Direkt zu den Inhalten springen

Krank und Teilzeit-Job? Halbe EM-Rente beantragen

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Sie haben Ihre Stunden auf der Arbeit reduziert und arbeiten nur noch Teilzeit? Hauptgrund dafür ist die sich verschlechternde Gesundheit? Dann sollten Sie darüber nachdenken, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen.

Krank und Teilzeitstelle? EM-Rente beantragen

Viele denken bei der Erwerbsminderungsrente nur an deren klassische Version: Restleistungsvermögen unter drei Stunden - also komplette Erwerbsminderung auf Dauer. Doch es gibt auch noch einen Zwischenschritt - und das ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Halbe Erwerbsminderungsrente

Die halbe EM-Rente bekommen Sie dann, wenn Sie zwar über drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Auch hier geht es wieder um den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ganz so wie bei der "normalen" Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie zwar nicht mehr Bus fahren, dafür aber im Telefondienst aushelfen können, gehen Sie bei der Rente leer aus. Nur wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesundheitlich eingeschränkt ist, hat möglicherweise Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Neben den gesundheitlichen Kriterien muss es allerdings auch auf Ihrem Rentenkonto entsprechende Zeiten geben. Relevant ist die 5-5-3-Regel. Fünf Versicherungsjahre insgesamt - und in den letzten fünf Jahren benötigen Sie drei Jahre Pflichtversicherungszeiten.

Teilzeit arbeiten und Erwerbsminderungsrente

In der Praxis wird unseren Mitgliedern häufig eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt, wenn diese einen ganz normalen Antrag gestellt haben. Das bedeutet im Klartext: Das Ziel war eigentlich die volle EM-Rente, die Rentenversicherung sieht die Voraussetzungen jedoch als nicht erfüllt an. Es reicht nur für die halbe Erwerbsminderungsrente.

In diesen Fällen bedeutet die halbe Rente eine Enttäuschung für die Patienten. Denn diese bildet auch nur die halbe Höhe der eigentlichen EM-Rente ab. Und selbst die ist im Regelfall nicht besonders hoch.

Doch es gibt Szenarien, in denen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch finanziell wirklich sinnvoll ist. Und zwar immer dann, wenn Sie ohnehon schon Teilzeit arbeiten.

Der Klassiker spielt sich in etwa so ab:

Petra aus Heide (53) arbeitet in einem Seniorenheim als Pflegehelferin. In der Vergangenheit ist sie aufgrund von Rückenproblemen immer wieder ausgefallen. Nun hat sie sich dazu entschlossen, nur noch in Teilzeit zu arbeiten.

Die gesundheitlichen Schwierigkeiten halten trotzdem an. Petra muss an der Hüfte operiert werden und geht anschließend in die Reha. Insgesamt ist sie über vier Monate krankgeschrieben. Erst jetzt kehrt sie an ihren Arbeitsplatz zurück. Ebenfalls in Teilzeit.

Solch eine Situation schreit geradezu danach, einen Antrag für die halbe Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die Patientin arbeitet in Teilzeit, es liegen erhebliche gesundheitliche Probleme vor - und die rentenrechtlichen Voraussetzungen (siehe oben) sind ebenfalls erfüllt. Petra aus unserem Beispiel sollte einen Rentenantrag stellen.

"Teilzeitjob und schwere gesundheitliche Probleme sind ein guter Indikator, dass vielleicht ein Anspruch auf die halbe EM-Rente besteht. Lassen Sie das unbedingt prüfen!"

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Das hat zum einen den Vorteil, dass Sie in ihrer schwierigen Situation finanziell sofort deutlich besser gestellt sind. Denn den Job in Teilzeit können Sie im besten Fall behalten. Zusätzlich kommt nun die halbe Erwerbsminderungsrente. Im Schnitt sind das einige Hundert Euro pro Monat.

Darüber hinaus stärkt die Anerkennung der verminderten Erwerbsminderung ihre mentale Verfassung. Denn selbst wenn Ihre Erkrankung schlimmer wird und Sie Ihren Job später doch noch aufgeben müssen, haben Sie den Fuß für eine volle EM-Rente bereits in der Tür. Das stärkt das Nervenkostüm ganz gewaltig.

Fazit

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbe Tage arbeiten und krankheitsbedingt lange Zeit ausgefallen sind oder immer wieder mit Fehlzeiten zu kämpfen haben - dann sollten Sie sich mit Blick auf eine halbe Erwerbsminderungsrente beraten lassen. Einmal aus finanziellen Gründen. Aber auch, um bei einer weiteren Verschlechterung den Weg in die "richtige" EM-Rente vereinfachen zu können.


Kommentare (38)

  • user
    Harry
    am 30.09.2024

    Hallo, ich bin ausgesteuert und habe heute meinen vorletzten Rehatag als Krebspatient. Der Reha-Arzt sagte mir im Abschlussgespräch, er würde meine Arbeitsfähigkeit bei 50% sehen und im Bericht eine Teilerwerbsminderungsrente unterstützen. Allerdings könne ich dann keine Wiedereingliederung in meinen 40h-Job vereinbaren. In dieser wollte ich 6-8 Wochen bis zu 4 h am Tag arbeiten. Danach den Urlaub abbauen und so nur 50% arbeiten und danach in Teilzeit mit 4h am Tag gehen.

    Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus der Reha mit einer Wiedereingliederung wirklich nicht vereinbar? Danke für eine Antwort. MfG Harry

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2024

      Hallo Harry, naja, das widerspricht sich in der Tag mit Ihrem Restleistungsvermögen. Wenn Sie auf die Rückkehr in den Vollzeitjob hinarbeiten, geht das schlecht mit der halben EM-Rente zusammen. Aber am Ende muss man sich das wie immer im Detail anschauen. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.

      • user
        Harry
        am 30.09.2024

        Hallo Herr Schulz, Danke für Ihre Antwort. Mein Ziel der Wiedereingliederung ist ja nicht die Vollzeitstelle, sondern eine Teilzeitstelle zumindest bis zur Gesundung. Sollte ich also vor Antragsstellung meinen Arbeitsvertrag auf 50% Teilzeit ändern lassen? Danke!

        MfG Harry

        • user
          Christian Schultz
          am 30.09.2024

          Solche Fragen können wir hier nicht im Forum klären. Da hängen zu viele Dinge dran. Lassen Sie sich bitte individuell beraten.

          • user
            Harry
            am 30.09.2024

            Ok, ich habe jetzt als SOVD-Mitglied einen Beratungstermin am 17.11.24 bekommen, wo die Details besprochen werden. Danke!

            • user
              Christian Schultz
              am 01.10.2024

              Sehr gut, ich wünsche Ihnen alles Gute!

  • user
    Brigitte
    am 12.08.2024

    Hallo,

    Wenn man eine Teil EM Rente bezieht, darf man 4 Std pro Tag, jedoch 6 Tage die Woche arbeiten oder darf man maximal an 5 Tagen die Woche arbeiten?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 12.08.2024

      Hallo Brigitte, es sind knapp unter 6 Stunden, die Sie täglich arbeiten dürfen. Und in der Woche knapp unter 30 Stunden.

  • user
    DANIEL Pfrang
    am 07.08.2024

    Hallo ich bin lkw Fahrer in vollzieht 49 Stunde Woche hatte am 15.9.22 einen Arbeitsunfall fiel 7 Wochen aus dann ging ich wieder arbeiten fuss ist immer wieder nach Belastung geschwollen nach mehreren Untersuchungen sagte mein Durchgangsarzt sowie die bg Klinik Frankfurt dass ich am Sprunggelenk operiert werden müsste sonst würde es Arthrose geben. Ich hatte einen bänderrid sowie Wasser im Knochen und einen knorbelschaden im Sprunggelenk ich bin 38 Jahre alt bin seit 23.2 krankgeschrieben wurde am 25.6 operiert es wurde der knorbelschaden operiert sowie die die nicht richtig zusammen gewachsen sind wieder zusammen genäht der Arzt meinte ich werde vor November nicht arbeiten können da ich lkw Fahrer bin wollte ich mich in meiner Krankenzeit weiterbilden zum kraftverkehrsmeister aber die BG lehnt es ab meine frage ob es möglich wäre in teilzeit überzugehen und Erwerbsminderungsrente zu beantragen gruss Daniel Pfrang würde mich auf eine Rückmeldung freuen würde auf 35 Wochenstunden reduzieren

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2024

      Hallo Daniel, in der Theorie spricht erst einmal nichts dagegen, das ist möglich. Sie sollten sich aber unbedingt persönlich beraten lassen, damit Ihnen keine finanziellen Ansprüche verloren gehen.

  • user
    Dimitrios
    am 18.07.2024

    Hallo, wenn man eine Teil-EM-Rente für 3 Jahre bewilligt bekommt und sich aus Deutschland abmeldet und ins EU Ausland auswandert und dort in Teilzeit arbeitet, kann man nach 2.5 Jahren eine Weiterbewilligung der Teil-EM-Rente beantragen oder wird sie blind abgelehnt, weil man sich aus Deutschland abgemeldet hat und im EU Ausland lebt?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2024

      Hallo Dimitrios, das weiß ich leider nicht. Fragen Sie bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder meinen Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung nach.

  • user
    Bettina
    am 01.06.2024

    Hallo,

    ich mache demnächst die Reha und möchte dann eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Ich habe vorher 30 h pro Woche gearbeitet, aber auf 4 Tage verteilt, also flexibel ca 7,5 bis 8h Stunden am Tag.

    Könnte ich nach der Reha eine Wiedereingliederung machen mit 6h, auf 5 Tage verteilt ( mein Arbeitsvertrag ist auf 30 h pro Woche) und gleichzeitig einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente stellen? Meine Ziel wäre es, nach Bewilligung die Arbeitsstunden weiter zu reduzieren, da ich 6h am Tag auf Dauer nicht schaffen werde.

    Viele Grüße

    Bettina

    • user
      Christian Schultz
      am 03.06.2024

      Hallo Bettina, ja - das geht. Was am Ende rauskommt, bleibt natürlich abzuwarten. Falls Probleme auftauchen, sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

      • user
        Bettina
        am 03.06.2024

        Super! Vielen Dank!

        Ich habe halt schon mehrfach gelesen, dass die DRV oder Krankenkasse dann sagen, dass man entweder Wiedereingliederung oder Rente beantragen kann - aber nicht beides.

        Ich möchte aber nicht so lange ganz aus dem Job sein, bis die DRV entscheidet. Das kann ja wohl Monate dauern.

        Viele Grüße

        Bettina

  • user
    Albert
    am 28.04.2024

    Hallo, wenn man Teil-Em-Rente erhält und Teilzeit Sozialversicherungspflichtig arbeitet, sammelt man ja Rentenpunkte. Bedeutet dass die ausgezahlte Teil-Em-Rente automatisch jedes Jahr steigt?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.04.2024

      Hallo Albert, Ihre Rentenansprüche steigen durch die Arbeit tatsächlich. Das merken Sie allerdings erst, wenn Sie eine Altersrente beziehen. Die EM-Rente erhöht sich nur durch die laufenden Rentenerhöhungen, von der alle Rentner profitieren.

      • user
        Kerstin
        am 10.08.2024

        Nein, die steigen leider nicht. Ich habe jedes Jahr 40.000 € dazu verdient, aber mit selbst mit diesem Betrag konnte ich meine geschenkten Punkte aus der Zurechnungszeit nicht toppen. Meine Altersrente wird in ein paar Jahren nicht mehr sein als das doppelte der Teil- Erwerbsminderungsrente. Und das wird bei fast allen so sein. Ihre Antwort ist also falsch.

  • user
    Ela
    am 30.03.2024

    Hallo Herr Schultz, habe die volle EMR erhalten und habe aber gleichzeitig eine Arbeitstelle in Aussicht. Wäre hier ein 538 EUR Arbeitsplatz sinnvoll oder kann ich mit der neuen Hinzuverdienstgrenze auch bis zu 1000 EUR im Monat verdienen?Dann würde ich immer noch unter den 18.500 EUR bleiben. Aber wäre das dann nicht schon wieder ein Midijob? 2, 5- 3 Std. Arbeitszeit. Ich müsste dem Arbeitgeber sagen, welches Arbeitsverhältnis ich eingehen möchte.

    Danke für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.04.2024

      Hallo Ela, die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente haben Sie schon richtig benannt. Noch wichtiger ist aber, dass Sie pro Tag unter drei Stunden Arbeitszeit bleiben. Sonst verlieren Sie die EM-Rente wieder.

  • user
    Petra
    am 26.03.2024

    Guten Tag,

    ich arbeite seit längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen 20 Stunden in der Woche. Eigentlich habe ich eine volle Stelle. Die Reduzierung der Arbeitsstunden ist jeweils für ein Jahr befristet und wird dann auf meinen erneuten Antrag jedes Mal wieder für ein Jahr verlängert. Die aktuelle Reduzierung der Arbeitsstunden läuft Ende Mai 2024 aus.

    Derzeit bin ich seit etwa zwei Jahren krankgeschrieben (postkommotionelles Syndrom und Post Vac - Syndrom nach Corona Impfung). Ich würde gerne eine Erwerbsminderungsrente beantragen und bin unsicher ob ich die Reduzierung der Arbeitsstunden erneut verlängern soll. Hat es einen Einfluss auf die Bewilligung einer Teilerwerbsminderungsrente ob ich während meiner Arbeitsunfähigkeit einen Vertrag über eine Teilzeitstelle oder eine volle Stelle habe? Die volle Stelle würde ich dann bei Bewilligung einer Teilerwerbsminderungsrente natürlich entsprechend reduzieren, da ich auch nach Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht in Vollzeit arbeiten kann.

    Vielen Dank im voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 27.03.2024

      Hallo Petra, ob Sie eine EM-Rente erhalten (volle oder halbe) hängt am Ende immer von den Berichten Ihrer Ärzte und der letzten Untersuchung beim DRV-Gutachter ab. Sie sollten die Entscheidung, ob Sie diesen Antrag auf Teilzeit stellen, also nicht vom Rentenantrag abhängig machen.

  • user
    Martina
    am 24.03.2024

    Hallo Herr Schultz,

    eigentlich bin ich so ein von Ihnen beschriebener klassischer Fall - aus gesundheitlichen Gründen bin ich schon seit Jahren auf Teilzeit gegangen. Aber mit einem Unterschied: Ich bin vor rund 1,5 Jahren schwer erkrankt, seitdem AU und im Krankengeldbezug, kurz vor der Aussteuerung und gerade dabei, meinen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Ich hoffe jedoch, in den nächsten Monaten gesundheitlich wieder so weit auf die Beine zu kommen, dass ich mir wieder eine neue Teilzeitstelle suchen kann (in den alten Job möchte ich nicht zurück, obwohl der Arbeitsvertrag noch besteht). Ich stelle meinen Rentenantrag also nicht aus der Berufstätigkeit heraus, sondern aus dem Krankenstand. Wäre es da schädlich, während der Antragsbearbeitung wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen? Müsste ich befürchten, dass das aus Sicht der DRV als Ausschlusskriterium für die Anerkennung einer (teilweisen) Erwerbsminderung bewertet wird?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2024

      Hallo Martina, wenn Sie wieder anfangen zu arbeiten, kann sich das natürlich auf Ihren Antrag zur EM-Rente auswirken. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich zeitnah persönlich beraten lassen. Dann kann man sich Ihre individuelle Situation genauer anschauen.

  • user
    Dirk
    am 29.07.2023

    Hallo Herr Schultz,

    Ich bin 57 Jahre alt, in der Reha und werde mit der Empfehlung für den Antrag einer Teilerwerbsminderungsrente (3-6 Std für den jetzigen Beruf und für den allg.Arbeitsmarkt entlassen.

    Ich habe einen GdB von 80 und arbeite in Vollzeit im 41 Arbeitsjahr.

    Das Krankengeld läuft noch bis Ende März 24. Ich werde wohl als arbeitsunfähig entlassen und möge nach der Entlassung am Heimatort eine Erwerbsminderungsrente stellen.

    Bekomme ich nach der Entlassung der Reha unproblematisch weiter Krankengeld und falls der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen sollte, bekomme ich dann weiter Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

    Besten Dank und lG

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Dirk, solange Sie krankgeschrieben aber nicht erwerbsgemindert sind, erhalten Sie - auf Antrag - nach der Reha auch noch Krankengeld. Das bekommen Sie auch nach einer Kündigung erst einmal weiter.

  • user
    Martin Wittmann
    am 26.06.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin 46 Jahre alt und leide seit Mitte 2019 an Fibromyalgie plus Depressionen, habe deswegen schon eine Arbeitsstelle verloren und eine aufgeben müssen.

    Bin seit Anfang 2020 abwechselnd Krankgeschrieben oder beim Arbeitsamt.

    2021 war ich auf einer fünf wöchigen Psychosomatischen Reha die keine Besserung brachte und ich mit mehr als 6 Stunden belastbar und als arbeitsunfähig (krangeschrieben) entlassen wurde.

    Mein im Februar 2022 gestellter Antrag auf EM wurde abgelehnt und ist aktuell im Widerspruchsverfahren.

    Im Mai 2022 wurde ich ausgesteuert und bin seither in Alg1/Alg2.

    Da ein laufendes Rentenverfahren läuft, zahlt das Arbeitsamt ja nur die Grundsicherung und weitere Leistungen muss die DRV übernehmen. Vom Sachbearbeiter der Arbeitsagentur wurde mir nun gesagt, dass ich für die Leistungen, bei den Unterlagen der DRV, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen/ankreuzen muss.

    Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, ist mit Leistungen z.T.A. etwas anderes gemeint und ich damit eine Reha Phase II beantragt habe die mittlerweile mit 6 Wochen bewilligt wurde.

    Da mein Vater teilweise auf meine Hilfe angewiesen ist, kann ich nicht 6 Wochen auf einer Stationären Reha verbringen.

    Danach was ich unteranderen in der Fibromyalgie-Gruppe so höre und bei meinen eigenen Erfahrungen denke ich, dass mir die Reha sowieso eher nichts bis evtl. Negatives für die EM bringt.

    Mein Ziel ist die Teil-EM und ich bewerbe mich seit einiger Zeit auf Teilzeitstellen, da ich mich grundsätzlich in der Lage sehe in 20-25 Std zu arbeiten. Da wäre eine 6 wöchige Reha ebenfalls ein Problem wenn ich nicht an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann.

    Kann ich den Antrag auf diese Reha bzw. Leistungen z.T.A. wieder zurücknehmen oder muss ich dann evtl. negative Folgen für den EM-Antrag befürchten?

    Ist so eine Reha nicht sowieso unnötig wenn ich einen Teilzeitjob ausüben kann/würde?

    Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, sollte eine Teilzeitstelle irgendwo postitiv einer Teil-EM gegenüber stehen?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.06.2023

      Hallo Martin, abschließend können wir diese Frage hier im Forum nicht klären. Da empfehle ich Ihnen dringend eine persönliche Beratung.

      Grundsätzlich ist es aber so, dass die Arbeitsagentur Sie nach der Aussteuerung zu einer Reha auffordern muss. Zumindest wenn die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift. Es ist schwer, diese zu verhindern. Wenn - dann brauchen Sie etwas Schriftliches von Ihrem Arzt. Denn Ihre Gesundheit sollte immer vorgehen.

      • user
        Martin Wittmann
        am 27.06.2023

        Um eine Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich in meinem Fall nicht.

        Der Medizinsche Dienst entschied das ich dem Arbeitsmarkt (mit einigen Einschränkungen) zur Verfügung stehe.

        • user
          Karin
          am 02.07.2023

          Mir geht es genauso. Man kann sich trotzdem noch Krankschreiben lassen, auch wenn der MD was anderes sagt und du erhälst trotzdem dein ALG 1.

          Vg Karin

  • user
    Tödter
    am 08.05.2023

    Moin,moin

    Ich werde im Juli ausgesteuert.

    Hatte schon eine Reha die total schief gelaufen ist.

    Bin wegen Depressionen krankgeschrieben bei der Reha wurde es noch schlimmer und dann der Chefarzt man soll gefälligst mit sein arsch hochkommen und wieder arbeiten gehen, kann ja nicht angehen das man schon solange zu Hause ist und trotzdem nicht in Gange kommt.

    Habe mich bei der Rentenversicherung über den Chefarzt beschwert. Eine Mitarbeiterin von der Rentenversicherung hat meine Email einfach an die Rehaklinik weitergeschickt, durfte nochmal hoch und da war was los. Da ich zu den Therapeuten kein Vertrauen mehr hatte und es schlimmer geworden ist habe ich die Reha abgebrochen.

    Jetzt haben die mir eins reingewürgt das ich mehr als sechs Stunden arbeiten kann, bloß leider weiß ich nicht wie ich es machen soll kann mich nicht konzentrieren fahre teilweise kein Auto und kriege Panik wenn ich alleine irgendwo hin soll.

    Habe leider erst nächsten Monat ein Termin beim SoVD

    • user
      Christian Schultz
      am 09.05.2023

      Hallo, das ist natürlich eine extrem belastende Situation. Aber Ihr Krankengeld läuft ja noch bis in den Juli, daher kommt das mit dem Termin in einem Monat bei meinen Kollegen gut hin.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute, die Kollegen bekommen das mit Ihnen zusammen sicherlich in den Griff.

  • user
    Sabine Rast
    am 14.04.2023

    Ich werde Mitte Juni von der Krankenkasse ausgesteuert, da ich wegen einer fortschreitenden, unheilbaren neurologischen Erkrankung seit nun mehr als einem Dreivierteljahr krank geschrieben bin. Die Krankenkasse empfiehlt mir, einen Rentenantrag zu stellen. Und beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld zu beantragen. Ich habe seit 2016 von Vollzeit auf Teilzeit reduziert aus gesundheitlichen Gründen. Zuletzt habe ich 25 Stunden pro Woche im Homeoffice gearbeitet. Habe starke Wirkungsschwankungen der Medikamente. Arbeit ist derzeit nicht möglich.

    Ich bin mit den behördlichen Dingen total überfordert. Was muss ich tun, was zuerst beantragen Wer hilft mir beim Rentenantrag? Wieviel habe ich zu erwarten? Ich bin Mitglied beim Sovd.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2023

      Hallo Sabine, als SoVD-Mitglied sollten Sie sich dann einfach an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort können meine Kollegen Ihnen alle Fragen beantworten und ggfs. bei den Anträgen helfen.

  • user
    Waltraud Grotheer
    am 30.03.2023

    Moin. Ich arbeite seit 18 Jahren in Teilzeit. Dazu habe ich mich aus gesundheitlichen Gründen entschieden. Doch meine 20-Stundenwoche schafft mich. Wenn ich nach fünf Stunden Arbeit nach Hause komme, brauche ich eine lange Pause, oft auch eine halbe Stunde Schlaf. Mein GdB ist noch unter 50%. Befürchte, dass eine Höhersetzung abgelehnt werden wird, da ich nächstes Jahr regulär in Rente gehen kann. Wäre da eine halbe Erwerbsminderungsrente möglich? Ach ja, bin häufig arbeitsunfähig geschrieben.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Waltraud, grundsätzlich kann hier eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung möglich sein. Ich empfehle Ihnen in dieser Frage aber eine persönliche Beratung, weil man schauen muss, was finanziell für Sie am sinnvollsten ist.

  • user
    Klaus Mahn
    am 30.03.2023

    Arbeite nur noch 4 Stunden am Tag und bekomme eine teilerwerbsminderungsrente die läuft aber nächstes Jahr ab. Immer wieder bin ich zwischendurch krankgeschrieben weil selbst die 4 Stunden zu viel werden auf Dauer. Wie stelle ich denn einen verlängerungsantrag auf weitere teilerwerbsminderungsrente?

    Werde im Mai 57Jahre alt und bin zu 50% schwerbehindert und noch zu jung für die normale Rente?

    Wer kann mir helfen???

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.