Direkt zu den Inhalten springen

Krankengeld nach Kündigung: Bekomme ich Geld bei Arbeitslosigkeit?

Behinderung Armut Gesundheit

Eine Kündigung des Arbeitgebers ist zu jedem Zeit problematisch. Noch schwieriger wird es, wenn zusätzlich gesundheitliche Probleme bestehen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit gar nicht arbeiten können – und deswegen jetzt Krankengeld benötigen. Doch wann gibt es diese Lohnersatzleistung überhaupt? Welche Behörde ist zu welchem Zeitpunkt der richtige Ansprechpartner? Unsere Übersicht zum Krankengeld nach dem Verlust des Jobs.

Krankengeld nach Kündigung - bekomme ich auch Geld bei Arbeitslosigkeit

Job verloren und Krankengeld – wann habe ich Anspruch?

Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat im Krankheitsfall zunächst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung. Normalerweise bis zu sechs Wochen lang. Erst nach diesem Zeitraum stellt sich die Frage nach dem Krankengeld. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Möglich ist folgendes Szenario: Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und erkranken über einen längeren Zeitraum. Ihr Hausarzt schreibt Sie krank. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis jetzt ausläuft, muss Ihre Versicherung Ihnen trotzdem Krankengeld zahlen. Möglich ist auch, dass Ihr Chef noch einige Wochen mit dem normalen Gehalt dran ist. In diesem Fall wäre die Krankenkasse erst im Anschluss an der Reihe und müsste Ihnen das Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung überweisen.

Job verloren und Krankengeld – wann habe ich Anspruch?

Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat im Krankheitsfall zunächst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung. Normalerweise bis zu sechs Wochen lang. Erst nach diesem Zeitraum stellt sich die Frage nach dem Krankengeld. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Möglich ist folgendes Szenario: Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und erkranken über einen längeren Zeitraum. Ihr Hausarzt schreibt Sie krank. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis jetzt ausläuft, muss Ihre Versicherung Ihnen trotzdem Krankengeld zahlen. Möglich ist auch, dass Ihr Chef noch einige Wochen mit dem normalen Gehalt dran ist. In diesem Fall wäre die Krankenkasse erst im Anschluss an der Reihe und müsste Ihnen das Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung überweisen.

Wichtig: Krankengeld gibt es zwar bis zu 78 Wochen lang. Aber nur, wenn Sie in dieser Zeit auch lückenlos krankgeschrieben sind. Endet die Krankmeldung, müssen Sie spätestens am darauf folgenden Werktag zum Arzt und sich eine sogenannte Folgebescheinigung ausstellen lassen. Falls Sie das versäumen, muss die Kasse für diesen Zeitraum nicht mehr zahlen. Zwar wird das Krankengeld mit einer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder aufgenommen – aber nur wenn sich der Versicherungsstatus in der Zwischenzeit nicht verändert hat. Vermeiden Sie bei der Zahlung von Krankengeld also unbedingt jegliche Lücke im Verlauf der Krankschreibung.

Krankmeldung erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses: Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

Doch wie ist die Lage, wenn Ihre Krankheit erst aktenkundig wird, nachdem Ihr Arbeitsvertrag beendet wurde? Falls Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und jetzt erkranken, weisen Sie dies mithilfe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach. Diese müssen Sie innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt einreichen. Jetzt erhalten Sie das sogenannte „Kranken-Arbeitslosengeld“. Dieses entspricht der Höhe nach Ihrem Arbeitslosengeld und läuft genau wie die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen.

Wenn Sie anschließend immer noch an derselben Krankheit laborieren, übernimmt wieder die Krankenkasse – genauso wie Sie es schon aus der Perspektive des Arbeitnehmers kennen.

„Wer bei Bezug von Arbeitslosengeld erkrankt, bei dem bezieht sich die Krankmeldung auf jede zumutbare Tätigkeit. Anders im Angestelltenverhältnis: Hier ist die konkrete Tätigkeit im Job relevant!“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Ist das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausgelaufen, besteht unter Umständen wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wichtig ist, dass Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest theoretisch verfügbar sind. Mehr dazu in diesem Beitrag über die Zeit nach der Aussteuerung.

Sperre beim Arbeitsamt: Gibt es jetzt Krankengeld?

Anders verhält es sich, wenn nach dem Verlust des Arbeitsplatzes eine Sperre beim Arbeitsamt entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kündigung von Ihnen ausging. Werden Sie jetzt krank, haben Sie keinen Anspruch auf „Kranken-Arbeitslosengeld“. Der Hintergrund: Eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur hält maximal zwölf Wochen an. In dieser Zeit bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld. Und auch wenn Sie krank sind, gehen Sie leer aus. Bis zum Ablauf der Sperre erhalten Sie weder Kranken- noch das normale Arbeitslosengeld.

Fazit: Krankengeld auch nach der Kündigung möglich

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei länger anhaltenden gesundheitlichen Problemen Krankengeld. Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld muss die Kasse nach sechs Wochen zahlen. Beachten Sie bitte, dass der Begriff von Arbeitsunfähigkeit in diesem Fall für den allgemeinen Arbeitsmarkt gilt. Hier sind die Voraussetzungen also deutlich strenger als für Betroffene mit gültigem Arbeitsvertrag. Denn für Angestellte ist allein wichtig, dass sie ihre im individuellen Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit nicht mehr ausfüllen können. Schon dann gilt Arbeitsunfähigkeit.

Die bevorstehende "Aussteuerung" und die Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (382)

  • user
    Mike
    am 14.05.2024

    Hallo Herr Schultz,

    Ich habe folgende Frage: Wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, z.B. mit dem Ausstieg zum 31.12.24 mit Auszahlung zu dem Datum, vorher aber krank bin (Z.b. ab Oktober) und mich einer Krebs-Therapie unterziehe und nach dem Ausscheiden weiter sehr lange krankgeschrieben bin, wie verhält sich das mit Krankengeld? Ich habe herausgefunden, das ich beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von 3,75 Monaten habe und weitere 8,25 Jahre (insgesamt 12 Monate) mein Arbeitslosengeld ruht. Weil ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, wird die Abfindung auch auf die Beiträge umgerechnet, d.h. Ich muss 12 Monate den Max. Betrag inkl. Arbeitgeberanteil zahlen (über 900€). Jetzt meine Frage, wie lange bekomme ich kein Krankengeld, die 3,75 Monate der Sperrfrist, oder 12 Monate, solange auch das ALG ruht? Und was ist, wenn ich die 72 Monate Krankengeld voll in Anspruch nehme, habe ich danach noch Anrecht auf die max. Zeit des Arbeitslosengeldes (15 Monate - 3,75 Monate Sperrfrist? Noch zur Info, ich bin weit über 30 Jahre im Betrieb, habe eine Schwerbehinderung und bin 55 Jahre alt! D.h. Ich habe eine sehr lange Kündigungsfrist von min. 18 Monaten

    Vielen Dank

    Mike

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2024

      Hallo Mike, das ist eine sehr individuelle Situation, die wir hier im Forum nicht auflösen können. Dazu muss man sich Zeit nehmen und Ihre persönliche Situation näher kennen. Wenden Sie sich dafür gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Nicole Fritzsche
    am 25.04.2024

    Guten Tag Herr Schulz,

    ich lese bereits seit 30 Minuten die Kommentare und würde gerne selbst ein Problem schildern.

    Ich wurde am 15.04.24 zum 15.05.24 gekündigt, Kündigung unwirksam (mehr als 1 Jahr dort angestellt und mehr als 10 Mitarbeiter), Anwalt hat schon eine Kündigungsschutzklage angeordnet, Gerichtstermin erst am 06.06.24.

    Natürlich nimmt mich das ganze sehr mit da ich meinen Job gerne gemacht habe und sehr überrascht war von heute auf morgen gekündigt zu werden.

    Meine Frage nun:

    Ich habe mich am 16.04. direkt arbeitssuchend zum 16.05 gemeldet, jetzt geht es mir aber wirklich psychisch nicht gut und ich würde mich lieber erstmal für ein paar Wochen krankschreiben lassen da ich so derzeit nicht mehr arbeiten kann bzw. mich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann.

    Wie sieht es mit Krankengeld aus? Wenn ich jetzt über den 15.05.24 hinaus krankgeschrieben bin, bekomme ich dann Krankengeld trotz arbeitssuchend Meldung beim Arbeitsamt (Berechnet vom jetzigen Gehalt)? Oder wird das Krankengeld schon vom Arbeitslosengeld 1 ,was ich ja dann normalerweise erhalten würde, abgezogen??

    Ich bedanke mich schon einmal für eine Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2024

      Hallo Nicole, in den ersten Wochen erhalten Sie bei einer Krankschreibung erst einmal Lohnfortzahlung. Wenn der Arbeitsvertrag beendet ist, muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Die Höhe hängt von Ihrem letzten Gehalt ab.

  • user
    Steinhauser
    am 26.02.2024

    Guten Tag Herr Schultz,

    vielen Dank für die interessanten Informationen im Artikel und den Kommentaren.

    Ich habe auch eine Frage:

    Mein Vater (62 Jahre) ist seit April 23 krankgeschrieben und bezieht aktuell noch Krankengeld. Bedingt durch die diagnostizierte KHK Erkrankung (Herz) hat der Arzt und die Reha bescheinigt, dass er seinen Beruf im Lager nicht mehr ausüben kann. Aktuell ist er noch generell krankgeschrieben, da es ihm noch nicht richtig gut geht und ebenso weitere Arzttermine zur Abklärung anstehen.

    Grundsätzlich möchte mein Vater noch arbeiten, wenn es ihm wieder gut geht - in welchem Beruf ist allerdings noch unklar. Fest steht nur, dass es in der bisherigen Firma keine Zukunft für ihn gibt - es kann ihm dort keine andere passende Stelle angeboten werden.

    Der AG hat bisher noch keine Kündigung ausgesprochen.

    Nun sind wir an dem Punkt "Eigenkündigung auf ärztlichen Rat". Hierzu sagt uns aber die Krankenkasse, dass wir zeitnah kündigen sollen und das Arbeitsamt sagt uns, dass wir mit der Kündigung noch warten sollen, da mein Vater noch krank geschrieben ist.

    Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage bzw. Frist?

    Wir möchten natürlich vermeiden, dass uns die Krankenkasse im Nachhinein Probleme macht oder eventuell Geld zurückverlangt.

    Zudem erhält mein Vater auch für jeden weiteren Monat im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf weitere Urlaubstage.

    Vielen Dank für ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.02.2024

      Hallo, ich kann und darf Ihnen hier im Forum keine individuelle Strategie vorschlagen. Das wäre auch unseriös, weil man sich die Lage Ihres Vaters genauer anschauen müsste.

      Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass er überhaupt nicht kündigen muss. Auch wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Vater Arbeitslosengeld erhält, ruht der Arbeitsvertrag. Es gibt nur wenige Situationen, in denen eine Kündigung überhaupt sinnvoll wäre.

  • user
    Birgit Postulart
    am 22.02.2024

    Guten Tag Herr Schulz,

    auch ich (60 J) habe eine Frage zum Thema Krankengeld. Volgender Sachverhalt:

    Bis 22.03.2023 erhielt ich Krankengeld. Laut Schreiben der KK war für diese Erkrankung die Blockfrist vom 30.09.2020 - 29.09.2023 maßgeblich.

    Vom 23.03.2023 - 30..09.2023 bekam ich dann ALG1.

    Seit dem 01.10.2023 habe ich einen Arbeitsvertrag, welcher mir heute zum 06.03.2023 fristgerecht (während der Probezeit) gekündigt wurde.

    Seit dem 09.01.2024 bin ich ununterbrochen AU - aktuell bis 21.03.2024.

    Lohnfohrtzahlung habe ich bis gestern (21.02.2024) erhalten.

    Steht mir Krankengeld zu? Wenn ja, muss ich dieses selbst beantragen? (Die KK hat sich bisher nicht bei mir gemeldet.)

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus

    Birgit P.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2024

      Hallo Birgit, wir können hier im Forum keine individuellen Beurteilungen abgeben. Schon gar nicht, ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Nach Ihren Schilderungen ist die Blockfrist bereits abgelaufen. Das würde also passen. Aber wie Sie oben im Beitrag lesen können, müssen ja noch andere Kriterien erfüllt sein. Das können wir hier nicht klären, da sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

      • user
        Birgit
        am 23.02.2024

        Danke für die schnelle Rückmeldung.

  • user
    Haydar
    am 03.02.2024

    Hallo Christian,

    ich bin aktuell krank und befinde mich in der Kündigungsfrist bis zum 29.02.24. Wenn ich alles richtig verstehe, erhalte ich am dem 01.03. Krankengeld (Ansatz: Höhe des Gehalts).

    Ich habe mich bereits zum 01.03.24 Arbeitslos gemeldet. Ist das ein Fehler, wird dadurch des Krankengeld gemindert, auf Höhe des ALG I, oder war das richtig?

    Ab wann genau muss ich mich, trotz Krankheit und Krankengeld, Arbeitslosmelden?

    Soll ich die Arbeitslosmeldung wieder zurücknehmen, solange das Krankengeld ausgezahlt wird?

    Beste Grüße und vielen Dank für die Antwort

    Haydar

    • user
      Christian Schultz
      am 05.02.2024

      Hallo Haydar, Sie müssen sich bei der Arbeitsagentur melden, das war schon richtig.

      Ob Sie nun direkt nach dem 29.02. Krankengeld oder erst einmal Arbeitslosengeld erhalten, hängt davon ab, wie lange die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber noch läuft.

      • user
        Haydar
        am 05.02.2024

        Hallo Christian,

        vielen Dank für die Antwort. Die Lohnfortzahlung endet mit dem 29.02. da hier auch die Kündigungsfrist abgelaufen sein wird. Ich gehe also stark von Krankengeld aus.

  • user
    Jörg O
    am 29.01.2024

    Beziehe noch bis Ende Juni im Krankengeld.

    Wenn mich mein Arbeitgeber jetzt Kündigen würde, würde nach ablauf der Kündigungsfrist dann schon die Zeit auf das Arbeitlosengeld

    angerechnet? Oder läuft die Zeit des Arbeitslosengeldes erst nach Ende des Krankengeldes?

    Hoffe ich habe es verständlich beschrieben

    MFG

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2024

      Falls Sie weiter krank geschrieben werden, läuft das Krankengeld bis Juni weiter. Erst im Anschluss beginnt das Arbeitslosengeld.

  • user
    Elocin
    am 22.01.2024

    Hallo ich habe seit dem 15.11.2023 eine neue Arbeit begonnen wurde aber zum 01.12 23 krankgeschrieben und bin bis auf weiteres auch noch krank mein Arbeitgeber wo ich mich ja in der Probezeit befinde hat mich von der Krankenversicherung zum 30.12 23 abgemeldet ohne dass ich bis dahin eine Kündigung erhalten habe die Kündigung habe ich am 18.01 24 nun erhalten mit Ablauf zum zweiten Februar 2024 die Krankenkasse fordert seit meiner Krankmeldung bei dem Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung für die Lohnfortzahlung Berechnung ein was aber nicht vom Arbeitgeber erfüllt wird nun meine Frage bin ich weiterhin krankenversichert obwohl der Arbeitgeber mich schon abgemeldet hat bevor eine Kündigung ausgesprochen wurde

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Hallo, wenn alles normal läuft, sind Sie auch nach der Kündigung noch krankenversichert - und zwar über den Bezug von Krankengeld.

      Ihren speziellen Fall können wir hier im Forum jedoch nicht prüfen. Lassen Sie sich bitte individuell beraten, den SoVD gibt es ganz Deutschland.

      • user
        Elocin
        am 22.01.2024

        Danke für die schnelle Antwort meine weitere Frage wäre was kann ich tun bzw die Krankenkasse tun weil der Arbeitgeber diese benötigten berechnungsformulare nicht zusendet

  • user
    Oliver Schulz
    am 07.12.2023

    Hallo Herr Schultz,

    meine Schwester hat im September ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.12.23 gekündigt. Bevor sie sich jedoch zwischen 2-3 Möglichkeiten entschieden hatte und sich auf eine neue Arbeitsstelle festlegen konnte, erkrankte sie schwer. Sie ist seit dem 23.11.23 krank geschrieben und wird sicherlich noch 3-4 Monate oder gar länger ausfallen.

    Ab dem 04.01.2024 würde sie eigentlich Krankengeld beziehen, wenn sie noch in ihrer alten Firma beschäftigt gewesen wäre. So endet aber ihr Arbeitsverhältnis am 31.12.23 und wir fragen uns, ob sie nun trotzdem einen Anspruch auf Krankengeld oder nicht?

    Die Krankenkasse hat ihr dazu geraten, sich ab dem 01.01.24 im Rahmen der Familienversicherung über ihren Ehemann mitversichern zu lassen, weil sie ab dem 01.01.24 keine KV mehr hat. Eine Arbeitslosenmeldung ist zwar erfolgt, aber selbstverständlich erhält sie eine 3-Monats-Sperre wegen der Selbstkündigung.

    Vielleicht können Sie uns ja einen Tipp geben?!

    Viele Grüße

    Oliver

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2023

      Hallo Oliver, da sollten Sie nochmal einen Experten draufgucken lassen. Wenn Ihre Schwester bereits seit Ende November krankgeschrieben ist, sollte sie eigentlich unmittelbar nach Auslaufen des Arbeitsvertrages Anspruch auf Krankengeld haben. Aber wie gesagt: Das muss man sich in Ruhe anhand der Unterlagen anschauen.

  • user
    Stefan
    am 12.11.2023

    Hallo Herr Schultz, ich bin über einen Aufhebungsvertrag (zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung, die Firma wurde von einer anderen übernommen) aus dem Unternehmen ausgeschieden. Vor Ablauf der Kündigungsfrist bin ich krank geworden, die Firma zahlte natürlich nur bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses Lohnfortzahlung ( 6 Wochen nicht ausgeschöpft). Danach erhielt ich von der Krankenkasse bis jetzt Krankengeld, bin auch durchgehend (lückenlos) krankgeschrieben. Beim Arbeitsamt habe ich mich damals vorgestellt, man teilte mir mit dass ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit derzeit keinen Arbeitslosengeldantrag stellen kann. Die Krankenkasse zahlt seit April 23 Krankengeld und hat mich jetzt angeschrieben (ohne Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit oder ähnliches):

    Inhalt des Schreibens:

    Ich hätte die Krankenkasse ja darüber informiert, dass mein Beschäftigungsverhältnis Ende 03/23 geendet hat. ( Die erste Info kam aber vom ehem. Arbeitgeber an die Krankenkasse). Diese Info hat die Kasse schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehabt.

    Krankengeld würde ich deshalb bis zum 17.11.23 erhalten. Dies wäre der Tag, an dem meine aktuelle Krankmeldung endet.

    Ich solle mich bitte so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

    Die Agentur für Arbeit würde mich bei der Arbeitsplatzsuche unterstützen. Eine berufliche Neuorientierung könnte mir dabei helfen, meinen Gesundheitszustand zu stabilisieren. Beigelegt ist noch ein Infoblatt "Info für Bedienerinnen und Bezieher von Entgeltersatzleistung- Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit. U.a. endet dieses Schreiben damit "Wir empfehlen Ihnen dringend, sich spätestens am ersten Arbeitstag NACH DEM ENDE DER ARBEITSUNFÄHIGKEIT bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Legen Sie dort bitte dieses Schreiben vor.

    Laut meinem Arzt bin ich weiter AU.

    Der maximale Krankengeldzeitraum ist nicht ausgeschöpft und es ist auf der letzten Krankmeldung auch nichts mit "Endbescheinigung" angekreuzt oder ähnliches.

    Aufgrund Multimorbidität und den entsprechenden Auswirkungen wurde mir vor nicht allzu langer Zeit ärztlicherseits vorgeschlagen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen. Davon weiss die Krankenkasse aber sicher nichts.

    Ich habe einen anerkannten GdB von 100 (ich weiß, dass das für die Erwerbsunfähigkeit nichts bedeuten muss).

    Kann mich die Krankenkasse mit diesen paar Zeilen (mehr steht inhaltlich nicht drin) "aussteuern"? Damals hieß es (telefonisch Krankenkasse), dass ich bei anhaltender AU maximal 78 Wochen Krankengeld erhalten kann (abzgl. der Lohnfortzahlungszeit durch den ehemaligen Arbeitgeber). So schnell kann ich nun keinen Erwerbsunfähigkeitsantrag stellen (sollte die Krankenkasse Recht haben). Müsste ich zum Arbeitsamt, so würde also keine Nahtlosigkeitsregelung greifen und ich kein Arbeitslosengeld bekommen.

    Ich habe mit dieser namhaften Krankenkasse früher bereits mehrfach Ärger gehabt, sie hat dann immer nach längerem Streit "Fehler" eingeräumt.

    Getan hat sich damals (anderer Fall) etwas, als ich mich bei der Aufsichtsbehörde beschwert habe.

    Ich habe jetzt Widerspruch gegen dieses Schreiben eingelegt. Ich überlege ob dies nicht ein Trick ist, um mich dazu bewegen den Anspruch auf Krankengeld zu verwirken. . Kein Hinweis auf Aktivitäten des Medizinischen Dienstes oder sonst eine fundierte Begründung warum das Krankengeld genau "endet". Dass es endet ist auch so nicht eindeutig im Schreiben ausgedrückt.

    Der Brief wurde am Freitag abgeschickt, so dass ich mich übers Wochenende mit der Unklarheit, was dies zu bedeuten hat, quäle.

    Bitte um Ihre Einschätzung des Sachverhaltes. Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 13.11.2023

      Hallo Stefan, ohne Ihre Unterlagen einzusehen, kann man hier keinen rechtssicheren Tipp geben. Ich verstehe auch nicht, warum das Krankengeld nun enden soll - die 78 Wochen sind ja noch lange nicht um. Da sollten Sie sich unbedingt und zeitnah individuell beraten lassen - zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Heike
    am 07.11.2023

    Hallo Herr Schulz,

    ich bin bis zu meiner Kündigung zum 31.12.2023 freigestellt und ab dem 01.01.2024 arbeitslos. Ich war zuvor lange krankgeschrieben (EWM ist beantragt), Krankengeldzahlungen stehen mir noch für ca. 16 Wochen zu. Sehe ich das richtig, dass ich mich jetzt 6 Wochen vor Ende meines Arbeitsvertrages krankschreiben lassen sollte, um für die letzten Wochen Krankengeld zu erhalten, welches auf meinem Lohn basiert? Ungern würde ich schon ab Januar in Krankengeld in Höhe des ja wesentlich niedrigeren Arbeitslosengeldes rutschen.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2023

      Hallo Heike, theoretisch reicht es auch, wenn Sie sich kurz vor Ende des Arbeitsvertrags krankschreiben lassen und dann ins Krankengeld gehen. Aber Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen - man muss ich die komplette Situation anschauen.

  • user
    Jennifer D.
    am 03.11.2023

    Hallo ich hätte folgende Frage:

    Ich habe zum 31.12.2022 gekündigt, also mein Arbeitsverhältnis selbst beendet, habe es aber versäumt mich frühzeitig Arbeitslos zu melden, da ich sowieso von einer Sperre von 3 Monaten ausging in der ich mich neu bewerben wollte (als Erzieherin bestanden hier in meinen Augen genug Möglichkeiten)

    Mein Problem nun ich bin am 3.1.2023 die Kellertreppe runtergefallen und habe mir den Oberschenkel zertrümmert (die Heilung dauert an und ich bin immer noch nicht Arbeitsfähig)

    Beim Arbeitsamt kann ich mich nicht Arbeitslos melden, weil ich deren Aussage nach nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und von der Krankenkasse bekomme ich nichts, weil ich nicht Arbeitslos gemeldet bin.

    Wir leben seitdem vom Gehalt meines Mannes, ein Antrag auf Bürgergeld und Kinderzuschlag wurde abgelehnt, weil 2800€ Netto für 4 Personen ausreichend wären.

    Hat das alles so seine Richtigkeit oder hätte die Krankenkasse oder das Arbeitsamt mir etwas zahlen müssen?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2023

      Hallo Jennifer, bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich auf jeden Fall melden - wenn auch deutlich verspätet. Das ist wichtig - auch für mögliche spätere Rentenansprüche. Alles andere kann ich gerade nicht beantworten, weil man Ihren Fall genau prüfen müsste. Das können Sie zum Beispiel bei meinen Kollegen machen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Franzi
    am 28.10.2023

    Guten Tag,

    ich befinde mich in einer prekären Situation. Ich war bis Ende 09/23 arbeitslos. Chefin schließt ihren Laden & kündigt mich. Da ich nur 20h/Woche gearbeitet habe, bekam ich zusätzlich zu ALG1 noch Bürgergeld. Ich habe mir einen neuen Job gesucht. Dort wurden aber Tätigkeiten von mir verlangt, die so nicht abgesprochen waren & mich körperlich und psychisch krank machten. Ich habe dann gekündigt (2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit zum 6.11.23). Ich wollte meine Dienste bis zum Ende ableisten, aber es ging körperlich nicht, sodaß mein Arzt mich mit sofortiger Wirkung krankgeschrieben hat. Sollte keine Besserung eintreten, wird die Krankschreibung verlängert.

    Meine Fragen:

    Da ich selber gekündigt habe, droht mir sicherliche eine Sperrfrist beim ALG1. Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlt nur bis zumTag meine Kündigung Krankengeld, ist dies richtig? Sollte ich weiterhin krank sein, zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld?

    Wenn ich kein Arbeitslosenkrankengeld erhalte, besteht die Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen, um weiterhin Rechnungen und Miete zu begleichen?

    Ich habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet, sollte ich auch Arbeitslosengeld beantragen?

    Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Franzi,

      nach Ende des Arbeitsvertrages sollten Sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Das kann ja sogar bis zu 78 Wochen laufen. Und sollten Sie davon nicht leben können, stockt das Jobcenter auf.

      Arbeitslosengeld bekommen Sie aktuell ja nicht, weil die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist erst einmal ausreichend.

  • user
    Brigitte
    am 12.10.2023

    Hallo, ich bin seit Mai 23 krankgeschrieben, beziehe Krankengeld, bin Schwerbehindert und werde auch nicht mehr als3Std arbeiten können. Der Antrag einer Erwerbsminderung läuft habe aber noch kein Bescheid. Ich denke jetzt an einen Aufhebungsvertag mit einer echten Abfindung und 7Monate Kündigungsfrist meine Betriebszugehörigkeit sind 33Jahre. Ich habe meinen Chef schon angerufen er meldet sich bei mir.

    Nun meine Frage:

    Muss ich die Krankenkasse über den Aufhebungsvertrag bzw Abfindung Informieren, wenn ja wann?

    Liebe Grüße

    Brigitte

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2023

      Hallo Brigitte, Sie müssen die Krankenkasse umgehend informieren, sobald solch ein Vertrag unterschrieben wird.

      Ich empfehle Ihnen aber dringend vorher eine persönliche Beratung. Auch arbeitsrechtlich.

  • user
    Kathrin
    am 20.09.2023

    Hallo,

    ich bin seit Ende März 2023 krankgeschrieben (Burnout durch den Beruf) und erhalte Krankengeld. Mir geht es zwar langsam besser, dennoch ist mir klar geworden, dass ich mich beruflich umoritieren und vorallem aus der Schichtarbeit raus muss. Ich habe in der nächsten Zeit Vorstellungsgesprache.

    Nun frage ich mich jedoch : sollte es in einem Vorstellungsgespräch positiv laufen und ich würde angenommen werden, so müsste ich meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen (ich habe eine reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten) oder um einen Aufhebungsvertrag bitten (was wäre in diesem Fall sinnvoller?) Aber wie verhält es sich dann mit dem Krankengeld, würde es mir dann noch in der Zeit (die ich logischerweise krankgeschrieben bin) bis zu dem Tag an dem ich an einer neuen Stelle anfange, weitergezahlt? Oder muss ich mich, wenn ich kündige, einen neuen Arbeitsplatz vorweisen kann, zwangsläufig bei der Agentur für Arbeit melden???

    Ich möchte zum einen gesund werden und auch wieder arbeiten, aber ich fühle mich gerade völlig überfordert, wie ich vorgehen soll?? Zumal ich Angst habe im schlimmsten Fall 12 Wochen ohne einen Cent dazustehen, meine Fixkosten nicht zahlen und nichts mehr zu essen auf den Tisch bringen kann...

    Viele Grüße und vorab Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2023

      Hallo Katrin, das Krankengeld läuft während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiter. Auch wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde - dann erstmal bis zum Vertragsende. Ab der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden - aber da kann dann eine Sperre drohen, falls Sie das ALG I doch noch brauchen.

      Was in Ihrer konkreten Lage nun am sinnvollsten ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Ich empfehle Ihnen unbedingt eine persönliche Beratung.

      • user
        Michael
        am 27.09.2023

        Hallo Herr Schulz,

        nach 4,5 Jahren in einem Unternehmen habe ich einen Burnout und bin seit dem 20.09.2023 krank geschrieben (und wird voraussichtlich auch länger als 6 Wochen sein).

        Nun wurde mir aber zum 31.10.2023 wegen schlechter Auftragslage gekündigt.

        Das wären von meinem ersten Krankheitstag bis zum 31.10.2023 genau 42 Tage wo mein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung tätigen wird.

        Anspruch auf Krankengeld hat man glaub ich ab dem 43. Tag.

        Sprich in meinem Fall ab dem 01.11.2023. Genau ab dann bin ich aber nicht mehr in dem Unternehmen.

        Habe ich damit kein Anrecht mehr auf Krankengeld?

        • user
          Christian Schultz
          am 28.09.2023

          Hallo Michael, Krankengeld bekommen Sie trotzdem weiter. Sie müssen sich aber auch umgehend bei der Arbeitsagentur melden.

    • user
      Stefanie
      am 04.10.2023

      Hallo Herr Schulz,

      dazu hätte ich eine dringende Frage: Mit wurde Ende September zum 30. Oktober betriebsbedingt gekündigt. Morgen ist der 3. Arbeitstag nach Kündigung, an dem ich mich eigentlich beim Arbeitsamt melden müsste. Schon länger steht bei mir eine Burnout-Problematik im Raum. Ich habe mich aber nie krankschreiben lassen. Nun möchte ich es aber tun.

      Daher meine Frage: Wie sieht es denn genau mit Krankheit am Ende des Beschäftigungsverhältnisses und der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld aus? Angenommen ich werde Mitte Oktober für längere Zeit krankgeschrieben und erhalte in den kommenden Monaten Krankentagegeld von der Krankenkasse - kürzt das dann meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Dieser liegt derzeit bei 15 Monaten (bin 51).

      • user
        Christian Schultz
        am 04.10.2023

        Hallo Stefanie, das Arbeitslosengeld ruht in der Zeit, in der Sie Krankengeld erhalten. Die Bezugszeit verkürzt sich also nicht.

  • user
    Else
    am 15.09.2023

    Ich habe eine Frage. Ich bin seit dem 11 September dauerhaft krankgeschrieben und das ganze wird noch länger dauern. Am 15. September wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen, in dem aber ausdrücklich drin steht, dass es sonst zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung gekommen wäre, das Arbeitsverhältnis war einfach nicht mehr tragbar und ich bin darüber krank geworden. Der Vertrag läuft zum 15 Oktober aus. Bis dahin ist meine Krankschreibung vier Wochen lang, wird aber weiter andauern, da es etwas Längerfristiges ist. Ich bin im Moment freigestellt mit Lohn. Aber auch das endet natürlich zum 15. Oktober. Laut einer Bekannten kann ich mich aber nicht arbeitslos melden, da ich krankgeschrieben bin. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Krankengeld? Oder erst nach sechs Wochen? Wird dieses dann nach dem letzten Gehältern berechnet oder so wie mein Arbeitslosengeld wäre? Wo melde ich mich überhaupt um dann irgendwelche Leistungen zu bekommen? Wer ist da für mich zuständig? Und welche Bescheinigung werden benötigt vielleicht kann jemand helfen. Und kann man hier Mitglied werden und dann auch Unterstützung bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2023

      Sie müssen sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur melden, da Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde. Und zwar umgehend.

      Krankengeld erhalten Sie dann spätestens nach sechs Wochen. Wenn es aus dem Arbeitslosengeld heraus folgt, wird das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

  • user
    Nour
    am 14.09.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    Ich habe auch eine Frage und hoffentlich kriege ich eine Antwort . Ich habe gekündigt zum 30.09 wegen schlechte Verhältnisse. Ein paar Wochen danach habe ich erfahren dass ich schwanger bin, im 2 Monat, und seit dem bin ich krank gemeldet . Ich habe schon bei der Agentur als Arbeit suchend gemeldet, und sie schicken schon Angebote zu Arbeit, und bin immer noch nicht gesund und schwindlig. Die Frage ist, ist es jetzt besser ALG 1 zu beantragen oder Krankengeld? Bis zum Ende der Schwangerschaft ?

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2023

      Hallo Nour, wenn Sie vor dem 30.09. ins Krankengeld rutschen - also nach sechs Wochen Lohnfortzahlung - bekommen Sie das Krankengeld auch weiter, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind. Da sollten Sie schon ehrlich sein, also auch Ihre Schwangerschaft bei der Arbeitsagentur ansprechen.

  • user
    Andrea
    am 07.09.2023

    Hallo Herr Schultz,

    mein AV endete am 31.08.23. Aufgrund eines Unfalls bin ich seit dem 20.07.23 krank geschrieben und seit dem 31.08.23 im Krankengeld. Wenn der Unfall ausgeheilt ist, muss ich meine durch den Unfall verschobene OP in Angriff nehmen und wäre ohne Unterbrechung durchgehend weiter krank. Wird hier dann trotz Erstbescheinigung das Krankengeld weiter gezahlt oder ist durch die Erstbescheinigung, auch wenn durchgehend krank, dann die Agentur für Arbeit zuständig und ich müsste mich arbeitslos melden? Wenn es anschließend ist, müsste doch das Krankengeld weiter laufen oder?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2023

      Hallo Andrea, in diesem Fall bekommen Sie weiter Krankengeld. Auch nach dem Ende des Arbeitsvertrags.

  • user
    Heike Müller
    am 14.07.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich finde das klasse, wie toll Sie die Leute hier beraten, und sage mal herzlichen Dank dafür.

    Mein Fall liegt wie folgt: ich habe seit 05-20 eine Tätigkeit von 30 h die Woche und bin seit 10-22 krankgeschrieben.

    Seit 11-22 befinde ich mich im Krankengeldbezug und soll jetzt aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Ich habe eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 60.

    Mein Job wurde auf 5 Jahre gefördert, die Förderung schloss einen Erwerb von Anwartschaftszeiten auf ALG 1 aus. Das heißt, nach Ende des Krankengeldbezuges falle ich sofort ins Bürgergeld. Von meinem Krankengeld werden auch tatsächlich keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt.

    Das Integrationsamt sagt, dass Krankengeld keine Versicherung ist und einen Träger braucht, wie z.B. Lohn oder Arbeitslosengeld 1 bzw 2, und dass ich mich beim Jobcenter melden muss, obwohl die Erkrankung noch auf unbestimmte Zeit weiter besteht.

    Ist das wirklich so, dass mit dem Wirksamwerden der Kündigung auch das Krankengeld auf der Stelle endet und ich dann Bürgergeld beziehen muss?

    Oder kann ich die 72 Wochen Krankengeld maximal ausschöpfen und erst danach Bürgergeld beantragen?

    Und wie sieht es mit Auszahlung von nicht genommenen Urlaub aus?

    Dazu hat mir das Integrationsamt gesagt, dass das Jobcenter das Geld auf die kommenden sechs Monate verteilt und hochrechnet.

    Ich danke schon einmal für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.07.2023

      Hallo Heike, solch einen Fall wie Ihren hatte ich noch nicht. Normalerweise ist es so, dass das Krankengeld auch über das Ende eines Arbeitsvertrags hinaus weitergezahlt wird. Aber ob es bei diesem geförderten Job eine Ausnahme gibt, kann ich nicht ausschließen. Dazu sollten Sie sich individuell beraten lassen.

      Das mit dem Urlaubsanspruch ist immer mal wieder ein Streitthema, schauen Sie mal hier rein: https://www.sozialhilfe24.de/news/1632/buergergeld/urlaubsabgeltung-nicht-auf-hartz-iv-anrechenbar/

    • user
      Julia Niederdorf
      am 09.08.2023

      Hallo.

      Ich hätte auch eine Frage.

      Befinde mich in Elternzeit. Diese geht bis zum 07.10.1023.

      Bin jetzt erkrankt. Hatte eine Fehlgeburt und leide seitdem an Depressionen.

      Bin jetzt krankgeschrieben.

      Werde es auch nach der EZ bis auf unbestimmte Zeit sein.

      Möchte meine Arbeit zum 30.09.2023 kündigen vor Beendigung der EZ.

      Bin ich danach noch weiter krankenversichert und bekomme Krankengeld obwohl ich gekündigt habe?

      Vielen lieben Dank

      • user
        Christian Schultz
        am 09.08.2023

        Hallo Julia, bitte lassen Sie sich unbedingt VOR der Kündigung individuell beraten. Da gibt es ein paar Dinge, die abgeklärt werden müssen. Hier im Forum können wir das nicht leisten.

  • user
    despoina bolanaki
    am 19.06.2023

    Ich bin krankgeschrieben und habe für den 28. Juni eine Operation geplant und danach am 28. Juli eine weitere. Heute hat mir mein Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt, dass er mir eine Entlassungsmitteilung schicken wird. Ich habe Vorkehrungen getroffen, dauerhaft zu einem anderen zu ziehen Bundesland in der Nähe meiner Tochter. Kann ich meinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen? Welche Maßnahmen muss ich jetzt ergreifen? Muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass wir bereits seit 1 Monat für den Umzug meiner Frau zahlen? in einen anderen Staat? Sollte es auch als arbeitslos eingetragen sein oder noch nicht? Ich bin seit Ende Juli arbeitslos und obwohl ich seit September einen Umzug vereinbart hatte, werde ich aufgrund der Entlassung von meinem Job nun am 30. Juni umziehen soll ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.06.2023

      Über den Umzug müssen Sie sowohl die Arbeitsagentur als auch die Krankenkasse informieren.

  • user
    Rene
    am 07.06.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Folgendes Problem:

    Aus Arbeitslosigkeit neuen Arbeitsvertrag unterschrieben,durch Unfall vor Arbeitsaufnahme länger krank.Gekündigt in der Probezeit.Wird das Krankengeld in Höhe des ALG1 gezahlt oder nach der Höhe des im Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltes obwohl kein Tag gearbeitet wurde.

    Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2023

      Hallo Rene, in dem Fall müsste das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt werden.

  • user
    Harald Weinzweig
    am 31.05.2023

    Hallo, folgendes Problem.

    Aufgrund AG-Wechsel zum 01.07. selbst Ende April zum 30.06.23 gekündigt. Mittags kam dann die Revanchekündigung seitens des AG zum 31.05. Also heute. Bei der Agentur gemeldet, angeblich müßte ich mich auch wegen dem einen Monat nirgends bewerben. Leider kommen täglich ca. 5 Stellenangebote und ich müßte mich dort vorstellen. Wenn ich jetzt morgen zum Arzt gehe, und mich arbeitsunfähig melde, was zählt dann? Krankengeld lt. KG-Berechnung, oder ALG1 nach Agenturberechnung? Das Erste wäre bei mir schon ein höherer 3-stelliger Betrag Unterschide. Die AU wäre kein Problem, da ich ja deswegen im alten Betrieb gekündigt habe. Möchte mir aber keinen Ärger bei der KV einhandeln. Wäre ja für den normalen Arbeitsmarkt tauglich, aber nicht für meinen aktuellen Job.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2023

      Hallo Harald, wenn Sie ab morgen krankgeschrieben sind, besteht Ihr Arbeitsvertrag ja nicht mehr. Dann würden Sie erst einmal ALG I erhalten. Nach der üblichen Rechnung.

  • user
    Chris
    am 26.05.2023

    Hallo Herr Schultz.

    Meine Frage und Anliegen lautet wie folgt.

    Ich war in einem Arbeitsverhältnis und habe die Probezeit nicht bestanden.

    Ich wurde ordnungsgemäß zum 30.04.23 gekündigt konnte aber in meinem Beschäftigungszeitraum noch zum Arzt gehen und mich Krankschreiben lassen.

    Dies passierte am 28.4.23 und bin seid dem krankgeschrieben.

    Als ich einige Wochen zuvor krank war (noch April) und mich beim Arbeitsamt gemeldet habe um mich arbeitslos zu melden, hat sie es zwar zur Kenntnis genommen aber konnte mich irgendwie nicht registrieren da ich krank geschrieben war und die Agentur für Arbeit nicht mit mir arbeiten kann bzw. mich nicht vermitteln.

    Jetzt kam der besagte 28.04.23.

    Und ich ging zum Arzt und ließ mich krank schreiben weil mich das alles sehr belastet und mit nimmt. (soll mir auch einen Psychiater zur Hand nehmen)

    In der Zeit wo ich jetzt krank geschrieben bin habe ich jetzt auch nichts weiter beim Amt gemacht. Kein Antrag einfach

    nichts.

    Aber wie läuft das jetzt mit dem Krankengeld ab?? Da ich ja noch in meinem Arbeitsverhältnis erkrankt bin ich aber derzeit nirgends gemeldet bin?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Chris, das Krankengeld läuft auch dann weiter, wenn Ihr Arbeitsvertrag bereits ausgelaufen ist. Ihr Anspruch auf ALG I "ruht" in dieser Zeit.

      Wichtig ist aber, dass Ihr Antrag auf ALG I auch richtig eingegangen ist. Das ist aus Ihrer Nachricht hier nicht wirklich zu ermitteln. Da sollten Sie sonst noch einmal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

  • user
    Olga
    am 06.04.2023

    Hallo.

    Ich habe eine komplizierte Frage.

    Also ich bin seit einem Unfall ab dem 21. Juli 2022 bis zum 05.04.23 krankgeschrieben und erhalte Krankengeld.

    Ich habe aber bei der Firma gekündigt, da ich einen neuen Job jetzt am 15.04.23 anfangen soll, aber jetzt unter Meniskus leide und möchte auch die neue Krankmeldung auf Meniskus ändern muss. Die neue Arbeit kann ich dann nicht anfangen bzw. Das Arbeitsdatum verschieben könnte wer müsste dann daa krank sein zahlen. Zahlt die Krankenkasse weiter? Oder wer?

    Danke im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2023

      Hallo Olga, wenn Sie zwischendurch "gesund" sind und jetzt mit einer komplett neuen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, zahlt die Krankenkasse erneut Krankengeld. Zumindest theoretisch. Denn in der Praxis ist das oft gar nicht so einfach: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

      Lassen Sie sich am besten individuell und persönlich beraten. Solche Fälle lassen sich schlecht allgemein klären.

  • user
    Gregor Leifels
    am 03.04.2023

    Hallo, mir wurde aufgrund diverse Arthrose Erkrankungen z.B Polyarthrose in den Fingergelenken von meinem Arbeitgeber aufgrund häufigerer Fehlzeiten Anfang März 2023 gekündigt. Habe Ende 2022 schon Kontakt mit der Rentenversicherung aufgenommen bezüglich Frührente, diese wurde abgelehnt. Meine Kündigung läuft Ende Mai 2023 aus bin jetzt aber schon freigestellt, erhalte aber trotzdem meinen vollen Lohn. Kann ich mich nach meinem Kündigung noch längere Zeit krankschreiben lassen obwohl ich von der Rentenversicherung in der ersten Instanz eine Absage bekommen habe?

    Dem Arbeitsamt habe ich schon mitgeteilt dass ich gekündigt wurde.

    Gruss

  • user
    Angela Ki
    am 02.04.2023

    Guten Tag.

    Ich habe zum 30.04. eine Aufhebung meines Arbeitsvertrags unterschrieben aus wichtigen Gründen (wg. Fehlender Kinderbetreuung (Kind unter einem Jahr) kann mein Job nicht mehr lt. Arbeitsvertrag ausgeführt werden, eine Ersatzstelle ist nicht möglich, Überstunden nicht mehr möglich obwohl Arbeitsbedingt notwendig).

    Ich habe mich bereits Arbeitssuchend gemeldet.

    Nächste Woche habe ich einen Arzttermin und werde für längere Zeit wegen chronischer Erschöpfung / Burnout und Depression krank geschrieben.

    Am 11.04. habe ich einen Termin bei der Agentur für Arbeit für die Arbeitslos-Meldung.

    Ist es richtig dass mein AG nur noch bis 30.04. Lohn zahlen muss und ab 01.05. dann die Krankenkasse einspringen würde? Und nach Genesung dann die Agentur für Arbeit mit ALGI?

    Wann muss ich mich arbeitslos melden?

    Welche Nachteile können entstehen?

    Können Krankmeldung und Arbeitslosmeldung sich in die Quere kommen?

    Danke

    Angela

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Angela, das ist richtig: Ihr Arbeitgeber zahlt maximal Lohnfortzahlung, bis der Arbeitsvertrag endet. Im Anschluss gibt es dann Krankengeld. Den Termin bei der Arbeitsagentur haben Sie ja schon, da können Sie nichts falsch machen.

  • user
    Elfi
    am 29.03.2023

    Guten Abend,

    ich bin seit dem 15.3. vorerst bis 12.4.23 krankgeschrieben, weitere Wochen werden folgen. Mein Arbeitgeber hat mir nun fristgerecht zum 30.4.23 gekündigt (Grund: Fehlverhalten jedoch nicht wegen der Krankheit).

    Ich melde mich natürlich umgehend beim Arbeitsamt und dass ich eine Sperre in Kauf nehmen muss, ist mir bewusst.

    Wie sieht es mit Krankengeld aus, welches nach 6 Wochen gezahlt wird? Habe ich dann, trotz Arbeitslosigkeit inkl. Sperre, Anspruch darauf oder wird das Krankengeld wegen der Sperre gestrichen?

    Bin etwas ratlos und freue mich über Licht im Dunkel der verschiedenen Ratschläge im Netz ;-)

    Danke und Gruß

    Elfi

    • user
      Katrin
      am 01.04.2023

      Hallo, mein Lebensgefährte ist 16.02.2023 Krankgeschrieben, liegt seit dem 06.03.2023 bis jetzt in der Klink unheilbar Diagnose unheilbar Lungenkrebs (COPD)t. Heute habe ich (katrin) im Briefkasten Post von seinen Arbeitsgeber die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wird vorsorglich hiermit ausgesprochen (30.04.2023). Meine Frage : muß ich meinen Lebenspartner auf den Arbeitsamt Melden??? obwohl hin eigentlich Krankengeld zusteht ? Welche Reihenfolge:: Wie geht es weiter Krankengeld und dann Arbeitslosengeld 1 . Zwei Ärzte Berichte liegen Vor sowie . In dieser Situation kenne ich mich absolut nicht aus. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Mit freundlichen Gruß Katrin

      • user
        Christian Schultz
        am 03.04.2023

        Hallo Katrin, die Arbeitsagentur muss auf jeden Fall unverzüglich über das Ende des Arbeitsvertrags informiert werden. Das Krankengeld wird dann aber erst einmal weiterlaufen, auch über den April hinaus. Bis maximal 78 Wochen rum sind.

  • user
    Semi
    am 28.03.2023

    Hallo,

    Ich bin seit dem 29.11.2022 krank. Habe 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten und bis heute bekomme ich Krankengeld v.d. Krankenkasse . Nun hat mich mein AG zum 30.09.2023 gekündigt. Ab 1.10. steht mir ja Arbeitslosengeld zu, wie sieht das aus, wenn ich aber weiterhin krank bin. Habe ich das richtig verstanden, ich müsste ab dem 01.10 innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung dem Arbeitsamt einreichen, würde dann 6 Wochen Arbeitslosengeld erhalten und bei anhaltenden Krankheit wieder von Krankenkasse Krankengeld beziehen.

    Schöne Grüße

    Semi

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2023

      Hallo Semi, wenn Sie krank vom Kranken- ins Arbeitslosengeld wechseln, bekommen Sie ab dem ersten Tag der "Aussteuerung" ALG I. Bis der Anspruch erschöpft ist oder Sie wieder gesund sind und einen neuen Job finden. Oder wenn Sie eine EM-Rente beziehen müssen.

      • user
        Semi
        am 28.03.2023

        Hallo Herr Schultz,

        Danke für die rasche Antwort. Also muss ich mich nicht ab 01.10 arbeitslos melden, sondern Arbeitssuchend und kann weiterhin Krankengeld erhalten(72 Wochen).

        Aber ich verstehe nicht , warum meine Beraterin (sovd) mir geraten hat, mich arbeitslos zu melden, keine Krankmeldung mehr einzurechnen.

        Schöne Grüße

        Semi

        • user
          Christian Schultz
          am 28.03.2023

          Es spielt keine Rolle, ob Sie sich arbeitslos oder arbeitssuchend melden. Dass der Arbeitsvertrag zum Oktober endet, müssen Sie der Arbeitsagentur so schnell wie möglich mitteilen. Wie das dann mit der Krankmeldung weitergeht, hängt von der Nahtlosigkeitsregelung ab. Das kann man jetzt noch nicht sagen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

  • user
    Doro
    am 12.03.2023

    Hallo,

    Mein Fall ist wie folgt.

    Ich wurde ende November im Krankenstand gekündigt, nach 15 Jahren in der Firma.

    Kündigungsfrist ist nach Verhandlung vor Gericht der 31.5.2023. Bis dahin bin ich im Krankenstand mit Bezug von Krankegeld. Laut Arbeitsagentur bin ich im Krankenstand nicht Vermittelbar und beziehe ja solang auch kein ALG1 und es reicht , wenn ich mich 3 Tage nach dem letzten Tag im Krankenstand Arbeitslos/suchend melde. Das wäre dann der 3.6.!!

    Ist das richtig, oder habe ich falsche Informationen erhalten?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Doro, solange Sie krankgeschrieben sind, erhalten Sie kein ALG I. Erst wenn das Krankengeld ausläuft, dann melden Sie sich zwei Monate vorher bei der Arbeitsagentur. Oder eben, wenn Sie bereits vorher wieder gesund sind. Wichtig ist aber, dass Sie sich bereits jetzt arbeitsuchend melden, weil Sie ja gekündigt worden sind. Das muss bei der Arbeitsagentur unbedingt registriert werden.

      • user
        Walch
        am 16.03.2023

        Hallo Herr Schultz,

        Bei mir ist es wirklich sehr kompliziert und ich weiß nicht was da gültet. Ich habe gekündigt da ich meinen 2 Kinder mit Behinderung 80 Prozent durch ihre Erkrankung meine Arbeit nicht mehr gerecht werden kann nach fast 12 Jahren. Auch geht es mir selber nicht gut. Mein Vertrag läuft Ende des Monats aus und ich bin jetzt psychisch erkrankt das über die Frist der Kündigung geht. Im nächsten Monat bekam ich einen Notfall Krankenhaus Aufenthalt meiner Tochter der bis über 6 Wochen geht. Was gilt da? Meine fortlaufende Krankmeldung wegen Psyche? Oder wir dies pausiert und dann gibt es Kinderkrankengeld? Da wir zeitgleich dann krank wären. Und ich aber keine Arbeit mehr habe. Liebe Grüße

        • user
          Christian Schultz
          am 16.03.2023

          Wenn Sie selbst krankgeschrieben sind, dann hat diese Krankmeldung auch erst einmal weiter Bestand.

  • user
    mintje
    am 01.02.2023

    Hallo

    ich bin seit Juli letzten Jahres krankgeschrieben und warte auch auf eine Reha. Ich beziehe Krankengeld.

    Nun möchte ich wegen der Krnakheit bei meinem Arbeitgeber kündigen und habe dies auch von meinem Arzt attestiert bekommen.

    Die Frage ist ...muss ich die Krankenkasse darüber informieren ?

    Wenn ich es richtig verstanden habe läuft der Bezug des Krankengeldes so weiter solange ich eine Krankschreibung habe ?

    Arbeitslos melde ich mich wenn ich die Bestättigung meines Arbeitgeber auf meine Kündigung bekommen habe und das Datum ?

    erstmal danke & Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2023

      Hallo Mintje, lassen Sie sich bitte in jedem Fall VOR der Kündigung noch einmal persönlich beraten. Es ist nicht immer so, dass das Krankengeld nach eigener Kündigung weiterläuft. Und dann haben Sie ein Problem.

  • user
    Dani
    am 15.01.2023

    Guten Tag,

    Ich war seit 6 Wochen wegen Burnout und Stress krank. dann empfahl der Arzt und gab mir eine Bescheinigung, dass dieser Job nicht für mich geeignet ist. Jetzt bin ich immer noch krank. Aber die Krankenkasse sagt, dass sie nicht zahlen, weil ich meinen Job gekündigt habe, während ich krank bin. Jeder hat eine Ahnung, was ich in dieser Situation tun soll

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dani

    • user
      Christian Schultz
      am 16.01.2023

      Hallo Dani, wirklich auflösen kann man Ihren Fall erst, wenn man die Unterlagen einsehen kann. Aber wenn Sie selbst gekündigt haben, ist es gut möglich, dass die Krankenkasse nicht mehr zahlen will. Auch wenn es bei Ihnen jetzt zu spät ist: Das sollte man im Krankheitsfall erst einmal nicht machen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Sabine
    am 18.12.2022

    Guten Tag, ich habe eine neue Arbeit am 01.12.2022 angefangen. Habe zum 31.12.2022 wieder gekündigt, da ich gemobbt werde von meinen zwei Arbeitskolleginnen. Nun bin ich seit 12.12.2022 krank geschrieben bis erstmal 22.12.2022. Ob mein Arzt mich bis 31.12.2022 weiter krank schreibt weiß ich noch nicht. Wie schaut das mit meinem Gehalt aus? Wird es komplett für den Monat bezahlt, trotz eigener Kündigung? Oder würde es von der Krankenkasse weiter übernommen werden, wenn ich bis 31.12.1022 krank geschrieben bin?

    ( habe zum 01.01.2023 gleich wieder eine neue Arbeit) so das ich nicht Arbeitslos werde.

    Vielen Dank für für eine schnelle Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Sabine, die Krankenkasse ersetzt niemals ein "Gehalt". Wenn Sie krankgeschrieben sind, kann es allenfalls das Krankengeld geben - dieses ist aber niedriger als Ihr Netto-Einkommen.

  • user
    Mark
    am 01.12.2022

    Hallo zusammen,

    ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 15.9.22 gekündigt, den neuen Job sollte ich am 1.11. beginnen. Eine Arbeitslosmeldung erfolgte nicht. Ende September bin ich erkrankt. Aufgrund eines Attests habe ich dem neuen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich bis auf weiteres nicht arbeitsfähig bin, dies stand auch so im Attest. Dadurch kam der neue Arbeitsvertrag nicht zustande, dies wurde auch vom neuen Arbeitgeber bestätigt. Ich habe keine AU aktuell und bin nicht arbeitslos gemeldet. Da ich im Dezember nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe werde macht meines Erachtens eine Arbeitslosmeldung keinen Sinn, da ich ja vermutlich kein ALG1 bekommen würde und mich bei einer Arbeitslosmeldung, ja neu bewerben müsste. Habe ich ein Anrecht darauf im Dezember Krankengeld zu bekommen? Oder ist Krankengeld in einem solchen Fall nur möglich sofern ein direkter Bezug zu einem Arbeitsverhältnis besteht? Nach meiner Kenntnis, würde mir ALG1, sofern ich nicht gesperrt werde (KÜ) auch nur zustehen sofern ich nicht krank bin (resp. die Zahlung von ALG1 vor Eintritt der Krankheit stattgefunden hat). Ist dies korrekt?

    Viele Grüße und vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.12.2022

      Hallo Mark, Sie sollten sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden, weil Sie ansonsten auf Ansprüche verzichten. Denn auch wenn Sie krank sind, können Sie ALG I erhalten. Erst nach sechs Wochen geht das dann ins Krankengeld über.

  • user
    Friedrich
    am 14.11.2022

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit krank geworden und mir wurde gekündigt. Von der Krankheit werde ich mich vermutlich über Monate langsam erhohlen. Mein jetziger Job ist sehr anspruchsvoll. Ich habe gehört, dass bei Arbeitslosen andere Kriterien für eine Arbeitsunfähigkeit angesetzt werden als bei Angestellten. Gelte ich nach der Kündigung als arbeitslos, oder nach der Genesung? Bekomme ich dann lediglich Krankengeld, bis ich irgendeine Stelle annehmen kann, oder bis ich fit genug bin meinen gelernten Beruf auszuüben?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Friedrich, wenn Sie arbeitsunfähig in die Arbeitslosigkeit "rutschen", erhalten Sie ganz normal Ihr Geld. Solange der Arbeitsvertrag noch läuft und die sechswöchige Lohnfortzahlung noch nicht ausgeschöpft ist, bekommen Sie Ihr Gehalt. Anschließend ALG I - sofern Sie lange genug eingezahlt haben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich

      Sind Sie länger als sechs Wochen krank, gibt es Krankengeld. Auch wenn Sie vorher ALG I erhalten haben.

  • user
    Babette
    am 16.10.2022

    Guten Tag,

    ich bin seit 30.8.22 bis voraussichtlich erstmal 4.11.22 krankgeschrieben.

    Mein Arbeitsverhältnis (11 Jahre) wurde zum 30.9.22 ordentlich gekündigt.

    Die Krankenkasse hat mir schriftlich mitgeteilt, dass der Medizinische Dienst mich anrufen wird.

    Davor habe ich wahnsinnig Angst, weil ich stark davon ausgehe, dass meine Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird. Eine Anfrage bei meiner Hausärztin durch den MD erfolgte nicht. Wie kann dann telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit beurteilt werden? Ich bin auf PAVK (plus Bluthochdruckkrise, Depression) krankgeschrieben, aber einen Facharzttermin (PAVK) habe ich erst im Januar 2023 bekommen, trotz Einschalten des Wartezeitmanagement der KK.

    Was passiert, wenn mich der MD gesundschreibt?

    Welche Fragen werden eigentlich gestellt?

    Was passiert, wenn ich 1 Tag gesund und dann wieder krankgeschrieben bin? Falle ich dann sofort in ALG1?

    Ich hoffe, sie können mir ein wenig helfen und mir die Angst nehmen.

    Herzliche Grüße

    B.

  • user
    Ellen M.
    am 09.10.2022

    Lieber Herr Schultz,

    mein Sohn hat Anfang September 22 seine Arbeitsstelle gekündigt, und da er schon zum 1. Oktober 22 eine neue Beschäftigung aufgenommen hat, hat er sich nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Da er selbst gekündigt hat, sind wir davon ausgegangen, dass er sowieso drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommt. Für einen früheren Zeitraum, in dem er arbeitslos war, verlangt die Krankenkasse jetzt einen Nachweis dafür, dass Arbeitslosengeld beantragt wurde (was auch geschehen ist).

    Heißt das jetzt für ihn, dass er für den Zeitraum von ca. 4 Wochen (Anfang bis Ende September 2022) den Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen muss?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Ellen, normalerweise müsste Ihr Sohn bis zu vier Wochen lang über die sogenannte "Nachversicherung" krankenversichert sein. Rufen Sie am besten einmal dort an.

  • user
    Dominic Möritz
    am 08.09.2022

    Hallo ich habe folgendes Problem. Bei mir ist eine Sperrzeit eingetreten da ich selbst gekündigt habe. Diese Sperrzeit ging vom 01.05.2022 bis 23.07.2022.

    Ich habe dann am 04.07.2022 eine Beschäftigung aufgenommen.

    Bin aber dann am 05.07.2022 erkrankt bis einschließlich 07.08.2022.

    Die Kündigung meiner neuen Firma erfolgte zum 07.07.2022.

    Die Krankenkasse verweigert nun das Krankengeld vom 05.07.2022 bis zum 23.07.2022.

    Ab dem 24.07.2022 habe ich Krankengeld bekommen bis zum 07.08.2022.

    Ich hätte dazu eigentlich mehrere fragen:

    Ist die Sperrzeit nicht sowieso hinfällig wenn ich eine Arbeit aufnehme?

    Falls nicht: Müsste nicht eigentlich dann die Sperre das ALG 1 betreffen und nicht das Krankengeld

    Und falls dies alles rechtens ist: Müsste ich nicht zumidest vom 05.07-07.07.2022 Krankengeld bekommen weil ich da ja noch bei der Firma angestellt war?

  • user
    Anna Müller
    am 02.09.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich habe aufgrund jahrelang fortwährender Überlastung im Job meinen Arbeitsvertrag "ordentlich" zum 30.09.22 gekündigt.

    Fristgerecht habe ich mich 3 Monate vor Job-Ende "arbeitssuchend" bei der Arbeitsagentur gemeldet, aber bisher noch nicht "arbeitslos".

    Nun bin ich (drei Wochen vor Ablauf meiner Beschäftigung) psychisch erkrankt, voraussichtlich für eine längere Zeit, wie mein Arzt sagte, und damit über das Beschäftigungsende hinaus.

    Erhalte ich nach dem Ausscheiden ab 1. Oktober Krankengeld von der Krankenkasse, auch wenn dann erst eine 3-wöchige Krankheitsdauer besteht?

    Bin ich, obwohl ich dann nicht mehr angestellt tätig bin, aber auch noch nicht als arbeitslos gemeldet bin, weiterhin während des Krankengeldbezugs krankenversichert?

    Oder muss ich ab Oktober trotz Krankengeldbezugs selbst einen mtl. Krankenversicherungsbeitrag leisten?

    Ich bin gesetzlich krankenversichert, die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Freundliche Grüße von Anna Müller

    Ich bin Alleinlebend.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.09.2022

      Hallo Anna, Sie bekommen nach Auslaufen des Arbeitsvertrages Krankengeld. In dieser Zeit sind Sie automatisch auch krankenversichert.

  • user
    Charliene
    am 23.07.2022

    Hallo,

    ich bin jetzt krank geschrieben und würde aber eigl gerne kündigen. Bekomme aber auch bald Krankengeld. Wenn ich also Kündige (bin in der Probezeit), würde ich dann weiterhin auch nach Beendigung der Tätigkeit Krankengeld erhalten? Oder eher nicht weil man ja auch beim Arbeitsamt gesperrt ist? Ich muss dazu sagen, dass ich eh kein Anspruch auf Alg1 hätte, weil ich nur 2 Monate arbeitstätig war. Ich habe ganz schnell gemerkt, dass ich diese Arbeit mit meiner Behinderung bzw chronischer Erkrankung nicht ausführen kann. Das wird sich auch nicht ändern egal wie lange ich krank geschrieben bin.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Charliene, aus sozialrechtlicher Perspektive sollten Sie nicht kündigen. Sonst kann es unter Umständen doch noch einmal Probleme geben. Und ja - das Krankengeld läuft auch über das Ende Ihres Arbeitsvertrags hinaus weiter, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

  • user
    Martin
    am 23.06.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin seit 14 Monaten im Krankengeld und habe letzte Woche die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen.

    Krankgeschrieben bin ich auch weiterhin, die Krankschreibung wird auch weiter gehen.

    - Bekomme ich nun weiter Krankengeld?

    - Muss ich mich Arbeitslos melden?

    - Wenn ich mich arbeitslos melde, was passiert dann mit den 12 Monaten-ALG1-Zeit? (Ich habe vor der Krankschreibung mehr als 5 Jahre gearbeitet)

    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

    • user
      Christian Schultz
      am 24.06.2022

      Hallo Martin, Sie bekommen weiterhin Krankengeld. Maximal bis der 78-wöchige Anspruch abgelaufen ist.

      Bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich trotzdem melden, wenn Ihr Arbeitsvertrag beendet wurde. Und zwar so schnell wie möglich. Sobald das Krankengeld ausgelaufen ist, können Sie dann erst einmal ALG I beziehen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

  • user
    Leli
    am 21.06.2022

    Hallo Herr Schulz,

    Ich bin am 17.06-08.07 krankgeschrieben worden und habe danach 2 Stunden später meine Kündigung erhalten.

    Mein Arbeitsverhältnis läuft hiermit zum 01.07 aus.

    Ich weiß noch nicht ob ich nach dem 08.07 fit bin.

    Das Arbeitsamt ist erst für mich zuständig nach dem ich wieder für die Arbeitswelt zur Verfügung steh. Wer zahlt mir die Kranktage von 01.07-08.07 ggf Verlängerung. Kann sich der AG einfach aus der Pflicht nehmen.

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 21.06.2022

      Hallo Leli, sobald der Arbeitsvertrag endet, muss die Krankenkasse zahlen. Mit dem Krankengeld.

  • user
    BeP
    am 09.06.2022

    Hallo Herr Schultz,

    Ich beziehe seit 52 Wochen Krankengeld.

    Ich wurde während ich im Krankengeld war nach 3 Monaten gekündigt.

    Die Kasse zahlt bislang weiterhin.

    Mein Gesundheitszustand ist noch nicht abschließend geklärt. ( Krankenhausaufenthalte etc. wurden aufgrund der Pandemie abgesagt)

    - wie geht es für mich weiter wenn mein Krankengeld ausläuft ?

    Wer zahlt ?

    Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld ?

    Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2022

      Sie haben mit ziemlicher Sicherheit Anspruch auf ALG I. Alles andere würde mich sehr wundern. Rund zwei Monate vor der "Aussteuerung" sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur melden. Dafür benötigen Sie ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, das ungefähr in diesem Zeitraum bei Ihnen eingehen wird: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Thorsten
    am 01.06.2022

    Hallo Herr Schultz,

    muss ein Arbeitnehmer bei Krankschreibung und anstehendem Krankengeldbezug seiner Krankenkasse mitteilen, dass er in absehbarer Zeit arbeitslos wird? Also ist der Arbeitnehmer selbst dazu verpflichtet oder läuft das dann später über die Abmeldung durch den Arbeitgeber? Und teilt die Arbeitsagentur der Krankenkasse direkt mit, dass man sich arbeitssuchend gemeldet hat?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    Thorsten

    • user
      Christian Schultz
      am 02.06.2022

      Hallo Thorsten, normalerweise bekommt die Krankenkasse über die Arbeitsagentur darüber Bescheid. Aber wir haben hier schon so einiges erlebt - daher kann man sich dadurch absichern, dass man die Krankenversicherung selbst informiert.

      • user
        Jasmien
        am 02.06.2022

        Guten Tag Herr Schultz

        Ich hätte da auch noch eine Frage zu. Ich habe diesen Montag den 30.05, meine Kündigung, von meinem Arbeitgeber im Briefkasten gefunden und mich direkt bei der Arbeitsagentur Arbeitssuchend gemeldet. Ich bin aber schon was länger krank geschrieben und falle ab dieser Woche ins Krankengeld. Mein Kündigung ist für den 30.06 geschrieben wurden. Am 01.08 habe ich eine neue Stelle, dort ist der Arbeitsvertrag schon unterschrieben. Krank geschrieben werde ich voraussichtlich bis zum 30.07. Jetzt meine Frage. Was mache ich jetzt weiter? Melde ich mich arbeitlos oder muss ich das nicht? Melde ich mich bei der Krankenkasse und Teile ihr meine baldige Arbeitslosigkeit mit? Welche Schritte unternehme ich jetzt am besten?

        Vielen Dank schon mal im vorraus.

        LG

        Jasmien

        • user
          Christian Schultz
          am 02.06.2022

          Hallo Jasmien, wichtig ist die Meldung bei der Arbeitsagentur - das haben Sie bereits erledigt. Zusätzlich arbeitslos melden Sie sich nur, wenn Sie nicht kein Krankengeld erhalten. So wie ich Ihre Zeilen verstehe, beziehen Sie das jetzt aber erst einmal.

          Meine Empfehlung ist immer: Fragen Sie einfach mal bei Krankenkasse oder Arbeitsagentur nach. In der Regel erhalten Sie dort kompetente und freundliche Antworten. Erst wenn es Probleme gibt, können Sie sich anderswo Hilfe holen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Carla
    am 30.05.2022

    Lieber Herr Schultz,

    ich bin seit 12 Wochen krankgeschrieben und werde dies auch noch längere Zeit sein. Vor 4 Wochen endete mein Arbeitsverhältnis. Ich erhalte Krankengeld.

    Als ich erfahren hab, dass ich betriebsbedingt gekündigt werde, war ich schon erkrankt und aufgrund der Erkrankung ziemlich durch den Wind und habe es versäumt, mich bei der Arbeitsagentur zu melden. Ganz klar mein Fehler. Die wissen da bis jetzt immer noch nichts von. Ich habe Angst, was jetzt auf mich zukommt, wenn ich mich melde und sage, dass ich längerfristig krank bin, seit 4 Wochen keinen Job mehr habe und mich eigentlich spätestens vor 8 Wochen hätte melden müssen.

    Was kann mir passieren?

    Kann es sein, dass ich, wenn ich hoffentlich irgendwann in ein paar Monaten wieder gesund bin, kein ALG-I bekomme, weil ich nicht rechtzeitig mitgeteilt habe, dass ich arbeitslos bin?

    Oder falle ich jetzt deshalb sogar direkt aus dem Krankengeldbezug?

    Falls das eine Rolle spielt: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat erst vor ein paar Tagen mit dem Rechnungslauf für diesen Monat bei der Krankenkasse angegeben, dass ich seit Anfang des Monats nicht mehr dort beschäftigt bin - hoffe, das ist nicht auch ein Problem.

    Macht mir gerade alles Angst, eigentlich reicht die Krankheit allein schon mehr als genug.

    Können Sie mir etwas dazu sagen, was ich jetzt im worst case zu erwarten habe??? Das würde mir sehr helfen, um mich auf den nötigen Anruf bei der Agentur einzustellen.

    Vielen Dank!

    Carla

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2022

      Hallo Carla, da bin ich mir gerade nicht ganz sicher und muss das selbst nochmal nachschauen. Das schaffe ich aber nicht kurzfristig. Sobald ich das geklärt habe, machen wir dazu einen eigenen Beitrag. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten Sie sich aber so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur melden.

      • user
        Carla
        am 30.05.2022

        Lieber Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre Mühe und dass Sie es in Erfahrung bringen.

        Liebe Grüße

        Carla

      • user
        Tobi
        am 02.06.2022

        Hallo Herr Schultz, hallo Carla,

        ich weiß nicht, ob man sich darauf verlassen kann, aber mir wurde von der AA mitgeteilt, dass im Falle einer Krankheit, die über das Beschäftigungsende hinaus besteht, erst einmal keine Meldepflicht gegenüber der AA besteht, sondern man sich dort erst melden muss, wenn man nicht mehr AU ist oder das Krankengeld endet. Möchte nichts Falsches sagen, aber das ist mein Stand und das wurde wie erwähnt von der AA selbst so gesagt. Kann das stimmen?

        Viele Grüße

        Tobi

        • user
          Betsy
          am 06.10.2022

          Genauso hat es mir die Sachbearbeiterin der KK gesagt. Ich muss mich nicht bei der AA melden, solange ich im Krankengeldbezug bin.

  • user
    Claudia E.
    am 13.05.2022

    Lieber Herr Schultz,

    ich bin Jahrgang 1961, habe 09/2023 auch schon 45 Jahre gearbeitet. Vom 01.01.2018 bis 31.03.2018 war ich 3 Monate arbeitslos gemeldet. Vom 01.04. bis 30.09.2018 beschäftigt. Wechselte dann nochmal das Unternehmen und war davor erneut vom 01.10. bis 31.12.2018 arbeitslos gemeldet. Vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.05.2022 (3 Jahre und 5 Monate) wieder berufstätig. Nun wird der Standort in Deutschland aufgelöst und ich wäre ab dem 01.06.2022 erneut arbeitslos. Hätte aber nur Anspruch auf 18 Monate ALG. Ab dem 01.07.2022 wäre ich wieder angestellt, aber 1 Monat eine Lücke zu den 4 Jahren, um 24 Monate ALG zu erhalten, falls es mit dem neuen Arbeitgeber nicht klappt. Kann ich diesen einen Monat mit einer Krankmeldung überbrücken um nicht als arbeitslos gezählt zu werden?

    Würde mir einfach mehr Sichetheit geben, wenn ich wüsste, ich könnte die Zeit so bis zum 63. Lebensjahr ggf. überbrücken...

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.05.2022

      Hallo Claudia, bedenken Sie bitte auch, dass ALG I in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn nicht zur 45-jährigen Wartezeit mitzählt. Theoretisch kann es möglich sein, im Krankenstand gewisse Zeiten zu überbrücken. Aber wie immer schreibe ich dazu: Bitte lassen Sie vorher noch einmal die individuelle Situation klären. Das kann sonst ins Auge gehen.

    • user
      Lilly B.
      am 24.05.2022

      Hallo Herr Schultz,

      die Tätigkeit im Verkauf (Provisionsempfängerin - keine Lieferbarkeit durch Halbleiterthematik - trotzdem extremer Druck durch die Verkaufsleitung) macht mir sehr zu schaffen. Ich werde demnächst 61 Jahre und bin am Rande des Burnouts.

      Ich hätte folgende Frage:

      - wenn ich eine Eigenkündigung mache unter Einhaltung der 7monatigen Kündigungsfrist (zum Glück noch guten Vorlauf an Fugen.)

      - mich danach ggfs. krankmelden muss, da es auch diese 7 Monate nicht mehr geht

      - ich dann über das Arbeitsverhältnis hinaus Krankengeld beziehen muss

      - und hoffentlich werde ich dann schnell gesund, wen ich diese Firma verlassen habe

      - kann ich dann nahtlos ALG 1 beziehen oder aber 2 Monate später - ich hatte ja grundsätzlich die Kündigungsfrist eingehalten

      Oder werde ich dann trotzdem vom Arbeitsamt gesperrt ?

      Danke und Viele Grüße

      Lilly B.

      • user
        Christian Schultz
        am 25.05.2022

        Hallo Lilly, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis auflösen möchten, sollten Sie sich dazu IMMER arbeitsrechtlich beraten lassen. Denn ohne wichtige Gründe - das kann zum Beispiel die Gesundheit sein - bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre. Das hat mit der Kündigungsfrist Ihres Arbeitsvertrags nichts zu tun.

  • user
    Atlas
    am 11.05.2022

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    Wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt wird um direkt im Anschluss einen neuen Job zu beginnen. (Kündigungsfrist 4 Wochen / Arbeitsvertrag vom neuen AG liegt vor)

    Unmittelbar nach dem einreichen der Kündigung tritt aber eine längerfristige Erkrankung ein und die neue Stelle kann nicht angetreten werden. Wer kommt für die fehlenden 2 Wochen auf, bevor der Anspruch auf das Krankengeld besteht.

    Vielen Dank und LG

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Das weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Falls ich einen Kollegen zu fassen bekomme, werden wir das Ergebnis hier noch einmal posten.

      • user
        Atlas
        am 11.05.2022

        Hallo Herr Schultz,

        es würde mir wirklich sehr helfen, vielen Dank für die Mühe.

        LG

      • user
        Claudia
        am 08.06.2023

        Wie ist denn dieser Fall ausgegangen?

  • user
    Frau H.
    am 10.05.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich habe folgende Frage:

    ich wurde von meinem Arbeitgeber während Krankheit gekündigt mit Grund „Kündigung wegen Krankheit“ und Angebot einer Abfindung. Beides wurde ausgeschlagen bzw. ich gehe arbeitsrechtlich durch meinen Anwalt gegen die Kündigung vor. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endete bereits und ich beziehe Krankengeld von meiner Krankenkasse.

    Der Termin der Kündigung (welche ja noch vor Gericht angefochten wird) rückt näher und ich bin weiterhin krank mit offenem Ausgang (Krankmeldungen werden rechtzeitig verlängert). Muss ich weiter Krankmeldungen an meinen Arbeitgeber liefern (nach dem im Kuendigungsschreiben (welches angefochten wird) genannten Kuendigungstermin des Arbeitgebers)? Und muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Ich arbeite in einem Beruf, wo Arbeitskräfte händeringend gesucht werden d.h. ich könnte von mir aus morgen eine neue Arbeitsstelle auftun, es ist aber vorerst keine Besserung der Krankheit in Sicht d.h. ich kann vorerst nicht arbeiten…

    Vielen Dank für eine Antwort, dies würde mir sehr helfen!

    Frau H.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Hallo, bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich auf jeden Fall melden. Und zwar, sobald Sie von der Kündigung erfahren - spätestens drei Monate vor Vertragsende.

      Ihr Arbeitgeber braucht keine Kündigungen mehr, sobald das Arbeitsverhältnis erloschen ist. Aber natürlich sind diese weiterhin für das Krankengeld wichtig.

  • user
    Hilde
    am 03.05.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich habe folgende Frage: Ich war bis zu meiner Schwangerschaft vollzeit berufstätig, bin dann ins Beschäftigungsverbot gerutscht... von dort in den Mutterschutz und bin nach 2 Jahren und 9 Monaten Elternzeit im Mai 2021 wieder in meinen alten Job eingestiegen. Seit Februar 2022 bin ich aus gesundheitlichen Gründen krank geschrieben und meine Ärztin empfiehlt mir einen Berufswechsel. Ich möchte aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 01.06.2022 vereinbaren. Die Krankschreibung wird über den 01.06.2022 hinaus gehen ... auf welcher Grundlage berechnet dich das Krankengeld nach der Kündigung (Lohn oder ALG 1... falls ich Anspruch habe)? Habe ich Ihrer Meinung nach Anspruch auf ALG 1, wenn ich wieder gesund und wenn ja wie lange (6 Monate oder 12 Monate)?

    Mit den besten Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2022

      Hallo Hilde, wenn das Krankengeld bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses beginnt, wird es in der gleichen Höhe wie bisher weitergezahlt - also auf Basis Ihres Arbeitslohns.

      Zum geplanten Aufhebungsvertrag sollten Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen. Das ist wichtig, um eine Sperre zu verhindern. Und um möglicherweise weitere Ansprüche (Abfindung, Auszahlung von Urlaubsansprüchen etc.) zu erhalten.

  • user
    Scamperlina
    am 01.05.2022

    Guten Tag Herr Schulz,

    Ich habe bis Ende März 2022 in den USA gelebt und meine neue Arbeitsstelle online via Indeed in Deutschland gefunden. Am 01.04.2022 fing ich dort an und auf beiden Seiten stellten wir fest es passt nicht. Mein Chef kündigte mir einen Tag später und ich wurde Montag den 03.04.2022 bis gestern 30.04.2022 erstmal krank geschrieben. Mein Ex-Chef zahlte mir die zwei Tage und der Rest anteilig wird von meiner Krankenkasse als Krankengeld gezahlt hoffentlich noch im Mai. Arbeitslosengeld wird nicht bezahlt, da ich keine 3 Monate gearbeitet habe. Hartz4 mache ich nicht, da ich eine Aussicht auf eine gute Stelle habe Ende Mai

    Jetzt die Frage an Sie, ich werde wohl morgen noch für 2 Wochen krank geschrieben, da wir mit der Therapie noch nicht durch sind und es mir noch nicht gut geht. Wo sende ich die Krankschreibung hin?. und bekomme ich weiter Krankengeld von meiner Krankenkasse? Ist mein Ex-Chef noch involviert?. Was muss ich beachten?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Scamperlina

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2022

      Hallo Scamperlina, solange Sie Krankengeld beziehen, muss die Krankmeldung IMMER zur Krankenkasse. Und sobald der Arbeitsvertrag beendet ist, muss diese natürlich nicht mehr zum Arbeitgeber.

  • user
    Cindy
    am 23.04.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz

    Vielen Dank für den Artikel.

    Folgende Sachverhalt :

    Ich habe eine Posttraumatische Belastungsstörung aufgrund eines Ereignisses in 2021, die erst in Rahmen einer Psychologische Sitzung Anfang März 2022 festgestellt wurde. . Ich habe im Januar 2022 eine neue Stelle angefangen aber meine Leistung ist schlecht.

    Aus Angst mein Job zu verlieren, war ich am Montag 31.03.22 ein Tag krank geschrieben und zum ersten Mal mit Diagnose PTBS

    Gestern wurde ich während der Probezeit ordentlich zum 31.05 gekündigt.

    Meine psychische Zustand ist gar nicht gut, so dass ich mehrere Monate Arbeitsunfähigkeit schätze.

    Daher habe ich jetzt Angst wegen dieser Lücke. Ich wusste nicht über diesen Gesetz.

    Wie soll ich bitte vorgehen um mein Anspruch auf Krankengeld nach 6 Wochen nicht zu verlieren?

    Gestern habe ich mich bei der Agentur für Arbeit telefonisch arbeitssuchend gemeldet

    Wie sieht es in meinem Fall aus, wenn ich ab Montag die restlichen fast 6 Wochen krank bin und danach ich weiterhin krank bin?

    Werde ich jetzt Probleme haben wegen diesen einzelne Tag wo ich krank war und 1 Woche danach für mehrere Monate?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 23.04.2022

      Hallo Cindy, die Krankenkasse zahlt das Krankengeld auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Nach dem, was Sie geschrieben haben, sehe ich keinen Grund, warum sie das nicht tun sollte.

      • user
        Cindy
        am 28.04.2022

        Vielen Dank Herr Schulz,

        Aber mein Bedenken lag es daran, dass ich Ihren zitierten Link nicht verstanden habe.

        Dort steht wenn man sich bei derselbe Diagnose in Abständen von länger als 4 Wochen krank meldet, verliert man Anspruch auf Krankengeld??

        https://ra-klose.com/leistungsspektrum/sozialrecht/krankengeld-luecke

        Oder habe ich falsch verstanden?

        • user
          Christian Schultz
          am 28.04.2022

          Sie sind ja noch nicht im Krankengeld. Sondern in der Lohnfortzahlung.

  • user
    Vanessa
    am 08.04.2022

    Hallo, ich wurde am 08.03.22 zum 21.03.22 gekündigt (2 wochen Frist). Ich war dann krank geschrieben vom 09.03. - 22.03..da ich noch keine 4 Wochen beim AG angestellt war hab ich Krankengeld erhalten. Ich hab mich nach Erhalt der Kündigung direkt online bei der BA arbeitssuchend gemeldet und ALG 1 beantragt (Voraussetzungen erfülle ich). Während ich krank war hab ich mich am 10.03.22 bei der BA persönlich arbeitslos gemeldet, da die bearbeitung etc ja etwas dauert. Am 29.03. Hatte ich dann einen Termin bei der BA, da war alles gut. Meine AU hab ich bei der BA auf Empfehlung eines Mitarbeiters dort auch abgegeben. Nun hat man mir ALG 1 nach Ende des Krankengeldbezugs erst ab 29.03. (also Tag des Termins vor Ort) gezahlt, da die BA meinte man müsse sich nach Krankengeld Bezug wieder arbeitslos melden. Meine Frage ist, ich finde online dazu nur was im Bezug auf die Kombi

    Arbeitslos - krankengeld - arbeitslos

    Aber nicht auf meine Kombi

    Angestellt und gekündigt - krankengeld - arbeitslos.

    Ich hab mich ja nun extra während ich AU war arbeitslos gemeldet damit das alles rechtzeitig geklärt ist. Wie ist denn da die Rechtslage?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.04.2022

      Hallo Vanessa, auch hier gilt wieder: Das muss man sich im Detail anschauen. Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass man sich nach Ende des Krankengeldbezugs "zurückmelden" muss. Aber bei Ihnen ist da ja offensichtlich einiges schiefgelaufen - auch wurden Sie anscheinend nicht richtig beraten. Im Zweifel sollten Sie sich dazu noch einmal persönlich beraten lassen.

  • user
    Annette L.
    am 07.04.2022

    Frage: Ich bin drei Monate in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen und habe meinen Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Probleme gekündigt. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es nicht. Mein Gehalt habe ich nur bis Ende des Beschäftigungsmonates erhalten. Die Krankenkasse hat mir trotz meiner Krankmeldung, welche schon im Angestelltenverhältnis bestand kein Krankengeld bezahlt. Ist das so korrekt? Ich habe gelesen, dass Krankengeld grundsätzlich auch über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt wird. Und das dies auch gilt, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt und dann erkrankt. Aufgrund gesundheitlicher Probleme ist es ja ein vernünftiger Grund. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.04.2022

      Grundsätzlich wird das Krankengeld auch über das Ende des Arbeitsvertrags hinaus gezahlt. Warum das bei Ihnen nicht so ist, müsste man sich aber im Detail anschauen.

      • user
        Annette L.
        am 11.04.2022

        Vielen Dank.

      • user
        Annette L.
        am 15.04.2022

        Vielen Dank Herr Schultz für die Info.

  • user
    Norbert Bluhm
    am 05.04.2022

    Hallo,

    ich bin schon länger krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Ich würde gern per Aufhebungsvertrag kündigen, weil ich nicht mehr an der bisherigen Arbeitsstelle arbeiten kann (aus psychischen Gründen). Bekomme ich dann weiter Krankengeld, also nach der Kündigung? Muss ich mich arbeitslos melden?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 05.04.2022

      Hallo Norbert, wenn Sie lückenlos weiter krankgeschrieben sind, läuft das Krankengeld auch nach der Auflösung des Arbeitsvertrages erst einmal weiter. Ich empfehle Ihnen aber dringend, dass Sie sich vor einer Unterschrift arbeitsrechtlich beraten lassen. Möglicherweise lässt sich noch eine Abfindung verhandeln oder restliche Urlaubsansprüche auszahlen. Außerdem müssen Sie verhindern, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen. Denn irgendwann läuft ja das Krankengeld aus, so dass Sie vielleicht doch noch ALG I beziehen müssen.

  • user
    Luli89
    am 03.04.2022

    Guten Tag,

    ich habe seit September 2021 bis Dezember 2021 in der Pflege Teilzeit gearbeitet. Seit dem 1. Januar habe ich Stelle und Firma gewechselt und einen neuen Arbeitsvertrag befristet auf 1 Jahr in einem Diagnostiklabor. Auf dem Vertrag steht das unter bestimmten Ausnahmen, verminderten Probeneingang zb., eine fristlose Kündigung stattfinden kann. Ich habe das Arbeitsverhältnis seit Januar begonnen, (bin somit noch in Probezeit). Ich bin nun seit 2 Wochen krankgemeldet. Falls ich während der Krankmeldung aus dem oben genannten Grund fristlos gekündigt werden sollte, oder aufgrund meiner längeren Krankmeldung, und meine Krankmeldung sich verlängert (mit Folgebescheinigung ohne Lücken), habe ich dann selbst nach der fristlosen Kündigung bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld dass von der Krankenkasse (gesetzt. Versichert) gezahlt wird? Und wie viel Prozent des eigentlichen Bruttolohns ca., wenn ich tatsächlich nicht 1 jähr lang durchgearbeitet habe, sonder erst seit September 2021 beruflich Teilzeit tätig war und seit Januar Vollzeit bei der jetzigen Firma?

    Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Britta Clausen
    am 01.04.2022

    Hallo,

    heute am 01.04.22 wurde mein Arbeitsvertrag in der Probezeit zum 30.04.22 beendet.

    Meine Chefin hat mich bis dahin von der Arbeit freigestellt.

    Ich war vom vom 21.03. - 27.03 AU geschrieben und mein Arzt hat mich heute wieder AU geschrieben mit der gleichen Diagnose.

    Muss ich das dem AG mitteilen?

    Wie geht es weiter wenn ich mich zum 01.05 Arbeitslos melde und weiterhin krank geschrieben bin?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2022

      Hallo Britta, ich bin kein Arbeitsrechtler. Aber solange Ihr Vertrag noch besteht, müssen Sie die Krankmeldung sicherlich auch der Firma zukommen lassen. Wenn die Krankmeldung über das Ende des Arbeitsvertrags besteht, rutschen Sie automatisch ins Krankengeld. Bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich aber trotzdem jetzt schon arbeitsuchend melden.

  • user
    Ricarda
    am 31.03.2022

    Guten Tag Herr Schultz,

    Ich stehe gerade vor dem Problem, dass die Arbeitsagentur mir bisher kein ALG1 gezahlt hat und ich aber meine Fixkosten wie Miete usw. Zahlen muss.

    Ich habe am 29.09.20 zum 31.10.20 gekündigt, weil ich mich in einen Studiengang eingeschrieben habe. Bin aber am 14.10.20 krankgeschrieben worden. Das Arbeitsverhältnis ist ausgelaufen und ich habe Krankengeld bezogen. Im Februar 22 wurde ich dann ausgesteuert während ich in einer medizinischen Reha war. Die Sozialpädagogin in der Rehaeinrichtung sagte dass es das beste sei mich arbeitsfähig zu entlassen weil ich somit Anspruch auf ALG1 hätte. Ich habe mich am ersten Tag nach der Reha (03.03.22)persönlich arbeitslos gemeldet. Seitdem habe ich alle Unterlagen die gefordert wurden eingereicht und stand in ständigem Austausch mit der Arbeitsagentur. Das einzige was fehlt ist die Arbeitsbescheinigung meines letzten Arbeitgebers. Ich habe eine Ersatzbescheinigung eingereicht mit allen erforderlichen Unterlagen aber die Arbeitsagentur hat meinem letzten Arbeitgeber bis zum 07.04. Zeit gegeben die Bescheinigung zu übermitteln. Bis dahin werde ich also keine Zahlungen erhalten wurde mir gesagt. Außerdem wird mir noch eine Anforderung zur Stellungnahme zu meinem Kündigungsgrund zugeschickt. Die Dame sagte es könnte sein dass ich eine Sperrzeit verhängt bekomme, weil ich selbst gekündigt habe. Allerdings konnte ich ja nicht wissen dass ich 2 Wochen später für lange Zeit krank geschrieben werde. Ich bin ziemlich verzweifelt und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich muss jetzt meine Miete zahlen, habe aber keinerlei Geld. Vielleicht können Sie mir etwas dazu sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ricarda

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2022

      Hallo Ricarda, um schnell Geld zu erhalten, sollten Sie übergangsweise Arbeitslosengeld II im Jobcenter beantragen. Alles Weitere zum Anspruch auf ALG I würde ich an Ihrer Stelle in einer persönlichen Beratung klären. Das geht bei einem guten Fachanwalt für Sozialrecht und natürlich auch beim SoVD.

      • user
        Ricarda
        am 31.03.2022

        Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :)

  • user
    Marika
    am 27.03.2022

    Hallo,

    Ich bin seit 12/21 krankgeschrieben und so wie es aussieht auch noch länger. Nun möchte ich kündigen oder wäre es sinnvoller das mein Chef mich kündigt oder wir uns auf einen Aufhebungsvertrag einigen ?

    Je nach dem würde ich auch von meinem Hausarzt eine Bescheinigung bekommen das ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen muss.

    Wie läuft das genau ab bis jetzt konnte mir keine eine genaue Aussage machen was am sinnvollsten wäre.

    Arbeitsamt meinte ich muss mich erst melden wenn ich arbeitsfähig bin ? Aber wer zahlt meine Beiträge weiter ?

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Marika, bevor Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Es kann sein, dass noch Ansprüche aus Urlaubsgeld oder eine Abfindung gezahlt werden - aber dafür brauchen Sie vielleicht Unterstützung.

      Wenn Sie nach dem Ende des Arbeitsvertrags weiter krankgeschrieben sind, bekommen Sie erst einmal weiter Krankengeld.

  • user
    Ron Schmidt
    am 23.03.2022

    Ich bin fristgerecht innerh. 2 Wochen betriebsbedingt gekündigt wurden. (Probezeit) Nun hat mich die Kündigung sehr belastet und bin nun innerh. der Kü. Frist krankgeschrieben. Anspruch auf ALG 1 hab ich jedoch nicht. Was soll ich tun? Bekomme ich event. Krankengeld? Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2022

      Hallo Ron, mit ziemlicher Sicherheit haben Sie nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrages Anspruch auf Krankengeld. Wie immer im Sozialrecht kann es Ausnahmen geben, aber ich denke, dass Sie Anspruch haben.

    • user
      Oendine
      am 20.04.2022

      Hallo Ron,

      mich interessiert, ob Du nach Auslaufen des Arbeitsvertrages von der Krankenkasse Krankengeld erhalten hast.

      Danke und viele Grüße

      Oendine

  • user
    Janine
    am 23.03.2022

    Hallo.

    Mein Beschäftigungsverhältnis endet Ende des Monats, da der Vertrag befristet war. Ich würde also ab dem 01.04 Arbeitslosengeld I bekommen. Jetzt bin ich aufgrund von Schwangerschaftserschöpfung und Stress (27SSW) von meiner Frauenärztin krankgeschrieben worden. Sollte sich das jetzt 6 Wochen in die Länge ziehen, müsste ich ja Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Da ich ja während meines Beschäftigungsverhältnis krank geworden bin, wird mir dann Krankengeld in Höhe meines letzten Gehalts, oder des mir zustehenden AlG1 Geld gezahlt, was ich ja die nächsten 5 Wochen bevor Krankengeld eintritt bekomme ? Und wie verhält sich das mit dem Mutterschutz der am 19.05 eintritt sprich 1 Woche nach Eintritt des Krankengeldanspruches?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2022

      Hallo Janine, das Krankengeld wird immer auf Basis Ihres Arbeitseinkommens berechnet, nicht auf Basis des Arbeitslosengeldes. Beim Mutterschaftsgeld bin ich kein Experte. Das bekommen Sie aber von der Krankenkasse mit einem Zuschuss vom Arbeitgeber, Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Netto-Gehalt der letzten drei Monate. Diese Leistung müssen Sie bei Krankenkasse und Arbeitgeber beantragen - fragen Sie am besten direkt in der Firma nach.

    • user
      Maalb
      am 24.03.2022

      Hallo Herr Christian;

      Ich bin Seit 07.2021 krankgeschrieben nach einem arbeitswegunfall bei BG..in dem zeit ich bin gekündigt am 02.01.2022..;am 15.03. ich bin am Brust operiert und ich bin noch nicht arbeitsfähig..der Arzt sagt das wird bis zu 6 Monate dauern..

      Meine Frage ist meine Bg Arbeitsunfähigkeit fällt aus ab 28.03 ..was soll ich machen..müss ich mich bei Agentur für Arbeit melden oder kann ich mich am 28.03 Erstbesteigung bei Arzt mich melden?Die sache war das ich nicht 2 Krankmeldung auf einmal darf oder kann weil ich nur für eine Krankheit geld von Krankenkasse beziehen darf.

      Die brust op hat nichts zutun mit Unfall Krankheiten.

      Danke im Voraus für die Antwort

      • user
        Christian Schultz
        am 24.03.2022

        Wie das mit der Zahlung der BG ausschaut, muss man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Da kenne ich mich nicht so gut aus, bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder (als Mitglied im SoVD) an meine Kollegen in der Rechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Linda
    am 13.03.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    wie sieht es aus, wenn ich mich nach Kündigung durch den AG bereits arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet habe, ich dann aber zum Ende meines Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus krank bin. Dann zahlt m. W. doch die Krankenkasse Krankengeld. Muss ich dies der Krankenkasse melden oder macht dies die Agentur für Arbeit? Wie geht es dann weiter?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2022

      Hallo Linda, auch hier gibt es dann nach Ablauf von sechs Wochen bzw. nach Ende des Arbeitsvertrags Krankengeld. Normalerweise läuft das ohne Ihr Zutun. Aber Sie sollten trotzdem aufpassen und ggfs. in der letzten Woche Ihres Arbeitsverhältnisses einmal bei der Kasse nachfragen.

      • user
        Linda
        am 15.03.2022

        Herr Schultz, vielen Dank für Ihre Antwort!

  • user
    Lars Riedel
    am 11.03.2022

    Hallo. Ich bin seit Oktober 2021 krank geschrieben. Zum 31.1.2022 habe ich einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung unterschrieben. Ich bekomme derzeit weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse. Ist dies so richtig? oder muss dies von der Arbeitsagentur kommen. ? Gilt für mich eine Sperrfrist?

    Vielen Dank für ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2022

      Hallo Lars, grundsätzlich läuft das Krankengeld auch weiter, wenn Ihr Arbeitsvertrag beendet wurde. Ob Sie nach der Aussteuerung (also am Ende des Krankengeldes) mit einer Sperre bei der Arbeitsagentur rechnen müssen, kann ich nicht beantworten. Da kommt es auf die Angaben in Ihrem Auflösungsvertrag an.

  • user
    Melanie Tarif
    am 10.03.2022

    Hallo Herr Schultz,

    Ich hatte bis zum 31.03 eine zweite Beschäftigung auf Steuerklasse 6. Diese habe ich selbst gekündigt weil es mir zu viel wurde. Im März bin ich erkrankt und seit 16.06 im Krankengeld Bezug. Die KK hat die zweite Beschäftigung nicht berücksichtigt, da ich vor dem 16.06 selbst gekündigt habe. Ich beziehe also nur Krankengeld aus der Hauptgeschäftigung. Da ich aber schon im März 4 Wochen krank war, sollte die zweite Beschäftigung nicht auch Anrecht auf Krankengeld haben trotz Kündigung?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2022

      Hallo Melanie, die Krankenkasse hat in Ihrem Fall wahrscheinlich korrekt gehandelt. Denn aus einem Minijob erwächst Ihnen kein Anspruch auf Krankengeld.

  • user
    Norbert R.
    am 28.02.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2022 gekündigt. Ich muss nun Mitte März für eine Schulteroperation ins Krankenhaus.

    Vermutlich werde ich danach über den 31.03.2022 krank geschrieben werden. Mir ist bekannt das die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers

    zum Stichtag der Kündigung endet und die Krankenkasse danach das Krankengeld bis zur Genesung zahlt. Wie sieht das mit dem Krankengeld

    aus, wenn ich direkt anschließend auf eine andere Krankheit krank geschrieben werde, muss die Krankenkasse dann weiter das Krankengeld

    bezahlen oder muss ich mich dann bereits beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragen?

    mit freundlichen Grüßen

    Norbert R.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Norbert, wenn die Krankmeldungen nahtlos ineinander übergeben, läuft der erste Krankengeld-Anspruch weiter runter. Es entsteht kein neuer Anspruch.

  • user
    Franz Bieber
    am 26.02.2022

    Lieber Herr Schulz,

    In welcher Höhe bezieht man Krankengeld nach der kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Krankmeldung eine Woche vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgte? Wird der Betrag des Krankengelds aus dem letzten Gehalt berechnet, oder ist er gleich wie ALG?

    Herzliche Grüße

    Franz Bieber

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Franz, das Krankengeld wird dann auf Basis des letzten Gehalts berechnet.

  • user
    Swetlana Schneider
    am 04.02.2022

    Hallo, mein Arbeitsverhältnis wurde zum 31.01.2022 gekündigt. Ich war seit Mitte Dezember freigestellt. Am 26.01.2022 wurde ich krank und habe die AU bei der AOK abgegeben und Krankengeld ab dem 01.02.2022 eingefordert. Die AOK weigert sich und verweist auf das Arbeitsamt, da ich ja jemäss der Entlassungspapiere meiner im Dezember erfolgten Reha-Behandlung zwar meinen alten Beruf als Reinigungskraft nicht mehr ausüben kann, aber gemäß Entlassungsbericht eine "leichte" Arbeit ausüben kann. Habe ich Anspruch auf Krankengeld von der AOK oder muss ich mich trotz Krankmeldung arbeitslos melden ? Danke vorab

  • user
    Patrik Beja
    am 03.02.2022

    Hallo meine Frau war bis zum 31.12.21 beschäftigt und in beschäftigungsverbot vom betribsarzt krankgeschrieben. Seit dem 1.1.22 ist sie ebenfalls in beschäftigungsverbot durch Fraunarzt. Arbeitsamt sagt sie seien nicht zuständig krankenkasse sagt da es am 1.1 keine Versicherung mehr bestand durch Kündigung sei sie ebenfalls nicht zuständig. Was könn wir in diese Situation tun wer ist nun zuständig?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Patrik, wenn die erste Krankmeldung am ersten Tag im Bezug des Arbeitslosengeldes reinkommt, kann es tatsächlich zu Problemen kommen. Wenn Sie bereits vorher krankgeschrieben waren, sollte die Krankenkasse auch zahlen müssen. Aber natürlich müsste man sich Ihren Fall genau anschauen.

  • user
    Nadine
    am 02.02.2022

    Hallo,

    Ich bin seit Oktober 21 krank geschrieben und beziehe seit Mitte Dezember Krankengeld. Nun habe ich Sorge gekündigt zu werden, da ich noch länger krank sein werde.

    Frage: Bekomme ich im Falle einer Kündigung durch den AG weiterhin die selbe Höhe an Krankengeld, also 70% des jetzigen Bruttolohnes?

    Denn ich habe soweit ich weiß keinen Anspruch auf ABG1, denn ich war nur 6 Monate angestellt bis zur Krankheit und habe davor studiert.

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Nadine, das Krankengeld wird in gleicher Höhe weitergezahlt. Auch wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

  • user
    Katharina
    am 24.01.2022

    Hallo Christian,

    Meine Probezeit wurde Krankheitsbedingt nicht verlängert.

    Ich bin seit dem 03.01.2022 krankgeschrieben und werde wahrscheinlich weiterhin krankgeschrieben werden.

    Meine Probezeit geht bis zum 27.01.2022 und mein Arbeitgeber hat mich innerhalb der Probezeit gekündigt.

    Besteht nun recht auf Krankengeld nach 6 monatiger Anstellung?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    LG Katharina

    • user
      Christian Schultz
      am 24.01.2022

      Hallo Katharina, Ihr Arbeitgeber muss noch bis zum 27.01. Lohnfortzahlung leisten. Sie müssen sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden, damit Sie hier keine Leistungen liegen lassen. Nach dem Endes des Arbeitsverhältnisses muss die Krankenkasse leisten. Denn ich gehe davon aus, dass Sie angestellt waren, als Sie zum ersten Mal arbeitsunfähig geschrieben wurden.

  • user
    Susanne Pudel
    am 20.01.2022

    Ich habe zum 31. gekündigt in der Probezeit. Eine neue Stelle zum 1 Februar habe ich auch schon,aber unterschrieben noch nicht. Nun bin ich krankgeschrieben und soll eine Knie OP bekommen. Wenn ich bei der neuen Stelle unterschriebe werden die mich dann bestimmt gleich wieder entlassen...was soll ich nur tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2022

      Hallo Susanne, da gibt es keinen allgemeinen Weg, der immer passt. Aber Sie sollten Ihren neuen Arbeitgeber informieren. Mit etwas Glück zeigt er Verständnis.

    • user
      Susanne Pudel
      am 21.01.2022

      Das werde ich tun.

      Ein Bekannter meinte ich solle die neue Arbeit nicht annehmen, aber ich habe gekündigt und somit steht mir dann Sperre von ALG 1 und Krankengeld bevor,..oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2022

      Das kommt auf die Inhalte der Kündigung an. Die Gefahr besteht aber.

  • user
    Gerald
    am 19.01.2022

    Hallo Herr Schultz,

    mein Job wurde nach Krankmeldung gekündigt. Der Fall liegt psychosomatisch. Ich bekomme seither Krankengeld ohne Arbeitslos gemeldet zu sein. Die Krankenkasse macht bereits anspielungen das, wenn das Kontigent der Zahlungen erschöpft ist und ich in einer späteren Anstellung noch einmal erkranke, ich die nächsten 3 Jahre kein Krankengeld mehr bekomme. Ich solle mich endlich arbeitslos melden!

    1. Stimmt das so?

    2. Welcher Träger zahlt nach den 72. Wochen Krankengeld?

    3. Muss ich mich danach Arbeitslos melden und Harz 4 beantragen, oder geht da Rehamäßig noch etwas? Eine Art Wiedereingliederung die von der Psychiatrie u. Psychotherapie eingeleitet wird?

    Lieben Gruß Gerald Schmitt

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2022

      Hallo Gerald, so ganz richtig ist das nicht. Es gibt eine Drei-Jahresfrist, innerhalb derer Sie für eine Erkrankung bis zu 78 Wochen Krankengeld bekommen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

      Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, ist in der Regel die Arbeitsagentur zuständig. Da sollten Sie sich rund zwei Monate vorher melden.

  • user
    Mike
    am 07.01.2022

    Guten Abend

    Ich bin 3Wochen bei meinem neuen Arbeitgeber in der Probezeit beschäftigt.

    Bin jetzt unglücklicherweise Krankgeschrieben, was auch leider länger gehen wird.

    Meine Frage: Kündigt mein Arbeitgeber jetzt, wäre ich ja ohne Job.

    Von wem und wie lange bekomme ich Ersatzleistung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Mike, solange der Arbeitsvertrag noch läuft, muss die Firma weiter Lohnfortzahlung leisten. Anschließend gibt es Arbeitslosen- bzw. nach sechs Wochen Krankengeld.

  • user
    Natalia
    am 03.12.2021

    Guten Tag Herr Schulz.

    Ich wurde zum 19.11 gekündigt, wegen mein arbeits ausfällen. Habe keine Lücken in mein Krankmeldung, Krankenkasse sagt ich bekomme Krankengeld, bin aber gekündigt worden, muss mein alter Arbeitgeber meine Gehalt information schicken? Meine Krankenkasse hat sie 2x informiert, er schickt aber nichts.

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 03.12.2021

      Hallo Natalia, Ihr Arbeitgeber muss der Krankenkasse Auskunft geben, ja.

      • user
        Ragna
        am 01.03.2022

        Hallo Natalia, hallo Herr Schultz,

        ich klinke mich mal hier ein. Ich habe genau den selben Fall. Der Ex-Arbeitgeber schickt meiner Krankenkasse keine Gehaltsinformationen. Bisher ist jeglicher Nachdruck vergebens gewesen. Woher bekomme ich Geld, wenn der Ag auf Dauer nichts tut? ALG1 bekomme ich nicht, weil ich schon lange krankgeschrieben bin und es auch noch eine Weile bleibe.

        • user
          Christian Schultz
          am 02.03.2022

          Hallo Ragna, wenden Sie sich in diesem Fall bitte umgehend an einen Profi. Also zum Beispiel einen Fachanwalt für Sozialrecht oder auch den SoVD.

  • user
    Petra
    am 29.11.2021

    Hallo,

    ich war von Ende Mai bis Mitte August krank und für 4 Wochen im Krankengeldbezug. Ich war danach wieder 3 Monate arbeiten.

    Seit einer Woche bin ich wegen derselben Erkrankung wieder krank geschrieben. Ist es richtig, dass ich sofort Krankengeld erhalte?

    Ich befürchte, dass mich mein AG kündigt. Erhalte ich dann weiterhin Krankengeld?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2021

      Hallo Petra, Sie bekommen vorerst keine Lohnfortzahlung mehr, es müsste dann direkt die Krankenkasse zahlen. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen tatsächlich kündigt, bekommen Sie auch nach Auslaufen des Arbeitsvertrags weiter Krankengeld in gleicher Höhe.

  • user
    Sabine
    am 25.11.2021

    Guten Abend,

    Ich beziehe seit 9 Monaten Krankengeld (lückenlose AU Bescheinigen) und mein Arbeitgeber bietet zum 31.1.22 Abfindungsangebote an. Ich habe ein ärztliches Attest, das die Fortführung meines aktuellen Berufes (mit meiner medizinischen Historie) als "unzumutbar" einschätzt. Im Falle, dass ich einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterzeichne, würde das Krankengeld (vorausgesetzt weitere AU Bescheinigung) trotz Abfindung weitergezahlt? (Ich bin freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse)

    Müsste ich mich trotz AU bei der AgA arbeitslos melden?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 26.11.2021

      Hallo Sabine, da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen. Am besten von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, es geht ja vermutlich auch um Urlaubsansprüche etc.

  • user
    Stefan
    am 23.11.2021

    Vielen Dank für die Info!

  • user
    Stefan Sommer
    am 22.11.2021

    Hallo,

    eine Frage bitte:

    ich bin seit fast 6 Wochen krank geschrieben und werde demnächst Krankengeld bekommen.

    Mein Beschäftigungsverhältnis läuft weiter, aber meine Ärztin empfiehlt mir dringend,den Job zu kündigen. Wenn ich das nun tue, bekommen ich dann beim Krankengeld von meiner Kasse eine Sperrzeit? Oder ist das mit Attest dann ok?

    Danke und VG

    Stefan

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2021

      Hallo Stefan, sozialrechtlich ist es eigentlich nicht zu raten, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Es kommt vor, dass ich die Kasse dann querstellt und kein Krankengeld mehr zahlen möchte. Bevor Sie also diesen Schritt gehen, lassen Sie sich bitte noch einmal persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Jens Siegeris
    am 13.11.2021

    Hallo, ich bin seit 16.4.21 krankgeschrieben. Habe die Kündigung dann zum 31.7.21 bekommen. Im Grunde 4 Kündigung drei mit falschen ausstell Datum auf das Jahr 2020. Bin dann zum Anwalt und am 1 Gerichtstermin ist nichts bei rumgekommen. Jetzt vor dem 2 Gerichtstermin zahlt er mir eine Abfindung die ich zugestimmt habe zum 31.7.21. Bekomme ich weiter Krankengeld und muss ich mich arbeitslos melden? Das hatte ich schon am 31.7.21 gemacht und die hat mir gesagt ich solle mich erst wieder melden, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin. Stimmt das? Wäre super wenn mir einer weiterhelfen könnte.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Hallo Jens, ohne die Unterlagen zu Ihrem Fall einzusehen, können wir das nicht beurteilen. Sie werden ja bereits durch einen Anwalt vertreten, den sollten Sie dazu befragen.

  • user
    Caro
    am 12.11.2021

    Hallo, iich bin zur Zeit im Krankengeldbezug, habe selber als Arbeitnehmer gekündigt (Eigenkündigung). Bekomme ich nach Ende des Arbeitsverhältnis, wenn ich weiter krankgeschrieben werde Krankengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.11.2021

      Ja, das Krankengeld läuft auch nach Auslaufen des Arbeitsvertrages weiter.

  • user
    Ruxi
    am 08.11.2021

    Hallo Zusammen,

    Ich habe während Probezeit schwere Arbeitsunfall gehabt und könnte nicht gut auf die Baustelle laufen. Nach drei Monate Arbeitgeber hat mich gekündigt, 2 Woche nach Kündigung, wegen MRT Befund ( Bezug Arbeitsunfall) zum OP überwiesen geworden. Ich habe drei Woche Vorher eine Arthroskopie OP auf Knie gemacht, Letzte Woche wegen OP Nachkontrollieren war ich in Krankenhaus und Arzt hat gar nicht behandelt, weil BG Bau hat Ablehnungsbescheid gegeben und Sie haben meine Kranken schreiben nicht verlängert.

    Meine Frage kommt auf Krankengeld und Arbeitslosengeld, ich dachte BG bau bezahlt für 8 Woche krankschreiben nach Kündigung , damit nicht bei Jobcenter gemeldet!!! ich habe 8 Woche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und noch bin ich nicht total fit!! ich weis nicht genau welche Rechte habe ich?

    Grüße

    Ruxi

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2021

      Hallo Ruxi, ich kann Ihre Frage hier so nicht beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Fragen Sie gern bei meinen Kollegen nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Doreen
    am 05.11.2021

    Ehrlich gesagt verstehe ich das jetzt nicht so ganz... Ich war ja schon 78 Wochen krank.... War dann arbeitslos und gehe jetzt wieder arbeiten und die Krankheit kommt zurück

  • user
    Doreen
    am 05.11.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ich war volle 78 Wochen auf eine Krankheit krank geschrieben, danach 1 Jahr arbeitslos und jetzt seit einer Woche wieder arbeiten und habe gerade wieder das die gleiche Krankheit ausbricht. ALG 2 bekomme ich nicht da mein Mann "zu viel" verdient... Wie verhält es sich da bekomme ich überhaupt was?

    LG Doreen

    • user
      Christian Schultz
      am 05.11.2021

      Hallo Doreen, lassen Sie einmal überprüfen, wie es mit der Blockfrist aussieht. So, wie Sie es schildern, sind die drei Jahre vermutlich noch nicht rum. Aber das sollten Sie unbedingt prüfen lassen - vielleicht haben Sie dann doch Anspruch auf Krankengeld.

    • user
      Doreen
      am 05.11.2021

      Vielen Dank für die schnelle Antwort,

      Das würde heißen ich würde sofort wieder ins Krankengeld gehen oder?

      Nur als ausgesteuert? Für wie lange würde das denn sein?

  • user
    Dennis Braun
    am 20.10.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    mein seit dem 1.5.21 bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis als Wassersportlehrer endet planmäßig zum 31.10.

    Am 7.7. wurde ich aufgrund eines Bandscheibenschadens für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig und bekam zunächst Lohnfortzahlung und danach Krankengeld der GKV.

    Am 27.9. hatten sich die Probleme soweit gebessert, dass ich vom Arzt eine Endbescheinigung bekam und meine Tätigkeit wieder aufnahm.

    Durch die, körperlich sehr anspruchsvolle, Arbeit hat sich mein Zustand jetzt wieder so verschlechtert dass ich erneut arbeitsunfähig in meinem derzeitigen Beruf, aber wahrscheinlich nicht generell für leichtere Tätigkeiten, bin.

    Meine Fragen hierzu sind:

    1. habe ich erneut Anspruch auf Krankengeld, auch über das Beschäftigungsende hinaus, wenn mir mein Arzt nun eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (als Fortsetzungserkrankung) ausstellt ?

    2. muss diese Bescheinigung zwangsläufig über das Beschäftigungsende hinaus datiert sein, um meinen Anspruch auf Fortzahlung des Krankengeldes nach Beschäftigungsende zu sichern?

    In anderen Worten: verliere ich diesen Anspruch, wenn mich mein Arzt jetzt zunächst nur bis 31.10. krankschreiben sollte, und ich dann aber ab dem 1.11. doch eine Folgebescheinigung bekäme? (weil ich zu diesem Zeitpunkt ja nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis wäre)

    3. wenn ich ab dem 1.11. nun ALG 1 beziehen würde, da zunächst arbeitsfähig, sich mein Rücken aber später erneut so verschlechtert , dass generelle Arbeitsunfähigkeit besteht:

    würde die AA dann die Lohnfortzahlung verweigern, mit der Begründung, dass diese Erkrankung bereits vor der Arbeitslosmeldung bestand?

    Meine Befürchtung ist, dass ich nach dem Beschäftigungsende weder Krankengeld noch Lohnfortzahlung im ALG 1 bekäme, und mit dem kaputten Rücken dann letztendlich gar kein Einkommen hätte.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, vielen herzlichen Dank!

    mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Dennis, wirklich fundiert beantworten kann man das zwar nur anhand Ihrer Unterlagen. Aber grundsätzlich haben Sie auch Anspruch auf Krankengeld, wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Die Krankmeldung kann ja auch anschließend immer wieder verlängert werden. Die Arbeitsagentur zahlt nur, wenn Sie nicht krankgeschrieben sind - legen Sie weiterhin AU-Bescheinigungen vor, gibt es Krankengeld.

  • user
    Florian Stahl
    am 14.10.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin noch in der Probezeit und wurde jetzt nach 2 1/2 Monaten entlassen (zum 31.10.2021).

    Da es mir dadurch jetzt psychisch und körperlich total schlecht geht.

    Hat mich mein Arzt jetzt erstmal bis Ende Oktober krankgeschrieben. Bekomme ich wenn ich danach noch weiter krank bin Krankengeld oder habe ich keinen Anspruch darauf?

    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

    Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Hallo Florian, nach Ende des Arbeitsvertrages sollten Sie Krankengeld erhalten. Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch bei Ihrer Kasse nachfragen.

  • user
    Felix Graun
    am 29.09.2021

    Sehr geehrter Hr. Schultz,

    Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, bin nunmehr schwer erkrankt, meines Erachtens aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und - Verantwortung.

    Ich muss aus dem Arbeitsverhältnis heraus. Habe Kü Frist von halben Jahr. Ich kann dort nicht mehr arbeiten. Eigenkündigung zieht Sperrfrist nach sich und auch Sperre des Krankengeldes. Gibt noch Möglichkeit des Aufhebungsvertrags (auch Sperrfrist) oder eben die Kündigung durch meinen AG. Sperrfrist kann ich finanziell nicht ausgleichen. Können Sie mir bitte Ratschlag geben wie ich am besten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus komme ohne eine Sperrfrist zu erhalten. Dankeschön und mfg Felix Graun

    heraus komme.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2021

      Hallo Felix, aus rein finanzieller Sicht ist es nicht sinnvoll, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Solange Sie dauerhaft krankgeschrieben sind, bekommen Sie nach 6 Wochen Lohnfortzahlung erst einmal Krankengeld. Das kann dann bis zu eineinhalb Jahre so weitergehen.

      Natürlich kann ich verstehen, dass ein problematisches Arbeitsverhältnis nicht gut ist, um die Dinge und die Gesundheit in Ruhe zu ordnen. Aber das müsste man sich in Ruhe anschauen - am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Atila Dag
    am 21.09.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin seit dem 16.07. Krankgeschrieben und wurde jetzt zum 30.09. gekündigt und bekomme zur Zeit krankengeld.

    Da ich schon 15 Monate ALG1 bis 30.04 bezogen habe und das Jobcenter mir Leistungen nicht bewilligt hat, ist meine Frage:

    Bekomme ich solange ich noch Krankgeschrieben bin, krankengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.09.2021

      Hallo Atila, ich bin mir nicht ganz sicher: Aber in diesem Fall gehe ich davon aus, dass Sie auch über die Kündigung hinaus Krankengeld erhalten. Voraussetzung ist natürlich immer, dass Sie fortlaufend krankgeschrieben sind.

      Fragen Sie aber lieber noch einmal bei meinen Kollegen nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Nadine Binski
    am 15.09.2021

    Guten Tag,

    Ich bin am 31.8. 21 fristgerecht zum 28. 09.21 gekündigt worden.

    Für den 29.9 und 30.9. 21 stehen mir noch zwei Urlaubstage zu deshalb endet mein Vertrag zum 28.0 9.21

    .Am 13.0 9.21 bin ich krankgeschrieben worden bis zum 28.0 9.21 wegen psychischen Leidens . Ich habe mich aber bereits schon am 3.09. 21 beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosigkeit würde am 1.10.21.beginnen.

    Es deutet aber alles sehr stark darauf hin, dass ich bis dahin nicht genesen werde und eine weitere AU bekommen müsste, die über mein beginnendes Arbeitslosen Verhältnis hinausragen würde.

    Frage: da ich mich ja jetzt noch in der Kündigungsfrist befinde und AU bin , zahlt der Arbeitgeber ja jetzt noch Lohnfortzahlung, richtig? War übrigens drei Jahre bei der Firma beschäftigt.

    Aber was ist wenn ich jetzt die Folge AU bekomme und mein Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist und ich in die Arbeitslosigkeit komme, wer zahlt denn dann? Bekomme ich dann schon Krankengeld oder zahlt dann das Arbeitsamt Arbeitslosengeld?

    Vielen Dank im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2021

      Hallo Nadine, bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrags muss Ihr Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, das ist korrekt. Anschließend sollte es Krankengeld geben - es ist aber trotzdem richtig, dass Sie sich bei der Arbeitsagentur gemeldet haben.

  • user
    Luciel
    am 13.09.2021

    Hallo,

    ich habe zum 31.08.21 aus gesundheitlichen Gründen gekündigt (Attest vom Arzt) und war vom 03.0.8. - 13.08. krank.

    Ich habe dann noch von 16.08. - 31.08. meine Überstunden und Urlaub genommen und wurde von meinem Arzt anschließend zum 01.09. dann wieder krankgeschrieben.

    Bei der Arbeitsagentur sagte man mir, als ich mich dort arbeitslos gemeldete habe (ab 01.09. dabei hatte ich angegeben, dass ich krankgeschrieben bin.), dass ich bei der KK Krankengeld beantragen soll. Das wurde dort nun abgelehnt, (weil ich am 01.09. von 0.00 - 08.00 Uhr, wo ich meinen Krankenschein bekommen hatte, "bereits arbeitslos" war.)

    Also sollte ich wieder zur Arbeitsagentur gehen und mit arbeitssuchend melden. Das habe ich am 09.09. auch gemacht. Dabei habe ich den Krankenschein auch vorgelegt.

    Ich habe eine kleine Nebenbeschäftigung (Internet) ca. 4 Std./Woche, also einen Nebenverdienst.

    Nun versteht keiner mehr, was da schiefgelaufen ist. Eigentlich dumm von mir, zwischendrin meinen Resturlaub und Ü-Stunden gemacht zu haben und das niemand gewusst hatte, dass ich hätte zwingend am 31.08. meinen Krankenschein hätte haben müssen.

    Frage: wenn ich nun doch Arbeitslosengeld berechnet bekomme, und ich länger als 6 Wochen weiter krank bin, wie ist das da mit Krankengeld? Habe ich dann (nach 6 Wochen) weiter Arbeitslosenkrankengeld oder muss irgendwann die KK normales Krankengeld zahlen? Keine kann mir das so recht sagen.

    Eines würde mich noch interessieren. Was ist, wenn die Arge mein ALG 1 zb. erst ab 2. oder 3.09. berechnet? Müsste hier dann die KK doch Krankengeld zahlen?

    (das hat jemand angedeutet, dass dies dann so wäre) Stimmt das?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Hallo Luciel, leider kann ich Ihnen das ohne Einsicht in die Unterlagen nicht fundiert beantworten. In dieser Geschichte stecken noch einige Fragezeichen, die man nur in Ruhe und auf Basis aller Dokumente (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Kündigung, Briefe der Arbeitsagentur etc.) herausarbeiten kann. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen für eine persönliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Bella June
    am 07.08.2021

    Hallo, ich bin angstellte Geschäftsführerin einer GmbH und freiwillig gesetzlich versichert. Leider musste meine Firma Insolvenz anmelden. Von dem Insolvenzverwalter wurde ich nun zum 31. August gekündigt. Die Kündigung ging aber erst am 2. August bei mir ein daher meiner Ansicht nicht fristgerecht, dies wird bereits über eine Kündigungschutzklage geklärt. Ich befinde mich auch schon länger im Krankenstand und beziehe Krankengeld. Die Krankschreibung wird auch noch länger andauern. Wie schaut es nun aus wegen Arbeitslosengeld bzw. einer Arbeitslosmeldung? Da ich leider nichts eingezahlt habe, werde ich auch nichts bekommen. Wo muss ich mich nun melden, wenn ich krank geschrieben bin und Krankengeld beziehe?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Hallo Bella, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft ist und die Krankheit noch anhält, bleibt in vielen Fällen nur ein Antrag auf EM-Rente oder "Hartz IV". Zumindest dann, wenn Sie kein ALG I bekommen. In seltenen Fällen kann es auch möglich sein, ein zweites Mal Krankengeld zu beziehen. Aber das ist extrem unwahrscheinlich: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

    • user
      Bella
      am 09.08.2021

      Hallo Christian, vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Sollte ich mich dennoch beim Arbeitsamt melden und mich "arbeitslos" melden? Das Ende meiner Krankschreibung ist noch nicht in Sicht und ich werde auch bald eine Reha machen.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Das können Sie tun, aber erst rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes. Dann werden Sie ohnehin von der Krankenkasse angeschrieben. Während der Reha erhalten Sie das sogenannte Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Claudia Erke
    am 05.08.2021

    Lieber Christian,

    ich bin privat krankenversichert und ich bin während meiner Probezeit am 24.06. zum 31.07. gekündigt worden. Ich wurde von meiner Psychiaterin am 25.06. mit Burn-Out AU-geschrieben. Die AU wird nach Aussage der Ärztin einige Zeit in Anspruch nehmen. Mein Krankentagegeld greift ab dem 43. Tag, also ab 06.08. Ich hatte mich auch umgehend ab 01.08. arbeitslos gemeldet und die AU bei der BA eingereicht. Ich habe nun eine Lücke von 5 Tagen und die BA sagte mir gestern, dass ich für die 5 Tage keinen Anspruch habe, weil ich für den Zeitraum durch die AU nicht vermittelbar war und die gesetzliche KV schon einspringen würde. Meine private KV macht dies aber nicht. Mir fehlt somit Geld für meinen Lebensunterhalt. Ich bin 55 Jahre alt und durchgehend 37 Jahre gearbeitet und habe trotzdem keinen Anspruch? Ich freue mich, auf Ihre Info dazu.

    Herzliche Grüße

    Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 05.08.2021

      Hallo Claudia, beim SoVD dürfen wir nicht zu privaten Versicherungen beraten. Vor dem Hintergrund kenne ich mich da leider auch nicht aus. Ob das Vorgehen der BA korrekt war, weiß ich deswegen nicht. Aber von so einem ähnlichen Fall habe ich schon einmal gehört, daher gehe ich davon aus.

    • user
      Claudia Erke
      am 06.08.2021

      Lieben Dank!

  • user
    Katja.M
    am 04.08.2021

    Hallo, ich befinde mich derzeit noch in der Probezeit bin jetzt aber schon 3 Wochen Krankgeschrieben und habe heute die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen.

    Meine Frage wäre ich muss mich ja dann wieder Arbeitslos melden, meine Erkrankung wird aber definitiv ins Krankengeld gehen. Jetzt ist die Frage , bekomme ich das Krankengeld von meinem Arbeitsgehalt oder das Krankengeld von dem Arbeitslosengeld von welchem wird das berechnet?

    Liebe Grüße

    Katja.M

    • user
      Christian Schultz
      am 05.08.2021

      Hallo Katja, das müsste man sich genauer anschauen. Am einfachsten ist es hier, wenn Sie direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

  • user
    Willy Dahmen
    am 06.07.2021

    Hallo, ich bin seit 27.06.2017 bis heute als Maler bei einen Utzenbüro - Zeitarbeitsfirma in Holland beschäftigt. Seit 09.07. bin ich auf weiters bis zum 16.07.2021 Krank geschrieben.

    Jetzt habe ich am 05,07.2021 eine Kündigung zum zum 06.Aug,2021 bekommen.

    Ist diese Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit überhaupt zulässig?

    oder sollte ich mich Anwaltlich beraten lassen und welche Möglichkeit habe ich, dagegen an zu gehen bzw. Klage zu erheben.

    Herzliche Grüße

    Willy Dahmen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Willy, grundsätzlich kann auch während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden, dafür muss natürlich eine Begründung genannt werden. Aber im Arbeitsrecht können und dürfen wir beim SoVD nicht beraten, da sollten Sie sich tatsächlich einen Anwalt nehmen.

  • user
    Volker Grimm
    am 04.07.2021

    Hallo,

    da es hier immer so kompetente Antworten gibt,hier meine Frage:

    Momentan bin ich befristet in einer Transfergesellschaft angestellt.

    Wenn ich krankgeschrieben bin (z.B. seit 3 Wochen) und in 7 Tagen mein Vertrag endet, erlischt ja auch die Lohnfortzahlung vor Ablauf der 6 Wochen, da kein Arbeitgeber mehr da. Übernimmt dann die Krankenkasse mit dem Krankengeld? Geht das automatisch?

    Vielen Dank im Voraus !

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Volker, ich gehe davon aus, dass Sie dann zunächst Arbeitslosengeld erhalten. Sollten Sie länger krank bleiben, übernimmt dann später die Krankenkasse.

  • user
    Anna
    am 30.06.2021

    Hallo, ich bin seit November 2021 krank geschrieben. Ich habe nun bei meinem Chef gekündigt da ich einen neuen Job habe spätestens ab dem 1.9, da ich 2 Monate Kündigungsfrist habe. Mein Chef hat mir angeboten das er einen aufhebungsvertrag zum 30.6 .21 machen könnte? Würde ich in der Zeit bis zum 1.8.21 noch Krankengeld bekommen und wäre versichert? Wäre der aufhebungsvertrag rechtens oder dürfte er diesen erst zum 31.7.21 machen?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2021

      Hallo Anna, in dieser Sache kommt es auf die genaue Formulierung in den Dokumenten an. Das können wir hier deshalb im Forum nicht beantworten, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Lara
    am 28.06.2021

    Hallo,

    ich wurde ordentlich gekündigt, da ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung keine gute Arbeit leiste (wurde nicht in der Kündigung erwähnt).

    Vor der Kündigung habe ich bereits den Entschluss gefasst mich an eine Tagesklinik + Psychiater zu wenden, wobei hier längere Wartezeiten sind und ich somit noch nicht krankgeschrieben bin.

    Könnte dies ein Problem wegen dem Arbeitslosengeld bedeuten? Ich sollte wahrscheinlich nächsten Monat einen Platz bekommen, allerdings wäre nächster Monat auch mein erster Monat arbeitslosengeld..

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2021

      Hallo Lara, wenn Sie länger als sechs Wochen während des Bezugs von ALG krankgeschrieben sind, übernimmt nach diesem Zeitraum die Krankenkasse.

  • user
    Bernd K.
    am 26.06.2021

    Hallo,

    ich habe nach 15 Jahren einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit einer Freistellung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Nun habe ich erfahren das ich 2 Tage vor Beschäftigungsende Krankgeschrieben werde und ein Krankenhausaufenthalt geplant ist. Ich bin Arbeitssuchen gemeldet, Arbeitslos zum 01.07.2021gemeldet und habe einen Arbeitslosengeldantrag gestellt, allerdings wird der noch nicht bearbeitet da die Unterlagen noch nicht komplett eingereicht werden können.

    Meine Frage bekomme ich Krankengeld ab 01.07.2021 und noch viel wichtiger bin ich Krankenversichert? Krankenhausaufenthalt ist dann ab 02.07.2021 geplant.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Bernd

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2021

      Hallo Bernd, das Wichtigste zuerst: Nach dem Ende des Arbeitsvertrages sind Sie noch einen Monat über den Nachversicherungsschutz in der Krankenkasse abgesichert. Erst danach kann der Versicherungsschutz enden.

      Alles andere sollten Sie in jedem Fall in einer persönlichen Beratung - anhand Ihrer Unterlagen - klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sebastian
    am 24.06.2021

    Guten Tag,

    Ich habe zum 30.6 die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Nun bin ich erkrankt für längere Zeit. (Ab 24.6.)

    Wenn ich das alles richtig verstehe, bekomme ich bis zum 30.6. Geld vom Arbeitgeber.

    Wer zahlt mir dann die Zeit bis das Krankengeld einsetzt nach besyhäftigungsende? Und wieviel Prozent meines Gehalts bekomme ich bis dahin?

    Bitte um schnelle Antwoe5und Hilfestellung

  • user
    Kerstin
    am 11.06.2021

    Wenn ich meinen laufenden Vertrag kündige (8 Jahre Betriebsangehörigkeit))und vorher schon krank geschrieben war, also 8 Wochen insgesamt. Bekomme ich nach der der Kündigung auch weiter Krankengeld wenn ich weiterhin krank geschrieben werde? Oder eine Sperre bei der Krankenkasse?

  • user
    Pia G.
    am 06.06.2021

    Ich bekomme noch bis zum 05.07.21 Krankengeld. Dann sind die 78Wochen rum. Mein Arbeitsvertrag besteht noch immer ohne Kündigung. Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Mein zuletzt ausgeführten Beruf kann ich nicht mehr ausüben und mein Antrag auf EUR wurde abgelehnt

  • user
    Uli
    am 03.06.2021

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich scheide zum 30.6.21 aus meinem Unternehmen aus.

    Habe zuvor mit Hilfe des Integrationsamtes einen Aufhebungsvertrag vereinbart, da das Integrationsamt sonst einer betriebsbedingten Kündigung zugestimmt hätte.

    Die Arbeitsagentur hat mich nun mit einer Sperrfrist (4,5 Mo) und Ruhezeit (10 Mo) belegt und würde mir erst ab 04/2022 Leistungen bezahlen.

    Jedoch bin ich jetzt seit 1 Woche bis auf Weiteres, d.h. über das Beschäftigungsende hinaus krankgeschrieben.

    Erhalte ich trotz der Sperre/Ruhezeit des AA von meiner Krankenkasse ab dem 1.7.21 Krankengeld, da ich bereits vor dem Ausscheiden krank geschrieben war?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo Uli, davon gehe ich aus. Aber um das genau zu beurteilen, müsste man sich Ihre Unterlagen genauer anschauen. Das geht bei uns nur im Rahmen der Sozialberatung.

    • user
      Uli
      am 05.06.2021

      Hallo Herr Schulz,

      ok, das beruhigt mich schon etwas.

      Aber gibt es zu dieser Angelegenheit irgendwelche Unterlagen/Informationen/Urteile auf die ich mich berufen kann bzw. wo ich meine letzten Zweifel beseitigen kann?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.06.2021

      Nein, solches Material haben wir beim SoVD nicht. Das liegt aber auch daran, dass jeder Fall sehr individuell ist. Lassen Sie sich unbedingt persönlich beraten - bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, dem SoVD oder einer anderen Organisation.

  • user
    Michelle
    am 02.06.2021

    Guten Abend. Ich Frage für meine Mutter!

    Meine Mutter arbeitet seit Oktober 2020 in einem klein Unternehme, so jetzt ist sie seit dem 25.05.2021 krankgeschrieben und wird auch noch etwas länger krank sein. So daß sie am 06.07.2021 ins Krankengeld fällt. Jetzt hat ihre Chefin zu ihr gesagt sobald sie ins Krankengeld fällt wird sie schriftlich gekündigt werden. Meine Frage ist jetzt. Bekommt sie dann trotzdem Krankengeld auch wenn sie die Kündigung vor dem 06.07 bekommt? Wenn nicht von wo bekommt sie dann Geld weil sie kein Arbeitslosen Geld bekommt, denn sie hat ja kein Jahr gearbeitet? Und Harz 4 würde sie auch nicht bekommen da ihr Verlobter einkomm bekommt. Ich hoffe sie können mir schnell helfen.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo Michelle, Ihre Mutter hat auch Anspruch auf Krankengeld, wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Die Krankengeld-Zahlung ist nicht an den Job gekoppelt. Im Arbeitsrecht kenne ich mich nicht so gut aus - aber die Firma wird Ihre Mutter ja nicht fristlos kündigen - und bis zum Ende des Arbeitsvertrages hat sie ja vermutlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im Notfall einen Anwalt einschalten.

  • user
    A.T.
    am 27.05.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich wurde innerhalb meiner Probezeit gekündigt, da der Betrieb eingestellt werden soll. Es steht aber kein Grund auf der Kündigung. Diese wurde am 10.05.21 ausgestellt, zum 31.05.2021. Derzeit bin ich krankgeschrieben. Wenn diese Krankschreibung länger andauert, wer zahlt dann? Der Arbeitgeber würde ja normalerweise 6 Wochen zahlen, da bin ich aber bereits nach zwei Wochen gekündigt. Zahlt dann erst 4 Wochen das Arbeitsamt und dann übernimmt die Krankenkasse oder geht es dann wegen der Probezeit direkt an die Krankenkasse?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo, Ihr Arbeitgeber muss nur bis zum Auslaufen des Arbeitsvertrages zahlen. In dieser Situation bin ich mir nicht ganz sicher. Ich denke, dass im Anschluss die Krankenkasse zahlen muss. Aber fragen Sie lieber noch einmal anhand Ihrer Unterlagen in unserer Sozialberatung nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kordula Müller
    am 18.05.2021

    Sehr geehrter Hr. Schultz,

    Ich befinde mich derzeit in einer tagesklinischen Behandlung. Während der Zeit hier, habe ich mich dazu entschieden mein Arbeitsverhältnis (bestehend seit 2002) zu kündigen, da ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr packe, dort zu arbeiten. Habe aber bisher noch keine Kündigung eingereicht. Nun wurde mir mitgeteilt, dass demnächst eine Entlassung ansteht, höchstwahrscheinlich arbeitsfähig. Im Telefonat erklärte mir die Agentur für Arbeit, dass ich erst einen Antrag auf ALG I stellen kann, sobald ich arbeitsfähig bin, im Moment ist ein Antrag noch nicht möglich. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich die Frist der Meldung 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einhalten kann. Sodass mir eine Sperrfrist droht. Zusätzlich erklärte die Dame am Telefon, dass ich mich bei meinem jetzigen Leistungserbringer (Krankenkasse KG) erkundigen soll, ob sie weiterhin die Leistungen übernehmen. Hätte ich bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach der Entlassung hier z.B. durch meinen Hausarzt ANspruch auf KG weiterhin? (dieselbe Diagnose)

    Wie kann ich weiter vorgehen? Was wäre die beste Lösung?

    Danke, LG K.M.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Kordula, solange Sie krankgeschrieben sind und die maximal 72 Wochen noch nicht erschöpft sind, haben Sie nach Ende der Reha Anspruch auf Krankengeld.

      Was die beste Strategie für die kommenden Woche ist, kann nur im Rahmen einer persönlichen Beratung ermittelt werden. Meine Kollegen helfen Ihnen dabei gern: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Gianni Scelsi
    am 16.05.2021

    Hallo habe eine Frage . Ich arbeite seit fast drei Wochen neu in einem Betrieb . Habe eine Probe Zeit . Habe eine fristgerechte Kündigung abgegeben . Müsste zwei Wochen jetzt noch arbeiten . Das wollte ich ja auch . Aber der Chef will das ich mit eine krank Meldung hole . Weil er mich nicht mehr sehen will . Zahlt er mir trotz seine Entscheidung das ich nicht mehr kommen soll mein Lohn .

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Gianni, Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie erst nach vier Wochen im neuen Job. Wenn Sie sich jetzt krankschreiben lassen, müsste Ihr Chef kein Gehalt mehr zahlen. Sie würden dann Krankengeld von der Krankenkasse bekommen, das ist etwas weniger als Ihr Gehalt.

  • user
    Kai
    am 04.05.2021

    Hallo, ich habe folgende Frage: meine Probezeit endet in 5 Wochen, dann bin ich 6Monate bei diesem Arbeitgeber. Leider bin ich aktuell erkrankt, bekomme Krankengeld und habe eine ambulante Rehabilitation beantragt, dazu riet mir meine Fachärztin und ich habe meiner Vorgesetzten dies direkt anständig und so transparent als nötig mitgeteilt. Ist es trotzdem möglich das mein Arbeitgeber mir fristgerecht in der Probezeit kündigt?

    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2021

      Hallo Kai, wir sind zwar keine Experten im Arbeitsrecht. Aber soweit ich weiß, ist eine fristgerechte Kündigung in der Probezeit immer möglich. Auch bei Krankheit.

  • user
    Donate Sakiri
    am 03.05.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit dem 18.01.2021 krankgeschrieben. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung habe ich vom Arbeitgeber erhalten und nun bekomme ich Krankengeld. Aufgrund einiger nicht ganz korrekten Arbeitsweise durch den Chef möchte ich nicht mehr in dieser Firma arbeiten, auch hat der AG kurz nach meiner Krankmeldung eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Die Firma umfasst an MA den Chef, die Neue, 1 Gewerblichen Mitarbeiter in Vollzeit und 2 MA auf 450,00 Euro Basis. Ich möchte dort nicht mehr hin, jedoch befürchte ich, wenn ich selbst kündige, dass ich dann eine Sperre von der Arbeitsagentur erhalte. Der AG ist nicht bereit mir zu kündigen. Was kann ich machen?

    Im Voraus Danke für eine Beantwortung.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.05.2021

      Hallo Donate, diesen Fall muss man sich ganz genau anschauen. Grundsätzlich müssen Sie ja nicht kündigen - Krankengeld gibt es auch bei bestehendem Arbeitsvertrag. Selbst danach ist der Job kein Hindernis, um weitere Geldleistungen zu erhalten.

      Aber um für Sie eine individuelle Lösung zu finden, sollte man sich den Fall immer persönlich anschauen.

  • user
    Konni
    am 28.04.2021

    Hallo,

    ich habe am 01.02.2021 einen neuen Arbeitsplatz angenommen. Zuvor bekam ich Hartz IV. Nun bin ich seit dem 19.04 bis 11.05.2021 krank geschrieben. Aufgrund mehrerer Todesfälle in der Familie bin ich psychisch angeschlagen. Nun bekam ich heute den 27.04.21 die Kündigung zum 30.04.2021. Im Arbeitsvertrag ist die 3 Kalendertage-Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis zwischen 4 Wochen und 6 Monaten aufgeführt. Geklärt werden muss noch ob er trotzdem nach der Probezeit von 4 Wochen mindestens 2Wochen Kündigungsfrist einhalten muss. Und nicht nur 3 Kalendertage. Meine Frage ist, da ich erst seit dem 01.02.2021 dort beschäftigt bin und seit dem 19.04.2021 bis zum 11.05.2021 krankgeschrieben bin ob ich dann Krankengeld ab dem 01.05.2021 bekomme? Arbeitslosengeld kann ich solange ich AU bin nicht beantragen. So wie mein Arbeitgeber sagt, wird er an der Kündigung zum 30. 04.2021 festhalten. Bekomme ich dann Krankengeld solange ich AU bin?? Ich bin gerade verzweifelt und am Boden zerstört

    MfG Konni

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2021

      Hallo Konni, nach dem, was Sie schreiben, sehe ich schon die Krankenkasse in der Pflicht zur Zahlung von Krankengeld. Aber das müsste man sich noch einmal genau anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

  • user
    Max Wilde
    am 27.04.2021

    Hallo Christian,

    ich habe fast die Probezeit bestanden. Die Probezeit endet Anfang Mai. Bin aber seit zwei Wochen arbeitsunfähig und werde voraussichtlich eine längere Zeit krankgeschrieben bleiben. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet dementsprechend am 24.05.21.

    Was würde jetzt passieren wenn ich eine Kündigung erhalte? Diese hätte, bis jetzt, nur eine zweiwöchige Frist. Zudem ist der Arbeitgeber ebenfalls insolvent - der Arbeitgeber könnte mich wegen Krankheit oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Was würde auf mich zu kommen, wenn ich eine Kündigung erhalte und die der Einstieg ins Krankengeld noch nicht geschehen ist?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2021

      Hallo Max, solange Ihr Arbeitsvertrag noch läuft, würden Sie dann Lohnfortzahlung erhalten - eben bis zu sechs Wochen. Danach müsste dann die Krankenkasse zahlen.

    • user
      Max Wilde
      am 28.04.2021

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich frage jetzt explizit:

      Meine Krankschreibung geht noch bis 7 Mai. Würde ich diese Verlängern lassen (für weitere x Wochen), würde mir die Krankenkasse - trotz Kündigung zum 8. Mai (vom Arbeitgeber) - so oder so einspringen und mir Krankengeld zahlen?

      Arbeitssuchend gemeldet habe ich mich zwar, aber ich darf mich erst arbeitslos melden sobald ich gesund bin. Für mich stellt sich die Frage was klüger ist, erst mal Krankengeld beziehen, obwohl ich gar nicht mal weiß ob ich Krankengeld kriegen kann, da der baldige Ex-Arbeitgeber mich zum 8/9.Mai los ist. Und ich bin j-e-t-z-t erst in der dritten Woche krank geschrieben. Ich weiß nicht ob ich überhaupt Krankengeld erhalten würde von der Krankenkasse, trotz Arbeitslosigkeit. Agentur für Arbeit sagt solange ich krank bin oder krank bleiben muss, erhalte ich kein Geld von der Agentur für Arbeit.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2021

      Wir können hier im Blog leider nicht auf individuelle Situationen eingehen. Das wäre auch nicht seriös, weil viele Dinge von Details abhängen. Daher sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal persönlich beraten lassen.

  • user
    Iveta
    am 17.04.2021

    Guten Tag, ich komme aus der Slowakische Republik und war in Deutschland beschäftigt. Da ich schwanger war, ziehe ich wieder zurück in die Slowakei, mein Arbeitgeber hat mich von Wohnsitz in Deutschland abgemeldet (ich habe als Pflegerin gearbeitet, ich habe bei Ihm im Haus gewohnt). Jetzt war ich mit Kind im Erziehungsurlaub, das Arbeitsverhältnis wurde nicht beendet. Im märz bin ich schwer erkrannkt, könnte also nicht die Arbeit wieder auftretten. Mein Arbeitgeber hat mir Lohnvortzahlung bezahlt, nach 4 Wochen habe ich eine Kündigung erhalten zum 30.4. Es hat mir eine Frau von AOK angerufen und mir gesagt, dass die AOK will mit mir eine neue Therapie besprechen und ich soll nach Deutschland kommen und ich soll mir einen deutschen Arzt suchen. Dies ist aber aufgrund meine Erkrankung nicht möglich. Meine Frage ist, ob ich mich bei AA melden sollte (ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld). Wird mir AOK weiter nach 30.4. Krankengeld bezahlen? Wer bezahlt die Sozialabgaben, bzw. Krankenversicherung? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2021

      Hallo Iveta, diese Situation kann ich leider nicht aufklären, insbesondere wegen des Auslandsaufenthaltes. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Thomas
    am 13.04.2021

    Hallo Christian,

    ich wurde zum 31.03.2021 von meinem Arbeitgeber gekündigt und bin seit dem 31.03.2021 bis vorerst 28.04.2021 von einem Facharzt arbeitsunfähig krank geschrieben. Ich bin privat krankenversichert und habe eigentlich erst Anspruch auf Krankentagegeld ab dem 43. Tag. Wie verhält es sich in dem Fall, da der AG ja keine Lohnfortzahlung leisten muss und ich ab dem 01.04.2021 arbeitslos bin? Habe ich ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Krankentagegeld?

    Besten Dank

    Thomas

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2021

      Hallo Thomas, leider kennen wir uns beim SoVD mit privaten Versicherungsbedingungen nicht aus. Fragen Sie am besten einmal bei der Verbraucherzentrale nach.

  • user
    Sonja
    am 01.04.2021

    Hallo Christian,

    ich habe/wollte auf ärztlichen Rat kündigen und habe von meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen. So war ich nun während der regulären Kündigungsfrist freigestellt. Vor dem Aufhebungsvertrag war ich krank geschrieben- nach fehl geschlagener Wiedereingliederung.

    Ich habe mich bereits Anfang Januar bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Nun ist es leider so, das ich mich noch nicht für vermittlungsfähig halte und möchte mich erneut arbeitsunfähig melden. Das müsste ja dann an die Agentur für Arbeit gehen. Falle ich gleich wieder ins Krankengeld oder ist nun die Agentur für eine "Lohnfortzahlung" zuständig?

    Vielen Dank und beste Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Sonja, das liest sich so, als ob es dann weiter Krankengeld gäbe. Aber ohne Details lässt sich so etwas nicht immer eindeutig bestimmen. Ich rate in solchen Situation immer zu einer persönlichen Beratung.

  • user
    Maria Concetta Di Chiara
    am 30.03.2021

    Hallo, ich habe am 01.12.2020 einen Teizeit Job angefangen.

    Bin am 12.02.21 Krank geworden. Am 18.02 21 bekommen die Kündigung bis 05.03.21. Ich habe am 19.02.21 sofort beim Arbeitsamt gemeldet, in der Zeit bin ich immer noch krankgeschrieben.

    Der Bundes Agentur für Arbeit hat am 17.03.21 eine Ablehnung Antrags auf Arbeitslosengeld , weil ich bin noch krankgeschrieben!

    Frage: bekomme ich Krankengeld und wenn ja , ab 06.03.21 oder später?

    Danke und Grüße Maria

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2021

      Hallo Mario, normalerweise müssten Sie Krankengeld bekommen - ab dem ersten Tag nach Ende Ihres Arbeitsvertrages.

  • user
    Michael
    am 25.03.2021

    Hallo!

    Ich wurde zum Ende März 2021 in der Probezeit gekündigt. Ich habe generell Anspruch auf Alg I und habe meinen Antrag auf Arbeitslosigkeit am Tag der Kündigung bei der BA eingereicht. Alle nötigen Unterlagen liegen auch vor.

    Nun bin ich aber ab dem 25.3. krankgeschrieben bis Mitte April, und wahrscheinlich wird es auch länger dauern.

    Die BA sagt: Wir zahlen nicht, der Beginn der Arbeitslosigkeit und damit des Leistungsbezugs liegt frühestens Mitte April.

    Aber ich bin auch noch keine sechs Wochen krank, heißt das, dass ich auch kein Krankengeld bekomme? Und wer zahlt dann, muss ich etwa einen Antag auf Alg II beim Jobcenter stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2021

      Hallo Michael, das müsste man sich näher anschauen. Möglicherweise besteht doch ein Anspruch auf Krankengeld. Aber dazu müssten Sie sich mit meinen Kollegen in der Sozialberatung austauschen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Nicole
    am 23.03.2021

    Und wann ist das in meinem Fall?. Wenn ich den 1. Tag wieder arbeitsfähig gesund wäre oder war das am 18.3.?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2021

      Sie schreiben ja, dass Ihr Vertrag zum 18.03. endet. Anschließend müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht mehr in die Firma schicken.

  • user
    Nicole
    am 18.03.2021

    Hallo, auch mir geht es ähnlich und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich bin seit 4.1. In einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten und einer Kündigungsfrist von gerade mal 2 Tagen mit Berufung auf einen Manteltarifvertrag wo ich nichts Handfeste recherchieren konnte(Sicherheitsdienst wach gewerbe Sachsen Anhalt ). Auch hier weiß ich schon nicht ob das rechtens ist. Im Internet finden sich mehrere Aussagen(ja ist rechtens/ nur in den ersten 2 Monaten dürfen 2 Tage fristen sein danach nach BGB 2 Wochen) das allein ist schon alles nicht verständlich für mich. Nun musste ich mich Anfang der Woche krank melden und habe am Dienstag direkt die Kündigung via Posteinwurf zum 18. 3.Bekommen. Ich bin aber erstmal bis 19. 3.krank geschrieben und muss morgen auch wieder hin. Gesundheitlich geht es mir immernoch nicht besser und ich werde bestimmt noch weiter krank geschrieben. Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht wie ich mich verhalten soll, ich bin ja noch nicht genesen, soll ich /darf ich den Krankenschein noch beim Arbeitgeber einreichen oder nicht? Arbeitslos kann ich mich ja auch noch nicht melden wenn ich noch nicht gesund bin... Bin echt ratlos und hoffe auf Hilfe

    • user
      Christian Schultz
      am 19.03.2021

      Hallo Nicole, die Krankmeldung muss solange zum Arbeitgeber, bis der Arbeitsvertrag ausläuft. Ansonsten müssen Sie sich ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Kündigung erfahren, bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter melden.

    • user
      Nicole Esche
      am 20.03.2021

      OK.. Aber wann ist das denn?

      Also ich wurde am 15.3 bis 19.3 krankgeschrieben. Habe am 16. 3. Die Kündigung zum 18.3 bekommen( laut Vertrag nur 2 Tage kündigungsfrist). Jetzt bin ich erstmal noch bis. 29.3. Weiter krank geschrieben. Also erstmal weiter beim Chef abgeben???

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2021

      Die Krankmeldung muss so lange zum Arbeitgeber, bis der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

  • user
    Karin
    am 16.03.2021

    Hallo, ich hab eine Frage bzgl. Krankengeld und Freistellung vom Arbeitgeber.

    Ich erhalte zur Zeit Krankengeld, bin gekündigt zu Ende Juli 21 und freigestellt. Wahrscheinlich bin ich allerdings weiterhin krank.

    Kann ich auch während der Freistellungszeit weiterhin Krankengeld bekommen

    oder muss ich mich gesund schreiben lassen ? ( obwohl ich es im Grunde nicht bin)

    • user
      Christian Schultz
      am 17.03.2021

      Hallo Karin, das Krankengeld läuft auch weiter, wenn Sie "freigestellt" sind.

  • user
    Heidi
    am 05.03.2021

    Guten Abend

    Ich bin seit 6 Monaten in einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Ich komme jedoch langsam an meine Grenzen, da ich dem Druck nicht mehr gewachsen bin. Ich bin 58 Jahre, fahre täglich 2 Schichten, manchmal sogar 3. Da kommen schon mal 280 km zusammen, Zeit für die Patienten bleibt da leider nicht. Mein AG würde mir bei Au innerhalb von 6 Wochen sofort kündigen. Wonach richtete sich dann mein Krankengeld? Nach dem Brutto-bzw. Netto verdienst oder nach dem ALG?

  • user
    Örni
    am 04.03.2021

    Hallo wurde nach 13 Jahren zum 31.03.21 gekündigt ,heißt am 28.10.20 erhalten, darin sind 5 Monate Kündigungsfrist. Beim Arbeitsamt fristgemäss gemeldet, wenn ich jetzt innerhalb der Kündigungsfrist langfristig krank werde, wer bezahlt dann? Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.03.2021

      Hallo Örni, nach der Lohnfortzahlung sollten Sie dann Krankengeld erhalten.

  • user
    Anja
    am 02.03.2021

    Guten Morgen,

    meine Frage an Sie, ich bin seit Januar 2020 krankgeschrieben und beziehe Krankengeld, Kündigung war dann zum ende Februar 2020 - ob ich nach 78 Wochen Krankengeld arbeitsfähig sein werde, ist noch leider unklar. Habe ich dann Anspruch auf ALG 2 oder ALG 1? wann muss ich mich melden? (eine Meldung hatte ich vorsichtshalber nach der Kündigung trotz Krankmeldung bereits getätigt)

    Oder muss ich Übergangsgeld (wo?) beantragen? Aktuell erhalte ich keine weiteren Zuschüsse und habe große Probleme meinen monatlichen Unterhalt zu bestreiten. Ich habe vorher meine Ausbildung in einer Firma gemacht und war dort nach Abschluss über 2 Jahre angestellt.

  • user
    Birgit Hellgeth
    am 01.03.2021

    Hallo,

    Nach langer Krebserkrankung habe ich im April 2020 wieder eine Arbeit begonnen.

    Im September bin ich gestürzt und bin auch jetzt noch krank allerdings wurde ich zum 30.11.2020 gekündigt.

    Da mein Beschäftigungsverhältnis zu kurz war habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Aber habe ich nicht Anspruch auf Krankengeld?

    Freue mich auf ihre Antwort

    Birgit

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo Birgit, das müsste man sich im Detail anschauen. In der Regel gibt es Anspruch auf Krankengeld.

  • user
    Christian
    am 24.02.2021

    Hallo,

    ich bin seit Juli 2020 krankgeschrieben und bekomme seit September Krankengeld. Ich möchte mein Arbeitsverhältnis aus psychischen Gründen kündigen. Wird das Krankengeld nach meiner Kündigung an meinem Arbeitslohn oder meinem eigentlichen Arbeitslosengeld bemessen? Ich wäre nach der Kündigung weiterhin krank geschrieben.

    Vielen Dank.

    Viele Grüße

    Christian

  • user
    Mona
    am 23.02.2021

    Guten Tag,

    Ich bin seit 15.06.20 krankgeschrieben. Werde voraussichtlich noch weiterhin krankgeschrieben. Wie ist das wenn der AG mich während ich krank bin, kündigt. Ist KK weiterhin zuständig oder Jobcenter?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Mona, normalerweise erhalten Sie in diesem Fall weiter Krankengeld.

  • user
    Hans-jürgen Dittrich Dittrich
    am 15.02.2021

    Bei der Firma war ich 10 Wochen beschäftigt. Vorher habe ich Praktikum in Paris gemacht und dort war ich vom Arbeitsgeber bei Krankheit durch Übernahme der Kosten abgesichert. Ich bin am 15.12.2020 fristlos gekündigt worden. Bin ab diesem Termin wegen Burnout und physischen Problemen krankgeschrieben und in dauerten Krankenstand, sowohl stationär ( 5 Wochen) auch sonst ohne Unterbrechung. Meine Krankenversicherung ist die AOK. Woher bekomme ich Krankengeld (Arbeitgeber Krankenversicherung?) und die Kosten der Behandlung. Der Krankentransport von einer Praxis in eine Klinik (Selbstmordgefahr) wurde von der Krankenkasse nicht bezahlt.

  • user
    Nicole Stein
    am 15.02.2021

    Hallo

    Ich bin seit dem 25.09.2020 krankgeschrieben und wurde darauf gekündigt. Jetzt bin ich immer noch wegen der selben Krankheit krankgeschrieben. Aufgrund das ich dann auch noch corona positiv war und ich dadurch nach der Quarantäne auch noch konzentrationschwäche,geschmacksverlust und Schlafstörungen habe und durch den ganzen Stress an Depressionen leiden, will mich mein Arzt weiter krank schreiben,obwohl ich eigentlich wegen der ersten Krankheit vom 25.9 wieder arbeiten gehen kann. Nun möchte ich wissen,ob die Krankenkasse weiter Krankengeld bezahlt,obwohl sich der dignoseschlüssel ändert oder wie sieht das nun aus. Vielen Dank für ihre Antwort

  • user
    Edith Rose
    am 09.02.2021

    Hallo.

    Ich habe am 23.11.2020 einen Teilzeit Job angefangen.

    Bin am 28.11.2020 krank geworden. War ab dem 11.12.2020 im Krankenhaus bis zum 8.01.2021. Habe am 14.12.2020 fristlose Kündigung bekommen. Antrag Jobcenter wurde abgelehnt da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Bin noch bis zum 12.2.2021 krank geschrieben .erhalte von niemandem Geld und muss dann monatlich 188.euro selber zahlen an die Krankenkasse.!?! Aber habe keinerlei Einkommen.

    Nun meine Frage..Habe ich Recht auf Krankengeld wenn ich weiterhin krank geschrieben werden sollte ? Ich war ja praktisch nur 5 Wochen angestellt auf Teilzeit.

    Ich hoffe sie können mir da weiter helfen...

    LG .

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2021

      Hallo Edith, das hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie zuvor bereits sozialversicherungspflichtig angestellt waren. Wirklich beantworten können wir diese Frage nur, wenn wir Einblick in Ihre Unterlagen bekommen. Das können Sie mit den Kollegen aus der Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    S. Bauer
    am 06.02.2021

    Lieber Herr Schultz!

    Ich bin seit 2 Jahren in einer Praxis beschäftigt und nun seit 11.1.21 ununterbrochen krank geschrieben. Wegen einer geplanten Operation an der Halswirbelsäule vermutlich auch noch länger.

    Am 19.1.21 erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung zum 28.2.21 und bis 19.2 erhalte ich 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

    Nun teilte mir eine Mitarbeiterin meiner gesetzlichen Krankenkasse mit, dass sie nur bis 28.2 Krankengeld zahlen würden und ich mich ab 1.3 arbeitslos melden muss. Ich bin aber gar nicht arbeitsfähig ab 1.3!

    Meines Erachtens nach ist die Krankenkasse doch auch nach einer Kündigung für die Zahlung von Krankengeld zuständig, wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter andauert.

    Bitte um Information, was ich tun soll bzw an wen ich mich mit diesem Problem wenden soll. Die Krankenkasse zahlt jedenfalls nur bis zum Ende des Bestehen meines Arbeitsvertrages.

    Herzlichen Dank,

    Silvia Bauer

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2021

      Hallo Silvia, Sie haben grundsätzlich Recht. Nach der Lohnfortzahlung sollte die Kasse Ihnen eigentlich Krankengeld zahlen. Aber es gibt natürlich Details, die dagegen sprechen können. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen.

  • user
    Sabine
    am 02.02.2021

    Hallo Christian,

    ich bin seit 4 Monaten in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Auf Grund extremen Mobbings habe ich etwas getan, was zu einer fristlosen Kündigung führte. Auf Grund meiner psychischen Vorgeschichte hat mich das alles so aus der Bahn geworfen, dass ich am selben Tag noch zum Arzt gegangen bin und seit dem 28.01. krank geschrieben bin. Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 28.01. Lohnfortzahlung muss der AG ja nicht zahlen, allerdings hätte ich so oder so keinen Anspruch, da ich bereits 11 Monate wegen gleicher Diagnose bei einem anderen AG krank war. Habe ich Anspruch auf Krankengeld ab 28.01.?

    LG Sabine

    • user
      Christian Schultz
      am 03.02.2021

      Hallo Sabine, da gehe ich von aus. Aber sicher beantworten können wir das nur, wenn wir uns die Unterlagen anschauen.

  • user
    Lorenzo
    am 23.01.2021

    Hallo ich habe eine frage,

    Ich wurde am 22.01.2021 fritlos gekündigt, bin ich jetzt trotzdem noch versichert und wer muss die Krankenkassenbeiträge bezahlen, denn ich muss auf arbeitslosengeld 2 warten ob ich es bekomme.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo Lorenzo, der Arbeitgeber zahlt keine Krankenkassenbeiträge mehr. Sie müssen sich umgehend bei Krankenkasse und/oder Arbeitsagentur melden. Wer jetzt zahlt, hängt auch damit zusammen, wie lange Sie vorher gearbeitet haben. Sobald Sie "Hartz IV" bekommen, sind Sie über das Jobcenter krankenversichert.

  • user
    Krumpholz
    am 18.01.2021

    Hallo

    Hab eine Frage.

    Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis

    Vom 24.02.2020 bis 28.02.2021

    Ich bin seit dem 12.12.2020 krank geschrieben. Am 15.12.2020 kam meine Kündigung per Post zum 15.01.2021.

    Ich habe mich beim Arbeitsamt gemeldet und die meinten ich soll mich melden wenn meine krank Schreibung nicht mehr ist.

    Ich bin jetzt bis zum 19.01.2021 krank geschrieben und habe am 19.01 einen Termin beim arzt.

    Mich interessiert jetzt von wem ich dann weiterhin Geld bekomme, arbeitsamt, Krankenkasse oder sogar mein Chef?

    Mfg Krumpholz

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2021

      Hallo, Ihr Chef muss nach der Kündigung nur weiterzahlen, wenn er Ihnen offiziell wegen Ihrer Krankheit gekündigt hat hat. Ansonsten ist die Krankenkasse verpflichtet, Krankengeld zu zahlen.

  • user
    Eva Schiller
    am 14.01.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag nach 10jähriger Tätigkeit in einem Betrieb aus gesundheitlichen Gründen zum 28.02.21 entweder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Ich habe am kommenden Montag ein Gespräch darüber mit der Personalleitung.

    Sobald das klar ist, muss ich mich dann ja ab dem 01.03.21 arbeitslos melden.

    Nun meine Frage:

    Wenn ich vor dem 28.02.21 arbeitsunfähig werden sollte und darüber hinaus dann krank geschrieben werde, komme ich dann direkt in den Krankengeldbezug?

    Viele Grüße

    Eva

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2021

      Hallo Eva, ich gehe davon aus. Aber man müsste sich das natürlich noch einmal im Detail anschauen.

  • user
    Gogo
    am 14.01.2021

    Guten Tag Herr Schultz

    Ich habe eine Frage, und zwar, ich habe meine Arbeit bis Ende Januar gekündigt. Der neue Vertrag ( schon unterschrieben) fängt am 01.02. Ich bin seit zwei Wochen im krankenhaus bis voraussichtlich Ende Februar. Das habe ich meinem zukünftigen Arbeitgeber mitgeteilt. Er würde gerne das Anfangsdatum auf 01.03 verschieben. Und jetzt meine Frage:bekomme ich für den Monat Februar trotz Selbstkündigung Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Gloria

    • user
      Christian Schultz
      am 14.01.2021

      Hallo Gloria, da bin ich mir nicht sicher. Ich gehe davon aus, dass Sie Lohnfortzahlung und danach noch Krankengeld bekommen würden. Aber lassen Sie das lieber noch einmal individuell prüfen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sonja
    am 11.01.2021

    Hallo Christian,

    mein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag läuft am 15.05.21 aus und wird nicht verlängert.

    Bevor ich mich in eine neue Firma bewerbe, möchte ich die Möglichkeit nutzen, eine längst fällige Reha für meinen Reizdarm zu machen. Welche ich aus Zeitgründen und auch weil ich es meinem Chef nicht antun wollte, bisher nicht gemacht habe.

    Nun stellte ich mir die Frage, was am besten für mich wäre: Soll ich mich kurz bevor mein Arbeits-Vertrag ausläuft krankmelden? Oder soll ich mich zuerst beim Arbeitsamt melden und dann krankschreiben lassen?

    Ps: mein Arzt hat gesagt, dass diese Sanierung so oder so ansteht, entweder -solange es noch geht freiwillig oder - wenn es nicht mehr geht "gesundheitlich gezwungener Maßen". Ist also kein Urlaub für mich.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Herzliche Grüße

    Sonja

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Sonja, Ihre Frage kann ich hier im Blog nicht beantworten. Um eine fundierte Empfehlung zu geben, müsste man sich etwas näher mit Ihrer individuellen Situation beschäftigen. Gern können Sie dazu meine Kollegen in der Sozialberatung befragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Hans Holl
    am 11.01.2021

    Hallo,

    Ich habe nach lange Dienstjahre eine Auflösungsvertrag wegen Wegfall meines Arbeitsplatzes mit Abfindung am 17.10.2019 zum 30.11.2019 unterschrieben und habe mich sofort beim Arbeitsamt gemeldet.

    Da ich Gesundheitlich sehr angeschlagen war musste ich mich am 25.11.2019 operieren lassen wo ich mich noch nicht erholt habe. Ich bekomme aktuell Krankengeld und langsam überlege ich ins Berufsleben wieder einzusteigen soweit mir die Gesundheit erlaubt.

    Wenn ich mich beim Arbeitsamt melde bekomme ich ein Sperrzeit da ich ursprünglich ein Auflösungsvertrag mit Abfindung unterschrieben habe, dabei wurde damals auch nicht der Kündigungsfrist eingehalten.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Hans, was ist Ihre Frage?

    • user
      Hans Holl
      am 14.01.2021

      Hallo Herr Schultz,

      meine direkte Frage ist:

      Bekomme ich bei Antrag ALG 1 eine Sperre, weil ich vor Krankengeld einen Auflösungsvertrag mit Abfindung unterschrieben habe?

      Nach Kündigung habe ich nur Krankengeld erhalten ohne ALG1 Bezug.

      Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 14.01.2021

      Hallo Hans, da bin ich mir nicht sicher. Aber ich meine, dass es nach dieser langen Zeit keine Sperre mehr gibt. Lassen Sie sich am besten trotzdem noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Arzu
    am 07.01.2021

    Hallo, ich wurde am 10.12. Wärend meiner Krankheit fristlos gekündigt und mich sofort beim Arbeitsamt gemeldet, sollte aber nach meiner AU nochmal anrufen. Die AU ging bis zum 1.1.21 und am 04.1.21 bekam ich eine neue AU ausgestellt. Hätte ich mich am 4.1. Beim Arbeitsamt melden sollen, oder zahlt das weiterhin die Krankenkasse?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2021

      Hallo Arzu, das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen ansehen. Hier kommt es zum Beispiel darauf an, wie lange Sie bereits beschäftigt waren und ob die neue Krankmeldung eine Folgebescheinigung ist. Aber hier im Blog können wir das nicht klären.

  • user
    Gülnaz
    am 04.01.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin fristlos gekündigt worden während ich noch krank bin ,wo bin ich jetzt Krankenversichert wo kriege ich jetzt Unterhalt.

    Bedanke mich im voraus auf Ihrem Antwort.

  • user
    Lengersdorf
    am 20.12.2020

    Hallo Herr Schulz,

    ich habe selbst in einer Firma zu 30.11.20 gekündigt durch einen Aufhebungsvertrag. Habe dann am 01.12.20 bei einer neuen Firma angefangen. am 07.12.20 erfasste mich eine Virusgrippe und ich wurde bis zum einschliesslich 20.12.20 krank geschrieben. Am 17.12.20

    bekam ich die grundlose fristlose Kündigung von meinem neuen Arbeitgeber. am 18.12.20

    wollte ich mich dann schon Arbeitsuchend melden und die freundliche Dame am Telefon sagte

    das dies erst ab dem 21.12.20 in dem Falle geht. Jetzt frage ich mich wer muss was zahlen? Der Arbeitgeber bis zum 17.12.20? Die Krankenkasse ab dem 18.12.20 bis zum 20.12.20?

    und nach welchem Stand würde dann das Arbeitslosengeld berechnet? Nach neuer Firma oder alter Firma?

    Bekomme ich eventuell eine Sperre? Aber ich habe ja nicht selbst gekündigt jetzt......

    Freue mich auf Antwort....

    Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo, danke für Ihre Frage. Leider fehlen uns die zeitlichen Ressourcen, auf so viele Details hier im Blog einzugehen. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 14.12.2020

    Hallo Martin, in diesem Fall müsste die Krankenversicherung zahlen. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht dann erst einmal.

  • user
    Martin
    am 13.12.2020

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    mein Austrittsdatum bei meinem Arbeitgeber war der 30.11.2020. Ich habe mich fristgerecht bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet. Am 23.11.2020 wurde ich erstmal bis zum 06.01.2021 aufgrund einer schweren Krebserkrankung krankgeschrieben und reichte die AU am 23.11.2020 bei meinem Arbeitgeber ein und informierte das Arbeitsamt.

    Zahlt ab dem 01.12.2020 zunächst die Arbeitsagentur und nach sechs Wochen und weiterer lückenloser Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse Krankengeld, bezogen auf mein früheres Gehalt beim Arbeitgeber oder bekommen direkt ab dem 01.12.2020 Krankengeld? Über eine Nachricht von ihnen würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Christian Schultz
    am 03.12.2020

    Das weiß ich tatsächlich nicht. Fragen Sie am besten einmal im Servicecenter der BA nach. Die Mitarbeiter dort sollten auch solch seltene Fallkonstellationen einordnen können. Wenn Sie mehr wissen, lassen Sie es uns hier im Forum gern wissen.

    • user
      Igor
      am 22.12.2020

      Hallo Christian,

      ich habe mich über die BA informiert,

      Es ist so das nach 1 Jahr von Seiten der BA keine Sperre mehr verhängt werden kann,

      (gibts auch einen Paragraphen zu)

      dies trifft dann natürlich bei längerer Krankheit zu.

      Die Sperre kann übrigens auch dann umgangen wenn man nach Eigenkündigung oder auch Aufhebung 1 Jahr keine Leistungen der BA (sog. Dispojahr) in Anspruch genommen werden.

      Den Aussagen zufolge trifft dies aber wohl Arbeitnehmer die eine Hohe Abfindung bei einer Aufhebung erhalten haben. Die haben aber vermutlich andere Sorgen.

      Gruß

      Igor

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Igor, vielen Dank für diese Information. Das hilft sicherlich auch anderen Lesern hier auf dem Blog!

    • user
      Kim
      am 03.03.2021

      Sehr geehrter Herr Schulz,

      Ich beziehe seit 6 Monaten krankengeld, eine Tagesklinik etc steht an. Nun möchte ich mein Arbeitsverhältnis kündigen, oder einen Aufhebungsvertrag anstreben, bekomme ich dennoch weiter Krankengeld?

  • user
    Igor
    am 02.12.2020

    Hallo Christian,

    ich versuche es mal präziser, Sagen wir mal das ich bei einem Arbeitgeber 15 Jahre beschäftigt bin und ich einer Aufhebung des Arbeitsvertrages zustimme mit 5 monatiger Kündigungsfrist. Innerhalb dieser Kündigungsfrist tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt 6 Wo,

    danach zahlt die KK Krankengeld bis über das Arbeitsende hinaus, eine Gesundung erfolgt erst in einem Zeitraum >1 Jahr noch vor der Aussteuerung. IDann muss ich ja ALG 1 beantragen (mit den erforderlichen Fristen). Dann wirkt sich die lange Krankheit nicht auf eine Sperrfrist aus ? Im Prinzip ist man ja genug gestraft

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 02.12.2020

    Hallo Igor, wenn Sie selbst - ohne einen wichtigen Grund wie zum Beispiel gesundheitliche Probleme - kündigen, kommen Sie wahrscheinlich nicht um die zwölfwöchige Sperre bei der Arbeitsagentur herum. Die von Ihnen beschriebene Kündigung erfolgte ja vor der Krankmeldung. Dazu ist mir keine andere Regelung bekannt.

  • user
    Igor
    am 02.12.2020

    Hallo,

    wie sieht es eigentlich aus wenn ich nach meiner eigenen Kündigung längerfristig während der Kündigungsfrist krank werde. Ab wann kann die AA keine Sperre mehr geben. Gibt es dazu eine Regelung?

  • user
    Christian Schultz
    am 23.11.2020

    Hallo, das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die wir leider nicht beantworten können. Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Mayer
    am 21.11.2020

    Guten Tag

    ichwurde am 2010.20 durch meinen arbeitgeber gekündigt zum 3.11.20

    ich bin seit dem 19.10.20 krankgeschrieben noch bis zum 5.12.20 durchgehend

    nun meine frage

    Ich habe meine abrechnung erhalten nun hat mein Arbeitgeber 2 Kranktage bezahlt den rest vom 21.10 angefangen mit gleitzeit abgeltung und urlaub befüllt

    dann trotz Krankschreibung ist das rechtens

  • user
    Seden
    am 15.11.2020

    Es gibt für den Krankengeldanspruch keine Vorversicherungszeit. Zwar heißt es, das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen bestehen, aber Krankengeld wird ja ohnehin erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, also nach der sechsten Woche (in diesen ersten sechs Wochen bekommst du ja Lohnfortzahlung).

  • user
    Christian Schultz
    am 02.11.2020

    Hallo Sebastian, Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt es normalerweise erst nach vier Wochen in der neuen Firma. Daran ist auch der Anspruch auf Krankengeld gekoppelt. Bitte lassen Sie sich mit den genauen Zahlen individuell beraten - bei solchen Situationen muss man ganz genau sein, um kein Geld liegen zu lassen.

  • user
    Sebastian
    am 02.11.2020

    Guten Tag ich befinde mich seit dem 1.10.2020 im arbeitslosenverhältnis.

    Ich habe am dem 10.11.2020 eine neue Stelle.

    Demnächst steht aber eine Operation an.

    Wie verläuft es, wenn nach der Anstellung krankgeschrieben werde. In welche Höhe erhalte ich dann Krankengeld. Soviel wie das Arbeitslosen Geld, oder soviel wie mein Bruttogehalt hergibt?

  • user
    Christian Schultz
    am 29.10.2020

    Hallo Theo, wichtig für die Fortzahlung des Krankengeldes ist: Sie sind aufgrund eines psychischen Leidens krankgeschrieben. Dieselbe Diagnose muss auch auf den Folge-Bescheinigungen stehen. Welcher Arzt diese Bescheinigung nun ausstellt, ist jedoch egal. Das kann theoretisch auch Ihr Hausarzt machen.

  • user
    Theo Schilling
    am 28.10.2020

    Hallo

    Ich habe meine Arbeit verloren und bin vor 2 Wochen vorher von meinem Psychiater krankgeschrieben worden.

    Ich bekomme seit 3 Wochen jetzt Krankengeld von der Krankenkasse.

    Zur Zeit liege ich im Krankenhaus und bekomme ein neues Knie mit anschließender Rehe.

    Meine Frage ist wer schreibt mich jetzt krank der Psychiater oder mein Orthopäde?

    Meine Krankenkasse sagt mit es muss eine Psychiater machen das kann ich mir aber nicht vorstelle;.

    Können sie mir dazu vielleicht eine Antwort geben.

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 28.10.2020

    Hallo Andrea, bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine detaillierte Beratung machen können. Sie haben viele Fragen - bitte wenden Sie sich an einen Experten, zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Andrea B
    am 27.10.2020

    Hallo,

    ich bin bei einer Personalvermittlung seit Febr. 2020, mein Aufragt lief zum 30.09. aus, daraufhin hat diese mich fristgerecht zum 31.10. gekündigt, aber mit dem Hintergedanken mich halten zu können, auch ggfs erneut einzustellen, wenn sich vorher nichts ergeben sollte.

    I

    Da ich kein ganzes Jahr gearbeitet habe, habe ich kein Anspruch auf ALG1, dsa weiß ich aus Erfahrung schon und auch durch die Arbeitsagentur bei der Meldung Arbeitssuchend mitgeteilt bekommen, beim JobCenter habe ich noch nicht vorgesprochen, da ich im Nov. noch Geld erhalten werde.

    Nun habe ich in den letzten Tagen mehrmalig einen Nervenzusammenbruch gehabt und bin Heute auf anraten der Familie zum Arzt, weil ich nur noch weine, unter Schlafstörungen und div Ängste Existenz und Zukunftsängsten leide, dieser hat mich an einen Psychiater über wiesen und mich für 2 Wochen direkt krankgeschrieben, mit dem Hinweis das dies eine längerer Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen könnte.

    Termin usw muß ich Morgen machen, auch meinen "noch Arbeitgeber" Agentur für Arbeit usw informieren.

    Meine Frage nun, sollte ich besser schon einmal meine Krankenkasse informieren?

    Was passiert nun a dem 01.11. in Bezug WELCHES RECHT HABE ICH AUF WELCHE BEZÜGE? Habe soeben schon mit erfahrenen Bekannten gesprochen, welche der Überzeugung sind, das mein 1ter arbeitslosen Tag als LFZ gilt und von der Krankenkasse fortan gezahlt würde. Nach einige Recherchen eben im Netz, ist das aber nicht wirklich deutlich definiert und ich in meiner Depression bekomme gerade noch mehr Ängste, auch vor Finanziellen Steitauseinandersetzungen mit Behörden, Ämtern oder ähnlichem, dem bin ich gerade gar nicht gewachsen Aufgrund meiner Erkrankung. Würde auch die Krankenkasse selbst fragen, aber habe das Gefühl, das diese sich natürlich bei unsichern und unerfahrenen Manchen mit der präsentierten Unsicherheitheit aus der Verantwortung zu nehmen versuchen, auch wenn ich Anspruch hätte?! ich bin was so etwas betrifft null informiert, hatte den Fall einer Krankengeld LFZ erst einmal und das war in einem Beschäftigungsverhältnis und 10 Jahre her. Da ich Morgen/MIttwoch 28.10. alle anrufen möchte/muss, wohl auch die Krankenkasse, wäre ich sehr dankbar über eine rasche Antwort, damit ich mich richtig auf das Telefonat einstellen kann und mich nicht abwimmeln lasse oder ähnliches, was in meiner persönlichen Situation derzeit gut möglich ist, da mir die Energie zur Gegenwähr komplett fehlt und ich Probleme lieber hin als annehme.

    Arbeitgeber -> bekomme ich selbst hin, da ein gutes Verhältnis besteht

    Psychiater -> Termin abstimmen und gut

    Aber nun meine Unsicherheit/Frage

    Arbeitsagentur -> mu0 ich diese informieren, obwohl diese ab dem 1ten keine Zuständigkeit haben?

    JobCenter -> muß ich diese informieren, obwohl ich noch nicht vorgesprochen, noch Anträge gestellt habe bisher?

    und mein ängstliches Sahnestück die BARMR -> an welcher Stelle der Erledigungen sollte ich diese anrufen, wenn ich mit den Ämtern ggfs schon gesprochen habe und den Termin vom Psychiater nennen kann und WIE verhalte ich mich in dem Telefonat -> habe ich Anspruch nach Ablauf der nächsten 3 Tage (Heute Tag 1 der Krankmeldung, also 4 Tage vor Ablauf der gesetztl Kündigungsfrist) direkt Anspruch auf Krankengeld und wenn wie bringe ich dies zum Ausdruck wenn diese erst einmal alles von sich auf die anderen Stellen weisen?

    Über eine rasche und nachvollziehbare Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar, Andrea

  • user
    Christian Schultz
    am 26.10.2020

    Hallo Sandra, während der Sperre können Sie Arbeitslosengeld II im Jobcenter beantragen. Das gibt es allerdings nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung.

  • user
    Sandra
    am 25.10.2020

    Guten Tag.

    Bin gerade etwas verzweifelt, hoffe Sie können mir vielleicht einen Tipp geben.

    Ich wurde fristlos gekündigt. Dies heißt, eine 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt.

    Im Grunde müsste ich mir nun sofort neue Arbeit suchen, was mir aus gesundheitlichen Gründen gerade unmöglich ist (bin krank geschrieben).

    Heißt das, ich bekomme nun 3 Monate von niemandem irgendetwas?

    Von was soll ich denn dann leben? Bin sehr verzweifelt....

    Freundliche Grüße

    Sandra

  • user
    Christian Schultz
    am 21.10.2020

    Hallo Elke, das kommt erst einmal auf den Arbeitsvertrag Ihrer Kollegin an. Wenn Sie gerade erst in der Firma angefangen hat, muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Lohnfortzahlung über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus muss er auch nur leisten, wenn die Kündigung eindeutig mit der Erkrankung Ihrer Kollegin zusammenhängt.

  • user
    Elke
    am 21.10.2020

    Kollegin ist außerordentlich fristlos zum 20.10.20 gekündigt, aber seit 19.10.20 AU geschrieben. Muss AG Lohnfortzahlung leisten ?

    Danke für Ihre schnelle Antwort

  • user
    Jochen Schmid
    am 20.10.2020

    Herzlichen Dank.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.10.2020

    Hallo Jochen, in diesem Fall würde sich das Krankengeld am letzten Gehalt orientieren. Eine Beispielrechnung dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/2020/04/28/krankengeld/

  • user
    Jochen Schmid
    am 20.10.2020

    Hallo Christian,

    danke für ihre Antwort. Vom Arbeitsamt habe ich den Hinweis erhalten, ab sofort Krankengeld zu beantragen, da das Beschäftigungsverhältnis nach 5 Wochen Krankheit, also vor Ablauf der 6-Wochen-Frist endete. Arbeitslosengeld würde ich dann erst nach Ende der Krankschreibung beantragen/erhalten. Wie berechnet sich in diesem Falle das Krankengeld?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jochen

  • user
    Christian Schultz
    am 20.10.2020

    Hallo Jochen, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld erhalten, wenn die 6-Wochen-Frist endet, sollte das Krankengeld auf dieser Grundlage berechnet werden. Sie sollten sich jedoch noch einmal Ihre Kündigung anschauen: Falls diese im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung steht, müsste der Arbeitgeber die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.

  • user
    Jochen schmid
    am 20.10.2020

    Guten Tag,

    ich bin seit 14.09.2020 und noch mindestens bis 06.11. krankgeschrieben, sollte also ab 26.10. Krankengeld von meiner Krankenkasse erhalten. Gestern habe ich nun eine fristlose betriebsbedingte Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten, bin also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Krankenkasse einspringen müsste, arbeitslos.

    Woran orientiert sich nun mein Krankengeld? An meinem bisherigen Gehalt oder am Arbeitslosengeld? Meldung beim Arbeitsamt ist erfolgt, aber noch kein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • user
    Christian Schultz
    am 20.10.2020

    Hallo Manuela! Je nachdem, wie lange Sie schon in Ihrem Betrieb waren, sollten Sie zunächst noch Lohnfortzahlung erhalten. Ob Sie danach Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommen, hängt ebenfalls davon ab, wie lange Sie bisher in der Firma sind. Nur bei einem Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung gäbe es im Anschluss auch Krankengeld.

    Erst wenn diese Frage beantwortet ist, wissen Sie, an wen die Krankmeldung geht. An die Firma auf jeden Fall. Und eben zusätzlich an die Stelle, von der Sie Geld erhalten.

    Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung. An der Schwelle zwischen Kranken- und Arbeitslosengeld bestimmen oft kleinste Details darüber, welchen Anspruch Sie haben. Das sollte sich ein Experte in Ruhe ansehen.

  • user
    Manuela
    am 19.10.2020

    Hallo,

    Hätte auch eine Frage. Ich bin seit dem 16.09.2020 wegen Bournout krankgeschrieben. Am 29.09.2020 bekam ich meine Kündigung zum 31.10.2020.

    Beim AA hatte ich angerufen und meinten das die KK weiter für mich zuständig sei solange ich krank geschrieben bin.

    Habe heute 19.10.2020 eine weitere AU bis zum 18.11.2020 erhalten, wer bekommt die nun? Der Arbeitgeber, auch wenn er mich freigestellt hat? Arbeitsamt?

    Weil ab dem 01.11.2020 wäre ich ja arbeitslos.

    Und kann ich trotzdem eine Reha beantragen?

    Danke euch für die Antworten

  • user
    Christian Schultz
    am 08.10.2020

    Wahrscheinlich haben Sie keinen Anspruch. Um das mit Sicherheit zu sagen, müsste man sich Ihre Unterlagen genauer ansehen.

    Normalerweise beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen im Betrieb. Es gibt aber auch Ausnahmen, die im Tarifvertrag festgehalten sind.

  • user
    Melissa66
    am 08.10.2020

    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.also habe ich leider kein Anspruch auf Krankengeld.ich habe davor bevor ich in der neue Arbeit angefangen hatte in einer Bäckerei gearbeitet 2 Jahre lang bis zum 1.408.20 gearbeitet und dann gleich am 16.08.20 Im Krankenhaus das zählt auch nicht oder wie. ? Vielen lieben Dank für ihre schnelle Antwort.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.10.2020

    Hallo Christian, das ist so richtig. Beim Anspruch auf Krankengeld kann dies bis zu 72 Wochen gezahlt werden. Ihr Arbeitslosengeld ruht in dieser Zeit. Nach der Aussteuerung kann das noch einmal wichtig werden. Da Sie bereits einen Antrag gestellt haben, müssten Sie beim Arbeitsamt aber noch über die Veränderung Bescheid geben.

    Wohngeld gibt es normalerweise bis zu zwölf Monate. Es ist aber möglich, die Zahlung zu verlängern.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.10.2020

    Hallo Melissa, leider kann das gut möglich sein. Ich musste da gerade auch noch einmal recherchieren: Die Krankenkasse muss tatsächlich nur zahlen, wenn man beim Eintritt der Erkrankung Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung hat.

    Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, sollten Sie sich an die Arbeitsagentur wenden. Wenn Sie auch kein Arbeitslosengeld erhalten, bitte beim Jobcenter melden.

  • user
    Christian
    am 07.10.2020

    Guten Tag,

    mein befristetes Arbeitsverhältnis endet am 19.12.2020. Seit dem 10.09.2020 bin ich wegen einer schweren Erkrankung längerfristig arbeitsunfähig. Die AU wird nach Auskunft meines Arztes auch mindestens bis in den Februar reinreichen - oder länger. Aktuell bekomme ich noch bis zum 21.10.2020 Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach gibt es dann das Krankengeld der gesetzlichen KV,

    Ich habe bereits vorsorglich ALG 1 bei der Agentur für Arbeit beantragt und ab 20.12.2020 genehmigt bekommen, da ich nicht absehen konnte, wie lange ich krank sein werde.

    Meine Fragen dazu:

    1. Wenn ich jetzt nahtlos (also ohne Fehltage in der Krankschreibung) über das Ende meines Arbeitsverhältnisses am 19.12.2020 krankgeschrieben bin, bekomme ich auch entsprechend lange Krankengeld (max. bis 72 Wochen). Ist das richtig so?

    2. Heißt das in der Konsequenz auch, dass sich der Beginn meiner Arbeitslosigkeit entsprechend verschiebt und die 12 Monate Anspruch auf ALG 1 quasi hinten angehängt werden?

    3. Ich werde in jedem Fall auch für meine Familie und mich Wohngeld/ Lastenzuschuss beantragen müssen, sobald das volle Gehalt wegbricht. Kann man das auch schon beantragen wenn man Krankengeld bekommt? Wie lange würde denn ein Lastenzuschuss gezahlt werden?

  • user
    Melissa66
    am 07.10.2020

    Schönen guten Tag ich habe am 16.08.20 im Krankenhaus gearbeitet und wurde am 09.09.2020 gfristgemäß zum 25.09.20 gekündigt ich bin aber seit 09.09.20 wegen burnout krank geschrien und habe am 22.10.20 ein Termin beim Neurologen.die Krankenkasse meinte ich habe kein Anspruch auf Krankengeld weil ich nicht über 10 Wochen gearbeitet habe meine Frage wäre ob es stimmt. Würde mich sehr freuen über Ihre Antwort.mit freundlichen Grüßen.

  • user
    Christian Schultz
    am 05.10.2020

    Hallo Stephan, das Krankengeld läuft nach der Lohnfortzahlung längstens 72 Wochen. Das heißt, dass sie auch noch "versorgt" sind, wenn Ihr Arbeitsvertrag zum 01.12.2020 ausläuft.

  • user
    Stephan Meier
    am 05.10.2020

    Neuer Termin Arbeitsgericht natürlich Februar 2021.

  • user
    Stephan Meier
    am 05.10.2020

    Ich bin seit Januar 2020 und auch wohl noch länger krank geschrieben. Jetzt Kündigung zum 30.11.2020 erhalten, gegen diese eine Kündigungsschutzklage läuft und erst 02.2020 vom Arbeitsgericht fortgesetzt wird. Was muss ich unternehmen, um ab dem 01.12.2020 von jemandem Leistung zu erhalten?

  • user
    Christian Schultz
    am 29.09.2020

    Hallo Burkhard, solange Sie noch einen Arbeitsvertrag haben bekommen Sie Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber - bis zu sechs Wochen lang. Danach ist dann die Krankenkasse in der Verpflichtung, Krankengeld zu zahlen. Auch wenn Sie gekündigt wurden.

  • user
    Burkhard
    am 28.09.2020

    Mein Arbeitgeber ist in der Insolvenz und spricht jetzt Betriebsbedingte Kündigunge aus mit Freistellung.Laut Arbeitgeber müsste ich dann Arbeitslosengeld beantragen.Bin aber Krankgeschrieben und werde auch weiter krank sein.Bekommt dann nicht Krankengeld?

  • user
    Christian Schultz
    am 23.09.2020

    Hallo Hella, machen Sie das bitte nicht. Wenn Sie kündigen, ist die Gefahr hoch, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld komplett verlieren und sofort ins Arbeitslosengeld rutschen. Siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/01/21/krankenkasse-will-dass-ich-mich-arbeitslos-melde-was-nun/

  • user
    Hella Dannenberg
    am 22.09.2020

    Ich bin wegen Bossing arbeitsunfähig geschrieben. Bekomme aktuell Krankengeld. Möchte aber nicht mehr zurück zu dem Arbeitgeber.was ist wenn ich fristgerecht kündige, bekomme ich dann weiterhin Krankengeld?

  • user
    Christian Schultz
    am 18.09.2020

    Hallo Andrea, ich kenne natürlich nicht alle Einzelheiten. Doch ich wüsste nicht, warum Sie nun kein Krankengeld erhalten sollten. Selbst wenn Sie selbst gekündigt hätten, sollte es an dieser Stelle kein Problem geben - Sie sind ja schon krank gewesen, als es noch einen aktiven Arbeitsvertrag gab.

    Sollte sich die Kasse weiter anstellen, empfehle ich Ihnen, sich Hilfe zu holen. Zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Andrea Thielicke
    am 17.09.2020

    Hallo !

    Ich wurde fristgerecht in der Probezeit zum 15.08.2020 gekündigt. In meiner Kündigung steht kein Grund weshalb ich gekündigt wurde..

    Jetzt bin ich aber schon seit dem 14.08.2020 krankgeschrieben und soll Krankengeld bekommen.

    Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und will nicht zahlen weil mein Arbeitgeber der Kasse gegenüber gesagt hat es wäre mein eigenes Verschulden das ich gekündigt wurde.

    Meine Frage wäre ob das rechtens ist das die KK die Krankengeldzahlung verweigert

    MfG

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Micha, bis zum 15.08. hätte Ihr Arbeitgeber auf jeden Fall Lohnfortzahlung leisten müssen. So wie ich Ihren Fall verstehe, hätte im Anschluss zunächst die Arbeitsagentur zahlen müssen und nach Ablauf von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse. Aber das würde ich an Ihrer Stelle von einem Fachmann klären lassen - anhand Ihrer Unterlagen.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Isabelle, wenn Sie Krankengeld bekommen, sind Sie automatisch krankenversichert. In dieser Zeit müssen Sie keinen Beitrag zahlen.

  • user
    Isabelle
    am 07.09.2020

    Guten Abend.

    Während meines Krankenstandes wurde ich zum 09.09.20 gekündigt.

    Ich werde auch weiterhin krank geschrieben, da es eine langwierige Geschichte ist.

    Das Arbeitsamt teilte mir mit, das ich Krankengeld bekommen werde & keine Leistung vom Arbeitsamt.

    Soweit so gut, leuchtet mir alles ein.

    Meine Frage ist nun:

    Wer zahlt denn jetzt die Krankenkassenbeiträge?

    Keinen Job & keine Leistungen vom Arbeitsamt, wie als läuft das jetzt?

    Vielen Dank schon mal.

    Liebe Grüße

  • user
    Micha
    am 06.09.2020

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herrn,

    ich wurde am 13.07.2020 zum 15.08.2020 vom Arbeitgeber gekündigt.

    Habe mich sofort am 13.07.2020 beim Arbeitsamt gemeldet.

    Habe keine Sperre.

    Bin seit 28.07.2020 bis 09.09.2020 Arbeitsunfähig krankgeschrieben.

    Weder das Arbeitsamt noch die Krankenkasse will zahlen.

    Wer muss zahlen?

    Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Rita
      am 30.08.2021

      Hallo,

      folgender Sachverhalt. Ich habe 5 Jahre für eine Firma gearbeitet, anschließend selbst gekündigt. Danach arbeitete ich befristet für 3 Monate, anschließend war ich 2 Wochen arbeitslos und erhielt keine Zahlungen vom Arbeitsamt. Danach bekam ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde aber in der Probezeit krank und bekam noch in der Probezeit die Kündigung. Ich bin weiterhin um voraussichtlich noch relativ lange krank. Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit anmelden? Wer bezahlt hier die Beiträge für die Rentenversicherung, die Krankenkasse?

      Würde mich sehr über eine rasche Antwort freuen

      Grüße Rita

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2021

      Hallo Rita, wenn Sie Ihren Job verloren haben, müssen Sie sich immer umgehend bei der Arbeitsagentur melden. Allerdings werden Sie vermutlich erst einmal Krankengeld erhalten - Rentenbeiträge zahlen in dieser Zeit Kranken- und Rentenversicherung.

  • user
    Christian Schultz
    am 24.08.2020

    Hallo Suat, solange Ihr Arbeitsvertrag noch läuft, sollten Sie ganz normal Lohnfortzahlung erhalten. Krankengeld gibt es normalerweise erst nach sechs Wochen.

  • user
    Suat Koc
    am 23.08.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren

    İch habe meine Arbeitsverhältnis zum 31.08.2020 selbst gekündigt ich habe meine Resturlaub genommen aber nach 1 Woche bin ich krank geworden wenn ich zum Arzt gehen bekomme ich Krankengeld und wie lange.

    Hiermit bedanke ich mich im voraus und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    suat.koc

  • user
    Susanne Pilz
    am 04.08.2020

    Dankeschön ??

  • user
    Christian Schultz
    am 04.08.2020

    Hallo Susanne, normalerweise melden Sie sich drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes bei der Arbeitsagentur. Viele Betroffene stellen sich auch deutlich später vor. Tatsächlich ist es richtig, dass nun vieles vom Abschlussbericht Ihrer Reha abhängen wird. Wenn darin steht, dass Sie dauerhaft weniger als sechs Stunden arbeiten können, wird ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente eingeleitet: www.sovd-sh.de/2019/11/26/ueber-die-reha-zur-erwerbsminderungsrente-warum-sie-lieber-einen-antrag-auf-teilhabe-stellen-sollten/

  • user
    Susanne Pilz
    am 04.08.2020

    Hallo

    Ich befinde mich schon lange im Krankengeld und Warte auf meine Reha ( Reha ist genehmigt) jetzt habe ich die Ordentliche Kündigung bekommen zum 31.08.020 .

    Die Krankenkasse sagt das ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit melden brauch .. erst wenn feststeht also nach der Rehabilitation ob ich wieder Arbeitsfähig geschrieben werde. Ist das richtig?....

    Mit freundlichen Grüßen

    S.P

    • user
      eichner
      am 17.01.2022

      Hallo,

      ich habe am 13.12.2021 eine krankschreibung bekommen, und in dieser zeit hat mein arbeitsgeber mich gekündigt. Ich war zu dieser zeit krank bis zum heutigen tage. die krankenkasse hat mir eine sperre gegben und gibt mir bis heute kein krankengeld, sie schicken mir zum arbeitsamt und arbeitsamt schickt mich wieder zurück zu der krankenkasse und bis zum heutigen tage kann keiner sagen wer mir das krankengeld geben kann was könnte ich in dieser situation tun? Ich wäre ihnen sehr dankbar für eine antwort

      MFG Eichner

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2022

      Ich gehe davon aus, dass Sie bis zum Ablauf von sechs Wochen nach Ihrer Erkrankung Arbeitslosengeld erhalten müssten. Und anschließend Krankengeld. Was in Ihrem Fall aber genau vorliegt, müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

    • user
      eichner
      am 18.01.2022

      Hallo,

      ich habe am 13.12.2021 eine krankschreibung bekommen, und in dieser zeit hat mein arbeitsgeber mich gekündigt. Ich war zu dieser zeit krank bis zum heutigen tage. die krankenkasse hat mir eine sperre gegben und gibt mir bis heute kein krankengeld, sie schicken mir zum arbeitsamt und arbeitsamt schickt mich wieder zurück zu der krankenkasse und bis zum heutigen tage kann keiner sagen wer mir das krankengeld geben kann was könnte ich in dieser situation tun? Ich wäre ihnen sehr dankbar für eine antwort

      MFG Eichner

  • user
    Christian Schultz
    am 04.08.2020

    Hallo, sofern Sie weiter arbeitsunfähig sind, bekommen Sie von Ihrer Kasse weiterhin Krankengeld. Nach der Lohnfortzahlung für bis zu 72 Wochen. Solange dies der Fall ist, gibt es von der BA kein Arbeitslosengeld. Über Ihre Kündigung sollten Sie das Arbeitsamt dennoch so schnell wie möglich informieren.

    • user
      Hans Mayer
      am 22.12.2020

      Warum muss die AfA oder das Jobcenter hierbei informiert werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Dann haben Sie später keinen zeitlichen Stress, wenn es um die Meldung bei der Arbeitsagentur nach der Aussteuerung geht.

  • user
    Trovato K.
    am 04.08.2020

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich bekomme seit dem 28.07. nach 6 Wochen Krankenstand, Krankengeld von meiner Krankenkasse. Jetzt wird mir mein Arbeitgeber zum 01.08. eine Kündigung ausstellen.

    Wird mir meine Krankenkasse weiterhin Krankengeld zahlen, und muss ich mich sofort arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden?

    Ich bin noch bis auf weiteres krankgeschrieben.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Hubert, ehrlich gesagt blicke ich bei Ihrer Frage nicht durch. Könnten Sie das bitte noch einmal verständlicher formulieren? Gern auch mit klaren Sätzen.

  • user
    Hubert Van Hemert
    am 17.07.2020

    Frage Mein Arbeitsvertrag wurde durch Arbeitgeber wegen einer Krankmeldung von mir war am 3.07. eingereicht bis 18.07 gekündigt am 15.o7. per Boten zum 30.07. weil ich nach anfrage meinen Arbeitgebers gesagt habe ich bin noch länger krank aktuell bis 11.08. wird aber noch verlängert. Krankenkasse zahlt weiter. Jobcenter weiss auch Bescheid .Frage bekomme ich weiter mein Einstiegsgeld war bewilligt bis.31.10?

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.