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Grundsicherung vs. Grundrente - was bedeutet was?

Aktuelles Rente Behinderung Armut

Zwischen der Grundsicherung im Alter und der relativ neuen Grundrente herrscht ein himmelweiter Unterschied. Es handelt sich um komplett unterschiedliche Leistungsarten, die jedoch von vielen Menschen immer wieder verwechselt werden. In diesem Beitrag bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel.

Grundsicherung vs. Grundrente: Was bedeutet was?

Während es sich bei der Grundsicherung um eine Sozialleistung handelt, ist die neue Grundrente eine gezielte Aufstockung ganz bestimmter Renten. Wer das eine bekommt, kriegt noch lange nicht auch das andere. In gewisser Hinsicht können sich die beiden Leistungen zwar ergänzen - jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Was bedeutet Grundsicherung?

Genauer gesagt müssen wir hier von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sprechen. Ähnlich wie "Hartz IV" ist die Grundsicherung keine klassische Versicherungsleistung - Sie müssen also nicht vorher bestimmte Beiträge eingezahlt haben.

Grundsicherung ist eine Sozialleistung. Sie haben also nur Anspruch, wenn Sie bedürftig sind. Zu diesem Zweck werden nach dem Antrag Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse überprüft. Liegt Ihr Einkommen bzw. Vermögen über einer bestimmten Grenze, bekommen Sie keine Grundsicherung. Außerdem wichtig: Auch das Einkommen Ihres Lebenspartners wird bei der Prüfung berücksichtigt. Wer also mit einem gut verdienenden Gatten oder einer bestens versorgten Beamtin zusammenlebt, hat möglicherweise auch keinen Anspruch.

Anders als zum Beispiel bei Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss keine Wartezeit erfüllt werden. Wer bedürftig ist, bekommt in der Regel auch Grundsicherung. Auf diese Weise wird die Rente bis zu einem bestimmten Betrag aufgestockt, in etwa auf das Niveau von "Hartz IV".

Ist Grundrente auch eine Sozialleistung?

Die neue Grundrente ist etwas völlig anderes. Hierbei geht es um einen Zuschuss, den Rentnerinnen und Rentner nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhalten. Entgegen der weit verbreiteten Annahme bekommt man mit einer kleinen Rente nicht auch automatisch die Grundrente.

Es ist vielmehr so: Seit diesem Sommer prüft die Deutsche Rentenversicherung gemeinsam mit den Finanzämtern automatisch, ob Sie einen Anspruch haben oder nicht. Sie müssen also für den Zuschuss der Grundrente nicht selbst tätig werden. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Grundsicherung, bei der ein Antrag IMMER Voraussetzung ist.

Ein Beispiel:

Wilfried J. aus Husum ist 70 Jahre alt, seit fünf Jahren bezieht er eine kleine Altersrente in Höhe von 543 Euro. Weil diese nicht zum Leben reicht und er allein lebt, bekommt Wilfried zusätzlich ca. 300 Euro Grundsicherung.

Hat Wilfried auch Anspruch auf die neue Grundrente?

Das wissen wir nicht. Denn für den Zuschuss der Grundrente sind einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen - allen voran eine neue Wartezeit von mindestens 33 sogenannten Grundrentenjahren. Das heißt: Sollte Wilfried mit seiner Minirente - aus welchem Grund auch immer - nicht auf 33 Jahre Wartezeit kommen, ginge er bei der neuen Grundrente leer aus. Unabhängig davon, wie bedürftig er ist.

Mit anderen Worten: Die Grundrente ist keine Sozialleistung, von der alle Bezieher von Mini-Renten profitieren. Es werden nur bestimmte Renten aufgestockt, bei denen alle Voraussetzungen erfüllt sind. Vor diesem Hintergrund sind es überwiegend Frauen, die einen Zuschuss zur Rente erhalten werden - denn insbesondere Menschen, die lange in Teilzeit gearbeitet haben, gehören zur "Zielgruppe" für die Grundrente.

Für den Zuschuss bei der Grundrente prüft die Deutsche Rentenversicherung zwar bestimmte Kriterien - zum Beispiel die bereits angesprochene Wartezeit oder auch das aktuelle Einkommen. Eine Vermögensprüfung gibt es aber nicht. Um es auf die Spitze zu treiben: Selbst mit 100.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto könnten Sie also Anspruch auf den Zuschuss haben.

Geht auch Grundsicherung und Grundrente zusammen?

Theoretisch schon. Wer auch nach dem Zuschuss durch die Grundrente immer noch bedürftig ist, hat immer noch die Option, die Grundsicherung zu beantragen. Anders herum ist es auch möglich, dass die Grundrente den Anspruch auf Grundsicherung "zerschießt". Bis zu 418 Euro kann es in ganz bestimmten Fällen dazu geben - pro Monat. Wer damit über der Bedürftigkeitsgrenze für die Grundsicherung liegt, fällt hier natürlich raus.

Fazit

Auch wenn sich die Bezeichnungen sehr ähneln - die Grundrente hat erst einmal nichts mit der Grundsicherung zu tun. Wir sprechen hier von zwei völlig unterschiedlichen Leistungen aus dem Sozialrecht.

Während die Grundsicherung eine altbewährte Sozialleistung für Bedürftige ist, zielt die Grundrente nicht unbedingt nur auf Minirenten. Nur wer die recht schwierigen Voraussetzungen erfüllt, kann sich Hoffnung auf den Zuschuss machen.


Kommentare (7)

  • user
    Reinhold Kurt Burkl
    am 27.05.2023

    Bin seit 1985 mit 100% Erwerbsunfähig und beziehe seit August 2019 Regelaltersrente. Ich bin der Meinung, man wird zweimal bestraft, denn man kann ja keine Grundrentenzeit von mindestens 33 Jahre vorweisen und ich habe deshalb keinerlei Recht auf Anrechnung/Verrechnung beim Sozialamt auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung viertes Kapitel SGB XII ab 2023.

  • user
    Gerlinde Loncaric
    am 02.05.2023

    Guten Tag. Mein Mann hat letztes Jahr im August einen neuen nachberechneten Rentenbescheid (er ist seit Oktobr 2019 berentet) bekommen. Dabei wurde eine Nachzahlung errechnet und Neuberechnung wegen Anspruch auf Grundrente. Er bekommt diese wegen "langjähriger Versicherung". Nun ist ihm aufgefallen, dass er ab Januar 2023 wieder auf den alten Rentenbezug zurückgesetzt wurde. Bei einem Anruf bei der Zentrale der Rentenversicherung wurde ihm nun gesagt, dass die Grundrente jedes Jahr neu berechnet würde und er dann Bescheid bekommt. Ist es rechtens, dass der Rentenbetrag im Januar wieder zurückgesetzt wurde...Mir erscheint es so, dass hier Grundrente und Grundsicherung eventuell verwechselt wurde. Können Sie uns bitte Auskunft darüber geben.

    Herzliche Grüße Gerlinde Loncaric

    • user
      Grunow
      am 24.07.2023

      Nein, da grundsätzlich erstbeinmal ein Grundlagenbescheid ergeht, ob die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt sind und im Anschluss der Höhe nach. Beide VA können in einem Bescheid erlassen werden, sind aber grundsätzlich mit Ablauf der Rechtbehelfsfrist bestandskräftig.

  • user
    Josef Nagy-Stadlober
    am 29.07.2021

    Guten Tag. Ich habe insgesamt 443€ Rente. Erwebbsminderungrente war bis ca. 2015 dan alesrente. Bin 72 Jahre alt. Meine Frau hat ein bisschen mehr, ca1250€ davon sie bezahlt die Mitte ca 500€. Ich brauche auch vile Medikamenten die ich selbe bezahlen muss. Schwerig ist von 443€. Was kann ich in die Situation tun? Danke für eine Antwort, Josef Nagy-Stadlober

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Josef, wir können hier im Forum keine ausführliche Beratung machen. Ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, müsste mithilfe eines Antrags beim zuständigen Amt bei Ihnen vor Ort geklärt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie eine Aufstockung durch die Grundrente bekommen - das kann aber noch einige Monate dauern.

  • user
    Josef Nagy-Stadlober
    am 29.07.2021

    Danke!

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