Das politische Jahr startet mit einer aufgewühlten Atmosphäre. Die Sparvorhaben, auf die sich die Regierungsspitzen im Dezember geeinigt hatten, sorgten für großen Protest und wurden teilweise wieder zurückgenommen oder angepasst.
Weniger Aufregung verursachten die Pläne, bei der Grundsicherung zu sparen. Die Anpassung der Regelsätze wurde trotz populistischer Forderungen zum Jahresbeginn durchgeführt, für Bezieher*innen von Bürgergeld gibt es nun dennoch Einschränkungen.
Streichung der Bezüge für bis zu zwei Monate
Jobcenter erhalte demnach schärfere Sanktionsmöglichkeiten, die bis zur totalen Streichung des Regelsatzes für zwei Monate reichen können. Dies soll nur für sogenannte „Totalverweigerer“ gelten, willentlich eine zumutbare Beschäftigung ablehnen. Betroffene würden dann lediglich Geld für die Unterkunft und die Heizung erhalten.
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz wird außerdem der erst kürzlich eingeführte Bürgergeldbonus wieder abgeschafft. Er richtete sich an Arbeitslose, die eine Weiterbildung absolvieren, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielt. Dafür erhielten sie 75 Euro pro Monat. Das wird nun zurückgenommen, lediglich für bestandene Prüfungen gibt es einen Bonus.
Nach Angaben der Regierung sorgen die Maßnahmen für Einsparungen von jährlich 270 Millionen Euro. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren. Dort sind noch Änderungen möglich.
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