Subes Tochter Annika benötigt aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung. Seit rund 14 Jahren ist sie bei den Norderstedter Werkstätten beschäftigt. Zunächst im Gartenbau, seit einiger Zeit in einer Montage-Gruppe. „Annika leistet dort sehr gute Arbeit“, erzählt der 67-Jährige. „Weil das so ist, ist sie eine von zehn Beschäftigten, die etwas mehr verdienen. Da Annika aber zusätzlich Grundsicherung bezieht, bedeutet das für sie zweimal im Jahr einen finanziellen Nachteil.“
Werkstatt für Menschen mit Behinderung: Ungerechte Lohnpolitik
Um das zu verstehen, muss man in das Vergütungssystem für Menschen mit Behinderung einsteigen. Sogenannte Behindertenwerkstätten kosten erst einmal Geld. Die dort Beschäftigten werden von Sozialpädagogen und anderen Mitarbeitern bei ihrer Arbeit unterstützt. Gezahlt wird diese Leistung vom jeweiligen Landkreis, in diesem Fall dem Kreis Pinneberg. Um die Leistung der Menschen mit Behinderung anzuerkennen, erhalten diese einen geringen Lohn. Der größte Teil davon wird auf andere Leistungen – wie zum Beispiel die Grundsicherung – angerechnet. Aber nicht alles.
Wolfgang Sube: „Dort wird richtig gearbeitet. Im Gartenbereich durfte Annika nach entsprechender Einweisung Aufgaben verrichten, die auch von Betrieben der freien Wirtschaft erbracht werden. Und ich denke, wer gute Arbeit leistet, sollte dafür auch belohnt werden.“
Stein des Anstoßes ist die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Jeweils im Juni und November bekommen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Sonderzahlung in Höhe von jeweils 70 Euro. Diese gilt als Einkommen und wird bei der Grundsicherung berücksichtigt. „Durch Weihnachts- und Urlaubsgeld wird meiner Tochter zweimal im Jahr allerdings auch die sogenannte Arbeitsförderung gekürzt – weil die Grenze von 351 Euro überschritten wird. Das bedeutet, dass sie durch die Sonderzahlung unter dem Strich sogar 31,61 Euro weniger in der Tasche hat.“
„Es kann nicht sein, dass durch eine Belohnung für gute Arbeit finanzielle Nachteile entstehen“
Sube, der 47 Jahre bei der Hamburger Sparkasse tätig war, hat die Werkstatt auf das Problem angesprochen. Doch ein Verzicht auf die Sonderzahlung ist aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht möglich. „Es muss doch einen Weg geben, diese ungerechte Behandlung abzustellen, so schwer kann das doch nicht sein.“ Mittlerweile ist er auch im Gespräch mit der Politik. Immerhin: Der örtliche Bundestagsabgeordnete hat zugesagt, sich der Sache anzunehmen.
Wie viele Menschen mit Behinderung von diesem Problem in Schleswig-Holstein – oder gar bundesweit – betroffen sind, ist nicht bekannt. „Mir geht es einfach darum, dass eine Belohnung für gute Arbeit nicht zu finanziellen Nachteilen führen darf“, so Sube. „Die Menschen in den Werkstätten arbeiten wie die meisten anderen Leute auch in Vollzeit. Da wird richtig etwas geleistet. Das, was sie am Ende davon mit nach Hause nehmen, ist ohnehin nicht viel. Da tun solche bürokratischen Stolperfallen doppelt weh.“
Wenn Sie ein ähnliches Problem mit der Vergütung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben, können Sie dieses gern in den Kommentaren schildern.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (2)
Robin Hessler
am 21.05.2021Arbeitete in den Oberlin Werkstätten in Potsdam und habe genau das gleiche Problem.
Christian Schultz
am 25.05.2021Danke für Ihren Kommentar!
Neuen Kommentar schreiben