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Krankengeld bei Sperre zum Arbeitslosengeld

Aktuelles Armut Gesundheit

Selbst wenn der Arbeitsvertrag bereits beendet ist, kann man weiterhin Krankengeld beziehen. Das kommt sogar sehr häufig vor. Wie aber ist es, wenn bei der Arbeitsagentur eine Sperre besteht?

Krankengeld bei Sperre zum Arbeitslosengeld

Beim Sozialverband SoVD sprechen wir jeden Tag mit Menschen, die schwer krank geworden sind und deswegen Krankengeld erhalten. In den allermeisten Fällen handelt es sich um Menschen, die aus der Arbeit heraus erkranken. Es besteht also ein aktueller Arbeitsvertrag, der Chef leistet sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung - und im Anschluss muss die Krankenkasse das Krankengeld überweisen.

Aber - auch wenn Sie momentan ohne Job sind, können Sie Krankengeld beziehen. Und zwar in zwei unterschiedlichen Szenarien.

Krankengeld im Arbeitslosengeld

Es kann passieren, dass Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, während Sie langfristig krank sind. Vielleicht sind Sie noch nicht lange in der Firma - und der Arbeitsvertrag war befristet. Erkranken Sie in dieser Situation schwer, muss die Firma zunächst ganz normal das Gehalt weiterzahlen. Maximal für sechs Wochen. Anschließend gibt es Krankengeld.

Der Anspruch auf Krankengeld beträgt 78 Wochen. Wenn diese noch nicht ausgeschöpft sind, wird das Krankengeld auch dann weiter gezahlt, wenn Sie inzwischen offiziell ohne Job sind. Also über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus.

Wichtig: Die Höhe des Krankengeldes ändert sich nicht. Die Krankenversicherung überweist es in gleicher Höhe wie vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrages.

Das gleiche Prozedere spielt sich ab, wenn Sie gekündigt werden. Viele Arbeitgeber versuchen, dauerhaft arbeitsunfähige Angestellte loszuwerden. Erhalten Sie die Kündigung, und Ihre Krankschreibung läuft über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, zahlt die Kasse weiter Krankengeld.

Und selbst wenn Sie selbst die Kündigung einreichen, können Sie Krankengeld erhalten. Achten Sie aber unbedingt darauf, einen wichtigen Grund anzugeben - sonst droht eine Sperre bei der Arbeitsagentur. Zu diesem Punkt kommen wir gleich noch einmal zurück.

Arbeitslos und krank

Natürlich kann man auch ohne Job schwer krank werden. Das ist das zweite Szenario, in dem der Anspruch auf Krankengeld entstehen kann.

Korrekt läuft das so: Sie beziehen Arbeitslosengeld und lassen sich krank schreiben. Denn auch die Arbeitsagentur muss über Ihre Krankmeldung informiert werden - so, als ob Sie noch im Job wären. Das Arbeitslosengeld erhalten Sie dann trotz Krankheit maximal 42 Tage lang. Also genau wie bei der gesetzlichen Entgeltfortzahlung.

Anschließend ist die Arbeitsagentur raus, Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Also auch so, als ob Sie in einer Firma angestellt wären. Der Unterschied macht sich nun in der Höhe bemerkbar: Denn das Krankengeld wird nicht auf Basis Ihres letzten Gehalts im Job berechnet. Nein, das Krankengeld ist nun genauso hoch wie das zuvor bezogene Arbeitslosengeld.

"Während einer Sperre bei der Arbeitsagentur bekommen Sie auch kein Krankengeld!"

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Wenn Sie zurzeit allerdings eine Sperre beim Arbeitsamt durchzustehen haben, zahlt die Krankenkasse auch kein Krankengeld. Falls Sie selbst also ohne wichtigen Grund - und ohne vorherige Beratung - Ihren Arbeitsvertrag beendet haben und deswegen eine Sperre abbrummen müssen, stehen Sie ohne Geld da. Zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Und in dieser Zeit auch kein Krankengeld.

Aber: Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. Auch während der Sperre.


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