Direkt zu den Inhalten springen

Kann ich auch als Selbstständiger in die vorgezogene Altersrente?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Mit 35 Jahren Wartezeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung der vorgezogene Ruhestand drin. Entweder mit oder ganz ohne Abschläge. Doch wie ist die Situation für Selbstständige? Gelten hier die gleichen Voraussetzungen?

Kann ich auch als Selbstständiger in die vorgezogene Altersrente?

Auch Selbstständige können - und müssen sich teilweise - in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. In diesem Fall werden jeden Monat Pflichtbeiträge gezahlt. Vor einiger Zeit meldete sich ein selbstständiger Handwerksmeister bei uns mit der Frage, ob er auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen könne. Schließlich habe er 18 Jahre lang eingezahlt.

Selbstständige Handwerker müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge zahlen

Zum Hintergrund: Wer selbstständig ein Handwerk ausübt, muss für mindestens 216 Monate (18 Jahre) Mitglied in der gesetzlichen Rentenkasse sein. Erst mit der Löschung aus der Handwerksrolle endet die Versicherungspflicht. Alternativ können Handwerker nach Ablauf der 18 Jahre einen Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Für welche Handwerke diese Regelung gilt, können Sie hier nachlesen.

Mit diesen 18 Jahren kommt in der Rente schon ganz schön etwas zusammen. Doch reicht das auch für eine vorgezogene Altersrente?

Bei allen Formen der vorgezogenen Altersrente kommt es nicht auf die zu erwartende Rentenhöhe an. Ob ein Anspruch auf die frühzeitige Rente besteht, hängt erst einmal davon ab, ob Sie die Wartezeiten erfüllen. Und hier reichen die 18 Jahre allein nicht aus. Egal, wie viel Sie in dieser Zeit eingezahlt haben.

Die erforderlichen Versicherungszeiten hängen von der Rentenform ab:

Und da sehen wir auf den ersten Blick: Die 18-jährige Pflichtversicherungszeit für Handwerker ist deutlich zu wenig, um auch nur annähernd an das Minimum von 35 Jahren heranzukommen. Selbst wenn wir noch einige Jahre Ausbildung und sonstige Pflichtbeiträge hinzurechnen, fehlen noch viele Jahre für eine vorgezogene Altersrente.

Nach Ende der 18 Jahre: Tipps und Tricks

Wenn Sie noch einige Jahre bis zur Rente haben, besteht vielleicht noch die Möglichkeit, in ferner Zukunft eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Auch als Selbstständiger. Auch nachdem Sie sich bereits nach 18 Jahren mit Ihrem Gewerbe aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreit haben.

Das ist dann der Fall, wenn Sie es über die Jahre schaffen, mindestens 35 Versicherungsjahre einzusammeln. In diesem Fall könnten Sie mit 63 - allerdings mit Abzügen - eine vorgezogene Rente beziehen.

Wie das gehen kann? Eine Option ist der Minijob. Auch neben Ihrem Hauptgewerbe können Sie einen Minijob ausüben. Ihr Auftraggeber muss ohnehin Rentenbeiträge für Sie zahlen. Damit der 450-Euro-Job als Wartezeit angerechnet wird, ist es unerlässlich, dass auch Sie selbst eigene Rentenbeiträge abführen. Auch wenn Sie einen Angehörigen pflegen, zählt diese Lebensphase unter bestimmten Umständen bei der Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit. Das ist übrigens nicht nur für die frühere Altersrente von Relevanz. Auch mit Blick auf einen Zuschuss über die neue Grundrente oder bei schwerer Erkrankung kann es sehr wichtig sein, noch einen Fuß in der Tür der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben.

Auch die Erziehung von Kindern sorgt in der gesetzlichen Rente für einige Jahre Wartezeit. Darüber hinaus können Sie unter Einhaltung bestimmter Fristen Beiträge freiwillig einzahlen - lassen Sie sich hierzu am besten kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Fazit

Wenn Sie als selbstständiger Handwerker lediglich Ihre 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vollgemacht haben, reicht es mit Sicherheit nicht für die Wartezeit zur vorgezogenen Altersrente. Das Gleiche gilt für andere Unternehmer, die nur für eine bestimmte Zeit eingezahlt haben.

Mit vorausschauender Planung ist es jedoch machbar, weitere Zeiten für die gesetzliche Rente zu sammeln - neben der unternehmerischen Tätigkeit. Diese Angelegenheit ist recht komplex und hängt in hohem Maß von Ihrer individuellen Situation ab. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei der DRV. Am besten in jungen Jahren, wenn Sie noch alle Möglichkeiten haben.


Kommentare (1)

  • user
    Heidi
    am 20.03.2023

    Hallo,

    der Bericht hat mir eine neue Sichtweise gegeben. 33 Jahre eingezahlt, ein paar Jahre nichts oder Selbstständig, dann 100 GDB und, erhalte ich bis 67 Jahre nichts.

    Aber jetzt habe ich eine Lösung.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.