63.
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Kerstin, das können wir ohne Einblick in Ihr Rentenkonto nicht beantworten. Bitte gedulden Sie sich, die Rentenversicherung prüft sämtliche Fälle automatisch.
Schober-Beck, Monika
am 12.01.2021Ich habe zwei Kinder und teilweise während der Kindererziehungszeit gearbeitet.
Bekomme ich für die Grundrente zu meiner Erwerbstätigkeit auch die Kindererziehungszeiten (je 3 Jahre) und die Kinderberücksichtigungszeiten (je 10 Jahre) - also 26 Jahre plus die Zeit der Erwerbstätigkeit angerechnet ? Auch wenn sich die Zeiten überschneiden ?
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo Monika, wenn sich die Berücksichtigungszeiten bei den Kindern überschneiden, zählen sie nur einfach. Ob sie insgesamt auf 33 Jahre Wartezeit kommen, können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen.
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