Jetzt arbeitslos - welche Folgen hat das für meine spätere Rente?
Aktuelles Rente
Arbeitslosigkeit sucht sich niemand aus. Okay, mit Ausnahme vielleicht direkt vor der Rente, um sich etwas früher aus dem offiziellen Arbeitsleben verabschieden zu können. Aber welche Auswirkungen hat es für die Rente generell, wenn man arbeitslos wird?
Zu Beginn müssen wir einen wichtigen Punkt klären: Arbeitslos ist nicht gleich arbeitslos. Und Rente ist nicht gleich Rente. Je nach bevorzugter Rentenart spielen die drei Formen der Arbeitslosigkeit unterschiedliche Rollen.
Arbeitslosengeld I, "Hartz IV" und Arbeitslosenhilfe
Zunächst einmal werfen wir also einen Blick in die Vergangenheit. Falls Sie also einmal Ihren Job verloren haben - welche Lohnersatzleistung haben Sie in dieser Zeit erhalten? Arbeitslosengeld I ist eine sogenannte Versicherungsleistung. Das bekommen Sie nur, wenn Sie zuvor auch eingezahlt haben. Sind Sie länger als ein Jahr ohne Job - bei älteren Arbeitslosen gelten längere Fristen - muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr zahlen. Falls Sie und Ihr Partner über keine nennenswerten weiteren Einkünfte verfügen, käme an dieser Stelle Arbeitslosengeld II (ALG II) in Frage.
ALG II, im Volksmund auch "Hartz IV" genannt, ist also insbesondere bei Langzeitarbeitslosen sowie sehr jungen Menschen, die direkt aus der Schule oder der Universität kommen, verbreitet. Die Arbeitslosenhilfe gibt es nicht mehr. Um es uns so einfach wie möglich zu machen, können wir aber sagen, dass sie eine Art Vorläufer von "Hartz IV" war.
Welche Rentenart soll's denn sein?
In diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Altersrente gehen. Aber selbst hier stehen uns vier große Varianten gegenüber.
Jeder Rententyp ist einzigartig. Außerdem gelten für jeden Jahrgang unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen. Und in dem Moment, in dem wir uns den Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Rente anschauen, wird es tatsächlich etwas unübersichtlich.
Dröseln wir die Szenarien am besten anhand der vier Rentenarten auf.
Regelaltersrente
Hier sind Zeiten der Arbeitslosigkeit unproblematisch - zumindest dann, wenn diese beim Rententräger dokumentiert sind. Sie müssen ohnehin auf gerade einmal fünf Jahre Wartezeit kommen. Die erreichen Sie ziemlich sicher - ob mit Arbeitslosigkeit oder ohne. Wer sich an dieser Stelle Gedanken machen muss, ist vermutlich ohnehin ein Fall für die Grundsicherung im Alter.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente - und zwar ohne Abzug. Es ginge auch früher, doch dann wird Ihre Rente gekürzt. Für uns ist nun wichtig: Der Schwerbehindertenausweis ist nicht die einzige Voraussetzung für diese Rentenart. Darüber hinaus müssen Sie auch 35 Jahre Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen können.
Welche Bedeutung hat es an dieser Stelle, wenn Sie im Laufe Ihres Lebens arbeitslos waren? Keine - zumindest nicht für die Erfüllung der Wartezeit. Sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Rentenbeiträge gezahlt wurden, als auch sogenannte Anrechnungszeiten ("Hartz IV" seit 2011) zählen für die 35-jährige Wartezeit mit.
Altersrente für langjährig Versicherte
Es hat sich noch nicht zu allen rumgesprochen: Aber die Altersrente für langjährig Versicherte ist mittlerweile die einzige Rentenart, mit der Sie auch ohne SB-Ausweis zum 63. Geburtstag Ihren Ruhestand antreten können. Zwar mit verhältnismäßig happigen Abschlägen, aber immerhin. Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren ist dies nicht mehr möglich.
Auch bei dieser Rentenart benötigen Sie 35 Jahre Wartezeit. Und auch hier sind Phasen der Arbeitslosigkeit keine Gefahr, um dieses Ziel zu erreichen. Unser Tipp: Machen Sie ein paar Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn unbedingt eine Kontenklärung bei der Rentenkasse. Es kommt immer wieder vor, dass einige Etappen aus Ihrem Lebenslauf beim Rententräger nicht erfasst wurden. Durch die Kontenklärung können Sie diese Zeiten dann nachträglich "offiziell machen". Voraussetzung ist natürlich, dass Sie noch Belege darüber haben.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Als diese Rentenform vor einigen Jahren eingeführt wurde, konnten einige Jahrgänge noch mit 63 abschlagsfrei in die Rente. Das geht heute nicht mehr. Wer 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat, kommt aber immer noch ohne Abzüge in die Altersrente - allerdings erst zwei Jahre vor der Regelaltersrente.
Und das Thema Arbeitslosigkeit? Hier ist es etwas komplizierter.
Denn bei der 45-jährigen Wartezeit ist nur das eigentliche Arbeitslosengeld eine Phase, die mitgerechnet wird. Weder "Hartz IV" noch Arbeitslosenhilfe bringen Sie auch nur einen Tag näher an die 45 Jahre heran. Und selbst beim Arbeitslosengeld gilt es, eine gefährliche Stolperfalle zu überwinden: Denn die letzten 24 Monate vor Ihrem Rentenstart werden rentenrechtlich anders behandelt und zählen bei der Erreichung der 45 Jahre nicht mit. Wie Sie in diesem Fall trotzdem ohne Abzug in die Rente kommen, können Sie hier nachlesen.
Noch ein Wort zur Grundrente
Um die Aufstockung zur Grundrente zu erhalten, ist ebenfalls eine besondere Wartezeit zu erfüllen. Diese beträgt 33 Jahre - besser 35, um den kompletten Zuschlag zu erhalten. Doch auch hier kann Ihnen die Arbeitslosigkeit einen Strich durch die Rechnung machen: Denn wer seinen Job verliert, sammelt in dieser Phase des Lebens keine Grundrentenjahre. Egal ob ALG I oder II - diese Zeiten zählen nicht mit.
Fazit
Falls Sie darüber nachdenken, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, sollten Sie zunächst einen Termin zur Kontenklärung machen. Anschließend haben Sie einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten. Je nachdem wie lange Sie in Ihrem Leben arbeitslos waren, kann es sein, dass Sie Ihre Pläne überdenken müssen.
Und für den Fall, dass es bei Ihnen noch ein paar Jahre bis zur Rente sind: Auch wenn Sie aktuell ALG II oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Ihr Einkommen unter bestimmten Umständen mit einem Minijob aufbessern. Viel wichtiger ist jedoch: Diese Phase gilt dann als Pflichtversicherungszeit.
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Kommentare (12)
Martin Petersen
am 11.06.2024Hallo Christian,
ich stecke in folgender Situation: Ich bin seit 2 Jahren arbeitslos (jetzt 60j alt) und habe bisher ALG I bezogen. Das endet nun.
Meine 35 Beitragsjahre habe ich noch nicht ganz voll. Nun sagte die Agentur, ich solle mich entscheiden, ob ich weiter arbeitslos gemeldet bleiben soll (ohne weiteren Bezug von ALG I) oder nicht. Ich habe ein wenig Geld auf der hohen Kante, so dass ALG II erstmal nicht in Betracht kommt.
Hieraus ergeben sich ja einige Optionen, und da kenne ich mich leider gar nicht aus.
Wer zahlt in welchem Fall die Sozialversicherung und wie hoch wirde diese etwa sein? Zählt auch diese Zeit als Anrechnungszeit zur Rente mit 67?
Kranken- und Pflegeversicherung muss ich ja künftig selber zahlen. Man sagte mir, die Entscheidung habe auch Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente- aber da diese selten genehmigt wird, sehe ich dies nicht als entscheidendes Argument an.
Könntest Du bitte kurz kommentieren, wo bei dieser Entscheidung die Fussangeln sind, und wie man sie umgeht?
Vielen herzlichen Dank vorab!
Martin
Christian Schultz
am 12.06.2024Hallo Martin, wir können hier im Forum leider nicht individuell beraten. Aber für die Rente mit 67 (Regelaltersrente) benötigen Sie ohnehin nur fünf Jahre Wartezeit. Die haben Sie ja schon lange voll. Und fragen Sie nochmal bei der DRV wegen der 35 Jahre nach. Es kann gut sein, dass die bei Ihnen auch erfüllt sind - da zählt ja so gut wie alles aus Ihrem Leben mit. In diesem Fall hilft eine Kontenklärung bei der DRV, wo noch Zeiten für die Rente nachträglich gespeichert werden können.
Auch ohne Leistungsbezug zählt die Meldung bei der Arbeitsagentur als Anrechnungszeit. Für die 35 Jahre kann das noch hilfreich sein.
Holger
am 11.04.2024Ich bin am 22.01.63 geboren , meine 45 Beitragsjahre habe ich 09.2024 erfüllt ich habe meine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen
zum 31.12. 24 gekündigt , kann ich bis zur Rente AG I beantragen und dann in Rente gehen auch mit abschlägen ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 12.04.2024Natürlich, Sie können bis zu 24 Monate ALG I beziehen. Die 45-jährige Wartezeit haben Sie erfüllt. Die 35-jährige sowieso. Schauen Sie mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1963-das-sind-ihre-moeglichkeiten-zum-einstieg
Claus Müller
am 23.06.2023Guten Morgen,
ich stehe kurz vor der Rente. Eine Kontenklärung ist geplant.
Von 2004 bis 2007 war ich ein sogenannter "Selbständiger für nur einen Auftraggeber und ohne eigene Mitarbeiter". So nannte man damals Scheinselbständige.
Dies hat sich aus meiner vorherigen Arbeitslosigkeit entwickelt, als "Ich-AG" mit Förderung vom Arbeitsamt.
Eine Prüfung, ob RV-Pflicht besteht, wurde von keiner Stelle durchgeführt.
Es wurden keine Beiträge zur RV gezahlt, weder vom einzigen Auftraggeber, noch von mir. Ich habe dann private Altersvorsorge betrieben, mittels Basis-Rente (Rürup).
Macht es Sinn, dies bei der Kontenklärung anzugeben und nachträglich diese Rentenjahre sowie Beiträge zu erreichen?
Vor 2004 und nach 2007 bis heute war/bin ich wieder normaler Arbeitnehmer, mit kompletter SV-Pflicht.
Vielen Dank und viele Grüße,
Claus Müller
Christian Schultz
am 26.06.2023Hallo Claus, das hängt davon ab, wie hoch Ihre Rente insgesamt wäre. Und noch mehr davon, ob Sie bestimmte Wartezeiten erfüllen müssen, um zum Beispiel eine vorgezogene Altersrente zu beantworten.
Ich empfehle Ihnen, das in den Termin zur Kontenklärung anzusprechen. Die Kollegen von der DRV können Ihnen da bestimmt gute Tipps geben.
Martina
am 17.03.2023Ich bin Jg. 1960, Mein Rentenbeginn für langjährig versicherte ist am 31.10.2024. Die 45 Jahre bzw. 540 Monate habe ich heute schon voll.
Sollte ich jetzt vor Rentenbeginn noch arbeitslos werden, bekäme ich dann einen Rentenabschlag? Ich denke , nein. Können Sie mir das bitte beantworten.
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Martina, einen Abschlag haben Sie nicht zu befürchten. Wichtig ist nur, dass Sie die Altersrente nicht vor dem Alter von 64 und vier Monaten antreten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Michael Hohmann
am 08.03.2022Hallo ich hätte da mal eine Frage. Ich bin 1962 geb. und jetzt 60 Jahre und habe am 01.09.22 meine 45 Jahre voll. Allerdings wurde im Januar eine sehr schwere Handgelenksarthrose im Linken Handgelenk festgestellt ( Endstadium, kein Knorpel mehr ). Diesbezüglich steht eine Arbeitsplatzumstellung an, da ich in meinen alten Beruf nicht mehr weiterarbeiten kann. Ob das alles klappt kann ich noch nicht sagen. Ich bin im moment aber noch AU und beziehe Krankengeld. Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und nach eigener Recherche festgestellt das ich wohl einen GdB von 50% nicht erreichen werde.
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich noch nicht gestellt und der würde auch ins leere laufen da ich ja noch etwas anderes Arbeiten könnte. Meine Frage ist : Was könnte ich tuen um eventuell vorzeitig in Rente zu gehen. Würde es dafür möglichkeiten geben. Was wäre wenn das mit dem Neu Angebotenen Job nicht geht und der Arbeitgeber mir Krankheitsbedingt kündigt? oder einen Arbeits Aufhebungvertrag anbietet? Danke schon mal im vorraus für eine Antwort.
Christian Schultz
am 08.03.2022Hallo Michael, es gibt immer mehrere Optionen, die können wir hier im Forum nicht alle besprechen. Da sollten Sie sich am besten kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Oder als Mitglied beim SoVD.
Mit SB-Ausweis könnten Sie allerdings auch schon demnächst in die Rente. Zumindest, wenn Sie bereit sind, Abschläge hinzunehmen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Carsten
am 20.01.2022Hallo SOVD,
liege ich als recht mit der Annahme, sollte ich mit einem GDB von 60 und mehr als 42 Arbeitsjahren, z.B. zwei Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos werden, dass sich diese Zeit nicht negativ auf den Rentenbeginn auswirkt?
Kurz zur Info, geb.: Mai 1964, GDB 60, frühester Rentenbeginn 01.06.2026 mit 10,8% Abzüge lt. Rentenkasse.
Christian Schultz
am 20.01.2022Hallo Carsten, mit diesen Voraussetzungen könnten Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 ohne Abzüge in Rente. Falls Sie dann mit 63 arbeitslos werden, habe Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren bereits komplett.
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