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Kann die Krankenkasse mich zur Reha zwingen?

Behinderung Armut Gesundheit

Maximal 78 Wochen lang gibt es in Deutschland Krankengeld. Für die Betroffenen eine harte Zeit, denn am Ende des Monats fehlen mindestens zehn Prozent des gewohnten Netto-Gehalts. Doch wer auf Krankengeld angewiesen ist, muss in vielen Fällen nicht nur finanziell einiges durchmachen.

In der Sozialberatung des SoVD berichten unsere Mitglieder regelmäßig über ihre Erfahrungen mit Mitarbeitern der Krankenkasse. Von regelrechtem Telefonterror ist da beispielsweise die Rede – anfangs noch in freundlichem Tonfall, später immer fordernder. Was steckt dahinter, dass gesetzliche Krankenversicherungen immer öfter mit derart harten Bandagen kämpfen? Und dürfen die das eigentlich?

Krankengeld: Was darf die Krankenkasse?

Wer schon einmal längere Zeit krank war, hat vielleicht schon selbst erlebt, wie fürsorglich die Krankenkasse plötzlich werden kann. Zu Beginn erkundigt sich die freundliche Mitarbeiterin vielleicht nur nach dem allgemeinen Befinden. Nicht viel später kommen dann oftmals gefährliche Ratschläge dazu: Ob es bei solch einer ernsten Erkrankung nicht sinnvoller wäre, den stressigen Job ganz hinter sich zu lassen und Arbeitslosengeld zu beantragen? Falls so etwas bei Ihnen der Fall ist, lesen Sie bitte sofort unseren Beitrag „Die Maschen der Krankenkassen“.

Die Kassen wirken hier in einer rechtlichen Grauzone. Es ist ihnen nicht verboten, ihre Versicherten zu kontaktieren. Auch Hinweise, wie es weitergehen könnte, dürfen sie geben. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betroffener Ihre Rechte kennen. Und an dieser Stelle muss man ganz klar festhalten: Die Krankenkasse darf Ihnen in keinem Fall diktieren, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen.

Anders verhält es sich beim Thema Reha. Durch den politisch gewollten Wettbewerb unter den Krankenkassen, hat Ihre Versicherung kein Interesse daran, über einen längeren Zeitraum Krankengeld zu zahlen. Einfach deshalb weil das sehr teuer ist. Vor diesem Hintergrund steht Ihrer Krankenversicherung ein völlig legitimes Instrument zur Verfügung, um Sie mittelfristig loszuwerden: Sie können aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen.

Über die Reha aus dem Krankengeld

Wenn man bei Ihrer Krankenversicherung die Ansicht vertritt, dass Sie nicht mehr arbeitsfähig sind und eigentlich in die Erwerbsminderungsrente gehören, darf man Sie in die Reha schicken. Genauer gesagt, wird die Krankenkasse Sie auffordern, selbst einen Antrag zu stellen. Wenn Sie einen Brief mit diesem Inhalt erhalten, bleibt Ihnen ein Zeitfenster von zehn Wochen. Stellen Sie nun keinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – so der offizielle, etwas sperrige Name einer Reha – wird die Kasse das Krankengeld nach Ablauf der 10-Wochen-Frist einstellen.

Diese oft als „Gestaltungsrecht“ bezeichnete Maßnahme ist völlig rechtens. Ihre Krankenkasse darf Sie zur Reha zwingen. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, den Bescheid einer Sozialbehörde mithilfe eines Widerspruchs anzufechten. Aber im Grundsatz ist es das Recht der Krankenversicherung, Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha überprüfen zu lassen.

Wieso schickt die Kasse Sie überhaupt in die Reha? Nun, im Rahmen dieser meist dreiwöchigen Maßnahme wird evaluiert, ob Sie dem Arbeitsmarkt gesundheitlich überhaupt noch gewachsen sind. Falls die Gutachter im Rahmen der Reha zu dem Ergebnis kommen, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können – unabhängig von Ihrem aktuellen Job und voraussichtlich für länger als sechs Monate – dann wird Ihr Reha-Antrag in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Mit dem Ergebnis, dass die Kasse kein Krankengeld mehr zahlen muss.

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Krankenversicherung mich in die Reha schicken will?

Noch einmal: Wenn die Kasse der Meinung ist, Ihre Arbeitsfähigkeit müsse in der Reha überprüft werden, können Sie sich dem nicht grundsätzlich entziehen. Anders als beim vermeintlich gut gemeinten Ratschlag, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen – hierauf sollten Sie sich niemals einlassen. Bei der Reha müssen Sie mitspielen.

An dieser Stelle ist es ratsam, den Wunsch der Krankenversicherung ins Verhältnis zu setzen. Nach Eingang des Briefes haben Sie zehn Wochen Zeit, einen Antrag zu stellen. Nichts hindert Sie daran, diese Frist bis zum Schluss auszureizen. Schon sind wieder mehr als zwei Monate ins Land gezogen, in denen Ihr Krankengeld weiterläuft. Wenn Sie dann immer noch nicht gesund sind, stellen Sie den Antrag bei der Rentenversicherung.

Ihre Reha wird im Normalfall nicht sofort starten. Im Gegenteil – mitunter dauert es drei bis sechs Monate bis zum eigentlichen Start der Maßnahme. Auch in dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Und erst jetzt, rund ein halbes Jahr nachdem Ihre Kasse Sie zur Reha gedrängt hat, entscheidet sich, ob das Krankengeld einstweilen weiterläuft.

Als Fazit kann man formulieren: Wenn Sie Krankengeld beziehen und Post von Ihrer Krankenkasse erhalten, ist erst einmal Vorsicht geboten. Falls Sie aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Bleiben Sie ruhig, warten Sie gegebenenfalls die zehn Wochen ab und sehen Sie dem Antritt der Reha möglichst gelassen entgegen. Wenn sich die Krankenkasse jedoch aus anderen Gründen meldet, zum Beispiel weil der Medizinische Dienst (MdK) Sie trotz Krankschreibung für arbeitsfähig hält, sollten Sie so schnell wie möglich unsere Sozialberatung aufsuchen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (221)

  • user
    Chrissi
    am 15.09.2024

    Hallo, erstmal finde ich es ganz toll, dass sie sich hier die Zeit nehmen um vielen in ihrer schwierigen Lage zu helfen. Bei mir ist es ganz ähnlich: ich bin schon länger krankgeschrieben und man hat mir die Reha aufgedrängt. Antreten möchte ich sie nicht wirklich, zumal ich mit der Einrichtung und der Indikation nicht ganz zufrieden bin. Eine Heilstättenänderungsantrag wurde abgelehnt, da sich scheinbar die Krankenkasse einfach eingemischt hat. Da fühle ich mich irgendwie entmündigt! Meine Frage wäre: was geschieht nach der Reha? Man wird ja scheinbar gesund oder arbeitsunfähig entlassen. Ich möchte nicht an meine alte Arbeitsstelle zurück, schließlich ist diese ja zu einem großen Teil an meiner Erkrankung schuld. Habe ich dann noch etwas Zeit zum Handeln oder versucht man mich gleich wieder zurück in die Arbeit zu schieben? Vielen Dank im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2024

      Hallo Chrissi, das hängt alles vom Ergebnis der Reha ab. Oft wird man einfach für den aktuellen Job arbeitsunfähig geschrieben - aber nicht erwerbsunfähig. Dann geht es ganz normal weiter ins Krankengeld. Wenn es hier Schwierigkeiten gibt, bitte immer persönlich beraten lassen.

  • user
    Michael Müller
    am 20.08.2024

    Hallo Herr Schulz,

    Erstmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihren Einsatz als Antwortgeber und

    auch für Ihre Erklärvideos bedanken. Haben mir schon sehr geholfen.

    Nun zu meiner Frage.

    Bin im Krankengeld. Wurde aufgefordert Rehaantrag bei der RV zu stellen.

    Wurde nach MDK Untersuchung genehmigt.

    Beim Rehaantrag dürfte ich drei Wunschkliniken angeben.

    Nun weicht die vorgeschlagene Rehaklinik der RV bei weitem von meinen Wünschen ab.

    Kann ich jetzt einfach einen Heilstättenänderungsantrag, was für ein Wort,

    bei der RV stellen oder muss die Krankenversicherung erst informiert werden?

    Wegen dem Dispositionsrecht. Oder muss ich den Vorschlag der RV einfach hinnehmen?

    Danke für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.08.2024

      Hallo Michael, Sie sollten auf jeden Fall direkt mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und klären, ob Sie in eine andere Klinik können. Die Krankenkasse sollten Sie ebenfalls darüber informieren.

  • user
    Christel
    am 19.07.2024

    Ich war von August 2023 bis April 2024 im Leistungsbezug (Krankengeld). Meine KK hatte mich sofort im August 2023 aufgefordert, einen Reha-Antrag (für eine psychosomatische Reha) zu stellen, inkl. einem Gutachten vom MD (dieses wurde auf Forderung der KK erstellt Anfang September 2023). Die Reha wurde von der DRV abgelehnt und erst nach einem langem Widerspruchsverfahren bewilligt mit Bescheid vom 21. Mai 2024. Die Reha-Klinik hat mir einen Reha-Beginn für den 17. September 2024 schriftlich zugesagt. Obwohl ich seit April 2024 wieder arbeite hat die KK die Reha-Klinik jetzt aufgefordert mich jetzt als "Eilfall" zu behandeln und den Aufnahmetermin vorzuziehen. Seit einer Woche erhalte ich - jedoch auf Grund einer anderen, einer körperlichen Erkrankung, auf Grund einer größeren OP an beiden Armen (derzeit bin ich krankgeschrieben und in der Genesungsphase) - erneut Krankengeld. Darf die KK dennoch, obwohl meine aktuelle körperliche Erkrankung keinen Grund für eine psychosomatische Reha bietet, den Reha-Beginn meiner psychosomatischen Reha (mit)bestimmen bzw. mich trotz der aktuellen körperlichen Einschränkungen zu einem vorgezogenen Reha-Beginn einer psychosomatische Reha "zwingen"? Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.07.2024

      Hallo Christel, die Krankenkasse hat hier zumindest nichts Illegales gemacht. Aber wenn Sie nicht tätig werden, müssen Sie nach den Wünschen der Kasse mitspielen. Falls Sie sich aufgrund der OP nicht in der Lage fühlen, die Reha so schnell zu absolvieren, sollten Sie sich von Ihrem Arzt dazu eine schriftliche Begründung organisieren.

  • user
    Frau Ka
    am 13.07.2024

    Hallo Herr Schultz,

    ich beziehe Krankengeld und habe von der DRV eine Reha bewilligt bekommen. Diese soll allerdings erst in drei Monaten beginnen. Jetzt fragt die Krankenkasse schriftlich an, ob schon vorher eine Arbeitsaufnahme meinerseits möglich sei. Wenn nicht, "bitten wie Sie", eine Klinikumstellung bei der DRV zu beantragen, damit die Reha zu einem früheren Zeitpunkt angetreten werden kann.

    Meine Fragen hierzu:

    Muss ich dieser "Bitte" nachkommen?

    Tangiert diese "Bitte" nicht eigentlich mein Wahlrecht bei der Reha-Klinik?

    Kann die Krankenkasse das Krankengeld verweigern, wenn ich der "Bitte" nicht nachkomme?

    Kurz gesagt: Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten, denn ich möchte die Reha-Klinik nicht wechseln, aber auch mein Krankengeld nicht gefährden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 15.07.2024

      Hallo Frau Ka, das Verhalten der Krankenkasse ist hier schon sehr streng - und deshalb recht ungewöhnlich. Sie sollten sich von Ihrem Arzt bescheinigen lassen, dass eine Arbeitsaufnahme in dieser Situation für Ihre Gesundheit kontraproduktiv wäre. Und auch dass eine Klinik-Umstellung nicht von Vorteil wäre.

      Gleichzeitig können Sie direkt mit Ihrer Wunschklinik in Kontakt treten und darum bitten, auf die Warteliste für einen etwaigen früheren Beginn gesetzt zu werden.

      Wenn Sie so vorgehen, wird die Krankenkasse mit hoher Wahrscheinlichkeit mitgehen.

      • user
        Frau Ka
        am 15.07.2024

        Lieber Herr Schultz,

        allerbesten Dank für die schnelle Antwort! Trotzdem noch mal die Frage: Hat die Krankenkasse das Recht, mich zu einer Klinikumstellung zu zwingen?

        Und zur Info: Ich habe inzwischen mehrere Frauen kennengelernt, bei denen die Krankenkasse (in diesem Fall die Techniker) ebenso Druck macht, den Reha-Beginn durch eine Klinikumstellung nach vorne zu verlegen. Dieses strenge Vorgehen ist jetzt wohl üblich.

        • user
          Christian Schultz
          am 16.07.2024

          Das ist eine Grauzone. Es ist auf jeden Fall nicht rechtswidrig, was die Krankenkasse da macht. Aber nochmal: Wenn Sie so wie oben geschildert reagieren, nehmen Sie der Kasse den Wind aus den Segeln.

  • user
    Jansen
    am 17.06.2024

    Guten Tag,

    ich bin im Bezug von Krankengeld und stellte nach Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf medizinische Rehabilitation (psychosomatisch wegen Angststörungen) bei der Rentenversicherung, der auch bewilligt wurde. Termin ist Mitte Juli. Habe ich irgendwelche Probleme zu befürchten, wenn ich nun wieder eigenmächtig (trotz Krankschreibung) arbeiten gehe? Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2024

      Hallo, wenn Sie nun wieder arbeiten gehen und erneut erkranken, fallen Sie direkt wieder ins Krankengeld. Trotz Krankschreibung sollten Sie aber nicht arbeiten - das hat dann versicherungsrechtliche Gründe, falls etwas passiert.

  • user
    Aileen Tomasik
    am 08.06.2024

    Hallo,

    ich bin seit August 2023 arbeitsunfähig. Im April war ich mit meinen beiden Kindern 3 Wochen zur Mutter-Kind-Kur.

    Kurz vor Kurantritt forderte die KK mich auf, eine Reha bei der RV zu beantragen, sonst gäbe es kein Krankengeld mehr.

    Die Reha wurde relativ schnell genehmigt, heute bekam ich per Post den Aufnahmetermin der Klinik.

    Angesetzt werden ja 5 Wochen Reha. Die Klinik befindet sich im Schwarzwald, also sehr weit von unserem Wohnort entfernt. Im familiären Umfeld habe ich keinerlei Betreuungsmöglichkeit für die Beiden, der Kindsvater kümmert sich nicht.

    Ich bekomme Bauchschmerzen bei dem Gedanken daran, die Kinder wieder eine so lange Zeit aus der Schule nehmen zu müssen. Mein größtes Problem dabei ist, dass mein Großer im Sommer auf die weiterführende Schule kommt und die Reha ziemlich genau 3 Wochen später beginnen soll.

    Außerdem bin ich aktuell mit Ärzten und Arbeitgeber dabei, meine Wiedereingliederung in die Wege zu leiten.

    Das macht mir natürlich durch allem einen großen Strich durch die Rechnung...

    Besteht die Chance auf Verschiebung? Wen spreche ich denn da nun an?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2024

      Hallo Aileen, das müssen Sie direkt mit der Deutschen Rentenversicherung besprechen. Ob da konkret Chancen bestehen, können wir hier im Forum nicht klären. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Peter Sohr
    am 08.04.2024

    Guten Tag Herr Schultz,

    Ich bin seit April"23" krankgeschrieben, und befinde mich kurz vor meiner ersten Reha, ich habe ein Bürnout.

    Die Reha Klinik teilt mir mit das mein Gewicht zu viel ist, und ob ich bis Ende Mai von den Aktuellen Gewicht runter kommen könnte, ansonsten müßten die mich wieder nachhause schicken!

    Ich bin verwirrt, und habe einige Fragen.

    Was passiert wenn die Reha nicht stattfindet, und wie muß oder kann ich mich weiter verhaten?

    Und was passiert mit mein Krankengeld?

    Würde es weiter laufen?

    Oder wird es gestrichen?

    Ich habe das Problem das ich durch den Börnout meine gesamte altagsstruktur verloren habe, wenig Schlaf, und damit unregelmäßig essen, es blieb nicht aus einige kg zugenommen zu haben.

    Ich bin seit Oktober 23 in einer Verhaltenstherapie, in Gruppen und einzel Therapie, das ist sehr hilfreich,und würde vor kurzen verlängert..

    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen, gruß Peter Sohr.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.04.2024

      Hallo Peter, wenn die Reha abgelehnt wird, haben Sie ja auf dem Rechtsweg nichts falsch gemacht. Das bedeutet: Sie bekommen erst einmal weiter Krankengeld.

    • user
      Ines Heidmann
      am 10.04.2024

      Guten Tag Herr Schulz, ich bin 1 Jahr krank geschrieben. War letztes Jahr zur Reha. Im März wollte dei Krankenkasse das in einem Rentenantrag umwandeln. Wurde von der Rentenkasse abgelehnt. Nun soll ich nach Aufforderung der Krankenkasse wieder einen Reha-Antrag stellen. Ich wollte Urlaub im Juni beantragen, ins EU Ausland. Mit Einverständnis des Arztes. Die Kasse pocht erst auf Klärung der Reha. Ich hätte 10 Wochen Zeit den Antrag Reha zu stellen. Das wäre bis 9.6.24. Ich möchte am 12.6. 24 fahren. Soll den Bescheid des Reha-Antrags bzw. Den Bescheid abwarten. Das dauert aber auch. Ich wäre da wieder zurück. Oder soll ich den Reha-Antrag früher stellen. MfG

      • user
        Christian Schultz
        am 11.04.2024

        Hallo Ines, rein rechtlich müssen Sie den Reha-Antrag innerhalb der zehn Wochen stellen, wenn die Kasse das will. Ungewöhnlich ist, dass Sie erst im letzten Jahr solch eine Maßnahme durchlaufen haben. Der Antrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

        Aber was jetzt in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, können wir nicht hier im Forum klären. Dafür ist die Sache zu komplex. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Stefanie
    am 11.02.2024

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich bin nun seit 16 Monaten (inkl. Lohnfortzahlung) im Krankengeldbezug. Nun fordert mich die Krankenkasse auf, innerhalb von zwei Wochen einen Reha-Antrag zu stellen und verweist auf meine Mitwirkungspflicht. Es wird kein Paragraph 51 genannt, auf kein Gutachten hingewiesen, das Schreiben enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Ist das rechtens?

    Vielen Dank vorab für die Rückantwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2024

      Hallo Stefanie, ich kenne eine solche Aufforderung nur mit einer Frist von zehn Wochen. Ob das Vorgehen Ihrer Kasse korrekt ist, kann ich aber nicht sagen. Ohne Einsicht in die Dokumente wäre das unseriös - lassen Sie sich auf jeden Fall individuell beraten.

  • user
    Uwe Mginot
    am 26.01.2024

    Bei langer Krankheit „Zwangs-Reha“ Antrag durch Krankenkasse. Hat man dann noch freie Klinikwahl?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2024

      Sie haben immer die Möglichkeit, eine Wunschklinik anzugeben. Aber es gibt keine Garantie, dass es damit auch klappt.

  • user
    Dieter
    am 15.09.2023

    Hallo,

    zunächst einmal vielen lieben Dank für Ihren ausführlichen Artikel und die Hilfestellung, die Sie hier anbieten!

    Angenommen die Krankenkasse hat einen Patienten zur Reha aufgefordert, dieser hat den Antrag gestellt und eine Einladung erhalten, wobei der Antrittstag der Reha erst nach den 78 Wochen Höchstbezugsdauer des Krankengelds ist. Bis spätestens eine Woche vor Reha-Antritt muss die Bestätigung über den Antritt vorliegen.

    Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. schreibt:

    "Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man übrigens jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Doch das kann Folgen haben. So ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt."

    Nun die Frage:

    Es irritiert der Teilsatz "ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat.".

    Bedeutet der entfallende Anspruch auf Krankengeld, dass die Kasse bei Nichtantritt der Reha demnach theoretisch das Krankengeld bis zum Zeitpunkt der Antragstellung, also mehrere Monate rückwirkend, vom Patienten zurückfordern kann? Oder nur ab dem Zeitpunkt der Absage der Reha seitens des Patienten, sprich ab höchstens einer Woche vor Reha Antritt?

    Dann noch eine weitere Frage:

    Meldet sich der Patient vor Antritt der Reha wieder arbeitsfähig bzw. arbeitslos/arbeitssuchend und die o.g. Frage ist geklärt, wie verhält es sich dann mit dem ALG I Anspruch? Da die Agentur für Arbeit den Patienten ja nicht aufgefordert hat, sondern die Krankenkasse, dürfte doch dann ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit auch nahtlos Anspruch auf ALG I bestehen, oder?

    Ich hoffe ich konnte mich in dem beschriebenen Fall des Patienten klar genug ausdrücken und danke ihnen ausdrücklich vorab für ihre Rückantwort!

    Beste Grüße,

    Dieter

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2023

      Hallo Dieter, die Frage zum rückwirkenden Verlust des Krankengeldes kann ich nicht beantworten. So ein Fall ist mit bisher nie untergekommen.

      Wenn Sie sich vor der Aussteuerung wieder arbeitsfähig melden und im Anschluss doch ALG I beantragen wollen, kann das zu Problemen führen. Sie kommen dann ja nicht direkt aus dem Krankengeld und haben noch einen Arbeitsvertrag. Bitte lassen Sie sich unbedingt persönlich beraten.

      Der Besuch einer Reha ist in aller Regel überhaupt nichts Schlimmes. Im Gegenteil: Meistens ist diese für den Patienten hilfreich. Man muss eben nur im Hinterkopf haben, dass schlussendlich möglicherweise eine EM-Rente daraus wird. Aber auch das muss nicht immer schlecht sein.

      • user
        Dieter
        am 15.09.2023

        Hallo Herr Schultz und vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

        Noch einmal rückfragend zum ALG I:

        Tatsächlich hat der Patient bereits seit letztem Jahr kein Arbeitsverhältnis mehr aufgrund von mittlerweile ausgelaufener Befristung. Er war jedoch davor über 4 Jahre durchgehend berufstätig und hätte ausreichen ALG I Anspruch.

        D.h. also er wäre tatsächlich ab dem Zeitpunkt, ab dem er sich wieder arbeitsfähig meldet ohne ein aktives Arbeitsverhältnis und somit arbeitslos.

        Macht es hier dann noch einen Unterschied ob er dies nun vor oder nach der offiziellen Aussteuerung tut?

        Zu den Gründen der Ablehnung der Reha kann ich nichts sagen, aber diese würden beim Patienten wohl eher aus beruflicher Chance heraus bestehen, z.B. ein potenziell während des angepeilten Reha Zeitraums beginnendes Anstellungsverhältnis.

        Und für die Zeit dazwischen wäre es eben wichtig zu wissen, ob dort uneingeschränkter Anspruch auf ALG I besteht.

        Beste Grüße,

        Dieter

        • user
          Christian Schultz
          am 15.09.2023

          Wie gesagt - um das fundiert zu beantworten, müsste man sich den Fall näher anschauen.

          Aber wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, sollte der Bezug von ALG I kein Problem sein. Zumindest dann, wenn sich der Mann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.

          • user
            Dieter
            am 15.09.2023

            Vielen herzlichen Dank Herr Schultz, Sie wissen hoffentlich welch unentbehrliche Arbeit Sie leisten :-)

            Ich möchte Sie auch nicht weiter behelligen, haben Sie vielleicht eine Telefonnummer, bei der man sich anonym beraten lassen kann, wie von Ihnen beschrieben?

  • user
    Nora
    am 12.07.2023

    Guten Tag.

    Ich bin seit 6 Wochen in der Lohnfortzahlung, an nächster Woche dann im Krankengeld. Nun habe ich ein Schreiben der TK erhalten, dass sie gerne mit mir telefonieren wollen - diesem Jahr ich nicht zugestimmt. Nun ein zweites Schreiben, dass sich der MD eingeschaltet, ein ich weiterhin krankgeschrieben bin. Diagnose des Hausarztes mittelgradige Depression. Ich bin nun dabei, einen Reha Antrag zu stellen und bin aber wohl weiterhin bist vorerst krankgeschrieben. Muss ich Angst vor dem MD haben? Wie sollte ich mich verhalten und ist es sinnvoll, dass ich den Reha Antrag bei der RV stelle, oder könnte mir das auf die Füße fallen?

    Vielen Dank für ihre schnelle Hilfe.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.07.2023

      Hallo Nora, normalerweise befürwortet die Krankenkasse so eine Reha, das haben wir oben im Artikel bereits beschrieben. Ob das aus Ihrer Sicht sinnvoll ist, müsste man sich aber genauer anschauen. Da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    Martina
    am 15.06.2023

    Hallo!

    Mein Sachverhalt ist folgender: Seit 12/22 arbeitsunfähig wegen Post-Covid. Reha bei DRV beantragt und bewilligt aus eigenem Antrieb und ohne Aufforderung durch die KK. Wider Erwarten bereits zeitnaher Aufnahmetermin ursprünglich zum 05.07., jedoch befinde ich mich gerade mitten in einer erneuten Diagnostik - angestoßen durch die neu hinzugezogene Neurologin, die jetzt ihrerseits zu verschiedenen Fachärzten überwiesen hat, um tiefergehende Diagnostik durchführen zu lassen (Schädel-MRT, Kardio zum Ausschluss Herzinsuffizienz, etc.). 3 Facharzttermine wären in die Zeit der Reha gefallen, daher habe ich Aufnahmetermin auf frühstmöglichen Zeitpunkt nach diesen Terminen verlegt (23.08.). Jetzt Mitteilung der KK dass ich den Termin nicht ohne ihre vorherige Zustimmung hätte verlegen dürfen und sie deshalb Krankengeld-Zahlung einstellen, wenn ich Reha nicht früher antrete. Rechtsbehelf: Widerspruch. Frage: Darf die KK das? Hat sie diese Handhabe, obwohl sie nicht zum Rehaantrag aufgefordert hatte, da die Voraussetzungen hierfür lt. bisherigem MDK-Gutachten noch gar nicht geklärt waren?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

    Beste Grüße, Martina

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2023

      Hallo Martina, in fast allen diesen Fällen, schaltet sich die Krankenkasse nach dem eigenständigen Reha-Antrag in diesen Prozess ein. Damit verlieren Sie dann das sogenannte Gestaltungsrecht und können u.a. auch nicht mehr ohne die Zustimmung der Kasse entscheiden, den Beginn einer Reha zu verschieben. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das Gespräch mit der Krankenversicherung suchen. Wenn es Probleme gibt, können Sie sich gern individuell beraten lassen - zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Birte
    am 28.04.2023

    Hallo!

    Meine Situation: Aufforderung Krankenkasse zur Reha - Reha im März beendet-arbeitsunfähig entlassen: im zuletzt ausgeübten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3-unter 6 Stunden arbeitsfähig.

    Krankenkasse hat unter Fristsetzung zur Stellung EM-Rentenantrag aufgefordert, der soeben gestellt wurde.

    Vollzeit-Arbeitsvertrag besteht noch.

    Anlage Fragebogen R0210: seit w a n n fühlen Sie sich erwerbsgemindert? FRAGE 1: Ist es relevant, welches Datum i c h hier eintrage (Zeitpunkt wichtig im Hinblick auf Rentenhöhe? Oder entscheidet eh die DRV? Bin bereits ausgesteuert.)

    Frage 2: Was passiert mit dem Arbeitsvertrag?

  • user
    Markus
    am 23.03.2023

    Hallo,

    ich habe einen seltenen Krebstumor IN der Zunge. Dieser wurde bestrahlt. Aktuell regeneriere ich zu Hause. Ich bin hier bei Hausarzt, HNO, Psychologen und Lymphdrainage gut aufgehoben. Es gibt engmaschige Kontrollen des Verlaufs im Krankenhaus. Der Speichelfluss wird wohl wegbleiben, die Speicheldrüsen sind zerstört. Das beeinträchtigt mich sehr und sorgt für wenig Schlaf aufgrund des trockenen Mundes. Ich muss 2 x wöchentlich zur Lymphdrainage, ausserdem habe ich einen Regeltermin beim Psychologen. Es bleibt ausserdem die Angst vor nicht unwahrscheinlichen Rezidiven.

    Aus den genannten Gründen möchte ich eine (Teil-) Erwebsminderungsrente beantragen. Ich möchte arbeiten, realistisch werden maximal 4 Stunden möglich sein.

    Nun meine Frage: Es wäre mir ein absoluter Graus eine Reha besuchen zu müssen, denn ich kann daheim am besten regenerieren, spazieren, Sport treiben. Eine Reha bereitet mir regelrecht Angst. Die Ärzte unterstützen die Meinung, dass die Reha sinnlos ist. Macht es, mit Stellungnahme der Ärzte, Sinn die Erwerbsminderungsrente OHNE vorherige Reha zu beantragen, oder MUSS ich vorab für eine Genehmigung eine Reha machen?

    Danke und Gruß

    Markus

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2023

      Hallo Markus, die Rentenversicherung geht in der Regel nach dem Motto "Reha vor Rente" vor. Aber wenn Ihnen die Ärzte schriftlich bestätigen, dass eine stationäre Reha negativ für Ihren Genesungsprozess wäre, kann das dafür sorgen, dass keine Reha vorgeschaltet wird.

  • user
    Mike
    am 09.03.2023

    Hallo. Ich wurde mit einer Frist von 10 Wochen von meiner KK zur Reha aufgefordert ( vermutlich um den Krankengeldbezug zu kürzen) auf Grund der Meinung des MDK. Allerdings habe ich vor wieder auf Arbeit zu gehen in 4 Wochen,da mein Arbeitgeber mir einen Teilzeitarbeitsplatz mit höhenverstellbarem Tisch und zusätzlichen Bewegungspausen bis dahin bereit stellt. Wenn ich mich nun einfach als gesund geschrieben wieder auf die Arbeit begebe, bekomme ich dadurch Probleme.

    MfG Mike

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2023

      Hallo Mike, Sie bekommen dann keine Probleme. Im Gegenteil: Die Krankenkasse wird sich freuen, wenn Sie wieder arbeiten und aus dem KG-Bezug fallen. Da das aber erst in vier Wochen sein wird, sollten Sie trotzdem fragen, wie Sie sich nun in Bezug auf die Reha verhalten sollen.

  • user
    Karin
    am 28.02.2023

    Hallo,

    der MDK hat mich aufgefordert, einen Reha Antrag zu stellen, ausgehend von der Krankenkasse. Vor vier Wochen habe ich allerdings einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Da ich auf keinen Fall auf eine Reha gehen möchte, würde ich lieber wieder versuchen in die Arbeit zu gehen oder würde dann automatisch mein Rentenantrag abgelehnt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Hallo Karin, wenn die Krankenkasse darauf besteht, dass Sie eine Reha machen, müssen Sie den Antrag stellen. Ansonsten bekommen Sie kein Krankengeld mehr. Mit dem Antrag zur EM-Rente hängt die Reha nur bedingt zusammen - das müsste man sich in Ihrem Fall aber genauer anschauen.

  • user
    Reiner
    am 22.02.2023

    Hallo.

    Ich habe vor 5 Monaten selber eine Reha bei der DRV beantragt. Es handelt sich hier um eine Long COVID Reha. Ich arbeitete zu dieser Zeit noch.

    Nun bin ich seit Anfang Januar im Krankengeld und musste nun meine Reha kurzfristig wegen einer OP verschieben.

    Die KK meint nun hier mitbestimmen zu müssen und sagt sie müsse der Verschiebung zustimmen.

    Ist das so, ich wurde ja nie von der KK zur Reha aufgefordert.

    Zusätzlich habe ich nun eine Diagnose der Anpassungsstörung da zwei meiner Familienmitglieder so krank wurden das sie bald sterben werden.

    Wie verhält man sich nun ich merkte das die KK schon beginnt zu nerven. Die Verschiebung wegen der OP und das dies statthaft ist, hat mir mein Arzt attestiert.

    Danke vielmals,

    Reiner

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2023

      Hallo Reiner, mit einer ärztlichen Bescheinigung zur Reha-Verschiebung sind Sie eigentlich schon auf der sicheren Seite. Leider gibt es manchmal aber doch Situationen, in denen die Krankenkasse weiter Druck macht. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle eine persönliche Beratung - zum Beispiel beim SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Dann können die Kollegen notfalls in Ihrem Namen den Schriftverkehr mit der Krankenkasse übernehmen.

      • user
        Reiner
        am 24.02.2023

        Danke.

        Ich werde abwarten was ich nun ergibt und eventuell dann die Hilfe in Anspruch nehmen.

        Besten Dank!!

  • user
    Philipp
    am 21.02.2023

    Hallo,

    ich befinde mich aktuell in folgender Situation und bin ziemlich verwirrt was ich nun zu tun habe:

    Ich bin seit Mai 2022 wegen schwerer Depression AU, letztes Jahr wurde ich aufgrund dessen 5 Monate stationär behandelt. Seit November '22 befinde ich mich in der beruflichen Wiedereingliederung nach Hamburger Modell. Die Wiedereingliederung soll und wird a, 28.02.23 beendet sein, damit auch meine AU und mein Krankengeldbezug.

    Meine KK (TK) hat mir nun dennoch eine Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags gestellt. Die Frist hierfür ist der 02. Mai.

    Kann ich diesen Antrag nun getrost ignorieren (gesetzt meine AU endet wie geplant am 28.02.)?

    Besten Dank für eine kurze Auskunft hierzu!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2023

      Hallo Philipp, ignorieren können Sie das Schreiben nicht. Aber Ihre Verwirrung ist natürlich berechtigt. Sie sollten bei der Krankenkasse anrufen und fragen, ob es sich hier um ein Versehen handelt. Denn schließlich endet der Krankengeld-Bezug bald. Sollte die Kasse bei ihrem Wunsch bleiben, empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Ervin
    am 11.02.2023

    Hallo ich meine Arbeitsvertrag gekündigt Wegen Gesundliche Grund seit Oktober 2022

    Ab seit 20.09.2022 bin krank und ich bekomme Krankengeld ich hab Diagnose kronische Gelenke schmerze artritis und meine ortopeda Sage das ich brauche keine Krankmeldung nicht mehr das ich muss mich bei Arbeitsamt melden uns eine leichte Arbeit finden und der Wil nicht mehr AU schreiben

    Ich hab stärke Schmerzen manchmal kann ich nicht aus Bett Austen was kann ich tun ist das okay was meine Doktor sagen oder der muß mich neu AU schreiben

    Danke für Antwort mfg Ervin

  • user
    Kyouki
    am 28.01.2023

    Guten Morgen!

    Ich bin seit November 2021 mit chronischer Erschöpfung krankgeschrieben, meinen alten Job habe ich auf Anraten meiner Ärztin inzwischen gekündigt. Es ist bis heute keine Ursache bekannt, eine Therapie welche ich seit Mitte 2022 mache, konnte auch keine Besserung bringen. Unter Umständen könnte eine Corona Erkrankung im März 2020 dazu geführt haben, da man zu dem Zeitpunkt aber nur getestet wurde wenn man in einem Risikogebiet war, ist dies ein großes Fragezeichen.

    Gestern flatterte die Aufforderung ins Haus, eine medizinische Reha zu beantragen. Man hat mir eine Woche Zeit gegeben den Antrag zurück zu schicken, weil der Medizinische Dienst dies empfehlen würde.

    Abgesehen von meiner chronischen Erschöpfung leide ich schon seit vielen Jahren unter einer Angststörung, welche sich besonders dann bemerkbar macht, wenn ich die Kontrolle über mich selbst und meine Entscheidungsgewalt verliere.

    Der Brief der Krankenkasse hat eine solche Panikattacke ausgelöst. Der Gedanke, in ein Krankenhaus bzw. eine medizinische Einrichtung gehen zu müssen erfüllt mich mit großer Angst. Zum einen, weil ich zur Hochrisikogruppe für das Coronavirus gehöre und dank der gefallenen Maßnahmen kaum noch Schutz für mich besteht und zum anderen, weil ich ein ADHS Kind (gerade volljährig geworden, aber vom Verhalten her einige Jahre jünger) und Haustiere habe, die (auch medizinisch) versorgt werden müssen. Wenn ich mein Kind mit den Tieren allein lassen müsste, würde ich an nichts anderes denken können und würde mir ständig Sorgen machen, was eher zu einer Verschlechterung meiner Symptome führen wird.

    Mir ist bekannt, dass ich eine Mitwirkungspflicht habe (über die ich im Übrigen nicht aufgeklärt wurde). Und obwohl ich keine Ahnung habe, wie ich mit meiner schnellen Erschöpfung und extremen Müdigkeit überhaupt wieder arbeiten soll, bin ich aktiv auf der Suche nach einem Teilzeitjob, um wieder Fuß zu fassen (seit Anfang Januar bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet).

    Kann ich einen Widerspruch einlegen weil

    a) die gesetzliche Frist von 10 Wochen nicht eingeräumt wurde und

    b) eine Verschlechterung meines Zustands zu erwarten ist - ich keine Möglichkeit habe mein Kind und meine Tiere versorgen zu lassen?

    Was passiert, wenn ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld stelle? Kann die Krankenkasse mich dann immer noch zur Reha zwingen?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo, wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, an einer solchen Reha teilzunehmen, sollten Sie sich das umgehend von Ihrem Arzt bescheinigen lassen. Dann müssen Sie auch nicht in die Maßnahme. Alternativ gibt es manchmal auch die Option, die Reha ambulant zu absolvieren. Das können Sie direkt mit der Rentenversicherung klären.

      Das mit dem Arbeitslosengeld sollten Sie erst einmal lassen, sonst verlieren Sie möglicherweise viel Geld.

      • user
        Kyouki
        am 31.01.2023

        Vielen Dank für Ihre Antwort!

        Ich habe meine Ärztin um eine Bescheinigung gebeten. Sie hat dies abgelehnt und mich an den VdK Sozialverband verwiesen. Sie war leider schon immer der Meinung, dass eine andere Umgebung und Antidepressiva das Allheilmittel wären :(

  • user
    Susanne
    am 24.01.2023

    Guten Tag,

    habe auch eine Frage.

    beziehe seit 6 Monaten KG. Die KK hat mir einen Rehaantrag geschickt, allerdings ohne Frist oder Belehrung oder Eilantrag oder sonst einem Druck oder Ultimatum.

    Einfach nur den Vordruck mit einen Schreiben, dass der Antrag bitte auszufüllen sei.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass es ein netter Versuch ist, aber in nichts für mich verpflichtend?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2023

      Hallo Susanne, ohne den Brief zu sehen, kann man das natürlich nicht mit Sicherheit beantworten. Aber nach Ihrer Beschreibung klingt es, als ob Sie hier keine Verpflichtung zum Antrag haben.

      • user
        Susanne
        am 26.01.2023

        Vielen Dank für das Feedback. Bitte einmal draufschauen, ob ich in einer Verpflichtung bin. Dankeschön!

        Hier steht:

        Sehr geehrte...

        hiermit übersende ich Ihnen den Rehaantrag.

        Bitte schicken Sie uns den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.

        Vielen Dank.

        Mit freundlichen Grüßen...

  • user
    Friedl Benjamin
    am 15.09.2022

    Hallo,

    ich wurde an meinem Schulter operiert. Alle drei Sehnen waren gerissen + Knochen probleme. Also einmal komplett alles erneuert.

    Ich habe auch meinen Job verloren. Ich bin seit 3 Monaten krankgeschrieben die KK möchte mich nun in Reha schicken. Aktuell ist es so, dass ich Schultergelenkorthese trage, und meinen Arm kaum bewegen kann. Es ist jetzt die 8. Woche und mein Arm ist immer noch dick und blau angschwollen. Die Ärztin meinte das es noch Flüssigkeit im Schulter sei und seine Zeit braucht. Sie meinte auch aktuell kann man keine Reha machen. Bei dem ersten Brief von der KK, war kein Antrag dabei, die KK hat es vergessen beizulegen. Jetzt wollen sie einen Antrag schicken. Wie sollte ich mich hier am besten verhalten.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2022

      Hallo Benjamin, wenn Ihr Arzt der Auffassung ist, dass eine Reha zurzeit keinen Sinn machen, sollte Sie das der Krankenkasse so mitteilen. Im Zweifel muss Ihr Arzt das noch schriftlich bestätigen.

    • user
      Diana
      am 07.10.2022

      In Eigeninitiative wurde eine medizinische Reha beantragt, ausdrücklich ambulant aufgrund familiärer Verpflichtungen gegenüber minderjährigen Kinder. Nach 3 Monaten wurde eine stationäre Reha bewilligt, ohne weitere Begründung, die Klinik (30 km von Wohnort entfernt) würde sich melden. Wie verhalte ich mich?

      • user
        Christian Schultz
        am 17.10.2022

        Sofort bei der DRV anrufen und den Sachverhalt aufklären.

  • user
    Michael
    am 12.08.2022

    Hallo,

    bei mir wurde aufgrund einer Tumorerkrankung eine Magenresektion durchgeführt, die ich recht gut überstanden habe.

    Momentan läuft noch einmal eine Chemotherapie um gegebenenfalls noch vorhandene Tumorzellen abzutöten.

    Die Krankenkasse hat mich jetzt aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen.

    Eine Reha möchte ich aber aus mehreren Gründen nicht machen:

    1. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mir diese wenig hilft, da ich in meinem gewohnten Umfeld wesentlich schneller und vor allem stressfreier gesunde und dann auch wieder sofort ins Arbeitsleben einsteige. Langeweile, Anwendungen die ich ebenso Zuhause durchführen würde und Gesprächsrunden sowie Vorträge, die mir keine Neuigkeiten vermittelten, waren bei meiner letzten Reha für mich sehr belastend und haben in keiner Weise mein Wohlbefinden gefördert.

    2. Eine Magenresektion ist ein sehr spezieller und auch nicht so häufiger Eingriff, der eine völlig andere Nachbehandlung erfordert, als z.B. eine Teilentfernung des Magens. So sind z.B. 6-11 kleine Mahlzeiten täglich notwendig, um das Gewicht zu halten bzw. zuzunehmen. Die Nahrungsaufnahme sollte auf jeden Fall in einem festen zeitlichen Rhythmus (z.B. stündlich) erfolgen. Die Wahl des Essens gestaltet sich zudem ausgesprochen schwierig, da ich nur sehr wenig Gerichte überhaupt ohne Widerwillen zu mir nehmen kann. Deshalb koche ich mir genau diese Gerichte selbst, friere kleine Portionen ein und esse sowie trinke entsprechend der zeitlichen Empfehlungen. Genau diese Möglichkeit habe ich bei einer Reha nicht, da ich keine Küche zur Verfügung habe. Die Gewichtsproblematik ist aber mein EINZIGES PROBLEM! Hilfe bei irgendwelchen Fragen meinerseits erhalte ich jederzeit durch meine Ernährungsberaterin, meinem Internisten, dem Hausarzt und den mich betreuenden onkologischen Facharzt. Auch steht mir jederzeit bei Bedarf eine Diplom-Psychologin zur Seite.

    3. Rehakliniken, die sich überhaupt mit Magentumor Erkrankungen befassen sind weit (500-800 km) von meinem Heimatort entfernt. Weiterhin sind schon jetzt bei den meisten Kliniken aufgrund der aktuellen Corona-Situation Beschränkungen (z.B. Besuchsverbot, Tragen einer Maske usw.) eingeführt worden. Ich wohne selbst mit meiner Familie in einem Heilbad und nutze die vielen Möglichkeiten, die meine Umgebung bietet. So habe ich selbst einen Fitness- sowie einen Tischtennisraum, mache täglich ausgiebige Spaziergänge (5-10 km) in einer wunderschönen Landschaft, nutze mein Segelboot und verbringe viel Zeit mit der Familie. Genau dieses Umfeld benötige ich, um schnell zu gesunden.

    Eine „Zwangseinweisung“ in eine Rehaklinik bereitet mir deshalb schlaflose Nächte und wird mit Sicherheit nicht zu einer schnellen Genesung führen. Ich befürchte sogar, dass eine Verschlechterung eintritt, da ich aufgrund der Essens-Problematik möglicherweise auf eine künstliche Ernährung umgestellt werden muss, um überhaupt mein Gewicht zu halten.

    Ich selbst habe das Bestreben so schnell wie möglich wieder in das Arbeitsleben einzusteigen!

    Meine Frage ist nun, wie sollte ich weiter verfahren, um nicht eine Reha machen zu müssen?

    Vielen Dank

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 12.08.2022

      Hallo Michael, grundsätzlich kann ein Reha-Aufenthalt "abgewendet" werden, wenn sich Ihre Ärzte dagegen aussprechen. Das sollte immer dann gemacht werden, wenn die Reha Ihre gesundheitliche Situation verschlechtern würde - so habe ich Ihren Fall nun verstanden. Sie brauchen also etwas Schriftliches von Ihren Ärzten.

      Aber ich empfehle Ihnen generell ohnehin eine persönliche Beratung.

      • user
        Michael
        am 12.08.2022

        Hallo Christian,

        erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Für mich tun sich 2 Fragen auf:

        Wo kann man sich beraten lassen und muss ich den Reha Antrag ausfüllen und versenden (dies möchte die Krankenkasse bis zum 19.8. )

        Danke

        • user
          Christian Schultz
          am 15.08.2022

          Ja, den Reha-Antrag müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist stellen, wenn die Krankenkasse das so will. Eine individuelle Beratung bekommen Sie zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Levy
    am 24.06.2022

    Hallo,

    ich habe die Frage ob ich eine Reha ablehnen kann weil es einfach zu lange dauert und mehr Psyostress in Reha zu kommen als es einfach zu lassen.

    Ich habe ende Februar den Reha Antrag abgegeben, als ich bis Ende April nichts gehört habe nachgefragt, da hieß es es würden einige Seiten fehlen. Die Krankenkasse bestägt aber das ich alles abgegeben habe und sie es weiter geleitet hat. Gut ich habe dann alles direkt an die DRV geschickt, die Bearbeitung ging dann auch flott. Allerdings musste ich Wiederspruch gegen die Rehaklinik einlegen da ich nicht in der Klinik Reha machen möchte die der Klinik angeschlossen ist in der ich behandelt wurd. Dm wurde stattgegeben und am 20.5. kam dann die neue Bestätigung. Seit dem warte ich auf einen Termin. Der Anruf in der Klink brachte nur die Info es fehlen die Medizinischen Unterlagen, die DRV sagt haben sie alles an die Klinik gegeben. ICh hab nun mehrfach hin und her telefoniert aber die Aussagen immer die selben. Keine Unterlagen der andere sagt er habe alles geschcikt. durch diese ganze Verschleppung, muss ich mich nun auch noch mit dem Arbeitsamt rumschlagen weil das Krankengeld ausgelaufen ist.

    Ganz ehrlich ich habe keine energie und Kraft mehr diese Reha machen zu wollen. Ich möchte einfach wieder anfangen zu arbeiten.

    Diese verschleppung kostet mich viel Nerven, Zeit, Geld und vorallem Lebenszeit und Freude an anderen Dingen die ich nicht wahrnehmen kann weil ich keinen Termin habe.

    Können sie mir hier sagen ob ich eine Reha damit abbrechen kann?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.06.2022

      Hallo Levy, es ist immer möglich, dass eine Reha aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen - oder gar nicht erst angetreten wird. Ihr Zustand soll sich durch die Maßnahme ja auch nicht verschlechtern. Dafür benötigen Sie dann einen entsprechenden Arztbericht.

      Wie immer sage ich an dieser Stelle aber: Am besten persönlich beraten lassen, auch aus sozialrechtlicher Perspektive.

  • user
    Berry
    am 25.05.2022

    Guten Tag ich habe da ein Problem. Bin seit dem 12. 2022 krankgeschrieben da ich erst ein Arbeitsunfall hatte das als Krankgelden umgewandelt wurde. Jetzt ist das so ich habe eine ambulante reha beantragt für meine kreuzschmerzen wie anpassungssrörung. Da das bei mir nicht geht laut der Rentenversicherung muss das ganze als stationär machen. Das geht leider nicht ich kann das nicht machen da ich ein haustier zuhause habe und es extra von der krankenkasse gehört das wohl was geben würde die haben bei der Rentenkasse was anders beschlossen. Jedefall werde ich gezwungen. Eine Reha zu machen. Ich finde das geht schon an die Menschen rechte. Es wird auch halt nicht gehen ich kann nur eine ambulante machen. Jetzt wird mir hier gedroht und gezwungen wo ich mir bei denke damit macht das alles nur noch schlimmer grade mein pyche leidet da drunter das sehr viel stress und kann mit stress zwar umgehen aber es wird immer mehr hier geht nicht mehr ums helfen richtig sondern so schnell wie raus da die Kohle nicht zahlen müssen kommt mir auch so vor jedenfalls.

    Der Medizinische Dienst (MD) hat jetzt

    in einem ärztlichen Gutachten festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich

    gefährdet ist.

    Nach unseren Informationen haben Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger

    bereits Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beantragt.

    Wichtiger Hinweis: Mit Erhalt dieses Schreibens dürfen Sie ohne unsere Zustimmung

    diesen Antrag nicht mehr zurücknehmen oder beschränken und auch den Antrittstermin

    einer bewilligten Rehabilitationsmaßnahme nicht verschieben (nachträgliche

    Einschränkung Ihres Dispositionsrechts). Andernfalls ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld.

    Falls Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist, kann der Antrag in einen

    Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgedeutet werden. Die

    Einschränkung Ihres Dispositionsrechts bleibt dann bestehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2022

      Sobald das Dispositionsrecht eingeschränkt wurde, verfügen Sie nicht mehr über viel Spielraum. Das ist richtig. Trotzdem gibt es Wege, eine Reha zu verschieben - zum Beispiel, wenn Sie gesundheitlich nicht "Reha-fähig" sind. Aber dazu lassen Sie sich bitte persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten.

    • user
      Tobi
      am 28.05.2022

      Hallo Zusammen,

      Bitte um schnelle Unterstützung, habe sehr große Probleme mit meiner Krankenkasse. Diese hat mich in Februar aufgefordert Reha-Anträge zu stellen, aber ab März war ich ersatzweise für zwei Monate in einer speziellen Fachklinik.

      Habe auch rechtzeitig Widerspruch gegen den Reha-Antrag eingelegt. Daraufhin hat meine KK alle Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch eingestellt, wie auch mein Krankengeld obwohl vier Fachärzte meine REHA-Unfähigkeit schriftlich bestätigt und mit Befunden dagegen gesteuert haben.

      Trotzdem beharrt die Krankenkasse auf Ihr Recht und erst nach ca. 4 monatiger Bearbeitungzeit hat sie das Widerspruchsverfahren beendet mit einer Zurückweisung. Jetzt bin ich gerade aus der Fachklinik rausgekommen ohne Geld und immer noch Reha-Unfähig. Trotzdem beharrt die Krankenkasse weiterhin auf die Reha-Anträge? Wie kann ich mich dagegen wehren?

      Kann ich ersatzweise Anträge auf Erwerbsminderungsrente bei DRV stellen? Dies müsste die Krankenkasse genauso behandeln wie ein Reha-Antrag?

      Viele Grüße

      Tobi

  • user
    Junis
    am 30.04.2022

    Hallo Herr Schultz,

    danke für Ihre freundlichen und kundigen Einschätzungen hier.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie auch zu meinem Fall etwas sagen könnten.

    Eine Klinik überredete mich zu einer dreimonatigen stationären medizinisch-beruflichen Reha (RPK).

    Wegen der Rahmenbedingungen und weil ich eine Verschlechterung fürchte, bin ich wenig motiviert. Auch habe ich inzwischen von ähnlichen, ambulanten Hilfen der Arbeitsagentur erfahren.

    Den ersten Aufnahmetermin habe ich platzen lassen. Nun hieß es, mit einer Absage der Reha handele ich mir Nachteile bei der KK ein.

    - Welche könnten das sein? Könnte z.B. eine Psychotherapie abgelehnt werden?

    - Auch bei einem Abbruch der Reha?

    - Hat die KK überhaupt Interesse an einer Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, wo ich doch weder Anspruch auf Krankengeld noch auf Erwerbsminderungsrente habe?

    Danke und freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2022

      Hallo Junis, ich kann hier vor allem Situationen einschätzen, in denen die betroffenen Menschen Krankengeld beziehen. Oder nach der Aussteuerung das Arbeitslosengeld. In Ihrem Fall sollten Sie sich lieber persönlich beraten lassen, damit man sich die Gesamtsituation genauer anschauen kann.

  • user
    Mine
    am 06.03.2022

    Hallo Herr Schultz,

    Ich bin seit Feb.2021 aufgrund einer TBC und Covid Erkrankung krank geschrieben. Ende letzten Jahres habe ich eigenständig den Reha-Antrag gestellt. Dieser wurde von der RV im Januar bewilligt. Die Klinik, die mir zugetragen wurde, hat auch nach mehrmaligem Nachfragen eine Wartezeit von 6Monaten angegeben - sie würde so gut wie nie jemanden vorziehen. Jetzt kam eine Einladung mit einem Starttermin in 5 Wochen. Ich wundere mich sehr und vermute, dass die KK hier Druck gemacht hat. Allerdings möchte ich mit den derzeitigen Covid Begebenheiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die Reha. Ich hatte mich jetzt schon darauf eingestellt, dass ich einen andere Plan brauche. Daraufhin habe ich mir eine gute Tagesroutine und Experten aus verschiedenen Bereichen an die Hand genommen und fahre damit aktuell sehr gut. Die Möglichkeit zur Reha in 5-6 Monaten wäre für mich das Notfall-Backup gewesen, falls es bis dahin trotz aller Bemühungen nicht besser gehen sollte.

    Kann ich den Termin der Reha aufschieben oder gar den Antrag komplett zurücknehmen? Was könnten hier u.U. die Folgen sein?

    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Einschätzung ????

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Mine, um eine Reha zu verschieben oder abzusagen, müssen sehr gute Gründe vorliegen. Wenn Ihre Ärzte schriftlich bescheinigen, dass die Reha zurzeit kontraproduktiv für Ihre Gesundheit wäre, kann das aber gelingen.

      • user
        Mine
        am 07.03.2022

        Hallo Herr Schultz,

        Danke Ihnen für Ihre schnelle Rückmeldung. Aus welchem Grund halten Sie eine Verschiebung für schwierig? Wie erwähnt hatte ich den Reha-Antrag ja eigens ohne Aufforderung gestellt. Ich hatte recherchiert, dass in solchen Fällen die Entscheidung, wann genau ich die Reha antrete, eigens bei mir liegen würde.

        Danke Ihnen und Vg.

        • user
          Christian Schultz
          am 07.03.2022

          Wir können hier im Forum immer nur generelle Auskünfte geben, auf den Einzelfall dürfen wir nicht eingehen. Und grundsätzlich ist das mit den Rehas nicht immer ganz einfach. Für Sie drücke ich die Daumen, dass es unkompliziert läuft.

  • user
    Ina
    am 28.02.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin in ähnlicher Lage und wurde von meiner KK wegen Langzeiterkrankung zur Reha aufgefordert per Eilantrag, die Bewilligung kam innerhalb 2 Wochen im November 2021.

    Ich habe ein Rehaunfähigkeitsattest von Dez 2021 bis Juni 2022 eingereicht aufgrund eines aktuellen Knöchelfrakturs.

    Meine Krankmeldung läuft am 11. März aus, ab dem 12.März bin ich wieder bei meinem Arbeitgeber weiter angestellt. Ich befinde mich in der Altersteilzeitphase: der Arbeitsblock läuft bis Ende Juni, danach beginnt der Freizeitblock.

    Meine Frage: kann ich immer noch zur Reha weiterhin aufgefordert werden? (nach Juni)

    Kann ich den Reha Antrag selbst zurücknehmen?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort da mein Fall sehr speziell ist.

    VG Ina

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Ina, die Krankenkasse beharrt in einigen Fällen auch noch nach dem Auslaufen des Krankengeldes auf dem Reha-Antrag. Hintergrund: Wenn sich herausstellt, dass Sie auch rückwirkend eine EM-Rente hätten beziehen können, wäre diese Leistung vorrangig gewesen. Und die Krankenversicherung würde einen Teil des an Sie gezahlten Geldes zurückerhalten. Nicht von Ihnen, sondern vom Rententräger.

      Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

      • user
        Ina
        am 02.03.2022

        Hallo Herr Schultz,

        erstmal vielen Dank für Ihre Antwort!

        Kann die Kasse auch dann darauf beharren wenn ich schon längst wieder meine Arbeit aufgenommen habe?

        Wenn ich inzwischen im Berufsleben eingestiegen bin hätte ich ja rückwirkend kaum als erwerbsgemindert eingestuft worden gewesen sein. Oder sehe ich das falsch?

        Wo kann ich mich bitte persönlich hierzu beraten lassen?

        Sollte ich vorher mit der KK sprechen oder direkt bei der Rentenversicherung den Reha Antrag zurückziehen versuchen?

        Vielen Dank,

        Beste Grüße,

        Ina

        • user
          Christian Schultz
          am 02.03.2022

          Hallo Ina, ich selbst habe noch nie von einem Fall gehört, in dem die Kasse noch auf die Reha bestanden hat, wenn der Patient wieder in Lohn und Brot war. Aber ich persönlich arbeite auch nicht direkt in unserer Beratung, daher sollten Sie meine Antwort mit Vorsicht genießen.

          Eine persönliche Beratung ist in dieser Situation immer gut. Das geht zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Oder gern auch beim SoVD, dazu müssen Sie dann aber in den Verband eintreten. Ob es den SoVD auch in Ihrer Nähe gibt, können Sie googeln.

          • user
            Ina
            am 02.03.2022

            Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

            Das werde ich tun, mich beraten lassen!

            Ihnen wünsche ich Alles Gute!

            Beste Grüße,

            Ina

  • user
    Dirk.S
    am 29.01.2022

    Hallo..ich habe heute ein Brief von meiner Krankenkasse der tk erhalten..ich wurde aufgefordert soll in den nächsten 10 Wochen ein Reha Antrag online stellen..wenn ich dies nicht tue würde mein kg eingestellt..ich bin seit Juni 2021 psychisch krank geschrieben..habe schwere panikattaken sowie schwere Depressionen..ich habe ein Psychiater..ein Psychologen sowie eine sozio Therapeutin..ich kann nicht unter Menschen kann nicht einkaufen und sonstiges..also die Reha würde ein Misserfolg ergeben..was kann ich tun reichen Befunde von meinem Psychiater bzw Psychologen um eine Reha zu entgehen??hilft ein Rechtsanwalt weiter?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2022

      Hallo Dirk, Sie benötigen tatsächlich etwas Handfestes, um die Krankenkasse davon zu überzeugen, dass eine Reha gesundheitlich nicht möglich ist. Wahrscheinlich reicht ein ärztlicher Bericht, aber das muss man dann sehen. Sozialrechtliche Beratung ist in jedem Fall gut.

  • user
    Annett R.
    am 06.01.2022

    Hallo,

    Ich habe am 14.12.2021 einen Antrag auf Reha von der KK zugesandt bekommen, dort steht, dass ich den Antrag bis zum 05.01.2022 ausgefüllt zurück senden soll, ist das Rechtens? Natürlich habe ich noch nichts ausgefüllt, steht auch nichts drin, was auf Wegfall des Krankengeldes hindeutet.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2022

      Hallo Annett, den Brief müssten wir uns anschauen, um eine fundierte Antwort zu geben. Wenn die Reha "erzwungen" werden kann, ist normalerweise immer die Rede von der 10-Wochen-Frist.

  • user
    Müller Beate
    am 04.01.2022

    Hallo zusammen,

    ich beziehe seit April 21 KG.

    Zuvor 5 Wochen zur Reha und in meinem Job arbeitsunfähig entlassen.

    KK zwang mich zur LTA die ich mit 54 nicht machen will, RV hat diese bewilligt.

    Ich bin gesundheitlich sehr beeinträchtigt und sehe mich nicht in der Lage einer LTA nach zu kommen.

    Am 12.1.22 habe ich einen telefonischen Beratungstermin aufs Auge gedrückt bekommen.

    Wie verhalte ich mich? Was kommt auf mich zu?

    Dankeschön für ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2022

      Hallo Beate, wenn die Krankenkasse auf einer Reha besteht, müssen Sie dem nachkommen. Ansonsten wird das Krankengeld eingestellt. Wenn konkrete Gründe gegen die Maßnahme sprechen - zum Beispiel aufgrund von Gesundheit oder familiärer Situation - kann auch davon abgesehen werden. Ich geben davon aus, dass es in diesem Telefonat auch darum gehen wird.

  • user
    Rene Myschor
    am 16.11.2021

    Hallo,Ich bin seit Februar 2020 wegen Bandscheibenschaden AU geschrieben,musste dieses Jahr Januar zur OP welche nichts gebracht hat.Dann war ich im Mai/Juni zur Ambulanten Medizinischen Reha,dort habe ich zwei neue Bandscheibenvorfälle erlitten.Nun wurde ich vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes überprüft ,dort wurde entschieden das ich für den Arbeitsmarkt nicht mehr Vermittelbar bin und habe nun nach Aufforderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bei der Deutschen Rentenversicherung Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen!Nun kam heute der Bescheid ich hätte eine Stationäre Medizinische Reha-Maßnahme beantragt,was ich aber nicht getan habe!

    Kann ich die Reha ablehnen,da mir die erste schon nichts genützt hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2021

      Hallo Rene, um das genau zu beantworten, müssten wir uns Ihre Unterlagen genauer ansehen. Es ist aber möglich, dass die Einladung zur Reha mit Ihrem Antrag auf EM-Rente zusammenhängt. So einfach ablehnen sollten Sie da also nicht.

  • user
    Bärbel
    am 28.10.2021

    Hallo Herr Schultz.

    Auch ich soll in Reha und will nicht.Ich habe dieses Jahr eine Krebstherapie hinter mich gebracht und musste leider im März auch Knochenmarktransplantiert werden.Ich bin jetzt Krebsfrei und es geht mir mittlerweile gut.Ich fühle mich noch nicht in der Lage zu arbeiten da mir noch die Kraft fehlt,ich möchte es aber im nächsten Jahr versuchen. Mein Krankengeld läuft im März aus und meine Frage ist jetzt, wie kann ich der Reha entkommen.Ich soll den Antrag bis spätestens 15.Nov stellen ansonsten wird das Krankengeld gestrichen.Ich lag monatelang in Krankenhäusern und möchte nicht wieder von zu Hause weg,diese Reha würde mich nur runterziehen, gerade jetzt wo es bergauf geht.Liebe Grüsse Bärbel

    • user
      Christian Schultz
      am 28.10.2021

      Hallo Bärbel, wenn die Krankenkasse die Reha will, können Sie eigentlich nichts dagegen tun. Bedenken Sie, dass es in der Regel noch einige Wochen und Monate dauert, bis eine solche Maßnahme wirklich startet. Der einzige Weg, die Reha zu verhindern, ist wohl ein Attest Ihres Arztes, mit dem Sie quasi "Reha-untauglich" geschrieben werden. Aber ob das wirklich sinnvoll ist, sollten Sie am besten auch noch einmal sozialrechtlich abklären. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Müller
    am 27.10.2021

    Ich wurde von der Krankenkasse da ich im Krankengeldbezug bin, aufgefordert eine onkologische Reha anzutreten, da ich seit 1 Jahr Krebs habe. Ich wurde arbeitsfähig aus der Reha entlassen. ich soll in 2022 erneut eine Reha bekommen und dann einen EM Rentenantrag stellen, dann wären auch meine erforderlichen Wartezeiten voll ( 36 Monate PflichtBeitragszeit ) Frage; Kann mir die Rentenversicherung beim Antrag sagen, ich wäre ja schon vorher, also vor einem Jahr an Krebs erkrankt gewesen und lehnt mir daher die Rente ab? geht das ?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo, da brauchen Sie keine Sorgen haben. Deswegen wird die DRV Ihre EM-Rente nicht ablehnen.

    • user
      Müller
      am 28.10.2021

      Danke für die Antwort. Generell wäre meine Frage noch:" Wann und von wem wird die Erwerbsminderung festgestellt? Von der KK oder von der DRV in der nöchsten Reha? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, nimmt die DRV den Tag der Diagnose als Stichtag für die EM, oder nimmt die DRV den Tag an dem in der Reha die Erwerbsminderung festgestellt wurde als Beginn. Meine Zeiten sind im Juni 2022 ( 36 Monate Pflichtbeiträge erfüllt- voll ) In der Reha soll ich dann verrentet werden. Sagt die DRV dann nicht:" Wir datieren die Entstehung der Erwerbsminderung 1 Jahr zurück, da die Krankheit ja schon in 2020 vorgelegen hat?. Somit wären meine 36 Pflichtbeiträge leider nicht belegt.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Die EM-Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Der Zeitpunkt der Erwerbsminderung wird auch von der DRV festgelegt. Das kann der Antrag sein, aber auch deutlich früher - hier liegt es an den Berichten Ihrer Ärzte.

  • user
    Stephan Munder
    am 25.10.2021

    Hallo

    Ich soll auch in diese Reha gehen von der Krankenkasse aus!Ich sollte aber vorher an der Wirbelsäule operiert werden!Leider ging das nicht weil die Entzündungswerte zu hoch waren und sind!Und dies geht schon 2 Monate durch einen Sturz und Dir Wunde nur schwer zuheilt!Dann schrieb mich meine Hausärztin Rehaunfähig!Jetzt rief die Kasse wieder an ich solle meine Hausärztin fragen ob ich auch ohne OP in die Reha gehen kann!Diese äußerte sich heute das ich das selber beurteilen soll!Natürlich bin ich dagegen weil das ja wirklich keinen Sinn macht!Man sollte sich doch vorher operieren lassen um dann auch die Reha zu bestehen!Nach der Reha gibt's nur die Option zurück zum Arbeitsplatz oder in Früherwerbsrente!Ich bin jetzt total verzweifelt!Was kann ich tuen???

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2021

      Hallo Stephan, solange Sie "rehafähig" sind, müssen Sie der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen. Wenn es wirklich keinen Sinn macht, bitten Sie Ihre Hausärztin am besten noch einmal um ein Attest.

  • user
    Carsten
    am 03.10.2021

    Hallo

    Kleiner Nachtrag noch. Bin seit dem 17.03. mit dem ersten Bandscheibenvorfall krank geschrieben und man hat am 03.08. einen neuen festgestellt.

    Nochmals Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Carsten, suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch mit der Krankenkasse. Die Aufforderung zur Reha dürfen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn es gesundheitlich nicht geht, ist das so. Aber das müssen Sie mit der Krankenkasse gemeinsam erörtern, damit Sie am Ende nicht ohne Geld dastehen.

  • user
    Carsten
    am 03.10.2021

    Hallo

    Ich bin schon länger wegen eines Bandscheibenvorfall krank geschrieben und soll jetzt bis zum 22.11.21 einen Rehaantrag stellen. Im Moment sind die Probleme und Schmerzen wieder stärker geworden ( bin deswegen nicht operiert worden , der erste Neurochirurg hieltes nicht für nötig ) und ich hole mir am 08.10.21 erneut bei einem anderen Neurochirurgen eine Zweitmeinung ein. Falls ich dann doch operiert werden muß? Wie sieht das nach dem 22.11. mit dem Krankengeld aus weil ich ja sehr wahrscheinlich die Reha nicht beantragen kann und bin ich noch versichert wenn ich keine Antrag stelle.

    Danke schön

  • user
    Amata
    am 02.10.2021

    Hallo Hr. Schulz,

    Wenn Krankenkasse Reha Antag zuschickt, und ich diesen nicht stellen werde, in der Zeit auch gleichzeitig kündige mein Arbeitsverhältnis, muss Reha Antrag trotzdem gestellt werden oder nein? Und wenn ich ablehne und nichts stelle, was passiert dann? Noch eine Frage nach wie vielen Wochen kommt so ein Reha Antrag? Versucht man nicht erst mit Therapien vor Ort?

  • user
    Jörg
    am 29.09.2021

    Danke

  • user
    Jörg
    am 29.09.2021

    Ich muss am 12.10., nach Aufforderung der Krankenkasse zur Reha, bin seit dem 11.9. Ausgesteuert, Arbeitslosengeld wurde beantragt und wegen eines eintragefehlers von mir abgelehnt. Ich habe Wiederspruch mit der Richtigstellung beantragt. Warte seitdem auf Bewilligungsbescheid den ich für die Rentenversicherung brauche. Muss ich jetzt die Reha absagen?

  • user
    Jürgen
    am 22.09.2021

    Hallo,

    ich müsste am Montag eine Reha antreten die ich selbst von mir aus beantragt habe und zur DRV geschickt habe. Ich möchte aber wieder Arbeiten gehen und werde morgen deshalb mit meinem Hausarzt reden das er mir eine Wiedereingliederung ausfüllt und an den Arbeitgeber sendet, und danach an die Krankenkasse. Meine Frau ist aktuell auch in Reha und ich kann hier zuhause nicht weg, seit fast einer Woche bin ich total von Panikattaken gebeutelt wegen dieser Reha,..Sozialsozial phobie nennt man das glaube ich....die ich schon mein leben lang habe, angst vor vielen Menschen

    Wenn mein Arzt mich morgen weiterhin Krank schreibt und die Wiedereingliederung erstellen würde,würde mir erstmal ein Stein vom herzen fallen. Eventuell bekomme ich von der Krankenkasse das KG gestrichen...(welches aber kein problem darstellt)...welches ich mir aber nicht vorstellen kann da ich keine aufforderung von der KK bekommen habe zur Reha, sondern selber beantragt habe. Da es mir aktuell bzw mittlerweile wieder gut geht und ich zurück an die Arbeit möchte...

  • user
    Reinhard Walter
    am 13.09.2021

    Ich bin im sovd.

    Habe gerade eine neue Hüfte bekommen und darf als Gebäudereiniger nicht mehr arbeiten.

    Habe wegen der OP.sofort eine Reha gemacht. Jetzt will der medizinische Dienst meine Rehaentlassingsuntersuchung haben.Muß ich Einblick Gewähren?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2021

      Hallo Reinhard, die Krankenkasse hat natürlich in Interesse daran, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Bitte sprechen Sie auch noch einmal mit meinen Kollegen in der Beratung darüber, Sie sind ja bereits Mitglied.

      Ich bin mir nicht ganz sicher. Denke aber, dass Sie den Bericht nicht vorlegen müssen. Andererseits kann der Medizinische Dienst auch nach Aktenlage Entscheidungen treffen, daher ist es vielleicht in Ihrem Fall sinnvoller, den Bericht weiterzugeben. Aber das sollten Sie mit meinen Kollegen besprechen.

  • user
    Mike
    am 21.07.2021

    Hallo,

    ich habe 2 Monate Krankengeld bezogen, als ich mich die Krankenkasse aufgefordert hat einen Reha-Antrag zu stellen. Nach 2 Monaten ging es mir soweit besser, dass ich mir eine neue Stelle suchen wollte und meine Ärztin befürwortete dies. Der Krankengeldbezug endete. Die Krankenkasse hielt allerdings weiterhin am Reha-Antrag fest. Den Antrag habe ich für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, mit dem ausführlichen Hinweis, dass ich mich in der Bewerbungsphase befinde und der Zeitpunkt, wenn überhaupt notwendig, möglichst später sein soll. Eine Bewilligung bekam ich für sehr kurzfristig. Meine Situation hat keinen interessiert dabei. Da ich inmitten von Vorstellungsgesprächen stecke und auf Zusage hoffe, kann ich schlecht einem neuen Arbeitgeber sagen, ich fange gerne bei dir an, muss aber die ersten 6 Wochen zur Reha. Selten so gelacht! Ich habe den Termin also bei der Reha-Klinik abgesagt. Muss ich nun der DRV als auch meiner Krankenversicherung erneut über meine Situation berichten oder Widerspruch einlegen? Bisher hat keinen von beiden meine Situation interessiert. Mich aber schon, denn ich brauche dringend eine neue Stelle.

    Die Krankenkasse schrieb seinerzeit, wenn ich jetzt keinen Reha-Antrag stelle, müsse ich das spätestens dann tun, wenn ich erneut Krankengeld beziehen müsse. Was genau heißt das? Für dieselbe Krankheit oder egal für welche Krankheiten? Das verunsichert mich stark, da ich auch chronisch krank bin.

    Was passiert eigentlich mit dem ganzen Thema "Zwang zur Reha", wenn ich mit Beginn einer neuen Stelle meine Krankenversicherung wechseln möchte? Ist das Thema dann vom Tisch?

    Ich bin wirklich verzweifelt mittlerweile in dieser ganzen Thematik, da ich eigentlich nur gern wieder arbeiten möchte ....

    • user
      Christian Schultz
      am 21.07.2021

      Hallo Mike, normalerweise kann die Reha abgesagt werden, wenn ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Oder wenn man zurück in den alten Job geht. Natürlich immer nur nach Rücksprache mit der Krankenkasse. Wenn es hier Schwierigkeiten gibt, sollten Sie sich aber persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Mike
      am 21.07.2021

      Danke @christian schulz

      "Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf. Dies gilt selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Mitgliedschaft mehr besteht"....

      Ich habe eben noch einmal nachgelesen, nach der Formulierung und diese verstehe ich nicht wirklich.

  • user
    Marion
    am 15.07.2021

    Ich habe im Altenheim gearbeitet und pflege meinen Pflegegrad 5 Mann zu Hause. Muss ich trotzdem zur Reha und meinen Mann dann ins Altenheim geben?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Marion, es ist häufig möglich, eine Reha ambulant durchzuführen. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse beziehungsweise der Rentenversicherung, um eine Lösung abzusprechen.

  • user
    Tia
    am 14.06.2021

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zu dem Fall meiner Mutter. Letztes Jahr hat sich bei ihr eine Depression entwickelt, auch gekoppelt mit Angst, etc. Sie wurde krank geschrieben und hat alle ihre Arzttermine wahrgenommen. Der Arzt hat ihr allerdings empfohlen noch nicht arbeiten zu gehen. Nach einiger Zeit kam auch hier ein Schreiben der AOK zur Aufforderung einen Reha Antrag zu stellen. Ich rief dort an, bei der jeweiligen Sachbearbeiterin meiner Mutter und habe gesagt, dass das in dem momentanen Zustand meiner Mutter eine sehr schlechte Idee sei. Der Arzt hat dies bestätigt und auch ein Schreiben an die Versicherung geschickt, dass eine Reha überhaupt nicht sinnvoll wäre, eher im Gegenteil. Dennoch bestand die AOK darauf, dass wir den Antrag stellen. Die Reha wurde genehmigt, doch meine Mutter möchte dort auf gar keinen Fall hin. Sie hat große Angst mit Menschen zu kommunizieren, nicht einmal zum Arzt kann sie alleine hin. Ihre Depression hat sich dadurch sogar verschlechtert und ich weiß nicht genau was ich da noch tun kann. Sie steht kurz vor ihrer Rente und eine Frührente wäre wahrscheinlich am sinnvollsten. Ich weiß nur nicht ob sowas möglich ist.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Tia, im Rahmen einer solchen Reha wird auch immer geprüft, ob die betroffene Person überhaupt noch erwerbsfähig ist. Es kann also gut sein, dass hieraus eine EM-Rente erwächst.

      Ihre schwierige Situation kann ich verstehen. Sie sollten versuchen, das gemeinsam mit der Krankenkasse zu klären. Vielleicht kann die Reha ja verschoben oder ambulant durchgeführt werden. Wenn die Kasse hart bleibt, wenden Sie sich gern an meine Kollegen, vielleicht haben die noch eine Idee: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Tia
      am 14.06.2021

      Hallo Christian,

      Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich mit der AOK mal auseinandersetzen und schauen, wie man dort auf das Anliegen reagiert. Bisher hatte ich das Gefühl, dass es denen nur um das Geld geht, dass ausgegeben wird, statt um den Gesundheitszustand einer Person. Aber vielleicht werde ich noch überrascht. Sonst wende ich mich an den Kontakt in dem Link.

      Herzlichen Dank!

  • user
    Mel
    am 14.06.2021

    Hallo,

    meine krankenkasse möchte mich zur Reha schicken. Der Antrag wird mir zugeschickt . Bekomme ich dadurch weiter Krankengeld ? Übernimmt die KK die Rehakosten? Bin seid 20.04. 21 Krankgeschrieben

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Mel, nach dem Antrag bekommen Sie ganz normal weiter Krankengeld. Ab dem Start der Reha allerdings nicht, dazu müssen Sie bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragen.

  • user
    Kerstin Dobeneck
    am 08.06.2021

    Guten Tag.

    Ich bin seit 15.03.2020 krank geschrieben. Ich wurde von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert. Heute rief eine Dame an und füllte telefonisch den Antrag mit mir aus. Nach den Unterschriften soll ich ihn zurück senden. Nach einem Unfall leide ich unter Ptbs. Ich kann nicht weit weg fahren bzw. mein Mann mich nicht besuchen und ich leide sehr unter Heimweh… Wie soll ich mich verhalten? Eine ambulante Rehe ist wohl schlecht möglich und hält die Krankenkasse nicht für sinnvoll. Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2021

      Hallo Kerstin, grundsätzlich kann so eine Reha auch ambulant erfolgen. Allerdings muss das mit der Krankenkasse besprochen werden, versuchen sollten Sie es.

  • user
    Marla Singer
    am 31.05.2021

    Hallo,

    auf Drängen der KK habe ich einen Antrag auf Reha bei der RV gestellt und auch bewilligt bekommen. Das Schreiben der Klinik ist auch schon da, das ich die Reha voraussichtlich im Dezember antreten kann.

    Im Schreiben der RV steht, das ich binnen vier Wochen Einspruch gegen die Reha stellen kann. Meine Frage nun: muss ich mich bei der RV dagegen aussprechen binnen der 4 Wochen Frist oder kann ich bis Dezember warten und die Reha dann nicht antreten, weil ich bis dahin z.B. wieder einen Job habe? Hat das rechtliche bzw. finanzielle Nachteile für mich? Muss ich eventuell bis dahin gezahlte Leistung der KK zurückzahlen?

    Danke und freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Hallo Marla, ich denke, dass Sie dem Bescheid der Rentenversicherung innerhalb von vier Wochen widersprechen können. Wenn Sie Ende des Jahres wieder arbeiten, hat das keine negativen Folgen für Sie. In diesem Fall können Sie die Reha immer noch absagen.

    • user
      Marla Singer
      am 31.05.2021

      Das war nicht meine Frage. MUSS ich innerhalb dieser 4 Wochen Frist der RV wiedersprechen oder kann ich bis Dezember warten und dann der Reha Einrichtung absagen, Ohne Folgen?

  • user
    René Brück
    am 28.05.2021

    Guten Tag,

    es wurde durch meinen Lungenfacharzt eine Reha beantragt, diese wegen Post-Covid, wurde genehmigt. Ich trete sie am 02.06.21 an. Muss meine Krankenkasse nach der Reha weiterhin Krankengeld zahlen, wenn mich mein Arzt weiterhin krankschreibt und wenn die Reha keinen Erfolg hat und ich keine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte?

    Vielen Dank.

    LG Rene

    • user
      Christian Schultz
      am 28.05.2021

      Hallo René, so ist es. Nach der Reha müsste dann wieder die Krankenversicherung zahlen - zumindest wenn Ihr 78-wöchiger Anspruch noch nicht aufgebraucht ist.

  • user
    Mikhail David
    am 25.05.2021

    Guten Tag,

    habe ähnliche Aufforderung wie auch die alle Vorredner, einen Reha-Antrag (alternativ Erwerbsminderung-Antrag) innerhalb von 10 Wo. zu stellen erhalten.

    Dagegen habe ich ein Widerspruch, zunächst ohne Begründung, eingereicht.

    Jetzt habe ich noch ein wenig Zeit bis zur Begründungseinreichung gewonnen. Nach der Begründung usw. dauert es hoffentlich noch ein wenig...

    Meine Frage wäre, ob der Widerspruchsverfahren und, bei Bedarf die weiteren Schritte, eine aufschiebende Wirkung bis zur endgültigen Entscheidung hätte, damit man die Antragsstellungsfrist noch ein bisschen aufschieben kann oder muss man trotz noch laufender Widerspruchsverfahren die gesetzte Frist streng beachten?

    Vielen Dank im Voraus!

    LG

    Mikhail

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Hallo Mikhail, soweit ich weiß, hat der Widerspruch hier keine aufschiebende Wirkung. Die Krankenkasse kann Sie zu einer Reha auffordern, das erleben wir in unserer Beratung regelmäßig. Die Frist sollten Sie daher beachten.

      Außerdem sollten Sie sich am besten Unterstützung von einem Experten im Sozialrecht dazuholen.

  • user
    Petra Isele
    am 12.05.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe heute von der KK einen Reha Antrag bekommen den ich bis zum 28.05.2021 ausgefüllt zurück schicken soll.

    Nachdem ich hier den Beitrag gelesen habe,

    habe ich wirklich 10 Wochen Zeit den Antrag abzugeben?

    Bin seit 8 Monaten krankgeschrieben wegen Krebs und habe immer noch anhaltende starke Nebenwirkungen von der Chemotherapie.

    Vielen Dank und viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo Petra, in der Regel haben Sie für den Antrag zehn Wochen Zeit, wenn die Krankenkasse Sie während des Bezugs von Krankengeld in die Reha schicken will. Natürlich kenne ich Ihre Unterlagen nicht. Wenn Sie sicher gehen wollen, müssten Sie das noch einmal in einer persönlichen Beratung klären. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Matthias Schmidt
    am 07.04.2021

    Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich werde im September 63 Jahre alt, bin seit dem 17.07.2020 im Krankengeldbezug. Psychosomatisch. Auslöser dafür war die Kündigung des Arbeitsplatzes wegen Corona und dem Brexit. Vor 2 Wochen habe ich nun die Aufforderung bekommen, einen Reha-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu meinem Alter habe ich eine Lungenerkrankung (COPD). Ich möchte mich nicht den Gefahren (Corona) einer Reha aussetzen. Weiterhin sind die Therapien und auch der Aufenthalt in einer Reha-Klinik derzeit nicht besonders förderlich, wenn man unter psychischen Problemen leidet. Kein Besuchsrecht, keine Heimfahrten, möglichst keinen Kontakt außerhalb der Klinik, ständiges Tragen einer FFP2 Maske... Wenn ich nun die 10 wöchige Frist ausnutze, dann einen Reha-Antrag stelle und falls sich die vorgenannten Umstände bis dahin nicht verbessert haben, die Reha nicht antrete, möglicherweise auch weil ich bis dahin wieder arbeitsfähig bin, was kann passieren ? Ich müßte mich beim Arbeitsamt sofort arbeitslos (arbeitssuchend bin ich bereits) melden und ALG1 beantragen. Krankengeld würde nicht mehr gezahlt werden. Gibt es sonstige Probleme, Schwierigkeiten.... welche ich nicht beachtet habe bei diesem Gedankengang ?

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 08.04.2021

      Hallo Matthias, es ist häufig möglich, die Reha ambulant zu absolvieren. Gerade in der heutigen Zeit, rund um Corona. Ohne Rücksprache mit der Krankenkasse dürfen Sie die Reha aber nicht schwänzen - in dem Fall gäbe es mit sofortiger Wirkung kein Krankengeld mehr.

      Auch das Arbeitsamt kann auf einer Reha bestehen, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/arbeitsamt-fordert-zur-reha-auf-was-jetzt

      Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich in Ihrer Situation individuell beraten lassen.

  • user
    Nico
    am 19.03.2021

    Hallo

    Nach Aussteuerung, Arbeitsamt wollte dass ich antrag auf Rehabilitation stellen und habe ich Dezember dass schon gemacht. Bewilligung von Rentenkasse vor 3 Wochen gekommen. Die haben fur mich eine Rehaklinik gefunden, 200 km weit weg.

    Ich muß dort schön gehen in nachste 2 oder 3 Wochen für mindestens 5 Wochen!

    Wegen meine psihische Krankheit, ih habe Angst dorthin zu gehen. Kann ich noch was machen dass ich nicht gehen?

    Oder mindestens vielleicht zum Ambulante Reha gehen, dass ich zuhause schlafen kann?

    Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2021

      Hallo, Ihre Frage habe ich bereits in dem anderen Beitrag beantwortet.

  • user
    Peter Schumacher
    am 16.03.2021

    Ich wurde auch zur Reha aufgefordert und werde den Antrag dann kurz vor ende der 10 Wochen Stellen.

    Nun möchte ich aber unbedingt eine Ambulante Reha bei mir in der Nähe ( Medicos auf Schalke) wenn es schon gegen meinen willen sein muss.

    Ich weis, das man sich die Klinik aussuchen kann, aber im Antragsformular der Rentenversicherung ist keine Stelle wo man das eintragen kann. Wie kann ich das der RV mitteilen ?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2021

      Hallo Peter, da sollten Sie bei der Rentenversicherung anrufen. In der Regel findet man eine Lösung.

  • user
    Bernd Hinners
    am 15.03.2021

    Hallo,

    ich musste von der KK aus eine Reha beantragen. Diese wurde jedoch von der DRV abgelehnt da mein derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zulässt. Als Hinweis steht auf dem Ablehnungsbescheid der Text: Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlung für angezeigt. Meine Frage ist nun kann mich meine Krankenkasse zur

    Krankenhausbehandlung zwingen? Wird mir das Krankengeld gestrichen wenn ich eine Krankenhausbehandlung ablehne?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2021

      Hallo Bernd, erst einmal sind Sie ja dem Wunsch der Krankenkasse nachgekommen und haben die Reha beantragt. Die Ablehnung der DRV sollten Sie Ihrer Kasse nun auch mitteilen. Was sich nun im Folgenden ergibt, muss man abwarten - ich gehe aber nicht davon aus, dass es nun mit dem Krankengeld Probleme gibt.

      Falls doch, sollten Sie sich jedoch persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sabine Keute
    am 13.03.2021

    Hallo,

    ich möchte gerne wissen, ob nur eine stationäre Reha Klinik ( Bereich Psychosomatik ) befugt ist, einen Patienten in Erwerbsunfähigkeitsrente zu schicken, vorausgesetzt es steht im Entlassungsbericht, berufliche und generelle Arbeitsunfähigkeit (auch keine 3 Stunden mehr ) oder geht das auch über eine Reha Einrichtung mit Tagesklinik ( teilstationär ) ?

    Wenn ja ist es möglich die genehmigte stationäre Reha kurzfristig in eine Teilstationäre Reha umzuwandeln ?

    Ich habe zudem eine hilfsbedürftige 83jährige Mutter, die nicht mobil ist und könnte dann versuchen in eine Reha Klinik mit Tagesklinik hier in der Nähe meines Wohnortes zu kommen, was meinen Ängsten ( allein weitweg zu sein ) sehr entgegen kommen würde, da ich dann abends wieder zu Hause wäre !!

    Vielen Dank !!

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Sabine, die Ausrichtung der Klink spielt erst einmal keine Rolle. Auch eine Einrichtung mit ganz anderem Schwerpunkt kann die Empfehlung geben, dass die EM-Rente passt. Wenn Sie die Klinik wechseln wollen, müssten Sie das mit der Rentenversicherung besprechen.

  • user
    Susanne Scharringhausen
    am 11.03.2021

    Hallo,

    ich wurde von der Krankenkasse wegen meiner Krebserkrankung aufgefordert entweder einen Reha Antrag oder gleich den Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen. Ich habe den Erwerbsminderungsantrag gestellt, und warte nun auf die Bearbeitungsbestätigung von der Rentenversicherung. Ich habe noch bis zum 26.03. zeit diese Bestätigung an die Kasse zu senden.

    Was passiert wenn ich die Bestätigung nicht rechtzeitig bekomme? Würde mein Krankengeld dann komplett wegfallen, oder nur für den Zeitruam bis die Bestätigung bei der Kasse eintrifft?

    Wäre es dann evtl sinnvoll zusätzlich kurz vor Ablauf der Frist noch den Reha Antrag an die Kasse zu schicken um mein Krankengeld nicht zu gefärden?

    Danke und viele Grüße

    Susanne Scharringhausen

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2021

      Hallo Susanne, es sollte ausreichend sein, wenn Sie eine Kopie Ihres Antrags an die Kasse schicken. Die Bestätigung der Rentenversicherung können Sie immer noch nachreichen. Aber fragen Sie am besten direkt bei der Krankenkasse nach, wie denen das lieber ist.

  • user
    Ute Draksler
    am 24.02.2021

    Ich wurde auch zur Reha aufgefordert, habe am endender 10 Wochen den Antrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt.

    Jetzt kam ein Schreiben von der KK, man habe mich telefonisch nicht erreicht( definitiv nicht geschehen), ich solle mich melden, um über den abgelehnter Antrag zu sprechen.

    Muss ich das?

    Habe ich Nachteile, also keine Zahlung des KG, wenn ich nicht reagiere?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ute Draksler

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Ute, Sie müssen natürlich schon auf die Kontaktaufnahme Ihrer Krankenkasse reagieren. Aber es ist Ihnen nicht vorzuschreiben, auf welche Weise Sie das tun müssen. Falls Ihnen ein Telefonat nicht zusagt, können Sie sich auch schriftlich bei Ihrer Kasse melden.

  • user
    Mike Röser
    am 22.02.2021

    Hallo!

    Ich befinde mich noch drei Tage im stationären qualifizierten Entzug vom Alkohol und depressiver Episode, werde am 25.02.21 entlassen.. Das wären dann drei Wochen. Ich möchte im Mai wieder arbeiten, bin selbständig und auf das Geld angewiesen.

    Das heißt ich würde von März bis April Krankentagegeld bekommen. Jetzt ist meine Sorge das ich von der PKV Debeka eine Reha-Maßnahme aufgezwungen bekomme. Da ich drei Kinder habe, möchte ich nicht mehr von Zuhause weg. Das würde meine Erkrankung bestimmt verschlimmern.

    Kann ich mich da irgendwie gegen wehren?

    Herzliche Grüße Mike

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Mike, das können wir leider nicht beantworten, da wir uns nur bei Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse auskennen. Wenden Sie sich am besten an die Verbraucherzentrale bzw. den Bund der Versicherten.

  • user
    Hagendorf
    am 21.02.2021

    Ich habe eine zwei jährige Tochter die eine schwere Erkrankung hat und zu 60% eine Behinderung festgestellt wurde. Ich pflege unsere Tochter und mein Mann arbeitet vollzieht. Wie verhalte ich mich? Ich kann keine Reha machen?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo, ich verstehe Ihre Lage. In der Regel lässt die Krankenkasse in solchen Situationen mit sich reden. Vielleicht ist es ja auch möglich, eine ambulante Reha zu absolvieren. Das sollten Sie einfach mal bei der Kasse ansprechen.

  • user
    Szafran Barbara
    am 15.02.2021

    Guten Tag,meinen Mann ist seid 09.20 krankgeschrieben und Krankengeld bekommt,der war heute beim dem Hausarzt und der sagte das die Krankenkasse gesagt hat das meinen Mann Reha oder Rente beantragen soll.Schikt die KK die Anforderung zur Reha nicht nach Hause sonder dem Arzt?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Barbara, normalerweise geht die Aufforderung der Krankenkasse direkt an den Versicherten, also zu Ihnen nach Hause. Wir haben aber auch schon Fälle gehabt, in denen der medizinische Dienst dem Hausarzt vorschreiben wollte, die Krankmeldung zu beenden.

      Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Heike
    am 13.02.2021

    Bin seit 18.2 krank sind jetzt fast 6 Wochen krank rum Arbeit kann ich nicht mehr ausüben kann ich eine RSHA bei der KK beantragen ? Will gern eine Weiterbildung zur Betreuungskraft machen.wer hilft mir da weiter ?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Heike, eine Weiterbildung aus gesundheitlichen Gründen müsste die Rentenversicherung bezahlen.

  • user
    R. T.
    am 08.02.2021

    Hallo, ich benötige mal Informationen zum nachstehendem Sachverhalt.

    Ich bin seit Juni 2020 arbeitsunfähig erkrankt und beziehe Krankengeld.

    Im August letzten Jahres trat die KK an mich heran ob ich nicht eine Rehabilitation (früher Kur) beantrage möchte. Dahingehend war ich aber schneller und hatte von mir aus schon die Reha beantragt, welche auch von der DRV genehmigt wurde und die ich auch im Zeitraum Sept./Oktober in einer Rehaklinik absolvierte mit dem Ergebnis, dass ich als weiterhin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurde.

    Nach Entlassung aus der Reha teilte ich der KK mit, dass ich nunmehr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV stellen werde.

    Nunmehr beginnt aber die KK zu nerven und schickt mir den Antrag auf LTA (Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben) zu, verbunden mit einer Frist von 10 Wochen den Antrag zu stellen, ansonsten Verlust des Krankengeldes.

    Mit heutigem Tag (08.02.) habe ich den Erwerbsminderungsrenten-Antrag über den VdK gestellt, bzw. den Antrag beim VdK abgegeben.

    Meine Frage:

    Was geschieht, wenn die Bearbeitung meiner EM-Rente länger als die 10 Wochen dauert, denn einen Antrag auf LTA kann und möchte ich ja nicht parallel stellen, denn das "beißt" sich doch gegenseitig.

    Weiterhin habe ich mit der KK vereinbart, sobald die Bestätigung über den Eingang des Rentenantrags von der DRV bei mir eingeht, werde ich die KK davon in Kenntnis setzen.

    Mit der Bitte um Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2021

      Hallo, das Verhalten der Kasse kann ich an dieser Stelle nicht wirklich nachvollziehen. Vielleicht gab es Probleme in der Kommunikation? Haben Sie dort angerufen und versucht, den Sachverhalt aufzuklären?

    • user
      R. T.
      am 09.02.2021

      Mehrfach telefonisch besprochen.

      Ich solle die Unterlagen zur LTA jetzt einfach mal zur Seite legen.

      Fakt ist: Die wollen nicht mehr zahlen und mich aus dem KK-Bezug raushaben.

      VdK habe ich darüber auch schon informiert.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2021

      Richtig, lassen Sie sich auf jeden Fall beraten. Schon allein das Einschalten eines Sozialverbands kann einen Sinneswandel bei der Krankenkasse bewirken.

  • user
    Anna
    am 04.02.2021

    Hallo, wenn man die Reha beantragt hat und sie nach drei bis sechs Monaten dann losgehen soll und ich die Reha dann kurz vor Beginn absage erlischt dann ab diesem Zeitpunkt der Krankengeldanspruch oder muss man bereits empfangene Beträge der letzten paar Monate wieder an die Krankenkasse zurückerstatten? Was wenn ich kurz vor Beginn der Reha nicht mehr krankgeschrieben werde, also wieder gesund bin. Dann muss man an der Reha doch wohl nicht teilnehmen oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.02.2021

      Also, es ist folgendermaßen: Wenn Sie kurz vor der Reha wieder gesund sind und womöglich wieder arbeiten können - dann müssen Sie natürlich nicht hin. Aber selbstverständlich müssen Sie das alles mit der Krankenkasse durchsprechen. Und zwar vorher.

  • user
    Mats Brate
    am 28.01.2021

    Hallo, ich musste auch von der KK aus eine Reha beantragen. Diese wurde jedoch von der DRV Bund abgelehnt. Begründung: fehlende Rehafähigkeit, ich sollte lt. RV besser in eine akut teil- /stationäre Krankenhausbehandlung.

    Muss ich das der KK mitteilen? Oder geht das von der RV automatisch an die KK?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Hallo Mats, Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Rentenversicherung Ihre Kasse unterrichtet. Sagen Sie lieber selbst Bescheid, um Ihre Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

  • user
    Birgit Timmermann
    am 27.01.2021

    Ich wurde von der KK aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Diese wurde zunächst abgelehnt, nach meinem Widerspruch nun aber bewilligt. Mir wurde eine Klinik zugewiesen und der Klinik mitgeteilt, dass ich ein Eilfall bin (was ich gar nicht möchte). Ich habe die KK nun gefragt, ob ich von meinem Wunsch Gebrauch machen darf, mir selber eine Klinik auszusuchen. Dieses hat mir die KK nun verboten. Vielmehr sie haben mit mitgeteilt, dass wenn ich nun nicht sofort in die zugeteilte Klinik gehe und die Reha beginne werden Sie kein Krankengeld mehr zahlen. Ich möchte aber von meinem Wunschrecht Gebrauch machen. Darf die KK wirklich dann die Krankengeldzahlung stoppen?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Hallo Birgit, ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse hier von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, das sogenannte Gestaltungsrecht einzuschränken. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie in gewisser Weise daran gebunden, was die Kasse von Ihnen bei der Reha verlangt.

      Ob es in Ihrem speziellen Fall noch eine Alternative gibt, lässt sich nur individuell klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sunae
    am 27.01.2021

    Hallo,

    auch ich wurde aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Die Krankenkasse möchte, dass ich die ausgefüllten Unterlagen an sie zurückschicke und sie leiten dann alles an die Rentenversicherung per Eilantrag. Ich selbst darf die Unterlagen nicht zur Rentenversicherung schicken. Ist das zulässig? Bin nun seit etwa 8 Monaten im Krankenstand.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2021

      Hallo Sunae, das kann schon so in Ordnung sein. Eine fundierte Einschätzung können wir natürlich nur geben, wenn wir die Unterlagen einsehen konnten.

  • user
    Marina Hentschel
    am 18.01.2021

    Guten Tag, auch ich wurde zur Reha aufgefordert, Frist auch hier 10 Wochen.

    Möchte gerne nach Ablauf kurz vor Ende der Frist wieder meine Arbeit aufnehmen. Habe noch viel Urlaub und würde anschließend selbstbestimmt die Rente einreichen.

    Ist das möglich? Schicke ich dannder Krankenkasse nur die Endbestätigung des Arztes und damit äre alles erledigt?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Marina, grundsätzlich würde das vielleicht gehen. Dennoch empfehle ich Ihnen, das mit einem Profi durchzusprechen. Jede Situation im Sozialrecht ist nun einmal anders.

  • user
    Axel
    am 13.01.2021

    Hallo, ich habe eine Reha Bewilligung mit dem Standort der Rehaklinik ... im September bekommen.

    Die Klinik meinte der Termin könnte vielleicht erst im Sommer sein ( Corona ? ).

    Ich will nicht mehr so lange auf meinen Termin warten, was kann ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.01.2021

      Hi Axel, das ist schwer zu sagen. Viele Kliniken haben wegen der Pandemie zurzeit Schwierigkeiten, überhaupt Patienten aufzunehmen. Ich empfehle Ihnen, Kontakt zur Rentenversicherung aufzunehmen. Vielleicht gibt es eine alternative Klinik, in der Sie die Reha absolvieren können.

  • user
    Jessica Kuhn
    am 13.01.2021

    Guten Morgen,

    mein Fall ist etwas komplizierter.

    Ich habe Epilepsie seit 2016. Bin aber seit 2012 in einem Beschäftigungsverhältnis. 2016 hatte ich eine Auszeit von 3 Monaten. Dann war ich wieder Arbeitsfähig bis Mai´20. Im Mai 2020 bekam ich wieder einen epileptischen Anfall. Ich war 3 Wochen in stationärer Behandlung, aufgrund einer Medikamentenumstellung.

    Von diesem Zeitpunkt an, brauchte ich für mich 1/2 Jahr um mit dieser Situation zurecht zu kommen. Im KH hat man mir ein Epilepsiezentrum empfohlen, auch weil meine Psyche schlapp gemacht hat. Einen ambulanten Termin hab ich schon im Sommer 2020 gemacht für Dez´20. Die Nachfrage dieser Klinik ist sehr gefragt. Zeitgleich hat meine KK mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Ansonsten würde die Zahlung eingestellt werden. Gesagt ... - getan. Mein Wunsch ins Epilepsiezentrum zu gehen, wurde mir seitens der Rentenversicherung nicht genehmigt. Weil die Versicherung keinen Belegunsvertrag mit dieser Einrichtung hat. Stattdessen wollten sie mich im Dezember 2020 in einer anderen Klinik verweisen.

    Während dieser ganzen Prozedur hatte ich schon im Sommer 2020 beschlossen zu meinen alten Arbeitgeber zurückzukehren. Der auch vollstes Verständnis für meine Situation hat und ich somit auch wieder ab Febr´21 mich wiedereingliedern lasse. Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis von 50. Zudem muss ich sagen, das ich meine Tätigkeit erst wieder ausführen kann, wenn eine 1 jährige Anfallsfreiheit gegeben laut § xy. Eine Rehamaßnahme macht in meinem Fall überhaupt keinen Sinn.

    Meine Frage lautet:

    Wie verhält es sich weiterhin mit meiner Krankengeld Zahlung?

    Mein Wiedereingliederungsplan wurde seitens Arzt und Arbeitgeber schon genehmigt. Muss ich die Rehabilitation trotz dessen antreten?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.01.2021

      Hallo Jessica, das können wir hier im Blog leider nicht beantworten. Lassen Sie sich bitte individuell (anhand Ihrer Unterlagen) bei den Kollegen aus der Sozialberatung helfen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Silvia
    am 08.01.2021

    Hallo! Ich bin seit 02/20 im Krankengeld, Krankenkasse möchte nicht mehr zahlen und fordert zur Reha auf. Es wurde ein Eilantrag genehmigt und ich soll am 12.1. die Reha antreten. Da ich momentan aber rehaunfähig bin (auch ärztl. attestiert) habe ich schriftlich um Verschiebung gebeten. Der Vorgang liegt nun beim MDK und es passiert nichts. Das hat mir noch einen neuen Schub beschert und ich leide unter Dauerschwindel. Was kann ich noch tun? Anrufe mit meiner Krankenkasse bringen nichts.

  • user
    Heinz -Georg Töller
    am 05.01.2021

    Hallo ich bin seit 1.5.2020 krankgeschrieben die KK schickt mich nun in Reha und damit eventuell in Rente .ich habe auch meinen Job verloren .kann ich durch Jobaufnahme oder arbeitslosmeldung der Reha entgehen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo Heinz-Georg, theoretisch schon. Die Motivation der Kasse, Sie in die Reha zu schicken, ist ja hauptsächlich finanzieller Natur. Falls Sie nun wieder arbeiten und kein Krankengeld bekommen, fällt dieser Grund ja weg.

      Aber Sie sind ja sicherlich nicht ohne Grunde so lange krank gewesen. Ob es dann sinnvoll ist und auch langfristig funktioniert - das ist die vielleicht noch wichtigere Frage.

  • user
    Julian Dennerlein
    am 05.01.2021

    Hallo, meine Freundin musste vergangenes Jahr einiges durchmachen und ist seit März krankgeschrieben. Sie war sehr lange flachgelegen und konnte kaum 100m weit laufen.

    Im September kam nun das Schreiben, dass Sie zur Reha muss. Den Antrag haben wir zugestimmt, da es am Anfang aus unserer Sicht Sinn gemacht hat. Allerdings ist ihr Zustand noch immer nicht wirklich besser und Sie müsste 600km weit weg an die Ostsee zur Reha. Des Weiteren darf aufgrund der Corona-Krise niemand mit etc.

    Ebenso ist es mit Anwendung, da auch diese aktuell nicht zur Verfügung stehen. Das heißt sie wäre 3-4 Wochen in Reha und wäre nur auf dem Zimmer eingesperrt. Diese Reha würde keine Besserung, sondern eher Verschlechterung bringen. Nachdem die Hausärztin angerufen hat, hat die AOK mehr oder weniger gesagt, dass es Ihr egal ist und meine Freundin hin muss.

    Daher jetzt meine Frage: Ich glaube kaum, dass die AOK jemanden gegen ihren Willen zur Reha schicken kann, vor allem da die Reha eher Verschlechterung bringen würde. Ist das korrekt?

    Was kann ich jetzt dagegen tun?

    Vielen Dank für eure Mühe.

    Gruß

    Julian

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo Julian, natürlich sollte eine Reha in erster Linie zur Verbesserung des Gesundheitszustands dienen. Ob die Maßnahme dazu taugt oder nicht - darüber kann die Krankenkasse aber anderer Meinung sein als Sie.

      Grundsätzlich ist Ihre Freundin zur Mitwirkung verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass die Reha unbedingt stattfinden muss. Da Sie bereits erfolglos mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen haben, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich professionelle Unterstützung suchen. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sandra
    am 27.12.2020

    Hallo,

    Ich bin seit dem 11.3.20 krank geschrieben wegen schwerer Darm-OP! Hinzu kam dann eine rezidivierende Depression mit Ängsten, da ich in der Zwischenzeit gekündigt wurde! Im Februar läuft mein KG aus, da ich bereits im letzten Jahr 6 Monate krank war wegen Depression! Am 04.12. habe ich meinen Antrag auf Reha( auf Druck der KK) eingereicht! Diese möchte ich nun aber nicht antreten (wurde bereits von der RV genehmigt). Ich muss und möchte wieder arbeiten, da ich nun extreme Existenzängste entwickele! Außerdem denke ich, dass mir die Arbeit helfen wird, aus diesen Ängsten wieder herauszufinden (Geldsorgen wg. der Erkrankung). Ich möchte mich nun bewerben und meine Frage ist, ob ich die Reha absagen kann ohne weitere Folgen ( außer das das KG gestrichen wird). Wann, wo muss ich mich da melden? Mir bereitet das ganze schon arges Kopfzerbrechen, da die KK am Telefon schon einmal sehr unfreundlich war!

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Sandra, treten Sie die Reha nicht an, gefährden Sie Ihr Krankengeld. Allerdings kann die Auslegung bei jedem fall sehr unterschiedlich sein.

      Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich individuell beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Renate
    am 17.12.2020

    Ich musste eine Reha beantragen. Diese wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt. Ich habe mich für eine ambulante Reha entschieden.

    Nun teilte die Krankenkasse der Rentenversicherung mit, dass sie eine stationäre Reha wünsche. Die Rentenversicherung schrieb mich an, dass sie bei Nichtumstellung eine Zustimmungserklärung der Krankenkasse benötigen (nach Paragraf 51 SGB V)

    Muss ich der stationären Reha zustimmen ? Wie gehe ich damit um ?

  • user
    Christian Schultz
    am 01.12.2020

    Hallo Dietmar, wie gesagt: Ohne den Brief selbst gesehen zu haben, können wir Ihnen keine eindeutige Empfehlung geben. Wenn es sich bei dem Patientenverein um eine seriöse Anlaufstelle handelt, können Sie der dortigen Beratung sicherlich vertrauen.

  • user
    Dietmar Mahlbuch
    am 30.11.2020

    Ein Patientenverein hat mir vorgeschlagen bei der Kasse an zu rufen und um den Bericht des MD erstmal zu bitten. Ich solle den Antrag noch nicht ausfüllen, zumal als Antragsteller ich ja schon maschinell angekreuzt bin. Es sei keine offizielle Aufforderung zur Reha gewesen. Keine Belehrung und keine Zeit Angaben nur die schwammige Bitte ich solle den Antrag stellen weil der MD dies so empfiehlt.Also erst mal auf Zeit spielen. Ich hoffe es ist so richtig ?????

  • user
    Christian Schultz
    am 30.11.2020

    Hallo Nicki, leider nicht. Da muss ich auf meine Kollegen in der Sozialberatung des SoVD verweisen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Nicki
    am 30.11.2020

    Vielen Dank, Herr Schulz,

    haben Sie hierfür eine konkrete Rechtsgrundlage ?

    Die DRV, wo ich ebenfalls angefragt ist nämlich leider anderer Meinung. Ist es vielleicht davon abhängig ob noch ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis besteht ?

    Ich habe nun meine Krankenkasse angeschrieben. Mal sehen was die sagt, nur traue ich der am wenigsten.

    Es wäre schön, wenn ich wüsste, wo das im Gesetz zu finden ist.

    Danke im Voraus

    Nicki

  • user
    Christian Schultz
    am 30.11.2020

    Hallo Nicki, wenn Sie kein Krankengeld mehr erhalten, müssen Sie auch keine Reha absolvieren. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet selbst - unabhängig von der Krankenkasse - ob und wie man dort Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit feststellen sollte.

  • user
    Nicki
    am 28.11.2020

    Hallo,

    meine Krankenkasse hat mich im Leistungsbezug zur Antragstellung einer REHA aufgefordert. Ich habe noch keinen Bescheid und bin schon kurz vor Aussteuerung und ohne Beschäftigungsverhältnis.

    Wenn ich nun eine neue Arbeit finden sollte, bevor die REHA stattgefunden hat, muss die Krankenkasse einer Absage der REHA zustimmen?

    Erlischt das Dispositionsrecht ggf. automatisch nach Aussteuerung?

    Geht das Dispositionsrecht bei Bezug von ALG1 auf die Afa über ?

    Da ich von sehr langen Wartezeiten wegen Corona ausgehe, bin ich nun in der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sehr blockiert, da eine bevorstehende REHA nicht das ideale Thema für einen beruflichen Neustart bedeutet.

    Danke und freundliche Grüße

  • user
    Christian Schultz
    am 26.11.2020

    Ich glaube auch nicht, dass die Reha vor der Rente losgehen würde. Aber nochmal: Um sicher zu gehen, können Sie sich auch vom einem Experten beraten lassen. Ohne den Brief Ihrer Krankenkasse gesehen zu haben, können auch wir keine eindeutige Empfehlung abgeben.

  • user
    D . Mahlbuch
    am 25.11.2020

    Die TK empfiehlt mir wie auch der MD eine Reha und hat mir den Antrag mitgeschickt. Nirgends ist eine offizielle Aufforderung zu lesen. Kann ich einfach abwarten. Ich soll bis 4.12 den Antrag absenden. Im Antrag ist schon ausgefüllt das ich den Antrag stelle. Nicht die Rentenkasse und nicht die TK. Meine Ärztin meinte heute ich solle erst mal zusagen, weil sie nicht weiß wie die TK reagiert. Und von der Rente am 1.3 soll ich schweigen. Sie meint bis dahin würde eh kein Reha Platz frei sein.

    Hilfe.

  • user
    Christian Schultz
    am 25.11.2020

    Hallo Dietmar, es ist immer schwer, eine Empfehlung zu geben, ohne die medizinischen Befundberichte zu kennen. Aber wenn Sie in rund vier Monaten eine Altersrente beziehen können, würde ich wohl an Ihrer Stelle das Gespräch mit der Krankenkasse suchen.

    Es kann sein, dass man dort stur bleibt. Dann können Sie immer noch die zehn Wochen ausreizen, bis Sie Ihre Reha beantragen müssen. Ob die Maßnahme dann vor dem Rentenstart beginnen würde, halte ich für eher unwahrscheinlich.

  • user
    Dietmar Mahlbuch
    am 24.11.2020

    Meine Krankenkasse schreibt mir heute dass sie mit dem MD Kontakt aufgenommen hat um festzustellen wie ich wieder am Arbeitsleben teilhaben kann. Ich bin seit 10 Monaten krankgeschrieben wegen einer Depression und Angststörung. Ich war vor zwei Jahren schon mal in einer Reha und möchte nicht mehr hin. Wichtig ist das ich am 1.3.2021 in offizielle Rente gehe. Antrag ist gestellt und laut Rententräger bekomme ich im Dezember positiven Bescheid. Wegen Corona ging das alles Telefonisch. Die Kranken Kasse weiß davon noch nichts. Ich habe Bedenken ihr das Mit zu teilen, weil sie mich vielleicht schon vorher in Frührente schicken will, also mit Abzüge. Mein Arzt, Psychiater, wird mich wohl bis Ende Februar krankschreiben. Wie soll ich mich verhalten

    Danke schön.

  • user
    Schierhold, Ralf
    am 24.11.2020

    Fr. Schultz vielleicht ist das für Sie relevant: Hess. Landssozialgericht, Urteil vom 18.10.2007, L8KR228/06; www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-8-KR-22806-_Krankengeld-darf-nicht-nach-blosser-Aktenlage-verweigert-werden.news5016.htm

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo, das kann ich nicht allgemein beantworten. Am besten rufen Sie Ihre Ärzte an, wie dringend die Termine sind. Wenn diese nicht verschoben werden sollten, sprechen Sie mit der Rentenversicherung. Eine Lösung findet sich bestimmt.

  • user
    Khodeir
    am 14.11.2020

    Ich habe eine Zusage von der Rentenversicherung bekommen das ich in die Reha muss

    Ich habe aber sehr viele wichtige Arzt Termine kann ich die Reha verschieben ?

    Oder muss ich die wichtigen Arzt Termine absagen

  • user
    Christian Schultz
    am 13.11.2020

    Hallo Angelika, da sollten Sie unbedingt das Gespräch mit der Krankenkasse suchen. Wenn die hart bleibt, können Sie immer noch mit der Rentenversicherung sprechen. Es gibt auch Möglichkeiten, die Reha ambulant zu machen. Dann hätten Sie zwar immer noch das Problem, wie Ihr Mann tagsüber betreut werden muss - aber zumindest sind Sie nicht drei Wochen am Stück weg von zu Hause.

  • user
    Angelika
    am 13.11.2020

    Hallo ich bin seit März 2020 krank geschrieben Depressionen jetzt will mich die Krankenkasse auf reha schicken ich habe einen schwer Demenz kranken Mann was soll ich nur machen bin nur noch am grübeln zieht mich total runter

  • user
    Christian Schultz
    am 11.11.2020

    Hallo Doreen, wenn Sie von der Krankenkasse schriftlich zur Reha aufgefordert werden, müssen Sie dem grundsätzlich nachkommen. Für den Antrag haben Sie nun zehn Wochen Zeit. Wann die eigentliche Maßnahme dann beginnt, steht in den Sternen.

  • user
    Doreen Wirdel
    am 11.11.2020

    Hallo ,habe die Aufforderung von der KK bekommen einen Antrag auf Reha zu stellen ,bin seit 9/19 krank .Möchte ab 01/21 Wiedereingliederung machen trotzdem soll ich den Antrag stellen obwohl ich nicht fahren möchte sondern wieder arbeiten will.

    Kann man mich dazu zwingen? Mir soll sonst das KK Geld gestrichen werden.

  • user
    Christian Schultz
    am 06.11.2020

    Hallo, wenn die Krankenkasse Sie zur Reha auffordert, müssen Sie innerhalb von zehn Wochen einen Antrag stellen. Da kommen Sie nicht drum herum. Das bedeutet aber nicht, dass die Reha dann sofort losgeht. Es kann gut sein, dass die Maßnahme erst starten würde, wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen dürfen.

  • user
    Selim Daniel
    am 06.11.2020

    Hallo, ich habe eine Frage. Bin schon 1 Jahr krank geschrieben. Der MDK sagt ich soll wieder ein gegliedert werden. Das hat mir die TKK geschrieben. Ich kann aber nicht mehr arbeiten, weil ich krank bin. Und ich muss eigentlich bis Ende Januar noch krank feiern. Dann bin ich Vollrentner. Und die wollen noch dasich die Erwerbsfähigkeitrente beantrage. Jetzt noch. Wie soll ich mich verhalten?

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo Elisabet, wichtig ist vor allem, dass Sie den Antrag innerhalb von zehn Wochen stellen. Das können Sie selbstverständlich direkt beim Rententräger. Dennoch sollten Sie Ihre Krankenkasse anschließend ebenfalls informieren.

  • user
    Elisabet
    am 15.10.2020

    Hallo.Ich bin von der Krankenkasse aufgevordert worden einen Reha Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.( Einschreiben mit Rückantwort) Habe dann nach dem AUD Beleg gefragt bei der Krankenkasse was das ist .Da hat man mir gesagt das sie den zur Rentenversicherung schicken und ich kann meinen Reha Antrag auch zur Krankenkasse schicken. Das möchte ich aber nicht sondern direkt bei der Rentenversichung selber beantragen wie in der Aufforderung geschrieben.Kann ich das so machen?

  • user
    Christian Schultz
    am 07.10.2020

    Hallo Ingrid, ich habe Ihr Schreiben von der Krankenkasse nicht gesehen. Aber normalerweise bedeutet eine "arbeitsunfähige Entlassung" aus der Reha, dass ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt werden muss.

    Sollte diese EM-Rente dann später in eine Altersrente umgewandelt werden, drohen tatsächlich hohe Abschläge, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/

    Wenn Sie sich unsicher sind, empfehle ich eine persönliche Beratung. Beim Anwalt oder dem Sozialverband.

  • user
    Ingrid
    am 06.10.2020

    Hallo, ich wurde von der TK aufgefordert eine Reha zu beantragen.Ich bin seit April wegen Depression durchgängig krank und fühle mich auch nicht in der Lage meine Arbeit wieder aufzunehmen. Im Schreiben von der TK steht, das, wenn ich als nicht arbeitsfähig entlassen werde, ich automatisch die Rente beantragen muss. Mein Rentenbeginn, wäre der 10/2020. Ich möchte natürlich nicht mit Abzug in Rente gehen. Bekomme ich bis dahin eine Berufsunfähigkeitsrente ? Kann ich dann anschließend meine volle Rente ohne Abzug erhalten? Ich möchte natürlich keinen finanziellen Schaden durch meine Krankheit haben.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.09.2020

    Hallo, bei der stationären Reha während des Krankengeldes sind drei Wochen der Standard. Je nach Erkrankung kann die Maßnahme jedoch auch länger gehen. Ich empfehle Ihnen, dieses Thema direkt mit Krankenkasse und Rentenversicherung zu besprechen. Die Chancen stehen gut, dass Sie da eine Einigung finden.

  • user
    Linde
    am 13.09.2020

    Hallo,ich bin seit Ende Februrar daheim,wegen Angst Panikstörungen,jetzt machen Arzt und KK ein wenig Druck,zwecks Reha.Eigentlich geht es mir total mies,habe so schon Verlustängste,aber jetzt noch schlimmer.Ich will meinen guten Willen zeigen,und die Reha antreten,aber ich möchte nur die 3 Wochen in der Einrichtung vollbringen.Gibt es eine Möglichkeit,das ich keine 5 Wochen wegmuß?

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Silke, in Ihrem Fall sollten Sie sich professionell beraten lassen, zum Beispiel durch den SoVD. Das geht in vielen Geschäftsstellen auch telefonisch: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Johanna, die Krankenkasse kann das Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung streichen. Nach einem Monat entfällt dann auch der Versicherungsschutz. In solch einem Fall sollten Sie zunächst zum Arbeitsamt, damit die Krankenversicherung wieder greift.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Pamela, sprechen Sie mit der Krankenkasse. Wenn die Kasse uneinsichtig bleibt, sollten Sie ein Schreiben Ihres Arztes einfordern, in dem dieser Ihre gesundheitliche Situation beschreibt.

  • user
    Pamela
    am 07.09.2020

    Hallo, ich habe au h ei e Aufforderung zur Reha Beantragung bekommen. Bei mir ist es so das ich noch einmal operiert werden muss, neues Knie weil das alte völlig kaputt ist, aber die Ärzte es aufgrund meines Alters, 44 Jahre, noch nicht machen wollen. Mit einem kaputten Knie zur reha ist doch völlig unsinnig. Nach der Op ist das kein Ding, fahre auch gerne dann.......was kann ich da machen......LG

  • user
    Johanna
    am 05.09.2020

    Hallo, was ist, wenn man keinen Antrag auf Reha stellt , da man davon ausgeht in 3 Monaten wieder arbeitsfähig zu sein. Kann die gesetzliche Krankenkasse einem die Versicherung kündigen, do dass man letztlich ohne Krankenversicherung da steht ? Oder streichen sie im worst case lediglich das Krankentagegeld ? Und was passiert, wenn die Versicherung einem die Mitgliedschaft kündigt ? Wo wird man dann versichert oder hat man gar keinen Versicherungsschutz mehr ?

  • user
    Silke
    am 05.09.2020

    Ich bin seit Oktober letzten Jahres auf Grund von Depressionen krankgeschrieben. Die Krankenkasse zwingt mich nun eine Reha über 5 Wochen anzutreten. Ich habe aber Angst vor Corona, jeder geht ja anders damit um. Ich halte mich grundsätzlich ausschließlich zu Hause auf wenn es geht. Ich möchte also nicht in eine Klinik wo so viele Menschen zusammen kommen, davor habe ich extreme Panik und seit der Aufforderung sind meine Despressionen schlimmer geworden. Die Krankenkasse lässt sich auf nichts ein. Sie wollen mir keinen Termin beim medizinischen Dienst geben um ihre Mitarbeiter vor Corona zu schützen. Das Attest meines Psychotherapeuten übergehen sie einfach.

    Auf Grund meiner panischen Angst, weil ich auch vorerkrankt bin (Asthma, Herzrhytmusstörungen) würde ich sowieso an keinen Gruppentherapieen teilnehmen und bei Kontakt mit Einzeltherapeuten nur eine FFP 3 Maske tragen. Den Speisesaal würde ich nicht nutzen um das Treffen von vielen Menschen ohne Maske zu vermeiden. Wasserkocher, Kühlschrank steht mir in der Reha nicht zur Verfügung, Essen bringen die auch nicht aufs Zimmer, elektronische Geräte dürfen auch nicht mitgebracht werden. Der Fahrtweg ist für mich die Hölle und nicht ungefährlich weil ich mich ständig verfahre und für 300 km mindestens 8 Stunden benötige. Was soll ich bloß tun? Ich drehe noch durch. Erwerbsminderungsrente habe ich sowieso Ende letzten Jahres beantragt, mittlerweile ist der Fall beim Sozialgericht. Gutachter vom Sozialgericht hat mir mittlerweile bestätigt, dass ich die nächsten 2 Jahre einfach nur mal Ruhe brauche und Erwerbsminderungsrente bekommen soll, ist aber gerade erst passiert und wird wohl noch einige Zeit dauern bis alles bearbeitet ist.

  • user
    Christian Schultz
    am 03.09.2020

    Hallo Stefanie, das ist wirklich eine schwierige Situation. Sie müssen gemeinsam mit der Krankenkasse eine Lösung finden. Wenn das so schwierig ist, sollten Sie sich dabei Hilfe holen. Zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Stefanie
    am 03.09.2020

    Hallo!

    Ich werde von der KK aufgefordert bis zum 3.10. einen Antrag zur Reha zu stellen. Der MDK hat dies per Aktenlage entschieden. Ich bin alleinerziehend mit Tochter die PG2 hat. Ich habe der AOK mitgeteilt dass es mir nicht möglich ist in die Reha zugehen. Auch stationär oder Tagesklinik ist für mich auf Grund der Seiten nicht machbar. Aber sie verlangen es trotzdem. Inzwischen arbeite ich nicht mal mehr, da der AG mich gekündigt hat. Ich kann mich aber auch nicht zerteilen. Wie soll ich mich um mich kümmern, wenn ich eine Fürsorgepflicht meiner Tochter gegenüber habe, die natürlich auch an erster Stelle steht! Ich bekomme den Spagat zwischen Arbeit, Tochter, Termine für und mit Tochter, Haushalt etc nicht mehr hin. Es hat mich in schwere Depressionen getrieben. Der Druck der KK macht es nicht besser und wenn ich daran denke wieder arbeiten zu müssen, könnte ich heulen. Können Sie mir etwas raten? Ich hätte gerne gehabt dass der MDK mich anhört aber laut AOK ist dies nicht möglich, es wird rein nach Akte entschieden. Meine Nerven sind am Ende!

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    Christian Schultz
    am 24.08.2020

    Hallo Susanne, normalerweise bleiben Ihnen nach der Aufforderung zur Reha zehn Wochen Zeit, um den Antrag zu stellen. Ich empfehle Ihnen, das Schreiben Ihrer Krankenkasse prüfen zu lassen, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Susanne Dunn
    am 22.08.2020

    Ich habe von der MHD und der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, ich soll innerhalb 3 Wochen den Antrag auf eine Ambulante Reha beantragen.

    Ist das rechtens?

    Bin seit 11.5 krank geschrieben

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    Bianca Groß
    am 13.08.2020

    Ich habe im Juni diesen Jahres meine erste Reha angetreten. Nach dem Gespräch und der Untersuchung von dem Orthopäde wurde festgestellt das man in meiner Situation nichts mehr machen kann. Und jetzt soll ich in eine Psychoreha von der Rentenversicherung aus. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

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    Christian Schultz
    am 10.08.2020

    Hallo Katrin, diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Wenn es medizinische Gründe dafür gibt, die Sie belegen können, haben Sie wohl nichts zu befürchten. Aber wie schon einmal weiter oben geschrieben: Suchen Sie so schnell wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie hier eine Einigung erzielen können, kann die Reha rechtzeitig verschoben oder abgesagt werden - ohne dass es zu finanziellen Nachteilen kommen muss.

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    Katrin
    am 10.08.2020

    Hallo,

    Wie sieht es denn aus wenn die Reha bewilligt wurde und ich mich nicht im Stande sehe sie anzutreten? Wird dann nur das Krankengeld gestrichen, oder kommen dann Kosten auf mich zu?

    LG und vielen Fank Katrin

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    Christian Schultz
    am 28.07.2020

    Hallo Michael, Sie müssen das unbedingt mit der Krankenkasse besprechen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt am besten etwas Schriftliches über Ihre Pläne ausstellen. Dann haben Sie gute Chancen, dass Sie die Wiedereingliederung wie geplant durchführen können.

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    Michael Held
    am 26.07.2020

    Ich habe von der Krankenkasse die Aufforderung zur Reha bekommen ,

    habe aber die Weidereingliederung mit meinem Artzt schon geplant

    wie soll ich mich jetzt verhalten wenn die Wiedereingliederung die 10 Wochenfrist übersteigt .

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    Christian Schultz
    am 24.07.2020

    Hallo Herbert, die Regel sind zwar stationäre Rehas. Es geht aber auch ambulant.

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    vetter
    am 23.07.2020

    Kann das auch eine ambulante Reha sein?

    Gruß Herbert

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    Christian Schultz
    am 19.06.2020

    Hallo Britta, ja - das gibt es auch. Die Regel ist aber eine stationäre Reha.

  • user
    Britta Hebben
    am 19.06.2020

    Kann das auch eine ambulante Reha sein?

  • user
    Marika Caliolo
    am 28.02.2020

    Super danke!!!

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